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Prof. Dr. Schönig

14.03.2024 Sitzungen 7/130

Fragestunde

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In Thüringen werden aktuell fünf Talsperren aktiv für die Trinkwasserversorgung genutzt. Es handelt sich hierbei um die Talsperren Ohra, Leibis-Lichte, Schönbrunn, Scheibe-Alsbach und Neustadt/Harz. Die fünf Talsperren sichern über die vorhandenen Fernwasserversorgungssysteme rund 43 Prozent der Trinkwasserversorgung des Freistaats ab und stellen damit mit Abstand das wichtigste Standbein auch für die Zukunft der öffentlichen Wasserversorgung in Thüringen dar. In den vergangenen Jahren hat sich der Waldbestand in den Einzugsgebieten der Trinkwassertalsperren infolge der anhaltenden Trockenheit und des Befalls mit Forstschädlingen kontinuierlich verringert. Im Einzelnen hat sich die Zunahme der Schadflächen bezogen auf das Einzugsgebiet zwischen 2. Juni 2019 und April 2023 wie folgt entwickelt: An der Talsperre Ohra sind die Schadflächen von 0,6 Prozent auf 15 Prozent angestiegen, an der Talsperre Leibis-Lichte von 0,6 auf 34 Prozent, an der Talsperre Schönbrunn von 0,2 Prozent auf 24 Prozent, an der Talsperre Scheibe-Alsbach von 0,2 auf 31 Prozent und an der Talsperre Neustadt/Harz von 3,2 auf 57 Prozent. Das liegt insbesondere daran, dass die Fichte bislang dort die dominierende Baumart in allen Einzugsgebieten der Trinkwassertalsperren mit relativen Anteilen von 64 bis 95 Prozent darstellt. Mit dem Anstieg an Kahlflächen steigen die Nährstoffgehalte im Wasser, vor allem Phosphor, Nitrat, gelöster organischer Kohlenstoff, da von den freiliegenden Waldböden Nährstoffe durch den Regen in die Talsperren ausgeschwemmt werden. Beispielsweise ist eine Zunahme der Nitratkonzentration bereits in fast allen Trinkwassertalsperren feststellbar, am deutlichsten jedoch in der Talsperre Neustadt/Südharz, wo sich die Nitratkonzentration von gut 2 Milligramm pro Liter auf 20 Milligramm pro Liter innerhalb von vier Jahren zwischen 2019 und 2023 verzehnfacht hat. Ähnliche Beobachtungen sind auch für den Phosphoreintrag und die Konzentration von organischen Kohlenstoffverbindungen an verschiedenen Talsperren zu verzeichnen. Die höheren Stoffeinträge führen zu vermehrtem Algenwachstum und Trübungen. Das wiederum erfordert einen deutlich höheren Aufbereitungsaufwand für das Rohwasser aus den Talsperren. Ich komme zu den Maßnahmen, die die Landesregierung bisher ergriffen hat, um der beschriebenen Problematik entgegenzuwirken – Frage 2: Aufgrund der starken Betroffenheit der Einzugsgebiete der Trinkwassertalsperren durch Waldschäden haben die Wasser- und Forstverwaltungen seit November 2022 ihre Zusammenarbeit vertieft. In gemeinsamen Abstimmungen wurde im Jahr 2023 eine Risikoanalyse hinsichtlich der Auswirkungen klimatischer Änderungen und Änderungen des Waldbestands auf die Thüringer Trinkwassertalsperren erarbeitet. Derzeit erfolgt die Abstimmung eines Katalogs, unter anderem für Maßnahmen des Erosionsschutzes, der Wiederbewaldung und des Waldumbaus. Neben diesen Maßnahmen hat auch die Thüringer Fernwasserversorgung bereits verschiedene operative, strategische und kooperative Maßnahmen umgesetzt oder begonnen. Hierzu zählen unter anderem ein verdichtetes Monitoring-Programm auf Parameter, die sich aufgrund der Waldschäden verschlechtern, verstärkte Pflegemaßnahmen an den Talsperren Leibis-Lichte, Ohra, Schmalwasser und Neustadt auf Waldflächen im Eigentum der Thüringer Fernwasserversorgung, Entwicklung einer Waldstrategie für Waldflächen im Eigentum der Thüringer Fernwasserversorgung in den Wasserschutzgebieten und die Sensibilisierung betroffener Forstämter vor Ort. Zudem startet am 1. April 2024 ein gemeinsames Forschungsprojekt zwischen der Thüringer Fernwasserversorgung und dem Department Seenforschung des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung, das nicht nur die künftigen Auswirkungen des Klimawandels für die Trinkwassertalsperren beleuchten soll, sondern auch die Fragen der Veränderungen in den Einzugsgebieten berücksichtigt. Zu Frage 3, den Bewirtschaftungsmaßnahmen bzw. Aufforstungskonzepten bei der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst – zu den Bewirtschaftungsmaßnahmen der Landesforstanstalt: Die Flächen rund um die Einzugsgebiete der Trinkwassertalsperren, die sich im Eigentum der Landesforstanstalt befinden, werden in enger Abstimmung mit dem zuständigen Talsperrenbetreiber bewirtschaftet. Bei Pflege- sowie Wiederbewaldungsmaßnahmen finden die Anforderungen der Betreiber, beispielsweise ein hoher Laubholzanteil, bei der Planung und Realisierung durch das örtlich zuständige Forstamt im Rahmen der grundsätzlichen Dauerwaldzielstellung im Zuge des Waldumbaus Berücksichtigung. Auch im Zuge der Kalamität wird auf den Erhalt der Trinkwasserqualität besonderes Augenmerk gelegt. Zum Aufforstungskonzept der Landesforstanstalt: Die Landesforstanstalt ist, wie jeder andere Waldbesitzer auch, gemäß § 23 Thüringer Waldgesetz verpflichtet, kahlgefallene und stark verlichtete Flächen innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Jahren wiederzubewalden. Die wiederzubewaldenden Flächen im Eigentum der Landesforstanstalt inklusive der Flächen im Einzugsgebiet der Trinkwassertalsperren werden maßgeblich nach den örtlich bestehenden Möglichkeiten der Naturverjüngung differenziert bearbeitet. Standortgerechte Naturverjüngung wird stets übernommen und gegebenenfalls mit eingebrachten Mischbaumarten angereichert. Nicht standortgerechte Naturverjüngung wird als Zeitmischung genutzt, um die positiven Effekte einer Bestockung zu erhalten, über nachfolgende Pflegeeingriffe oder vorgezogene Verjüngungsmaßnahmen aber zu klimaresilienten Mischbeständen entwickelt. Sollte sich keine Naturverjüngung einstellen bzw. ist nicht zu erwarten, dass sich diese von allein einstellt, werden diese Bereiche flächig mit Baumartenzusammensetzungen gemäß dem geltenden Bestockungszieltypenkatalog bepflanzt. Zu Frage 4, dem Novellierungsbedarf auf der gesetzlichen und untergesetzlichen Ebene: Im Rahmen der Bemühungen zur Neufestsetzung von Wasserschutzgebieten wurde den Trinkwassertalsperren bei der zuständigen Festsetzungsbehörde, dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, vordringliche Priorität eingeräumt. Derzeit befinden sich vorrangig die Wasserschutzgebiete für die Talsperren Scheibe-Alsbach, Talsperre Neustadt, Talsperre Schönbrunn und die Talsperren Ohra und Schmalwasser Tambach-Dietharz in der Neufestsetzung, weil die noch aus DDR-Zeiten stammenden Schutzgebietsbeschlüsse nur unzureichende Bestimmungen zur forstlichen Fragestellung enthalten. Die geplanten Schutzbestimmungen werden unter anderem Regelungen für die Themenbereiche Erosionsschutz bei forstlichen Einschlags- und Rückemaßnahmen sowie Waldumbau und Wiederbewaldung enthalten. Der Katalog wird zwischen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft abgestimmt. Hinsichtlich der Risikobewertung wird auch die durch den Bund im Dezember 2023 erlassene Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung einen Beitrag leisten können. Auf dieser Grundlage wird durch die Thüringer Fernwasserversorgung in den kommenden Jahren eine umfassende Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung erarbeitet. Um den klimawandelinduzierten negativen Auswirkungen auf die Wasserqualität der Trinkwassertalsperren entgegenzuwirken, sieht die Landesregierung den Schwerpunkt aber insgesamt weniger bei den ordnungsrechtlichen Maßnahmen, sondern vor allem in der weiteren Stärkung der kooperativen Zusammenarbeit. Vielen Dank.

Protokoll ↗