thueringer-landtag.de ↗

Birgit Pommer

14.03.2024 Sitzungen 7/130

Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Liebscher betraut. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Eger, Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Dr. Klisch zeitweise, Herr Abgeordneter Laudenbach, Herr Abgeordneter Rudy, Herr Abgeordneter Urbach, Herr Abgeordneter Schütze, Herr Abgeordneter Walk zeitweise, Herr Abgeordneter Worm, Herr Minister Holter, Frau Ministerin Karawanskij und Herr Ministerpräsident Ramelow zeitweise. Folgende allgemeine Hinweise: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für folgende Personen, die für das Medienunternehmen RTL Deutschland tätig sind, für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Frau Ann Lamia Malo, Executive Producer, Herrn Henning Baum, Protagonist, Herrn Dominik Gross, Tontechniker, Herrn Martin Schmidt, Kameramann, und Herrn Jan Kreutz, ebenfalls Kameramann. Für die heutige und die morgige Plenarsitzung habe ich für Herrn Patrick Klaus, Filmemacher, eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Folgende Hinweise ergehen zur Tagesordnung: Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurden für die heutige Plenarsitzung folgende Übereinkünfte erzielt: Die Tagesordnungspunkte 13 und 30 sollen heute vor der Mittagspause aufgerufen werden. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 34 bis 36 und 39 bis 44 sollen heute nach der Mittagspause aufgerufen werden. Daran schließen sich die Fragestunde und die Bekanntgabe der Wahlergebnisse an. Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 sollen in dieser Reihenfolge im Anschluss an die Bekanntgabe der Wahlergebnisse aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 16 soll heute auf jeden Fall aufgerufen werden. Bei der Abarbeitung ist deshalb Sorge dafür zu tragen, dass die Tagesordnungspunkte 13 und 30 vor der Mittagspause aufgerufen werden können. Zur Orientierung möchte ich noch auf die Festlegungen für die morgige Plenarsitzung zu sprechen kommen. Vorbehaltlich der Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in der heutigen Sitzung sollen die Ernennung und Vereidigung morgen nach der Feststellung der Tagesordnung durchgeführt werden. Die Tagesordnungspunkte 32 a bis 32 c sollen morgen als zweite Punkte aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 12 und 31 sollen morgen vor der Mittagspause aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 52, 25 und 64 sollen in dieser Reihenfolge für den Fall von Wahlwiederholungen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse aufgerufen werden. Sollte es nicht zu Wahlwiederholungen kommen, würden diese Punkte nach der Fragestunde aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 14 soll morgen als letzter Punkt aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 8 a und 8 b sollen in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden, also spätestens am Freitag. Die Parlamentarischen Geschäftsführer bzw. Fraktionsvorsitzenden haben dafür eine Orientierungshilfe von der Verwaltung erhalten. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der genannten Hinweise widersprochen? Gibt es Bemerkungen? Das ist nicht der Fall. Dann wird entsprechend der Tagesordnung so verfahren. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9645 ERSTE und ZWEITE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gestatten Sie mir bitte folgenden Hinweis zur Ausfertigung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 7/9645: Das Abkommen wurde nach derzeitigem Stand für Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie nach aktueller Mitteilung durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie für Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Noch nicht unterzeichnet wurde das Abkommen für Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, das Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein. Gemäß Artikel 2 des Abkommens tritt das Abkommen nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe am ersten Tage des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte der von den vertragschließenden Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz hinterlegt wird. Die Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung des Landtags erfolgt auf dieser Grundlage. Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf die erste und zweite Beratung durchzuführen, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Wir beginnen deshalb mit der ersten Beratung, zu der ich die Aussprache eröffne. Es sind zwei Anmeldungen hier eingegangen. Zunächst rufe ich für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Herold auf. Bitte, Sie haben das Wort.

Alle Reden von Birgit Pommer Protokoll ↗