Plenarprotokoll 18/31
04.05.2023 · 242 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (28)CDU (25)GRÜNE (20)FDP (20)AfD (17)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich zu unserer 31. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Zuschauertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 13 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Ich rufe auf: 1 Gemeinsam den „New Deal“ auf den Weg bringen und ein unabhängiges Gutachten zur Bildungsfinanzierung in Nordrhein-Westfalen beauftragen. Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/975 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung Drucksache 18/4171 Dazu eröffne ich die Aussprache. Als Erster spricht für die CDU Herr Dr. Heinisch.
Dr. Jan Heinisch CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns in diesem Hohen Haus alle einig, dass sich das Bildungssystem bzw. Schule in den vergangenen Jahrzehnten, aber auch allgemein in einem stetigen Wandel befindet. Deshalb ist es wichtig, permanent zu hinterfragen, ob die Verantwortlichkeiten im Schulsystem zwischen dem Land und den Kommunen – also all denen, die dort Verantwortung tragen – richtig austariert sind. Zunächst müssen wir aber festhalten: Das System mit inneren und äußeren Schulangelegenheiten, auf das wir heute blicken – das heißt: für die einen Themen sind die Kommunen zuständig, für die anderen Themen ist das Land zuständig –, und seine Grenzlinie wurden nicht vor wenigen Jahren erfunden, sondern gehen auf die Überlegungen des Freiherrn vom Stein von vor ungefähr 200 Jahren zurück. Wenn man an diesem System, das unser Schulsystem über 200 Jahre grundsätzlich und – das darf man sagen – nicht immer nur zum Schlechten getragen hat, etwas ändern möchte, ist das sicherlich ein gutes und richtiges Ziel. Dies zu tun, haben wir uns als Zukunftskoalition von CDU und Grünen auch vorgenommen. Man muss das aber sehr geordnet, mit 04.05.2023 Bedacht, mit Klarheit und mit der nötigen Tiefe angehen. Deswegen haben wir als CDU und Grüne, als Zukunftskoalition, in unserem Koalitionsvertrag festgelegt – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten –: „In gemeinsamer Verantwortung von Land und Trägern wollen wir mit den Kommunalen Spitzenverbänden die Schulfinanzierung für die Zukunft neu regeln.“ Dieses Versprechen gilt. Dieses Versprechen gehen wir an. Das bedarf allerdings einer sorgfältigen Prüfung und einer Analyse, um dann zu hinterfragen, welche Konsequenzen man daraus zieht. Am Ende wird dieser Landtag darüber abstimmen, wie man das Ganze neu ausgestaltet. Wir wissen aber, dass wir auf diesem Weg viele beteiligen und viele mitnehmen müssen, die in diesem großen System der Schule Verantwortung tragen. Festhalten müssen wir auch, dass sich in diesem System einiges getan hat. Wir dürfen den Blick jetzt nicht nur auf die Finanzen richten. Aber natürlich haben sich auch da Veränderungen ergeben. Den Kommunen sind zum Beispiel in den vergangenen Jahren deutlich erhöhte Mittel zugeflossen. Allein die sogenannte Schul- und Bildungspauschale, die über das Gemeindefinanzierungsgesetz bei den Kommunen landet, beträgt 817 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das rund 60 Millionen Euro mehr in den Händen und Kassen der Kommunen. Auch bei der Umstellung an den Gymnasien von dem G8-System zurück auf das G9-System ist das Land stets seiner Verantwortung nachgekommen. Wir haben gesagt, dass es künftig G9 sein soll. Deswegen unterstützen wir als Land auch die Kommunen, die die Schülerinnen und Schüler jetzt länger an den Schulen behalten und demzufolge mehr Kapazitäten für Räume brauchen, mit 518 Millionen Euro. Natürlich haben wir in diesem Schulsystem auch mit Personal zu tun. Das ist, Stand heute, im Kern eine Landesaufgabe. Auch da geben wir uns große Mühe, eine Lösung der Probleme, die wir haben, herbeizuführen. Sie wissen, dass wir hier an verschiedenen Stellen zu dieser Frage eine große und richtige Entscheidung diskutieren, indem zum Beispiel an den Grundschulen für alle Kräfte die Besoldung nach A13 eingeführt wird. Das lassen wir uns in den nächsten Jahren völlig zu Recht knapp 900 Millionen Euro kosten. Vor diesem Hintergrund gilt es, grundlegende Systemveränderungen mit grundlegenden Überlegungen zu verbinden. Das gelingt aber nicht, indem man einen sogenannten Deal vorschlägt und mal eben mit einem einzelnen Gutachten sagt, was wir dort möglicherweise an Problemen feststellen. Landtag Wenn es so einfach wäre, mal eben ein Gutachten zu machen und damit 200 Jahre Entwicklungsgeschichte wegzuwischen, würden wir uns den Job, wenn man das umgangssprachlich so nennen darf, als Politikerinnen und Politiker in diesem wichtigen Bereich „Schule“ ein bisschen zu einfach machen. Schon allein das Wort „Deal“ ist ja im Deutschen überaus schillernd. Ich kenne es eher negativ konnotiert, nämlich meist als schlechten Deal, den man schließt. Und „dealen“ bedeutet, etwas auszuschachern oder auszuhandeln, also genau das Gegenteil von planvollem, gutem Handeln. (Frank Müller [SPD]: Sehr engstirnig! – Zuruf von Kirsten Stich [SPD] – Weitere Zurufe von der SPD – Glocke) Insofern möchten wir auch die SPD herzlich dazu einladen, dass sie diese Punkte unserer Politik unterstützt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Neben der Grundsatzfrage, dass das Wort „Deal“ im negativen Sinne schillernd ist, geht es auch um die Frage, wie man das Ganze richtig angeht. Dabei muss man auch ein bisschen fachlich bleiben. Was die SPD letztlich meint, ist die Schulfinanzierung. Wir haben zu diesem Antrag eine Expertenanhörung im Schulausschuss gehabt. Viele haben darauf hingewiesen, dass die Formulierung eigentlich schon im Grundsatz am Thema vorbeigeht. Wer über Schulfinanzierung reden möchte, aber „Bildungsfinanzierung“ in seinen Antrag schreibt, wischt schon alles durcheinander, was man fachlich auch gut und sicherlich getrennt betrachten sollte. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Das Thema „Bildung“ ist bekanntlich deutlich breiter; denn Bildung beginnt schon mit frühkindlicher Bildung in der Kita. Wenn man also etwas im Bereich der Schule neu sortieren möchte, sollte man schon in der Lage sein, in der Antragsüberschrift diese Themen fokussiert zu beschreiben. Insofern wiederhole ich, dass wir herzlich dazu einladen, sich in einem geordneten und tiefgreifenden Verfahren über diese Themen Gedanken zu machen, genau so, wie es die Zukunftskoalition hier vereinbart hat, und nicht mal eben mit einem Kurzgutachten einen Deal auf den Weg zu bringen, (Kirsten Stich [SPD]: Kurzgutachten?) bei dem am Ende mit Sicherheit alle enttäuscht sein werden. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD spricht die Abgeordnete Frau Engin. 04.05.2023
Dilek Engin SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gute Bildung ist die Zukunftsressource unseres Landes. Doch diese Ressource kann nur durch eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung gesichert werden. Denn nur wenn alle Schülerinnen und Schüler Zugang zu hochwertiger Bildung haben, können sie ihre individuellen Potenziale voll ausschöpfen und somit gleiche Chancen auf eine erfolgreiche Zukunft haben. Allerdings haben wir in NRW an unseren Schulen einen Investitionsstau von rund 10 Milliarden Euro allein im Hinblick auf die bauliche Modernisierung. Der Aufgabenkatalog, den unsere Schulen bewältigen müssen, ist in den letzten Jahren noch gewachsen und wird von Jahr zu Jahr weiter wachsen. Der Ausbau von OGS-Plätzen, Schulsozialarbeit, die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf Ganztag, Inklusion, die Integration von Flüchtlingskindern, die Schaffung einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur, eine überbordende Bürokratie – die Liste wird länger und länger. Das macht deutlich, vor welchen Herausforderungen unsere Schulen und unsere Lehrkräfte tagtäglich stehen – und dies alles bislang auf einer nicht hinreichenden finanziellen Basis. NRW ist mit seinen Ausgaben von rund 7.500 Euro pro Schülerin und Schüler im bundesweiten Ländervergleich auf den hinteren Plätzen. Wie kann es sein, dass die Systematik unserer Bildungsfinanzierung mit den wachsenden Herausforderungen nicht Schritt hält? Unsere Kinder sollten doch die besten Bildungschancen erhalten, die sie verdienen, unabhängig von der Finanzkraft ihrer Kommune. (Beifall von der SPD) Doch leider ist es oft so, dass Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen von der Postleitzahl abhängen. Das ist inakzeptabel. (Beifall von der SPD) Unsere Kinder dürfen nicht länger die Leidtragenden eines unfairen Systems sein, das ihren Erfolg und ihre Zukunft gefährdet. Es ist an der Zeit, dass wir uns mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass alle Kinder gleiche Bildungschancen erhalten – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort. Es ist offensichtlich, dass die Bildungsfinanzierung in ihrer bisherigen Systematik nicht ausreichend ist, um den wachsenden Herausforderungen gerecht zu werden. Daher haben wir als SPD-Fraktion im September letzten Jahres einen Antrag eingereicht, der das Ziel hatte, die Bildungsfinanzierung auf den Prüfstand und langfristig auf eine neue Basis zu stellen. Wir spüren, dass Sie ähnlich wie die vorherige schwarz-gelbe Regierung die Vorschläge der Opposition ablehnen und unsere ausgestreckte Hand Landtag immer wieder zurückweisen. Aber wenn Sie es ernst meinen, brauchen Sie zumindest eine vernünftige Grundlage zur Entscheidung und Prioritätensetzung. Wenn alle Expertinnen und Experten sagen, dass die Bildungspolitik in einem schweren Fahrwasser ist, und die Medien längst von „Bildungskatastrophe“ sprechen, kann es doch nur richtig sein, Licht ins Dunkel zu bringen und gemeinsam die Bildungsfinanzierung zu durchleuchten. (Beifall von der SPD) Die Forderungen nach einer Neujustierung der Bildungsfinanzierung und einer besseren Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bildungsbereich kommen nicht nur von uns und den kommunalen Spitzenverbänden, sondern auch von den Expertinnen und Experten der letzten Anhörungen. In der Anhörung am 24. Januar 2023 wurde deutlich, dass alle anwesenden Expertinnen und Experten die finanzielle Ausstattung unseres Schulsystems als defizitär erachten und eine Restrukturierung der Finanz- und Verantwortungsverflechtungen im Bildungsbereich fordern. Auch die von der Landesregierung eingesetzte Transparenzkommission zum Bürokratieabbau stellte bereits in ihrem Abschlussbericht im November 2021 überzeugend fest, dass die Aufgabenverteilung und Finanzierungssystematik zwischen Land und Kommunen grundsätzlich überarbeitet werden muss. Ebenfalls identifizierte die Kommission eine große Schnittstellenproblematik bei der Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen. Es scheint fast so, als ob jede Expertin/jeder Experte, die/der sich mit Bildung beschäftigt, die mangelnde Finanzierung und die strukturellen Probleme im Bildungssystem anprangert. Und doch scheint die Landesregierung taub für diese Stimmung zu sein. (Beifall von der SPD) Welchen Anstoß brauchen Sie denn noch, damit Sie endlich handeln? Die Finanzierungsstrukturen zwischen Bund, Land und Kommunen müssen kritisch analysiert und den Realitäten angepasst werden. Das Gutachten soll Transparenz schaffen, bestehende Finanzierungsstränge unseres Bildungssystems einer Istanalyse unterziehen, Schwachstellen und Fehlsteuerung identifizieren sowie Finanzierungsbedarfe für die Zukunft prognostizieren. Ich sage noch einmal ganz deutlich: In der Anhörung am 24. Januar 2023 haben alle anwesenden Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, aus der Wissenschaft und aus der kommunalen Praxis das Ansinnen einer Neujustierung der Bildungsfinanzierung mit voller Vehemenz unterstützt und dazu ein vorheriges Gutachten für notwendig erachtet. Lesen Sie 04.05.2023 noch einmal nach, wenn Sie es schwarz auf weiß haben möchten. (Beifall von der SPD) Gerade die kommunalen Spitzenverbände, auf die Sie als Landesregierung immer setzen, haben bereits in Gesprächen mit allen Fraktionen in der letzten Legislaturperiode darauf hingewiesen, dass ein solches unabhängiges Gutachten zur kritischen Analyse der Finanzierungssystematik im Schulbereich endlich auf den Weg zu bringen ist. Der Gedanke ist also nicht neu – und die Probleme des höchst intransparenten Finanzierungsgeflechts, bei dem längst schon keiner mehr durchblickt, schon mal gar nicht. In der Sitzung des Schulausschusses am Mittwoch vergangener Woche mussten die schwarz-grünen Regierungsfraktionen an den Haaren herbeigezogene, fadenscheinige Gründe mobilisieren, um trotz aller zwingenden Notwendigkeiten unseren Antrag im Ausschuss ablehnen zu können. Da sagte man: Vielleicht wäre eine Expertenkommission oder ein runder Tisch zielführender als ein Gutachten. – Dann frage ich Sie: Warum haben CDU und Grüne im November letzten Jahres unseren Antrag zur Einberufung einer breit aufgestellten Bildungskonferenz abgelehnt? (Beifall von der SPD – Kirsten Stich [SPD]: Weil es nicht ihr Antrag war! Deswegen!) Das ist in meinen Augen völlig unverständlich und lässt mich zweifeln, ob diese Landesregierung überhaupt vernünftige Entscheidungen treffen kann. (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Wir müssen uns dringend von dem Gießkannenprinzip verabschieden und ein dauerhaft tragfähiges Finanzierungskonstrukt verabreden. Wir müssen die ungleichen Bedarfe bei Schulausbau und Schulmodernisierung gerecht behandeln. Wir müssen gemeinsam den Weg der Neujustierung der Bildungsfinanzierung gehen, um die Bildungschancen unserer Kinder und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu sichern. Daher fordere ich Sie eindringlich auf, unserem Antrag zuzustimmen. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion der Grünen spricht die Abgeordnete Frau Eğlence.
Gönül Eglence GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Antrag greift den Wunsch der kommunalen Spitzenverbände auf, die Schulfinanzierung grundsätzlich neu zu regeln. Um die Pointe vorwegzunehmen: Wir stehen zur Reform der Bildungs-Landtag finanzierung. Deshalb haben wir diesen Punkt auch explizit im Koalitionsvertrag verankert. (Zuruf von der SPD) Wir sind uns auch einig in der Analyse, dass sich die Anforderungen in der Schulpolitik deutlich ausgeweitet haben. Das traditionelle System der Zuständigkeiten und der Finanzierung ist überfordert. Seit jeher gelten zwei Grundsätze für die Schulpolitik in Deutschland: Erstens. Schule liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Zweitens. Für die inneren Schulangelegenheiten ist das Land zuständig, für die äußeren der Schulträger, also in der Regel die Kommune. So klar und eindeutig das klingt, so wenig hat es mit der Realität zu tun. Zu dieser Realität gehört auch, dass in der alten Formel der Bund gänzlich fehlt. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen war es daher nur folgerichtig, dass das Kooperationsverbot der 00er-Jahre aufgehoben wurde. Damit konnte sich der Bund am Ganztagsausbau, an der Schulsozialarbeit und an der Digitalisierung beteiligen. Eine nachhaltige Unterstützung ist damit aber nicht gewährleistet; denn die Förderprogramme sind zeitlich befristet, und es findet keine systematische Förderung statt. Auf Bundesebene gibt es im Koalitionsvertrag die Verständigung darauf, gemeinsam mit den Ländern die Finanzierung neu regeln zu wollen. Inzwischen liegen erste konkrete Vorschläge des Bundesbildungsministeriums zur Auswahl der rund 4.000 Schulen deutschlandweit vor, die vom Startchancen-Programm profitieren sollen. Damit haben wir eine gute Grundlage für die weiteren Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Trotzdem ist der Weg hin zu einer systematischen Beteiligung damit noch nicht abgeschlossen. Auch das Land finanziert Bereiche, die traditionell äußere Schulangelegenheiten sind: digitale Infrastruktur, Schulsozialarbeit, Schulbau und vieles mehr. Das ist deshalb notwendig und daher auch richtig, weil klar ist, dass die Kommunen als Schulträger überlastet sind. Es ist aber unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler in NRW möglichst gleiche Bedingungen vorfinden, unabhängig von der Finanzkraft der jeweiligen Kommune. Aber wie so oft bei tradierten Wegen verschwinden sie leider nicht durch bloßen Pragmatismus. Stellenweise büßen wir sogar eher Transparenz ein, was dann weder gerecht noch zielführend ist. Noch komplexer wird es, wenn wir – wie im vorliegenden Antrag der Fall – nicht nur über Schulfinanzierung sprechen, sondern gleich das ganz große Fass der Bildungsfinanzierung aufmachen. Als Mensch mit zivilgesellschaftlichem Hintergrund im 04.05.2023 Bildungswesen kenne ich zahlreiche Beispiele von Akteur*innen an, in und um Schule herum, deren Finanzierungen sowohl über Vorgaben des Schulministeriums als auch über Landesfinanzierungen hinausgehen. Als grüne Fraktion ist es uns insbesondere ein Anliegen, den steigenden Finanzbedarf im Bildungsbereich im Blick zu behalten und Ungleiches ungleich zu behandeln. Auch wenn in NRW der Bildungsetat in den letzten 20 Jahren aufgestockt wurde, sind wir im Ländervergleich noch immer hintenan. In der Gesellschaft gibt es einen breiten Konsens darüber, dass wir in Bildung investieren müssen. Aber wir sind gefordert, Strukturen und Zuständigkeiten so zu organisieren, dass die Mittel auch sinnvoll und effizient eingesetzt werden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Abschließend will ich festhalten: Wir sind uns alle einig, dass die Komplexität der Fragen rund um die Neuregelung von Finanzierungssachverhalten auf allen Ebenen weitreichend bekannt und erkannt ist. Nun gilt es, systematisch an die Entflechtung der vielen Stränge heranzugehen und Schritt für Schritt voranzukommen. Dafür setzen wir uns als Grüne ein. Ich bin zuversichtlich, dass wir zu einer gemeinsamen, klaren, transparenten Lösung kommen werden. Entscheidend wird dabei sein, dass die gefundene Lösung nachhaltig ist und weit über wenige Jahre hinaus hält. Das sind wir unseren Schülerinnen und Schülern schuldig. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP spricht die Abgeordnete Frau Müller-Rech.
Franziska Müller-Rech FDP
Guten Morgen! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen dringend eine Reform der Schulfinanzierung. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat es Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Fraktionen hier im Landtag gegeben. Wir haben uns damals darauf verständigt, dass der neu gewählte Landtag dieses Anliegen nun in die Hand nehmen und darüber entscheiden soll. Ich darf heute schon einmal sagen, dass wir uns dem Antrag der SPD-Fraktion gerne anschließen und ihm zustimmen. Sowohl unsere Schülerinnen und Schüler als auch die Lehrkräfte haben beste Bedingungen vor Ort verdient. Das kann nur gelingen, wenn wir Landtag auch die Schulfinanzierung gut, sicher, modern und tragfähig aufstellen. Genau deswegen haben wir als Freie Demokraten auch in unserem Wahlprogramm gefordert, dass wir jetzt die Schulfinanzierung in den Blick nehmen und sie in das neue Jahrtausend überführen, damit unser Schulsystem so leistungsfähig ist, dass alle Schulen in Nordrhein-Westfalen gemäß ihren Bedingungen gut arbeiten können und wenig Bürokratie entsteht. Damit das gelingt, brauchen wir vier Dinge. Als Erstes brauchen wir eine neue und zukunftsweisende Verständigung mit dem Bund und mit den Kommunen. Dafür muss sich zweitens – es wird Sie nicht überraschen, dass ich das sage – der Bund als finanzkräftigste Ebene stärker in die Finanzierung von Bildung als Zukunftsaufgabe einbringen. Dieses Bekenntnis ist seitens der Ampelregierung in Berlin aber auch da. Sie werden sich erinnern: Wir haben in der vorangegangenen Wahlperiode dort ordentlich Druck ausgeübt – auch die Freien Demokraten haben Druck auf die Große Koalition ausgeübt –, sodass der Art. 104c GG erfolgreich geändert worden ist. Wir haben dafür gesorgt, dass aus dem Kooperationsverbot ein Kooperationsgebot geworden ist. Das war ein Meilenstein in der Schulfinanzierung. Jetzt ist eine Bildungs-Milliarde auf dem Weg, die unsere Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger im Startchancen-Programm einsetzen will. Dieses Programm, das an unsere Talentschulen in Nordrhein-Westfalen angelehnt ist, wird für mehr Chancengerechtigkeit sorgen – weg von der Gießkanne hin zu einer gezielten Förderung derjenigen, die unsere Unterstützung am meisten brauchen. (Beifall von der FDP) Drittens – auch das kennen wir aus dem Alltag – brauchen wir dringend klare Zuständigkeiten ohne Regelungslücken, damit man nicht durch ein Zuständigkeitsgitter fällt und dann langwierige und schwierige Debatten beginnen muss. Viertens muss die Finanzierung natürlich auch nachhaltig sein, wie ebenfalls schon angeklungen ist – weg von einer „Projekteritis“ und hin zu einer Verstetigung der Finanzierung. (Beifall von der FDP und Kirsten Stich [SPD]) Die Schulfinanzierung ist allerdings, weil sie historisch gewachsen ist, ein riesiges und vor allem sehr komplexes Thema. Das ändern wir nicht mit einem Fingerschnipp. Gerade deswegen ist dieses fraktionsübergreifende Gutachten mit externer wissenschaftlicher Unterstützung enorm hilfreich. Meine Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, wir sollten nicht den Fehler machen, hier auf den 04.05.2023 Bund zu warten, sondern jetzt schon mit dieser dringenden Aufgabe beginnen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) In der Anhörung hat Frau Professorin Schneider daraufhin eine Expertenkommission vorgeschlagen. Auch das haben wir schon gehört. Diese Expertenkommission soll sich dann mit der Neugestaltung der Aufgaben- und Finanzbeteiligungen beschäftigen und einen Überblick über die Verantwortlichkeiten sowie über die Finanzierungsströme geben, damit diese unterschiedlichen Perspektiven – und damit komme ich auf den Unterschied zwischen Schul- und Bildungsfinanzierung zu sprechen – mitgedacht werden. Denn Schulfinanzierung hört nicht scharf auf. Schließlich haben wir viele unterschiedliche Akteure, die auch in den Schulen unterwegs sind. Da hat Frau Professorin Schneider insbesondere die Jugendhilfe angesprochen, aber auch die frühkindliche Bildung. Meine Damen und Herren, wir brauchen diesen ganzheitlichen Blick. Wir können nicht einfach nur die Schule abschließen. Schule ist ein Lebensraum, der sich öffnet. Deswegen müssen wir auch unseren Blick in so einer Expertenbeteiligung weiten. Der Forderung von Frau Professorin Schneider schließen wir uns daher an. (Beifall von der FDP) Ob das nun ein Gutachten, eine Expertenkommission oder beides ist: Es würde einen unabhängigen Blick in diesen undurchsichtigen Dschungel bringen – ohne Vorbehalte, ohne Denken in Schubladen und vor allem ohne die ständige Argumentation, die wir hier zu dem leidigen Thema „Konnexität“ führen. Wir könnten einen ungefilterten Blick von außen bekommen. Der würde uns sehr guttun. Deswegen zum Schluss mein Appell an die Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen: Geben Sie sich heute einen Ruck. Denn es würde uns wirklich guttun. Uns würde es wirklich voranbringen, den wissenschaftlichen Blick darauf zu richten. Das würde die Schulen in Nordrhein-Westfalen weiterbringen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Clemens.
Carlo Clemens AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag ist das Resultat aus Gesprächen zwischen Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und den schulpolitischen Sprechern aller im Landtag vertretenen Fraktionen zum Ende der letzten Legislaturperiode. Landtag Auf Vorschlag des damaligen schulpolitischen Sprechers der AfD-Fraktion wurde vereinbart, die komplexe und mittlerweile unübersichtliche Finanzierungsverflechtung schulischer Angelegenheiten zwischen dem Land und den Kommunen von einem unabhängigen Gutachter beschreiben und analysieren zu lassen. Herauskommen soll eine Entscheidungsgrundlage für eine Neuregelung der Finanzierung schulischer Angelegenheiten. Durch eine angemessene und klar abgegrenzte Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen sollten Letztere ihre Haushalte im Bildungsbereich zukünftig plansicher aufstellen können. Folgende Bereiche bedürfen in besonderer Weise einer Regelung bei der Finanzierung: Schuldigitalisierung, Ganztagsbetrieb, Schulbau, Schulsozialarbeit, Inklusion, Unterstützung im Verwaltungssystem und Ordnung im Bereich der Finanzströme bei Mischfinanzierungen im Bildungs- und Jugendhilfebereich. In der folgenden Anhörung wurde deutlich, dass wir ein Zuständigkeitswirrwarr zwischen Land und Kommunen haben – hervorgerufen durch ideologische bildungspolitische Entscheidungen des Landtags in den letzten 30 Jahren. Allein die Ausweitung des Bestandes von Schulen des gemeinsamen Lernens hat zu einer erheblichen Zunahme von multiprofessionellen Teams geführt – und die sind auch notwendig in Lerngruppen mit solch stark unterschiedlichen Leistungsniveaus. Durch die Einbeziehung von Personal unterschiedlicher Professionen in den Unterricht ist die bisherige Finanzierungsstruktur im Personalwesen nicht mehr stimmig. Kommunen gehen dazu über, Personal aus kommunalen Mitteln zu finanzieren – etwa wenn vermehrt Integrationshelfer in Kitas eingesetzt werden. Andere Kommunen wiederum können oder wollen diese Mittel nicht aufbringen. Schon dieses Beispiel zeigt das Dilemma in den Kommunen, das zu regional höchst unterschiedlichen Verhältnissen führt. Auch die unbegrenzte Zuwanderung führt zu massiv erhöhten Bedarfen an unterstützendem Personal, denn Kinder müssen natürlich beschult und integriert werden. Die Digitalisierungsoffensive wurde in der Coronazeit relativ planlos und überstürzt durchgeführt. Es wurde nicht geklärt, wer dauerhaft für die Finanzierung der Geräte verantwortlich ist, vor allem für deren Wartung, und wer für Software, Lizenzen und den Ersatz verbrauchter Geräte aufkommen soll. Deshalb wird die Finanzierung von Schulen sowie von Schülern und Lehrern mit digitaler Ausstattung unterschiedlich gehandhabt. Unterschiedlich sind die Wege im Bereich der Systeme und des Umfangs an Ausstattung. Unterschiedlich ist auch die Finanzierung der Ausstattung von Schülern und Lehrern mit 04.05.2023 digitalen Endgeräten. Einige Kommunen finanzieren das voll, in anderen wird erwartet, dass Eltern etwas beisteuern. Noch komplizierter sind die Finanzierungsverschränkungen im Bereich der Schulsozialarbeit und der Jugendhilfe. Das Land weist den Kommunen zwar gerade in diesem Bereich immer wieder Sondertöpfe zu, diese dienen aber zum Teil nur der Anschubfinanzierung. So laufen Projekte entweder ins Leere, oder die Kommunen sind gezwungen, diese mit eigenen Mitteln weiterlaufen zu lassen. Oftmals reichen Sondertöpfe in der Höhe nicht aus. Deren Inanspruchnahme verlangt dennoch viel Arbeitseinsatz kommunaler Mitarbeiter bei der bürokratischen Abwicklung. Sämtliche Finanzreformen sollten unbedingt das partnerschaftliche Zusammenwirken von Land und Kommunen beibehalten. Für die Schieflage waren in erster Linie nicht Strukturfehler verantwortlich, sondern massive Fehlsteuerungen der Bildungspolitik durch Entscheidungen im Land und im Bund. Diese führten zu einer Lastenaufbürdung der Kommunen; Folge war die Überlastung – finanziell, personell und räumlich. Diese wenigen Beispiele verdeutlichen bereits, dass eine genaue Untersuchung der Finanzverflechtungen von Land und Kommunen im Schul- und Bildungsbereich dringend notwendig ist – wie es der AfD-Vertreter in der letzten Legislaturperiode im Schulausschuss bereits vorgeschlagen hat. So begrüßen wir ausdrücklich diesen Antrag der SPD. Er hat seine Berechtigung und verdient die Zustimmung des Landtags. Es wäre ein Zeichen gelebter Demokratie, wenn der Landtag einem Antrag aus der Opposition zustimmen würde, der das Anliegen der kommunalen Spitzenverbände vertritt. Wer diesen Antrag ablehnt, muss sich gegenüber den Kommunen erklären. Deshalb ist die ablehnende Haltung der Fraktion der Grünen aus meiner Sicht völlig unverständlich. Ihre Vertreterin im Schulausschuss in der letzten Legislaturperiode hat sich noch vehement für die Erstellung dieses Gutachtens ausgesprochen. Seitdem hat sich die Lage nicht verändert und schon gar nicht verbessert. Dass die nunmehr regierungstragende Fraktion der Grünen ihr ursprünglich eigenes Ansinnen nun ablehnt, zeigt einmal mehr die unschönen Mechanismen der Machtpolitik. (Beifall von der AfD) Die Bürden für Bürger und deren kommunale Körperschaften bleiben. Wundern Sie sich also nicht, wenn die Politikverdrossenheit im Lande weiter zunimmt und die Umfragewerte Ihrer grünen Partei weiter sinken. (Beifall von der AfD) Landtag
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Feller.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Entwicklung und Festlegung des aktuellen Systems der Schulfinanzierung hat vermutlich niemand im Sinn gehabt, dass unser Bildungssystem einen derartigen Wandel vollziehen könnte, wie wir ihn insbesondere in den letzten Jahren erlebt haben. So ist das Bildungssystem heute vor allem deutlich vielschichtiger als noch vor einigen Jahren. Entsprechend sind die Finanzierungsströme auch viel komplexer geworden. Es sind viele Aufgaben und Themen hinzugekommen, die zunehmend in staatlichkommunaler Verantwortungsgemeinschaft für unsere Kinder und Jugendlichen wahrgenommen werden müssen. Zudem engagiert sich der Bund seit einiger Zeit auf der Grundlage von Art. 104c des Grundgesetzes mit finanziellen Mitteln. Nur beispielhaft möchte ich einige Themen benennen. So stehen in der schulischen Inklusion das Land und die Kommunen in gemeinsamer Verantwortung, die rechtlichen Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Während hierfür einerseits barrierearmer Schulraum geschaffen werden muss, braucht es andererseits qualifizierte Lehrkräfte im gemeinsamen Lernen, die sich an den Begabungen und Bedarfen eines jeden einzelnen Kindes orientieren. Darüber hinaus hat unser Bildungssystem immer mehr Schnittstellen zum Sozialrecht, insbesondere zur Kinder- und Jugendhilfe. Auch der Schulbau ist immer häufiger Gegenstand der finanziellen Diskussion. Hierzu hatte ich bereits an anderer Stelle von meinen Eindrücken und Erfahrungen berichtet, die ich bei meinen vielfachen Schulbesuchen gewonnen habe. Neben modernen Neubauten und gut erhaltenen Bestandsbauten stoße ich bei meinen Besuchen immer wieder auf Schulgebäude, in die über Jahre hinweg nicht investiert worden ist. Aber auch dort, wo Schulen gut erhalten sind und gepflegt werden, sind die Anforderungen an den Schulbau durch die vielfältigen Entwicklungen gestiegen. Nicht zuletzt hat uns die Entwicklung im Bereich der Digitalisierung in den vergangenen Jahren sehr deutlich vor Augen geführt, dass das aktuelle System der Schulfinanzierung der sich ständig fortschreitenden und dynamischen Entwicklung nicht gerecht wird. Insbesondere müssen wir hier zu einer für alle Seiten dauerhaften und verlässlichen Finanzierung kommen. Lediglich beispielhaft genannt sei hier die viel diskutierte Frage, ob es sich bei einem Tablet um 04.05.2023 Schulausstattung oder um ein Lehrmittel handelt. Aber auch Fragen zur Wartung und zum Support der angeschafften Geräte sind Gegenstand der aktuellen Diskussion. All diese Entwicklungen haben sich vollzogen, ohne dass das System der Schulfinanzierung entsprechend angepasst worden wäre. Vor diesem Hintergrund werden wir als Landesregierung die zentralen Schwerpunkte der Schulfinanzierung auf den Prüfstand stellen und Fragen einer Neuregelung in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen klären. Dabei werden wir natürlich auch die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung vom 24. Januar berücksichtigen. Der vorliegende Antrag greift somit zwar ein durchaus wichtiges und virulentes Thema auf, ist jedoch nicht zielgerichtet genug. Der Antragsgegenstand ist insgesamt sehr umfassend, denn die Bildungsfinanzierung enthält neben der Schulfinanzierung auch die Finanzierung in der frühkindlichen Bildung oder auch der Hochschulbildung und damit letztlich Themen, die über die Zuständigkeit des Ministeriums für Schule und Bildung weit hinausgehen. Hier folgen wir der Auffassung der Sachverständigen, dass sich eine Umstrukturierung auf den Schulbereich fokussieren sollte. Darüber hinaus ist ein Gutachten, das allein die bestehenden finanziellen Verantwortlichkeiten offenlegt, als Grundlage für eine Neuordnung ungeeignet. Eine Beschreibung des Status quo gibt keine Antwort auf die Frage, welche Veränderung wir brauchen, um die Schulfinanzierung auf ein zukunftsfähiges Fundament zu stellen. Das aber muss eine zentrale Aufgabe für einen Gutachterprozess sein. Wir werden daher zunächst ein Rechtsgutachten zu der Frage einholen, was zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlich ist und welche Ausgaben entsprechend als Schulkosten zu verstehen sind – und schließlich, wie die Lasten zu verteilen sind. Im Anschluss daran braucht es jedoch ein weiteres Gutachten, mit dem wir aus bildungsökonomischer Perspektive erheben, wie hoch die Aufwendungen der bisherigen Aufwandsträger insgesamt tatsächlich sind und wie sich diese entwickelt haben. Zu allen genannten Aspekten haben und führen wir zurzeit Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die CDU hat die Abgeordnete Kollegin Schlottmann das Wort.
Claudia Schlottmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Landtag Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerne führe ich hier den einen oder anderen Gedanken meines Kollegen Jan Heinisch fort. Wie schon von ihm erwähnt, haben wir uns die Reform und die Überarbeitung der Schulfinanzierung als eine Aufgabe in den Koalitionsvertrag geschrieben. Selbstverständlich sind wir kontinuierlich im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden, und zwar über die unterschiedlichsten Themen – sei es nun die Digitalisierung oder auch der Ausbau des offenen Ganztages. Doch die eigentliche Frage geht doch viel weiter. Wir müssen ganz klar definieren: Was soll Schule eigentlich heute leisten? Welche Bereiche gehören für uns dazu und welche nicht? Welche Aufgaben soll das System Schule umfassen und übernehmen? Das ist ein weitreichendes Thema, welches nicht so einfach gelöst werden kann, vor allen Dingen nicht, indem man einfach Geld mit der Gießkanne verteilt. Wir wollen fundiert und gezielt die Schulen da unterstützen, wo sie es tatsächlich benötigen. Für diese Entscheidung und diese Reform müssen wir aber auch den Dialog mit der Bundesebene suchen. Die Schulfinanzierung ist kein Thema, welches nur durch die Kommunen und die Länder gelöst werden kann. Um alle diese Bereiche zu umfassen und den richtigen Lösungsansatz zu finden, müssen wir die entsprechenden Gesprächspartner gemeinsam an einen Tisch bringen und in den Dialog treten. Meiner Meinung nach kann dieser Dialog nicht durch ein starres Gutachten ersetzt werden, und das ist auch keine Grundlage für ein solches Gespräch. Lassen Sie mich zusammenfassen: Selbstverständlich sind wir im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden, selbstverständlich nehmen wir uns des Themas „Schulfinanzierung“ an, und selbstverständlich ist uns bewusst, dass das reformiert werden muss. Ich gebe ehrlich zu, dass ich die ständigen Unterstellungen der Opposition leid bin, dass wir nichts weiter tun würden, als die Hände in den Schoß zu legen und zu verwalten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Seit der Regierungsübernahme im Sommer 2022 arbeiten wir unermüdlich an der Verbesserung unseres Schulsystems, an der Unterstützung unserer Lehrkräfte sowie der von Eltern und Schülern. Das Schulsystem ist ein herausfordernder Bereich. Gern nehmen wir diese Herausforderung an. Wir werden weiterhin konsequent daran arbeiten und die Probleme lösen. Dazu gehört auch der Austausch mit unseren Kommunen und mit unseren kommunalen Spitzenverbänden, den wir fortsetzen und weiter intensivieren werden. – Vielen lieben Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 04.05.2023
André Kuper
Frau Kollegin, es gab den Wunsch nach einer Zwischenfrage, was ich in eine Kurzintervention umdisponiert habe. Kollege Müller hatte sich gemeldet und wird jetzt das Wort bekommen.
Frank Müller SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Kollegin Schlottmann, dass Sie die umgewidmete Zwischenfrage zulassen. Ich werde es aber in dem Fall bei einer Abschlussfrage belassen und nicht bei einer technischen Kurzintervention. Da Sie gerade beschrieben haben, dass Sie die Vorhalte leid sind und dass Sie dieses Gutachten nicht für hilfreich hielten, um einen Dialog zu führen, wären Sie uns oder der Öffentlichkeit mindestens die Antwort auf die Frage schuldig: Mit welchen Inhalten führen Sie den Dialog als Fraktion mit allen Beteiligten? Wenn Sie das Gutachten nicht brauchen und diesen Dialog führen, dann wären wir unheimlich daran interessiert zu erfahren, über welche Inhalte Sie mit allen Beteiligten diskutieren oder welche Inhalte Sie denn vorschlagen, um zu einer Reform zu kommen.
Claudia Schlottmann CDU
Die Frage, Herr Müller, werde ich Ihnen sehr gerne beantworten, wenn wir alle Themen und alle Inhalte so weit klar haben, dass wir darüber sprechen können. (Beifall von der CDU – Zuruf von der SPD: Das haben wir erwartet!)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Ott. (Zuruf von der SPD)
Jochen Ott SPD
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht mal eben hat Herr Heinisch gesagt, ich möchte Ihnen Best-of-Termine geben. 4. September 2020: Der Städtetag lädt die schulpolitischen Sprecher in den Schulausschuss im Rathaus in Neuss ein und erklärt, dass es so nicht weitergeht. Vor dem Hintergrund der großen Fragestellungen, der Digitalisierung, des Ganztags, der Inklusion, der Schulsozialarbeit, sagt er: Ihr müsst was machen. – Die schulpolitischen Sprecher sagen: Das ist ganz schwierig, die Finanzstrukturen sind zu unterschiedlich, man muss das grundsätzlich angehen. 5. Oktober 2021: Die schulpolitischen Sprecher treffen sich auf Einladung der kommunalen Spitzenverbände hier im Landtag. Kollegin Beer, Bündnis 90/Die Grünen, und Ott, SPD, werben vehement dafür, als Antwort auf die Bitte der kommunalen Spitzenverbände, ein Gutachten in Auftrag zu geben, eine gemeinsame Vorgehensweise vorzunehmen. CDU und FDP bitten in dem Gespräch darum, dass Landtag man das noch einmal mitnimmt und auch mit den Fraktionsvorsitzenden spricht, um dann Anfang des Jahres zusammenzukommen. Grundsätzlich sei das keine schlechte Idee; die Frage sei aber, ob das vor der Wahl noch sinnvoll sei. Der Kollege der AfD hat – das will ich hier sagen; ich konnte mich dagegen nicht wehren –, nachdem er die ganze Veranstaltung angehört hat, am Ende gesagt, das höre sich eigentlich vernünftig an. – So viel zu dem, was Sie eben vorgetragen haben. Kommen wir zum nächsten Termin, dem 01.02.2022: Nachdem es auch Gespräche mit den Fraktionsvorsitzenden gab, trifft sich die Arbeitsgruppe Städtetag wieder mit den schulpolitischen Sprechern. Bei diesem Termin entscheidet die Mehrheit aus Schwarz-Gelb: „Nein, das kann man nicht machen“, obwohl auch da der Städtetag bzw. der Städte- und Gemeindebund gesagt hat: Macht das Gutachten, damit es für Koalitionsverhandlungen zur Verfügung steht, damit alle, auch die Finanzpolitiker in unserem Land, endlich wissen, worüber wir eigentlich reden und warum es im Bildungsbereich so viele Baustellen gibt – Frau Feller! –, weil nämlich die Grundlage einer vernünftigen Schul- und Bildungsfinanzierung fehlt. – Das konnte nicht gemacht werden. Dann fand die Wahl statt. Es gibt eine neue Landesregierung. Als Erstes will ich festhalten, dass sich die grüne Fraktion heute endgültig von der Bildungspolitik in diesem Land verabschiedet hat. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Jahrelang haben wir Seit’ an Seit’ für dieses zentrale Thema gekämpft. Jetzt wird gesagt: Wir müssen erst mal nach Berlin gucken. – So geht das nicht. Bei der CDU stelle ich fest, dass es da die Zeit vor Mai 2022 gar nicht gegeben hat – siehe Rede Schlottmann gerade. Die bildungspolitische Verantwortung der CDU beginnt erst im letzten Mai nach der Landtagswahl. Das ist abenteuerlich. So zerstört man, wie ich ehrlich sagen muss, das Vertrauen auch in die Bildungslandschaft und das der Wählerinnen und Wähler, weil sich natürlich der Eindruck aufdrängt, dass man, sobald man regiert, nicht mehr bereit ist, vernünftige Lösungen gemeinsam zu finden. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Ich will all die Papiere des Städtetags und des Städte- und Gemeindebundes bzw. des Landkreistages hier nicht vortragen. Aber im EILDIENST des Landkreistages 04/2023 heißt es, es wäre sinnvoll, einen „Schulfrieden 2.0“ anzustreben. Die Gesamtfinanzierung müsse auskömmlich und am besten gutachterlich festgestellt sein. 04.05.2023 (Zuruf von Dr. Jan Heinisch [CDU]) Vom Städtetag hieß es am 29.03.: „Die Schulfinanzierung muss dringend auf neue Füße gestellt werden. Der Vorstand fordert die Landesregierung deshalb erneut auf, den Arbeitsprozess mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Neuregelung der Schulfinanzierung einzuleiten.“ Die Grundlage dafür ist immer, festzuhalten, wer was bezahlt. Am meisten irritiert mich, dass Frau Feller ja von Anfang an erkannt hat, an welchen Stellen die Probleme bestehen, und sagt, sie wolle alle Baustellen organisieren, eine gemeinsame Verantwortung dann aber nicht lebt. Stattdessen bekommen wir eine Antwort auf eine Kleine Anfrage, in der es heißt, für die Schulsozialarbeit seien die Kommunen zuständig. Mich würde nicht wundern, wenn Sie beim Ganztag sagten: Das ist doch klar, das ist Jugendhilfe; das macht natürlich die Kommune. Und für die Finanzierung des Schulbaus haben wir doch die Schulbaupauschale erhöht; das ist eine Aufgabe der Kommunen. Noch besser war der Herr Heinisch eben bei G9: Wir haben denen ja das Geld zur Verfügung gestellt. (Sven Wolf [SPD]: Wie wenig Geld – das ist die Frage!) Wissen Sie eigentlich, wie die Prognosezahlen der Schülerinnen und Schüler sind und auf welches Desaster wir 2026 zulaufen, wenn die vorhandenen Schulplätze im Land Nordrhein-Westfalen nicht da sind? Das sind natürlich alles die Kommunen schuld. (Zuruf von Dr. Jan Heinisch [CDU]) Jetzt kommt das Beste. Da bin ich echt enttäuscht, Frau Feller. Sie sagen hier: Wir machen ein Gutachten, was Schule ist. – Wir haben in den letzten Wochen aber doch hier schon Debatten über die frühkindliche Bildung geführt. Es geht doch nicht, dass man das im Schulministerium macht und das Jugendministerium da keine Rolle spielt. Das ist doch eine Schnittstelle. (Beifall von der SPD) Wenn wir von Hamburg lernen wollen, dann geht es doch auch darum, wie das verzahnt wird, damit die Kinder mit sechs Jahren überhaupt vernünftig eingeschult werden können. Das ist wirklich ein Armutszeugnis! Deshalb muss man Sie wirklich fragen: Nehmen Sie die Verfassung unseres Landes eigentlich noch wahr? In der Verfassung steht: Wir wollen die Gleichheit der Lebensbedingungen. (Zuruf von Dr. Jan Heinisch [CDU]) Landtag Nach diesen bildungspolitischen Entscheidungen der vergangenen Jahre, die zu einem Wirrwarr und zu vielen Zufälligkeiten geführt haben – eine davon ist die Frage, wie wohlhabend eine Kommune ist; das hat die Kollegin Engin eben schon gesagt –, hängt es von diesen vielen Zufälligkeiten ab, ob ein Kind eine gute Zukunft hat – neben der Frage, in welchem Elternhaus es aufwächst. Das ist eine bildungspolitische Bankrotterklärung! (Beifall von der SPD) Wenn man all die Debatten der letzten Jahre und die Wünsche von allen Experten ansieht, dann ergibt sich: Sie wollen keine Bildungskonferenz. Das haben wir seit Jahren eingebracht, um gemeinsam an einem Tisch zu überlegen, wie es geht. Sie wollen aber auch keine Grundlage für eine Entscheidung, in der mal aufgezeigt wird, wer eigentlich was finanziert. Stattdessen sagen Sie drittens, eigentlich sei der Bund schuld. Dabei ist im Föderalismus klar geregelt, wer für Schule zuständig ist. Da können Sie sich nicht wegducken. Deshalb kann ich nur hoffen, dass die Grünen wieder aufwachen und merken, dass Schul- und Bildungspolitik in der letzten Wahlperiode ein zentrales Thema für sie war, und die CDU endlich zu ihrer Verantwortung für eine gute Schul- und Bildungspolitik zurückkehrt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP])
André Kuper
Vielen Dank, Herr Ott. – Für die Fraktion der Grünen spricht noch einmal Frau Eğlence.
Gönül Eglence GRÜNE
Lieber Herr Ott, schön, dass Sie so laute Worte für ein unfassbar komplexes Thema finden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Sven Wolf [SPD]: Aber auch die richtigen Worte! – Jochen Ott [SPD]: Ich war noch leise!) – Das stimmt. Vielleicht waren Sie heute sogar sehr leise. Das ist wohl wahr. Der Punkt ist aber doch, dass angesichts des Vorwurfs, wir würden unserer Verantwortung hier nicht gerecht, ein so kleiner Vorschlag, ein Gutachten zum Ist-Zustand zu erstellen, für ein solch komplexes Thema sehr hoch gegriffen ist. Sie wollen jetzt suggerieren, das sei die Lösung, die ein Thema, das seit 200 Jahren existiert, lösen könne. (Zuruf von Gordan Dudas [SPD] Das ist einfach nicht wahr, und letzten Endes passt das nicht. 04.05.2023 (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU –Jochen Ott [SPD]: Vor einem Jahr wolltet ihr das auch noch! – Gordan Dudas [SPD]: Das haben Sie doch selber vorgeschlagen!) Einen Begriff wie „New Deal“ – auch das ist sehr hoch gegriffen – zu bringen und dann vorzuschlagen, wir machen ein Gutachten zum Ist-Zustand – auch das sind aus meiner Sicht sehr kleine Vorschläge mit sehr großen Begriffen, die nach vorne gestellt werden. Lautstärke hilft da am Ende auch nicht. (Beifall von den GRÜNEN – Andrea Busche [SPD]: Eine gute Grundlage ist das!) Es gibt immer nicht nur eine Wahrheit. Die Ministerin hat vorgetragen, dass sie ein Rechtsgutachten zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags in Auftrag gegeben hat. Auch das kann eine Antwort sein. Die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden führen wir, wie versprochen, nach wie vor. (Sven Wolf [SPD]: Vielleicht muss man bei den Gesprächen auch mal zuhören!) Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie, wenn Sie keine Vorschläge haben, die etwas mehr sind als eine Ist-Zustands-Beschreibung, die Begriffe etwas kleiner zu wählen. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Feller noch einmal zu Wort gemeldet. (Gordan Dudas [SPD]: Das war schwach! Besser sitzen geblieben! – Zurufe von der CDU: Ui! – Glocke)
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch einmal die Gelegenheit nutzen und etwas klarstellen, weil das gerade untergegangen ist. Herr Ott, Sie haben gesagt, wir würden die frühkindliche Bildung nicht im Blick haben. Was Sie sagen, ist nicht richtig. Ich habe deutlich gesagt: Nachdem die Ergebnisse der IQB-Studie vorliegen, sind wir dabei, diese Studie auszuwerten. Dabei werfen wir einen Blick auf das Thema „Grundschule“ und natürlich auch auf die frühkindliche Bildung – beides muss eng verzahnt werden. Ja, das stimmt, wir sind dazu mit Hamburg in einem engen Austausch. Das ist das eine, das Inhaltliche. Zweitens ist mir etwas anderes ganz wichtig, weil untergegangen ist, was ich gesagt habe: Wir sind dafür, auch aufgrund der Ergebnisse der Sachver-Landtag ständigenkommission, zwei Gutachten in Auftrag zu geben, nämlich ein Rechtsgutachten und darauf aufbauend ein bildungsökonomisches Gutachten. Dazu laufen gerade die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden und den ersten Gutachtern. Mir liegt deshalb wirklich viel daran, dass hier nicht so getan wird, als würde ich meine Zusage, an die Schulfinanzierung heranzugehen, nicht einhalten. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Frau Ministerin, ich muss Sie noch einmal kurz unterbrechen. Herr Ott hatte den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Hat er ihn noch? (Jochen Ott [SPD]: Ich kann es auch als Kurzintervention machen, wenn Ihnen das lie- ber ist!) Nein, die Zwischenfrage war angemeldet, nur wollte ich die Ministerin nicht unterbrechen. Ihre Zwischenfrage bitte.
Jochen Ott SPD
Frau Ministerin, Sie haben in Ihrer Rede vorhin gesagt, dass das Thema „Bildungsfinanzierung“ zu weit geht und Sie sich auf Schule konzentrieren. Anschließend haben Sie gesagt: Zur Aufgabe der Schule machen wir ein Gutachten und überlegen dann. Ich habe darauf geantwortet – nur damit wir es klar haben –, dass die Frage nach der frühkindlichen Bildung (Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) für die Schulpolitik natürlich von besonderer Bedeutung ist. Umfasst das von Ihnen avisierte Gutachten zur Aufgabe von Schule auch den Bereich der frühkindlichen Bildung?
Dorothee Feller
Lieber Herr Ott, wir sind dabei, den Inhalt des Gutachtens genau zu bestimmen; deswegen laufen ja die Gespräche mit den Gutachtern und den kommunalen Spitzenverbänden. Natürlich ist der Schulbereich der Schwerpunkt. Inwieweit wir die – ich sage mal – Randgebiete mit aufnehmen, werden wir noch mit den Gutachtern besprechen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Jo- chen Ott [SPD]: Sie haben das also noch gar nicht, es ist eine reine Behauptung!)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. 04.05.2023 Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Schule und Bildung empfiehlt in Drucksache 18/4171, den Antrag Drucksache 18/975 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/975 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die SPD, die FDP, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/975, wie festgestellt, abgelehnt. Ich rufe auf: 2 80 Jahre Aufstand im Warschauer Ghetto: Gedenken an den unerschrockenen Widerstand Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/4124 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU spricht als Erstes Herr Dr. Bergmann.
Dr. Günther Bergmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Am Schloss in Warschau wähnt man sich in einer schönen Altstadt. Der Eindruck trügt: Das historische Zentrum der polnischen Hauptstadt ist nur ein perfektes Duplikat dank perfekter polnischer Handwerkskunst. Im Herbst 1944 wurde das Original durch Deutsche zerstört. 14 Monate vorher geschah dasselbe im nicht weit entfernten Warschauer Ghetto. Wenn man vom Schloss an den Sächsischen Gärten vorbei nach Südosten läuft, kommt man in die früheren – Zitat – jüdischen Wohnbezirke von Warschau in und um Wola. Auch dieser Bereich wurde von den Deutschen dem Erdboden gleichgemacht. Einen kleinen Eindruck von dem früheren Ghetto bekommt man heute nur noch mittels der überall aufgestellten und aufgeständerten Ferngläser, die die damalige Situation in den Ghettostraßen zeigen. Schon kurz nach dem Überfall auf Polen waren im ganzen Land Ghettos eingerichtet worden. Nach der Einverleibung auch des östlichen Teils Polens gab es über 600 Orte der Entrechtung, des Hungers, des Verhungerns und des Mordes, die größten darunter in Lemberg, in Lodz und in Warschau, wo von den etwa 1,3 Millionen Einwohnern rund 350.000 jüdischen Glaubens waren. Ab Juli 1942 kam es dann im Rahmen der sogenannten Aktion Reinhardt zur schrittweisen Auflösung des Ghettos sowie der genau geplanten Deportation der Landtag Jüdinnen und Juden und deren anschließenden Ermordung primär im Vernichtungslager in Treblinka. Täglich zwischen 5.000 und 7.000 Ghettobewohner wurden über den Bahnhof Warszawa Gdańska in den Tod getrieben. Ein Teil des Bahnhofs wurde dafür zum – zynisch so bezeichneten – „Umschlagplatz“. Er ist heute wohl einer der bedrückendsten Gedenkorte im früheren Ghetto. Dort steht eine große Wand mit dem deutschen Wort „Umschlagplatz“ und 400 jüdischen Vornamen von A bis Z, stellvertretend für alle Opfer. Vom 19. April bis zum 16. Mai 1943, also genau vor 80 Jahren, kam es dann zu Kampfhandlungen zwischen den jüdischen Entrechteten und den deutschen Besatzern. Symbolträchtig und pervers zugleich wurde die Niederschlagung des überraschend starken und zähen Widerstandes der jüdischen Kampforganisationen seitens der SS mit der Sprengung der Großen Warschauer Synagoge und dem sprichwörtlichen Niederwalzen sämtlicher Gebäude abgeschlossen. Wer heute die Reste des alten zaristischen und während der Besatzung auch von den Deutschen genutzten Gefängnisses Pawiak besucht, kann erahnen, wie brutal die Deutschen vorgingen. Folter und Mord an gefangen genommenen Widerstandskämpfern waren dort an der Tagesordnung. Die wenigen Überlebenden entkamen meist über die unterirdische Kanalisation, was heute so beeindruckend im Jüdischen Museum im Warschauer Zentrum dokumentiert wird. Sie taten sich dann mit den Widerstandskämpfern der Armia Krajowa, der polnischen Heimatarmee, zusammen und beteiligten sich 1944 am zweiten Aufstand in Warschau. Polen hat unglaublich unter der deutschen Besatzung gelitten. Das gilt für die christliche und die jüdische Bevölkerung zugleich. Bei etwa 35 Millionen Einwohnern – davon rund 10 % jüdischen Glaubens – ist von 16 % Opfern auszugehen, ein Großteil davon jüdisch. Um es einmal zu verdeutlichen: Das wäre so, als wenn heute ein Besatzer in Deutschland einfiele und sämtliche Einwohner von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg ermorden würde – vom Kleinkind bis zum Greis. Der Aufstand im Warschauer Ghetto ist ein Symbol des unerschrockenen Widerstandes und des unbeugsamen Willens zum Überleben. 80 Jahre nach dem Aufstand im Warschauer Ghetto ehren wir den Mut der Menschen, die ihr Leben im Kampf gegen das menschenverachtende System des Nationalsozialismus verloren. Ich bitte daher um Unterstützung für unseren Antrag. – Schönen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und Dr. Martin Vincentz [AfD]) 04.05.2023
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Dr. Bergmann. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Wolf.
Sven Wolf SPD
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 19. April 1943, also vor 80 Jahren, erhoben sich die Menschen im Warschauer Ghetto. Mordechaj Anielewicz leitete den Widerstand an, schlecht ausgestattet und von Hunger gezeichnet, aber mit Mut, Wut und Trauer, denn viele hatten unzählige Angehörige und Freunde verloren. Das Ganze geschah in den Festwochen des Pessach, in denen Juden an die Befreiung aus der Sklaverei in Ägypten erinnern. In seinen Memoiren schildert Marcel Reich-Ranicki bewegend, wie der Alltag im Ghetto war und wie sich das Ghetto erhob. Das Ghetto erhob sich, obwohl sich kaum jemand Illusionen über den Ausgang machte. Dies erinnert ein bisschen an ein Ereignis aus dem Jahre 73 nach Christi. Auf dem Festungsplateau Masada ergaben sich die eingeschlossenen Kämpfer, ihre Familien und ihre Kinder nicht. Sie wählten den Freitod. Es gibt viele Historiker, die glauben, dass viele im Ghetto genau an diesen Masada-Moment gedacht haben. Bewegend sind die Worte von Mordechaj Anielewicz in seinem Abschiedsbrief, den er vier Wochen nach Beginn des Aufstands schrieb: „Der Traum meines Lebens ist jedenfalls schon in Erfüllung gegangen. Denn das Ghetto verteidigt sich – wir Juden leisten Widerstand. Das ist Tatsache geworden. Und ich kann bezeugen, wie heldenhaft Juden kämpfen.“ Sie sehen, wie wichtig es ist, dass wir heute über dieses Thema sprechen. Der Schulterschluss der demokratischen Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag ist ein starkes Signal, dass wir in dieser Frage, in dieser Frage der Erinnerung, beieinanderstehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte eine Forderung aus dem gemeinsamen Antrag, die mir besonders am Herzen liegt, aufgreifen. Es ist nicht einfach, sich als Jugendliche oder als Jugendlicher auf die historischen Ereignisse unter der nationalsozialistischen Terrorherrschaft in Deutschland einzulassen, die Ungeheuerlichkeit der Verbrechen des Nationalsozialismus zu verstehen, beispielsweise den Überfall auf Polen, den Zwang der Menschen ins Warschauer Ghetto oder die Deportation in die Vernichtungslager. Gedenkstättenfahrten für Schülerinnen und Schüler an unseren Schulen sind für uns ein ganz wichtiger Bestandteil einer Kultur des Erinnerns und des Gedenkens. Geschichte ist nicht in erster Linie das Erlernen von Zahlen und Fakten aus Lehrbüchern. Geschichte besteht aus Erlebnissen und Gefühlen. Kollege Dr. Berg-Landtag mann hat uns gerade auf eine Reise durch die Altstadt von Warschau mitgenommen. Dieses Nachempfinden, dieses Erleben ist so wichtig. Das gelingt insbesondere an Orten und Stätten, die mit diesen Taten und Geschehnissen verbunden sind. „Am Abgrund der deutschen Geschichte und unter der Last der Millionen Ermordeten tat ich, was Menschen tun, wenn die Sprache versagt.“ Dieses berühmte Zitat von Willy Brandt nach seinem Kniefall kennen Sie wahrscheinlich alle. Über den Besuch von Gedenkstätten und die dort gewonnenen Eindrücke wird für Schülerinnen und Schüler greifbar, was kaum in Worte zu fassen ist. Ein Besuch in einer Gedenkstätte sollte für jede Schülerin und für jeden Schüler im Laufe der Schulzeit möglich werden. Das ist für uns und meine Fraktion, die SPD-Fraktion, ein ganz wichtiger Punkt in diesem gemeinsamen Antrag, um zu lernen, dass Mut und Entschlossenheit notwendig sind, um aufzustehen gegen Rassismus und Antisemitismus, gegen Unrecht und Unterdrückung, gegen Zwang- und Gewaltherrschaft. Denn wir werden unsere Werte, unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie nie wieder aus der Hand geben! – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Schäffer.
Verena Schäffer GRÜNE
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erinnern heute an den mutigen Aufstand im Warschauer Ghetto vor 80 Jahren. Ich finde es dabei auch wichtig, daran zu erinnern, dass es ein reiches kulturelles jüdisches Leben in Polen gegeben hat. Jüdinnen und Juden machten vor der Shoah 10 % der Gesamtbevölkerung in Polen aus. Warschau war das bedeutendste Zentrum jüdischen Lebens in Europa. In den Straßen von Warschau gab es jüdische Gebetshäuser und Synagogen. Es gab die rituellen Tauchbäder, die Mikwen. Es gab Schulen und jüdische Bibliotheken. In Warschau wurden jiddische Tageszeitungen herausgegeben, wurde jiddisches Theater gespielt. Es gab ein jüdisches Musikinstitut, und es gab diverse jüdische Sportklubs. Ein Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt war jüdisch. Ja, das stellt letztlich auch unser Bild einer jüdischen Minderheit in Europa auf den Kopf und zeigt zugleich, dass die Nationalsozialisten einen großen Teil der polnischen Bevölkerung grausam ermordet und vernichtet haben. Es ist unsere Pflicht, an jedes einzelne Schicksal, an jeden einzelnen Menschen zu erinnern. 04.05.2023 (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Von den über 3 Millionen Jüdinnen und Juden in Polen haben gerade einmal etwa 300.000 Menschen überlebt. Wenn man sich die Bilder und Berichte von Zeitzeugen des Warschauer Ghettos anschaut, dann werden aus diesen unvorstellbaren Zahlen ganz konkrete Schicksale. Dann sehen wir die einzelnen Menschen, die unter absolut katastrophalen Bedingungen im Warschauer Ghetto eingepfercht leben mussten, jüdische Kinder, die ihrer Kindheit beraubt wurden und in Hunger und Angst leben mussten, Menschen, die ihr Leben riskierten und gestohlene Lebensmittel in das Ghetto schmuggelten, um ihre Familie zu ernähren, Leichen von verhungerten Menschen auf der Straße, die Ausbreitung von Krankheiten aufgrund der desaströsen hygienischen Bedingungen, die Zwangsarbeit, die Gewalt, die Willkür, mit der die Nationalsozialisten brutal gegen die jüdische Bevölkerung vorgegangen sind. Ab Juli 1942 gab es die Deportation ins Vernichtungslager Treblinka. Alte und kranke Menschen wurden noch in Warschau erschossen. Übrig blieben im Warschauer Ghetto die Jüdinnen und Juden, die die Nationalsozialisten vorerst am Leben ließen, um sie als Zwangsarbeiter auszubeuten. Auch das war ganz besonders perfide und grausam. Am 19. April 1943, kurz vor Beginn des Pessach, begann der Aufstand im Warschauer Ghetto, als weitere Deportationen bevorstanden. Die Menschen wussten ja, dass sie in den Tod geschickt werden sollten. Es waren insbesondere junge Menschen, deren Angehörige oftmals längst getötet worden waren, die den Aufstand im Warschauer Ghetto anführten und im wahrsten Sinne des Wortes trotz völlig ungleicher Waffen mehrere Wochen den SS- und Wehrmachtseinheiten Einhalt geboten. Dieser Mut und diese Entschlossenheit sind absolut beeindruckend. Das Gedenken an den größten jüdischen Widerstand gegen den Nationalsozialismus ist deshalb wichtig, und die Erinnerung daran muss wachgehalten werden. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Es ist wichtig, dass wir aller Menschen des Warschauer Ghettos gedenken – denen, die kämpfen konnten und Widerstand geleistet haben, und denen, die es eben nicht konnten. Für uns steht das Gedenken an die Opfer des Warschauer Ghettos gleichzeitig für das Gedenken an alle Menschen, die die Gräueltaten des NS-Regimes erleiden mussten und ermordet wurden. Wir werden sie nicht vergessen! Ich danke allen demokratischen Fraktionen, dass wir die heutige Debatte auch dazu nutzen, um ein weiteres gemeinsames Zeichen gegen Antisemitismus und für den Schutz und die Wertschätzung jüdischen Landtag Lebens zu setzen. Die Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus und die Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes ist eine tragende Säule der Erinnerungskultur, die wir weiter fördern und stärken wollen. Einen herausragenden Beitrag hierfür leisten die Gedenkstätten in Nordrhein-Westfalen. Uns als demokratische Fraktionen ist es wichtig, allen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, mindestens einmal eine Gedenkstätte zu besuchen. Ich bin davon überzeugt, dass mit einer Einbettung in ein gutes pädagogisches Konzept Gedenkstättenfahrten dazu beitragen können, zukünftigen Generationen zu vermitteln, dass es in unserer Verantwortung liegt, für eine lebendige Erinnerungskultur zu sorgen und gegen Antisemitismus und Rassismus einzustehen. Mir ist auch wichtig, an die Bedeutung jüdischen Lebens vor der Shoah zu erinnern und jüdisches Leben auch heute zu unterstützen und zu schützen. Das Versprechen „Nie wieder!“ einzulösen, heißt auch, jüdisches Leben zu schützen. Auch das liegt in unserer Verantwortung. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Schäffer. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus Anlass des jetzigen Tagesordnungspunkts „80 Jahre Aufstand im Warschauer Ghetto: Gedenken an den unerschrockenen Widerstand“ begrüße ich ganz herzlich auf der Zuschauertribüne den Doyen des Konsularischen Korps in Nordrhein-Westfalen und Generalkonsul der Republik Polen in Köln, Herrn Jakub Wawrzyniak. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Herr Wawrzyniak, seien Sie uns recht herzlich willkommen. Wir wissen, Sie kommen direkt vom Flughafen. Es war Ihnen wichtig – das begrüßen wir sehr –, an dieser Debatte teilzuhaben. Herzlich willkommen hier in dieser Runde, wenngleich wir auch schon mitten in der Debatte sind. Es ist uns eine große Ehre, dass Sie diesem Tagesordnungspunkt beiwohnen. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Wedel.
Dirk Wedel FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der deutschen Besetzung Polens im Jahr 1939 begannen die Nationalsozialisten auch dort mit ihrer Politik der Entrechtung, Ausgrenzung 04.05.2023 und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung. Ein wesentlicher Bestandteil dieser menschenverachtenden Politik war die Zwangsansiedlung der Jüdinnen und Juden in Ghettos, von denen es in Polen knapp 600 gab. In der Verwaltungssprache der deutschen Besatzer wurden sie euphemistisch als „jüdische Wohnbezirke“ bezeichnet. In Wahrheit handelte es sich um Gefängnisse. Das größte von ihnen entstand in Warschau. Vor dem Krieg gehörte Warschau zu den wichtigsten kulturellen Zentren von Juden in Europa. Jeder dritte Einwohner der Stadt war jüdischen Glaubens, und mit der großen Synagoge beherbergte Warschau eines der größten jüdischen Gotteshäuser Europas. Spätestens ab 1940 lebten rund um diese Synagoge im Warschauer Ghetto auf einer Fläche von knapp 3 km² 350.000 bis 500.000 Menschen, umgeben von meterhohen Mauern. Das Ghetto mit seiner eng zusammengepferchten Bevölkerung, unterversorgt mit Lebensmitteln und fließendem Wasser, bedeutete für viele den Hungertod und bot den idealen Nährboden für Krankheiten. So diente das Warschauer Ghetto zum einen der Sammlung der jüdischen Bevölkerung zur anschließenden Deportation in Vernichtungslager, zum anderen war es an sich ein Vernichtungsinstrument der deutschen Besatzer. Doch das Warschauer Ghetto ist nicht nur eine Ausprägung der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik, es ist seit 80 Jahren auch ein Symbol dafür, wie sich Mut und Freiheitswillen selbst in der dunkelsten Stunde zeigen können. Vor 80 Jahren, im Jahr 1943, erhoben sich Bewohner des Ghettos trotz schlechter Bewaffnung und vielfach mangelnder militärischer Ausbildung zum Widerstand gegen die Einheiten der SS. Bereits im Sommer des Vorjahres waren Hunderttausende Bewohner schrittweise in das Vernichtungslager Treblinka deportiert worden. Die Widerstandskämpfer, wie der gerade Anfang 20-jährige Kommandant der jüdischen Kampforganisation, Mordechaj Anielewicz, wussten, was ihnen droht und entschieden sich, dagegen anzukämpfen. Im Januar 1943 konnten sie die Einheiten der SS unter großen eigenen Verlusten aus dem Ghetto vertreiben und die vorübergehende Aussetzung der Deportationen erreichen. Ab April entwickelte sich der offene Kampf gegen die Nationalsozialisten zu einem Aufstand, der erst Wochen später vollständig beendet wurde. Die Kämpfer taten all dies in Kenntnis der Ausweglosigkeit und der militärischen Überlegenheit ihrer Gegner. In seinem letzten Brief vom 23. April 1943 schrieb Anielewicz – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Ich kann Euch nicht die Bedingungen beschreiben, unter denen jetzt die Juden des Ghettos Landtag existieren. Nur einzelne werden durchhalten können. Die übrigen werden früher oder später umkommen.“ Der Mut und der unbedingte Freiheitswille, den die Kämpfer des Aufstands im Angesicht dieser Situation zeigten, dürfen niemals vergessen werden. (Beifall von allen Fraktionen) Ihr Andenken ist bis heute auch ein Auftrag für uns, der systematischen Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung von Menschen entgegenzutreten und den Widerstand dagegen zu unterstützen. Dieser Auftrag schließt mit ein, die Erinnerung an den Aufstand des Warschauer Ghettos auch hier in Nordrhein-Westfalen zu erhalten, weil der Kampf für Freiheit und Menschenwürde universell und zeitlos bedeutsam ist. (Beifall von allen Fraktionen) Die weitere Erforschung des Aufstands ist wichtig, weil die SS im Zuge der Niederschlagung das Ghetto einen Häuserblock nach dem anderen niederbrannte, die große Synagoge sprengte und so viele historische Zeugnisse unter Asche begrub. Es ist von höchster Relevanz, den Kampf gegen den Antisemitismus in all seinen Ausprägungen voranzutreiben. Das umfasst die Aufklärung über antisemitische Verschwörungsmythen ebenso wie die Förderung des Dialogs zwischen jüdischer Bevölkerung und Mehrheitsgesellschaft und die gründliche geschichtliche Aufarbeitung an Schulen durch den Besuch von Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus. Gerade in Zeiten, in denen sich Antisemitismus wieder auf dem Vormarsch befindet, gilt für uns ungebrochen: Wehret den Anfängen! Für dieses gemeinsame Signal der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bin ich sehr dankbar. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Der Einmarsch von SS-Einheiten in das Warschauer Ghetto vor 80 Jahren hatte massiven Widerstand der jüdischen Bevölkerung zur Folge. Wir gedenken dieses Widerstandes, denn er war etwas Besonderes auf dem erschütternden, traurigen Weg der jüdischen Bevölkerung Europas in die Vernichtung. Traf die Vernichtungsmaschinerie des Nationalsozialismus im traurigen Normalfall auf Menschen, die 04.05.2023 einzeln oder als Familie vorbereitend zur Deportation eingesammelt wurden, so war es hier anders. Trafen diese Maßnahmen die Menschen im traurigen Normalfall unvorbereitet, so war es hier anders. Jeder wusste nach dem Einmarsch, was die Stunde geschlagen hatte. Und so war möglich, was es im traurigen Normalfall nicht gab: Widerstand. Die Juden im Ghetto schlossen sich zusammen und wehrten sich. Für uns ist dies zunächst ein Zeichen für alle Menschen; ein Zeichen für Heroismus, der allerdings nicht, wie in der Begründung des Antrags behauptet, im unerschrockenen Widerstand bestand. Die Menschen waren nicht dumm und wussten, dass ihre Anstrengungen umsonst waren. Sie werden erschrocken genug gewesen sein. Unbeugsam war nicht der Wille zum Überleben – auch wird im Antrag behauptet –, denn die Aussicht auf Überleben bestand kaum. Unbeugsam war vielmehr der Wille, sich nicht einfach zur Schlachtbank führen zu lassen und lieber kämpfend zu sterben, als sich hinmorden zu lassen. Wenn dessen mit einer gelben Narzisse gedacht wird, schließen wir uns gerne an. Insofern ist der Antrag sehr zu begrüßen. Die naheliegendste Folge aus dem eben Dargestellten vernachlässigt er aber fast vollständig, denn der Widerstand im Warschauer Ghetto wirkt bis heute nicht nur als Beispiel für alle Menschen fort. Er ist auch das Vorbild, das Fanal für die Anstrengungen des Staates Israel, nicht in einem Meer von Feinden unterzugehen. Diese Anstrengungen – lassen Sie mich das hier in aller Deutlichkeit sagen – sind bislang gottlob erfolgreich. Sie lassen das in Ihrem Antrag geflissentlich oder aus Unwissenheit weg. International werden diese Erfolge von den Feinden Israels andauernd zum Thema von UN-Resolutionen gemacht. Demzufolge, was die Altparteien in diesem Antrag alles fordern, sollte man denken, dass die Unterstützung Israels die allerselbstverständlichste Sache der Welt wäre. Das ist sie nicht. Deutschland enthält sich nicht einmal, sondern stimmt mit, in der Regel gegen Israel. Das zu ändern, könnte nach außen hin die Läuterung der Deutschen, die Sie anstreben, deutlich beweisen. Der Antrag fordert es nicht einmal. Sie sind also realitätsblind. Realitätsblind sind Sie auch, weil Sie in Ihrem Antrag vom wachsenden und sich wandelnden Antisemitismus in den europäischen Gesellschaften schreiben, denn gerade in den von Ihnen importierten islamistischen Parallelgesellschaften wuchert der Antisemitismus. (Zuruf von der SPD) Des Weiteren fördert Deutschland Organisationen, die von Israel als terroristisch eingestuft werden. Deutschland lässt Menschen einwandern, die das jüdische Leben hier bedrohen, und lässt sie offen auf den Straßen demonstrieren, wie groß ihr Hass gegen Landtag die Juden ist. So zogen am Karsamstag zum wiederholten Male Hunderte Antisemiten unbehelligt durch Berlin und skandierten ihre widerwärtigen Parolen. Deutschland lässt Künstler auf der documenta 15 zu, die ihren als Kunst deklarierten Antisemitismus offen zur Schau tragen. Das habe ich leider bereits im letzten Plenum so wahr wie unwidersprochen ausgeführt. Aber findet sich das in Ihren Forderungen? Mitnichten. Was Sie in Ihrem Antrag fordern, ist so billig wie wohlfeil. Glaubwürdig sind Sie von der CDU, von den Grünen, von der SPD und von der FDP damit aber angesichts der politischen Realität in Deutschland weniger. (Beifall von der AfD) In den Plenarsälen dieser Republik gerieren Sie sich als die größten Unterstützer der Juden, aber auf unseren Straßen sind Juden durch Ihre Politik gefährdet. Der Staat Israel wird geschmäht. Letztendlich müssen Sie das mit Ihrem Gewissen ausmachen. Ihrem Antrag werden wir unabhängig von unseren Zweifeln daran zustimmen. Wir tragen Verantwortung für die Erinnerung an die Opfer, aber noch mehr für die Verhältnisse und die Menschen heute. Die AfD steht jedenfalls fest an der Seite aller bedrohten Juden und Menschen in Deutschland, und wir stehen an der Seite Israels, wann immer es angegriffen wird. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Für die Landesregierung spricht jetzt der Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Dieser Kampf im Warschauer Ghetto war aussichtslos. Umso heldenhafter war dieser fast vier Wochen andauernde Aufstand. Die meisten Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer bezahlten ihn mit dem Leben. Aber dieser Aufstand war nicht vergebens, denn er inspirierte und machte in dieser dunklen Zeit Mut, sich den Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes entgegenzustellen. Er war ein Zeichen des Überlebenswillens. Deshalb muss der Widerstand im Warschauer Ghetto einen festen und sichtbaren Platz in unserem Gedenken und auch in unserer Erinnerungsarbeit haben, und deshalb ist auch der vorliegende Antrag so wichtig. Wir erinnern heute an die mutigen Jüdinnen und Juden im Warschauer Ghetto, die sich gegen ihre 04.05.2023 Unterdrückung erhoben haben. Wir ehren ihr Erbe. Gleichzeitig erinnert der Jahrestag des Aufstands im Warschauer Ghetto uns daran, dass etwa die Hälfte der ermordeten Jüdinnen und Juden im Holocaust polnische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger waren. Vor diesem Menschheitsverbrechen ohne jeden Vergleich waren Städte wie Warschau, Krakau und Lodz wichtige Zentren jüdischen Lebens in Europa. Während meines Besuchs in Krakau vor zwei Wochen hatte ich die Gelegenheit, in diese faszinierende polnisch-jüdische Kultur einzutauchen – in die Lyrik, in die Bräuche, in die Musik und in das Stadtleben. Diese Welt, Teil des europäischen Kulturerbes, wurde in den Gaskammern von Birkenau, Treblinka, Sobibor, Belzec, Majdanek und Kulmhof nahezu vollständig ausgelöscht. Ich nenne diese Orte ganz bewusst, denn die Nationalsozialisten haben ihre Todesfabriken ganz überwiegend nicht in Deutschland, sondern in Polen errichtet. Das Land Polen lag 1945 in Schutt und Asche und beklagte neben den jüdischen Opfern 1,8 Millionen weitere ermordete Zivilisten. Deswegen stehen wir Deutsche nicht nur gegenüber den Jüdinnen und Juden, sondern auch gegenüber unserem Nachbarland Polen in einer ganz besonderen Verantwortung. Auch diese Verpflichtung nehmen wir als Landesregierung sehr ernst. Unsere Beziehungen sind eng, vielfältig und werden konstant weiterentwickelt. Über 100 Städtepartnerschaften, Hunderte Schul- und Hochschulkooperationen – wir pflegen unsere gemeinsame Partnerschaft, aber diese Partnerschaft ist auch eine starke Basis für das gemeinsame Gedenken an den Holocaust. In diesem Rahmen pflegen wir als Landesregierung einen engen Austausch mit der Stiftung Auschwitz-Birkenau, die sich dafür einsetzt, diesen ganz besonderen Ort, diese Gedenkstätte, zu erhalten und für die Nachwelt zu bewahren. Die Arbeit dort wird aus Mitteln des Bundes und der Länder unterstützt. Nordrhein-Westfalen ist stolz darauf, bei der Koordination auf der Länderseite führend voranzugehen. Die Stiftung bzw. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort leisten eine unglaubliche Arbeit bei der Bewahrung dieses Gedenkens. Sie sind dabei auch noch innovativ. Die Stiftung geht aktuell neue Wege, um einen digitalen Zugang zu dieser Gedenkstätte zu schaffen. Nach Gesprächen mit der Schulministerin und mit der Stiftung kann ich sagen, dass wir auch hier als Nordrhein-Westfalen vorangehen und die Stiftung bei der Erprobung der neuen digitalen Angebote unterstützen werden. Hierzu haben wir bereits Gespräche aufgenommen. Wir wollen dadurch unseren Beitrag dazu leisten, dass möglichst viele Menschen diesen Ort erleben können – wenn nicht vor Ort, dann zumindest digital oder am besten beides. Landtag Ich selbst hatte im Rahmen einer Polenreise die Gelegenheit, die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau zu besuchen – einen Ort, der wohl jeden verändert, der ihn besucht, einen Ort, der etwas mit einem macht. Dies wurde mir besonders deutlich, als ich im Anschluss an den Besuch die Möglichkeit hatte, im internationalen Bildungszentrum mit einer Schulklasse aus Saerbeck im Münsterland zusammenzukommen und über ihre Eindrücke von ihrem Besuch in Auschwitz an diesem Tag zu sprechen. Die jungen Mädchen hinterfragten nach ihrem Besuch in Auschwitz-Birkenau ihre eigene Lebensrealität hier in Nordrhein-Westfalen. Das ist mir selber sehr nahegegangen, denn das war sehr weitgehend: Sie hinterfragten die Rolle von Medien, von Öffentlichkeit, von Desinformation und von Fake News. Was macht das mit einer Gesellschaft? Welchen Beitrag kann jeder von uns leisten? Diese Schülerinnen und Schüler haben in der Frage, was jeder von uns dazu beitragen kann, gegen solche Dinge vorzugehen, keinen Stein auf dem anderen gelassen. Dieses berühmte „aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen“ war in diesem Moment, in diesem Raum wirklich mit Händen zu greifen. Das hat mir gezeigt, dass die Bedeutung solcher Gedenkorte für die Bildung junger Menschen nicht überschätzt werden kann. Das ist der Grund, warum wir als Landesregierung unser Engagement an dieser Stelle weiter ausbauen wollen. Wir wollen die Gedenkorte hier in Nordrhein-Westfalen weiter fördern. Wir wollen aber auch nach Corona wieder Anreize setzen, dass die jungen Menschen auch die Gedenkorte im Ausland aufsuchen. Dafür werden wir uns in den nächsten Jahren weiter anstrengen. Es geht darum, dass diese Orte zugänglich bleiben, dass sie aufgesucht werden und dass das nicht an Dingen scheitert, an denen es in dieser Zeit und angesichts der Ereignisse, derer wir heute gedenken, nicht mangeln sollte. (Beifall von allen Fraktionen) Die Ereignisse im Warschauer Ghetto sind ein Mahnmal an die Verbrechen gegen die Menschlichkeit insgesamt. Sie zeigen uns zugleich, zu welcher Größe Menschen trotz einer aussichtslosen Lage fähig sind. Sie erinnern uns damit daran, dass wir selbst mutig und aktiv gegen Hass und menschenverachtende Einstellungen eintreten sollen, auch hier bei uns und auch in der Zukunft. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister Liminski. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir befinden uns am Schluss der Aussprache. 04.05.2023 Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/4124. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/4124 mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu: 3 Jetzt umsteuern und Weichen stellen für einen zeitgemäßen, attraktiven Arbeitsplatz Schule Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/4131 Ich eröffne die Aussprache und erteile der schon anwesenden Kollegin Müller-Rech das Wort.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unterrichtsausfall und Lehrkräftemangel – das sind die größten Herausforderungen für die Schulen in unserem Land. Sie haben massive Konsequenzen auf den Alltag von Schülerinnen und Schülern, von Lernkräften und bestimmen diesen leider maßgeblich mit. Zu dem Kampf gegen den Lehrermangel, den wir seit vielen Jahren führen, ist jetzt ein massives Problem hinzugekommen: Wir brauchen nicht nur mehr Lehrer, die wir in die Schulen hineinbringen, sondern wir müssen jetzt auch dafür sorgen, dass sie überhaupt an den Schulen bleiben. Allein im vergangenen Jahr 2022 haben rund 800 Menschen den Schuldienst in Nordrhein-Westfalen aufgegeben, darunter 286 verbeamtete Lehrkräfte. Die Zahl der Kündigungen hat sich in zehn Jahren verdreifacht. Diese Zahlen sind für uns alle alarmierend. Bei immer mehr Lehrkräften überwiegt inzwischen leider der Frust die Leidenschaft, Schülerinnen und Schüler zu begleiten und ihnen Wissen zu vermitteln. Lehrkräfte nehmen erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf, um woanders ein neues berufliches Glück zu finden, statt in den Schulen zu bleiben. Im Gespräch mit diesen ehemaligen Lehrkräften erfährt man übrigens auch, dass die Kündigungen ohne Hinterfragen der Gründe vom Dienstherrn einfach hingenommen werden. Das ist schlechtes Personalmanagement. Wie sollen wir aus den Kündigungen lernen und sie künftig verhindern, wenn sie sich nicht einmal die Mühe machen, nach den Landtag Gründen zu fragen? Das alles ist richtig bitter. Meine Damen und Herren, wir müssen dringend dafür sorgen, dass aus dem Traumjob „Lehrer“ kein Alptraum wird. (Beifall von der FDP) Augenscheinlich haben Sie, Frau Ministerin, den Ernst der Lage noch immer nicht erkannt; denn Sie bringen Maßnahmen auf den Weg, die nur auf den ersten hastigen Laienblick gut klingen mögen. Beim genaueren Hinsehen werden aber Ihre Maßnahmen nicht für mehr Unterricht, sondern für mehr Belastung bei den Lehrkräften sorgen. Wir Freie Demokraten kritisieren insbesondere die unfreiwilligen Abordnungen bis zu 50 km vom Wohnort entfernt und die Einschränkungen der Teilzeitmöglichkeiten für Lehrkräfte. Frau Ministerin, haben Sie sich in letzter Zeit mal die Stellenausschreibungen in der freien Wirtschaft angesehen? Ich schon, die Gründe dafür sind bekannt. Darin wird geworben mit mobilem Arbeiten, Teilzeitmöglichkeiten, flexiblen Arbeitszeiten, leistungsorientierter Vergütung, Workations, Sabbaticals, moderner IT-Ausstattung, ansprechenden Arbeitsplätzen und vielem mehr. Die Luft wird dünn, wenn der öffentliche Dienst im Wettbewerb um Fachkräfte mithalten möchte. Viele Vorzüge der freien Wirtschaft kann der Lehrerberuf nicht erfüllen. Das liegt ein Stück weit in der Natur der Sache. Flexible Arbeitszeiten passen zum Beispiel nicht zu Stundenplänen. Das sehe ich ein. Aber Sie nehmen dem Lehrerberuf durch die Zwangsversetzungen und Einschränkungen der Teilzeit wichtige Faktoren zur Attraktivitätssteigerung des Arbeitsplatzes weg. Frau Ministerin, es ist unsere Pflicht und Aufgabe, dafür zu sorgen, dass der Lehrerberuf wieder zum Traumjob wird und nicht zum Alptraum. (Beifall von der FDP) Mit solchen Maßnahmen wird das allerdings nichts. Deswegen machen wir heute mit unserem Antrag ein Angebot zum Umsteuern. Da wir im Ausschuss ausführlich über alle Forderungen diskutieren, möchte ich heute rein exemplarisch drei Forderungen hervorheben, um den Lehrerberuf wieder attraktiv zu machen. Erstens fordern wir, dass die Landesregierung ihr Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Lehrermangels umgehend überarbeitet. Unsere Lehrkräfte und ihre Arbeit brauchen dringend mehr Wertschätzung. Wir hatten in einer Kleinen Anfrage die Schulministerin gefragt, wie viele Teilzeitanträge in den letzten Jahren gestellt worden sind. Antwort: Wissen wir nicht. – Dann haben wir gefragt: Aus welchen Gründen beantragen die Lehrkräfte Teilzeit? – Antwort: Wissen wir nicht. – Und wir fragten noch: Wollen Sie denn künftig die Gründe für die Teilzeit erheben? Antwort: Wollen wir nicht. 04.05.2023 Frau Ministerin, warum wollen Sie das nicht? Wieso haben Sie in dieser Krisenlage so wenig Interesse an der Motivation Ihrer Lehrkräfte, an ihrem Alltag, an ihren Lebenswelten? Ihre Lehrkräfte brauchen dringend mehr Wertschätzung von ihrer Chefin, und Sie müssen Ihren Lehrkräften zuhören und lernen, was sie bewegt. (Beifall von der FDP) Zweitens sind wir Freie Demokraten fest davon überzeugt, dass ein moderner und zeitgemäßer Arbeitsplatz dafür sorgt, dass Lehrkräfte ihrem einstigen Traumjob nicht den Rücken kehren werden, sondern bleiben. Daher braucht es Veränderungen an den Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die größte Entlastung für Lehrkräfte sind mehr Kolleginnen und Kollegen, und zwar nicht nur grundständig ausgebildete Lehrkräfte, sondern auch Vertretungslehrer, multiprofessionelle Teams und Quereinsteiger. Insbesondere damit Quereinsteiger zum Beispiel aus der Wirtschaft in die Schulen kommen, brauchen sie aber Anreize. Wir fordern zum Beispiel eine wettbewerbsfähige Besoldung, damit nicht finanzielle Gründe diesen Quereinstieg verhindern. Drittens fordern wir die Landesregierung auf, die Schulautonomie zu stärken und den Schulen mehr pädagogische, personelle und finanzielle Freiheiten zu geben. Die Bedarfe der Schulen sind genauso vielfältig wie die Schulstandorte der 6.000 Schulen, und mit mehr selbstverwaltetem Budget und mehr Entscheidungsfreiheit zum Beispiel für das Personal kann jede Schulleitung viel schneller eine passgenaue Unterstützung bekommen. Wir Freie Demokraten sind fest davon überzeugt, dass die Schulen vor Ort gerade in diesen herausfordernden Zeiten am besten wissen, was und wen sie brauchen. (Beifall von der FDP) Noch einmal: Es ist unsere Pflicht und Aufgabe, genau mit solchen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass der Lehrerberuf wieder zum Traumjob und nicht zum Albtraum wird. Mehr Arbeitsplatzattraktivität und mehr Wertschätzung für unsere Lehrkräfte sind die Faktoren, mit denen wir die Schulen unterstützen können. Die Lehrerinnen und Lehrer leisten jeden Tag eine hervorragende Arbeit für die Kinder, die ihnen anvertraut sind. Wir schulden es diesen Lehrkräften, als Parlament die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, damit ihr Job wieder zum Traumjob wird und sie nicht bereuen, Lehrer geworden zu sein, und dann entnervt den Schuldienst quittieren. Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss den ehemaligen amerikanischen Präsidenten Dwight D. Eisenhower zitieren, der sagte: Motivation ist die Landtag Kunst, Leute dazu zu bringen, das zu tun, was du willst, weil sie es tun wollen. Meine Damen und Herren, genau das wünsche ich mir in Nordrhein-Westfalen für unsere Lehrkräfte. Ich freue mich sehr auf die Debatte im Schulausschuss. (Beifall von der FDP und Jochen Ott [SPD])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Schlottmann.
Claudia Schlottmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir die eine oder andere Rede anhöre, habe ich manchmal den Eindruck, dass Schulen in Nordrhein-Westfalen nach der Landtagswahl im Mai 2022 entstanden sind. Davor war alles fantastisch. Davor haben wir im Paradies gelebt. Davor gab es keine Lehrerknappheit, keine sonstige Versorgung oder sonst irgendetwas. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Die ganzen Probleme haben im Mai 2022 angefangen. (Jochen Ott [SPD]: Ja, ja, vorher habt Ihr das ja auch gesagt! – Zuruf von Kirsten Stich [SPD] – Weitere Zurufe) Genau das Gegenteil ist der Fall. Das erleben wir nicht erst seit den Diskussionen über QUA-LiS, die wir auch gestern geführt haben. Ministerin Feller ist seit ihrem Amtsantritt dabei, Probleme, die sich über Jahre, um nicht zu sagen, über Jahrzehnte, aufgetürmt haben, abzuarbeiten. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ich bin es einfach leid, dass wir immer wieder identische Fragen bekommen und immer wieder identische Diskussionen führen, anstatt konsequent zu sehen, wo gearbeitet wird, was funktioniert und wo wir eigentlich dran sind. (Jochen Ott [SPD]: Frau Schlottmann, Sie sind nirgendwo dran!) Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, liegt mir das Thema „Schule“ ausgesprochen am Herzen. Wir können nicht häufig genug darüber sprechen, wie wir bei der Unterrichtsversorgung weiterkommen können. Ich glaube, keiner in diesem Haus nutzt nicht jede Möglichkeit, den Lehrern und Lehrerinnen gegenüber unsere Wertschätzung (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) zum Ausdruck zu bringen. Das machen wir in persönlichen Gesprächen in den Schulen, die wir 04.05.2023 regelmäßig besuchen, aber das machen wir auch regelmäßig hier am Rednerpult. Der Aufgabe, den Arbeitsplatz von Lehrerinnen und Lehrern zu verbessern, haben wir uns umgehend nach der Regierungsübernahme angenommen. Ministerin Feller hat, wie Sie alle wissen, direkt nach der Wahl eine Arbeitsgruppe zum Thema „Lehrkräftemangel“ gegründet. Im Dezember 2022 wurde dann das Handlungskonzept „Unterrichtsversorgung“ erstellt und Ihnen vorgestellt. Mit diesem Handlungskonzept haben wir vielfältige Möglichkeiten für den Einstieg in den Lehrerberuf geschaffen. Dazu gehören für uns die nötigen Anreize und damit Maßnahmen, die zur Attraktivität der Lehrtätigkeit beitragen. Die Anhebung der Besoldung auf A13, die Erhöhung der Zahl der Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte und die Möglichkeit, Vertretungslehrkräfte in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis anzustellen, sind Maßnahmen, die zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung beitragen sollen. Ebenso prüfen wir weitere Punkte wie den Ausbau weiterer Studienplätze und die Schaffung finanzieller Anreize für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. Zur weiteren Unterstützung unserer Lehrkräfte haben wir die Möglichkeit geschaffen, auf unbesetzte Lehrerstellen Alltagshelferinnen und Alltagshelfer einstellen zu können. Damit zeigt sich deutlich: Wir erkennen die Probleme und nehmen uns ihrer an. So viel zu Ihrer Frage, Herr Hafke. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Auch mit dem Antrag zur Fachkräfteoffensive, welche wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner im vergangenen Herbst auf den Weg gebracht haben, fördern wir den Seiten- und den Quereinstieg und stärken unsere Berufskollegs. Doch nicht nur das, meine Damen und Herren. Wir setzen uns auch für eine intensivere Berufsorientierung und Ausweitung von Praktika ein. Damit wollen wir junge Menschen in unserem Land bei ihrer Berufswahl unterstützen und ihnen die Chance geben, sich vor einem Studienbeginn oder vor einem Berufseinstieg intensiv zu informieren und eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Auch damit nehmen wir Ihrem Antrag einige Punkte vorweg. (Jochen Ott [SPD]: Haben Sie den gelesen?) Lassen Sie mich noch einmal betonen, dass die vergangenen drei Jahre für den Bereich Schule und Bildung eine immense Herausforderung dargestellt haben und sich der Arbeitsalltag unserer Lehrer sehr stark verändert hat. Tag für Tag meistern sie neue Herausforderungen. Landtag Lassen Sie mich aber auch sagen: Ich befinde mich kontinuierlich im Austausch mit Verbänden aus dem Schul- und dem Bildungsbereich sowie mit Lehrkräften und erlebe immer wieder – das ist etwas, das mich wirklich fasziniert – motivierte und engagierte Lehrkräfte, die Unglaubliches für dieses Land, für die Bildung und für unsere Kinder in diesem Land leisten. Motivierte und engagierte Lehrkräfte sind genau das, was wir uns für unsere Schülerinnen und Schüler wünschen. Die Lehrkräfteversorgung ist und bleibt deshalb das Hauptaugenmerk unserer Arbeit. Wir haben bereits in der letzten Legislaturperiode eine erste Bestandsaufnahme gemacht und die ersten Weichen gestellt und bauen unsere Ressourcen zur Lehrkräftegewinnung nach Möglichkeit weiter auf. (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Mit dem Handlungskonzept setzen wir erste Maßnahmen um, aber wir wissen alle: Es ist ein Marathonlauf. Meine Damen und Herren, wir hatten diese Thematik bereits sehr häufig im Plenum. Wie wir alle aber auch sicherlich aus unserer eigenen Schulzeit wissen: Wiederholung festigt das Wissen. Deswegen betone ich gerne noch einmal an dieser Stelle, dass wir weiterhin alles in unserer Macht Stehende tun, um gegen den Lehrkräftemangel effektiv vorzugehen. Wichtig ist uns dabei aber auch, Lehrkräfte nicht mit zusätzlichen Aufgaben weiter zu belasten. Die Realität liegt nun aber auch einmal darin, dass die klassische Ausbildung einer Lehrkraft sieben Jahre dauert. Wir können noch so viele Studienplätze und Stellen schaffen: Sie sind nicht durch Zauberhand besetzt. Das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung zeigt hier kurz- und mittelfristige Optionen auf, um zu einer Verbesserung der Versorgung zu kommen. Gerne möchte ich auch noch auf den letzten Forderungspunkt Ihres Antrags eingehen. Hier habe ich das Gefühl – Entschuldigung –, dass Sie das von Ministerin Feller im Dezember vorgestellte Handlungskonzept nicht richtig gelesen haben. Wir haben bereits massiv die Möglichkeiten für den Seiteneinstieg ausgebaut sowie passende Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. So haben wir beispielsweise den Seiteneinstieg mit einem berufsbegleitenden zweijährigen Vorbereitungsdienst für das Grundschulamt geöffnet. Sie stellen es in Ihrem Antrag so dar, als hätten wir seit der Übernahme im Sommer 2022 die Hände in den Schoß gelegt. Das ist falsch. Wir haben da weitergemacht, wo Frau Gebauer nicht mehr weitergekommen ist. Ich denke, ich kann für uns alle sprechen, dass uns durchaus bewusst ist, dass unsere Lehrkräfte Tag für 04.05.2023 Tag Immenses leisten und welchen hohen Ansprüchen sie gerecht werden müssen. Wir müssen definitiv die Bedingungen für das Lehren und Lernen an unseren Schulen verbessern. Dafür haben wir mit dem Antrag zur Fachkräfteoffensive sowie dem Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung bereits erste wichtige Schritte getan. Ich versichere Ihnen, dass wir an diese ersten Schritte anknüpfen und den Weg für unsere Lehrkräfte und für eine gute Arbeitsatmosphäre weitergehen werden. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Schlottmann. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Engin.
Dilek Engin SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die alarmierende Zahl von 800 Kündigungen im Jahr 2022 zeigt, dass wir dringend handeln müssen, um den Lehrerberuf wieder attraktiver zu machen. Schulleitungen und Lehrkräfte sind in den letzten Jahren enormen Belastungen ausgesetzt, die zu Burn-out-Syndrom und einem eklatanten Lehrkräftemangel von über 8.000 unbesetzten Stellen führen. Vor Wochen erhielten wir auch noch die beunruhigende Nachricht, dass die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger im Lehramtsstudium signifikant rückläufig ist. Somit ist die Zahl von 800 Kündigungen nur die Spitze des Eisberges. Wir müssen jetzt mit allen Kräften die Situation an den Schulen dringend und nachhaltig verbessern, damit die Schule wieder als berufliche Perspektive erstrebenswert wird. Das von der Landesregierung vorgelegte Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung ist dafür nicht geeignet. Die Beschneidung der Teilzeitoption im Lehramtsberuf macht diesen noch unattraktiver. Wir müssen dafür sorgen, dass die Schule wieder als Bildungsort für unsere Kinder und als Berufsfeld reizvoll wird. Die Landesregierung muss dafür endlich ihrer Verantwortung nachkommen und die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Ehemalige Lehrkräfte berichten, dass sie sich aufgrund der Arbeitsbedingungen und der fehlenden Wertschätzung gezwungen sahen, aus dem Schuldienst auszuscheiden. Einige berichten von chronischem Stress und Burn-out, der durch den hohen Arbeitsdruck und die Überlastung verursacht wurde. Der Frust sitzt tief, und es ist bedauerlich, dass so viele talentierte Lehrkräfte das System verlassen, weil ihre Fähigkeiten und ihr Engagement nicht ausreichend gewürdigt werden. (Beifall von der SPD und der FDP) Landtag Was tun unsere Landesregierung und Ministerin Feller? Statt diesem Negativtrend wirksam entgegenzuwirken, wird den Lehrkräften noch mehr Belastung aufgebürdet. Die Einschränkung von Teilzeit sowie die Ausweitung von Einsatzgebieten und Abordnungen gegen den Willen der Betroffenen machen den Beruf wesentlich unattraktiver. Die Landesregierung verwaltet die Lehrkräfte wie Handelsware und lässt keine Wertschätzung für deren wichtige Arbeit erkennen. (Dr. Jan Heinisch [CDU]: Das geht zu weit! – Martin Sträßer [CDU]: Das ist lächerlich!) Dies hat man zuletzt beim Abiturskandal gesehen, wo es Stunden bzw. Tage gedauert hat, bis sich die Ministerin für ihr Handeln entschuldigt und den Lehrkräften für ihre Überstunden gedankt hat. (Widerspruch von der CDU) Unsere Lehrkräfte saßen teilweise seit 8:00 Uhr in der Schule (Kirsten Stich [SPD]: Seit 7:00 Uhr!) und wussten bis abends 20:00 Uhr nicht, ob der Download der Abiturprüfungen funktioniert. (Beifall von der SPD – Zurufe) Sie wussten nicht, ob sie bis in die Nacht hinein diese Prüfungen für den nächsten Tag vorbereiten müssen. Allein schon Ihre Reaktion zeigt ja, wie wertschätzend Sie mit diesem Thema umgehen. (Beifall von der SPD und der FDP) Das ist kein wertschätzender Umgang mit unseren Lehrkräften; das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen. Die Landesregierung muss sich endlich ein umfassendes Bild darüber machen, welche Anforderungen und Bedürfnisse potenzielle und aktive Lehrkräfte an ihren Arbeitsplatz haben. Nur so können wir den Lehrerberuf wieder attraktiver gestalten. Knapp ein Jahr ist es jetzt her, dass Schwarz-Grün die Arbeit aufgenommen hat. Ein Jahr lang hatten Sie Zeit, aus Ihrem Zukunftsvertrag endlich die wesentlichen Dinge im Bereich „Schule“ umzusetzen. Das Einzige aber, womit Sie im Bereich „Schule“ auffallen, sind Skandale und Schlagzeilen: Abiturskandal, Datenskandal, Bildungskatastrophe, Lehrkräftemangel, Unterrichtsausfall, überfüllte Klassen, Digitalisierungslücke, Finanzierungsprobleme, Bildungsungleichheit, sinkende Bildungsstandards, steigende Zahl an Schulabbrecherinnen und Schulabbrechern und steigende Abbruchzahlen der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter – all das sind Schlagzeilen, die NRW jeden Morgen zu lesen bekommt. (Dr. Jan Heinisch [CDU]: Jeden Morgen, ge- nau!) 04.05.2023 Das ist ein Skandal: Eine Schlagzeile nach der anderen holen Sie sich in Ihrem Ministerium, und Sie schauen Tag für Tag zu, wie das Schiff gegen die Brüstung schlägt. Erstaunlich ist aber nach den Äußerungen von Frau Schlottmann, wie sich einzelne CDU-Kollegen öffentlich äußern. In einem gemeinsamen Gespräch mit der GEW und der Westdeutschen Zeitung hat einer Ihrer CDU-Kollegen sich wie folgt geäußert; ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten die Westdeutsche Zeitung vom 10. Februar 2023. Zur Frage, wie wir mehr Männer an die Grundschule bekommen, erklärt Herr Sträßer – ich zitiere –: Wir müssen einen NC für Männer und einen NC für Frauen machen. (Lachen von der SPD) Weiter erklärt er zu Seiteneinsteigern – ich zitiere –: Die grundständige Ausbildung muss einen Wert haben. Man könnte von Seiteneinsteigern nicht die Wärme und das Wissen erwarten wie von klassisch ausgebildeten Lehrkräften. (Jochen Ott [SPD]: Hört! Hört! – Lachen von der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Frau Ministerin, wissen Sie eigentlich, was solche Aussagen im Kollegium anrichten? Diese respektlosen Worte an Lehrkräfte, die auch als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Tag für Tag versuchen, unseren Kindern die beste Bildung zu ermöglichen, Überstunden leisten und das ausbaden, was Ihre Politik hier verursacht, sind inakzeptabel und arrogant. (Beifall von der SPD und der FDP) Lassen Sie mich deutlich sagen: Wir brauchen keinen NC, sondern mehr Studienplätze und mehr Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, lassen Sie mich an dieser Stelle grundsätzlich sagen, dass Sie ähnlich wie die schwarz-gelbe Vorgängerregierung die Vorschläge der Opposition von oben herab abtun und bislang die ausgestreckte Hand, um gemeinsam in der Bildungspolitik voranzukommen, fortwährend ausschlagen. Es ist viel zu tun. (Jochen Ott [SPD]: Da hat sie doch recht!) Die Medien sprechen bereits von einer Bildungskatastrophe. Wir müssen jetzt gemeinsam das Stückwerk beenden und konsequent Prioritäten bei der Bildungspolitik setzen. Nur so kommen wir voran. Liebe FDP-Kolleginnen und -Kollegen, wir begrüßen viele Punkte dieses Antrags und freuen uns, dass Sie viele Vorschläge aus der letzten Legislaturperiode von uns übernommen haben. (Lachen von der CDU) Landtag Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die Stoßrichtung Ihres Antrags richtig: Man muss die Gründe erforschen, um die Ausstiege zu verstehen. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Allerdings ist es ja nicht so, als würden Gewerkschaften nicht schon lange darauf hinweisen, dass die Belastung zu hoch ist. Aber ja, wenn ein wissenschaftliches Gutachten das noch mal bestätigen soll: gerne. Des Weiteren sind manche Punkte aus unserer Sicht kritisch, etwa dass Schulleitungen noch mehr Aufgaben bekommen sollen. Weitere Punkte möchten wir gerne in den Schulausschuss einbringen und mit Ihnen diskutieren. Generell müssen die Lehr- und Lernbedingungen verbessert werden. Nur so kann es auf Dauer gelingen, dass der Beruf wieder attraktiv wird und zugleich die schulischen Leistungen gefördert werden. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Bildung in diesem Land wieder auf Kurs zu bringen. Wir stimmen der Überweisung des vorliegenden Antrages zur weiteren Beratung in den Schulausschuss zu. (Beifall von der SPD – Jochen Ott [SPD]: Sa- gen wir so: Die Einzigen, die seit fünf Jahren relativ ähnlich reden, sind wir! Sonst ändert sich das hier schon mal!)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Engin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort jetzt der Abgeordnete Sonne.
Dennis Sonne GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Versetzen Sie sich zurück in den 16. März 2020, den Tag, an dem Schulen pandemiebedingt geschlossen worden sind. Welches Gefühl hatten Sie da? Unsicherheit, was passiert? Angst? Wer hätte an diesem Tag gedacht, dass sich unsere Lebensumstände und unser Zusammenleben als Gesellschaft so stark verändern werden, dass ein Um- und Neudenken von Unterricht zwingend notwendig wird, um Bildung zu garantieren, sowohl zu Pandemiezeiten als auch aufgrund von Starkwetterereignissen? Wer hätte an diesem Tag gedacht, dass der schreckliche Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine so viele Menschen dazu zwingen wird, aus ihrem eigenen Land zu flüchten, und dass mittlerweile 42.515 ukrainische Schülerinnen und Schüler Schulen in NRW besuchen. Lehrkräfte sind belastet, und an dieser Tatsache gibt es auch nichts schönzureden. Das ist unter anderem zurückzuführen auf hohe Belastungen durch diverse Verwaltungsaufgaben und viele weitere außerunterrichtliche Tätigkeiten, die Lehrkräfte neben dem Unterricht stemmen müssen. Die letzten Jahre haben 04.05.2023 durch unerwartete Ereignisse diese Belastung deutlich erhöht. Angesichts der Umstände und Herausforderungen, unter denen unserer Lehrpersonal unterrichtet, habe ich jeden Tag großen Respekt vor ihrer Arbeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Die Thematik, die der Antrag der FDP aufgreift, ist wichtig. Wir können es uns nicht leisten, auch nur eine einzige Lehrkraft im System zu verlieren. Doch der realistische Blick zeigt, dass dies ein Erbe auch von Ihnen, liebe FDP, ist, das Sie uns hinterlassen haben. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Belastungen erwachsen aus kurz-, aber meist aus langfristigen Unzufriedenheiten. Die Belastung und das Stresslevel der Lehrkräfte – Stichwort: „mentale Gesundheit“ – haben sich während der Coronapandemie schlagartig erhöht. Das ergibt eine Sonderanalyse mit einer Querschnittsuntersuchung des DAK-Präventionsradars unter der Überschrift „Lehrergesundheit 2020“. Dafür wurde im Oktober 2020 eine Befragung unter 2.300 Lehrpersonen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Laut dieser gaben die Lehrkräfte an, dass sich neben den ad hoc bedingten zusätzlichen Belastungen durch die Pandemie die Schwächen des Bildungs- und Schulsystems zusätzlich verschärft haben. Das bedeutet, dass die Lehrkräfte bereits während Ihrer Legislatur, liebe FDP, ein hohes Maß an Belastungen durch das System erfahren haben. Der Arbeitsplatz Schule ist ein wichtiges Thema, da stimme ich Ihnen zu; denn es geht auch um die Qualität des Unterrichts in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Handlungskonzept Unterrichtsversorgung hat Ministerin Feller einen ersten Maßnahmenkatalog zur Entlastung von Lehrkräften vorgestellt. Wir sind dabei, diese Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Eine große Entlastung stellen die Alltagshelfer*innen dar, die bereits in diesen Monaten an den Schulen beginnen können. Der Katalog ist – wie in den letzten Wochen häufig erwähnt – der erste Schritt in einem dynamischen Prozess, der immer wieder angepasst werden muss. Am morgigen Freitag legen wir zusammen mit der CDU einen Antrag vor, der sich anlässlich des Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung um das Thema „Barrierefreiheit“ dreht. Ein inklusiver Arbeitsmarkt ohne Barrieren wird auch für das Schulsystem deutliche Vorteile bringen. Mit einem niedrigschwelligen Beratungssystem werden wir über die Möglichkeiten aufklären. Menschen mit Behinderung werden – da bin ich mir sicher – ein Gewinn für das Schulsystem sein und können Lehrkräfte entlasten. Inklusion und Vielfalt bieten auch hier eine enorme Chance. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Ich selbst durfte Anfang des Jahres mit einer Mutter telefonieren, die begeistert war von der Inklusiven Universitätsschule in Köln und davon, dass ihr Sohn dort einen Platz bekommen hat. In enger Kooperation zwischen Universität, Stadt und den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung wird hier ein Konzept schulischen Lernens und universitärer Lehrer*innenbildung in zukunftsorientierter Architektur und innovativ gestalteten Lernräumen realisiert. Ein einmaliges Konzept, welches Lehrer*innen in die Lage versetzt, unsere Kinder zu befähigen, ihre Zukunft verantwortungsbewusst und souverän zu gestalten. Ihr Antrag suggeriert, dass das Handlungskonzept in Stein gemeißelt ist und keinen Raum zu Diskussionen zulässt. Das stimmt so nicht. Nicht umsonst haben wir als Zukunftskoalition am 9. März hier im Plenum einen Antrag zur Fachkräfteoffensive für den Bereich „Schule“ eingebracht. Dieser beinhaltet nicht nur die Frage nach mehr Personal in den Schulen, sondern auch die Frage nach Fortbildungsstrukturen der Lehrkräfte, so wie Sie es auch in Ihrem Antrag fordern. Liebe FDP, ich will mich nicht mit Ihnen darüber streiten, wer wann was hätte wie besser machen können, denn dafür ist das Thema viel zu wichtig. Festzuhalten bleibt, dass der Maßnahmenkatalog nicht endgültig ist, sondern stetig weiterentwickelt und angepasst wird. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch mit Ihnen im Ausschuss und stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Sonne. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Clemens.
Carlo Clemens AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der FDP beschäftigt sich mit den unattraktiven Arbeitsbedingungen an unseren Schulen – Schulen, vor denen immer mehr Lehrkräfte Reißaus nehmen. Immer weniger junge Menschen können sich vorstellen, den Lehrerberuf überhaupt zu ergreifen. Der Antrag ist allerdings weit davon entfernt, die Problemlage richtig zu erfassen und die richtigen Maßnahmen für die Wiederherstellung besserer Zustände in die Wege zu leiten. Stattdessen: Plattitüden – die immer gleichen Floskeln von der zeitgemäßen Schule, wie man sie seit den 90er-Jahren hört. „Im Hamsterrad – Schule zwischen Überlastungsund Anpassungsdruck“, so beschreibt es der in Wuppertal lehrende Erziehungswissenschaftler Professor 04.05.2023 Jochen Krautz. Mit Ihren Vorschlägen würde sich das Hamsterrad nur noch schneller drehen. Der Antrag führt wieder die Schulautonomie an – das selbst verwaltete Budget mit der finanziellen Freiheit des Schulleiters. Aber ein Schulleiter ist kein Manager, und Schule ist kein Wirtschaftsunternehmen. Der Schüler ist kein Kunde, und echter Bildungserfolg kann kaum mit steuernden Methoden gemessen werden. Teilweise umgesetzt wurden diese Vorstellungen zu Beginn der 00er-Jahre dennoch. Nun werden in den Schulen vornehmlich Kompetenzen vermittelt. Es wird nicht mehr an den pädagogischen Fragen angesetzt. Der Bildungsprozess ist nun outputgesteuert statt inputorientiert. Daran soll die Qualität einer Schule dann festgemacht werden. Maßgeblich ist weniger, ob Sinn vermittelt oder intensiv verstanden wird. Gemessen wird vielmehr die Häufigkeit verschiedener Unterrichtsmethoden oder das Aktionspotenzial von Schülern und Lehrer im Unterricht. Nicht die Konzentration der Lerngruppe auf einen schwierigen Sachverhalt nimmt man in den Blick, sondern in erster Linie Fragen auf der Organisationsebene. Referendare werden auf diese Unterrichtsformate ausgebildet, und Lehrkräfte, die noch etwas werden wollen, richten sich danach. Es werden methodische Vorgaben durchgesetzt, die vor allem den Rückzug der Lehrperson und die Auflösung des tradierten Klassenunterrichts zur Folge hatten. Die Folgen für das Schulsystem sind verheerend. Die schlechten Ergebnisse bei unterschiedlichen Bildungsvergleichen in allen Schulformen und allen Jahrgangsklassen zeigen doch, dass man mit solcher Unterrichtsausrichtung weder Kulturtechniken intensiv einüben noch Wissen oder Verstehen intensiv genug vermitteln kann. Die Antragsteller träumen von der autonomen Schule. Aber Schulen können sich nicht einfach nach eigenen Überzeugungen, gar nach humanistischen Bildungstraditionen ausrichten. Sie müssen sich noch immer nach vorgegebenen Mustern und Kriterien richten. Immer mehr Lehrer stellen desillusioniert fest, dass ihr Tun unter diesen Umständen pädagogisch sinnlos ist. Sie wollten Lehrer werden, um zu unterrichten und zu erziehen. Doch sie verschleißen sich bis an die Grenzen der Belastbarkeit in sachfremden Aufgaben, Ansprüchen und äußeren Umständen. Überlastung und Stress sind damit nicht nur Ausdruck zunehmender Arbeitsverdichtung. Das Schulsystem als solches wurde zur regelrechten Burn-out-Maschine. Die Lehrerinnen und Lehrer werden pädagogisch mehr und mehr entmündigt. Der Kölner Bildungswissenschaftler Dr. Matthias Burchardt umschreibt das als „Innovationspara-Landtag digma“. Das permanente Zerstören des Bestehenden und das hektische Neuschaffen von Schulstrukturen im Rahmen eines Change Managements widerstrebe jedoch der Eigenlogik des Pädagogischen. Mit pädagogischer Freiheit, die entschleunigt, hat das nichts mehr zu tun. Auch die anderen, betriebswirtschaftlich orientierten Forderungen in Ihrem Antrag haben sich als undurchführbar erwiesen. Das eigene Budget für Schulleiter bedeutet keine größeren Handlungsspielräume. Das Modell „Selbstständige Schule“ zwischen 2002 und 2010 hat doch gezeigt, dass Schulleiter genug damit zu tun haben, einen geordneten Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten. Der rechtssichere Einsatz von eigenständigen Geldern würde eher Stress verursachen als ein Gefühl freier Handlungen. Das partnerschaftliche Zusammenwirken mit den Schulabteilungen der Kommunen beim Einsatz finanzieller Mittel hat sich bewährt. Zu diesem System hat man zurückgefunden. Auf Hilfe zur Einhaltung von Rechtssicherheit sind die Schulleiter auch bei Einstellungen angewiesen. Ohne die Federführung der jeweiligen Abteilungen in den Bezirksregierungen wären viele Schulleiter heillos überfordert. Für die Einstellung von Honorarkräften an Schulen werden laut Erlass „Geld oder Stelle“ von Juli 2008 den Gemeinden Mittel zur Verfügung gestellt, über die Schulleiter dann verfügen können. Auch die Installation einer Doppelspitze für die Leitung einer Schule wäre völlig falsch. Denn auch scheinbar rein administrative Entscheidungen über Unterrichtsverteilung, Stundenplan, Raumeinrichtung, Raumnutzung oder Pausenregelung sollten immer unter pädagogischen Gesichtspunkten getroffen werden. Wir müssen unverstellt auf die Arbeitsbedingungen in den Schulen blicken, um Fehlentwicklungen zu beheben. Insofern sind jene Forderungen zu unterstützen, die nach Gründen für den Nachwuchsmangel und die hohe Zahl an Austritten aus dem Schuldienst forschen wollen. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben die Vertreter der AfD-Fraktion zahlreiche Ursachen genannt – etwa die leistungsmäßige Hyperheterogenität von Lerngruppen, die ein gemeinschaftliches Lernen unter einer Unterrichtsführung unmöglich macht. Es gibt Integrationsprobleme in sozialen Brennpunkten, hervorgerufen durch eine falsche Migrationspolitik. Darunter leiden Schüler mit und ohne Migrationshintergrund. Zu den Belastungsfaktoren gehört auch die wachsende Disziplinlosigkeit in den Lerngruppen. Gewalt und Kriminalität an Schulen nehmen zu. Allein im letzten Jahr gab es 193 Messerangriffe an nordrhein-04.05.2023 westfälischen Schulen, wie eine Anfrage der AfD öffentlich machte. Über 20.000 Straftaten mit Tatörtlichkeit Schule gab es laut Polizeilicher Kriminalstatistik NRW allein im Jahr 2022. In einschlägigen Studien zur Gesundheit von Lehrkräften wird immer wieder die hohe psychische Belastung festgestellt. Wir unterstützen die Forderung nach Rücknahme der Dienstvorschriften zur Behebung des Lehrermangels per Abordnung und Teilzeit und die Ausweitung der Schulassistenzen. Da gehen wir mit. Alle anderen Forderungen in Ihrem Antrag lehnen wir jedoch ab. Denn die FDP reproduziert in ihrem Antrag gesellschaftspolitische Zielvorstellungen an das Hamsterrad Schule bei Inklusion, Integration und Digitalisierung. Das führt genau zu diesem Outputzwang und schränkt pädagogisches Handeln entscheidend ein. Wir brauchen sicherlich keine Achtsamkeitstrainings für Lehrer, wie es die Ständige Wissenschaftliche Kommission der KMK fast schon zynisch empfiehlt. Wir brauchen mehr Besinnung auf die eigentliche Aufgabe von Schule. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung spricht nun Ministerin Feller.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eines vorweg: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Engin, den Vorwurf, ich würde Lehrkräfte wie Handelsware behandeln, weise ich deutlich zurück. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es besteht für mich kein Zweifel: Zum einen müssen wir deutlich mehr Lehrkräfte gewinnen, und zum anderen müssen wir alles daransetzen, dass unsere Lehrkräfte, die sich im Schulsystem befinden, sich nicht anderweitig orientieren. Denn die Unterrichtsversorgung ist eine der größten Herausforderungen in unserem Bildungssystem sowohl bundesweit als auch bei uns in Nordrhein-Westfalen. Richtig ist, dass im vergangenen Jahr rund 800 Lehrkräfte das Schulsystem verlassen haben. Zu einem differenzierten Blick gehört aber auch, dass im Verhältnis zur Gesamtzahl von 209.000 Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 dieser Anteil deutlich unterhalb der gewöhnlichen Fluktuation von Beschäftigten liegt. Landtag Sicherlich sind die Hürden für einen Stellenwechsel für beamtete Lehrkräfte deutlich höher. Diese Hürden bestehen jedoch nicht für tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Dennoch verzeichnen wir auch in dieser Gruppe mit weniger als 2 % eine sehr geringe Kündigungsquote. Zur differenzierten Betrachtung gehört auch, dass in dieser Gruppe der Tarifbeschäftigten nicht nur Lehrkräfte sind, sondern zum Beispiel auch Angehörige multiprofessioneller Teams. Im vergangenen Jahr ist es gelungen, die Anzahl der Lehrkräfte insgesamt deutlich zu erhöhen. Hatten wir 2022 noch rund 209.000 Lehrkräfte im System, so sind es Stand März 2023 bereits rund 213.000 Menschen, die als grundständig ausgebildete Lehrkräfte an unseren Schulen beschäftigt sind. Es ist uns also inmitten einer Phase des aktuellen Fachkräftemangels gelungen, mehr als 4.000 Menschen ins Schulsystem zu holen. Das ist auch eine Erwähnung wert. Diese Zahlen machen deutlich, dass der Lehrkräfteberuf für junge Menschen immer noch attraktiv und ein erstrebenswerter Beruf ist. Das spiegeln mir auch viele Gespräche mit jungen Lehrkräften wider. Doch so positiv diese Einstellungszahlen auch sind – es ist noch lange nicht genug. Aktuell sind rund 8.000 Stellen nicht besetzt. Daher haben wir im vergangenen Jahr unser Handlungskonzept Unterrichtsversorgung entwickelt, in dem kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen enthalten sind, um die Unterrichtsversorgung in unseren Schulen nachhaltig zu verbessern und zu sichern. Auch hier lassen sich einige Dinge ins Verhältnis setzen. Die dienstrechtlichen Maßnahmen der Abordnung und der sensiblen Prüfung von Anträgen auf voraussetzungslose Teilzeit, die Sie mit Ihrem Antrag kritisieren, sind nur ein geringer Teil eines umfangreichen Maßnahmenpaketes, das für Schulen und Lehrkräfte in erster Linie Entlastung und Wertschätzung darstellt. So haben wir den Seiteneinstieg Grundschule mit berufsbegleitendem Lehramtserwerb geschaffen, die Anerkennung von Lehramtsqualifikationen aus Drittstaaten erleichtert und Möglichkeiten zur Einstellung von Alltagshelfern an Grundschulen eröffnet. Wir haben neue Studienplätze geschaffen, die Möglichkeit für Lehrkräfte der Sekundarstufe II zur Tätigkeit an den Grundschulen eröffnet und den Auftakt zu einer umfangreichen Werbekampagne für den Beruf der Lehrkraft vollzogen. Nicht zuletzt haben wir die Besoldung der Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I angepasst und werden sie schrittweise auf A13 anheben. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) 04.05.2023 All diese Maßnahmen dienen dem Zweck, die Attraktivität des Lehrkräfteberufs zu steigern und gleichzeitig die bereits im System befindlichen Beschäftigten zu entlasten. Doch eines ist bereits jetzt klar: Einige der Maßnahmen brauchen Zeit, um ihre Wirkung zu entfalten. Gleichzeitig hat unsere Lehrkräftebedarfsprognose, die wir Mitte März 2023 im Schulausschuss und in der Öffentlichkeit vorgestellt haben, noch einmal verdeutlicht, dass wir noch über mehrere Jahre hinweg einen Mangel an Lehrkräften haben werden. So liegt der Bedarf für die kommenden zehn Jahre bei insgesamt 79.000 Lehrkräften. Demgegenüber stehen uns voraussichtlich nur 74.500 grundständig ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung. Doch auch die Kinder, die aktuell und in den kommenden Jahren die Schulen besuchen, haben ein Recht auf gute Bildung. Keinesfalls können wir es uns als Gesellschaft leisten, dass uns eine ganze Generation verloren geht. Inmitten einer solchen Phase, in der es unser oberstes Ziel sein muss, die Unterrichtsversorgung in den Schulen trotz allem zu sichern, müssen wir auch über dienstrechtliche Maßnahmen nachdenken dürfen. Rund 13.800 Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen machen von der Möglichkeit der voraussetzungslosen Teilzeit Gebrauch. Würde jeder oder jede Einzelne von ihnen den Stundenanteil auch nur geringfügig erhöhen, könnte allein dadurch eine erhebliche Entlastung für alle Lehrkräfte im System eintreten. Dennoch sind wir mit unseren Maßnahmen deutlich hinter den Empfehlungen des SWK-Gutachtens zurückgeblieben und haben keine rechtlichen Änderungen in der Bewilligung der voraussetzungslosen Teilzeit vorgenommen. Vielmehr haben wir die Bezirksregierungen auf die bereits bestehende Rechtslage hingewiesen und darum gebeten, bei der Prüfung der Anträge die Sicherung der Unterrichtsversorgung in ihre Abwägung einzubeziehen. Jeder Antrag bleibt eine Einzelfallentscheidung. Es geht vor allem um die Sensibilisierung, ob wirklich jetzt oder nicht vielleicht später sowie in dieser oder in einer geringeren Quote der Teilzeitantrag gestellt werden muss. Einen weiteren Punkt möchte ich an dieser Stelle deutlich hervorheben. Die Rückmeldungen, die wir zu diesen dienstrechtlichen Maßnahmen erhalten, fallen je nach Perspektive sehr unterschiedlich aus. Seit Beginn meiner Amtszeit besuche ich regelmäßig viele Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen, um mit Schulleitungen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie vielen Weiteren ins Gespräch zu kommen und um mir einen eigenen Eindruck vor Ort zu verschaffen. Landtag Dabei besuche ich auch und insbesondere die Schulen, die aufgrund ihrer Lage im Quartier und ihrer soziokulturellen Zusammensetzung vor ganz besonderen Herausforderungen stehen. Es sind Schulen, deren Personalausstattungsquote oftmals unter 90 % liegt. Die Beschäftigten an diesen Schulen begrüßen vielfach insbesondere die dienstrechtliche Maßnahme der Abordnung ausdrücklich. Denn es sind letztlich genau diese Schulen, die im besonderen Maße auf Unterstützung angewiesen sind und die von unseren Maßnahmen daher auch in besonderem Maße profitieren werden – und das zu Recht. Auch die Kinder und Jugendlichen an diesen Schulen haben ein Recht auf Bildung. Auch die Beschäftigten an diesen Schulen, die trotz der Umstände mit einem außerordentlichen Engagement täglich ihr Bestes für die Kinder geben, benötigen dabei dringend Unterstützung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen: In den kommenden Jahren gilt es, einen Spagat zwischen der Entlastung unserer Lehrkräfte einerseits und der Sicherung der Unterrichtsversorgung andererseits hinzubekommen. Ich habe es in den vergangenen Monaten mehrfach betont: Unser Handlungskonzept Unterrichtsversorgung ist keinesfalls abschließend, sondern ein Auftakt. Wir arbeiten weiter mit Hochdruck daran, die Attraktivität des Lehrkräfteberufs zu steigern und dadurch mehr Personal an Schule zu gewinnen. Gleichzeitig werden wir weiter daran arbeiten, wie wir trotz Lehrkräftemangel unseren Kindern und Jugendlichen eine gute Bildung gewährleisten können. Dabei werden wir auch zukünftig über den Tellerrand hinausschauen und abseits der bisherigen Pfade denken müssen. Wie gewohnt werden wir dazu wieder mit allen Akteurinnen und Akteuren rund um unsere Schulen in den intensiven Austausch gehen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegen noch weitere Wortmeldungen vor. Für die CDU hat nun der Kollege Dr. Heinisch das Wort.
Dr. Jan Heinisch CDU
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie kennen sicherlich Menschen – manchmal erwischt man sich ja auch selbst dabei –, die sagen: Na ja, das mache ich, wenn ich nächste Woche mal etwas mehr Zeit habe. – Oder: Das mache ich im Sommer, wenn das Wetter mal wieder besser ist. – Oder: Diese guten Dinge mache ich dann, wenn ich eines Tages mal in Pension bin. 04.05.2023 Mit Blick auf die FDP muss man an dieser Stelle sagen: Das mache ich alles, wenn ich mal nicht mehr in der Regierung sitze und nicht mehr die Schulministerin stelle. (Heiterkeit und Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dann schalte ich plötzlich den bildungspolitischen Turbo ein. Jedenfalls tue ich so und präsentiere in Anträgen lange Spiegelstrichlisten – (Zuruf von der FDP) auf die ich gleich einmal zu sprechen komme –, um dann so zu tun, als hätte ich in den letzten Jahren hier Dinge angeschoben, in Bezug auf die ich dann wieder kritisiere, dass sie noch nicht vorliegen. Das Ganze garniere ich dann noch zum Thema „Motivation“ mit einem Zitat von Dwight D. Eisenhower. Das war nun wirklich der absolute Gipfel zum Thema „Motivation“. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Natürlich ist Herr Eisenhower mal US-Präsident gewesen. Zuvor war er aber beruflich lange Zeit, wie Sie wissen, General. Ich bin mir sicher, dass er ein absoluter Motivationsexperte war, wenn er zwischen Befehl und Gehorsam mit seinen Soldaten als Oberkommandeur hier in Europa im Zweiten Weltkrieg unterwegs gewesen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen doch auch in der Bildungspolitik ein bisschen Ehrlichkeit und ein bisschen Liebe zur Sache und manchmal sogar Zahlen, Fakten und paar objektive Grundlagen bemühen. Da komme ich dann zur Kollegin Engin. Wenn man behauptet, es würde jeden Tag in der Presse eine lange Liste von Wortschöpfungen auftauchen – die in der Regel von der SPD hier vorgetragen werden und es möglicherweise über diesen Hebel in die Presse geschafft haben –, wenn man also so tut, als würde man jeden Tag die Zeitung lesen, wundert es mich, wenn man Artikel aus der Westdeutschen Zeitung zitiert, die nachher in einer korrigierenden Berichterstattung – konkret am 27. Februar 2023 – geradegerückt wurden. Es wäre ein Stück weit aufrichtig gewesen, an dieser Stelle den Kollegen Sträßer mit seinen Aussagen in dieser ganzheitlichen Schau einmal zu präsentieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Herr Kollege Dr. Heinisch, es gibt eine Zwischenfrage der Kollegin Engin.
Dr. Jan Heinisch CDU
Selbstverständlich. Gerne. Landtag
Dilek Engin SPD
Vielen Dank für die Ausführungen, dass eine korrigierte Version in der Zeitung stand. Ist Ihnen bewusst, dass ich bei dem Gespräch live vor Ort war?
Dr. Jan Heinisch CDU
Selbstverständlich.
Dilek Engin SPD
Aha. Okay. Gut. So viel nur mal zu der korrigierten Version.
Dr. Jan Heinisch CDU
Ich dachte, jetzt sei ich mit der Antwort dran. (Zuruf von Jochen Ott [SPD]) Wenn es so ist, dass Sie bei dem Gespräch vor Ort waren, hätte ich mir aber gewünscht, dass Sie vielleicht die Äußerungen von vor Ort zitiert hätten und nicht den verkürzenden Zeitungsartikel. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- rufe von der SPD) Darf ich jetzt fortsetzen? – Dann kommen wir doch mal wieder zurück zur Bildungspolitik. (Zurufe von der SPD) Kommen wir doch zurück zur Bildungspolitik und versuchen es einmal ganz vorsichtig. (Weitere Zurufe von der SPD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf einmal um Ruhe bitten. Es ist eine Zwischenfrage gestellt worden, die so weit beantwortet worden ist. Jetzt hat der Abgeordnete Dr. Heinisch das Wort. (Anhaltende Zurufe von der SPD – Glocke)
Dr. Jan Heinisch CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann versuchen wir es doch auch in der Bildungspolitik mit Ruhe und Gelassenheit, Fakten und auch dem Versuch, in der Sache etwas zu erreichen. (Jochen Ott [SPD]: Einmal Fakten, das wäre schön, Herr Heinisch!) Insofern bin ich unserer Ministerin für Schule und Bildung Dorothee Feller sehr dankbar für ihre Rede und ihre Ausführungen gerade, die noch einmal sehr deutlich gemacht haben, mit welchem umfassenden Paket, mit welchen Maßnahmen, mit welcher Genauigkeit und mit welchem Detailblick das Ministerium hier vorgeht. Denn jetzt muss ich noch einmal auf die Äußerungen der Kollegin Müller-Rech und diese Kleine Anfrage zurückkommen. Noch einmal zur Frage der Ehrlichkeit: Wenn man dann sagt, die Voraussetzungen für 04.05.2023 die Teilzeit würden nicht erhoben, ist die Frage, ob man diese statistischen Themen jetzt jemandem hier um die Ohren zu schleudern versucht, (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) der noch nicht einmal ein Jahr im Amt ist, oder ob man sich in den Fraktionsreihen nicht einfach einmal umdreht und fragt, warum niemand anders jemals begonnen hat, diese Dinge zu erheben. Das wäre in der fraktionsinternen Debatte sicherlich ein großer Gewinn. (Beifall von der CDU) Wenden wir uns jetzt aber wirklich einmal der Schule und den Lehrerinnen und Lehrern zu. Wir wissen doch, dass wir sehr viele motivierte Menschen an unseren Schulen haben, die mit einer großen Liebe und Freude erstens diesen Job gewählt haben und zweitens dieser Aufgabe auch mit großer Liebe und Freude nachgehen und nachgehen wollen. Denen schulden wir etwas, nämlich, dass wir an den Stellen, an denen in der Tat Probleme bestehen, an ihrer Seite sind und dazu beitragen, dass diese Probleme behoben werden. Was aber in der Sache nicht hilft, ist Eskalationsrhetorik, die pauschal davon spricht, dass es sich bei der Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer um einen Albtraumjob – so darf ich die Kollegin Müller-Rech zitieren – handeln würde bzw. dass wir es wieder zu einem Traumjob machen müssen und dass Menschen – so wurde hier am Rednerpult auch ausgeführt – bereuen, dass sie diesen Berufsweg eingeschlagen haben. Ich habe auch viele Gespräche mit Lehrerinnen und Lehrern geführt. Man unterhält sich. Dann sagen Ihnen die Lehrerinnen und Lehrer: Wissen Sie, ich stehe vor meiner Abschlussklasse und sehe, dass da und dort Schülerinnen und Schüler sitzen, die die optimalen Lehrerinnen und Lehrer der Zukunft sein würden, weil sie Freude daran und Talent dafür haben. Dann stelle ich frustriert fest, dass sie sich nicht dafür entscheiden, diesen Beruf zu ergreifen. Neben all dem, was wir an Maßnehmen schulden, um dazu etwas beizutragen, sollten wir uns aber hier und da auch einmal vorsichtig fragen, ob die öffentliche Debatte über den Lehrerberuf nicht auch maßgeblich dazu beiträgt, dass keiner mehr diesen Beruf ergreifen möchte. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Denn in dieser Debatte wird aus sehr vordergründigen politischen Motiven die Realität in ein totales Zerrbild getaucht. Insofern glaube ich, wie gesagt, dass wir allen, die im System Schule arbeiten, aber auch allen, die dort lernen, ein Stück weit Aufrichtigkeit und dann auch eine ordentliche Analyse und die richtigen sachlichen Maßnahmen schulden. Landtag Dazu gehören viele Fragen, unter anderem natürlich die Auseinandersetzung über das, was wir beim Thema „Teilzeit“ tun. Ich bin Ministerin Feller aber auch hier dankbar für die erhellenden Worte. Wir tun mit Maß und Mitte nur das, was ohnehin im Gesetz steht. „Voraussetzungslose Teilzeit“ ist natürlich ein etwas ältlicher Begriff. Ich bin aber lange genug Beamter gewesen. Dass man im öffentlichen Dienst eben gerade nicht begründen muss, warum man Teilzeit machen will, und die Teilzeit trotzdem in Anspruch nehmen kann, ist doch eine riesige Qualität. Und das nennt man dann „voraussetzungslose Teilzeit“. Dass das dann aber zumindest einmal in Bezug zur konkreten Arbeitsumgebung gesetzt wird, ist bei jedem Arbeitgeber so – sogar bei denen in der freien Wirtschaft, die von der FDP hier immer als leuchtendes Beispiel vorangetragen werden. – Danke schön. (Beifall von der CDU)
Berivan Aymaz
Herr Abgeordneter Dr. Heinisch, es liegt noch eine weitere Zwischenfrage vor, und zwar von der Kollegin Müller-Rech. Möchten Sie sie zulassen?
Dr. Jan Heinisch CDU
Selbstverständlich.
Berivan Aymaz
Frau Müller-Rech, Sie haben das Wort.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Heinisch, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben hier auf unsere Kleine Anfrage zur Teilzeit rekurriert und leider nur zwei Stellen zitiert. Deswegen möchte ich Sie zu einer dritten Stelle befragen. Sie kritisieren, dass die Daten vorher nicht erhoben worden sind – fair enough. Ich habe die Landesregierung aber auch gefragt, ob sie vorhat, künftig die Gründe für Teilzeit zu erheben. Natürlich müssen Lehrkräfte die Gründe nicht angeben. Man kann aber ja fragen, ob sie sie freiwillig angeben möchten. Wie stehen Sie denn dazu, dass die Landesregierung auch künftig nicht vorhat, die in Teilzeit gehenden Lehrkräfte nach dem Grund für die Teilzeit zu befragen? Halten Sie es für richtig, dass man das auch künftig nicht macht?
Dr. Jan Heinisch CDU
Ich glaube, wir müssen einen kleinen fachlichen Ausflug in die Teilzeit im öffentlichen Dienst machen. Man hat ja die Möglichkeit, aus bestimmten Gründen Teilzeitanträge zu stellen. Ein solcher Antrag wird einem dann auch bewilligt. Dann ist das bekannt. 04.05.2023 Nicht bekannt ist es bei der voraussetzungslosen Teilzeit, weil da die Kraft gerade darin liegt, dass man überhaupt keinen Grund angeben muss. Man kann einfach nur sagen, dass man gerne etwas weniger arbeiten möchte. Wenn man die Gründe angeben will bzw. wenn der Katalog im Beamtengesetz sie hergibt, hat man sie ja. Bei der voraussetzungslosen Teilzeit möchte man das aber gerade nicht. Ich wüsste nicht, wie und warum man es erfassen sollte, wenn jemand es eben nicht aus einem bestimmten Grund, sondern voraussetzungslos macht. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Warum und wie sollte man das sinnvoll erfassen? Ich rege an, sich eher generell mit dem Phänomen zu beschäftigen, dass Teilzeit grundsätzlich eine Frage der Qualität ist, sich im System, wenn man sie voraussetzungslos macht, aber in gewissem Maße an den Gegebenheiten im Schulbetrieb messen lassen muss. Das finde ich total in Ordnung. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die SPD hat nun der Kollege Jochen Ott das Wort.
Jochen Ott SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zur CDU: Herr Heinisch, wunderbar; Sie haben der FDP vorgeworfen, sie habe alles auf die Zukunft verschoben. Ich frage mich seit sechs Jahren, wann die CDU denn mal anfängt, Schulpolitik in Nordrhein-Westfalen zu machen. Darauf warten wir seit sechs Jahren. (Beifall von Dilek Engin [SPD] – Zuruf von der CDU: Oh!) Frau Schlottmann hat eben zum Besten gegeben: Wir überlegen erst noch mal, was für Ideen wir haben, und dann beantworten wir die Fragen. Außerdem waren Sie in diesem Land über fünf Jahre Staatssekretär für Kommunales. Man muss einfach sagen, dass Sie die Kommunen bei Schulbau, Digitalisierung und Ganztag im Stich gelassen haben. Jetzt halten Sie hier irgendwelche Reden über die FDP. (Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU]) An Ihrer Stelle würde ich darüber noch mal nachdenken. (Beifall von der SPD – Zuruf von Martin Sträßer [CDU]) Im Übrigen hat die CDU in der letzten Wahlperiode die Formulierungen von Frau Schlottmann immer Landtag wiederholt: Wir sind in kontinuierlichen Gesprächen. Wir haben engagierte und motivierte Lehrkräfte. (Bianca Winkelmann [CDU]: So ist es doch auch!) Seit 2017/2018 immer das Gleiche! Und: Wir tun alles, was in unserer Macht steht. Der Masterplan Grundschule war übrigens großartig. Alles war super. Und jetzt sagt Frau Schlottmann: Man könnte den Eindruck haben, die Schulpolitik habe erst 2022 begonnen. – Da überlege ich immer: Haben Sie mitregiert oder nicht? Die Christlich Demokratische Union sollte sich endlich auf ein schulpolitisches Profil besinnen. Ein solches haben Sie nämlich nicht. (Beifall von der SPD) Nun zu den Grünen: Herr Sonne, ich bin begeistert – das meine ich ernst – über das, was Sie zur Heliosschule gesagt haben. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass Sie diese Schule meinen. (Dennis Sonne [GRÜNE] nickt.) Das ist ein tolles Projekt. Wir sollten weiter daran arbeiten. Wir als Rot-Grün haben es vor vielen Jahren auf den Weg gebracht. Es ist ein tolles Projekt. Das Problem an der Sache ist nur, dass Hunderte Kinder in dieser Stadt überhaupt keinen Schulplatz bekommen haben und dass viele Kinder in Nordrhein-Westfalen mit Förderbedarf keine Unterstützung erhalten. In vielen Schulen sind es nicht die vorgesehenen drei Kinder mit Inklusionsbedarf, sondern wesentlich mehr. Die Kolleginnen und Kollegen insbesondere an den Gesamtschulen fangen genau das trotzdem auf. Sie fragen: Was ist mit den AO-SF-Verfahren? Wie geht man damit um? Was ist mit den Schulen für Geistige Entwicklung? Wie geht es da eigentlich weiter? Wenn Sie das Thema „Inklusion“ so wichtig finden, dann legen Sie einen Vorschlag vor. Ich bin an Ihrer Seite. Wir sind an Ihrer Seite. Lassen Sie uns das Schulsystem endlich inklusiv machen, meine sehr verehrten Damen von den Grünen. (Beifall von der SPD) Dann komme ich dazu, dass man nach der Debatte heute Morgen den Grünen nach dem bekannten Reporterspruch „Wo ist Behle?“ zurufen muss: Wo sind die Grünen in der Bildungspolitik, die bis vor einem Jahr hier die Pacemaker waren, die Gespräche mit angeführt haben und gemeinsam mit der Sozialdemokratie einvernehmlich Anträge eingebracht haben? – Es gibt sie leider nicht mehr. Das ist natürlich ein gefundenes Fressen für andere, die hier im Raum sitzen und das dann so thematisieren wie eben. 04.05.2023 Jetzt kommen wir zur Schulministerin. Liebe Frau Feller, für mich ist der Umgang mit dem Datenleck schon sehr interessant. Denn natürlich haben Sie Schulausschuss die Beschäftigten zunächst beschimpft, um sich anschließend im Video zu entschuldigen und zu sagen, dass alles nicht so gemeint war. Gleichzeitig haben Sie aber wohl auch gesagt, was Sie mit den Baustellen meinen, und das als inhaltliche Baustellen beschrieben. Da kann ich nur sagen: Bei dem Umgang mit der Schulfinanzierung heute Morgen wird schon deutlich, dass man sich die Frage stellen muss, ob Sie das wirklich ernst meinen. Anscheinend haben Sie nämlich kein Interesse daran, Transparenz herzustellen, was Sie bezahlen, was die Jugendkollegin bezahlt, was andere Kollegen bezahlen, was die Kommunalen bezahlen und was der Bund bezahlt. Das wäre eine Voraussetzung. Dazu sind Sie nicht bereit. Frau Feller, Sie haben heute Morgen gesagt, Sie hätten ein Schulgutachten mit den kommunalen Spitzenverbänden besprochen. Ich hätte gerne ganz genau gewusst, wann diese Gespräche stattgefunden haben und mit wem sie geführt wurden. Unseres Wissens gibt es diese Gespräche nämlich nicht – schon gar nicht über mögliche Inhalte. Sprechen wir dann noch darüber, was alles in den letzten Wochen passiert ist. Nehmen wir das Thema „Seiteneinsteiger“. In Nordrhein-Westfalen werden Menschen, die als Seiteneinsteiger über Jahre im System arbeiten, rausgeschmissen, weil das mit Kettenverträgen nicht mehr geht. Sie haben sich teilweise engagiert, sind in neunten Klassen und müssen einfach gehen. Das sind keine Zustände. Nehmen wir das aktuelle Beispiel mit den Waldorfschulen, wo nur der Protest, der Druck und die absurde Situation, dass im Schulausschuss erst gesagt wurde, dass wir auf die Qualität achten müssen, und dann bei den Vertretungslehrern gesagt wurde, wir seien froh um jeden, der komme – das kam in der Tagesordnung günstigerweise hintereinander –, dazu geführt haben, dass es Bewegung gibt. Das ist aber gut, ich begrüße das. Trotzdem zeigt es, wie bürokratisch es noch immer ist, dass viele Schulen sagen: Wir haben qualifizierte Leute, die haben sogar studiert, aber wir kriegen sie aus bürokratischen Gründen nicht ins System. – Das liegt auf der Hand. Wir nehmen den nächsten Punkt, die Werkstattlehrerinnen und -lehrer. Das Ministerium für Schule sagt den 150 Leuten: Sie können das nicht erwarten, Sie sind ja keine Lehrer, denn Sie sind ja nur Handwerksmeister. Wir bezahlen die ja auch nur mit A9. – Im Prozess ist eigentlich für diese Abschlüsse A10 üblich. Sie sagen das auch noch den Leuten – obwohl wir wissen, dass es nicht erlaubt ist –, die auch Arbeit von Berufsschullehrern übernehmen. Das ist seit Jahren bekannt und wird diskutiert. Trotzdem ist in Landtag Ihrem A13-Vorschlag kein Vorschlag für eine Anpassung bei den Werkstattlehrern, geschweige denn wie in Bayern oder Baden-Württemberg ein Weg für den Aufstieg für diese Lehrkräfte enthalten. Das machen Sie gar nicht. A13/A14 – Schulleitung, Verantwortung der Schulleitung: Sie können sich doch nicht wundern, dass es keine Schulleitungen mehr an den Grundschulen gibt. Wenn die Anhebung jetzt bei allen erfolgt, muss doch das Konzept für die Schulleitung mit auf den Tisch. Diese Änderungsvorschläge sind in der Anhörung ja auch gefallen. Nehmen Sie diese doch auf! Ich rate Ihnen dringend dazu, sonst werden Sie im Umbau bei dem Rechtsanspruch auf Ganztag keine Schulleitungen bekommen. Wo sollen die denn herkommen? Wer übernimmt denn die Verantwortung für diesen Umbau, wenn er dann genauso viel verdient wie alle anderen Kollegen? Das geht doch nicht. Machen wir weiter: Fortbildungskonzept. Das Fortbildungskonzept wurde von Yvonne Gebauer in Auftrag gegeben. Wir hatten hierzu eine Anhörung auf Antrag von CDU und FDP. Die Wissenschaftler haben uns gesagt, so ein Chaos hätten sie noch nie gesehen. Das ist das Schlimmste. Jedes Unternehmen würde untergehen. Was ist? Das Konzept war im Januar – vor der Wahl – fertig, liegt aber bis heute nicht vor. Dann muss man noch erinnern, dass das Fortbildungskonzept sehr eng mit QUA-LiS zusammenhängt, denn die „rote Kaderschmiede“ Soest wurde von CDU und FDP 2005 ja fast komplett zerschlagen, von Frau Löhrmann dankenswerterweise ab 2010 wieder aufgebaut. Und jetzt wundern wir uns, dass wir über Jahre kein vernünftiges Fortbildungskonzept haben. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Baustellen sind ellenlang. Sie verweigern sich dem Diskurs. Wir haben mehrfach eine Bildungskonferenz angeboten. Ich bin dazu bereit, persönlich, aber auch diese SPD-Fraktion hat das immer wieder gesagt: (Das Ende der Redezeit wird angezeigt.) Lassen Sie uns die großen Themen der Bildungspolitik zusammen angehen. Sind Sie bereit, das gemeinsam mit uns zu machen? Ich schließe – Frau Präsidentin, herzlichen Dank – mit einem Satz: Wer mehr Pädagogik will, der muss unseren Fachkräften in den Schulen das Vertrauen schenken und ihnen mehr Bewegungsfreiheit geben. Nur so wird es mit der Schule in Nordrhein-Westfalen wieder nach vorne gehen. (Beifall von der SPD) 04.05.2023
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Abgeordnete Müller-Rech das Wort.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Heinisch, eine Bemerkung muss ich dann doch noch machen: Sie haben mir eben vorgeworfen, dass der Antrag zu lang sei, wir würden zu viele Spiegelstriche machen. Herr Kollege, das kann jetzt doch nun wirklich nicht sein. Erstens haben Sie das in der letzten Plenarwoche selber auch gemacht. Und der entscheidende Unterschied zwischen CDU und FDP ist, dass wir alle Spiegelstriche gelesen, verstanden und im Team zusammen geschrieben haben. (Beifall von der FDP – Jochen Ott [SPD]: Selbst geschrieben vor allen Dingen!) – Richtig, genau. Diesen Vorwurf können wir also hier nicht stehenlassen. Unglaublich! Ich möchte noch auf eine Sache eingehen, Frau Ministerin. Sie haben damit geworben, dass jetzt 4.000 Stellen mehr besetzt sind. Das finden wir gut. Nur, wenn Sie das schon so bewerben, dann müssen Sie auch so ehrlich sein und die 800 Kündigungen abziehen. Das ist der eine Punkt. Ich fand es auch nicht gut, dass Sie so lapidar sagten: Da sind auch multiprofessionelle Teams dabei. – Die sind für unsere Schulen genauso wichtig wie die grundständig ausgebildeten Lehrkräfte. Sie verweisen darauf, das sei prozentual alles gar nicht so schlimm. Doch, ist es. Ich fordere Sie auf, dieses Problem endlich ernst zu nehmen. Sie können nicht einerseits sagen, wir haben hier doch so tolle Dinge erreicht und sind auf einem guten Weg, aber gleichzeitig bei den Lehrkräften die Daumenschrauben anziehen, die Abordnung bis zu 50 km erweitern und die Teilzeit einschränken. Meine Damen und Herren, das passt nicht zusammen. Entweder müssen Sie sich so entscheiden, dass es gut läuft, oder Sie müssen jetzt die Lehrkräfte so weiter gängeln. Aber beides können Sie uns hier nicht erzählen. Das ist inkonsistent, und die Lehrkräfte in den Schulen fühlen sich durch Sie verschaukelt. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung spricht nun erneut Frau Ministerin Feller.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte doch die Gelegenheit nutzen, einige Punkte hier klarzustellen. Landtag Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ott, ich gehe nicht auf alle Ihre Punkte ein; das machen wir einmal im Ausschuss für Schule und Bildung. Aber drei Punkte sind mir wichtig klarzustellen. Erstens. Wenn Sie schon aus einem hausinternen Video zitieren, dann bitte richtig! (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wenn ich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Geschehen der letzten Woche erläutere, finde ich erst einmal daran überhaupt nichts Schlimmes. (Jochen Ott [SPD]: Habe ich auch überhaupt nicht gesagt!) In dem Video habe ich klargestellt, wie ich den Begriff „Baustellen“ im Ausschuss zu verstehen wissen wollte, und habe gesagt: Wenn das einer der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anders verstanden hat, nämlich persönlich, dann entschuldige ich mich dafür. – Aber das hätten Sie hier auch sagen sollen, und nicht die Sache schief darstellen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Zweitens. Aus Ihrer Nachfrage, dass Sie wissen wollen, mit welchen kommunalen Spitzenverbände ich wann gesprochen habe, höre ich, dass Sie mir nicht glauben. Auch Ihre Behauptung, ich würde hier nicht die Wahrheit sagen, weise ich zurück. (Beifall von der CDU) Die Gespräche mit Präsidenten, mit Hauptgeschäftsführern haben in der letzten und vorletzten Woche stattgefunden und zwischendurch auch noch einmal. Aber das waren die Erstgespräche zum Thema „Schulfinanzierung“, und weitere Gespräche werden folgen. Drittens. Sie stellen sich hierhin und sagen, wir hätten über das Gutachten zum Fortbildungskonzept nicht informiert. – Wir haben im Ausschuss darüber informiert und klar gesagt, wir werden in der ersten Jahreshälfte wieder auf Sie im Ausschuss zukommen und die Struktur, wie wir sie verändern wollen, darlegen. Auch da verstehe ich nicht, warum Sie heute sagen, wir hätten nichts gemacht. Das stimmt ja einfach nicht. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Die Verbindung zu QUA-LiS, die Sie hier herstellen wollen, ist auch so nicht richtig. Wir sollten im Ausschuss noch einmal gemeinsam genau darüber schauen. (Jochen Ott [SPD]: Werden wir!) – Werden wir auch, können wir gerne machen. 04.05.2023 Frau Müller-Rech, auch zu Ihnen. Ich habe nie gesagt und auch nie den Eindruck erweckt – Sie sollten mir bei meinen Reden wirklich zuhören, auch wenn ich im Land unterwegs bin –, dass ich die Herausforderungen im Schulsystem kleinrede. Wir stehen vor großen Herausforderungen im Schulsystem. Ich bin nur dafür, da die Punkte zu benennen und sie auch ehrlich zu benennen. Das ist ganz wichtig und gehört dazu. Ich habe nicht gesagt, auch hier heute nicht gesagt, dass es super ist, wenn wir 4.000 neue Lehrkräfte haben. Es ist toll, dass sich mehr Menschen für den Lehrerberuf entschieden haben. Aber ich habe gleichzeitig gesagt, dass wir damit das Problem noch nicht gelöst haben. Die aktuelle Lehrkräftebedarfsprognose, Frau Müller-Rech – das hatte ich im Ausschuss bereits gesagt –, die wir gemacht haben, die meine Vorgängerin nicht gemacht hat, bewusst nicht gemacht hat bzw. nicht veröffentlicht hat, zeigt ja, dass wir 79.000 Lehrkräfte brauchen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegt der Wunsch nach einer Kurzintervention vom Kollegen Jochen Ott vor. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Jochen Ott SPD
Frau Präsidentin! Frau Ministerin, erstens. Sie haben eben gesagt, es solle ein Schulgutachten geben, und über die Aufteilung gesprochen, wer was im Anschluss zahlt. Zu welchem Zeitpunkt ist wann mit wem über ein solches Gutachten besprochen worden? Diese Aufklärung erwarten wir. Dann werden wir prüfen, ob das, was Sie gesagt haben, stimmt oder nicht. Zweitens. Ich habe nicht darauf hingewiesen, dass das Fortbildungskonzept von Ihnen nicht vorgelegt worden ist, sondern darauf, dass es dieses seit Januar letzten Jahres im Hause gibt, dass wir ewig darauf warten. Sie haben gesagt, Sie machen es irgendwann, aber es liegt immer noch nicht auf dem Tisch, obwohl es schon da war und von der CDU, die hier zusammen mit der FDP dazu einen Antrag gestellt hat, überall vorher schon als Ergebnis gefeiert wurde. Deshalb weiß ich nicht, warum das so lange dauert. Drittens will ich Ihnen zum Thema „QUA-LiS“ noch eines sagen. Es ist schon erstaunlich, wenn man die Geschichte betrachtet. Deshalb ist es ein gutes Angebot, dass wir die Geschichte von Soest und QUA-LiS der letzten 20 Jahre mal systematisch aufarbeiten. Ich möchte nämlich, dass Sie dokumentieren: An welchen einzelnen Stellen hat sich in den letzten 20 Jahren die IT-Systematik bei QUA-LiS verändert? Welche Schritte wurden politisch von einzelnen Landtag Regierungen im Zusammenhang mit QUA-LiS unternommen, und wie hat sich dieser Prozess entwickelt? Was ich nicht zulassen werde, ist, dass Sie sich hier so darstellen, als ob Sie diejenige sind, die alles aufarbeitet. Ich sehe eher das Problem, dass Sie in der Kommunikation dazu beitragen, dass es unklarer wird. Wir als Fraktion sind irritiert, dass Sie sagen, Sie wollen mit uns besser kommunizieren, jedoch erst Hintergrundgespräche mit der Presse heute Morgen und dann nachmittags mit den Abgeordneten führen. Das zeigt, es ist nicht ganz klar, ob Sie wirklich den Weg der Kooperation gehen wollen oder nicht. (Dorothee Feller, Ministerin für Schule und Bil- dung schüttelt mit dem Kopf.)
Berivan Aymaz
Ich entnehme dem, dass Sie auf die Kurzintervention nicht eingehen möchten, Frau Ministerin. (Dorothee Feller, Ministerin für Schule und Bil- dung: Ich kann es machen!) – Wenn Sie es machen möchten, dann schalte ich Ihr Mikrofon sehr gerne frei. Sie haben das Wort.
Dorothee Feller
Vielen Dank. – Herr Ott, ich habe im Ausschuss zum Thema „Fortbildungsgutachten“ deutlich gesagt, dass wir das auswerten und dass wir in der ersten Jahreshälfte im Ausschuss auf Sie zukommen werden. Es wird noch vor den Sommerferien einen Tagesordnungspunkt dazu im Ausschuss geben. Darüber hinaus bin ich nach wie vor darüber verwundert, dass Sie sagen, Sie wollten genau wissen, wann ich mit wem über das Gutachten zur Schulfinanzierung gesprochen habe. Dass Sie mir nicht glauben, wenn ich sage, ich führe Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden, finde ich nicht in Ordnung. (Jochen Ott [SPD]: Dafür habe ich in den letz- ten zwölf Jahren zu viel erlebt! Sie sind gegen- über dem Parlament rechenschaftspflichtig!) – Ja, ich mache das auch, trotzdem kann ich doch ehrlich sagen, dass ich das sehr irritierend finde. (Jochen Ott [SPD]: Man muss schon klar sein in der Kommunikation!)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 04.05.2023 18/4131 an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich frage: Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 4 Das Bund-Länder-Treffen am 10. Mai muss endlich zu einer Kehrtwende in der Migrationspolitik führen – Die Kapazitäten der Kommunen sind erschöpft! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/4118 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD der Abgeordneten Seli-Zacharias das Wort.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle können uns an die perfide inszenierten Kinderbilder erinnern, die uns über den öffentlichrechtlichen Rundfunk in einer Dauerschleife gezeigt wurden, jene Bilder, die Menschen darstellten, die an den Bahnhöfen standen und dort Kleidung und Spielzeug an die sogenannten Neuankömmlinge verteilten. Es war stets die Rede von Humanität, von Verantwortung, von Nächstenliebe und von einer unermüdlichen Willkommenskultur. So unermüdlich der Einsatz der Regierungsdirigenten auch war, der Bevölkerung eine Haltung überzustülpen, umso deutlicher wird heute der anhaltende Betrug der Bevölkerung seit 2015, denn die Migrationskrise hat seit 2015 nie aufgehört. (Beifall von der AfD) Wenn Menschen da draußen ob der täglich unerträglichen Zustände den Begriff der Fassadendemokratie in den Mund nehmen, dann tun sie das nicht aus einer extremistischen Energie heraus, sondern aus Verzweiflung. Gerade diese Verzweiflung lässt sich traurigerweise in Zahlen hervorragend abbilden. Demnach haben im Zeitraum von Januar bis März 2023 insgesamt fast 90.000 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Die Zahl der Asylbewerber aus Syrien nahm dabei um über 70 % zu, die der Afghanen stieg stärker an, nämlich um fast 90 %. Das Märchen, es würden nur Ukrainer kommen, fliegt ebenfalls immer mehr auf. Für 2023 geht man Landtag nun von fast 300.000 Asylsuchenden aus. Zur Erklärung: Ukrainer stellen keine Asylanträge. Dass in Anbetracht dieser Zahlen die Arbeit vor Ort, sei es in den staatlichen Behörden oder in den Unterkünften, zur persönlichen Belastung für viele staatliche Akteure wird, beweist der durchgestochene Ergebnisbericht des Arbeitskreises im Nachgang des erfolglosen Flüchtlingsgipfels. Ich bin davon überzeugt, dass dieses Papier ebenfalls aus Verzweiflung durchgestochen wurde. Denn würden die nachfolgenden Punkte der Ampel-Regierung eine Chance auf politische Umsetzung haben, Punkte wie gesetzliche Neuregelung zum Auslesen der Mobiltelefone zwecks Identifizierung, Abschiebung nach Syrien, Afghanistan, Libyen, eine Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsländer, die gleichzeitig – das ist das Absurde – hierzulande beliebte Urlaubsziele sind, wie Marokko, Algerien und Tunesien, aber auch die Schaffung eines neuen Ausweisungstatbestands „Clankriminalität“ oder eben – eine Selbstverständlichkeit – die Streichung der einmonatigen Ankündigungspflicht … – Ja, effektive Maßnahmen liegen auf dem Tisch, und nichts davon, rein gar nichts findet Anwendung. Deshalb überrascht auch der wütende Unterton des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, nicht: Kein Grenzschutz, keine Obergrenze, kein Geld für die Kommunen, das ist ein gefährlicher Cocktail, sagt der gute Mann. Und weiter: Wer sich öffentlich gegen die Bekämpfung illegaler Migration äußert, verkennt die damit verbundenen Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Wer immer noch nicht erkannt hat, dass die Kapazitäten in den Kommunen erschöpft sind, der leidet offensichtlich an Realitätsverlust. Dabei würde ein Blick über den Tellerrand helfen. In Großbritannien mündet die illegale Einreise nun in der Abschiebung nach Ruanda. Außerdem zahlt Großbritannien plötzlich eine halbe Milliarde Euro an Frankreich für ein Abschiebezentrum in Nordafrika. Jetzt werden auch Stimmen in Großbritannien laut, wonach ein Austritt aus der sogenannten Menschenrechtskonvention in Erwägung gezogen wird. All diese Initiativen werden ausgerechnet von zwei indischstämmigen Politikern vorangetrieben. Diesen Politikern gilt unser Respekt. (Beifall von der AfD) Alle um uns herum wachen also auf und fangen an, ihren Nationalstaat zu schützen. Doch diese NRW-Landesregierung befindet sich im Zustand der geistigen Abstinenz, denn ihre Forderung lautet ausgerechnet in dieser Situation: In Zeiten des Arbeitskräftemangels sollen Arbeitsverbote für Geflüchtete aufgehoben werden. Wir als Opposition fordern Sie auf, dass Sie unser Bundesland beim Bund-Länder-Treffen am 10. Mai 04.05.2023 würdig vertreten. Für Frau Faeser gibt es anscheinend keine Höchstgrenze für Menschlichkeit. Ich sage Ihnen ganz dezidiert: Wenn Sie diese Grenze nicht sehr bald ziehen, spielen Sie bereitwillig mit dem sozialen Frieden in unserem Land. Das allein ist verantwortungslos. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos])
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Nettekoven das Wort.
Jens-Peter Nettekoven CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen zu unserer Verantwortung, Rückführungen und Abschiebungen unter Betrachtung rechtsstaatlicher Bestimmungen und humanitärer Erwägungen vorzunehmen. Entsprechend wird ein abgelehnter Asylantrag eine freiwillige Rückkehr oder eine Rückführung zur Folge haben. Priorität hat für uns die konsequente und rechtmäßige Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Nordrhein-Westfalen hat sein Rückkehrmanagement in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert. Dazu zählt der Ausbau der landesfinanzierten Zentralen Ausländerbehörden von drei auf fünf Standorte. Dazu gehört die finanzielle Beteiligung an dem Bund-Länder-Programm, mit dem die freiwillige Ausreise und die Reintegration im Herkunftsland gefördert werden. Und dazu gehört in letzter Konsequenz auch die Beantragung freiheitsentziehender Maßnahmen, um die Sicherung von Abschiebungen zu gewährleisten. Auf Bundesebene hat die Ampelkoalition eine Rückführungsoffensive beschlossen, an der auch unser Land ein berechtigtes Interesse hat. Die konkrete Ausgestaltung liegt jetzt im Verantwortungsbereich des Bundes. Hier ist die Bundesregierung gefordert, stabile und praxiswirksame Rahmenbedingungen mit den Zielstaaten zu vereinbaren. Antragsteller, eine Aneinanderreihung von 24 Zitaten auf sieben Seiten macht noch lange keinen Antrag. Auch abgesehen von den Satzstellungen und den Kommata ist er nichts wert. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Kollegin Ellen Stock das Wort.
Ellen Stock SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegen und Kolleginnen! Das Wichtigste vorweg: Wir befinden uns hier in Nordrhein-Westfalen. Das sollten wir eigentlich alle Landtag wissen. Aber es kommt ja leider häufiger vor, dass die antragstellende Fraktion diese Tatsache vergisst oder schlicht außer Acht lässt. Bei dem hier vorliegenden Antrag ist es besonders extrem. Die meisten gestellten Forderungen beziehen sich auf die Bundespolitik und sind damit völlig deplatziert. Außerdem paraphrasiert der Antrag die ewig gleichen Argumente, die diese Partei hier und im Bundestag ständig wiederholt. Ein Sammelsurium aus Zitaten teilweise unseriöser Quellen soll den Eindruck von großer Gefahr erwecken, und zwar einer Gefahr durch – wie es im Antrag so unschön wie polemisch heißt – unkontrollierte Migration. Dieses Argument kennen wir schon. Und die hier zitierten Zeugen aus der kommunalen Familie oder aus anderen Zusammenhängen sind wahrscheinlich nicht persönlich gefragt worden, ob sie als Stichwortgeber für diesen Antrag herhalten wollen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich aber noch ein paar Worte zur Sache sagen: Wir wissen alle, dass die Emotionen vor dem Bund-Länder-Treffen hochkochen. Die Länder zeigen mit dem Finger auf den Bund, die Kommunen ächzen und fordern mehr Unterstützung – übrigens völlig zu Recht. Alle versuchen vorab, Sympathien für ihren Standpunkt zu gewinnen. Ich bin mir sicher: Die Beteiligten werden sich in der kommenden Woche sachlich austauschen und wahrscheinlich Lösungen finden. Aber die wichtige Frage an diesem Ort ist doch: Was können wir, was kann Nordrhein-Westfalen zur Entlastung der Kommunen beitragen? Es gibt vieles, was abseits des Bund-Länder-Treffens längst hätte passieren können, passieren müssen. Dass die Landesregierung ständig nach Berlin zeigt, hilft unseren Städten und Gemeinden nämlich nicht weiter. Es könnte ihnen aber beispielsweise helfen, wenn die Landesregierung die eigenen Unterbringungsplätze ausbauen würde. Derzeit gibt es nicht einmal 30.000 Plätze in den Landeseinrichtungen – und das, obwohl bereits im vergangenen Jahr viele Geflüchtete Schutz suchten. Noch im Jahr 2016 hatten wir über 85.000 Plätze in den Landeseinrichtungen. Hier muss NRW wirklich etwas tun. Schwarz-Grün schafft es derzeit nicht, das eigene Ziel von 34.500 Plätzen zu erreichen. Die Kommunen fordern übrigens doppelt so viel. Ein weiterer Punkt sind die FlüAG-Pauschalen: Die aktuellen Pauschalen basieren auf völlig veralteten Zahlen von 2017. Trotz stark steigender Baukosten, Mieten und vieler weiterer Posten sind die Berechnungsgrundlagen bisher nicht aktualisiert worden. So darf das nicht weitergehen. Was auch nicht weitergehen darf, ist Folgendes: Herr Wüst ruft ständig nach Berlin, aber er hält das Geld aus dem Bund zurück und gibt es nicht in voller Höhe an die Kommunen weiter. (Sascha Lienesch [CDU]: Das ist falsch!) 04.05.2023 Damit ist er sogar in den Debatten des Deutschen Bundestages schon zu zweifelhaftem Ruhm gekommen, indem Nordrhein-Westfalen als schlechtes Beispiel genannt wurde. Aber die Flüchtlingspolitik der AfD ist keine Lösung. Wir sind ausdrücklich der Meinung, dass die Kommunen mehr Unterstützung brauchen. Die Grenzen zu verbarrikadieren, ist keine Lösung. Wir wollen denjenigen Menschen, die es brauchen, die vor Krieg flüchten, eine menschenwürdige, sichere Zukunft bieten, und das wollen die Kommunen ebenfalls. Dabei lässt die Landesregierung die Kommunen im Stich. Das muss sich ändern. Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab. Er gehört nicht hierhin. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Frau Kollegin Stock. – Es liegt eine Zwischenfrage von Herrn Panske vor. Lassen Sie die Frage zu?
Ellen Stock SPD
Ja.
Berivan Aymaz
Herr Panske, Sie haben das Wort.
Dietmar Panske CDU
Danke, Frau Präsidentin, und danke, Frau Kollegin, dass Sie die Frage zulassen. Sie haben in Ihrer Rede soeben gesagt, NRW würde Geld, das es vom Bund erhält, nicht an die Kommunen weiterleiten. Wenn ich die Zahlen richtig in Erinnerung habe, haben wir als Land Nordrhein-Westfalen bisher 3,7 Milliarden Euro für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt. Davon haben die Kommunen 1,9 Milliarden Euro bekommen. Der Anteil des Bundes beträgt 600.000 Euro. Jetzt möchte ich von Ihnen wissen: Welche Mittel vom Bund leitet das Land NRW in welcher Höhe nicht an die Kommunen weiter? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Ellen Stock SPD
Vielen Dank für die Frage. – Sehen Sie sich die Vorlage 18/618 vom 19.12.2022 an. Da hat Ihr eigener Finanzminister genau das geschrieben, was ich gerade beschrieben habe. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Lachen von der CDU – Andreas Keith [AfD]: Sie haben keine Antwort gegeben! Sie machen genau das, was alle Politiker machen!)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Gönül Eğlence das Wort. Landtag
Gönül Eglence GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielleicht schicke ich eines kurz vorweg: Ich kann wirklich nur davon abraten, als Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus zu versuchen, anhand von AfD-Anträgen sachliche Debatten zu führen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – An- dreas Keith [AfD]: Das zeigt Ihr Verständnis von Politik! – Zuruf von Dr. Martin Vincentz [AfD]) Dann gehe ich weiter und begrüße gerne auch die anderen Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen. Ich will gleich zu Beginn klarstellen, dass Abschiebungen und Rückführungen, anders als im Antrag suggeriert, für eine vernünftige Migrations- und Fachkräftepolitik in keiner Weise entscheidend sind. Im Gegensatz zu den Behauptungen im Antrag haben wir in NRW nicht 75.000 vollziehbar Ausreisepflichtige. Ich habe schon im Ausschuss versucht, das richtigzustellen, aber Sie hören offenbar nicht zu. (Widerspruch von der AfD) Richtig ist, dass bei über 63.000 dieser Abschiebefälle ein Grund für die Nichtvollziehbarkeit vorliegt – oftmals wegen Krankheit oder aus humanitären Gründen. (Andreas Keith [AfD]: Die Sie selber schaffen!) Damit könnte und müsste man eigentlich an dieser Stelle schon Schluss machen, denn die sechsseitige Ausgangslagenbeschreibung des Antrags ist mit dieser Erkenntnis bereits als sachlich falsch dargestellt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Frau Eğlence, es liegt eine Wortmeldung vor, eine Zwischenfrage von dem Abgeordneten Herrn Wagner von der AfD vor. Möchten Sie die zu lassen?
Gönül Eglence GRÜNE
Nein, die AfD hat heute genug Unsinn verbreitet. Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Für all diejenigen, die sich mit der faktischen Realität auseinandersetzen wollen: Die Landesregierung NRW hat auf der Innenminister*innenkonferenz Ende April den Fokus auf die Bewältigung der tatsächlichen derzeitigen Herausforderungen gelegt. Dazu gehört zum Beispiel die bessere Ausstattung von Integrationskursen – das haben wir als regierungstragende Fraktionen mit einem eigenen Antrag zusätzlich unterstützt –, die Finanzierung der Migrationsberatung, der Schutz besonders vulnerabler Gruppen, wie beispielsweise LGBTIQ*, während des Asylverfahrens und der weiteren Integration sowie die Mehrsprachigkeit in deutschen Behörden. Es ist 04.05.2023 richtig und wichtig, dass die Landesregierung hier langfristig denkt und darauf setzt, frühzeitig die Teilhabe von Geflüchteten anzulegen. Abschließend noch ein paar grundsätzliche Worte. Erstens. Ja, die Aufnahme von geflüchteten Menschen ist eine Herausforderung. Unsere Antwort als Demokrat*innen darauf, dass Verfolgte und Schutzsuchende zu uns kommen, sollte aber niemals dazu führen, ihre Rechte einzuschränken. Nordrhein-Westfalen steht zu seiner humanitären Verantwortung. Dazu gehört es auch, Menschen, die auf der Flucht sind, individuellen Schutz zu bieten, und zwar egal, ob sie aus der Ukraine, Afghanistan oder Syrien kommen. Zweitens. Was die Europäische Union ausmacht, sind unsere demokratischen Grundwerte. Im Bewusstsein unserer Geschichte sind der Art. 16a, das Grundrecht auf Asyl, sowie die Genfer Flüchtlingskonvention für uns unveränderlich. Zu den Grundwerten gehört auch die Freizügigkeit des Personenverkehrs im gemeinsamen Schengenraum. Sie ist ein hohes Gut und Ausdruck des gegenseitigen Vertrauens. Das wollen wir nicht durch die Wiedereinführung von Grenzkontrollen zur Disposition gestellt wissen. Falls es noch nicht klar geworden ist: Den Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Es liegt eine Kurzintervention von Herrn Wagner vor. – Ihr Mikro ist eingeschaltet.
Markus Wagner AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, Sie sprachen soeben unter anderem von all den Abschiebehemmnissen. Nordrhein-Westfalen brüstet sich damit, Abschiebeland Nummer eins in Deutschland zu sein. Was das genau bedeutet, ist, dass ca. 5 % der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer im letzten Jahr hier aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben wurden. Bei den Gefährdern sieht die Zahl ähnlich aus. Jetzt stelle ich mir die Frage, warum andere Länder wie Dänemark, die Schweiz oder der Durchschnitt der EU das besser können. Da kann ich Ihnen schon eine Antwort geben: Dort herrscht nämlich der politische Wille, solche Abschiebungen vorzunehmen, beispielsweise durch Dänemark nach Syrien. Sie sagen immer, Abschiebungen nach Syrien seien nicht möglich. Doch, sie sind möglich, und Dänemark macht es vor. Darüber hinaus haben Sie vorhin vom Grundrecht auf Asyl gesprochen. Das Grundrecht auf Asyl interessiert Sie überhaupt nicht. Wenn es Sie nämlich interessieren würde, dann würden Sie auf den Landtag entsprechenden Artikel des Grundgesetzes zurückgreifen und sich dazu entsprechend einlassen. Das werde ich aber gleich in meiner Rede tun. Dazu brauchen wir Sie nicht. – Danke. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Frau Eğlence, möchten Sie auf die Intervention eingehen?
Gönül Eglence GRÜNE
Ich habe keine Frage gehört. Ich glaube, das braucht man auch nicht weiter zu kommentieren. (Beifall von den GRÜNEN – Markus Wagner [AfD]: Das war eine Kurzintervention! Der Un- terschied sollte Ihnen geläufig sein!)
Berivan Aymaz
Okay. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Herr Abgeordnete Lürbke das Wort.
Marc Lürbke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe Erwartungen an den Bund-Länder-Gipfel. Aber im Gegensatz zur AfD bin ich nicht mit der Migration selbst unzufrieden, sondern vor allem mit der Art und Weise, wie Migration in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen, in Europa derzeit organsiert ist. Dadurch sinken Zustimmung und Sicherheitsgefühl innerhalb der Bevölkerung. Ich will deshalb deutlich sagen: Wir stehen zu unseren humanitären Verpflichtungen, und wir brauchen eine geordnete Einwanderung, allein schon aufgrund des Arbeits- und Fachkräftemangels. (Beifall von der FDP – Andreas Keith [AfD]: Eine geordnete Einwanderung!) Es ist ohne Frage an vielen Stellschrauben zu drehen. Das wissen alle hier im Saal. Ich bin der Meinung, es braucht ein liberales und gleichzeitig verbindliches Update der Migrations- und Integrationspolitik in NRW, in Deutschland, in Europa. Es braucht mehr Ordnung, es braucht mehr Verbindlichkeit, es braucht mehr Unterstützung für die Kommunen. Es braucht eine Stärkung der Zentralen Ausländerbehörden, wie wir es als FDP gefordert haben, um mit einer Rückführungsoffensive auch mehr Verbindlichkeit bei den Rückführungen zu gewährleisten. Es braucht sicherlich auch einen sofortigen weiteren Ausbau der Landeskapazitäten. Es ist also viel zu tun. Was es aber ganz sicher nicht braucht, ist dieser von Populismus und Menschenverachtung triefende Antrag der AfD. Den werden wir ablehnen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN) 04.05.2023
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Paul das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn einiges und vielleicht auch das Notwendige zu diesem Antrag schon gesagt wurde, macht es die Länge des Antrags notwendig, noch das eine oder andere dazu zu sagen, auch wenn es aus meiner Sicht an inhaltlicher Fundierung fehlt. Ich muss ganz ehrlich sagen: Dass Sie Überlegungen begrüßen, aus der Europäischen Konvention für Menschenrechte auszutreten, lässt sehr tief blicken. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Ja, die anhaltend große Zahl an Menschen, die nach Deutschland und damit auch nach Nordrhein-Westfalen kommen, geht mit einer großen Herausforderung einher. Aber wir müssen uns mit der Aufgabe und den Herausforderungen in Differenziertheit und nicht in Pauschalität und Populismus auseinandersetzen. Wer aus Krisen- und Kriegsregionen zu uns kommt, hat das Recht auf Asyl und Schutz. Und wir – Bund, Länder und Kommunen – haben eine gemeinsame humanitäre und rechtliche Verpflichtung. Sie ist im Übrigen Teil unseres Grundgesetzes und unseres demokratischen Verständnisses. Wer das infrage stellt, der bewegt sich ehrlicherweise auch außerhalb unseres Rechtsrahmens. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Wir müssen uns ehrlich machen, um geeignete Antworten auf die Herausforderungen finden zu können. Viele Menschen, die vor Krieg, Krisen und Verfolgung zu uns geflohen sind, werden hierbleiben – manche temporär, bis sie vielleicht wieder zurückkehren können, andere werden für immer bleiben. Das zu gestalten und auch zu einer Chance für unsere Gesellschaft zu machen, ist Teil verantwortungsbewusster Migrationspolitik. Wer das nicht erkennt, verkennt die Komplexität unserer Realität. Gleichermaßen ist die Frage von Migration in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen zu klären. Aber diese gemeinsame Verantwortung kennt unterschiedliche Zuständigkeiten. Darauf ist schon hingewiesen worden. Dieser Antrag adressiert wieder viele Dinge, die gar nicht im Rahmen der Zuständigkeiten des Landes, sondern im Rahmen bundesrechtlicher Zuständigkeiten liegen – beispielsweise der Schutz hoheitlicher Grenzen, aber auch, wie man mit Aufnahmeprogrammen umgeht. Landtag Dazu will ich eines sagen: Für die Frage von Humanität und Struktur in Migrationsprozessen ist es kein probates Mittel, über die Aussetzung von Aufnahmeprogrammen zu sprechen. Denn – das sollte Ihnen vielleicht bekannt sein – bei diesen Aufnahmen handelt es sich um legale und auch planbare Migration. Sie sind zudem Ausdruck unserer humanitären Verantwortung, und sie stellen darüber hinaus auch ein Instrument der Steuerung dar, auch wenn dies an dieser Stelle im Vergleich zur Humanität nicht im Vordergrund steht. (Beifall von den GRÜNEN) Wenn wir über eine an Humanität und Struktur ausgerichtete Migrationspolitik sprechen, dann müssen wir dafür auch die Rahmenbedingungen schaffen. Am Ende rechtsstaatlicher Verfahren – das hat noch nie jemand angezweifelt – kann die Pflicht zur Ausreise stehen. Rückführungen und freiwillige Rückkehr sind auch Teil von Migrationspolitik. Aber Rückführungen werden nicht die Antwort auf die aktuelle Situation sein. So ehrlich muss man sich machen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Es gibt sehr unterschiedliche Gründe dafür, weshalb man nicht einfach mehr Menschen rückführen kann. Es sind auch persönliche und gesundheitliche Gründe, die eine Rückführung aus humanitären Erwägungen unmöglich machen können. Oftmals scheitern Rückführungen aber an der mangelnden Rücknahmebereitschaft der Herkunftsländer. Deshalb brauchen wir tragfähige Migrationsabkommen, die Rückführungen und Perspektiven zusammendenken. Nicht Abschottung ist der Weg in eine strukturierte Migrationspolitik, sondern es braucht klare Wege und einen klaren Rechtsrahmen. Da kann beispielsweise die Westbalkanregelung einen Wink geben, wie so etwas tatsächlich funktionieren kann. Was im Koalitionsvertrag als Rückführungsoffensive angekündigt wurde, erschöpft sich bislang aus meiner Sicht in einem Schlagwort. Wir brauchen aber mehr als Schlagworte. Wir brauchen Gesamtkonzepte für eine an Humanität und Struktur ausgerichtete Migrationspolitik, die den Anforderungen der Zeit Rechnung trägt. Ich Ihnen fünf Punkte nennen, die aus meiner Sicht wichtig sind, wenn wir über Gesamtkonzepte sprechen.
Christof Rasche
Entschuldigung, bitte. Es liegt eine Zwischenfrage von Herrn Wagner vor. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Bitte, Herr Wagner. 04.05.2023
Markus Wagner AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sprachen gerade davon, dass es ein Problem damit gebe, dass Länder ihre eigenen Leute wieder zurücknehmen. Jetzt stelle ich mir natürlich die Frage: Warum kriegen andere Nationen wie die Schweiz das besser hin? Die Frage, die ich Ihnen gerne stellen möchte, lautet aber: Was haben Sie bisher unternommen, um die Rücknahmebereitschaft dieser Länder zu erhöhen? Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Wagner, wie Ihnen sicherlich geläufig sein dürfte, muss diese Frage bundespolitisch gelöst werden. (Markus Wagner [AfD]: Sie schieben doch ab! NRW schiebt ab!) Was das bedeutet, habe ich gerade ausgeführt, und wenn einem die Antwort nicht passt, heißt das nicht, dass die Antwort nicht ausreichend ist. Migrationsabkommen sind ein Weg, wie die Steuerung funktionieren kann, weil mit Rücknahmeabkommen zum einen die Frage der Rücknahmebereitschaft erörtert wird. Zum anderen ist klar, dass wir damit gleichzeitig Wege legaler Migration eröffnen müssen. Ich sage Ihnen das auch gleich noch unter den Punkten, die wir brauchen. Wir brauchen einen differenzierten Blick auf die aktuelle Situation und nicht eine populistische Abschottungsrhetorik, der Sie hier versuchen, das Wort zu reden. Aus meiner Sicht braucht es ein Gesamtkonzept und einen differenzierten Blick auf die Dinge. Deshalb würde ich zu den fünf Punkten zurückkehren, die ich gerne erläutern würde. Erstens. Wir brauchen – diese Feststellung teilt sicher der größte Teil hier im Raum – angesichts des Fach- und Arbeitskräftemangels sowie vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Zuwanderung. Zweitens. Wir brauchen endlich ein modernes Migrationsrecht, weil das Asylrecht eben nicht für alle Menschen der passende rechtliche Rahmen ist. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der SPD) Das bedeutet konkret, legale und geordnete Wege zu schaffen, denn das reduziert in der Tat die Zahl der Asylanträge, weil es dann – wie übrigens in anderen modernen Ländern auch, Herr Wagner – richtige und legale Wege gibt. Drittens. Wir brauchen eine dauerhafte Integrationsinfrastruktur und müssen gleichzeitig Teilhabehemmnisse abbauen. Das heißt, wir brauchen ausreichend Sprach- und Integrationskurse sowie eine schnellere Anerkennung ausländischer Berufsund Bildungsabschlüsse. Außerdem brauchen wir Landtag einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt, und dann müssen wir über das Ende von Arbeitsverboten sprechen. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Viertens. Wir brauchen die im Koalitionsvertrag des Bundes angekündigten Migrationsabkommen mit Hauptherkunftsländern, die eine Rücknahme mit legalen Wegen der Migration wie Visaerleichterungen, Studienmöglichkeiten etc. verbinden. Fünftens. Selbstverständlich brauchen wir eine strukturelle und dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten von Unterbringung, Versorgung und vor allem auch Integration. Frau Stock, im Jahr 2022 hat Nordrhein-Westfalen 2,1 Milliarden Euro inklusive eines Anteils von nicht einmal 500 Millionen Euro Bundesmitteln – in der Tat – zur Versorgung in den eigenen Landesunterbringungseinrichtungen, aber eben auch zur Weiterleitung an die Kommunen aufgewandt. Noch im April dieses Jahres haben die Kommunen aus den Mitteln des Sondervermögens zusätzlich 390 Millionen Euro zur Unterbringung und Versorgung bekommen. Gleichzeitig sind die durch den Bund zugesagten Mittel für das Jahr 2023 aber nicht da, weil der Bund sagt: Das haben wir irgendwie noch nicht auszahlen können. – Das gehört zu einer Debatte auch dazu. Ob wir diese Debatte anhand dieses Antrags führen müssen, ist einen andere Frage. Zur Ehrlichkeit und Transparenz gehört das aber dazu. (Beifall von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Zur Transparenz gehört auch, dass es beim Flüchtlingsgipfel vier Arbeitsgruppen gab. Diese Arbeitsgruppen haben aber keine Ergebnisse und konkreten Vereinbarungen getroffen, keine Beschlüsse gefasst oder geeinte Handlungsempfehlungen abgegeben. Die Kritik am Flüchtlingsgipfel ist allgemein bekannt. Ihnen scheint aber nicht bekannt zu sein, dass es vier Arbeitsgruppen gab. Sich dann herauszupicken, dass es eine Arbeitsgruppe gab, die sich auch mit der Frage von Rückführungen beschäftigt hat, während sich drei andere Arbeitsgruppen mit Unterbringung, Versorgung, Integration sowie der Entlastung der ABHen beschäftigt haben, ist auch wieder nur eine sehr selektive Kenntnisnahme der aktuellen politischen Debatten und vor allem eine selektive Kenntnisnahme der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und Anforderungen. Selbstverständlich muss von der MPK am 10. Mai endlich ein Signal ausgehen, wie ein Gesamtkonzept aussehen kann. Migration in Verantwortung zu gestalten, bedeutet, keine schnellen Scheinlösungen vorzugaukeln, sondern ein Gesamtkonzept gemeinsam mit dem Bund, den Ländern und den Kommunen zu erarbeiten. Dazu gehören klare Vereinbarungen 04.05.2023 zu allen Fragestellungen im Kontext der aktuellen Migrationslage, die im Sinne einer vorsorgenden Politik dauerhaft geregelt werden müssen. Dazu gehört eine strukturelle und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten. Dazu gehört die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Prozesse in den kommunalen Ausländerbehörden. Dazu gehört eine Integrationsinfrastruktur, die eine Teilhabe ermöglicht und das Fach- und Arbeitskräftepotenzial der Zugewanderten hebt. Dazu gehört natürlich auch eine an Humanität und Rechtsstaatlichkeit orientierte gemeinsame europäische Migrationspolitik. Vor allem gehört aber eine Gesellschaft dazu, die sich klar zu Humanität, Verantwortung und Menschlichkeit bekennt, und eine Politik, die auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten basiert. Das dürfen wir bei allen Debatten und bei allen Herausforderungen, vor denen die Kommunen stehen, niemals vergessen. Wir reden am Ende des Tages immer von Menschen, und wir reden davon, dass diese Menschen ein Recht auf Schutz haben. Wir haben eine Verantwortung und Verpflichtung, diesen Schutz zu gewähren. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Lassen Sie mich zum Schluss ein Wort des Dankes sagen, denn das ist aus meiner Sicht in dieser Debatte noch ein wenig zu kurz gekommen. Uns ist sehr bewusst, vor welch großen Herausforderungen die Kommunen stehen, welche Mammutaufgabe dort gestemmt wird und wie viel ehrenamtliches Engagement in die Unterstützung von geflüchteten Menschen fließt. Ich möchte mich ganz herzlich dafür bedanken, dass diese Unterstützung weiterhin ungebrochen ist, auch wenn es an die Belastungsgrenzen und in mancher Kommune sowie bei manch Engagiertem sogar über die Belastungsgrenze hinausgeht. In den Krisen zeigt sich, wer wir sind. Gerade in der Pandemie und bei der Aufnahme von Geflüchteten haben die Menschen in den Kommunen Außergewöhnliches geleistet und leisten es immer noch. Deswegen sind wir verpflichtet, in der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen wirklich voranzukommen und entscheidende Schritte für ein Gesamtkonzept sowie eine strukturierte, an Humanität und Struktur ausgerichtete Migrationspolitik zu gehen. Die nächste und entscheidende Stellschraube dafür kann die MPK am 10. Mai sein. Das bedeutet aber, dass es auch Bewegung geben muss und der Bund seine Verantwortung stärker wahrnimmt. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Frau Ministerin, es liegt eine Kurzintervention vor. Sie können gerne Landtag stehen bleiben, oder Sie gehen zu Ihrem Platz. Die Kurzintervention kommt von Herrn Wagner von der Fraktion der AfD.
Markus Wagner AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben gerade von Fachkräften gesprochen. Da stellen sich mir schon wieder mehrere Fragen. Da ich aber schon eine Frage stellen durfte und Sie diese auch dankenswerterweise zugelassen haben, muss ich jetzt zur Kurzintervention greifen. Möglicherweise sind Sie bereit und in der Lage, die Fragen, die sich mir stellen, zu beantworten. Wenn Sie im Zusammenhang mit der Art und Weise der Migration, wie sie zurzeit stattfindet, von Fachkräften sprechen, stellt sich mir zum einen folgende Frage: Wie viele von den 2,5 Millionen Asylbewerbern, die sich in diesem Land befinden, sind exakt Fachkräfte, und wie viele sind ohne Ausbildung? (Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) Wenn ich nämlich davon spreche, dass diese Art der Zuwanderung den Fachkräftemangel beheben soll, müsste ich diese Fragen eigentlich beantworten können bzw. Zahlen dazu haben. Zweitens. Vor dem Hintergrund, dass in den nächsten Jahren viele Arbeitsplätze durch Künstliche Intelligenz ersetzt werden, benötigen wir genau wie viele Zuwanderer? Hat man sich darüber schon Gedanken gemacht, bzw. hat man sich darüber Gedanken gemacht, welchen Einfluss die Künstliche Intelligenz auf unseren Arbeitsmarkt und damit auch auf die von Ihnen geforderte Migration hat? (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Das ist keine Kurzintervention! Das sind Zwischenfragen!)
Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte sehr. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Wagner, zunächst einmal gilt festzuhalten: Wenn Menschen hier Schutz vor Verfolgung, Gewalt, Krieg und Terror suchen, ist es unsere erste Verpflichtung, ihnen diesen Schutz unabhängig davon zu gewähren, welche Qualifikationen und Kompetenzen sie mitbringen. Das muss grundsätzlich erst einmal feststehen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Diese Menschen sind hier, und viele von ihnen suchen hier auch Teilhabe und Perspektiven. Es ist in einem Land, in dem wir Fach- und Arbeitskräfte suchen, eigentlich auch eine gute Nachricht, dass diese Menschen hier Perspektiven und Teilhabe suchen. 04.05.2023 Bislang ist unser System an vielen Stellen aber nicht gut genug darin, diese Kompetenzen und Potenziale schnell zu heben. Deswegen unternehmen wir an vielen Stellen Anstrengungen, um zu überlegen, wie man das verbessern kann, denn es ist ja nicht so, dass wir auf der einen Seite Fachkräfteeinwanderung und auf der anderen Seite Asylmigration haben, sondern wir müssen die Dinge zusammendenken: Die Menschen, die hier sind, haben Potenziale, und diese Potenziale können und müssen wir im Interesse von uns allen besser heben – im Interesse von Teilhaberechten von Menschen, aber eben auch für unsere Gesellschaft, die dringend Arbeitskräfte braucht. Im Übrigen muss man kein Prophet sein, sondern nur die Studien lesen, die uns attestieren, dass wir in Zukunft pro Jahr rund 400.000 Fachkräfte zusätzlich brauchen, weil wir eben einen Fachkräftemangel haben, zu dem zusätzlich der demografische Wandel kommt. Deswegen ist es auch gut, dass die Bundesregierung sich auf den Weg gemacht hat, mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz jenseits des Asylsystems die Möglichkeiten legaler Migration zu verbessern, damit Menschen auch tatsächlich hierherkommen können. Man muss sich nämlich auch mal so weit ehrlich machen: Auch wir müssen doch um ausländische Fachkräfte werben, die dann herkommen und hier eine Heimat finden und den gesellschaftlichen Fortbestand unterstützen wollen. Dementsprechend bin ich sehr zuversichtlich, dass es uns gelingt, im Sinne von Teilhabe, Integration, Humanität und Strukturierung zu einer modernen Migrationspolitik zu kommen, die einem modernen Einwanderungsland auch gerecht wird. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Auf der Rednerliste steht jetzt noch Herr Wagner.
Markus Wagner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Statistische Bundesamt meldet: Über 12 Millionen Ausländer sind alleine seit 2015 nach Deutschland zugewandert. 5,5 Millionen davon sind netto verblieben, und der Migrationsticker steigt und steigt. Nur zum Vergleich: 5,5 Millionen Menschen sind so viele, wie das Saarland, Bremen und Rheinland-Pfalz zusammen an Einwohnern haben – die Einwohnerzahl von drei Bundesländern in sieben Jahren, darunter knapp 2,5 Millionen Asylbewerber. Die Masse dieses Millionenheeres kommt über sichere Drittstaaten nach Deutschland. Landtag Was sagt unser Grundgesetz dazu? Kommen wir auch zum Grundrecht. Unser Grundgesetz sagt in Art. 16a Abs. 2 dazu: Auf das Asylrecht kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der EU oder aus einem sicheren Drittstaat einreist. Diese Masse wäre also gar nicht da, wenn sich der Staat, wenn sich die Politik endlich an unser eigenes Recht halten würde. Die Einzige, die unser Grundgesetz, unser Recht noch durchsetzen will, ist anscheinend die AfD. (Beifall von der AfD) Vielleicht nennt uns deshalb die linke Konkurrenz „recht extrem“. Ja, wir sind für die Durchsetzung des Rechts. Wir sagen Ja zu unserem Grundgesetz. Die herrschende Politik sagt jedoch dazu: Jetzt sind sie eben da, und wir schaffen das. Damit meinen die Politiker Sie: Sie Bürger haben das zu schaffen. Sie sollen schaffen gehen und mit ihren Steuern Taschengeld, Unterkunft, Anwälte, Krankenkosten, Taxifahrer, Integrationskurse, Infrastruktur und, und, und bezahlen. Dazu kommt Hartz IV, jetzt Bürgergeld genannt. Die Statistik explodiert: Fast die Hälfte der Bezieher sind schon jetzt Ausländer, Tendenz weiter steigend. Es kommt hinzu: Wo sollen diese Menschen jemals Arbeit finden, wenn in den nächsten Jahren Künstliche Intelligenz immer mehr Jobs überflüssig macht? Sie sichern nicht unsere Renten, sondern sie werden ein Dauerfall für den Sozialstaat. Diese wenigen Fakten zeigen: So kann es nicht weitergehen. Dieser Unsinn, dieser Wahnsinn muss gestoppt werden, und wir werden ihn stoppen. (Thorsten Klute [SPD]: Wie denn?) Politik muss auf Fakten beruhen. Aus Fakten müssen Schlussfolgerungen gezogen werden, und aus diesen Schlussfolgerungen heraus muss gehandelt werden. Das ist nicht rechts, das ist nicht links, sondern das ist logisch. Deshalb ist logisch: AfD. – Schönen Tag noch. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/4118. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Das sind die Fraktionen von FDP, CDU, Grünen und SPD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/4118 abgelehnt. 04.05.2023 Ich rufe auf: 5 Einsamkeit bekämpfen – Ehrenamt stärken Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/4121 Ich eröffne die Aussprache. Die Kollegin Britta Oellers aus den Reihen der CDU-Fraktion hat das Wort.
Britta Oellers CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über das wichtige Thema „Einsamkeit“ – ein Problem, das alle Generationen betrifft und das sich einige der Betroffenen oft nicht eingestehen. In einer Welt, die zunehmend digitaler und vernetzter wird, in der ein Gespräch oder ein Kontakt mit Mitmenschen immer nur ein Fingertippen entfernt ist, erscheint es auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar, dass sich Menschen einsam fühlen können. Gerade deswegen müssen wir diesem Thema mehr Aufmerksamkeit widmen; denn Einsamkeit macht unglücklich und kann krank machen. Einsame Menschen spüren nicht nur psychische Auswirkungen – beispielsweise in Gestalt von Depressionen –, sondern sie leiden auch körperlich. Rund 14 % der Menschen in Nordrhein-Westfalen fühlen sich einsam. Ihre Talente, Fähigkeiten und ihre Nähe fehlen in unserer Gesellschaft. Einsamkeit ist ein Querschnittsthema. Ihre Gründe sind vielfältig. Zu den betroffenen Gruppen gehören unter anderem Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige, Menschen in Pflegeeinrichtungen und mit psychischen Erkrankungen, Menschen mit internationaler Biografie, junge Menschen, Alleinerziehende, Personen mit niedrigem Einkommen oder Erwerbslose. Für uns als schwarz-grüne Zukunftskoalition ist klar: Wir wollen und wir werden Einsamkeit den Kampf ansagen! An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass jeder von uns etwas dazu beitragen kann. Das beste Beispiel ist, einfach auf seine Nachbarn zu achten. Bereits heute können wir uns besonders gut auf das Ehrenamt verlassen. Eine große Zahl von Menschen sorgt mit ihrem ehrenamtlichen Engagement dafür, dass Personen, die von Einsamkeit bedroht sind, geholfen wird und eine erfüllende Aufgabe finden. Sie werden in feste Strukturen eingebunden und erfahren wieder das Miteinander. Die Wichtigkeit dieses Themas hat die Landesregierung schon früh erkannt. So wurde bereits letztes Jahr eine Stabsstelle in der Staatskanzlei geschaffen, die sich ausdrücklich der Bekämpfung von Einsamkeit widmet. Ich danke unserem Minister-Landtag präsidenten Hendrik Wüst dafür, dass er dieses Thema aus der Tabuzone geholt und in den Fokus der Öffentlichkeit gestellt hat. Wir brauchen starke Fürsprecher, die dieses Thema anpacken und voranbringen. Mit dem nun von uns eingebrachten Antrag werden wir das Ehrenamt als eine wichtige Säule stärken und auf kreative und interessante Ideen setzen. Wir werden im Jahr 2024 beim Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ einen Schwerpunkt der Engagementstrategie auf die Förderung von Projekten gegen Einsamkeit legen. Wir stellen so 2 Millionen Euro für die Bekämpfung von Einsamkeit bereit. Wir ermöglichen damit, dass rund 2.000 sehr unterschiedliche und kreative Projekte und Initiativen gefördert und auch Best-Practice-Beispiele aufgeführt werden können. Gleichzeitig können wir lernen, welche Angebote sich als effektiv erweisen. Diese Erkenntnisse werden bei der Evaluierung der weiteren Punkte unseres Antrags helfen. Wir beauftragen die Landesregierung, eine Strategie zur Einsamkeitsbekämpfung und -prävention zu erarbeiten. Damit verankern wir das Thema dauerhaft in der Landesverwaltung. Die Zukunftskoalition will das bestehende Wissen von Experten nutzen, Best-Practice-Beispiele sammeln und bündeln sowie einen engen Dialog mit dem Bund und den anderen Bundesländern führen. Zudem soll ein Aktionsplan gegen Einsamkeit erstellt werden. Außerdem werden wir nach dem Erfolg der Konferenz gegen Armut nun auch eine Konferenz gegen Einsamkeit einberufen. Dadurch sollen alle Akteure zusammengebracht und besser vernetzt werden. Denn klar ist: Der Kampf gegen Einsamkeit ist ein Marathon und kein Sprint. Wir sind bereit, diesen zu laufen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Arndt Klocke das Wort.
Arndt Klocke GRÜNE
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Soziale Isolation und Einsamkeit – das hat die Kollegin Oellers eben angesprochen – nehmen in Nordrhein-Westfalen zu. Fast 20 % der Menschen hier im Land sind betroffen; das ist eine hohe Anzahl. Wir alle wissen spätestens seit der Coronapandemie, wie wichtig persönliche Kontakte und der persönliche Austausch für jeden Einzelnen sind und wie sehr es Menschen schaden kann, wenn dies nicht vorhanden ist. Einsamkeit ist nichts Gefühliges. Das muss man wissen, wenn man sich fragt, warum wir über Einsamkeit reden. Vielmehr geht es darum, gesund oder nicht 04.05.2023 gesund zu sein, es geht um Depressionen, es geht um Stressphänomene. Bei einsamen Menschen werden deutlich höhere Entzündungswerte im Körper festgestellt. Es geht natürlich auch um Suizidtendenzen. Dem soll entgegengewirkt werden. Das alles wollen wir ändern. Deswegen gab es in der letzten Legislaturperiode eine sehr aktive und erfolgreiche Enquetekommission mit einer großen Fülle an Handlungsempfehlungen, nämlich 65 Expertenratschlägen. Die wollen wir jetzt umsetzen. Es geht darum, Öffentlichkeit zu schaffen. Alleine das Schaffen von Öffentlichkeit und das Reden über dieses Thema sind ein großer Schritt, und das hilft Menschen. Dabei wollen wir nicht stehen bleiben. Schon die Tatsache, dass der Landtag in Nordrhein-Westfalen über das Thema „Einsamkeit“ spricht und dass unser Ministerpräsident dieses Thema immer wieder in relevanten, großen Reden adressiert, ist ein großer Schritt, um Menschen zu signalisieren: Ihr seid nicht alleine! Es ist völlig okay, das im Freundeskreis, in der Familie zum Thema zu machen, zum Arzt zu gehen und sich beraten zu lassen! – Das ist der erste große Schritt, um hier voranzukommen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Es ist gut, dass die Landesregierung mit der Einrichtung der Stabsstelle „Einsamkeit“ in der Staatskanzlei einen ersten Schritt getan hat. Wir wollen einen landesweiten Aktionsplan gegen Einsamkeit mit konkreten Schritten erstellen. Die entsprechenden 65 Handlungsempfehlungen werden uns hier weiterhelfen. Wir wollen eine Studie in Auftrag hinsichtlich der Zunahme von Einsamkeit gerade bei Kindern und Jugendlichen geben. Das war für mich in der Enquetekommission eines der spannendsten Ergebnisse. Wenn man gesagt hätte: „Ältere Menschen sind von Einsamkeit betroffen“, dann würden sicherlich fast alle zustimmen. Es war aber ein spannendes Ergebnis dieser Enquetekommission, dass es in der Übergangsphase von Schule zu Ausbildung und Studium fast genauso starke psychische Phänomene gibt – Menschen, die eine Therapie aufsuchen, die sich medikamentös behandeln lassen, weil sie sich einsam fühlen. Wir wollen mit einer Tiefenstudie reagieren, die darauf eingeht, was die Gründe dieser schlimmen Situation von Jugendlichen und jungen Menschen sind, um genau zu wissen, wie man hier agieren kann. Das soll natürlich mit Fachexpertise erstellt werden. Das wird eine sehr wichtige Studie sein. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) An die Kolleginnen und Kollegen der SPD gerichtet. In einer Pressekonferenz in der vorletzten Woche hat die SPD der Landesregierung Untätigkeit vorgeworfen. Ich war nun lange genug selbst in der Opposition Landtag und kenne das Hin und Her. Es ist ja auch die Aufgabe der Opposition, Themen zu setzen. (Thorsten Klute [SPD]: Ah! Richtig!) Das große Plus dieser Enquetekommission war eine absolut gute fraktionsübergreifende Zusammenarbeit, bei der SPD mit Josef Neumann, der da wirklich sehr viel Herzblut und sehr viel Zeit investiert hat. Natürlich ist es total legitim, auf Mängel und Defizite hinzuweisen. Das ist logischerweise die Aufgabe. Aber ich würde mir wünschen, dass es an dieser Stelle nicht zum Parteienstreit kommt. Das Thema ist viel zu wichtig, als dass es hier zu einem Hin und Her zwischen Opposition und Regierung kommen sollte. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Wir haben diese 65 Handlungsempfehlungen gemeinsam verabschiedet. Die große Aufgabe für diese Legislaturperiode nach der Enquetekommission ist, das entsprechend umzusetzen. Die SPD ist herzlich eingeladen – natürlich die anderen Fraktionen auch –, daran mitzuwirken. (Zuruf von Lena Teschlade [SPD])
Christof Rasche
Lieber Herr Kollege Klocke, eine Zwischenfrage von der Kollegin Kapteinat.
Arndt Klocke GRÜNE
Ja, selbstverständlich.
Christof Rasche
Dann legen wir los, bitte.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Es geht auch ganz schnell. Warum hat es dann keine Überweisung gegeben, damit wir das gemeinsam fortführen können, was gerade angesprochen wurde? (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Bitte schön.
Arndt Klocke GRÜNE
Vielen Dank. – Unser Ziel ist, dass wir genau dieses Thema im federführenden Ausschuss regelmäßig, mindestes einmal im Jahr, aufrufen. Die ersten Schritte sind in diesem Antrag skizziert. Die Konferenz ist angesprochen worden. Das entsprechende Ehrenamtsprogramm „2.000 x 1.000 Euro“ ist eben von Kollegin Oellers angesprochen worden. Die Studie ist in dem Antrag enthalten, also die Jugendlichen-Studie, die jetzt in Auftrag gegeben wurde. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Aber dann wäre doch eine Überweisung möglich! – Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) 04.05.2023 Das sind erst mal fünf Punkte, die wir auf den Weg bringen wollen und die wir in den nächsten Tagen und Wochen auch auf den Weg bringen werden. Wir werden das ganze Thema im federführenden Ausschuss und sicherlich auch im Plenum sukzessive wieder aufrufen, um miteinander – natürlich auch mit den Kolleginnen und Kollegen der SPD- und der FDP-Fraktion – Bilanz zu ziehen und zu gucken, wie wir an der Stelle weiterkommen können. Wir wollen heute mit diesem Antrag ein wichtiges Signal setzen. Wir wollen auch über den Antrag abstimmen und ihn nicht erst an die Ausschüsse überweisen. Die Enquetekommission hat im letzten Frühjahr geendet. Das ist ein Jahr her. Heute wollen wir den Aufschlag machen für die zentrale, wichtige Arbeit der Landesregierung und der koalitionstragenden Fraktionen. In dem Antrag sind fünf zentrale Punkte aufgeführt. Lassen Sie uns jetzt die Arbeit machen! Ich sehe, meine Redezeit ist abgelaufen.
Christof Rasche
Aber es liegt noch eine weitere Zwischenfrage vor.
Arndt Klocke GRÜNE
Dann lasse ich die natürlich auch zu.
Christof Rasche
Das habe ich mir gedacht. – Herr Klute.
Thorsten Klute SPD
Vielen Dank, geschätzter Herr Kollege Klocke. Vielleicht habe ich gerade nicht richtig zugehört. Dann wiederholen Sie es bitte noch einmal. Wenn doch das Ziel ist, das Thema immer wieder in den Ausschuss – oder vielleicht auch in die Ausschüsse; eigentlich sind mehrere Ausschüsse betroffen – zu bringen und wenn uns doch allen an fraktionsübergreifender Zusammenarbeit so gelegen ist, warum haben wir dann hier eine direkte Abstimmung und keine Überweisung in den Ausschuss? Ich möchte es gern noch mal hören. Warum überweisen wir es heute nicht, wo doch gerade von Ihnen gesagt wurde, dass es das Ziel sei, es in den Ausschuss zu bringen?
Christof Rasche
Lieber Arndt Klocke, bitte.
Arndt Klocke GRÜNE
Gern. – Herr Kollege Klute, das habe ich eben ausgeführt. (Lena Teschlade [SPD]: Nein!) Landtag – Doch. Ob Sie damit einverstanden sind, was ich Ihnen antworte oder nicht, das ist Ihnen überlassen. Ich habe auf die Frage von Frau Kapteinat eben geantwortet, und ich antworte auch Ihnen entsprechend. Wir haben eine klare, konkrete Zusammenstellung, was wir konkret vorhaben. (Zuruf von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Das wollen wir heute mit den Stimmen der koalitionstragenden Fraktionen verabschieden und auf den Weg bringen. Dass uns das Thema erhalten bleibt, dass wir es regelmäßig wieder aufrufen wollen, das ist uns doch allen klar. Das ist heute ein Startschuss, aber wir wollen nicht über Wochen und Monate hinweg Dinge diskutieren, sondern heute soll der Startschuss genau für die fünf Punkte gegeben werden. (Zurufe von Lena Teschlade [SPD] und Thors- ten Klute [SPD]) – Ja, das mag Ihnen nicht gefallen. So ist Politik halt manchmal. Wir haben uns das vorgenommen, und wir werden dieses Thema regelmäßig weiter aufrufen. Es ist der SPD unbenommen, zur nächsten oder übernächsten Plenarwoche einen eigenen Antrag vorzulegen. (Thorsten Klute [SPD]: Hatten wir sogar ges- tern schon!) Den können wir auch durch alle Ausschüsse ziehen. Wir haben ein anderes Ziel. Deswegen haben wir das heute vorgelegt. Für uns ist wichtig: öffentlich sprechen, öffentliche Signale geben, Veranstaltungen, Maßnahmenprogramme, genauso, wie das im Antrag aufgeführt ist. Das Signal soll heute vom Plenum als Startschuss ausgehen. Ich bin sicher, dass es in der Öffentlichkeit so auch aufgenommen wird. Wir werden zum Thema „Einsamkeit“ handeln. Wir würden uns sehr wünschen, dass Sie das aktiv unterstützen würden. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat jetzt die Kollegin Lena Teschlade das Wort.
Lena Teschlade SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Menschen in Nordrhein-Westfalen sind einsam. Sie fühlen sich sozial isoliert, haben wenige Kontakte, sind ausgegrenzt. Einsamkeit ist eine Krankheit unserer modernen Gesellschaft. Sie ist nicht einfach nur ein Schicksalsschlag. Sie hat viele Ursachen, und ich 04.05.2023 zähle nur einige auf: Alltag, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Armut. Einsamkeit hat Auswirkungen. Wer einsam ist, nimmt nicht am Zusammenleben teil. Aus Studien wissen wir, Menschen – auch junge Menschen –, die einsam sind, neigen zu Verschwörungstheorien und antidemokratischen Einstellungen. Mit anderen Worten: Wer die soziale Teilhabe sichern will, wer die Demokratie bewahren will, der muss die Einsamkeit bekämpfen. Deshalb hatte die SPD-Fraktion in der letzten Woche eine Große Anfrage zum Thema „Einsamkeit“ gestellt. Dazu gab es große Aufmerksamkeit in den Mdien. Die Beantwortung der Regierung war aber ziemlich ernüchternd. (Peter Blumenrath [CDU]: Die Fragen auch!) Wissen Sie, welchen Eindruck Sie hinterlassen? Dass Sie sich nicht ausreichend einarbeiten, dass Sie Einsamkeit nicht ernst nehmen, dass Sie auf ein Thema aufspringen, weil Sie eben müssen. (Beifall von der SPD) Die EU entwickelt eine Strategie gegen Einsamkeit. Die Bundesregierung entwickelt eine Strategie gegen Einsamkeit. Rheinland-Pfalz, übrigens sozialdemokratisch geführt, geht mit gutem Beispiel voran. Und Sie bringen hastig einen Antrag ins Plenum ein. Das ist peinlich und wird dem Thema nicht gerecht. (Beifall von der SPD) Ich hätte mir gewünscht, dass man sich hierbei etwas mehr Zeit genommen und einen Antrag mit mehr Sorgfalt vorbereitet hätte. Ein Blick in die Beantwortung der Großen Anfrage hätte ebenfalls geholfen. Schon im Titel Ihres Antrags steht das Ehrenamt an zentraler Stelle. Ja, das Ehrenamt ist im sozialen Bereich unverzichtbar und von unschätzbarem Wert. Aber eines ist klar: Ehrenamt braucht Hauptamt und solide Strukturen. (Beifall von der SPD) Das kostet Geld, und das werden Sie als Landesregierung in die Hand nehmen müssen. Die große Herausforderung zur Bekämpfung der Einsamkeit werden Sie nicht alleine über das Ehrenamt lösen können. Schauen Sie sich einmal die Bundesstrategie und das Kompetenznetz Einsamkeit an. Da sehen Sie, wie vielschichtig das Thema ist, und Sie werden merken, dass Sie mit dem schmalen Fuß, den Sie sich hier gerade machen, nicht weiterkommen. Immer wenn es ernst wird, ducken Sie sich weg. Jetzt soll das über das Ehrenamt geregelt werden. Das ist keine verantwortungsvolle Sozialpolitik für Nordrhein-Westfalen. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Landtag Ein nachgewiesen wirksames Instrument gegen Einsamkeit ist das Programm „Gemeindeschwester plus“ aus dem sozialdemokratisch geführten Rheinland-Pfalz. Die Evaluation hat ergeben, dass für jeden fünften Hochbetagten der Kontakt zur Gemeindeschwester die Einsamkeit gelindert hat. Wir als SPD wollen dieses Programm auch in NRW einführen. Wir haben in der letzten Legislatur mehrfach dafür geworben und Anträge eingebracht, die Sie immer wieder abgelehnt haben. Zuletzt gestern haben Sie unseren Antrag zu „Gemeindeschwester plus“ abgelehnt. Wie ernst ist es Ihnen also mit der Bekämpfung von Einsamkeit? (Beifall von der SPD) Ich habe eben gesagt, dass Armut häufig ein Grund für Einsamkeit ist. Deswegen hat mich eine Antwort bei der Beantwortung der Großen Anfrage sprachlos gemacht. Dort heißt es, Armut hänge nicht zwangsläufig mit Einsamkeit und sozialer Isolation zusammen. Daher werde geprüft, in welcher Form und in welchen Umfang das Thema „Einsamkeit“ Eingang in den Aktionsplan Armut findet. Ich muss an dieser Stelle einmal sehr deutlich sagen: Diese Antwort ist frech und ignoriert sämtliche Fakten. Wir wissen, dass Menschen, die sich weniger leisten können, sich auch weniger soziale Teilhabe leisten können und damit isoliert sind. Wer Einsamkeit bekämpfen will, muss Armut bekämpfen. (Beifall von der SPD) Die Landesregierung hat anscheinend überhaupt keine Kenntnisse darüber, welche Angebote zur Bekämpfung von Einsamkeit es in Nordrhein-Westfalen gibt, in der Sozialarbeit, in der Pflege, in der psychologischen Betreuung, in der Jugendarbeit. Wir brauchen eine Landkarte, in der unterschiedliche Angebote erfasst werden. Psychotherapeutische Angebote fehlen ebenfalls, deswegen brauchen wir einen weiteren Ausbau des psychotherapeutischen Netzes und Übergangssysteme, wenn Menschen auf einen Therapieplatz warten. Das Projekt Soulbuddies ist ein gutes Beispiel. Von diesen Konzepten fehlt in diesem Antrag wirklich jede Spur. Ähnlich wie beim Thema „Armut“ ducken Sie sich weg und wollen erst einmal weitere Daten und Fakten sammeln. Aber die liegen längst vor. Lesen Sie, was das Kompetenznetz Einsamkeit zusammengetragen hat. Hören Sie auf die Experten zu diesem Thema und fangen Sie an, zu arbeiten. (Beifall von der SPD – Zuruf von der CDU) Wollen Sie wissen, was Ihr Konzept gegen Einsamkeit ist? Der Herr Ministerpräsident hat vorgeschlagen, dem Nachbarn an Weihnachten Kekse vor die Tür zu stellen. (Heiterkeit von Thorsten Klute [SPD]) 04.05.2023 Herr Ministerpräsident, ich bin mir wirklich sicher, Sie meinen es gut. Ich glaube auch, dass Ihr Vorschlag aller Ehren wert ist. Aber mit einem Konzept gegen Einsamkeit, das diesen Namen verdient, hat es nichts zu tun. (Beifall von der SPD) Weder mit Keksen noch mit dem Ehrenamt allein werden Sie Einsamkeit und Armut wirklich bekämpfen. Es braucht sozialpolitischen Gestaltungswillen, und den vermisse ich bei dieser Landesregierung und in diesem Antrag komplett.
Christof Rasche
Entschuldigung, es gibt die Bitte um eine Zwischenfrage von der Kollegin Oellers, CDU.
Lena Teschlade SPD
Sehr gerne.
Christof Rasche
Perfekt. – Dann, bitte schön.
Britta Oellers CDU
Frau Kollegin, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben vieles ausgeführt, was man machen kann, und Ihre Große Anfrage gelobt. In Ihrer Großen Anfrage stellen Sie die Frage, was die Armutskonferenz der Landesregierung im Jahr 2022 gekostet hat. Was hat das mit dem Thema „Einsamkeit“ zu tun? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Bitte sehr.
Lena Teschlade SPD
Das will ich Ihnen sehr gerne beantworten. Ich als Sozialarbeiterin kann Ihnen sagen: Wenn es an einer Stelle immer im Landeshaushalt fehlt, dann ist es der soziale Bereich. Der ist immer unterfinanziert. (Beifall von der SPD – Zuruf von der CDU) Deshalb müssen wir gerade im sozialen Bereich ganz genau hingucken, wofür wir Geld ausgeben, und die Maßnahmen müssen wirksam sein. Wenn bei einer Armutskonferenz nichts herauskommt, (Thorsten Klute [SPD]: Genau! – Zuruf von der CDU) weil alle Daten und Fakten schon vorliegen, dann ist das nicht zielführend. (Beifall von der SPD – Zuruf von der CDU) Damit komme ich zum Ende meiner Rede. Wir hätten das alles gerne diskutieren können. Ich hätte das alles gerne noch weiter ausgeführt. Die Antwort vom Kollegen Klocke gerade war auch für mich nicht ausreichend. Wenn wir eine Überweisung in den Fachausschuss Landtag gemacht hätten, hätten wir als SPD sehr gerne zugestimmt, weil uns das Thema sehr wichtig ist. So müssen wir leider wieder sagen: Es steht einiges Richtiges drin, es greift trotzdem viel zu kurz. Deshalb werden wir uns heute enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Für die Fraktion der FDP hat nun Kollegin Susanne Schneider das Wort.
Susanne Schneider FDP
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kollegin Schneider versucht jetzt mal, dieses Thema wieder auf die Sachebene zu bringen. Gefühlte Einsamkeit ist in unserer Gesellschaft leider immer noch ein Tabuthema, ähnlich wie früher die Depression. Der Austausch mit anderen Menschen, soziale Beziehungen und persönliche Bindungen sind ein Grundbedürfnis der menschlichen Existenz. Ohne sie entsteht bei vielen Menschen das belastende Gefühl, einsam zu sein. Ein dauerhaftes Gefühl der Einsamkeit macht krank und wird so zu einer Gefahr für den einzelnen Menschen, die Gesellschaft und die Gesundheits- und Sozialsysteme. Die Coronapandemie hat hier noch einmal wie ein Brennglas gewirkt und die Gefühle von Einsamkeit und sozialer Isolation weiter verstärkt. Die tatsächlichen psychischen Auswirkungen werden sich erst noch zeigen. Das Phänomen Einsamkeit betrifft alle Bevölkerungsgruppen, von der Kindheit bis ins hohe Erwachsenenalter, und ist somit als ein gesamtgesellschaftliches Problem anzusehen. Einsamkeit berührt verschiedene Lebensbereiche. Sie wird deutlich in der Arbeitswelt, im Freizeitverhalten, in der Gestaltung sozialer Beziehungen und generell an der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Einige Wissenschaftler nennen Einsamkeit auch schon die neue Epidemie der Industriestaaten. Die Auslöser dafür sind vielfältig: Unerwartet sterben Lebenspartner, Kinder gehen aus dem Haus oder arbeiten weit entfernt vom Wohnort der Eltern, durch Arbeitsplatzwechsel verlieren viele den Kontakt zu Familie und Freunden, Studierende fühlen sich in fremden Städten immer öfter einsam. Rund 13 Millionen Deutsche klagen zumindest zeitweise über Einsamkeit. Allein in Nordrhein-Westfalen ist es jeder Siebte, und laut einer Studie fühlen sich in NRW überraschenderweise über 14 % der 18- bis 35-Jährigen einsam. Bei den über 65-Jährigen sind es sogar über 15 %. Und die Gruppe, die am meisten unter Einsamkeit leidet, ist die Gruppe der 35- bis 50-Jährigen. Die dadurch verursachten Kosten für die Gesundheits- und Sozialsysteme sind noch gar nicht abzu-04.05.2023 schätzen. Studien zeigen, dass Einsamkeit das Risiko für chronischen Stress, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen, Demenz und einen frühen Tod erhöhen. Demnach ist Einsamkeit in Bezug auf die Gesamtsterblichkeit so schädlich wie das Rauchen und Fettleibigkeit. Laut Diakonie Deutschland kann Einsamkeit auch zu politischer Frustration führen. Einsamkeit ist in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der öffentlichen Debatte geraten. In Großbritannien wurde Tracey Crouch 2017 zur ersten Einsamkeitsministerin ernannt. Auch in Dänemark, Australien, Neuseeland und den Niederlanden wird Einsamkeit als ernst zu nehmendes Problem für die öffentliche Gesundheit wahrgenommen. Dort handelt man auch mit kreativen Maßnahmen. In den Niederlanden hat die Regierung das Aktionsprogramm „Eins gegen Einsamkeit“ zur Bekämpfung der Einsamkeit älterer Menschen ins Leben gerufen. Dabei stehen 1,7 Millionen Euro im Jahr für entsprechende Projekt zur Verfügung. Eine Supermarktkette richtete zudem sogenannte Plauderkassen ein, an denen Menschen auch ohne Zeitdruck gemütlich etwas plaudern können. Dieses Angebot erhält in den Niederlanden großen Zuspruch. Aus unserer Sicht brauchen wir vor allem eine öffentliche Kampagne zur Aufklärung über und zur Sensibilisierung für das Thema, vergleichbar der erfolgreichen Kampagne in den Niederlanden. Eine Onlineplattform mit Best-Practice-Beispielen an niedrigschwelligen Hilfsangeboten sollte Informationen bieten und die betroffenen Akteure wie Ärztinnen, Ärzte, Lehrkräfte und Ehrenamtler vernetzen. Wir wollen zudem die Forschung an den Universitäten in Nordrhein-Westfalen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gesundheit und Sozialsysteme, ausbauen. Als Ergänzung zur Stabsstelle in der Staatskanzlei halten wir einen Einsamkeitsbeauftragten für sinnvoll, der für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren eingesetzt wird. Als Vorbild könnte hier die Position des Opferschutzbeauftragten dienen. Ein Beauftragter könnte die Koordination, Informationsverteilung und Förderung der Politik in allen Ressorts voranbringen. Zudem könnten Ombudsmänner und Ombudsfrauen in Kommunen eingesetzt werden. Im vorliegenden Antrag werden aber weder ein entsprechender Beauftragter noch eine landesweite Kampagne oder gar eine Onlineplattform angesprochen. Im vorgelegten Antrag werden zu wenig wichtige Punkte aufgegriffen. In Gänze überzeugt dieser Antrag nicht. Die FDP-Landtagsfraktion wird sich daher enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) Landtag
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat Dr. Vincentz das Wort.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich Ihnen an dieser Stelle vor nunmehr über dreieinhalb Jahren das erste Mal vorgestellt habe, dass Einsamkeit ein Problem von gesellschaftlicher Tragweite ist – übrigens war das die erste Debatte dieser Art überhaupt in einem Landesparlament –, traf es bei Ihnen eher auf gemischtes Interesse, so möchte ich es mal behaupten. Es folgte eine Debatte, in der viel Wortklauberei betrieben wurde. Sie warfen mir unter anderem vor, dass ich einsame Menschen pathologisieren würde. Dazu ist Ihnen heute noch zu antworten, dass man in einem System, das Sie geschaffen haben, das Patienten zu Fällen erklärt, Fälle kreieren muss, um Menschen vernünftig helfen zu können. Aber das haben selbst einige Gesundheitspolitiker noch nicht richtig verstanden und wollen weiter im DRG-System herumwurschteln. Aber seitdem Sie sich so sehr für die Einsamkeit interessiert haben und meinen damaligen Antrag auf eine Enquete-Kommission zumindest mit einer Enthaltung wertgeschätzt haben – wow, das Thema ist Ihnen wirklich wichtig –, hat sich viel getan. Wir haben über zwei Jahre lang in einer Enquetekommission zusammengearbeitet und wichtige Schritte in die Richtung getan, um Einsamkeit in Nordrhein-Westfalen zu bekämpfen. Wenn Frau Eğlence heute im Parlament sagt, dass man als wahre Demokratinnen keinen Antrag der AfD sachlich behandeln sollte, dann bin ich froh, dass man unseren Antrag und unsere Enquetekommission sachlich behandelt hat, denn sie führt immerhin dazu, dass wir heute viele der Forderungen, die wir damals ausgearbeitet haben, tatsächlich umsetzen können. (Beifall von der AfD) Deswegen bin ich an dieser Stelle auch umso froher, dass sich der Ministerpräsident des Themas höchstpersönlich angenommen hat, und lege auch sonst wenig Wert darauf, das Thema mit AfD-Präsenz zu beschmutzen, sondern bin eher froh, dass es sich umsetzen lässt, eben für die Patienten, die darunter zu leiden haben. Ich würde allerdings erwarten, dass wir aktuell und ab und an einen Bericht aus der eingerichteten Stabsstelle vorgelegt bekommen, bevor wir hier mit solchen Anträgen konfrontiert werden. Vielleicht ist das ja die Arbeit der Stabsstelle, die sich quasi in diesem Antrag kondensiert. Wer weiß es, bislang hat es keinen Bericht daraus gegeben. Es wäre also schön, wenn beispielsweise auch der AGS regelmäßig über die Stabsstelle informiert würde. 04.05.2023 Dass man heute die Probleme aufgreift, ist ein guter erster Schritt. Aber ich sage Ihnen, dass wir mit diesem gesellschaftlichen Handeln, auch mit diesem politischen Handeln, das hier angestrebt wird, eigentlich nur die Symptome kaschieren, denn das darunterliegende Grundproblem, diese Megatrends, die dafür verantwortlich sind, dass Menschen einsam sind, werden nicht angegangen. Wir sehen es beispielsweise im gemeinsamen Zusammenleben: Der Rückzug, insbesondere der politischen Linken, in den Quartiersgedanken, einer Art von Neotribalismus, wo man unter ähnlichen sozialen Gegebenheiten miteinander lebt und versucht, weniger einsam zu sein, hat in den vergangenen Jahren tatsächlich nicht gut funktioniert. Wenn man die Menschen zwischen 1970 und heute befragt, stellt sich heraus, dass man immer weniger enge Freunde hat. Das führt nicht zwangsweise zur Einsamkeit. Nicht jeder Mensch, der niemanden hat, mit dem er seine Gedanken teilen kann, ist zwangsweise einsam. Der Mensch ist sehr resilient. Aber es gibt immer mehr einsame Menschen, die eben nicht mehr wissen, mit wem sie ihre Gedanken oder ihre Gefühle teilen sollen. Auch die Ehe ist von Ihnen immer wieder angegriffen worden als ein patriarchalisches Produkt, das Frauen unterdrückt. Ich möchte auf der anderen Seite sagen: Ausgerechnet die Linke argumentiert in dieser Art und Weise so kapitalistisch. Ist es tatsächlich eine wirtschaftliche Abhängigkeit, die uns in die Ehe treibt, oder ist es ein gutes Konstrukt, dass man jemanden hat, der verspricht – egal ob es ihm ein religiöses Anliegen ist oder ein gesellschaftliches –, Sie nicht zu verlassen, egal was los ist, der Ihnen zuhört und Ihnen ein Lebenspartner ist? Für mich ist das etwas Schönes, egal ob Sie es angreifen, niederreden, sagen, dass Frauen darin unterdrückt werden. Ehe ist etwas Gutes, und das sollte gefördert werden. (Beifall von der AfD – Zuruf von der SPD: Aber für alle!) Freundschaft ist etwas Gutes. Kinder lernen in den Schulen viel darüber, wie sie im Beruf erfolgreich sind, aber nicht, wie sie glücklich werden. Das ist ein ganz anderes Thema. Aber auch das muss man miteinander besprechen. Wir investieren viel, um eine Karriere aufzubauen, aber wenig, um menschlichen Kontakt zu haben. Dass der Ministerpräsident zu Weihnachten gesagt hat, es sei gut, mal wieder Kekse vorbeizubringen, ist etwas Gutes. Es ist gut, mal wieder zum Nachbarn zu gehen, vielleicht auf einen Korn – auf einen, nicht auf fünf. Das ist unter Umständen mit Blick auf die Folgen von Einsamkeitsbekämpfung hilfreicher als die „Gemeindeschwester plus“, die ab und an mal vorbeikommt, um den Blutdruck zu messen. Blutdruckmessen ist nämlich – das hat mittlerweile sogar der U.S. Surgeon General Vivek Murthy erkannt – Landtag weniger sinnvoll, als sich ab und an sinnstiftend mit seinen Mitmenschen zu unterhalten. Wenn es also darum geht, dieses Problem zu bekämpfen, dann ist das hier ein erster guter Schritt. Das sollte uns aber nicht davon abhalten, es als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten und nicht weiter diese Scheindebatten miteinander zu führen, sondern tatsächlich wieder menschliche Nähe auch in dieser neuen Dienstleistungsgesellschaft zu suchen, denn Home Office, wie es von Ihnen ab und zu gefordert wird, ist etwas Gutes. Man muss unter Umständen nicht mehr zur Arbeit. Eine große Erkenntnis, die wir aus der Enquetekommission mitgenommen haben, ist aber, dass Arbeit ein Ort ist, an dem sich Menschen begegnen. Auch wenn Sie mir nicht immer freundlich begegnen, bin ich froh, dass ich Ihnen hier begegnen darf. In diesem Sinne: alles Gute! (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt hat Ministerpräsident Hendrik Wüst das Wort.
Hendrik Wüst
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorab Folgendes sagen, weil der Kollege Klute hier ist. Wir haben am Dienstag einen neuen Polonia-Beauftragten an die Arbeit gesetzt. Sie haben das in den letzten Jahren ganz hervorragend, parteiübergreifend und mit großer Anerkennung in der gesamten Community, wenn man das so sagen will, gemacht. Dafür will ich ganz herzlich danken. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Wer an Einsamkeit denkt, der hat sofort Bilder vor Augen, vielleicht Stereotype. Man denkt an den alleinstehenden Nachbarn, die alleinstehende Nachbarin: Ehepartner, Ehepartnerin verstorben, die Kinder aus dem Haus. In der Tat leiden viele, aber eben nicht nur ältere Menschen, unter Einsamkeit. Ich werde Anfang Juni beim Silbernetz hospitieren, das sich um Seniorinnen und Senioren kümmert, um sie aus der Isolation herauszuholen. Auf das Thema „Einsamkeit älterer Menschen“ gibt es Antworten – vielleicht nicht ausreichend, aber es gibt sie. Bei Kindern und jungen Erwachsenen, die betroffen sind, sind wir ziemlich am Anfang. Es gibt sie. Es gibt die eben beschriebenen Fälle an der Schwelle nach der Schule, raus aus dem sozialen Umfeld in die Ausbildung oder ins Studium. Es gibt Jungen und Mädchen, die jeden Morgen in die Schule gehen, wo das pralle Leben herrscht, sie aber ausgeschlossen sind. Vielleicht werden sie gemobbt. Es gibt alleiner-04.05.2023 ziehende Mütter und Väter, die weiß Gott keine Langeweile haben. Jeden Tag gibt es da so viel zu tun, dass man fast nicht weiß, wo einem der Kopf steht. Trotzdem sind sie einsam, weil der Partner, die Partnerin fehlt, um die Sorgen um die Alltagsdinge zu teilen. Einsamkeit ist auch keine rein soziale Frage. Fragen der Einsamkeit sind natürlich nicht von sozialen Fragen zu trennen. Menschen mit geringem Einkommen haben es schon schwer, sich mal eben mit jemandem auf eine Tasse Kaffee, ein Glas Bier, ein Glas Wein – wie auch immer – zu verabreden. Trotzdem ist es ein Phänomen, das alle sozialen Schichten betrifft. Die wenigsten reden darüber, einsam zu sein und darunter zu leiden – völlig unabhängig vom Geldbeutel. Es scheint ein Stigma zu sein. Es ist ein bisschen ein Tabuthema. Mit gravierenden Folgen – das ist eben schon richtig angesprochen worden –: Chronische Einsamkeit macht krank, körperlich und psychisch. Darüber hinaus hat es auch eine politische Dimension. Wer einsam ist, steht der Gesellschaft insgesamt und auch der Demokratie zunehmend distanzierter gegenüber. Deshalb ist es unser aller Aufgabe, Einsamkeit zu begegnen. Wir werden das nicht allein mit Gesetzen machen können. Wir werden Einsamkeit nicht mit Gesetzen, Verordnungen und auch nicht mit noch so viel Fördergeld aus der Welt schaffen. Es braucht auch das Bewusstsein des Nachbarn. Man kann über den einen oder anderen Vorschlag auch von mir seine Späßchen machen. Am wirkungsvollsten sind aber Menschen, die mit wachen Augen die Nöte und Sorgen der Nachbarin, des Nachbarn sehen – ob jung oder alt. Wir müssen diesem Thema gemeinsam begegnen. Deswegen bin ich den Fraktionen von CDU und Grünen für diesen Antrag dankbar, weil er wieder einmal, auch durch diese Debatte, Öffentlichkeit schafft. Einsamkeit geht uns alle an. Diejenigen, die von ihr betroffen sind, müssen wir in unsere Mitte holen. Das bedeutet, hinzuschauen und ganz praktisch auf betroffene Menschen zuzugehen, auch mit kleinen Gesten. Die Landesregierung hat Ende 2022 die Stabstelle Einsamkeit in der Staatskanzlei eingerichtet. Dem Kampf gegen Einsamkeit haben wir damit erstmals Priorität auf der politischen Agenda einer Regierung eingeräumt. Dabei können wir auf die Vorarbeit der Enquetekommission aus der letzten Wahlperiode zurückgreifen. Da ist wirklich Tolles geleistet worden. Mit einem Fünfsäulenmodell und unter Einbindung von Wissenschaft und anderen Akteuren begegnen Landtag wir Einsamkeit jetzt konkret, und zwar erstens mit einer Analyse, um das Phänomen Einsamkeit besser zu verstehen – insbesondere jenseits der älteren Generation. Wir müssen uns das sehr genau erschließen. Was heißt das auch bei jüngeren Menschen? Das gilt insbesondere mit der Perspektive „Prävention“. Wir wissen nämlich, dass Prävention an der Stelle unglaublich wichtig ist. Je länger Menschen einsam sind, desto schwieriger wird nämlich die Intervention. Zweiter Punkt: sensibilisieren und enttabuisieren. Es geht darum, die Menschen einzuladen, darüber zu sprechen, und zwar schon in einem sehr frühen Stadium. Dritter Punkt: Best Practice. Es gibt gute Ideen zur Einsamkeitsbekämpfung und zur Einsamkeitsprävention. Es geht darum, sie sichtbar zu machen und allen an die Hand zu geben, die sich da engagieren wollen. Die vierte Säule umfasst niedrigschwellige Maßnahmen, die wir selber gemeinsam mit Initiativen und mit eigenen Maßnahmen anstoßen können. Fünfter Punkt: Sport und Ehrenamt stärken – das sind schon bisher starke Bündnisse gegen Einsamkeit. Wir werden daher im kommenden Jahr beim Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ eine klare Ausrichtung zur Bekämpfung der Einsamkeit einschlagen. Einsamkeit zu begegnen braucht einen langen Atem und gemeinsame Anstrengungen. In der Debatte heute habe ich nicht gehört, dass wir langsamer oder weniger machen sollen. Die Richtung stimmt also. Über das Tempo und die guten Ideen können wir gerne an vielen Stellen diskutieren. Die Debatte heute zeigt, dass wir das Phänomen parteiübergreifend ernst nehmen und daran arbeiten wollen. Dafür bin ich dankbar. – Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/4121. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/4121 angenommen. Wir kommen zu: 04.05.2023 6 Kostenfreie Menstruationsartikel in öffentlichen Einrichtungen, so selbstverständlich wie Toilettenpapier – das Land muss diese sinnvolle Maßnahme fördern! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/629 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen Drucksache 18/4172 Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der CDU Kollegin Fuchs-Dreisbach. Bitte schön.
Anke Fuchs-Dreisbach CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der gesellschaftlichen Debatte findet die Menstruation von Mädchen und Frauen kaum öffentlichen Raum. Ich freue mich daher zunächst einmal, dass der Antrag zu kostenfreien Menstruationsartikeln nicht zu nachtschlafender Zeit und vor komplett leeren Tribünenplätzen stattfindet, sondern zur besten Stunde im Parlament diskutiert wird. Der heutigen Debatte sind Beratungen im Ausschuss für Gleichstellung und Frauen sowie eine Expertenanhörung vorausgegangen. Es gibt derzeit laufende Projekte von Kommunen, Schulen und Hochschulen in unserem Land, die die Bereitstellung von kostenfreien Menstruationsartikeln testen. Das tun zum Beispiel die Städte Hamm und Düsseldorf, welche beide auch in der Anhörung des Ausschusses ihre Erfahrungen schilderten. In der Sachverständigenanhörung sind für mich insbesondere zwei Punkte ganz deutlich geworden. Erstens. Beide genannten Kommunen, aber auch andere Projekte befinden sich noch in der Erprobung. Somit liegen noch keine endgültigen Erfahrungsberichte vor. Diese Ergebnisse sollten wir zunächst abwarten, bevor wir dem Einstieg in eine landesseitige Finanzierung zustimmen. Zweitens. Durch die Sachverständigen wurden uns primär die Erfahrungen aus Schulen geschildert. Doch gerade in den Schulen gab und gibt es mehrheitlich bereits kostenfreie Menstruationsartikel, nämlich im Schulsekretariat. Das war schon zu meiner Schulzeit so, und das ist auch heute noch so. Wenn eine Schülerin in der Schulzeit von ihren Regelblutungen überrascht wurde, war es Usus, zur Schulsekretärin zu gehen und sich dort in der Schublade zu bedienen. Bei hohem Schamgefühl begleitete dann noch die beste Freundin. Manchmal reichte es auch einfach aus, kommentarlos mit dem Finger auf die Schublade zu zeigen. Für mich scheint das Landtag ein pragmatisches System zu sein, das sich über Jahrzehnte bewährt hat. Zudem ist noch anzumerken, dass diese Produkte nur für den Notfall vorgehalten werden und nicht zur generellen Versorgung oder Mitnahme zur Verfügung stehen. Es ist sicher sinnvoll, sie an einem geschützten Ort auszugeben. Damit verhindert man, dass damit Unfug getrieben wird – so auch ein Erfahrungsbericht in der Anhörung. Wenn das Schulsekretariat die Anlaufstelle ist, reicht es aus meiner Sicht aus, wenn im Flur ein kleines Hinweisschild, das auf die Ausgabestelle für Menstruationsprodukte aufmerksam macht, vorhanden ist. Mit Verweis auf die unbeantworteten Fragen zum Finanzbedarf sowie die noch fehlenden Erfahrungsberichte schließen wir uns der Beschlussempfehlung des Ausschusses an und lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und İlayda Bostancıeri [GRÜNE])
Christof Rasche
Für die Fraktion der SPD hat nun Kollegin Butschkau das Wort.
Anja Butschkau SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Am 15. August vergangenen Jahres trat in Schottland mit dem Period Product Act ein nahezu revolutionäres Gesetz in Kraft. Auf öffentlichen Toiletten müssen seitdem neben Toilettenpapier und Seife auch Menstruationsartikel wie Tampons und Binden zur Verfügung gestellt werden. Wieso halte ich dieses Gesetz für revolutionär? Die Antwort ist relativ einfach: weil es mit Normen und Erziehungsmustern aufräumt, die in unserer Gesellschaft seit sehr vielen Generationen weitergegeben werden. Die weibliche Menstruation wird immer noch als Privatsache angesehen, die sich gesellschaftlicher Verantwortung entzieht. Dabei wird missachtet, dass die Menstruation ein biologischer Prozess ist, dem sich Frauen nicht entziehen können und der am Ende zu struktureller Benachteiligung führt. Frauen werden im Arbeits-, Schul- und Unialltag eingeschränkt, zum Beispiel, wenn die Periode unerwartet eintritt und man beispielsweise eine Vorlesung oder den Arbeitsplatz verlassen muss, um sich einen Tampon oder eine Binde zu besorgen. Oft müssen sie sich mit Taschentüchern oder Toilettenpapier behelfen – zum Nachteil der Hygiene. Wer wenig Geld zur Verfügung hat, für den ist die Beschaffung von Menstruationsartikeln auch ein finanzielles Problem. Nach einer Umfrage von Plan International betrifft das rund ein Viertel der befragten 04.05.2023 Frauen zwischen 16 und 45 Jahren. Viele versuchen deshalb, Hygieneartikel seltener zu tauschen. Das ist ebenfalls hygienisch bedenklich. Gerade bei jüngeren Frauen ist die sogenannte Periodenarmut ein deutlich signifikantes Problem. Diese strukturelle Benachteiligung, meine Damen und Herren, müssen und wollen wir durchbrechen. Kostenfreie Menstruationsartikel müssen zu einer Selbstverständlichkeit auf öffentlichen Toiletten werden. Das sehen übrigens nicht nur wir so, sondern auch 80 % der Befragten der gerade genannten Erhebung von Plan International. Mehrere Kommunen und Hochschulen gehen mit gutem Beispiel voran. Die Kommunen stellen gerade in Schulen kostenlose Menstruationsartikel zur Verfügung. Alle Projekte laufen mit ganz großem Erfolg und einer enormen Akzeptanz. Weitere Kommunen wollen diesen Beispielen folgen. Diese positive Entwicklung müssen wir genauso befördern wie den Austausch der jeweiligen Projektträgerinnen. (Beifall von der SPD) Niemand muss die Welt neu erfinden, wenn es bereits gute Beispiele gibt, die Hürden und Bedenken beiseitegeräumt und Lösungen ausprobiert haben. Mit dem von uns geforderten Förderprogramm wollen wir das Bewusstsein für das Thema wecken und Anreize schaffen, damit sich weitere Kommunen auf den Weg machen. Die Diskussion im Gleichstellungsausschuss verwunderte mich allerdings schon. Da wurden geradezu Ausflüchte gesucht, wieso das Land hier nicht zuständig sein sollte. Sollen die Kommunen doch machen! Es wurde sich nahezu in Polemik geflüchtet und an kleinen Nebensächlichkeiten abgearbeitet, nur um diesem Antrag nicht zustimmen zu müssen. Dabei haben alle Sachverständigen bestätigt – das kann man auch im Protokoll nachlesen –, wie sinnvoll die Ziele und Maßnahmen in unserem Antrag sind. Was mir außerdem in der Diskussion im Ausschuss zu kurz kam, ist unsere Forderung, ein Gesetz nach schottischem Vorbild zu entwickeln. Diese gesetzliche Verpflichtung für jede öffentliche Einrichtung in Nordrhein-Westfalen wäre eine gleichstellungspolitische Maßnahme, die bei sehr vielen Mädchen und Frauen ankommen würde, weil fast jede betroffen ist. Sie würde zu einer Steigerung der Hygiene, einer Reduktion von ungewollten Fehlzeiten und einer Reduzierung von Scham und Stigmatisierung führen. Ob es dazu kommt, liegt jetzt in den Händen der selbst ernannten Zukunftskoalition. Sie muss sich nun bekennen: Steht sie für eine progressive oder eine konservative Gleichstellungspolitik? – Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD) Landtag
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Bostancıeri das Wort. İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Heute sprechen wir im Plenum über ein Thema, das zu Unrecht noch immer schambehaftet ist: die Menstruation, ohne die es kein menschliches Leben gäbe. Während meiner Schulzeit – das weiß ich nicht nur von mir selbst – haben meine Mitschülerinnen und ich alles Mögliche versucht, um bloß keine sichtbaren Blutflecken auf der Kleidung zu haben, damit niemand sieht, dass wir menstruieren. Und ich erinnere mich gut daran, dass einige von uns immer wieder schauen mussten, wie wir uns genug Binden und Tampons leisten können. Inzwischen kann ich offen darüber sprechen. Einem Großteil der Betroffenen geht es aber heute noch so wie mir damals. Auch heute noch ist die Periode ein schambehaftetes Thema. Auch heute noch wird hinter vorgehaltener Hand nach einem Tampon gefragt. Und Blutflecken auf der Kleidung gehören zu dem Peinlichsten, was Frauen und Mädchen sich vorstellen können. Um diese Flecken zu vermeiden, braucht es Periodenprodukte in ausreichender Zahl. Wenn wir über Periodenarmut sprechen, sprechen wir ganz konkret von der Tatsache, dass es Mädchen und Frauen in Deutschland und auch in NRW gibt, die schlichtweg kein Geld haben, um sich ausreichend Menstruationsartikel zu leisten. Weltweit haben über 500 Millionen Mädchen und Frauen nicht die Möglichkeit, mit ihrer Menstruation sicher, hygienisch und schamfrei umzugehen. In Deutschland ist es für fast ein Viertel der Mädchen und Frauen finanziell schwierig, sich ausreichend mit Binden und Tampons zu versorgen. Einige Kommunen in NRW haben sich bereits mit ihren Schulen auf den Weg gemacht, kostenfreie Menstruationsartikel so zur Verfügung zu stellen, dass die Schülerinnen nicht erst im Sekretariat nachfragen müssen, was oft eine zusätzliche Hürde darstellt. Auch Universitäten starten Pilotprojekte. Das sichert Studentinnen die gleiche Teilhabe, da sie bei plötzlich auftretenden Blutungen nicht mehr den Campus verlassen müssen, um sich entsprechende Produkte zu kaufen. Wir sehen: Auch ohne Zutun des Landes ist hier einiges in Bewegung. Mit dem vorliegenden Antrag der SPD beschäftigen wir uns bereits eine Weile. Wir haben ein Fachgespräch geführt und den Antrag im Ausschuss für Gleichstellung und Frauen ausgiebig beraten. Wie 04.05.2023 immer stellt sich die Frage, was wir als Land konkret tun sollten oder können. Wir begrüßen es sehr, dass sich immer mehr Kommunen auf den Weg machen, um kostenfreie Menstruationsartikel anzubieten. Die SPD fordert im vorliegenden Antrag eine finanzielle Anschubfinanzierung seitens des Landes mittels eines Förderprogramms für die kostenfreie Bereitstellung von Periodenprodukten in weiteren Kommunen. Es tut sich aber schon sehr viel. Wir möchten auch deshalb die Pilotprojekte der Kommunen und Universitäten beobachten und sehen, wie es weiterhin klappt. Denn aktuell scheint es so, als wären die Kommunen und Hochschulen auch ohne unsere Hilfe sehr erfolgreich. Zudem sehen wir den Bund in der Pflicht, die Mehrkosten für Menstruationsartikel – dazu gehören aus unserer Sicht übrigens auch Schmerzmittel – in die Berechnung des Bürgergeldes mit einzubeziehen, um der Benachteiligung der Menstruierenden entgegenzuwirken. Hier hätte die SPD bereits aktiv werden können. Im Regelsatz des Bürgergeldes sind 19,16 Euro monatlich für den gesamten Bereich „Gesundheitspflege“ vorgesehen. Das ist zu wenig für viele Empfänger*innen. Denn alleine für Periodenprodukte fallen Kosten zwischen 5 und 15 Euro im Monat an. Für die Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen ist es wichtig, ihnen die nötigen finanziellen Mittel an die Hand zu geben, damit sie selbst entscheiden können, welche Periodenprodukte sie kaufen und verwenden möchten. Wir Grüne haben nicht nur auf dieses Defizit bei der Berechnung des Bürgergeldes hingewiesen, sondern immer und immer wieder für einen höheren Regelsatz gestritten. Die SPD hätte uns innerhalb der Ampelkoalition unterstützen und damit Periodenarmut strukturell in ganz Deutschland deutlich abfedern können, nicht nur in NRW. (Beifall von den GRÜNEN) Das ist nicht passiert. (Thorsten Klute [SPD]: Völlig scheinheilig!) Trotzdem – da kann ich mich meinen beiden Vorrednerinnen anschließen – ist es ein wichtiges Thema. Ich freue mich, dass wir die Möglichkeit haben, es in diesem Parlament zu diskutieren und damit vielleicht etwas zur Enttabuisierung rund um die Menstruation beitragen zu können. Den heute vorliegenden Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Für die Fraktion der FDP hat nun Kollegin Franziska Müller-Rech das Wort. Landtag
Franziska Müller-Rech FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Menstruation ist ein ganz normaler biologischer Vorgang. Wir tun gut daran, uns alle zusammen gegen bestehende Stigmatisierungen und Vorurteile starkzumachen. Darüber hinaus müssen wir Mädchen und Frauen ein Stück weit die Scham vor dem eigenen Körper und vor allem vor den in der Pubertät einsetzenden Änderungen nehmen. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass die SPD diesen Antrag eingebracht hat. Ich kann schon einmal sagen, dass wir sehr gerne zustimmen. (Beifall von der SPD und Dietmar Brockes [FDP]) – Danke schön. – Ich beginne mit dem Thema „Enttabuisierung“. Es ist wichtig, dass wir alle Maßnahmen dazu ergreifen. Denn das ist, wie gesagt, ein normaler biologischer Vorgang. Junge Mädchen – ich habe das eben schon angesprochen – nehmen Veränderungen in ihren Körpern wahr und müssen sich damit arrangieren, übrigens genauso wie die Jungs. Aber genau da können wir ansetzen. Durch die Bereitstellung kostenfreier Menstruationsartikel können wir diese Mädchen gerade in den Schulen gut unterstützen. Die Forderung nach dem Austausch über vorhandene Initiativen – das hat auch die Anhörung gezeigt – ist enorm wichtig, genauso wie Projekte zur Aufklärung und Informationskampagnen. Auch da möchte ich die Jungs mit ins Boot holen. Denn auch den Jungs in den Schulen – genauso wie jungen Männern und Männern jeden Alters – hilft richtig viel Wissen über Menstruation. Dafür sollten wir Anlässe nutzen wie den 28. Mai, den Menstrual Hygiene Day, um Öffentlichkeit für dieses Thema zu schaffen. Ich komme zur kostenfreien Zurverfügungstellung. Ich glaube, es ist uns allen klar, dass wir unseren Umgang mit Menstruationsprodukten ändern müssen. Das sind nämlich keine Luxusprodukte. Es sind notwendige Hygieneprodukte. Sie sind unvermeidbar. Auch wenn wir im politischen Austausch schon manchmal gehört haben, dass Periodenarmut in einem Industrieland keine große Rolle spielen würde, kann ich uns allen nur raten, genauer hinzusehen. Auch wenn es uns hier im Haus zum Großteil wohl persönlich nicht so ging, so kennen wir doch sicherlich alle Menschen, denen es so ging. Mit Blick auf die Stärke oder den Zeitpunkt der Menstruation geht es dann zum Beispiel darum, wann die nächste Gehaltszahlung oder das nächste Taschengeld kommt, und man fragt sich, ob man sich seine Tampons jetzt einteilen muss. Es ist schön, dass von uns wohl nur wenige dieses Problem hatten. Aber das Problem ist größer, als wir denken. Gerade weil es schambehaftet ist, sprechen nicht viele Menschen darüber. Deswegen danke ich 04.05.2023 der Kollegin Bostancıeri dafür, dass sie das heute angesprochen hat. Es gab viele erfolgreiche Projekte in den Kommunen. Eines davon möchte ich hervorheben, weil ich darauf besonders stolz bin. In der Bundesstadt Bonn haben wir als FDP-Fraktion zusammen mit der CDU beantragt, dass an den Schulen kostenfreie Menstruationsprodukte bereitgestellt werden. Der Antrag war so fabelhaft und so gut, dass sich die dort regierende Koalition aus Grünen, SPD, Linken und Volt angeschlossen und dieses Pilotprojekt gestartet hat. Das war eine fraktionsübergreifende Initiative. Das Projekt ist richtig erfolgreich. Das ist ein toller fraktionsübergreifender Erfolg. Ich hätte mir gewünscht, dass wir es angesichts dieser Erfahrungen aus Bonn zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen, die zum Teil hier im Hohen Haus sitzen, geschafft hätten, auch auf Landesebene einen fraktionsübergreifenden Erfolg zu erzielen. (Thorsten Klute [SPD]: Dann kann die CDU ja gleich noch zustimmen!) Übrigens hat sich an den teilnehmenden Schulen gezeigt, dass keine Produkte verschwendet worden sind. Es kam auch nicht zu Vandalismus. Das ist nämlich oft das erste Argument, das kommt. Die unkomplizierte Verfügbarkeit stellt aber eine große Erleichterung dar. Ich muss der Kollegin Frau Fuchs-Dreisbach widersprechen. Es ist nicht für alle immer so einfach, dann zu sagen: Ich gehe mal eben ins Sekretariat. (Anja Butschkau [SPD]: Ja!) Ich bin oft in Schulen. In Sekretariaten gibt es oft Gewusel: Mir ist schlecht. Können Sie meine Mutter anrufen? Ich brauche ein Pflaster. Ich brauche dies, das, Ananas. – Dann steht man da als 13-jähriges Mädchen – vielleicht steht noch ein Junge daneben, den man gut findet – und muss der Schulsekretärin sagen: Ich brauche jetzt dringend einen Tampon. Es ist besser, wenn es in den Toilettenräumen in Automaten direkt bereitsteht, sodass man sich nicht in solche Situationen begeben muss, sondern die Sache unkompliziert und schnell lösen kann. Natürlich geht es nicht nur um die Kosten für die Menstruationsartikel, über die wir heute sprechen, sondern auch um die Kosten für die Automaten, die ich gerade angesprochen habe. Das ist ein sehr tolles Projekt. Die Automaten müssen aber auch aufgehängt und gewartet werden. Außerdem muss man sich darum kümmern, wie die Hygieneprodukte entsorgt werden können. Meine Damen und Herren, ich hätte mich wirklich sehr gefreut, wenn wir mit diesem sinnvollen Antrag heute ein Zeichen gesetzt hätten. Auch in Schottland ist das schottische Parlament übrigens nicht formal Landtag für die Schulangelegenheiten jeder einzelnen schottischen Schule zuständig. Dieses Zeichen hätten wir also mit Vorbild der schottischen Kolleginnen und Kollegen setzen können. Wir haben hier meines Erachtens eine Chance verpasst. Ich hoffe, dass wir das noch einmal aufgreifen können. Vielen Dank noch einmal für den Antrag. Wir stimmen gerne zu. (Beifall von der FDP und der SPD)
Christof Rasche
Für die Fraktion der AfD hat nun Frau Seli-Zacharias das Wort.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt Momente in diesem Parlament, die jegliche Vorstellungskraft menschlicher Wesen übersteigen. Heute sprechen wir über einen SPD-Antrag, der nach dem schottischen Vorbild die Bereitstellung kostenfreier Menstruationsartikel in öffentlichen Gebäuden fordert. Dank der Dekadenz an Weihnachten in Europa hat man sich an Geschenke gewöhnt. – Nein, Spaß beiseite! Wir debattieren hier in diesem Landesparlament – das müssen wir uns selber noch einmal vor Augen führen – über Damenhygieneartikel. (Thorsten Klute [SPD]: Richtig!) Als gewichtigstes Argument Ihrer Forderung, liebe SPD, führen Sie die sogenannte Periodenarmut an, die laut SPD weite Teile der Bevölkerung erfasst habe. Wenn ich von Teilen der Bevölkerung spreche, dann deshalb, weil Sie – wie es auch in Ihrem Antrag steht – gerne von „menstruierenden Personen“ sprechen. Wenn wir diese Debatte führen wollen, sollten wir sie bitte nicht an der Natur vorbei führen. Es ist einfach eine gewisse Absurdität, die Sie heute an den Tag legen. Aber gut; machen wir einmal kurz weiter und schauen uns ganz gezielt die Zahlen an. Die Zahlen, die die SPD in ihrem Antrag ganz bewusst unterschlägt, zeigen nämlich ein anderes Bild. 7.000 Euro gibt eine Frau in ihrem Leben im Durchschnitt für Menstruationsprodukte und Verhütungsmittel aus. Das „und“ ist hier besonders wichtig. Denn von den 7.000 Euro entfallen allein 3.600 Euro auf Verhütungsmittel. Damit liegen die Kosten für wirkliche Menstruationsartikel bei etwa 3.400 Euro. Gehen wir nun – und das mache ich Ihnen zuliebe wohlwollend – von ca. 40 Jahren aus, in denen es zum weiblichen Zyklus kommt, betragen die Ausgaben jährlich 85 Euro oder 7,08 Euro im Monat. 7,08 Euro sind also, folgt man der Argumentation der SPD, die Ursache für die Verarmung von Frauen – oder, wie Sie zu sagen pflegen, menstruierenden Personen in unserer Gesellschaft. 04.05.2023 Es ist klar – das haben zum Glück auch einige meiner Vorrednerinnen gesagt –, dass Mädchen in Sekretariaten an Schulen diese Produkte immer schon erhalten konnten. Das war schon immer eine Selbstverständlichkeit. Das, was wir heute in diesem Parlament erleben, zeigt doch ganz klar, dass diese Debatte an entarteten Feminismus grenzt. Nichts anderes ist das. (Beifall von der AfD – Widerspruch von den Grünen – Zuruf von der SPD: Meine Güte!) Sie sprechen von Scham, von Demütigungen, von Angst und von Traumaerfahrungen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist absurd und grenzt an Debilität. Nichts anderes ist das. (Beifall von der AfD – Zuruf: Dito!) Die Anhörung hat doch gezeigt, dass wir es, wenn wir diese Dinge so umsetzen würden, mit bürokratischen und infrastrukturellen Herausforderungen zu tun hätten. Ein gewichtiges Beispiel: Die Schulen – das ist in der Anhörung deutlich geworden – müssten plötzlich komplett neue Verträge mit den Reinigungsfirmen aushandeln. Es müssten natürlich auch zuerst Konzepte gegen Vandalismus erstellt werden. (Stefan Zimkeit [SPD]: Dummheit!) – Entschuldigung, Herr Kollege. Das ist so. Sie können gerne beim nächsten Mal mit zur Anhörung kommen und sich dann auch mal ein Bild von den Fakten machen. (Stefan Zimkeit [SPD]: Schulen verhandeln über Reinigung? So dumm kann doch kein Mensch sein! – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Es ist tatsächlich wichtig, dass man sich diese Argumente einmal selbst vor Augen führt, wodurch die Absurdität noch einmal unterstrichen wird. Begreifen Sie doch bitte, dass Landesprogramme dafür da sind, massive Herausforderungen der Gesamtgesellschaft zu bewältigen. Wenn Sie da draußen, wie Sie es so gern sagen, einfach mal eine normale Cis-Frau fragen – dieser Begriff ist heutzutage ja auch mondän –, wird sie Ihnen nichts über Damenhygieneartikel erzählen, sondern eher die Frage stellen, wie es sein kann, dass man damit zurechtkommen muss, dass in NRW achtmal pro Tag eine Frau vergewaltigt wird. Das sind nämlich die realen Probleme da draußen. Darum sollten wir uns kümmern. (Beifall von der AfD) All diese Diskussionen, die wir hier inzwischen unter dem Deckmantel des Feminismus führen, sind in Landtag Wahrheit ein Ausdruck von Frauenfeindlichkeit. Nichts anderes ist das. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, dass ich vor einigen Jahren an dieser Stelle noch süffisant gesagt hätte: Eine Frau ist nur so lange hilflos, wie ihr Nagellack noch trocknet. – Aber inzwischen müssen wir hier tatsächlich eines resümieren: Ihre kopflose Minderheitenpolitik in der öffentlichen Sicherheit gefährdet insbesondere unsere Frauen. Kümmern Sie sich endlich mal um die realen Probleme da draußen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Das Wort hat Ministerin Paul für die Landesregierung. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss vorab einmal klar sagen, dass ich es schlicht und ergreifend unerträglich finde, mit welchen historischen Sprachbildern Sie hier immer wieder in die Debatte gehen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Anja Butschkau [SPD]: Ja!) Das ist unerträglich. Und das machen Sie mit voller Absicht und in vollem Bewusstsein. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Lachen von der AfD – Anja Butschkau [SPD]: Und lacht noch!) Sie sind darauf dann tatsächlich auch noch stolz. Sie haben vorhin so gefeixt wie die Schülerinnen und Schüler in der letzten Reihe im Schulbus. Da habe ich gedacht: Sie haben die Debatte schlicht und ergreifend nicht verstanden. – Ich will das an der Stelle einmal aufgreifen. Gerade das wollen wir ja aufbrechen, nämlich dieses verdruckste Feixen, weil das ja irgendwie immer noch etwas ein bisschen Komisches ist, womit Teenager nicht klarkommen. Das Schlimme ist aber, dass Sie nicht bei dem verdrucksten Teenagerdasein geblieben sind, sondern auch in dieser Debatte einmal mehr rassistische Ressentiments geschürt haben. Das ist unerträglich. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Anja Butschkau [SPD]: Genau! – Lachen von der AfD – Anja Butschkau [SPD]: Und überhaupt nicht lustig!) Aber gehen wir doch mal zum Antrag. Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, welche Farbe Sporthosen haben? Die Diskussion darum ist Sinnbild für den hilflosen Umgang dieser Gesellschaft mit Menstruation. Üblicherweise macht man sich vielleicht auch gar nicht allzu viele Gedanken um 04.05.2023 die Farbe der Sporthosen. Aber die Diskussion um die Sporthosenfarbe hat dazu geführt, dass wir tatsächlich mehr über das Menstruieren als öffentliches Thema gesprochen haben. Denn die Fußballerinnen der englischen Nationalmannschaft haben genau das getan. Sie haben kritisiert, dass sie in weißen Shorts auflaufen müssen, und gesagt: Wir sind – Gott sei Dank – mittlerweile in der Lage, dass der Frauenfußball weltweit übertragen wird; da hätten wir ungern diese Sorgen. – Heute dürfen sie dementsprechend auch in blauen Hosen auflaufen, was im Grunde genommen für alle Beteiligten einfach pragmatisch und angenehmer ist. Beim Sprechen über die Periode kommt man früher oder später unausweichlich aber auch immer auf das Thema „Periodenprodukte und deren Verfügbarkeit“. Hinzu kommt häufig das, was in der Diskussion als „Periodenarmut“ bezeichnet wird. Die bedeutet nicht nur den mangelnden Zugang zu Menstruationsartikeln aus finanziellen Gründen – auch das ist hier schon beschrieben worden –, sondern damit einhergehend auch mangelnde Möglichkeiten der Hygiene, Bildung und Aufklärung und dadurch wiederum Scham. Dass das Sprechen über die Periode in unserem Land so scham- und tabubehaftet ist, führt auch dazu, dass kaum über Beschwerden während der Periode geredet wird. Es wird ja immer noch eher als Ausrede angesehen und belächelt, wenn Mädchen in der Schule auf Menstruationsbeschwerden hinweisen. Viele Arbeitnehmerinnen würden doch ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin nicht offen sagen, dass sie wegen Regelschmerzen gar nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Wenn Periodenarmut mit Stigma, Tabu und Scham zusammenkommt, sind wir ganz schnell an einem Punkt, an dem Menstruierende an gesellschaftlicher Teilhabe gehindert sein können. Das betrifft insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene. Aus meiner Sicht ist das so nicht hinnehmbar. Von der Problematik brauchen wir in diesem Raum – na ja – den allergrößten Teil nicht zu überzeugen. Aber wir müssen tatsächlich noch einmal genauer auf die Lösungsebene schauen. Im Antrag der SPD-Fraktion wird das Beispiel Schottlands erwähnt. Es ist hier auch schon breiter diskutiert worden. Dort wurde im Sommer 2020 der Period Products Act beschlossen. Darin ist geregelt, dass in Bildungseinrichtungen und öffentlichen Einrichtungen Periodenprodukte kostenlos zur Verfügung zu stellen sind. Nun muss man trotzdem sagen: Die Länder haben dafür keine Gesetzgebungskompetenz. – Darüber kann man sich jetzt aufregen und sagen, das wäre zu kurz gesprungen. Aber es ist nun einmal so, dass Landtag die Länder an der Stelle keine Gesetzgebungskompetenz haben. Die Verpflichtung zur kostenlosen Abgabe von Periodenprodukten betrifft nämlich den Bereich der öffentlichen Fürsorge und damit die Sozialgesetzgebung oder eben auch die Frage, inwieweit – Kollegin Bostancıeri hat darauf hingewiesen – das auch beim Bürgergeld in dem Satz abgebildet werden muss. Das ist also die Ebene, auf der wir das tatsächlich noch weiter adressieren müssen. Ich bin froh über die vielen freiwilligen Initiativen, die ins Leben gerufen wurden, um kostenfreie Menstruationsartikel wenigstens an bestimmten Stellen zu gewährleisten. Das ist eine positive Entwicklung aus der Gesellschaft heraus. Es ist ja gut, wenn sich auch mal aus der Gesellschaft heraus die Dinge entwickeln. Es gibt zahlreiche Modelle, auf deren Evaluation wir gespannt sind. Wir werden weiterhin im Austausch mit und zwischen den vorhandenen Initiativen bleiben und uns die Projekte anschauen. Nachdem sie überhaupt erst ihre Arbeit aufnehmen konnten, wird man sehen: Was kann man daraus ableiten? Deshalb: Ja, das Thema „Menstruation“ sollte in der Tat offener behandelt werden, damit wir endlich diese Scham und dieses Gefühl überwinden, eigentlich auch gar nicht wirklich nachfragen zu können, weil man darüber ja nicht spricht. Die Ergebnisse der kommunalen Modellprojekte und deren Ansätze werden wir uns fortlaufend anschauen. Es ist wichtig, dass wir endlich ohne peinliches Berührtsein über Menstruation und ihre unterschiedlichen Auswirkungen sprechen – ganz gleich, ob wir im Sport über weiße Hosen oder über die Relevanz des Zyklus in der Trainingslehre sprechen. Auch das ist eine neue Erkenntnis. Wir müssen auch über die Frage der Zugänglichkeit von Menstruationsartikeln reden. Dazu war es ein wichtiger Schritt, dass die Mehrwertsteuer auf diese Produkte gesenkt wurde. Denn – viele im Raum wissen es – die Periode ist vieles, aber ganz sicher kein Luxus. Armut hat viele Gesichter. Periodenarmut junger Menschen ist eines davon. Wir müssen uns Armut insgesamt als zentrale Herausforderung sozialer Gerechtigkeit anschauen und genau adressieren. Für menstruierende Personen gehören Menstruationsartikel zum Leben und sind auch eine Frage sozialer Teilhabe. Gleichzeitig finde ich es gut und wichtig, dass wir hier auch tatsächlich öffentlich über diese Fragen sprechen. Frau Kollegin Butschkau, ob sich einzig und allein an diesem Antrag festmacht, ob man progressive oder 04.05.2023 konservative Gleichstellungspolitik betreibt, lasse ich an dieser Stelle einmal offen. (Justus Moor [SPD]: Schon! – Heiterkeit von Anja Butschkau [SPD]) Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Damit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauen empfiehlt in Drucksache 18/4172, den Antrag Drucksache 18/629 abzulehnen. Wir stimmen somit ab, allerdings nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den Antrag Drucksache 18/629 selbst. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Das sind die Fraktionen von Grünen, CDU und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/4172 abgelehnt. Wir kommen zu 7 Landesregierung muss hohe Überstundenberge rechtssicher vor Verfall schützen – Mehrarbeit wertschätzen und bei Bedarf in Langzeitarbeitskonten überführen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/4132 Ich eröffne die Aussprache. Herr Kollege Ralf Witzel aus den Reihen der FDP-Fraktion hat jetzt das Wort. Bitte sehr.
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aktuell und strukturell besteht ein Personalengpass in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen. Das Land hat sich dauerhaft eingependelt bei rund 20.000 unbesetzten Stellen. Selbst in traditionell attraktiven Bereichen, die lange Jahre mit Bewerbern überbucht gewesen sind, wie beispielsweise beim Studium im Schloss Nordkirchen bei der Finanzverwaltung oder an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung fehlen heute Bewerber. Im letzten Jahr konnten über 10 % der angestrebten Polizeianwärterstellen nicht besetzt und die Bewerber nicht gefunden werden. Nordrhein-Westfalen ist auf Dienstverhältnisse im Beamtenstatus in allen Bereichen angewiesen, auf die es zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben ankommt. Zur Aufrechterhaltung der staatlichen Handlungsfähigkeit dürfen Beamte nicht streiken und können zur Landtag Mehrarbeit herangezogen werden. Für diesen Einsatz sind wir als FDP-Landtagsfraktion dankbar, und wir müssen diesen auch zwingend zur Sicherstellung staatlicher Kernfunktionen wie bei der öffentlichen Ordnung erwarten können. Wenn beispielsweise eine Grippewelle für einen hohen Krankenstand bei der Justiz sorgt, kann die Konsequenz dieser personellen Unterbesetzung natürlich nicht ein landesweiter Tag der offenen Tür in allen JVAs sein. Wenn Polizeistellen unbesetzt sind, kann man zwar auf sinnlose Showaktionen wie einen Blitzmarathon verzichten; aber umgekehrt dürfen Kriminelle nicht generell unbehelligt bleiben und keine Verfolgung mehr fürchten müssen. (Beifall von der FDP) In all den Situationen müssen Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur Überstunden leisten, auch wenn sie eigentlich ganz andere persönliche Planungen hatten und ihren Familien auch spontane Änderungen ihrer dienstlichen Verfügbarkeit erklären müssen. Jeder pflichtbewusste Beamte versteht dieses und kennt das wechselseitig besondere Treueverhältnis mit seinem Dienstherrn. Klar ist aber auch: Es entspricht elementarsten Grundsätzen der Leistungsgerechtigkeit, wenn jeder Beschäftigte, von dem Überstundenbereitschaft erwartet wird, diese nach ihrem Anfall auch zurückgegeben bekommt und diese nicht verfallen. Für diese geleisteten Mehrarbeitsstunden steht den Bediensteten nun ein legitimer Anspruch auf Kompensation zu, primär auf Freizeitausgleich oder hilfsweise auf anteilige Vergütung. Gemäß § 195 BGB unterliegen diese Ansprüche aber grundsätzlich einer regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. FDP und CDU haben daher in ihrer zurückliegenden Koalition einen Verfallschutz vereinbart und zugesichert, dass der Staat auf die Einrede der Verjährung in allen Fällen angewiesener Mehrarbeit verzichtet. (Beifall von der FDP) Zugleich sind von uns Langzeitarbeitskonten gesetzlich auf den Weg gebracht worden, um ohne einzelne Erlassregelungen für möglichst dauerhafte Sicherheit bei der Stundenrückgabe zu sorgen. Wie wir in der gestrigen Fragestunde von der Landesregierung erfahren durften, haben heute, über ein Jahr nach der Gesetzesänderung, längst noch nicht alle Ressorts Langzeitkonten eingeführt. Nicht einmal alle Behörden haben dies bis Jahresende überhaupt geplant. Außerdem hat der Innenminister gestern im Plenum eingeräumt, dass für etliche Beamte durch die Kontingentierung die Situation entsteht, dass gar nicht alle Mehrarbeitsstunden tatsächlich in dauerhaft gesicherte Langzeitkonten überführt werden. 04.05.2023 Umso wichtiger ist es jetzt, dafür zu sorgen, dass Verfügungen zum Verfallschutz auf den Weg gebracht werden, bis Lebensarbeitszeitkonten im öffentlichen Dienst endlich die Problematik vollumfänglich und dauerhaft regeln. Für die FDP-Landtagsfraktion ist jedenfalls klar: Wir wollen und brauchen einen leistungsfähigen und motivierten öffentlichen Dienst, um staatliche Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. (Beifall von der FDP) Es entspricht unserem klaren Gerechtigkeitsempfinden und unseren Vorstellungen eines wechselseitig fairen Verständnisses von Treue und Fürsorgepflicht, dass aus dienstlichen Belangen konkret angeordnete Mehrarbeit im Rahmen des Dienstverhältnisses nicht ehrenamtlich erbracht, sondern angemessen mit Freizeit ausgeglichen oder notfalls finanziell vergütet wird. (Beifall von der FDP) Diesen Grundsatz gilt es mit allen erforderlichen Mitteln sicherzustellen. Wir brauchen keine Kappungsstichtage; wir brauchen eine Regierung, die handelt. An Sie appellieren wir: Gewährleisten Sie die Fortsetzung eines verlässlichen Verfallschutzes für Überstunden in unserem Land, auch in der neuen und noch laufenden Wahlperiode. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Blöming.
Jörg Blöming CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den vorliegenden Antrag eingehe, gestatten Sie mir bitte einige Bemerkungen. Die letzten rund drei Jahre waren geprägt durch die Pandemie, ihre Bekämpfung und die vielen Themen, die diese besondere Situation mit sich gebracht hat. Wir sind in Nordrhein-Westfalen sehr gut durch diese Krise gekommen. Das verdanken wir auch unseren Beamtinnen und Beamten sowie den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, dem Personal in den Gesundheitsämtern, den Ordnungsamtsmitarbeitern, bei der Polizei, den engagierten Kräften auf kommunaler Ebene und vielen anderen. Es ist mir wichtig, das bei dieser Gelegenheit nochmals deutlich zu betonen. Denn vor meiner Zeit als Landtagsabgeordneter war ich als Aufgabenbereichsleiter in einer Kommunalverwaltung tätig. Hier habe ich fast 20 Jahre im Bereitschaftsdienst eines Ordnungsamtes mitgearbeitet. Daher kenne ich die Belastungen auch durch nächtliche Einsätze, bei denen natürlich viele Überstunden anfallen. Die Coronapandemie – das sage Landtag ich auch ganz deutlich – hat den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Außergewöhnliches abverlangt. Dafür gebührt ihnen unser Dank. Das dürfen wir bei diesen Debatten nicht außer Acht lassen. (Beifall von der CDU) Ich komme zum vorliegenden Antrag. Die FDP bezieht sich auf die Landtagsvorlage 18/798, wonach im Landesdienst zum 1. Januar 2023 über 21.000 Stellen vakant waren. Wir haben das Thema bereits vor drei Monaten in der Sitzung des Unterausschusses „Personal“ sachlich besprochen. Abgesehen von den regelmäßig wiederkehrenden und intensiv diskutierten Themenfeldern wie „offene Lehrstellen“ waren für mich aus der Vorlage keine weiteren Auffälligkeiten zu entnehmen. Der Antrag greift aber grundsätzlich ein wichtiges Thema auf, zu dem wir gemeinsam, lieber Ralf Witzel, am Ende der vergangenen Wahlperiode das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes auf den Weg gebracht haben; (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Sie erinnern sich. (Ralf Witzel [FDP]: Absolut!) Das Ziel war, eine noch flexiblere Arbeitszeitgestaltung für die Beschäftigten zu ermöglichen und einen Mechanismus für einen Verfallschutz von Überstunden zu etablieren. Vor ziemlich genau einem Jahr standen wir beide hier an gleicher Stelle und haben die Einführung der Langzeitarbeitskonten zu diesem Zweck ausdrücklich begrüßt. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Ihr heutiger Antrag ist allerdings ein reiner Schaufensterantrag. Schauen wir uns dafür einmal die von Ihnen vorgelegten Beschlusspunkte an. Sie fordern eine flächendeckende und zeitnahe Einführung von Langzeitarbeitskonten. Dabei konnten Sie der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage aus dem Dezember 2022 entnehmen, dass die Langzeitarbeitskonten in vielen Ressorts schon eingeführt sind oder kurz vor ihrer Einführung stehen, (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) und selbstverständlich laufen in diesen Bereichen bereits die Gespräche mit den Personalvertretungen. Herausheben möchte ich auch, dass die Einführung bei der Polizei längst erfolgt ist. Das ist uns besonders wichtig, weil dort das Problem äußert gravierend war. Insgesamt kann man feststellen, dass die Umsetzung planmäßig läuft. Ihres Antrags hätte es dafür nicht bedurft. Zuletzt fordern Sie in Ihrem Antrag einen Verfallschutz für die Überstunden. Dazu kann ich Ihnen zunächst eine gute Nachricht übermitteln. Die schwarzgrüne Landesregierung hat diese Regelung, die allen 04.05.2023 Polizeibeamten die langfristige Sicherung der Überstunden auf einem Langzeitarbeitskonto ermöglicht, mit Erlass vom 9. Dezember 2022 fortgeführt. Der Verfallschutz gilt also auch für das Jahr 2023. Es war aber immer klar und wurde offen kommuniziert, dass diese Regelung nach der Einführung der Langzeitarbeitskonten nicht unbefristet festgeschrieben werden kann. Der Landesrechnungshof, den Sie, lieber Ralf Witzel, hier sonst regelmäßig als Kronzeugen benennen, hat dies übrigens ausdrücklich genauso gefordert. Ein Jahr ist vergangen, seitdem die gesetzlichen Grundlagen für Langzeitarbeitskonten verabschiedet wurden, und wir befinden uns mitten in der Umsetzung. Nach erfolgter Umsetzung und einer angemessenen Frist sollte selbstverständlich eine Evaluierung erfolgen. Das sieht das Innenministerium auch vor. Die FDP macht hier aber den zweiten vor dem ersten Schritt. Vor einer vernünftigen Evaluierung werden vermeintlich populäre Forderungen mal eben so ins Schaufenster gestellt. Verantwortungsvolle Politik sieht für uns anders aus. Das können wir gerne in der weiteren Ausschussberatung vertiefen, denn einer Überweisung des Antrags stimmen wir selbstverständlich zu. (Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Blöming. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Zimkeit.
Stefan Zimkeit SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Blöming, ich hätte mich gefreut, wenn Sie Ende des letzten Jahres während der Haushaltsberatung den Landesrechnungshof auch so als Zeugen aufgerufen hätten, wie Sie das jetzt getan haben. Damals haben Sie das ignoriert. Worum geht es? Es klingt hier teilweise sehr technisch, aber es geht tatsächlich um Respekt und Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen, die auf der Landesebene arbeiten. Außerdem geht es darum, ob wir das Thema „Attraktivierung des öffentlichen Dienstes“ ernst nehmen oder nicht. Besonders die Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei, aber auch in vielen anderen Bereichen leisten sehr viel Mehrarbeit, sind sehr engagiert und sorgen für unsere Sicherheit und vieles mehr. Dafür haben sie unseren Dank verdient. So weit stimme ich Herrn Blöming auch zu. (Beifall von der SPD) Was die Landesregierung jetzt hingegen tut, lässt diese Wertschätzung vermissen und bringt den Dank nicht auf den Weg, denn sie hat mitgeteilt, dass die Einrede der Verjährung mit Blick auf die Einführung der Langzeitarbeitskonten nicht auf Stunden aus-Landtag geweitet wird, die zum 31. Dezember 2023 verfallen. Es besteht hier also selbstverständlich ein Problem, und ich finde es bemerkenswert, dass das von der CDU in dieser Form ignoriert wird. Es droht der Verfall von Mehrarbeitsstunden, und hier ist die Frage: Wo ist Herr Reul bei diesem Thema? Herr Reul, Sie haben der GdP 2017 versprochen, Mehrarbeitsstunden würden nicht verfallen, solange Sie Innenminister sind. Jetzt droht ein Verfall. Ich weiß nicht, ob Sie beabsichtigen, Ihr Amt zum Ende des Jahres 2023 niederzulegen, aber es besteht auf jeden Fall die Gefahr, dass Sie Ihr Versprechen nicht halten können. Diese Gefahr wird jetzt auch überall von den Gewerkschaften betont. Wenn der Verfall auf die Langzeitarbeitskonten kommen soll, was dieses Problem löst, ist das nicht richtig. Dort gibt es Deckelungen, die dafür sorgen, dass nicht sämtliche Stunden übertragen werden, und diese Deckelungen haben Sie von der CDU und Sie, Herr Witzel, im letzten Jahr gegen unseren ausdrücklichen Rat und gegen alle Warnungen der Gewerkschaften so beschlossen. Insofern müssen Sie, Herr Witzel, sich auch anhören, dass Sie hier ein Problem lösen wollen, das Sie persönlich, aber auch als Fraktion ausdrücklich mit verursacht haben. Um Wertschätzung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu schaffen und ihnen diese zu zeigen, um ihnen ihre Unsicherheit nehmen zu können, die sich jetzt entwickelt, ist schnelles Handeln der Landesregierung gefordert. Deswegen appelliere ich an Sie, Herr Reul: Nehmen Sie Ihr eigenes Versprechen ernst. Lösen Sie das Problem! Der für den Erlass, dass die Stunden demnächst verfallen können, zuständige Finanzminister ist leider nicht da. Sollte es aber Probleme innerhalb der Regierung geben, dieses Problem gemeinsam zu lösen, fordere ich insbesondere auch den Ministerpräsidenten auf, im Sinne der Beschäftigten des Landes hier für eine Lösung zu sorgen. Gerade Sie, Herr Reul, würde ich dann bitten, vorneweg zu gehen und das gleich deutlich zu machen. Man konnte ja der Presse entnehmen, dass Sie durchaus sehr engagiert in der Lage waren, Probleme von Bayer Leverkusen zu lösen, was Spieltermine angeht. Mindestens mit dem gleichen Engagement und Erfolg sollten Sie dafür sorgen, dass die Beschäftigten nicht Angst haben, dass das, was sie für dieses Land geleistet haben, nicht entsprechend honoriert oder ausgeglichen wird. – Schönen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Zimkeit. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Abgeordneter Rock. 04.05.2023
Simon Rock GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter, geschätzter Herr Kollege Witzel, auch ein Jahr nach der Landtagswahl betreiben Sie immer noch Vergangenheitsbewältigung. Sie fordern in den Anträgen das Gegenteil dessen, was Sie selbst in der Regierungszeit mit beschlossen haben. Das machen Sie bei der Grundsteuer, und das machen Sie jetzt auch bei den Langzeitarbeitskonten. (Ralf Witzel [FDP]: Falsch! Bei der Grund- steuer haben wir nichts beschlossen!) – Natürlich haben Sie etwas beschlossen: Sie haben beschlossen, an dem Bundesmodell nichts zu ändern. Natürlich haben Sie das beschlossen. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Da können Sie jetzt auch nichts dran ändern. Auch die Vielzahl an Anfragen, die Sie dazu stellen, wird an den Tatsachen nichts ändern, die Sie in der Regierungszeit beschlossen haben. (Ralf Witzel [FDP]: Sie hätten doch die Chance, es besser zu machen!) – Ja, ist ja alles gut. – Sie fordern jetzt in Ihrem Antrag, die Langzeitarbeitskonten so auszugestalten, dass sämtliche Mehrarbeit überführt werden kann. Ich muss Ihnen sagen: Die Forderung ist nicht neu, aber eine Sache ist schon neu: dass diese Forderung nämlich ausgerechnet von Ihnen kommt. (Stefan Zimkeit [SPD]: Die Grünen haben das auch mal gefordert!) Es gibt natürlich das gute Recht, sich unglaubwürdig zu machen, aber vielleicht würde es Ihnen helfen, etwas mehr in der Gegenwart anzukommen, denn in der Gegenwart sind die Überstunden beispielsweise bei der Polizei stark rückläufig: Seit 2015 sinkt der Gesamtbestand, und er hat sich mittlerweile fast halbiert. Diese Entwicklung ist sehr zu begrüßen. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Wir hatten am 31. Dezember 2022 einen Gesamtbestand pro Beamten von ungefähr 44 Stunden. Vor einem Jahr hat dieses Parlament beschlossen, Langzeitarbeitskonten einzuführen. Das Innenministerium hat sie mittlerweile eingeführt und die Kreispolizeibehörden beauftragt, sie auch einzuführen. 30 von 47 sind dem bereits nachgekommen und schon tätig geworden, wie wir auch gestern in der Fragestunde erfahren haben. Weitere Ministerien werden dann auch noch bis Herbst nachziehen, (Ralf Witzel [FDP]: Nicht alle!) sodass wir bis zum dritten Quartal 2023 in acht von elf Ministerien eine entsprechende Regelung haben werden, wie sie das Gesetz auch vorsieht. Ich bin sicher, die restlichen Ministerien werden zeitnah nach-Landtag ziehen. Das zeigt: Diese Landesregierung ist bei den Langzeitarbeitskonten auf einem guten Weg. Wo Langzeitarbeitskonten eingeführt werden, können jährlich bis zu 122 Mehrarbeitsstunden auf das Konto übertragen werden und sind damit vor dem Verfall geschützt; im ersten Jahr sind es sogar 244 Stunden. Für die Dauer des gesamten Beamtenverhältnisses betrifft das 2.132 Stunden. Das ist bei einer 41-Stunden-Woche über die Arbeitszeit gerechnet ungefähr ein ganzes Jahr. Oder um es mit Ihren Worten zu sagen, lieber Herr Kollege Witzel: Das ist ein Einstieg in ein neues System, das auf freiwilliger Basis neue Möglichkeiten bietet. Richtig ist natürlich: Die Langzeitarbeitskonten sind noch nicht flächendeckend in den Ministerien eingeführt. Es fehlen noch einzelne; da wollen wir auch nicht drumherum reden. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Deshalb ist es gut, wenn das Parlament das weiter begleitet. Ich habe aber keinen Zweifel daran, dass alle Ressorts diese Langzeitarbeitskonten positiv bewerten und auch die Einrichtung mit der gebotenen Eile und Sorgfalt fortsetzen werden. Ich kann Ihnen sagen: Unsere Fraktion wird den Prozess weiter konstruktiv begleiten. Wir freuen uns in dem Sinne auch über die weitere Beratung im Ausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Rock. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Wir dürfen erneut Zeuge sein, wie die FDP als Teil eines bunten Reigens von Anträgen politische Forderungen formuliert, die eng mit der vergangenen Legislaturperiode zusammenhängen. Vorweg: Überstunden sollten nicht verfallen und unsere Beamten auch nicht in die Position kommen, dauerhaft so viele Überstunden vor sich herzuschieben. Deshalb ist es für uns auch kein Problem, diesen Antrag in den Ausschuss zu überweisen. Ich sag schon mal: Der Grundidee des Antrags stimmen wir dann auch zu, sehr gerne. Wir haben aber Fragen an die jetzigen Oppositionskollegen. Die gründen darin, dass bis letztes Jahr die FDP noch Regierungsverantwortung getragen hat. Warum haben Sie damals nicht dafür gesorgt, dass alle etatisierten Stellen im öffentlichen Dienst auch besetzt werden können und Stellen so aufgebaut werden, dass Mehrarbeit gar nicht nötig ist? Wo haben Sie nicht notwendige Tätigkeiten gestrichen? Wo 04.05.2023 war Ihre Aufgabenkritik, den Staat und seine Verwaltung auf das zu konzentrieren, was er wirklich machen muss? Sie wollen jetzt für die von Ihnen initiierten Langzeitarbeitskonten gefeiert werden. Gut, Sie haben Dinge auf den Weg gebracht, und das ist auch richtig so. Es gab damals aber ziemlich heftige Kritik von den Gewerkschaften an dem Gesetzentwurf. Die Regelungen zum Ende der Dienstzeit wurden kritisiert. Auch Regelungen zur Umwandlung von Urlaub waren Gegenstand dieser Kritik. Die Wochenarbeitszeit wurde damals nicht angepackt. Sie schreiben selber in Ihrem Antrag, dass die Volumina nicht ausreichend dimensioniert sind. Auch das wurde an Ihrem Gesetzentwurf damals schon kritisiert. Dann stellt sich noch die Frage, warum diese Langzeitarbeitskonten nicht jetzt schon flächendeckend eingeführt sind. Sie waren doch in der Regierung, als dieses Gesetz gemacht wurde. Wenn das als Gesetz beschlossen wird, erwartet ja der normal denkende Mensch, dass nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die Beschäftigten mit der Befüllung der Konten beginnen können. Dann fordern Sie in Ihrem Antrag doch wirklich – ich zitiere –, „Langzeitarbeitskonten so auszugestalten, dass sämtliche geleistete Mehrarbeit auf diese überführt werden kann.“ Warum haben Sie das nicht gleich gemacht und damals nur 122 Stunden zum Ausgleich zugelassen? Das können Sie keinem erklären. Wir haben allerdings jetzt verstanden, dass wir Ihnen glauben sollen, der Abbau von Überstunden bzw. dass diese überhaupt nicht anfallen sollen, sei Ihnen wichtig. Warum stimmen Sie dann eigentlich immer gegen unsere Personalanträge bei den Haushaltsberatungen, wenn wir zusätzliche Stellen fordern, wo das doch am sichersten Mehrarbeit verhindert? Sie hätten das ja frei von den Fesseln der Regierungsverantwortung im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 tun können. Jetzt, wo wir Ihre Absichten verstanden haben, freue ich mich allerdings auf Ihre Zustimmung in den künftigen Haushaltsberatungen – auch dort, wo wir aufgeblähte Personalkörper in den Ministerien reduzieren wollen, um die Stellen dort anzusetzen, wo sie wirklich gebraucht werden. Was uns in Ihrem Antrag noch fehlt – das ist ein allgemeines Problem –, ist eine Reflexion darüber, wo sich der Staat bei den Aufgaben auch einmal zurückziehen kann und wie man Personal einsparen kann. (Ralf Witzel [FDP]: Haben wir doch gerade ge- sagt!) Schaffen wir doch die Meldestellen für Andersdenke von Frau Paul ab. Sparen wir Betreuung für Neubürger durch eine effektive Grenzsicherung, und etablieren wir eine konsequente Abschieds- und Rückführungskultur von Ausreisepflichtigen, um weniger Landtag Stellen bei Justiz und Polizei zu benötigen. Weiterer Vorschlag: Lassen Sie uns die Zahl der Gleichstellungsbeauftragten reduzieren; die können dann wieder Akten bearbeiten. Keinen Vorschlag finden wir dazu, wie man mit Automatisierung und Digitalisierung Personal sparen kann. Ich wiederhole noch mal: Das ändert nichts daran, dass geleistete Mehrarbeit nicht einfach verfallen kann. Wir stimmen dem Antrag gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Abgeordneter Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Reul. Herbert Reul*), Minister des Innern: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben gestern schon über das Thema geredet. Das muss ich nicht wiederholen – zumal der Antragsteller die Eckpunkte der Langzeitarbeitskonten genau kennt; Sie haben im letzten Jahr selber noch mit auf der Regierungsbank gesessen und die Parlamentsmehrheit mitgestaltet. Einen Punkt muss ich dann doch aufgreifen: Der öffentliche Dienst – das ist wahr – ist in der ganzen Breite unverzichtbar. Er nimmt wichtige Aufgaben wahr; deswegen verdienen die Beschäftigten auch unsere Wertschätzung. Diese hat auch etwas mit dem Umgang mit Mehrarbeit zu tun. Das alles stimmt; das haben viele vorgetragen. Ich will das am Beispiel meines Bereichs verdeutlichen. Als ich 2017 Innenminister wurde, war der Berg an Mehrarbeitsstunden aus der Vergangenheit auf über 3,6 Millionen Stunden angewachsen – nur bei der Polizei. 3,6 Millionen Stunden! Das liegt auch daran, dass bis zu diesem Zeitpunkt Jahr für Jahr rund 2 Millionen Stunden Mehrarbeit dazugekommen sind – jedes Jahr bis 2017. Aufgerundet nenne ich die entsprechenden Zahlen: 2010 2 Millionen Stunden, 2011 2 Millionen Stunden, 2012 1,8 Millionen Stunden, 2013 1,7 Millionen Stunden, 2014 1,6 Millionen Stunden, 2015 2 Millionen Stunden usw. usf. Die Beschäftigten hatten also gar keine Chance, ihre Mehrarbeitsstunden abzubauen. 2017 hat sich etwas geändert. Wir haben das Personal aufgestockt; das war ein Beitrag. Heute arbeiten 5.000 Menschen mehr in der Polizei als 2017. Die Rechnung geht auf: Seit 2017 fallen jährlich nur noch rund 700.000 Stunden Mehrarbeit an. Das heißt – es ist eben schon gesagt worden –, über die Hälfte der Mehrarbeitsstunden konnte bereits durch kluge Maßnahmen abgebaut werden: über 1,8 Millionen Stunden. Trotzdem haben wir uns 2022 damit nicht abgefunden, sondern noch weitere Möglichkeiten gesucht. 04.05.2023 Ein Teil der Antwort sind die Langzeitarbeitskonten. Ich habe gestern schon mal gesagt: In acht von elf Ministerien sind sie schon eingeführt oder steht die Einführung kurz bevor. Da muss man nicht fordern: Schneller! Man kann sich darüber streiten; aber ich finde, es geht schnell. Ich bin auch einer von den Ungeduldigen und kann die Forderung verstehen. Aber zur Wahrheit gehört eben auch, dass der Grund dafür, dass die Langzeitarbeitskonten noch nicht im ganzen Land eingeführt sind, mit dem Gesetz zusammenhängt, das wir damals beschlossen haben – übrigens gemeinsam, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP. Ich war dabei – dazu stehe ich auch –; aber Sie waren auch dabei. Das Ganze war übrigens richtungsweisend. Denn richtigerweise haben wir damals unter dem Titel „Dienstvereinbarungen“ einiges festgelegt, nämlich dass zwischen den örtlichen Personalräten und den örtlichen Behördenleitungen Dienstvereinbarungen geschlossen werden; anders geht es ja auch gar nicht. Denn die Behörden haben unterschiedliche Bedarfe – ich habe das gestern schon mal gesagt –: Es gibt große und kleine Behörden, Behörden mit und ohne Publikumsverkehr, rund um die Uhr geöffnete Behörden, Behörden mit normalen Öffnungszeiten. Da kann man nicht zentralistisch alles gestalten und alle über einen Kamm scheren. Da müssen sich schon die Verantwortlichen vor Ort austauschen und passgenaue Lösungen finden und sich vor allen Dingen einig werden – natürlich möglichst noch in diesem Jahr; da bin ich bei Ihnen, das halte ich auch für richtig. Die Debatte ist insofern hilfreich, als sie dazu führt, dass die Mitarbeiter, aber auch die Behörden Gas geben. Stichwort „Obergrenzen“. Sie beantragen, dass sämtliche Mehrarbeit auf die Langzeitarbeitskonten übertragen werden kann. Erstens haben wir im Prinzip die Obergrenzen im Gesetz damals gemeinsam beschlossen. Zweitens will ich am Beispiel „Polizei“ deutlich machen: Im Schnitt hat jeder Polizist rund 43 Stunden Mehrarbeit angesammelt. Mit der Einführung der Langzeitarbeitskonten und im Zusammenhang mit den Coronaregelungen ist vorgesehen, dass die Beamtinnen und Beamten zusammengenommen einmalig insgesamt 556 Stunden auf ihr Konto einzahlen können, also zusätzlich jährlich bis zu 122 Stunden Mehrarbeit. Das würde heißen: Jeder könnte – zumindest im Schnitt – schon heute problemlos umbuchen und damit seine Mehrarbeitsstunden vor dem Verfall sichern. Das muss er nur machen. Die Vereinbarungen müssen geschlossen sein, und der einzelne Arbeitnehmer muss es machen. (Zuruf von der FDP) Beides muss geschehen. Das kann man leider nicht befehlen. Man kann die Voraussetzungen dafür Landtag schaffen – das ist ein Teil unseres Jobs –, aber der Einzelne muss es auch nutzen. Das ist immer mit dem Ziel verbunden, dieses Guthaben irgendwann auf eigenen Wunsch nach ein paar Spielregeln – die sind festgelegt – bei voller Besoldung in eine teilweise Freistellung umzutauschen, und das möglicherweise bis in die Gegend des eigenen Ruhestands. Also, das Modell ist schon richtig. Ich glaube, es war auch klug. Das ist eine Antwort, aber nicht mehr. Gleichzeitig ist es eine Chance, in dem Bereich weiterzukommen. Es gibt eine Aufgabe, die lautet, an der Umsetzung noch zu arbeiten. – Entschuldigung, ich habe nicht gesehen, dass die Redezeit beendet ist.
Rainer Schmeltzer
Alles gut, Herr Minister. Ich wollte Sie auch gar nicht unterbrechen. Oder doch: Es besteht nämlich der Wunsch nach einer Zwischenfrage von dem Abgeordneten Herrn Lürbke. Lassen Sie die Zwischenfrage zu? Herbert Reul*), Minister des Innern: Ja.
Rainer Schmeltzer
Wunderbar. Bitte schön.
Marc Lürbke FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vor allen Dingen vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben dargestellt, dass die Beamten die Möglichkeit haben, ihre Stunden umzubuchen, und gesagt: Sie müssen es nur machen. – Jetzt höre ich aber von einigen Polizeibeamten – wohl wissend, dass es in einigen Behörden gar nicht die Möglichkeit gibt –, sie würden es gerne machen, aber sie können noch nicht. Sind denn diese Stunden bei den Beamten, die es zwar machen wollen würden, es aber faktisch noch nicht können, auch vor Verfall geschützt? Denn die Beamten können ja nichts dafür, dass sie es jetzt noch nicht machen können. Herbert Reul*), Minister des Innern: Danke für die Frage, Herr Kollege Lürbke. Ich habe es gestern schon gesagt: Das Wichtige ist, dass Sie diesen Antrag stellen. Das ist der Rechtsschutz, wenn man so will – ein bisschen unfachmännisch gesprochen. Wo es keine Dienstvereinbarung gibt, kann ein einzelner Mitarbeiter aber den Antrag stellen, dieses Langzeitarbeitskonto bedienen zu wollen. Damit ist Ihre Frage beantwortet: In dem Fall, würde es nicht verfallen. – Ich bin dann auch fertig.
Rainer Schmeltzer
Danke. So ganz fertig sind Sie aber noch nicht. Es wird Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass eine Kurzinter-04.05.2023 vention angemeldet ist, auf die Sie natürlich auch vom Platz aus erwidern können. Angemeldet hat sie der Abgeordnete Witzel, der jetzt 90 Sekunden Gelegenheit zu seiner Kurzintervention hat. Bitte schön.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, Sie haben gerade noch mal ein bisschen die Historie des Beschlusses zu dem Paket zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes im April 2022 dargestellt. Wir haben Ihnen zu keinem Zeitpunkt einen Vorwurf gemacht, dass Sie dort auf der Bremse gestanden hätten, im Gegenteil. Sie haben gestern zu Recht gesagt, Sie haben mit zu denen gehört, die gemeinsam mit der FDP in der Regierung argumentiert haben, dass das ein sinnvolles Instrument ist. Wenn wir heute aber feststellen, dass es auch über ein Jahr nach Beschlussfassung noch längst nicht überall vor Ort eingeführt ist, und Sie gestern dargestellt haben, dass es mehrere Ressorts gibt, die bislang noch nicht einmal die Grundsatzentscheidung getroffen haben, sie nach über einem Jahr einführen zu wollen, dann muss man doch die Frage stellen: Können wir hier nicht an einer Stelle, an der Handlungsbedarf besteht, nachsteuern? Wir haben in der Debatte im letzten Jahr als FPD-Landtagsfraktion immer deutlich gemacht: Wir machen den ersten Schritt. Wir machen das, was damals in der Koalition einigungsfähig war. Wir stellen jetzt fest, dass es einzelne Beamte geben kann – von denen Sie selbst, Herr Minister sagen, so viele seien es gar nicht –, die einen Teil ihrer Überstunden verlieren könnten, weil sie diese nicht auf Langzeitkonten übertragen können. Was spricht aus Ihrer Sicht inhaltlich dagegen, denen jetzt entgegenzukommen? Es kann doch nicht nur das Prinzip sein, dass wir vor einem Jahr etwas anderes beschlossen hätten. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Witzel. – Herr Reul, Sie haben jetzt die Möglichkeit, 90 Sekunden lang zu erwidern. Herbert Reul*), Minister des Innern: Erstens. Es war eine kluge Entscheidung, diese Langzeitarbeitskonten einzuführen. Im Innenministerium waren wir die Ersten. Zweitens. Bei uns ist es aber auch besonders kompliziert, weil wir viele einzelne Behörden haben. Deswegen kann ich mir erklären, dass es ein wenig dauert. Drittens. Mit der Zeitdauer bin ich nicht zufrieden. Deswegen ermahne ich die Behörden ständig, das zu machen, ich kann sie aber nicht zwingen. Übrigens: Die Personalräte, die Gewerkschaften und alle Landtag Vertreter der Arbeitnehmer könnten mir helfen – vielleicht helfen sie mir ja auch –, ein wenig Druck auf den Kessel zu bringen, damit es gemacht wird. Es ist nämlich ein Umsetzungsproblem. Viertens. Dafür dann aber alles freizugeben und zu sagen, dass wir es endlos machen, halte ich für einen Fehler. Denn ich glaube schon, dass ein Steuerungselement bleiben muss, damit Behörden planen und organisieren können. Das haben wir damals gemeinsam so beschlossen, zum Beispiel mit den Obergrenzen. Warum soll es heute falsch sein, wenn es damals richtig war? (Stefan Zimkeit [SPD]: Das war damals schon falsch!) – Man kann der Auffassung sein. Es hat eine ganz andere Position gegeben; das ist richtig. Man kann von Anfang an sagen, das hätte man nicht so machen sollen, sondern offen. Dann führt das allerdings auch dazu, dass man es überhaupt nicht mehr steuern kann, auch die Mengen nicht. Ich will auf einen Punkt hinweisen, den ich vielleicht gerade an die SPD weitergebe. Wir haben als Arbeitgeber auch eine Verantwortung, die Arbeitnehmer zu schützen, sodass sie ihre Arbeitszeit und ihre Freizeit im richtigen Verhältnis regeln. Auch das ist eine Aufgabe, die wir sehen müssen. Da gibt es manchmal Situationen, bei denen ich mir wünsche, dass ein Behördenleiter darauf achtet, dass man die Freiräume nutzt, die man hat. Nicht umsonst haben wir eine geregelte Arbeitszeit. Das ist ja nicht aus Spaß gemacht worden, sondern um Arbeitnehmer zu schützen. (Stefan Zimkeit [SPD]: Arbeitnehmer machen das ja nicht freiwillig!)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister. Das war annähernd eine Punktlandung mit den 90 Sekunden. – Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir uns am Schluss der Aussprache befinden. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/4132 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Unterausschuss Personal, an den Rechtsausschuss sowie an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei Nichtanwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex angenommen. Wir kommen zu: 04.05.2023 8 Die Freiheit im Internet bewahren: Minister Buschmanns Cyber-Polizeistaat entgegentreten! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/4116 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Tritschler das Wort.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Während die Messerstraftaten und ihre Opfer in unserem Land zu einer ebenso traurigen wie auch alltäglichen Erscheinung werden – wir mussten es am Wochenende wieder erleben –, beschäftigen sich die Regierenden, im konkreten Fall FDP-Justizminister Buschmann, lieber mit Phantomproblemen wie der sogenannten digitalen Gewalt und einem Gesetz dagegen. Was das sein soll? Man weiß es nicht so genau – bezeichnenderweise auch nicht in dem Ministerium, aus dem der Gesetzentwurf kommt. Auf eine Anfrage der AfD im Deutschen Bundestag antwortete das Justizministerium – ich zitiere –: Es gibt keine juristisch akzeptierte Definition von digitaler Gewalt. Weiter heißt es: Darunter können je nach Standpunkt gezieltes Mobbing, bewusste Fehlinformation oder, wie es heißt, auch schon ein harscher Kommentar subsumiert werden. Wenn man weiß, was bei so manchem Schneeflöckchen aus dem Ampelkernkernwählermilieu heute als Mikroaggression gilt, dann weiß man, was irgendwann möglicherweise als digitale Gewalt gelten wird, nämlich alles, was nicht in den schmalen Meinungskorridor zwischen Claudia Roth und Marco Buschmann passt. Ein Beispiel sind Transpersonen. Nach einem anderen Gesetz aus dem Hause Buschmann, dem sogenannten Selbstbestimmungsgesetz, wird zukünftig mit empfindlichen Geldstrafen belegt – wir reden hier von fünfstelligen Beträgen –, wer einen biologischen Mann als Mann bezeichnet, der kein Mann sein will. Außer wenn Krieg ist: In dem Fall bleibt es ein Privileg des Patriarchats, sich im Auftrag der Regierung umbringen zu lassen. Aber das nur am Rande. Digitale Gewalt ist es laut Buschmann’scher Definition sogar schon, ein Restaurant falsch zu bewerten. Wenn Ihnen also irgendwo das Essen nicht schmeckt, nehmen Sie lieber eine Probe mit. Eventuell müssen Sie das irgendwann vor Gericht nachweisen. Besonders erschreckend ist aber das Vorhaben, sogar in Zwiegesprächen über Messengerdienste wie Landtag WhatsApp herumzuschnüffeln. Das ist schon ein ganz besonderes Verständnis von Liberalismus, das die FDP da pflegt. Auf den ersten Blick könnte man das alles irgendwie skurril finden und darüber lachen. Aber die Folgen für die vermeintlichen Schuldigen sind alles andere als zum Lachen: die Offenlegung von Namen und Adressen, richterlich angeordnete Accountsperren und möglicherweise erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten. Ja, es ist richtig: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Strafrechtliche Tatbestände wie Bedrohung, Beleidigung, Verleumdung, Betrug, Erpressung usw. gelten dort genauso wie im sogenannten Real Life. Es braucht keine neuen Überwachungs- und Gängelungsmonstren, es braucht vielmehr Strafverfolgungsbehörden, die diesem Recht auch im Netz Geltung verschaffen. Und damit sind wir bei unserer ureigensten Zuständigkeit als Landesgesetzgeber. Mit anderen Worten: Es fehlt nicht an Gesetzen, es fehlt an Männern und Frauen, die willens und in der Lage sind, diese Gesetze durchzusetzen. Ich will das mit zwei Beispielen untermauern. Meine frühere Kollegin Iris Dworeck-Danielowski, die bis vor Kurzem noch Mitglied dieses Hauses war, erhielt folgende Nachricht – ich zitiere wörtlich, Herr Präsident –: Du alte Nazi-Fotze, wenn wir dich treffen, rammen wir dir ein Messer mit brachialer Gewalt in den Hals, bis das Blut spritzt, und dann pissen wir auf deine Leiche. Der Täter war ohne Weiteres zu ermitteln. Und was machte die nordrhein-westfälische Polizei? Sie beließ es bei einer Gefährderansprache – also einem erhobenen Zeigefinger – und legte den Fall zu den Akten. Als mein Kollege Dr. Vincentz und ich uns auf einer Mordliste wiederfanden, machte man sich bei der Polizei erst gar nicht die Mühe, uns zu informieren, und die Täter wurden auch nicht ermittelt. – Verfahren eingestellt. Diese Beispiele – die Liste ließe sich unendlich fortsetzen – und der Umgang der Behörden damit, zeigen anschaulich, wo das Problem liegt und was mit diesen neuen Gesetzentwürfen beabsichtigt ist. Die Mittel, um Straftäter auch im Internet zu verfolgen, sind längst da. Es fehlt aber offensichtlich am Willen – zumindest wenn es sich um die falschen Opfer handelt. Das sogenannte Gesetz gegen digitale Gewalt soll nicht diesen Opfern helfen. Das ist offensichtlich. Es ist ein neuerlicher Angriff auf die Meinungsfreiheit in unserem Land, und da machen wir nicht mit. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 04.05.2023
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Tritschler. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Erwin.
Angela Erwin CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hass und Hetze im Internet müssen wirksam bekämpft werden. Deshalb ist es wichtig und auch richtig, sich damit grundsätzlich zu beschäftigen. Betroffene müssen die Möglichkeit haben, sich effektiv zur Wehr zu setzen. Aber worüber reden wir heute eigentlich? Wir reden über eine Sache, für die wir als Landesparlament nicht zuständig sind. Denn beim Gesetz gegen digitale Gewalt handelt es sich um ein Bundesgesetz. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Wer glaubt, es läge überhaupt schon ein Gesetzentwurf vor, der irrt. Bislang kursiert lediglich ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministers. Die Beratungen zum folgenden Gesetzesentwurf, werden, sobald er vorliegt, unsere Bundestagskollegen in Berlin genau begleiten. Das gilt vor allem auch für die Frage, inwiefern die Speicherung von IP-Adressen möglich sein wird, sodass eine Identifizierung der Verfasser erfolgen kann. Und es gilt auch für die Frage, wie viel zusätzliches Personal der Bundesjustizminister für die Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum zur Verfügung stellen wird – Stichwort „Rechtsstaatspakt“. Aber diese Fragen werden eben in Berlin geklärt werden müssen. Dass gerade Sie, die AfD, sich mit Händen und Füßen schon gegen den Ansatz der Bekämpfung von Hass und Hetze sträuben, verwundert allerdings nicht, befeuern Sie dies doch jeden Tag. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Ihren Antrag lehnen wir ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Erwin. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Wolf.
Sven Wolf SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin wirklich erschüttert, was Sie hier abgeliefert haben. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der FDP) Sie verachten die Opfer von Straftaten. Und was noch viel schlimmer ist: Sie versuchen, Opfer von Straftaten in Kategorien einzuteilen. Es gibt nämlich Opfer, die sind gut, und Opfer, die sind schlecht. Das Landtag ist infam, was Sie hier vorgetragen haben, Herr Kollege. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Wenn wir über Freiheitsrechte reden, dann sollten wir vielleicht einmal einen Blick in das Grundgesetz werfen. In Art. 2 steht ganz klar: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Der Staat gewährt den Schutz der Menschen vor Straftaten in ihrem Umfeld, und zwar online bei Beleidigungen, aber auch zu Hause. Die Menschen haben das gleiche Recht, so wie sie zu Hause geschützt werden, auch im Netz geschützt zu werden. Ich finde es schlimm genug, dass die Anonymität des Netzes Menschen dazu verführt, übergriffig zu werden und Beleidigungen auszusprechen. Das würden sie Auge in Auge wahrscheinlich nicht tun. Auch die davon betroffenen Menschen sind Opfer, und auch für diese Menschen muss der Staat da sein und sie vor solchen Taten schützen. (Beifall von der SPD und der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Sven Werner Tritschler [AfD]: Macht er aber nicht!) Würden sich Germanisten mit Ihrem Antrag auseinandersetzen, würden sie wahrscheinlich fragen: Was meinen Sie eigentlich mit „vermeintlich“ und „sogenannt“? – So manche würden wahrscheinlich sagen: Es ist sehr perfide, was Sie hier tun. Denn bei uns im Rechtsstaat stellt die Justiz fest, ob eine Straftat begangen worden ist oder nicht. Sie versuchen hier, das abzuwerten. Sie versuchen, Opfer verächtlich zu machen, und das gehört sich nicht. Ich habe bei dem Antrag den Eindruck, dass es Ihnen gar nicht darum geht, die Kommunikation im Netz rechtsstaatlicher zu machen und die Menschen zu schützen. Sie wollen lieber den Rechtsstaat schwächen. Das wollen wir nicht. Wir werden unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie niemals wieder aus der Hand geben, wie es vor 90 Jahren einmal passiert ist. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Hanses. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Da will wohl ei- ner Vorsitzender werden!) 04.05.2023
Dagmar Hanses GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen in diesem Haus! Die Bundesregierung plant ein Gesetz gegen digitale Gewalt, denn Hass und Hetze nehmen zu. Wir können es nicht hinnehmen, dass Bedrohungen, Beleidigungen und Verunglimpfungen ohne Konsequenz bleiben. (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Gegen digitale Gewalt muss es einen verbindlicheren Rechtsschutz geben. In einer Studie der Landesanstalt für Medien hier in NRW gaben drei Viertel von Befragten an, schon einmal Hassrede im Internet wahrgenommen zu haben. Bei den 14- bis 25-Jährigen waren es sogar 94 %. Spätestens seit der Tötung von Regierungspräsident Walter Lübcke wissen wir, dass sich die Auswirkungen von Online-Hate-Speech nicht nur auf das Internet beschränken. Hass im Netz hat Auswirkungen auf das reale Leben. Im vergangenen Jahr hat sich eine junge Ärztin, nachdem sie auf Twitter über Wochen übelst beschimpft wurde, das Leben genommen. Andere Menschen ziehen sich zurück. Zum Teil werden Daten von Menschen im Netz veröffentlicht, sodass der Hass aus dem Netz bis in die eigene Wohnung reicht. Dass ausgerechnet die AfD einen Antrag zu diesem Thema stellt, ist bezeichnend. Denn Hass, Hetze und digitale Gewalt nehmen bei der AfD eine Sonderrolle ein. Der Facebook-Auftritt der AfD ist der einzige der größeren Parteien, der keine Kommentarregeln installiert hat. Hass und Hetze sind bei der AfD gewollt und werden befördert. Die häufigsten Meldungen gemäß Netzdurchleitungsgesetz beziehen sich auf Posts der AfD. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Es heißt Netz- werkdurchsetzungsgesetz!) Da kann ich mir vorstellen, dass die AfD kein Interesse an einer wirksamen Gesetzesänderung hat. Selbstverständlich werden jetzt, nach der Veröffentlichung der Eckpunkte, auch wertvolle Hinweise aus der netzpolitischen Fachwelt, aus den Bundestagsfraktionen und auch aus den Ländern in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass eine sorgfältige Abwägung zwischen digitalen Bürgerinnenrechten und konsequenter Strafverfolgung in Zukunft besser gelingen kann. – Wir lehnen den Antrag der AfD selbstverständlich ab. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Pfeil. Landtag
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Es ist schon schwierig, diesen vorliegenden Antrag am Stück durchzulesen, ohne bei so schönem Wetter wie gestern und heute schlechte Laune zu bekommen – gerade wenn die AfD wieder einmal als Retter der Freiheitsrechte auftritt, dieses Mal als Retter der Meinungsfreiheit. Und wieder werden die Tatsachen verdreht. Das Eckpunktepapier verändert in keinster Weise das Recht zur freien Meinungsäußerung im Internet, sondern es wird das Recht des Einzelnen verbessert und gegen Rechtsverletzungen im Internet geschützt. Auch die anonyme und pseudonyme Nutzung bleibt gewahrt, solange dies nicht für Hass und Hetze im Internet missbraucht wird. Digitale Gewalt ist allgegenwärtig. Frau Hanses hat es eben erklärt. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) – Herr Tritschler, hören Sie zu. Neun von zehn jungen Menschen zwischen 18 und 35 Jahren kennen digitale Gewalt in den sozialen Medien. Jeder zweite junge Mensch war schon einmal selber davon betroffen. Digitale Gewalt reicht von Beleidigungen und Verleumdungen bis hin zu Todesdrohungen (Sven Werner Tritschler [AfD]: Bis hin zu schlechten Reden!) und kann Leben zerstören. Für Betroffene ist es essentiell, dass solche Inhalte schnell gelöscht und die weitere Verbreitung verhindert wird. Derzeit haben Betroffene oft nur unzureichende Möglichkeiten, ihre Rechte selber durchzusetzen, und fühlen sich allein gelassen. Häufig scheitert die Durchsetzung ihrer Rechte nämlich bereits daran, dass es nicht gelingt, zügig und mit vertretbarem Aufwand Auskunft über die Identität des Verfassers bzw. der Verfasserin rechtswidriger Inhalte zu erlangen. Hier setzt das Eckpunktepapier des Bundesjustizministers an. Ich frage Sie: Wieso soll ein rechtsfreier Raum existieren? Wieso soll es möglich sein, jemanden in einem Chat ungestraft zu beleidigen? Wieso soll es möglich sein, ein Restaurant durch Verleumdungen zu ruinieren? Antworten darauf haben Sie nicht gegeben. Aber die eigentliche Intention hinter diesem Antrag enthüllt sich schnell bei einem Blick auf die Statistik des Bundeskriminalamts. Ein Großteil der Hasskommentare – 73 % im Jahr 2019 – lässt sich dem rechtsextremen Spektrum zuordnen. Da macht der vorliegende Antrag natürlich Sinn, weil das genau Ihre Klientel ist. Dass sich diese bisher weitgehend unbehelligt im Internet agierende Netzgemeinde negativ über eine Verbesserung der Durchsetzung von Rechts-04.05.2023 ansprüchen im digitalen Raum äußert, verwundert natürlich nicht. Die allgemeine Resonanz auf das ausgearbeitete Eckpunktepapier ist hingegen alles in allem gut. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Nein, ist sie nicht!) Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Pfeil. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Paul in Vertretung von Herrn Minister Dr. Limbach. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hass und Hetze im Internet sind mittlerweile zu einem ernsten Problem geworden. Im Netz werden Menschen immer häufiger mit diskriminierenden Aussagen angegriffen und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Vor allem über soziale Medien verbreitet sich Hass sehr schnell. In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ist es aber von elementarer Wichtigkeit, seine Meinung frei äußern zu können. Hass, Hetze und andere Formen digitaler Gewalt sind geeignet, den freien Austausch der Meinungen im Internet erheblich nachteilig zu beeinflussen. Daher ist ein wirksamer Schutz unbedingt notwendig. Bislang stand vor allem die strafrechtliche Verfolgung von sogenannter Hasskriminalität im Fokus. Ferner wurden über die Plattformregulierung die Pflichten der Betreiber von sozialen Netzwerken und deren behördliche Durchsetzung geregelt. Wichtig ist aber auch, dass die von digitaler Gewalt Betroffenen selbst in der Lage sind, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. Der notwendige Schutz kann nicht nur durch staatliche Sanktionsmaßnahmen erfolgen, sondern auch die privatrechtliche Rechtsdurchsetzung muss verbessert und erleichtert werden. Die Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind daher auf den Prüfstand zu stellen, denn wer eine Verletzung seiner Rechte erfährt, muss sich selbst effektiv vor Gericht wehren können. Entsprechend den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag plant nun der Bundesminister der Justiz ein Gesetz gegen digitale Gewalt und hat in dessen Vorbereitung ein Eckpunktepapier erstellt. Zielrichtung dieses Gesetzes soll es sein, Betroffenen von Rechtsverletzungen im digitalen Raum die private Rechtsdurchsetzung zu erleichtern. Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Feststellung, dass die Durchsetzung der Rechte der Betrof-Landtag fenen, wie eben schon erwähnt worden ist, oft schon daran scheitert, dass es nicht zügig und mit vertretbarem Aufwand gelingt, Auskunft über die Identität des Verfassers rechtswidriger Inhalte zu erlangen. Ferner fehlt es an einem effektiven Instrument zum Schutz vor notorischen Rechtsverletzern. Daher soll etwa die Erlangung von Auskünften über die Identität der Verfasser von Inhalten erleichtert werden. Außerdem soll mit der Normierung eines an bestimmte Voraussetzungen geknüpften Anspruchs auf eine richterliche Accountsperre ein neues Instrument zur Bekämpfung digitaler Gewalt geschaffen werden. Das Vorhaben ist grundsätzlich zu begrüßen, um den Schutz vor Hass und Hetze im Netz zu verbessern. Erfreulich ist vor allem auch, dass das BMJ zunächst ein Eckpunktepapier erstellt und dieses den Verbänden und Ländern mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis ca. Ende Mai übermittelt hat. Wir haben auch die gerichtliche Praxis um ihre Einschätzung dazu gebeten. Damit ist gewährleistet, dass die vorgeschlagenen Regelungsinhalte sehr eingehend und intensiv ausgewertet und auf Basis der Einschätzung der gerichtlichen Praxis unter Berücksichtigung aller Interessen und grundrechtlich verankerten Rechte bewertet werden können, bevor wir zu dem Vorhaben und den einzelnen vorgeschlagenen Regelungen Stellung beziehen können und werden. Es besteht daher zum jetzigen Zeitpunkt kein Anlass, sich dem begrüßenswerten Vorhaben grundsätzlich entgegenzustellen, bevor die eingehende Prüfung überhaupt abgeschlossen ist – im Gegenteil. Daher ist der Antrag der AfD abzulehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin Paul – weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit befinden wir uns am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/4116. Wer stimmt dem Antrag zu? Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist Antrag Drucksache 18/4116 mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex abgelehnt. Wir kommen zu: 04.05.2023 9 Praxistauglichkeit ist gefragt – BAMF-Integrations- und Sprachkurse benötigen Flexibilität, weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/4126 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Panske das Wort.
Dietmar Panske CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute wurde schon mehrfach darüber gesprochen, dass nächste Woche der Gipfel im Bundeskanzleramt stattfindet. Es gibt viele Forderungen. Es gibt die berechtigten und klaren Forderungen nach einer stetigen und strukturellen finanziellen Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten und nach Bereitstellung nutzbarer Bundesimmobilien. Mit den Begriffen „Humanität“ und „Ordnung“ werden Forderungen nach Begrenzung von Zuzugszahlen, eine bessere Verteilung auf europäischer Ebene und Abkommen mit Herkunftsländern, die ihre Staatsbürger wieder zurücknehmen müssen, an den Bundeskanzler adressiert. All das war heute schon mal Thema und ist nicht Thema dieses Antrags. Unabhängig von diesen Gesprächen, die nächste Woche stattfinden, geht es nämlich auch um die hohe Anzahl der Menschen, die in unserem Land Zuflucht und Schutz vor Verfolgung, Vertreibung und Krieg gesucht haben oder noch suchen werden. Wir müssen sie gut unterbringen und vernünftig versorgen. Das ist aber keine Frage, die ausschließlich mit der Bereitstellung von Wohnraum zu beantworten ist. Es geht auch um Integration und gesellschaftliche Teilhabe. Es geht um Kita-Plätze, um Schulen und darum, wie eigenständig die geflüchteten Menschen ihr Leben organisieren können, wie schnell und wie stark sie in unserem Alltag zurechtkommen können und wie schnell sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt bestmöglich selbst zu verdienen. Der Schlüssel zu alledem ist unsere Sprache – die Sprache unseres Alltags, die Sprache in unseren Kitas und Schulen, die Sprache in unserer Arbeitswelt, die Sprache unseres Miteinanders. Weil wir das wissen, stellt das Land NRW beispielsweise mit den sogenannten Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen – eine sperrige Bezeichnung – seit Jahren ein gelungenes Instrument für den frühzeitigen Spracherwerb zur Verfügung. Landtag Und wir schließen – das muss man so ehrlich sagen – auch die Lücken des Sprachförderungsangebotes des Bundes. Aus dem NRW-Sondervermögen fließen 10 Millionen Euro in niederschwellige Sprachangebote für ukrainische Flüchtlinge, um elementare Sprachkenntnisse zu vermitteln. Das sind nur zwei Beispiele aus Nordrhein-Westfalen. Die zentrale und entscheidende Rolle und die Verantwortung beim wichtigen Thema „Integration und Sprache“ liegt aber beim Bund bzw. dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF. Das BAMF kommt seiner zentralen Rolle und Verantwortung aber nur sehr schleppend und unzureichend nach: zu geringe Kapazitäten, zu hohe Hürden für Teilnehmende, Anbieter und Sprachcoaches, viel zu viel Bürokratie, eine Flexibilität, die einer Betonwand ähnelt, lange Wartezeiten und obendrein ein Defizit in der Bereitschaft, sich durch moderne, digitale Lehr- und Lernangebote Luft zu verschaffen. Ich will Ihnen dazu drei Beispiele nennen. Vor zwei Wochen war ich in der Unterbringungseinrichtung in Soest. In dieser Unterbringungseinrichtung leben 1.800 Menschen für mehrere Wochen oder Monate. Aktuell werden dort zwei – zwei! – Erstorientierungskurse für 40 Teilnehmer angeboten. Das hat auch damit zu tun, dass der Bund eine finanzielle Kürzung von 45 Millionen Euro auf 22 Millionen Euro angekündigt hat. Bürgermeister berichten, dass BAMF-Schulungsräume in den Kommunen abgelehnt werden, weil sie nicht eindeutig barrierefrei zugänglich sind. Das gilt unabhängig davon, ob es überhaupt Kursteilnehmer gibt, die möglicherweise einen barrierefreien Zugang zu Schulungsräumen brauchen. Der Lehrgang, die Sprachausbildung, fällt auf jeden Fall aus. Kommen wir noch zu den Lehrenden. Selbst ein abgeschlossenes Germanistikstudium reicht dem BAMF nicht aus, dass jemand mit einem solchen Studienabschluss Menschen aus der Ukraine, Syrien oder woher auch immer die ersten deutschen Vokabeln beibringen dürfte. Das, meine Damen und Herren, ist ein Irrsinn. Wir leben in einer Zeit der größten Herausforderungen und Ausnahmesituationen. Da ist keine Zeit für Gold- oder Premiumstandards des BAMFs. Vielmehr sind an dieser Stelle natürlich Pragmatismus, Tatkraft und eine gehörige Portion Innovation und auch Improvisation gefragt. Die Fachleute vor Ort in den Kommunen wissen, was gut und richtig für die Menschen ist, was funktioniert und auch, was nicht funktioniert. Deshalb muss der Bund die Kompetenzen vor Ort stärken und Mittel für den Erwerb von Sprachkompetenz zur Verfügung stellen: schnell, wirksam und in voller Breite. Deshalb fordern wir von der Bundesregierung und ihrem Bundesamt mehr Flexibilität … 04.05.2023
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, die Redezeit.
Dietmar Panske CDU
Ich bin jetzt auch durch. … mehr Agilität sowie intelligentes und viel praxisorientierteres Handeln. Auch das muss nächste Woche Mittwoch ein Thema in Berlin sein. – Danke schön. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Panske. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Rauer.
Benjamin Rauer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich muss meine Rede ein bisschen kürzen, lieber Dietmar, weil du viele Dinge, die ich sagen wollte, auch schon gesagt hast. Aber dadurch können wir ein bisschen Zeit sparen; das ist ja vollkommen okay. Als Sprecher für Flucht und Arbeit ist mir dieser Antrag von CDU und Grünen zu BAMF-Integrationsund Sprachkursen ganz besonders wichtig; denn alle zugewanderten Menschen müssen schnell den Zugang zu niederschwelligen Angeboten bekommen. Ohne Sprachkenntnisse haben die Menschen bekanntermaßen Schwierigkeiten, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden. Aber auch jeder Arztbesuch bringt Risiken mit sich, wenn die wichtigen Informationen nicht verstanden werden können und die richtige Behandlung davon abhängt. Nicht zu vergessen ist hierbei die Suche nach einer Wohnung. Da ist die Sprache ganz besonders wichtig; denn es muss immer ein guter Austausch zwischen Mieter und Vermieter bestehen. Ausreichende Sprachkenntnisse sind ein wichtiger Schlüssel für eine gleichberechtigte Teilhabe in unserem Einwanderungsland. Zudem hilft das Kommunizieren in einer gemeinsamen Sprache, Vertrauen aufzubauen. Im letzten Jahr gab es einen Teilnahmerekord bei den Integrationskursen in NRW und im Bund. Im Jahr 2022 haben laut der vorläufigen Auswertung knapp 340.000 Zugewanderte an den Integrationskursen teilgenommen. In 2021 lag diese Zahl der Teilnehmer*innen noch bei 106.000. Die Anzahl hat sich also innerhalb eines Jahres verdreifacht. Neben den BAMF-Kursen gibt es aber auch niederschwellige Sprachangebote durch den Bund, die sogenannten Erstorientierungskurse. Diese Kurse sollen die Menschen unterstützen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung noch keinen Zugang zu Integrationskursen haben. Landtag Dass der Bund nun überlegt, diese Mittel zu kürzen, kritisieren wir in unserem Antrag sehr; denn diese Mittel werden mehr gebraucht denn je. Der Bedarf ist groß. So, wie Dietmar Panske gerade schon sagte: Zwei Kurse auf 1.800 Personen in Soest sind natürlich nicht ausreichend. Das kritisieren wir. Die Integrationssprachkurse sowie die Erhöhung der Mittel waren bei der Integrationskonferenz im April schon ein Thema. Ich bin mir sicher, dass dies auch in der nächsten Woche thematisiert wird. Das Land stellt mit den Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration den Geflüchteten frühzeitig ein Angebot zur Verfügung, damit die Lücke im Sprachförderangebot des Bundes geschlossen wird. Damit haben wir in NRW sehr gute Erfahrungen gemacht. Gleichermaßen müssen wir das Angebot für Personen in den Landesunterkünften mehr ausbauen; denn es ist unser Ziel, von Anfang an Teilhabestrukturen zu schaffen. Auch ich bin Ministerin Paul sehr dankbar, dass sie nach dem russischen Angriffskrieg schnell einen Schwerpunkt auf das Erlernen der Sprache für Ukrainer*innen gelegt hat und dafür 10 Millionen Euro für niederschwellige Angebote bereitgestellt hat. (Beifall von den GRÜNEN) Doch es bleibt noch viel zu tun. Die Teilnehmer*innen von Integrationskursen müssen in manchen Orten bis zu 18 Monate warten, damit sie einen Zugang zu den Sprachkursen des BAMFs erhalten. Unser Land leidet unter Arbeits- und Fachkräftemangel. Es ist dringend, dass die Bundesregierung ihren Beitrag leistet und das BAMF weitere Integrationskurse anbietet. Nicht nur das Land NRW, sondern auch der Bund stehen hier in der Pflicht, den gestiegenen Bedarfen an Sprachangeboten mit flächendeckenden und flexiblen Kursen entgegenzukommen. Das bedeutet auch: mehr Digitalisierung, mehr Kinderbetreuung, mehr Angebote im ländlichen Raum. Wir wollen mit diesem Antrag auch ein großes Problem ansprechen, das mit dem Ausbau der Kurse in Zusammenhang steht. Wir wollen dem Mangel an Lehrkräften entgegenwirken. Wie Herr Panske schon sagte, reicht nicht einmal ein Germanistikstudium aus, um sich als Lehrkraft für Integrationskurse zu qualifizieren. Die Kursträger haben massive Schwierigkeiten, Personal zu finden, welches zugelassen werden kann. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Verantwortung zu übernehmen und die Anforderungen zu bearbeiten, damit wir dieses Problem in Deutschland, insbesondere in NRW, zukünftig beheben können. Ein weiteres Element, welches uns bei der Lösung helfen kann, ist der Einsatz digitaler Lehr- und Lernangebote. Das ist speziell auch für Frauen, die aufgrund von Kinderbetreuung nicht an den Kursen vor 04.05.2023 Ort teilnehmen können, ganz wichtig. Auch das Kursangebot im ländlichen Raum kann von diesen digitalen Angeboten profitieren. Wir übernehmen unsere Verantwortung und stehen dazu, weiterhin die Sprachkurse anzubieten und auszubauen. Dazu wollen wir die Hürden für Träger und Dozentinnen senken, um das Sprachangebot in NRW weiter zu verbessern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam Rahmenbedingungen setzen und diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Rauer. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Frau Abgeordnete Gosewinkel.
Silvia Gosewinkel SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mich freut wirklich, dass dieses Thema heute auf der Tagesordnung steht. Sprach- und Integrationskurse – darüber diskutieren wir nicht das erste Mal an diesem Ort. In der letzten Legislatur, bereits im Oktober 2019, haben wir noch gemeinsam mit der grünen Fraktion einen Entschließungsantrag eingebracht, der schon viele Forderungen dieses Antrags – nun dreieinhalb Jahre später – enthielt. Schön, dass die grüne Fraktion in ihrer Haltung nicht gegenüber den Christdemokraten eingeknickt ist. Ehrlich gesagt, erlebe ich das zum Beispiel im Schulausschuss auch anders. (Beifall von der SPD) Ich komme zum Thema „Sprache und Integration“. Sprache, das ist Integration, denn Sprache schafft Zugang zum Alltag unserer Gesellschaft. Sprache ermöglicht Bildungswege, und Sprache schafft – das halte ich für das Wesentliche – Identität mit unserem Land. Sprache, das ist auch Zugang zur Welt – diesen Slogan verbinden wir mit den Sprach-Kitas. Hier beginnt meiner Meinung nach bereits ein wesentlicher Baustein von Integration, nämlich in der Kindheit. Apropos Sprache oder Sprach-Kitas – ich zitiere aus Ihrem Antrag –: „Deshalb setzt sich die Landesregierung für die frühzeitige Vermittlung von Sprachkenntnissen für Zugewanderte ein.“ Wie steht es denn um die Sprach-Kitas, Frau Ministerin? Ich höre da sehr viel Unzufriedenheit der Träger der Sprach-Kitas, da es bisher kein Antragsverfahren gibt, zwei Monate, bevor die Förderung seitens des Bundes ausläuft. Aus meiner Sicht ist das kein Umgang mit Trägern und auch nicht mit Fach-Landtag kräften, die dafür spezialisiert sind. Genau das ist ein Kernproblem. Sie im Unklaren zu lassen, geht gar nicht. Das ist unglaublich, denn wir haben einen Fachkräftemangel. Es ist wirklich wichtig, da jetzt anzusetzen. (Beifall von der SPD) Zurück zum Thema „Sprache und Integrationskurse“. Genau darum geht es in Ihrem Antrag. Es geht um Bürokratieerleichterung. Da haben wir einige Punkte aus 2019 wiedergefunden. Aufgrund der kurzen Redezeit nenne ich jetzt nur die Punkte, die seitens der SPD-Fraktion fehlen. Bedauerlicherweise wird über den Antrag gleich direkt abgestimmt und nicht mehr im Ausschuss beraten. So wichtig kann Ihnen das Thema dann doch nicht sein. (Beifall von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Fakt ist: Es gibt zu wenige Lehrkräfte. Eine Lösung entnehme ich Ihrem Antrag nicht. Hier müssen kreative Lösungen gefunden werden, indem zum Beispiel emeritierte Grundschullehrkräfte als Lehrkräfte für die Berufsfachsprachkurse fungieren können. „Deutsch als Zweitsprache“ ist ein Spezialfach. Davon gibt es einfach zu wenig. Die Arbeitsbedingungen für freiberufliche Sprachkurslehrkräfte müssen verbessert werden. Wir brauchen eine Anhebung der Trägerpauschale, die es den Trägern ermöglicht, Kursleitungen fest anzustellen. Dann muss die Lehrqualität kontinuierlich durch Qualifizierungen der Kursleitenden verbessert werden. Außerdem müssen wir an die Inhalte ran. Die Curricula müssen praxis- und alltagsnah sein. Das Lehrmaterial darf sich nicht nur auf Grammatik beziehen, sondern braucht auch Spielraum für Individualität. Das heißt konkret: Wir brauchen eine Lernwegberatung. Denn wenn Menschen im hohen Alter nach Deutschland kommen, dann ist Sprache lernen deutlich schwieriger. Dafür brauchen wir einfach Raum für individuelle Maßnahmen. Das gilt auch für die Stundenanzahl. Auch das ist bisher sehr starr. Außerdem brauchen wir Sprachniveaus und Dinge, die den beruflichen Anforderungen entsprechen. Die VHS Essen in meinem Wahlkreis bietet extra Kurse „Fit für den Beruf“ an, weil genau das die Rückmeldung vom Arbeitsmarkt ist. Was bringt es denn Auszubildenden, wenn sie Aufsätze schreiben können, aber die Alltagssprache nicht beherrschen? Sprache erlernt man eben durch Kommunikation. (Beifall von der SPD und der FDP) Findet Zuwanderung im Erwachsenenalter statt, ist es schwierig, das Ganze nur innerhalb der Peergroup zu erlernen. Deshalb ist es wichtig, dass, wie mir Volkshochschulen berichten, auch andere Kurse 04.05.2023 geöffnet werden, zum Beispiel in den Bereichen „Kunst“ und „Handwerk“. Was ich an dieser Stelle auch noch betonen möchte: Wir haben viele Ehrenamtliche in NRW, die großartige Arbeit leisten und ehrenamtlich zusätzliche Deutschkurse anbieten. Das ist großartig. Auch diese darf man nicht im Regen stehen lassen. (Beifall von der SPD) Es ist schön, dass Sie sich auf den Weg machen und hier Verantwortung übernehmen, aber es bleibt abzuwarten, ob hier endlich wirklich gehandelt wird. Aufgrund dieser großen Lücken werden wir uns bei der Abstimmung über den Antrag enthalten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Gosewinkel. – Für die Fraktion der FDP spricht der Abgeordnete Lürbke.
Marc Lürbke FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sprache ist der Schlüssel für ganz vieles. Sprache ist aber auf jeden Fall der Schlüssel für Integration und Teilhabe. Integrations- und Sprachkurse sind deshalb Grundpfeiler einer erfolgreichen Integration. Sie spielen eine entscheidende Rolle, um die Menschen, die zu uns kommen, mit unseren Werten, unserer Sprache sowie unserer Kultur und Rechtsordnung vertraut zu machen. Damit sind sie eine Brücke zu einem Land mit neuen Chancen, neuen Erkenntnissen, Erfahrungen und bieten für manchen die Möglichkeit auf ein neues Leben. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist dabei der entscheidende Schlüssel zum An- und Weiterkommen. Wir wollen deshalb, dass möglichst allen geflüchteten Menschen – mit Ausnahme derer aus sicheren Herkunftsstaaten – zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Chance gegeben wird, durch einen Integrations- und Sprachkurs in der Mitte der Gesellschaft anzukommen. (Beifall von der FDP) Die Wahrheit ist aber auch: Viele Teilnehmer schließen den Kurs leider nicht erfolgreich ab. Rund ein Drittel der Teilnehmer erreicht in der Deutschprüfung nicht das Level B1. Deshalb ist es umso wichtiger, Qualität, Effizienz und Verbindlichkeit der Kurse zu verbessern. Wir wollen die Rahmenbedingungen der Kurse verbessern, das Angebot differenzieren. Dazu – auch das steht im Antrag – sollten die Kursgrößen verringert werden, indem den Trägern die Möglichkeit eröffnet wird, Integrationskurse mit 10 anstatt bisher 14 Mindestteilnehmern starten zu können. Landtag Gleichzeitig sollte die Höchstteilnehmerzahl von derzeit 25 Personen auf maximal 22 reduziert werden, und wir brauchen Angebote mit erhöhter Stundenzahl für Teilnehmer ohne Schulabschluss oder Berufsausbildung genauso wie mehr Alphabetisierungskurse für Menschen, die keine ausreichenden Kenntnisse der lateinischen Schrift besitzen. Und noch ein ganz wichtiges Thema: Wir müssen erreichen, dass gerade die Erfolgschancen auch für Mütter gestärkt werden. Das ist sehr wichtig. Dazu wollen wir die Möglichkeiten der Kinderbetreuung während der Kurse ausbauen. Zudem brauchen wir Kursangebote, die neben einer Ausbildung oder Beschäftigung angenommen werden können. Wir brauchen auch mehr Verbindlichkeit. Zwischentests müssen zum Standard werden. Feedbackgespräche und obligatorische Auffangmodule sollen die Teilnehmer bei nicht bestandenen Tests unterstützen. Um den erhöhten Bedarf an Lehrkräften im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ zu decken, brauchen wir eine Überprüfung des Zulassungsverfahrens für Lehrkräfte in Integrationskursen sowie eine korrespondierende Qualifizierungsoffensive. (Beifall von der FDP) – Vielen Dank. Eigentlich müsste es Ihnen aber bekannt vorkommen, denn – Überraschung – die Umsetzung genau dieser Forderungen, die ich gerade vorgetragen habe, hat die schwarz-gelbe Koalition in der letzten Legislaturperiode beschlossen, und das Land hat sie auch in die Integrationsministerkonferenz eingebracht. Herr Kollege Panske, wo sind denn in Ihrem Antrag die neuen inhaltlichen Akzente, außer dass die schwarz-grüne Koalition leider wie immer in Richtung Bund schaut und mehr finanzielle Mittel fordert? Ich hätte am liebsten bei Ihrer Rede eine Strichliste gemacht: Der Bund muss, der Bund muss, der Bund muss. – Das waren etliche Punkte. Sie nicken auch gerade. Aber die im Verantwortungsbereich des Landes liegenden Chancen haben Sie kaum genutzt. Fragen der Qualität oder der Verbindlichkeit der Kurse, zu denen die schwarz-gelbe Koalition beschlossen hatte, bleiben im Antrag offen. Da hätte man nachjustieren und -steuern können. Verschwiegen wird auch, dass sich die Ampelkoalition auf Bundesebene die Verbesserung der Integrationskurse ins Aufgabenheft geschrieben hat. Insofern teilen wir zwar die Intention des Antrags, aber in dieser Form bringt er uns – wenn man ehrlich ist – nicht weiter. Leider wollen die Antragsteller keine weiteren Beratungen im Fachausschuss – das ist eigentlich schade –, daher können wir uns an dieser Stelle nur enthalten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP) 04.05.2023
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lürbke. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Seli-Zacharias.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag geht es um Sprachkurse. Das Erlernen der deutschen Sprache sei wichtig für eine gelungene Integration; eine gemeinsame Sprache trage maßgeblich zum Gelingen der Integration bei und verbessere die Chancen am Arbeitsmarkt – so weit, so richtig. Aus Ihrem Antrag geht allerdings nicht eindeutig hervor, um wen es hier überhaupt geht. Überwiegend geht es um Ukrainer, zusätzlich schreiben Sie von Zugewanderten, Geflüchteten, Menschen mit Einwanderungsgeschichte und neu eingewanderten Personen. Die Frage sei erlaubt, ob Sie sich absichtlich so unklar auszudrücken. Mit Stand vom 31. Dezember 2022 sind ca. 224.000 Ukrainer legal nach NRW eingereist, um hier Schutz zu suchen; die meisten in den Monaten nach Kriegsausbruch, weshalb die Phase der Erstorientierung überwiegend abgeschlossen ist. Die Zusammensetzung dieser Gruppe unterscheidet sich fundamental von den Migranten aus den bisherigen Herkunftsländern seit 2015. Es ist wichtig, das zu unterscheiden. Bei den Ukrainern handelt es sich mit Stand August 2022 zu 34 % um Kinder, zu 42 % um Frauen zwischen 18 und 64 Jahren, zu 7 % um Senioren und nur zu 17 % um Männer zwischen 18 und 64 Jahren. Wie aus Umfragen hervorgeht, möchte etwa ein Drittel bis Kriegsende bleiben, ein weiteres Drittel für längere Zeit oder dauerhaft und 27 % sind noch unsicher. Weitere Unterschiede betreffen die berufliche Vorqualifikation und die kulturelle Nähe der Ukrainer zu unserem Land, was ganz andere Voraussetzungen an die Integrationskurse stellt. So sollte der Orientierungskurs als Bestandteil des Integrationskurses aus unserer Sicht in weiten Teilen überflüssig sein. Wichtiger als grundlegende Integrationsmaßnahmen sind die Anerkennung vorhandener Berufsqualifikationen und der Spracherwerb. Wie ich eingangs erwähnte, handelt es sich bei den Ukraine-Flüchtlingen überwiegend um Frauen im arbeitsfähigen Alter. Für Frauen gibt es sogenannte MiA-Kurse: Migrantinnen einfach stark im Alltag. Für die Ukrainer braucht es also ein eigenes, maßgeschneidertes Konzept bei den Integrations- und Sprachkursen. Aber da Sie wie immer alles in einen Topf schmeißen, (Lachen von Tim Achtermeyer [GRÜNE] – Zu- ruf: Das sagt die Richtige!) Landtag kann ich mir Folgendes nicht verkneifen – weshalb Ihr Antrag übrigens auch nicht unsere Zustimmung finden wird –: (Kirsten Stich [SPD]: Das ist aber schade!) Eine neue Studie aus Wien belegt etwas, das Ihnen sicherlich nicht schmeckt. Die nach Mitteleuropa illegal Zugewanderten werden immer ungebildeter. Laut dem Bericht des Integrationsfonds hat der Anteil der Analphabeten unter den angenommenen Asylbewerbern seit 2019 um 48 % zugenommen, bei Männern stieg der Anteil sogar um 80 %. Demnach haben sieben von zehn Schutzberechtigten, deren Antrag in den vergangenen zwölf Monaten in Österreich angenommen wurde, noch sogenannten Alphabetisierungsbedarf. In aller Deutlichkeit: Sie können nicht vernünftig lesen und schreiben und haben meist keinerlei Schulbildung. Für uns in Deutschland ist das längst keine Überraschung mehr. So berichtete der seit Juni 2018 amtierende BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer bereits im Februar 2020 von abenteuerlichen Zuständen in deutschen Integrationskursen. Die damalige deutsche Analphabetenrate lag offiziell bei 17 % der Kursteilnehmer, das galt als hohe Zahl. Im Ohr blieb auch die eindringliche Warnung Hans-Eckhard Sommers davor, dass nur wenige Fachkräfte nach Deutschland kämen. Ich will auch an die Medienberichterstattung erinnern, so sagte etwa der Chef des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache in der Frankfurter Rundschau vom 21. November 2019: „Nur ein Bruchteil der Absolventen schließt die Kurse ab.“ Damals wie heute geschieht leider das Gleiche: Umgehend wird die Ursache auf zu anspruchsvolle Kurse zurückgeführt. Im März 2019 hatte die Deutsche Presse-Agentur gemeldet, dass am Ende die Hälfte der Zuwanderer beim Deutschtest durchfalle. Sie haben sich schlichtweg – und das ist das Grundproblem – an das Mangelniveau der Zuwanderer gewöhnt. Ihnen ist es recht, Steuergelder herauszuschmeißen, anstatt einfach passgenaue Konzepte zu erstellen und dieses Angebot nur denjenigen zur Verfügung zu stellen, die es auch wirklich verdienen. – Vielen Dank.
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Frau Abgeordnete Seli-Zacharias. – Für die Landesregierung spricht jetzt die Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen ist ein Einwanderungsland. Ich will Sie mit dieser vermeintlichen Binsenweisheit nicht langweilen, aber über die reine Feststellung hinaus gilt es, 04.05.2023 diese Tatsache mit einer funktionierenden Integrations- und Teilhabestruktur zu hinterlegen. Nordrhein-Westfalen ist mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz und der darin gesetzlich abgesicherten Infrastruktur gut aufgestellt, aber die Gestaltung von Migration ist eine gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen. In dieser Verantwortungsgemeinschaft – diese Wahrheit kann ich Ihnen nicht ersparen – ist es nun einmal die Aufgabe des Bundes, für ein ausreichendes Angebot an Integrations- und Sprachkursen zu sorgen. Neben der aktuellen Herausforderung der Unterbringung und Versorgung muss die Integration jetzt im Fokus aller Akteure stehen. Herr Kollege Lürbke, es ist doch eine erfreuliche Kontinuität, auch im Sinne des nordrhein-westfälischen Integrationskonsenses, dass diese Forderung im Grunde genommen schon in der vergangenen Legislaturperiode von Schwarz-Gelb adressiert wurde. Aber entscheidend ist doch jetzt, dass wir eine Umsetzung dieser Forderung brauchen, und das liegt in der Zuständigkeit des BAMF. Eine schnellere Chance auf gesellschaftliche Teilhabe eröffnet Menschen hier Perspektiven und hebt gleichzeitig Potenziale für dringend benötigte Fachund Arbeitskräfte. Menschen, die zu uns kommen und arbeiten können und wollen, müssen tatsächlich auch in die Lage versetzt werden, dies zu tun. Für die bestehenden Herausforderungen von heute heißt das konkret: Wir benötigen mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung bei der Sprachund Integrationsförderung. Anbieter der durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanzierten Kurse berichten allerdings immer wieder von langen Wartezeiten, weil vor allem Räume und Personal fehlen. Manchmal ist aber auch das digitale Angebot nicht so flexibel handhabbar, wie das vor Ort eigentlich sinnvoll und notwendig wäre. Nordrhein-Westfalen ist dazu wiederholt aktiv geworden, und zwar nicht erst in dieser Legislaturperiode, sondern auch schon in der vorherigen, wie wir gerade gehört haben. Aber just in der letzten Woche haben wir gemeinsam mit sechs weiteren Ländern auf der Integrationsminister*innenkonferenz in Wiesbaden bessere Rahmenbedingungen für Lehrkräfte und Kursträger sowie eine effektive und zukunftsfeste Ausgestaltung des Integrationskurssystems gefordert. Der Bund muss – das war ja hier auch schon Teil der Debatte – die Mindestanforderungen für Lehrkräfte und Raumgrößen senken und flexibilisieren, damit Sprachkurse sich tatsächlich auch am Bedarf orientieren können. Wir müssen mehr Kurse anbieten können. Es geht nicht nur darum, Deutsch auf C2- Niveau zu lernen, sondern auch um die Grundzüge der deutschen Sprache. Das ist ja auch ein ele-Landtag mentarer Grundsatz von Integration und Teilhabe. Dabei können Studierende ebenso helfen wie ukrainische Handwerksmeister*innen, die beide Sprachen sprechen. Sprache ist ein entscheidender Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe. Sprachkurse dürfen jetzt eben nicht zu einem Nadelöhr und damit zur Verhinderung von Teilhabe werden. Seit Jahren appellieren wir daher an den Bund, bessere und zielgruppenspezifischere Kurse zu installieren, die auf die unterschiedlichen Voraussetzungen von Einwanderer*innen abgestimmt sind. Die Sprachförderung muss aber vor allem frühzeitig erfolgen. In diesem Zusammenhang ist es besonders ärgerlich, dass die Erstorientierungskurse als ein wichtiger Baustein in der Angebotsstruktur jetzt ein Stück weit zur Disposition gestellt sind. Es ist eben gerade das Ziel der Erstorientierungskurse, dass Menschen Teil unserer Gesellschaft werden sowie hier ein Zuhause finden können und schon frühzeitig Sprach- und Orientierungsangebote erhalten. Der Bund kürzt nun die Mittel für eben diese Erstorientierungskurse. Das ist das falsche Signal zur falschen Zeit. Die Entscheidung führt zu einer faktischen Einschränkung des so wichtigen Angebotes, hemmt Integrationsprozesse und nimmt den Zugewanderten die Chance auf schnelle gesellschaftliche Teilhabe. Daher erwarte ich – auch das kann ich Ihnen nicht ersparen –, dass der Bund diese Mittelkürzungen im Rahmen der gemeinsamen Verantwortungsübernahme zurücknimmt, weil wir diese Erstorientierungskurse als einen weiteren Baustein im System der Sprach- und Integrationskurse brauchen. Integration muss früh beginnen. Dazu sind diese EOK-Kurse ein wichtiger Baustein. Der Bund muss dafür Sorge tragen, Versorgungslücken zu schließen und nicht neue Angebotslücken zu schaffen. Aber auch wir als Land wissen natürlich um unsere Verantwortung. Wir stellen Mittel für Basissprachkurse und niedrigschwellige Sprachgelegenheiten bereit – noch einmal aufgestockt aus Mitteln des Sondervermögens, um Angebote zu ergänzen und Lücken zu überbrücken. Bereits jetzt werden im Rahmen der sozialen Betreuung in den Unterbringungseinrichtungen des Landes für Geflüchtete verschiedenste Sprachkurse unterschiedlichster Form je nach Einrichtung und in Abhängigkeit vom jeweiligen Betreuungsdienstleister angeboten. Darüber hinaus werden wir eine Ausweitung von Alphabetisierungs- und Basissprachkursen in allen regulären Unterbringungseinrichtungen des Landes prüfen. Die jährliche Finanzierung der Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen aus ESF-Mitteln ist gegenwärtig bereits bis zum Ende der ESF-Förderperiode zugesagt. Wir stehen vor großen Herausforderungen. Insbesondere Kommunen arbeiten häufig am Rande der 04.05.2023 Belastungsgrenze und gehen manchmal vielleicht auch darüber hinaus. Sie sind es aber auch, die Integration vor Ort mit ihrem eigenen Engagement und dem der vielen Ehrenamtlichen gestalten. Im Sinne einer gelebten Verantwortungsgemeinschaft muss das Thema „Integration“ genauso in den Fokus gerückt werden wie die Frage der akuten Unterbringung und Versorgung Geflüchteter. Deshalb hat sich die Integrationsminister*innen- und Integrationssenator*innenkonferenz der Länder auch dafür ausgesprochen, an die früheren Finanzierungssysteme seitens des Bundes anzuknüpfen und auch eine Integrationspauschale in eine strukturelle und dauerhafte Finanzierung des Bundes einzubeziehen. Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass Gelder, die in die frühzeitige Integration und frühzeitige Ermöglichung von Teilhabe investiert werden, auch eine absolute Investition in Zukunftschancen sind. Integration bleibt eine Daueraufgabe. Deswegen brauchen wir eine dauerhaft gesicherte Finanzierung, eine dauerhaft starke Integrationsinfrastruktur, die eben auch und gerade in Zeiten von Arbeits- und Fachkräftemangel dazu beitragen kann, dass Menschen, die zu uns kommen, ihre Potenziale hier auch einbringen und nutzen können. Diese Potenziale brauchen wir. Wir dürfen und können es uns nicht leisten, sie liegen zu lassen, weil wir künstliche Nadelöhre produzieren. – Herzlichen Dank (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin Paul. –Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass die Ministerin ihre Redezeit um 1 Minute und 37 Sekunden überzogen hat. Trotzdem sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Somit befinden wir uns am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragsstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/4126. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer stimmt diesem zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. (Andreas Keith [AfD] meldet sich weiterhin.) Herr Keith, Sie waren jetzt ein bisschen zu langsam, oder? Das war noch von vorher? (Andreas Keith [AfD] signalisiert Zustimmung.) – Alles gut. Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 18/4126 mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex angenommen ist. Wir kommen zu: Landtag 10 Biogas und Biomethan als Beitrag zur Energieunabhängigkeit ausbauen und fördern Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1359 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/3795 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume Drucksache 18/4173 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragsstellende Fraktion dem Kollegen Korth das Wort.
Wilhelm Korth CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Biogasanlagen sind ein wesentlicher Leistungsträger der Energiewende. Sie nutzen biologische Substrate wie zum Beispiel Gülle, Mist, Pflanzen oder andere Lebensmittelreste, um über den Prozess der Gärung Biogas herzustellen. Die Vorteile von Biogasanlagen sind, dass sie eine dezentrale Energieversorgung bieten, sich regenerativer Energiequellen bedienen, produziertes Gas vergleichsweise einfach speichern und auch Strom produzieren, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Gerade in Zeiten der Energiewende ist es wichtig, diese Potenziale der Biogasanlagen als eine Säule des Energiesystems differenziert zu betrachten. Deswegen ist es richtig, sich mit dieser Thematik intensiv zu beschäftigen. Und das haben wir getan. Ich habe das Gefühl, dass viele Menschen das Potenzial der Biogaserzeugung für die Energiewende noch unterschätzen. In der öffentlichen Diskussion konzentrieren wir uns stark auf Windkraft und Photovoltaik. Aber bei konsequenter Nutzung und Ausbau ist das Biogas eine starke Säule. Die Biogasanlagen sind in der Vergangenheit sowohl technisch als auch systemisch ständig weiterentwickelt worden. Somit produzieren viele Biogasanlagen mehr als nur Strom. Sie verfügen auch über eigene Wärmenetze bzw. Mikrogasnetze, um im System der Kraft-Wärme-Kopplung auch über weitere Entfernungen die Verbraucher mit Energie zu versorgen. Der Forderungskatalog des Antrags der FDP ist lang. Manches ist gut. Manches ist schlecht. Vieles ist noch sehr unkonkret. Genau da machen wir es mit unserem Entschließungsantrag besser. 04.05.2023 Ihr Antrag zielt stark darauf ab, Biogasanlagen in die Methanerzeugung zu überführen. Bestehende Anlagen können mit einem Verflüssigungsmodul nachgerüstet werden und überall in NRW kleine, dezentrale Bio-LNG-Anlagen entstehen lassen, (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) die laut FDP finanziell gefördert werden sollen. Ein finanzielles Förderprogramm für die Umrüstung von Bestandsanlagen in der Biomethanproduktion ist nach unserer Ansicht der falsche Ansatz. Das haben uns in der Anhörung auch die Biogasanlagenbetreiber gesagt. Wenn, dann muss die Nachfrage angeregt, der Gasnetzzugang beschleunigt oder die Änderung des Betriebs von Strom- auf Biomethangaserzeugung vereinfacht werden. Wir gehen mit unserem Entschließungsantrag auf diese weiteren Punkte ein. Wir wollen ermöglichen, dass die Energie aus Biogasanlagen flexibler geschaltet werden kann. Dazu wollen wir die Lagerung von Biogas regulatorisch der von Erdgas angleichen und die Begrenzung im Baugesetzbuch für privilegierte Biogasanlagen auf 3,5 Millionen Normkubikmeter dauerhaft anheben. Ziel ist es, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Dinge vereinfacht werden können, entbürokratisiert werden können und flexibilisiert werden können. Damit zeigen wir Chancen auf. In der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft ist noch viel Potenzial ungenutzt, gerade bei Gülle und Mist. Güllekleinanlagen können dazu beitragen, diese Potenziale zu nutzen. Sie haben den Vorteil, dass energiearme Gülle nicht über lange Strecken transportiert und gelagert werden muss, sondern direkt aus dem Stall in die Anlagen gelangt. Der Bund hat im vergangenen Jahr die zugelassene Bemessungsleistung für neue Güllekleinanlagen auf 150 kW erhöht. Eine solche Regelung muss unserer Meinung nach auch für bestehende Anlagen gelten. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, an dieser Stelle darf ich auch sagen, lieber Dietmar Brockes, die Stoßrichtung Ihres Antrages ist gut und richtig. Sich auf Bundesebene für die Abschaffung der starren Verweilzeiten von mindestens 150 Tagen der Biogasanlagen einzusetzen und stattdessen andere Maßnahmen zur Reduktion von Methan zuzulassen, ist genauso richtig wie, dafür zu sorgen, dass die Lagerung der Gärreste in JGS-Behältern möglich ist, ohne dass die landwirtschaftlichen Betriebe die Behälter umdeklarieren bzw. umbauen müssen, weil sie plötzlich unter die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen fallen. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Wir müssen uns anstrengen, um unsere Energieversorgung aus regenerativen Quellen auf möglichst viele Standbeine zu verteilen. Die Flexibilisierung der Landtag Regulierung von Biogasanlagen ist dabei ein wichtiger Schritt.
Berivan Aymaz
Die Redezeit, Herr Kollege.
Wilhelm Korth CDU
Ja, ich bin sofort fertig. Ein Satz noch: Unser Entschließungsantrag präzisiert den Antrag der FDP und nimmt Hinweise aus der Fachanhörung auf. Das war nötig und ist gut. Ich werbe daher um die Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat jetzt Herr Schneider das Wort.
René Schneider SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben die Biogasproduzenten erfolgreiche, aber auch ziemlich turbulente Zeiten erlebt. Angetrieben vom Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahre 2000 startete eine einzigartige Erfolgsgeschichte. In dieser Zeit kam es zu einem starken Anlagenzubau, und es hat sich gezeigt, dass Biogas ein zuverlässiger Energieträger ist. Der Bruch indes kam 2014, als die Förderkonditionen verändert wurden und den weiteren Ausbau bremsten. Inzwischen haben sich durch den Angriffskrieg auf die Ukraine die energiepolitischen Bedingungen wieder verschoben, und der Optimismus in der Biogasbranche wächst. Die Branchenvertreter weisen darauf hin, dass ihre Anlagen die hohen Strompreise an der Börse dämpfen und Preisspitzen kappen. Gleichzeitig könnten die Strommarkterlöse auch zur Refinanzierung der Investitionen im Biogasbereich beitragen. Auch im Wärmemarkt leistet Biogas einen wichtigen Beitrag. Die Branche könnte inzwischen Wärme preiswerter als mit fossilen Energien anbieten. Zudem böten sich bei der Aufbereitung von Biogas zu Biomethan neue Einkommens- und Versorgungsmöglichkeiten. Diesem Argumentationsansatz folgt auch der vorliegende Antrag der FDP. Dabei stellen wir als SPD-Fraktion fest, dass viele Anliegen und Forderungen der FDP in die richtige Richtung gehen und den Anforderungen einer diversifizierten Energieversorgung entsprechen. Dies betrifft insbesondere die Forderung nach einer von der Landesregierung finanzierten Potenzialstudie für die Nutzung und Erzeugung von Biomethan 04.05.2023 sowie Bio-LNG. In einer solchen Studie könnte neben den Potenzialen der Biomethanerzeugung auch die Standorteignung für Biomethananlagen in NRW ermittelt werden. Auf diesen Punkt hat insbesondere die Landwirtschaftskammer in der Anhörung hingewiesen. Wir begrüßen auch die Forderungen nach einem Biogasgipfel mit Politik, Betreibern von Biogasanlagen, Bauernverbänden sowie der Landwirtschaftskammer, um den Ausbau oder Umbau von Biogasanlagen voranzubringen. Diesen Austausch und die Vernetzung zwischen den genannten Akteuren finden wir gut; denn so können wir die Akzeptanz dieses Energieträgers ebenso fördern. Bemerkenswert ist, dass die Regierungsfraktionen diese Forderungen in ihren Entschließungsantrag nicht aufgenommen haben. Die Anhörung ergab auch ernst zu nehmende Bedenken der Vertreterinnen und Vertreter des Naturschutzes. Diese machten deutlich, dass die vom Biogas-Verband skizzierten Potenziale kaum zu realisieren sind, da die Konkurrenz um Fläche in Deutschland enorm groß ist. Diese Flächen werden zur Produktion von Nahrungsmitteln, Futtermitteln, Bioenergie oder Industrierohstoffen benötigt. Ebenso brauchen wir Flächen zur Moorwiedervernässung, aber auch Flächen für mehr Biodiversität. Große Bedenken haben wir bei der von der FDP geforderten Erleichterung im Bauplanungsrecht. Unsere Bedenken werden durch die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände gestützt. Die SPD-Landtagsfraktion sieht hier ebenso wie die kommunale Familie die Gefahr einer ungeordneten Entwicklung im ländlichen Raum sowie eine Fehlentwicklung zugunsten großindustrieller Anlagen. Diese stehen dann nicht mehr im Zusammenhang mit einer bäuerlichen landwirtschaftlichen Nutzung. Die CDU und die Grünen versuchen in ihrem Entschließungsantrag, diese für den ländlichen Raum wichtige politische Frage mit neu definierten Obergrenzen zu lösen. Die mit der sogenannten Privilegierung verbundenen Fragen und Sachverhalte sind für den Frieden im ländlichen Raum eminent wichtig. Dieser darf nicht mit neuen technischen Versatzstücken infrage gestellt werden. Deshalb werden wir uns sowohl beim Antrag der FDP als auch beim Antrag der Regierungsfraktionen enthalten. – Glück auf und Gottes Segen! (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Herr Schneider. – Jetzt hat für Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Herr Rüße das Wort. Landtag
Norwich Rüße GRÜNE
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber René Schneider, enthalten ist ja immer ein bisschen mutlos. Aber man kann das natürlich machen. (Heiterkeit – René Schneider [SPD]: Bei euch ist „Glaube, Liebe, Hoffnung“!) Ich bin der FDP ausdrücklich dankbar dafür, dass sie den Antrag gestellt hat, weil das ein Impuls für die Debatte war und wir mal wieder über Biogas reden. Das haben wir lange nicht getan. Vor allem haben wir es in den letzten zwei, drei Jahrzehnten immer sehr wechselhaft getan. Ich sage an dieser Stelle auch, was ich mir wünschen würde. Ich würde mir wünschen, dass wir als Politik verlässliche Rahmenbedingungen für Landwirtschaft schaffen und nicht dieses „Rein – Raus“ machen: Einmal ist Biogas gut, dann ist es schlecht, und auf einmal ist es wieder gut. Bei den Preisen, die für diese Investition in der Landwirtschaft heute aufgerufen werden – sofern man überhaupt in die Methanproduktion einsteigen will, wie Dietmar Brockes es gerne hätte –, fragen mich viele Biogasanlagenbetreiber: Wie viele Jahre brauche ich, um dieses Invest wieder herauszubekommen? – Das ist nicht einfach. Das Mindeste ist, dass wir an dieser Stelle verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. (Beifall von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Wir haben infolge des russischen Angriffskriegs erlebt, wie wichtig eine sichere Energieversorgung ist. Wir alle wissen im Rahmen der Energiewende auch, dass Biogas eine super Ergänzung zu Wind und Sonne ist, weil es flexibel leisten kann. Mit dem Antrag der FDP haben wir deshalb ein Problem – da sehe ich bei der FDP auch gewisse Parallelen zur E-Fuel-Debatte –, weil Sie die Methanisierung derart in den Vordergrund stellen. Ich glaube, dass es gerade in Nordrhein-Westfalen nicht zwingend einen guten Weg für Biogas gibt, weil wir ein dicht besiedeltes Bundesland sind. Wenn nicht hier, wo denn dann kann man die Abwärme super in Nahwärmenetzen nutzen? Der Kollege Korth hat das eben auch schon angedeutet. Die entscheidende Frage ist doch: Mache ich Kraft-Wärme-Kopplung? Erzeuge ich Strom plus Wärme zur Nutzung? Welchen Wirkungsgrad erziele ich dann? Oder gehe ich Ihren Weg und nehme das Methan, transportiere es und verbrenne es an anderer Stelle? Was ist wirklich der effektivere Weg? Bei Ihrem Antrag und in der ganzen Debatte kommt zu kurz, dass die Umwandlung, die Aufwertung von Biogas zu Methan energieaufwendig ist. Das gibt es nicht umsonst. Deshalb ist aus meiner Sicht erst einmal der andere Weg der bessere Weg. Wo man ihn betreiben kann und die Abwärme über Nahwärme-04.05.2023 netze nutzen kann, ist das sicherlich der bessere Weg. Dann will ich noch auf Folgendes hinweisen – das schreiben Sie zwar in Ihrem Antrag; meines Erachtens muss man das aber auch immer wieder sagen –: Wir haben im letzten Jahrzehnt viel über Artenvielfalt und das Spannungsverhältnis von Landwirtschaft und in dem Zusammenhang auch über Biogasanlagen und den Anbau von Mais diskutiert. Wir wissen – Sie schreiben das in Ihrem Antrag auch richtigerweise –, dass die Potenziale nicht so groß sind und man deshalb gucken muss, wo man zum Beispiel Reststoffe gewinnen kann. Ich sage heute schon vorher: Wir werden in den nächsten Jahren zunehmend darüber reden, wofür wir Biomasse überhaupt verwenden. Wenn wir schon beim Holz die Debatte haben, ob Holz zu schade zum Verbrennen ist, werden wir diese Debatte natürlich auch bei den Produkten vom Acker haben. Perspektivisch brauchen wir unter anderem Stroh als Rohstoff für die Industrie. Daher ist es wichtig – das zeigt der Antrag auch auf –, dass wir uns auf die absoluten Reststoffe konzentrieren. Aber auch hier eine kleine Anmerkung: Es wäre schön, wenn sich die FDP mit uns dafür einsetzen würde, flächendeckend in NRW in allen Kommunen die Biotonne durchzusetzen, damit wir die Lebensmittelabfälle tatsächlich überall einsammeln. Wenn Sie da an unserer Seite wären, wäre das schön. Gleichwohl wollen wir diese Abfälle deutlich herunterfahren. Das Potenzial ist also tatsächlich viel zu groß. Wir werfen viel zu viele Lebensmittel weg. Insofern wollen wir da ein Stück weit herunterkommen. Sie fokussieren sich an dieser Stelle sehr stark auf Methan. Das halten wir gerade für Nordrhein-Westfalen nur in Einzelfällen für richtig. Es hat auch Gründe, warum bislang nur elf von 719 Biogasanlagen diesen Weg gehen. Das liegt nicht daran, dass das nicht gehen würde; denn einige machen es ja. Aber es ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Mehrheitlich ist das in Nordrhein-Westfalen nicht der richtige Weg. Deshalb haben wir unseren Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir durchaus einiges aus Ihrem Antrag aufgreifen – aber den Methanisierungsgedanken nicht; er ist aber weitestgehend raus. Wir betonen andere Dinge. Wir glauben, dass wir mit anderen, kleineren Schritten den Biogasanlagenbetreibern viel mehr helfen – etwa damit, bei den kleineren Biogasanlagen die Schwelle von 150 kW einzuziehen. Wir verstehen nicht und wollen nicht, dass das Gefährdungspotenzial von Biogas anders behandelt wird als das von Erdgas. Warum kann man von Erdgas 50.000 kg lagern und von Biogas nur 10.000 kg? Es geht also darum, eine Erleichterung hinzubekommen. Denn das ist völlig unverständlich. Das hat die Landtag Anhörung auch ergeben. Warum werden die JGS-Anlagenbehälter anders bewertet, wenn sie mit Gärresten gefüllt werden? Das sind die Erleichterungen, die die Biogasanlagenbetreiber brauchen. Am Ende sage ich noch einmal: Was sie vor allem von uns brauchen, ist Verlässlichkeit. Politik muss ein verlässlicher Partner sein. Dann hat diese Branche auch eine Perspektive. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun der Kollege Herr Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin ja schon froh, Herr Kollege Korth und Herr Kollege Rüße, dass Sie unseren Antrag nicht in Bausch und Bogen in den Boden gestampft haben, sondern mit einem Entschließungsantrag darauf eingegangen sind. Aber in Ihren Ausführungen ist ja schon deutlich geworden, Herr Kollege Rüße, wo Sie die Unterschiede sehen. Es wurde gerade sehr deutlich, dass Sie zwar beim Biogas in die Richtung unseres Antrags gehen. Das ist aus unserer Sicht aber halbherzig, da Sie eben nicht den Schritt, der in der Koalition anscheinend durch die Grünen verhindert wurde, in Richtung Biomethan gehen wollen. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Ich habe doch ge- rade erklärt, warum das keinen Sinn hat!) Das ist der große Fehler, Herr Kollege Rüße. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Warum soll das ein Fehler sein?) Sie haben nämlich gerade wieder den Punkt gemacht, dass Sie der Landwirtschaft vorschreiben, was gut und richtig ist. Sie sagen, was sie tun darf und was nicht. Wir wollen den Landwirten die Möglichkeit geben, die energetischen Potenziale zu nutzen, die nun einmal da sind. (Beifall von der FDP) Herr Kollege, Ihr Antrag geht gut auf das Thema „Biogas“ ein. Aber er ist halbherzig, weil er aufgrund grüner Ideologie bewusst das Biomethan ausschließt. (Beifall von der FDP – Widerspruch von den GRÜNEN) Trotzdem werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])
Berivan Aymaz
Herr Abgeordneter Brockes, es liegt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Rüße vor. Möchten Sie sie zulassen? 04.05.2023
Dietmar Brockes FDP
Gerne.
Berivan Aymaz
Dann hat er jetzt das Wort.
Norwich Rüße GRÜNE
Herr Kollege, ich habe ein bisschen das Gefühl, dass Sie mir nicht zugehört haben. Aber ich stelle Ihnen jetzt trotzdem die Frage. Ich habe gerade gesagt, dass es in unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen bei den allermeisten Biogasanlagen eine hervorragende Abwärmenutzung gibt, weil wir ein dicht besiedeltes Bundesland sind. Warum sollten diese Biogasanlagen, die eine effiziente Kraft-Wärme-Kopplung vorweisen, Ihrer Meinung nach auf Methanproduktion umstellen, bei der der Energieverlust deutlich größer ist?
Dietmar Brockes FDP
Lieber Herr Kollege Rüße, das kann ich Ihnen ganz leicht sagen. Wir führen ja im Moment auf Bundesebene die Diskussion, ob alle Gasheizungen aus den Häusern rausgeschmissen und durch Wärmepumpen ersetzt werden sollen. (Lachen von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Wenn wir jetzt das Biogas in Biomethan umwandeln, können wir damit Erdgas eins zu eins ersetzen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Präzise Antwort!) Damit, Herr Kollege Rüße, können wir zum Beispiel die Gastherme schon jetzt CO -frei machen. (Widerspruch von den GRÜNEN) Damit sind wir schneller als die Pläne von Ihrem Kollegen Habeck bei den Wärmepumpen, die jetzt mit Braunkohlestrom betrieben werden (Norwich Rüße [GRÜNE]: Und die Kraft- Wärme-Nutzung läuft leer? Das ist doch abs- trus!) und nicht CO -frei sind. Mit Biomethan können wir die Haushalte mit den bestehenden Gasthermen versorgen, ohne dass der einzelne Private umrüsten muss. Das ist ein Vorteil von vielen, den Biomethan hat und den Sie anscheinend nicht nutzen wollen. (Beifall von der FDP) Biomethan bietet nämlich die Möglichkeit, schnell und sauber energieunabhängig zu werden. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Das war aber sehr schwach, Herr Kollege!) Das scheint die Landesregierung aber nicht zu wollen, Frau Ministerin, wie aus den Ausführungen Ihres Kollegen gerade deutlich geworden ist. Es ist eben schon angesprochen worden: Wir haben ein Riesenpotenzial. Bereits jetzt sind in Nordrhein-Landtag Westfalen über 719 Biogasanlagen in Betrieb. Zusammengenommen erzeugen sie 536 MW Leistung. Nur elf Anlagen sind bisher umgerüstet oder zu Biomethananlagen weiterentwickelt worden. Wir könnten damit wirklich lokale Gasnetze versorgen und unseren Beitrag zu den Erneuerbaren leisten. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Nordrhein-Westfalen hat hier ein erhebliches Ausbaupotenzial. Aber wir hören es ja schon: Schwarz-Grün will dieses Potenzial leider nicht nutzen. Laut Fachverband Biogas e. V. kann die Biogasproduktion in Deutschland ohne eine Ausdehnung der Anbauflächen für Energiepflanzen auf ca. 135 bis 235 TWh ausgeweitet werden. Das war auch ein Punkt, der vorher immer in den Raum geworfen wurde. Herr Kollege Rüße hat es ebenfalls angedeutet – nach dem Motto, man wolle jetzt mehr Flächen für Energiepflanzen usw. Nein, wir sind in der Lage, auf Basis von Abfällen, Reststoffen, Zwischenfrüchten, Gülle, Mist, Gras aus Dauergrünflächen und landwirtschaftlichen Nebenprodukten, also ohne zusätzliche Flächen zu benutzen, Biogas und Biomethan zu produzieren. Deshalb stimmt auch das Argument, das auch in der Anhörung kam, der Flächenverbrauch würde zunehmen, nicht. Das ist nicht der Fall. Auch der Kollege Korth hat es eben betont. (Beifall von der FDP) Wir haben hier enorme Potenziale, ohne das Flächenproblem in Nordrhein-Westfalen zu vergrößern. In der Anhörung ist sehr deutlich gerade auch für Biomethan gesprochen worden, Herr Kollege Rüße. Hier nenne ich nur das Beispiel des ehemaligen Staatssekretärs – meines Wissens hat er ein grünes Parteibuch – Dr. Thomas Griese, der in der Anhörung gerade auch die Flexibilitätspotenziale der Bioenergie angesprochen hat, die wir hier heben könnten. Neben der Einspeisung hätten wir flexibel auch die Möglichkeit, in den Monaten oder Wochen, in denen Sonne und Wind nicht produzieren, mit Bioenergie, mit Biogas und Biomethan, hier Strom zu produzieren und damit einer möglichen Dunkelflaute vorzubeugen. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Sonne, die nicht produziert?) Meine Damen und Herren, unser Antrag ist der deutlich weitergehende. Wir wollen hier die Potenziale nutzen. Mit diesem Antrag begegnen wir der Energiekrise. Deshalb wollen wir gerade die heimische Produktion von Biogas und Biomethan fördern. Wir wollen die Nutzung der flexiblen Potenziale der Bioenergie. Schaffen wir doch unsinnige Begrenzungen wie zum Beispiel die 51-%-Quote bei den Input-04.05.2023 stoffen ab, und sichern wir so der Landwirtschaft in der aktuellen Situation ein zusätzliches Standbein. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Und was vor allen Dingen jetzt in den Zeiten des Krieges sehr wichtig ist: Sorgen wir dafür, dass wir die Energieunabhängigkeit weiter stärken.
Berivan Aymaz
Die Redezeit.
Dietmar Brockes FDP
Ja, Frau Präsidentin. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Schalley das Wort.
Zacharias Schalley AfD
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! So, wie sich diese Anträge zu Biogas lesen, haben die etablierten Parteien hier scheinbar die eierlegende Wollmilchsau entdeckt. Es stimmt: Biogas ist speicherbar, flexibel nutzbar und grundlastfähig. Biogas produziert auch dann Energie, wenn die Sonne nicht scheint oder kein Wind weht. – Doch dann hört es schon mit den warmen Worten auf. Denn die Realität ist doch etwas anders, als hier suggeriert wird. Punkt eins: Sie wollen den Bürgern die Biogasanlagen als die Lösung für alle energiepolitischen Probleme verkaufen; Biogasanlagen hätten nur Vorteile, machten alle glücklich und genügten allen Ansprüchen. Fakt ist: Um den gesamten NRW-Energiebedarf mit Biogas aus Energiepflanzen zu decken, bräuchten wir alleine eine Anbaufläche, die doppelt so groß ist wie unser Bundesland. Das funktioniert nicht. Deshalb müssen Biogasanlagen energiepolitisch richtig eingeordnet werden. Punkt zwei: Die Energiepflanzenproduktion steht in direkter Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion. Wenn der Bauer mehr Geld für die Verwertung von Energiepflanzen bekommt als für den Anbau von Lebensmitteln, dann müssen wir feststellen, dass wir bei der berühmten Debatte „Tank oder Teller?“ sind. Wärme und Strom bilden in der Bedürfnispyramide ebenso die Basis wie Lebensmittel. Sie stellen die Leute in letzter Konsequenz vor die Wahl zwischen kalter, dunkler Wohnung und leerem Magen. Sie verschärfen den Nutzungskonflikt, anstatt ihn abzumildern. Punkt drei: Mit steigendem Anbau von Energiepflanzen sinkt die biologische Vielfalt. Mittlerweile ist die ehemalige Nischenkultur Mais zur zweitwichtigsten Kultur Deutschlands mit einer Anbaufläche von mehr als 2,5 Millionen Hektar aufgestiegen. Zum Vergleich: Weizen wird auf knapp 2,9 Millionen Hektar Landtag angebaut. Die Vermaisung führt zur Verringerung der Agrobiodiversität und hat Bodenverdichtung und Erosion zur Folge, welche die Böden vernutzt. Jetzt wird versucht, uns die Biogasanlagen schmackhaft zu machen, indem man darauf verweist, dass auch Stoffe wie Gülle, Wildpflanzen und Lebensmittelabfälle verwertet werden können. Doch damit schaffen Sie Rahmenbedingungen, von denen auch der Energiepflanzenanbau profitiert: Umrüstung von Bestandsanlagen, Abbau rechtlicher Hindernisse, Privilegierung von Einspeiseanlagen. Was hier noch keine Berücksichtigung findet, ist die Frage der Wirtschaftlichkeit und der Umweltbilanz der Anlieferung von Gärstoffen über weite Strecken. Punkt vier: So, wie es im Antrag dargestellt wird, wirkt es so, als wären die Anlagenbetreiber arm wie eine Kirchenmaus – als gäbe es nicht jetzt schon Investitionszuschüsse, Grundvergütung, Flexibilitätszuschlag, Förderung für die Gülleverarbeitung, das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe, Förderung für Biogasreinigung usw. Es ist einfach nicht wahr. Die EEG-Einspeisevergütung alleine macht in den meisten Fällen schon mehr als die Hälfte der Erlöse aus. Seit der Einführung des EEG sprießen die Biogasanlagen auf den Höfen wie Pilze aus dem Boden; die feststehende Vergütung war attraktiv genug für die Investitionen. Und schon immer bestand mit großen Gärbehältern die Möglichkeit, dann einzuspeisen, wenn es am profitabelsten war. Sie geben den Anlagenbetreibern die Möglichkeit, wie die Tankstellen zu Ferienbeginn im richtigen Moment die Preise zu erhöhen und einen ordentlichen Reibach zu machen. Am Ende zahlt es durch die zahlreichen Förderprogramme dann doch die Allgemeinheit. Punkt fünf: Sie kennen keine Fördergrenzen. Mit Ihrem Antrag schaffen Sie eine Goldgräberstimmung. Doch der Claim, den Sie abstecken, ist endlich. Die Rentabilität von Biogasanlagen kann genauso schnell einbrechen wie bei Solar- und Windanlagen, nämlich dann, wenn die staatliche Einspeisevergütung und die Dauersubventionen wegfallen. Und das kann schneller passieren, als Ihnen lieb ist, nämlich dann, wenn die Deutschen nicht mehr bereit sind, inmitten einer Energiekrise die höchsten Strompreise der Welt zu bezahlen. Man kann dem Landwirt weiß Gott keinen Vorwurf machen, wenn er diese Subventionen mitnimmt, weil ausländische Billigimporte und das Preisdumping der großen Lebensmittelhändler seine Erzeugerpreise für Lebensmittel unter die Rentabilitätsschwelle drücken. Es ist auch völlig in Ordnung, im Sinne der Kreislaufwirtschaft eine Biogasanlage zu betreiben, um möglichst viel aus den Nebenprodukten herauszuholen. Doch ein dezentrales System, das ohne Subventionen nicht auskommt, kann niemals unsere Energieversorgung auf umweltverträgliche Weise sichern, insbesondere dann nicht, wenn man die gesamte Prozesskette unter den Aspekten der Wirt-04.05.2023 schaftlichkeit, der Ernährungssicherheit und des Umweltschutzes ehrlich in den Blick nimmt. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Neubaur. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erneut bin ich den Abgeordneten hier im Landtag sehr dankbar dafür, dass wir uns in dieser Plenarwoche des Themas der Wärmewende, der erneuerbaren Energieerzeugung wieder so intensiv annehmen. Das treibt offensichtlich alle demokratischen Fraktionen um. Alle sind auf dem Weg, Lösungen für das zu finden, was in der Vergangenheit eben nicht zu Planungssicherheit und Verlässlichkeit von politischen Rahmenbedingungen geführt hat, sondern zu Verunsicherung. Genau dies zu verändern, ist das Ziel, das wir als Landesregierung verfolgen. Wir wollen die wichtige Rolle des Biogases, der Bioenergie in einem sonst eher volatil zusammengesetzten Markt im Bereich der erneuerbaren Energieerzeugung durch Wind und Sonne anerkennen. Bioenergie kann dazu einen wichtigen Teil beitragen. Vor allem wollen wir auch betrachten, dass es für die lokale Wertschöpfung wichtig ist, die vorhandenen Bioenergie-, Biogasanlagenbestände zu sichern und zu optimieren – und das bestmöglich. Wir wollen diese Potenziale nutzen, um die Herausforderungen für die Zukunft im Sinne der Landwirte, der Industrie und der Bürgerinnen und Bürger zu lösen. Wir sind dabei, in unserem Arbeitsprogramm in Sachen Bioenergie einige Ziele abzuarbeiten. Wir zielen darauf ab, dass wir beim Einsatz von Reststoffen, Bioabfällen und Gülle deutlich mehr einsetzen können, als das in der Vergangenheit der Fall war, und zum anderen, dass wir auch den Zugang von Biomethan zum Gasnetz vereinfachen. Genau diesen Prozess machen wir aber nicht allein von den Schreibtischen der Ministerien aus, sondern im engen Austausch mit den Anlagenbetreibern. Das war auch ein Wunsch, der in der entsprechenden Anhörung artikuliert wurde. Deswegen ist die Energy4Climate zusammen mit den Anlagenbetreibern in einem Austauschprozess, um für Biogas und Biomethan einen Hemmnis-Katalog festzuschreiben, der jetzt fortlaufend aktualisiert wird, um auf dessen Basis genau mit den zuständigen Ressorts und den Beteiligten der Branche und den Verbänden gemeinsam die Lösungsansätze zu finden, damit die bestehenden Hemmnisse wegkommen und wir das Potenzial voll nutzen können. Wir haben im letzten Jahr bereits die Änderungen im Landesentwicklungsplan vorgenommen, damit wir Landtag eine angemessene räumliche Erweiterung vorhandener Betriebsstandorte von Biogasanlagen im Freiraum ermöglichen. Auch das ist ein klares Signal und eine klare Maßnahme, dass diejenigen, die Bioenergie in Anlagen verwerten, eben von uns als ein Teil einer erneuerbaren Energiewende gesehen werden. Die Mobilisierung von Abfallprodukten zur energetischen Nutzung ist doch ebenfalls eine wichtige Maßnahme, die wir zu Recht in unserem gemeinsamen Arbeitsprogramm als Landesregierung festgeschrieben haben. Denn die getrennte Sammlung von Bioabfällen weiter auszubauen, um qualitativ und quantitativ die hochwertige Verwertung von beispielsweise zur Biogaserzeugung nutzbaren Rohstoffen einzusetzen, das muss doch die Lösung sein. Deswegen ist das Wirtschaftsministerium mit dem Umweltministerium da auf einem Weg, um die offenen Fragen wie die Sammlung, Verwertung und die möglichen Absatzwege von Abfällen gemeinsam zu einer Lösung zu führen. Der Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktionen geht weit über das hinaus, was der Antrag der FDP-Fraktion anspricht, und adressiert genau die wesentlichen Hemmnisse. Die Forderungen des Entschließungsantrags, dass man zum Beispiel die im Baugesetzbuch geregelte maximale Produktionsgrenze von 2,3 Millionen Normkubikmetern Biogas pro Jahr endlich dauerhaft anhebt und im Hinblick auf die Regelungen zum Gasnetzanschluss den zeitlichen Rahmen beschleunigt, zeigen doch, wie wir eine Lösung finden, dass es attraktiv wird, im Bereich Bioenergie zu investieren.
Berivan Aymaz
Frau Ministerin, es gibt eine Zwischenfrage. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Ich bin gleich am Ende der Rede.
Berivan Aymaz
Okay. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Die regierungstragenden Fraktionen haben mit dem Entschließungsantrag außerdem die Nationale Biomassestrategie aufgegriffen. An der orientieren wir uns auch, um gemeinsam mit dem Bund, der auch wesentliche Kompetenzen dabei zu regeln hat, eine Lösung vorzusehen. In dem Sinne werden wir genau da weiterarbeiten, wo es unser Arbeitsprogramm vorsieht: Kommunale und industrielle organische Rohstoffe sind Rohstoffe und kein Abfall. In dem Sinne vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 04.05.2023
Berivan Aymaz
Herzlichen Dank. – Möchten Sie nun die Zwischenfrage des Kollegen Brockes von der FDP zulassen? Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr gern.
Berivan Aymaz
Herr Brockes, Sie haben das Wort.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben gerade leider falsch betont, der Antrag der Regierungsfraktionen gehe weiter. Das ist nach Sichtung beider Anträge nachweislich nicht der Fall. (Zuruf von den GRÜNEN) Weil Sie auch nicht auf das Thema „Biomethan“ eingegangen sind, hätte ich gern von Ihnen gewusst: Wie sehen Sie als Wirtschaftsministerin, als Energieministerin die Möglichkeiten gerade der Nutzung von Biomethan im Hinblick darauf, dass Importe aus Krisenländern, was die Menschenrechtsfrage angeht, eher skeptisch zu betrachten sind? Wie sehen Sie da die Alternative des Biomethans, welches wir ja eins zu eins als Ersatz für Erdgas nutzen könnten? – Danke. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Vielen Dank. – Ich verstehe, lieber Kollege Brockes, dass Sie eine andere Interpretation dessen haben, welcher Antrag der weitergehende ist. Wir wollen im Zusammenspiel mit der Bundesregierung, die ja diese Nationale Biomassestrategie auf den Weg bringt, eben versuchen, möglichst kongruent zu sein, sodass es schnell eine Planungssicherheit gibt für diejenigen, die im Bioenergiebereich Anlagen betreiben. Deswegen der Antrag, der sagt, wir wollen konkret Hemmnisse wegschaffen, die unter anderem im Bereich der Investitionskostensenkungen durch eine EU-Rechtsprechung aus dem Herbst 2021 dazu führen, dass gar nicht mehr der Bund der richtige Adressat ist, wenn es darum geht, etwas abzubauen, sondern richtigerweise die Bundesnetzagentur und in Teilen Landesbehörden, die das regulieren. Deswegen ist der Antrag aus meiner Perspektive der weitergehende. Ich bin eine Wirtschaftsministerin, die weiß, wie wertvoll regionale Wertschöpfung ist, und die sicher ist, dass das, was wir uns als Landesregierung vorgenommen haben, nämlich das zirkuläre Wirtschaften zum erfolgreichen Geschäftsmodell zu intensivieren und damit bestehende Kreisläufe … Zu diesen Kreisläufen zählt selbstverständlich die vorhandene Qualität von Bioenergieanlagen, die in der Regel auch Nahwärmeversorgung mit betreiben. Insofern soll keine falsche Weichenstellung geschehen. Wenn wir Landtag sagen, wir lassen die Nahwärmenetzte jetzt leerlaufen und machen eine Veredelung von Biogas Richtung Biomethan darüber, dass wir in einem Trocknungsprozess das CO abscheiden, wäre das eine falsche Weichenstellung. Richtig ist aber, dass wir die Tür zum Biomethan nicht zumachen. Doch klar ist, dass diejenigen, die jetzt produzieren, weiterhin als dezentrale Lösungsangebote schon jetzt im Bereich von Strom- und Wärmeversorgung die besten Bedingungen bekommen und für den Fall, dass sie Biogas, Biomethan einspeisen wollen, die Hemmnisse, die dabei existieren, in der Sache geregelt werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Erstens stimmen wir ab über den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1359. Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume empfiehlt in Drucksache 18/4173, den Antrag Drucksache 18/1359 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/1359 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Ich frage: Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer enthält sich? – Die Fraktion der SPD. Somit wurde der Antrag Drucksache 18/1359 abgelehnt. Wir stimmen zweitens ab über den Entschließungsantrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/3795. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/3795 angenommen. Wir kommen zu: 11 Für mehr Vielfalt – Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur stärken Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/4127 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU der Kollegin Heike Wermer das Wort. 04.05.2023
Heike Wermer CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Kunst und Kultur bereichern unser Leben und erweitern unser Denken. Wir möchten, dass unsere vielfältige Kulturlandschaft in NRW auch die gesellschaftliche Vielfalt vor, auf und hinter der Bühne widerspiegelt. Deshalb werden wir unser bereits bestehendes, starkes Engagement noch einmal ausbauen, um mehr Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur zu ermöglichen. Die letzte Landesregierung hat bereits 2021 erfolgreich das Gesamtkonzept „Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur“ angestoßen, das auf drei Handlungsebenen setzt: Erstens. Die inhaltlich strategische Ebene: Diversität als Querschnittsthema in Förderverfahren, Jurys, Gremien und Verbänden gestalten – Dialog und Beteiligung fortführen. Zweitens. Beratung und Qualifizierung: Angebote für Projektträger, Verbände, Einrichtungen und Kommunen weiter ausbauen und verknüpfen. Drittens. Die Projektförderebene. Mit dem Gesamtkonzept hat das Land einen mehrschichtigen Prozess angestoßen, der mit konkreten Maßnahmen Diversität im Kunst- und Kulturbereich strukturell fördert und gestaltet. Ziel war und ist es, Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen. Die Maßnahmen umfassen den Abbau von Zugangsbarrieren in bestehenden Strukturen, etwa im Programm und im Verfahren der Kulturförderung, die Unterstützung von diversitätssensiblen Veränderungsprozessen in Kulturverwaltung von Land und Kommunen, Verbänden und Kulturinstitutionen sowie die Förderung von unterrepräsentierter künstlerischer Arbeit. Im Haushalt 2023 haben wir der Titelgruppe 66 „Diversität und Teilhabe“ ganze 3,25 Millionen Euro zugeschrieben. Das sind über 1 Million Euro mehr als im Vorjahr oder eine Steigerung von fast 50 %. Mit dem laufenden Programm, dem Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen, dem Förderprogramm „Neue Normalität“ und den Ergänzungsmitteln für Barrierefreiheit machen wir bereits einen echten Unterschied. Nordrhein-Westfalen ist mit seiner Größe und seiner kulturellen Vielfalt hier als Vorreiter unterwegs. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Erst Ende März hat unsere Kulturministerin Ina Brandes mitgeteilt, dass die zweite Förderrunde für den Diversitätsfonds um 500.000 Euro erhöht worden ist und somit 73 Projekte mit über 1,2 Millionen Euro gefördert werden können. Die Nachfrage von über 250 Landtag Anträgen zeigt, dass das Thema „Diversität“ gefragt ist wie nie. Schon für September dieses Jahres plant unsere Ministerin den Diversitätskongress. Hier tritt das Land mit den Kunst- und Kulturschaffenden erneut in den Dialog und rückt das Thema in den Fokus. Bereits jetzt gibt es eine Vielfalt von hervorragenden Beispielen, wie Diversität vor, auf und hinter der Bühne im Kunst- und Kulturbetrieb gelebt und gefördert wird. Wir unterstützen das, wollen uns aber nicht in die Kunstfreiheit einmischen. Vielmehr möchten wir die Akteure bei der Transformation zu mehr Diversität und gesellschaftlicher Teilhabe unterstützen. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag, ein regelmäßiges Monitoring zu entwickeln, um Diversitätsprozesse in allen Bereichen der Kulturförderung zu begleiten und umzusetzen. Dieses Monitoring soll auch klären, inwieweit bei der Mittelvergabe Aspekte der Diversität berücksichtigt werden. Ein besonderes Anliegen beim Thema „Diversität“ ist mir vor allem die Nachwuchsgewinnung und die Nachwuchsförderung – egal ob als aktive Akteure im Kunst- und Kulturbetrieb, ob in führenden oder ausführenden Positionen, auf oder hinter der Bühne oder im Publikum. Wenn wir jetzt die Nachwuchsförderung in den Blick nehmen, werden wir es schaffen, auch zentrale und wichtige Positionen im Kunst- und Kulturbetrieb zukünftig divers besetzen zu können. Machen wir uns nichts vor: Aktuell ist dort noch viel Luft nach oben. Aber verstehen Sie mich richtig: Für mich steht Nachwuchsförderung selbstverständlich unter dem Anspruch, künstlerisches Potenzial zu fördern und Qualität und Akzeptanz sicherzustellen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss möchte ich bei Ihnen allen dafür werben, unserem Antrag von CDU und Grünen zuzustimmen und sich aktiv für eine vielfältigere und inklusivere Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen einzusetzen. Wir wollen sicherstellen, dass alle Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Bildung, Behinderung, Vermögensverhältnissen oder Alter an der ausgezeichneten Kulturlandschaft in unserem Land teilhaben können. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Herr Achtermeyer das Wort.
Tim Achtermeyer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue 04.05.2023 mich sehr, an diesem wunderschönen fortgeschrittenen Nachmittag über das fortschrittliche Thema „Diversität im Kulturbereich“ zu sprechen und mit Ihnen darüber sprechen zu dürfen. Kultur ist deshalb fortschrittlich, weil Kultur vor allem eins ist, nämlich vorne. Das liegt vor allem daran, dass Kultur der Gesellschaft den Spiegel vorhält und eine Entwicklung vollzieht. Wir kommen von der klassischen höfischen Kultur, wo vor allem von vorne nach hinten Kultur gespielt wurde, wie der König das eben haben wollte. Dann hatten wir die große kulturpolitische Revolution, leider maßgeblich von einem Sozialdemokraten geprägt, nämlich Hilmar Hoffmann, aber immerhin, das war ja richtig: Kultur für alle. Und „Kultur für alle“ müssten wir aus meiner Sicht jetzt übertragen auf die Frage: Wer macht eigentlich Kultur? Wer definiert eigentlich am Ende, was dadurch auch Ästhetik ist? Ich will Ihnen jetzt ersparen, dass wir alle zukünftig Kultur betreiben müssen. Ich möchte Ihnen auch meine Singkünste ersparen. Aber entscheidend ist, dass wir die Perspektiven mit einbeziehen. Dass wir in der Kultur Perspektiven beispielsweise von Menschen mit Behinderungen einbeziehen, dass wir mehr Perspektiven einbeziehen von Frauen in der Kultur – sie sind immer noch unterrepräsentiert –, dass wir mehr Perspektiven einbeziehen von Menschen mit einer internationalen Familienbiografie, darum geht es. Diese Perspektiven zu stärken und sichtbarer zu machen, das ist die Intention dieses Antrags und der kulturpolitischen Haltung dieser Koalition. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wie machen wir das jetzt konkret? Auf der einen Seite geht es darum, Menschen und Perspektiven sichtbarer zu machen. Die sind da, die können wir gemeinsam sichtbarer machen. Es geht darum, Menschen spezifischer und stärker zu fördern, um Ungerechtigkeiten staatlich auszugleichen, und es geht darum, einen Fokus auf den Nachwuchs zu legen und beim Nachwuchs dafür zu sorgen und dafür zu arbeiten, dass Menschen mit diesen Perspektiven noch stärker wahrgenommen werden. Also, Kultur für alle, aber auch Kultur von allen – das ist jetzt ein Schritt, der schon ein bisschen angegangen wurde, den gehen wir jetzt weiter. Ich glaube – und das ist meine feste Überzeugung –, gerade in der Kultur gilt: Wenn man eine Sache aus mehreren Perspektiven sieht, dann wird es für alle Menschen schöner, und deswegen freue ich mich jetzt nicht nur auf die Perspektiven der Regierungskoalition, sondern auch auf die Perspektiven der Opposition zu dem schönen Thema „Diversität“. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Bialas das Wort.
Andreas Bialas SPD
Jetzt hätte ich dich doch ganz gern singen gehört, aber … – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist natürlich nicht verkehrt, und dem stimmen wir auch zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Bei allem, was in Richtung Diversität und Teilhabegerechtigkeit geht, sind wir dabei. Inhaltlich steht auch nichts Verkehrtes drin. Es ist eine umfassende Beschreibung des Feldes, und es sind Absichtserklärungen, wie dieses Feld bestellt werden soll, und das ist gut. Ich darf mal an etwas erinnern, das feiern wir fast gerade: „50 Jahre neue Kulturpolitik“, „Kultur für alle“ – Hilmar Hoffmann, Hermann Glaser – mit dem Verständnis, dass eben im Kern möglichst viele unterschiedliche Menschen eingebunden werden, sowohl auf als auch vor der Bühne. Dieses „Kultur für alle“ ist nach wie vor auch für mich eine Leitidee, aber man muss sagen, sie ist leider noch nicht umgesetzt. Sie ist noch nicht vollständig erfüllt. Daher ist es richtig, auf diesem Weg konsequent weiterzugehen. Wir verstehen Kulturpolitik als einen Teil von Gesellschaftspolitik mit dem Bemühen der kulturellen und demokratischen Teilhabe, aber eben auch Teilnahme. Gerade das ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Selbstbewusste Menschen in einem friedlichen Gemeinwesen als Ziel – mehr kann man von Kulturpolitik kaum erwarten. Wenn wir in diese Richtung gehen und das schaffen, das wäre eine große Mühe wert. Die Grundlagen dafür sind bekannt. Seit fast zwei Jahrzehnten haben wir beispielsweise auch die 2005er Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen der UNESCO, und wir sind ja gerade dabei, dass der vierte Staatenbericht in Vorbereitung ist. Ich darf auch etwas dazu sagen, dass Sie hier einen Plan machen. Einer wurde ja schon gemacht, das war natürlich auch eine Konsequenz daraus, dass die Zukunftsakademie geschlossen worden ist, sodass das Ministerium die Themen wieder zu sich zurückgeholt hat. Aber einen Plan zu machen und dann im Grunde genommen konzeptbasierte Kulturpolitik zu betreiben mit einem anschließenden Bericht – ich dachte, angesichts der Diskussion um das Kulturgesetz wäre das nicht mehr ganz so beliebt. Insoweit freut es mich. Also: über einen Plan hin zur Normalität. Das Thema ist in der Tat sehr umfangreich. Es wurden gerade Teile angesprochen, egal worum es jetzt geht, da denkt man immer so, die sollen mal mitmachen. Ja, es sind Mehrheiten, die wir in vielen 04.05.2023 Bereichen ausschließen: Frauen, die nicht den entsprechenden Raum haben, Menschen mit Handicap, die nicht den Bereich haben. Wir bilden auf der Bühne und auch mit dem Angebot nicht das ab, was sich mittlerweile als Bevölkerungswirklichkeit in der Realität zeigt. Das gilt es anzugehen. Ich darf aber zwei Bilder ganz kurz zeichnen. Ich komme aus Wuppertal, werde immer mit Wuppertal konfrontiert. Zum Bereich der Menschen mit Handicap: Wir haben in Wuppertal mit „Glanzstoff“ einen Verein, der eine Schauspielschule für Menschen mit Handicap betreibt, die tatsächlich diese Menschen ausbildet, damit sie hinterher auf der Bühne als selbstverständliches Ensemblemitglied dort spielen, also nicht nach dem Motto „Ich mach mal den Behinderten fit für das Behindertenstück am Integrationstag“, sondern es ist eine ganz normale Selbstverständlichkeit. Wir hatten Weihnachten das Stück „Der Nussknacker“ in einer Theateradaption von Dumas, wo es selbstverständlich war, dass der Sohn das Downsyndrom hatte, wo es selbstverständlich war, dass die Mutter mit einem Rollstuhl auf die Bühne kam, und wo es selbstverständlich war, dass das eben nicht das „gekennzeichnete Inklusionsstück“ war. Das andere ist: Diese Normalität und Qualität bedeutet aber auch schlicht und ergreifend Geld, bedeutet Ausbildung, bedeutet Kümmern, und insoweit ist es richtig, wenn hier Sichtbarkeit und Förderebenen angesprochen werden. Eine ganz kurze Sache noch – mir läuft die Zeit davon, ich könnte jetzt stundenlang darüber sprechen. Sie schreiben in Ihrem Antrag: „Mit geeigneten Maßnahmen muss dafür Sorge getragen werden, dass bislang unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven sichtbarer werden, mehr Sensibilität für ausgrenzendes und verletzendes Verhalten entsteht und strukturelle Benachteiligung verschwindet.“ Dafür bin ich sehr dankbar, weil wir auch immer darauf schauen müssen, dass wir nicht in idealisierten Welten leben, sondern in Systemen, in denen Ungerechtigkeiten geschehen. Wir müssen sehr genau darauf schauen, was dort geschieht und wo wir finanzieren. Insofern habe ich zwei Bitten, die ich anschließen darf. Die eine ist, dass wir in der nächsten Ausschusssitzung – wir werden jetzt zustimmen, nicht überweisen und nicht mehr darüber reden – noch einmal darüber sprechen, wie die Erfahrungswerte der Vertrauensstelle Themis sind, die sich mit Verwerfungen im Kunstbereich auseinandersetzt. Eine letzte Bitte in Bezug auf die Sichtbarkeit. Sie können ja auch Ihre als Landesregierung gegebenen repräsentativen Termine, die immer ein Kunstbeiprogramm haben, vielleicht nutzen, um auch dort die Landtag Sichtbarkeit beispielsweise – weil ich darüber gesprochen habe – von Menschen mit Handicap sichtbarer zu machen. Das fände ich eine sehr schöne Sache. Ansonsten gibt es, wie gesagt, an dem Antrag nichts auszusetzen. Wir stimmen zu. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Kollegin Frau Yvonne Gebauer das Wort. (Andreas Bialas [SPD]: Ich habe vorhin die Präsidentin nicht begrüßt. In aller Form möchte ich mich hierfür aus dem Plenum heraus entschuldigen!) – Das nehmen wir so hin. Vielen Dank.
Yvonne Gebauer FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bialas, eine kurze Anmerkung: Auch ich hätte mich gefreut, wenn wir den Antrag im Nachgang noch mal im Ausschuss hätten besprechen können. Nur können wir das ja leider nicht tun, weil CDU und Grüne diesen Antrag heute zur direkten Abstimmung stellen. (Andreas Bialas [SPD]: Wir finden Wege!) Diversität bedeutet Vielfalt. Wenn wir über Vielfalt sprechen, dann denkt die Politik Unterschiede immer mit – zumindest sollte sie das tun. Diese Unterschiede treten natürlich auch in der Kunst sichtbar zutage. Zweifelsohne muss unsere Kulturlandschaft den Anspruch haben, gesellschaftliche Vielfalt abzubilden und den Dialog zwischen unterschiedlichen Perspektiven zu fördern. Insofern greift der vorliegende Antrag ein berechtigtes Anliegen auf, mit dem auch wir Freie Demokraten uns selbstverständlich auseinandergesetzt haben und weiter auseinandersetzen werden. Die antragstellenden Fraktionen machen zu Recht keinen Hehl daraus, dass unter Schwarz-Gelb in der Vergangenheit bereits viele Maßnahmen für mehr Vielfalt in der Kultur angestoßen und umgesetzt worden sind. Zuallererst muss – Frau Wermer hat es schon angesprochen – das Gesamtkonzept „Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur“ genannt werden, welches im Jahr 2021 in Regierungsverantwortung von CDU und FDP auf den Weg gebracht worden ist. Deshalb darf man sich heute schon auch die Frage stellen, was Schwarz-Grün mit dem vorliegenden Antrag erreichen möchte. Ist es vielleicht besonders der grüne Koalitionspartner, der die Aufmerksamkeit hochhalten und eher Tatendrang dokumentieren möchte? Ich darf sagen, dass sich uns als Oppositionsfraktion die Frage aufdrängt, warum Sie keinen 04.05.2023 fachlichen Austausch vorangestellt haben. Warum werden der wichtige und auch angesprochene Diversitätskongress im Herbst und dessen Ergebnisse nicht abgewartet? Wo sind die neuen Erkenntnisse, die das Thema nicht nur in Erinnerung rufen, sondern auch zu einer Verbesserung der Situation führen können? (Beifall von der FDP) Wie können geeignete Förderinstrumente aussehen, von denen Sie im Antrag schreiben? Wie und von wem soll das geforderte regelmäßige Monitoring entwickelt und begleitet werden? (Beifall von der FDP) Frau Ministerin Brandes, Sie waren ja nun kürzlich in New York. Auch da lautet die Frage: Warum fließen Erfahrungen und Erkenntnisse aus anderen Ländern nicht in die Antragsforderungen ein? Zu alldem enthält der Antrag keine Ideen und auch keine Vorgaben. Auch zur Evaluation des bereits erwähnten Gesamtkonzeptes wird im vorliegenden Antrag kein Wort verloren. Es ist darin lediglich davon die Rede, das Gesamtkonzept auszubauen, fortzuführen und daraus einen Aktionsplan zu entwickeln. Ich darf sagen, dass uns Freien Demokraten das zu wenig ist. Wenn Sie schon – was ich lobend hervorheben möchte – die Arbeit der Vorgängerregierung im Antragstext lobend erwähnen, sollten Sie in Ihren Forderungen nicht hinter dieser zurückbleiben, sondern den Mut haben, Zielvorgaben entsprechend zu formulieren. Das darf ich sagen: Nordrhein-Westfalen lebt von seiner gesellschaftlichen Vielfalt. Wenn wir bislang unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven sichtbar machen wollen bzw. sichtbar machen müssen, dann brauchen wir – ja, das ist richtig – gezielte Maßnahmen und Unterstützungsformate sowie deren Evaluation. (Beifall von der FDP) Ich bin der festen Überzeugung, dass wir strukturellen Benachteiligungen im Kunst- und Kulturbetrieb auch nur dadurch begegnen können und sie beseitigen werden, wenn wir die Gesellschaft für ausgrenzendes und verletzendes Verhalten sensibilisieren. „Was alle angeht, können nur alle lösen“ heißt es in „Die Physiker“ von Friedrich Dürrenmatt. Was der Schweizer Schriftsteller im Jahr 1962 auf den Kalten Krieg bezog, lässt sich im Jahr 2023 auf die Themen „Diversität“ und „Teilhabe“ im Kulturbereich übertragen. Begreifen wir die Förderung von kultureller Vielfalt deshalb als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, von der wir am Ende natürlich alle profitieren. Wir Freien Demokraten sind bereit, unseren Beitrag zu leisten. – Haben Sie herzlichen Dank. (Beifall von der FDP) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! Der vorliegende Antrag schreibt die Kulturpolitik von Frau Pfeiffer-Poensgen aus der vergangenen Legislaturperiode fort. Zum Antrag der SPD „Vielfalt und Facettenreichtum unserer Gesellschaft muss sich auf der Bühne und seinen Strukturen abbilden!“ fand im Januar 2022 ein Fachgespräch im Ausschuss für Kultur und Medien statt, in dem über verfestigte Hierarchien im Kulturbetrieb gesprochen wurde. Im Februar 2022 wurde der Antrag der SPD abgelehnt, und der Entschließungsantrag von CDU und FDP „Diversität ist ein Gewinn für den Kunst- und Kulturbetrieb und die Gesellschaft als Ganzes“ wurde beschlossen. Er enthält die Maßgabe, das Gesamtkonzept „Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur“ im Jahr 2024 zu evaluieren und einen Zwischenbericht im Kulturausschuss vorzulegen. Die grün-schwarze Landesregierung greift diesen Entschließungsantrag mit teilweise identischen Formulierungen nun wieder auf. So viel zur Entstehungsgeschichte. Ich komme zum Thema. Diese Diversität zeigt sich in sichtbaren und unsichtbaren Merkmalen. Sichtbare Merkmale sind zumeist Alter, Geschlecht und Hautfarbe. Unsichtbare Merkmale sind in vielen Fällen der sozioökonomische Hintergrund, die kulturelle Herkunft, Religion und Weltanschauung, die familiäre Situation, die sexuelle Orientierung, chronische Erkrankungen, Behinderungen und Beeinträchtigungen. Es ist daher notwendig, genau zu definieren, welche Merkmale hier gemeint sind. Weil der Antrag die notwendige Klärung nicht leistet, ist er völlig unzureichend. Im derzeitigen Zustand ist es ein reiner Wohlfühlantrag grün-schwarzer Harmonie; eine Art Manifest der Zukunftskoalition, als die Sie sich im Antrag ja bezeichnen. Allerdings sehen wir für die Zukunft nicht grün-schwarz, sondern nur schwarz. Sie schreiben in Ihrem Antrag, Sie wollten die Sensibilität für Diversität stärken. Sie wissen nur nicht, wie Sie das tun wollen, denn sonst stünde es ja im Antrag. Oder Sie verschweigen, was Ihnen vorschwebt, weil es den Betroffenen nicht gefallen könne, weil es auf Ungerechtigkeiten hinausläuft. Das ist fast zwangsläufig so, wenn Sie – etwa mit Affirmative Action wie in den vergangenen Jahrzehnten in den USA – Gruppen fördern wollen, die Ihrer Ansicht nach nicht prominent genug vertreten sind. Alte Privilegien mit neuen Privilegien zu ersetzen, eine Bevorzugung bei gleicher Ausbildung oder eine Bevorzugung bei formal sogar geringerer Ausbildung 04.05.2023 nach dem Motto „Hauptsache die Quote stimmt“ bringen uns aber nicht weiter. Wir stehen nicht so sehr gegen einzelne Forderungen in Ihrem Antrag, wollen aber genau wissen, was uns da erwartet. Hintergrund Ihres Antrags ist ja die Vorstellung, die Zusammensetzung der Bevölkerung müsse sich überall auch bei Besetzungen und Vergaben wiederfinden. Das ist eine abstruse Vorstellung, die uns direkt zurück in den autoritär-korporatistischen Ständestaat führt. (Lachen von Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Klei- ner geht es nicht, oder?) Mit freiheitlichen Staatsvorstellungen hat das nichts zu tun. Quotierungen von allem und jeden mit einem Quotenmix und einem notwendigerweise willkürlich gewählten Schlüssel lehnen wir ab. Es ergeben sich Fragen über Fragen. Setzen Sie voraus, dass alle Bevölkerungsgruppen das gleiche Interesse an den vorhandenen kulturellen Angeboten und Beschäftigungen haben? Welche beispielsweise migrantischen kulturellen Angebote wollen Sie fördern und integrieren? Wollen Sie angesichts der offenen Grenzen den je aktuellen Einwanderungszahlen entsprechend die Quotierungen immer wieder neu justieren? Das Ziel muss doch die Qualität sein, nicht der Proporz. Sonst ist die ausgezeichnete Kulturlandschaft, von der Frau Wermer sprach, bald alles andere als das. Kultur kann nicht nach einer Art Verhältniswahlrecht stattfinden. Ansonsten verlieren wir uns im Quotendschungel. Gruppenmerkmale dürfen weder Hindernis noch Vorteil sein. Positionen, gar Führungspositionen, müssen auch im Kulturbereich nach Begabung und Fähigkeit vergeben werden, nicht nach irgendwelchen Quotierungen. Was der Antrag dazu sagt, ist schlicht unzureichend. Auf dieser Basis kann nicht entschieden werden. Ohne genaue Klärung des Gewollten und Geplanten können wir dem Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ich bin überrascht!)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Ministerin Brandes das Wort.
Ina Brandes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe meinen Sprechzettel für diese Rede in den letzten drei Minuten viermal umgeschrieben, weil ich Ihnen ersparen will, all das zu wiederholen, was schon mehrfach gesagt worden ist. Landtag Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass unser Land zum Glück über eine einzigartig vielfältige Gesellschaft und eine einzigartig vielfältige Kulturlandschaft verfügt. Es ist unser gemeinsames Interesse als Demokraten, dass alle Menschen an dieser Kultur teilhaben können, und zwar sowohl im Publikum als auch auf der Bühne und hinter den Kulissen. Es ist unsere politische Aufgabe, Bedingungen herzustellen, die dies erlauben. Wir alle wissen, dass in den letzten Jahren große Schritte in die richtige Richtung unternommen worden sind. Es ist viel passiert. Wir merken an den Förderprogrammen, die wir haben, dass sich in der Kulturlandschaft sehr viel entwickelt hat. Wir haben eine unheimlich hohe Nachfrage für das, was wir anbieten. Das ist ein gutes Zeichen. Gleichwohl sind wir längst nicht am Ende der Arbeit angekommen. Deswegen finde ich es gut, dass wir jetzt einen Aktionsplan miteinander entwickeln wollen, der über das hinausgeht, was wir bisher schon getan haben, und dass wir das gemeinsam mit dem Diversitätskongress, den wir im September haben werden, tun. Mir ist eine Sache persönlich sehr wichtig, die Herr Bialas eben angesprochen hat. Unser Ziel muss es sein, dass wir nicht Programme, Pläne und Sonderthemen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, mit einer anderen Hautfarbe, mit einer anderen sexuellen Orientierung entwickeln – was auch immer wir als Norm bezeichnen –, sondern dass es Normalität und DNA unserer Kulturlandschaft wird, dass wir Kultur und Kunst für alle machen. Frau Gebauer, Sie haben meine USA-Reise angesprochen. Dort war das natürlich der wesentliche Diskussionspunkt. Die Amerikaner sind uns in der Vielfalt ihrer Gesellschaft und der Frage, wie Kultur diese Vielfalt abbildet, um einige Jahrzehnte voraus, weil die Bedingungen dort etwas anders sind. Dort hat man sich ganz konsequent überlegt, wie es die DNA als Museum, als Konzerthaus, als Kultureinrichtung wird, dass alle gern gesehene Gäste sind, sodass alle kommen wollen und nicht das Gefühl haben, für sie werde ein eigenes Programm gemacht, an dem sie teilnehmen dürfen, weil sie zum Beispiel im Rollstuhl sitzen, und mit allem anderen, was dort stattfindet, seien sie nicht gemeint. Aus meiner Sicht ist es ein Kernproblem, das wir in vielen Bereichen dieser Gesellschaft haben, dass es diese Sonderprogramme gibt und wir nicht sagen: Alles, was wir hier tun, spricht alle Menschen an. Alle sollen Lust haben, mitzumachen, und sich beteiligt fühlen. Ich sehe es als meine Aufgabe an, das umzusetzen. Um Ihre Frage zu beantworten: Das im Antrag aufgeworfene Monitoring brauchen wir natürlich. Wir 04.05.2023 müssen alles Mögliche unternehmen und in einem Monitoring prüfen, ob das erfolgreich ist oder nicht. Wer das Monitoring entwickelt, steht ebenfalls im Antrag, nämlich die Landesregierung. Diese Aufgabe nehme ich als zuständige Vertreterin der Landesregierung sehr gerne an, weil ich wirklich glaube, dass wir als Kulturpolitiker Aufgaben haben, die für die Demokratie und ihre Erhaltung sowie für die Lebensrealität der Menschen in unserem Land wichtig sind. Deswegen freue ich mich auf die weitere Arbeit an diesem Thema. Es wird uns alle über unsere gesamte politische Karriere hinweg begleiten, wenn wir erfolgreich sein wollen. Ich freue mich darauf, mit Ihnen daran zu arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind somit am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen somit über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/4127 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/4127 angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir zu Tagesordnungspunkt 12 kommen, möchte ich eine nichtförmliche Rüge aussprechen. Sie betrifft Frau Abgeordnete Seli-Zacharias von der AfD-Fraktion, die, wie ich sehe, gerade nicht zugegen ist. Frau Abgeordnete Seli-Zacharias hat sich in ihrer Rede zu Tagesordnungspunkt 6 der heutigen Sitzung des Plenums unparlamentarisch geäußert, indem sie einen Begriff verwendet hat, der nationalsozialistisch geprägt ist. Das ist der Würde des Parlaments nicht angemessen. Ich werde die Äußerung nicht wiederholen. Ich ermahne Sie, Frau Kollegin, und bitte Sie ausdrücklich, Derartiges zukünftig zu unterlassen. Andernfalls müssen Sie mit einer förmlichen Rüge rechnen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Ich möchte noch eine weitere nichtförmliche Rüge aussprechen. Sie betrifft den Abgeordneten Schalley von der AfD. Herr Abgeordneter Schalley hat sich in seiner Rede zu Tagesordnungspunkt 2 der gestrigen Sitzung des Plenums ebenso unparlamentarisch geäußert, indem er unter Bezugnahme auf die Landesregierung einen Vergleich zum Nationalsozialismus gezogen hat. Auch das ist der Würde des Parlaments nicht angemessen. Ich werde die Äußerung nicht wiederholen. Herr Abgeordneter, ich ermahne Sie. Landtag Auch Sie bitte ich nachdrücklich darum, Derartiges künftig zu unterlassen. Andernfalls müssen auch Sie mit einer förmlichen Rüge rechnen. Wir kommen zu: 12 Gesetz zur Vermeidung von Gendersprache in den Angeboten des Westdeutschen Rundfunks (Gendersprache-Vermeidungsgesetz WDR) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 18/1368 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien Drucksache 18/4174 zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Herrn Kollegen Eggers das Wort. (Vizepräsident Christof Rasche übernimmt den Vorsitz.)
Matthias Eggers CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD trägt den Titel „Gesetz zur Vermeidung von Gendersprache in den Angeboten des Westdeutschen Rundfunks (Gendersprache-Vermeidungsgesetz WDR)“. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich finde es schon sehr bezeichnend und interessant, dass man ein solches Wortungetüm wie „Gendersprache-Vermeidungsgesetz“ entwickelt und sich gerade mit Ausdrucksweise und Sprache beschäftigen möchte. Mit diesem Gesetz soll vonseiten des Gesetzgebers in die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten eingegriffen werden. Die Urheber dieses Gesetzentwurfs möchten Journalistinnen und Journalisten gesetzlich vorschreiben, wie sie zu sprechen und zu schreiben haben und wie sie sich in der Öffentlichkeit äußern und artikulieren sollen. Man muss kein Jurist sein, um hier eine Verfassungswidrigkeit zu erkennen. Der WDR als staatsfern ausgestaltete öffentlichrechtliche Rundfunkanstalt genießt Programmautonomie. Eine gesetzliche Vorschrift, die den verantwortlichen Redakteuren vorschreibt, wie sie zu sprechen haben, verstößt gegen die verfassungsrechtlich verankerte Rundfunkfreiheit in unserem Land. Zu diesem Ergebnis kommt auch der Medienrechtler Professor Holznagel im Rahmen der Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien. Bereits in der Einleitung seiner schriftlichen Stellungnahme bringt es Professor Holznagel auf den Punkt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: 04.05.2023 „Die vorgeschlagene Regelung ist verfassungswidrig. […] Die Regelung ist mit dem Grundsatz der Staatsferne und dem Vielfaltsziel der Rundfunkfreiheit unvereinbar. Die gesetzliche Vorgabe von Inhalten und Gestaltungsmitteln gegenüber den Rundfunkanstalten ist unzulässig.“ Damit ist alles gesagt. Es ist treffend formuliert und auf den Punkt gebracht. Es kann und darf nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, in dieser Frage gesetzlich in die inhaltliche Ausgestaltung des WDR einzugreifen. Der Intendant leitet die öffentlich-rechtliche Anstalt WDR selbstständig. Im WDR-Gesetz ist der Programmauftrag verankert. Bei der Erfüllung dieses Programmauftrags wird der Intendant vom Rundfunkrat überwacht und begleitet. Der Rundfunkrat, der in seiner Zusammensetzung einen Querschnitt der Bevölkerung darstellt und repräsentiert, ist deswegen auch das einzig richtige Gremium, um im Rahmen der Festlegung der Programmrichtlinien über den Sprachgebrauch im WDR zu diskutieren und mitzubestimmen. Im Ergebnis kann man so auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auslegen: Es ist Sache der Rundfunkanstalten, aufgrund ihrer professionellen Maßstäbe zu bestimmen, was der Rundfunkauftrag in publizistischer Hinsicht verlangt. Eine Diskussion darüber, wie es der WDR mit der Gendersprache hält, gehört also in den Rundfunkrat und sicherlich nicht in das Parlament. Wahrscheinlich geht es der AfD mit ihrem Gesetzentwurf aber auch gar nicht um das Gendern. Vielmehr geht es wohl darum, einen ungeliebten öffentlichrechtlichen Rundfunk, einen freien Journalismus, der nicht im Sinne der AfD berichtet und keine AfD-genehmen News publiziert, zu diskreditieren und in seiner Arbeit zu behindern. In unseren Augen ist dies der durchschaubare Versuch, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mittels eines verfassungsrechtlich unzulässigen Gesetzentwurfs öffentlich anzugehen und zu beschädigen. Es ist schon bemerkenswert, dass eine Partei, die regelmäßig behauptet, dass man in unserem Land nicht mehr alles sagen dürfe, Sprechverbote für Journalisten fordert und gesetzlich durchsetzen möchte. Was die AfD von einem freien und unabhängigen Journalismus hält, hat sie auch gestern bei der Debatte anlässlich des Tags der Pressefreiheit eindrucksvoll unter Beweis gestellt. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Gott, ist das arm!) Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. Ich freue mich sehr, dass der weit überwiegende Teil Landtag dieses Parlaments das genauso sieht. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Kollege Bialas von der Fraktion der SPD hat nun das Wort.
Andreas Bialas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe AfDlerinnen und AfDler! (Vereinzelt Beifall von der SPD) Vielen Dank für den Antrag und Ihre unmissverständliche Positionierung. Hätten Sie beispielsweise einen Antrag vorgelegt, in welchem Sie sich für eine gendergerechte oder gendersensible Sprache eingesetzt hätten, hätte Sie das möglicherweise ein klein bisschen sympathisch gemacht. Mit Ihrem Antrag und insbesondere mit den Begründungen Ihres Antrags sind Sie aber konsequent weiterhin das, wofür Sie eben stehen: nicht modern, sondern prähistorisch. (Beifall von der SPD) Sie haben es nicht so mit der Zukunft, sondern mehr mit dem Gestern. Sie haben es auch nicht so mit Frauen oder dem fairen und gerechten Umgang der Geschlechter miteinander. Das Handelsblatt hat eine Kampagne: „Erfolg kommt von :innen. – Bereit für neues Denken.“ Das ist nicht so ganz Ihre Welt, und das ist auch gut so; denn so muss ich mein Bild von Ihnen zum Glück nicht ändern. (Heiterkeit von Kirsten Stich [SPD]) Liebe AfDlerinnen und AfDler, ich gebe Ihnen in einem Punkt sogar recht: Es wird wahrscheinlich nie eine endgültig diskriminierungsfreie und alle miteinbeziehende Sprache geben, die ästhetischen Kriterien entspricht und verständlich bleibt. Aber das wäre auch das Extrem, das kaum jemand anstrebt, weshalb man es nicht als einzige Alternative als Schreckensbild an die Wand malen muss. Wir leben nicht in einem Vakuum, wir leben nicht in einer allein von der Biologie determinierten Natur. Wir leben in sozialen Konstrukten, in einer von uns geschaffenen und daher nicht idealen, sondern zum Teil sehr ungerechten Kultur. Eine der größten Ungerechtigkeiten ist die jahrtausendealte Unterdrückung der Frauen, und die ist noch lange nicht überwunden. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Natürlich beeinflusst die Sprache das Denken und Handeln. Das generische Maskulinum wurde eben 04.05.2023 nicht geschaffen, um eine Welt zu beschreiben, in der Frauen gleichberechtigt mitgemeint sind, sondern um eine Welt zu bilden, in der Frauen marginalisiert werden, keine Rolle spielen und keine Rolle spielen sollen. (Ralf Witzel [FDP]: Nein! – Zuruf von der AfD: Unsinn!) Ist das fair? Ich glaube nicht. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Es wäre fairer, wenn man erstens begreift, dass Sprache ein Herrschaftsmittel sein kann, und wenn man zweitens auf den Stachel der Exklusion verzichtet. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Nicht das Sternchen ist das Problem, die Verhältnisse sind es. Daher stellt sich die Frage: Warum wollen wir die Welt nicht gemeinsam, ohne großen Aufwand täglich ein bisschen besser machen? Ich kann mich nur freuen, wenn der WDR dabei eine aktive Rolle spielt. Sie haben mit Ihrem Antrag klargemacht, dass Sie nicht dabei sind. Damit bleiben Sie sich zumindest konsequent treu. (Beifall von der SPD – Heiterkeit von Angela Freimuth [FDP]) Als Gesellschaft, insbesondere als Mann in der Gesellschaft, kann man Folgendes tun: Man kann sich ein klein wenig bemühen, um die große bisher unausgesprochene und unangesprochene Gruppe der Frauen in die täglich genutzte Sprache einzubinden, sie mitzunehmen, sie sprachlich wahrzunehmen. Das ist nicht viel Arbeit; das ist relativ leicht. Wenn man sich nur ein klein wenig anstrengt, kann man so viel gerechter und/oder sensibler sprechen. Es gibt keinen vernünftigen, keinen warmherzigen Grund, dies nicht zu wollen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Als Gesellschaft, insbesondere als Mann in der Gesellschaft, kann man Folgendes tun: Man muss nicht mitmachen, man kann aber darauf verzichten, den Versuch des Einbindens bisher ausgeschlossener Gruppen in die Nutzung der Sprache der Lächerlichkeit preiszugeben (Dr. Hartmut Beucker [AfD]: Aber wenn er lä- cherlich ist?) oder gar mittels Gesetzentwürfen zu verhindern. Sie wollen verhindern, der WDR eben nicht; der will öffnen. Darüber bin ich froh, denn es zeigt mir, dass ich in einem lebens- und liebenswerten Land leben darf. Daher finde ich den WDR sympathisch und Sie eben nicht. (Beifall von der SPD – Heiterkeit von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Landtag Ich darf noch eine Frage aufwerfen: Wollen wir in Deutschland eine Sprache, die nur recht schlicht und einfach ist, oder eine, die differenzieren kann, die reich ist, die vielfältig ist und die die Vielfältigkeit der Realität gut abbilden kann? (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Gerade die von mir so geliebte deutsche Sprache ist dazu in der Lage, und sie bleibt meistens sogar noch schön dabei. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Liebe AfDlerinnen und AfDler, ich darf Ihnen aufgrund meiner oben angeführten Dankbarkeit im Gegenzug ein wenig Ihre Ängste nehmen: Das Abendland geht durch die Nutzung einer gendersensiblen Sprache nicht unter. Es drohen auch kein Armageddon, kein links-feministisch-ideologischer WDR und kein Matriarchat. Übrigens: Frauen sind so viel anständiger als wir Männer. Sie wollen nicht die Herrschaftsverhältnisse umdrehen, wollen nicht plötzlich die Macht, wollen nicht Herr sein, sondern nur Folgendes: (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Sie wollen den Platz, der ihnen natürlicherweise zusteht und der ihnen bislang durch männlich dominierte soziale Geflechte und einer durch das Patriarchat als Machtmittel genutzten Sprache weggenommen wurde – nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Sven Werner Tritschler [AfD]: Das ist Mans- plaining, was Sie da machen!)
Christof Rasche
Herr Kollege, die Redezeit ist schon abgelaufen, aber es liegt eine Zwischenfrage von Herrn Vincentz aus der AfD-Fraktion vor.
Andreas Bialas SPD
Nein, vielen Dank.
Christof Rasche
Okay.
Andreas Bialas SPD
Ich darf zum Ende kommen: Feministen verstehen unter Emanzipation nicht die Ablösung der Herrschaft des Mannes durch die Frau, sondern die Ablösung der Herrschaftsverhältnisse zwischen den Geschlechtern. Entweder sind also alle gemeinsam frei oder alle gemeinsam unfrei. Gehen wir also frohen Mutes, sprachlich geläutert den Weg in die gemeinsame Freiheit. Ich finde, das ist doch wahrlich eine frohe Botschaft für einen sonnigen Donnerstagabend im Mai. – Vielen Dank. 04.05.2023
Christof Rasche
Jetzt kommt es zu einer Kurzintervention von Herrn Vincentz von der AfD-Fraktion. Bitte sehr.
Dr. Martin Vincentz AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Bialas, ist Ihnen bewusst, dass es, wenn ich beispielsweise Ihre Brille lobe, im Deutschen seit jeher so ist, dass man dafür in der Höflichkeitsform die weibliche Form benutzt und eben nicht die männliche? Wenn wir höflich miteinander sprechen, rede ich Sie bereits in der weiblichen Form an. Das wäre also kein Zeichen männlicher Dominanz. (Laura Postma [GRÜNE]: Hä? – Zuruf: Stimmt nicht! – Weitere Zurufe von SPD und Grünen)
Andreas Bialas SPD
Danke Ihnen für diesen Beitrag. Ich versuche ihn intellektuell zu verarbeiten und mit Ihrem Antrag und den Begründungen darin übereinzubringen. Da scheint mir doch die Entdeckung der einen oder andere Disharmonie möglich zu sein. – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall von der SPD – Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Kollegin Anja von Marenholtz hat jetzt das Wort für die Fraktion der Grünen.
Anja von Marenholtz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Herr Bialas, ich hole jetzt die Redezeit für Sie wieder raus, denn ich mache es sehr kurz. (Beifall von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) Die Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf hat im Kern eines gezeigt: Der Vorschlag ist verfassungswidrig – das ist wenig überraschend – und eine Verschwendung von Papier sowie Arbeitszeit. Er gehört abgelehnt. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
Christof Rasche
Kollege Ralf Witzel für die Fraktion der FDP. (Dr. Günther Bergmann [CDU]: Der kann noch kürzer reden! – Zuruf von der SPD: Ich bin ge- spannt auf die feministische Position der FDP!)
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sachverständigenanhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf hat die Landtag Einschätzung bestätigt, die wir bereits bei dessen Einbringung geäußert haben. Ich darf deshalb darauf Bezug nehmen. Die Antragsteller schreiben auf Seite 6: „Gendersprache in all ihren Varianten ist zu vermeiden.“ Eine so pauschale und weitreichende Feststellung ist nach Darlegung des Medienrechtlers Professor Bernd Holznagel von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Die heißt nicht mehr so!) rechtlich nicht zulässig, da sie zu stark in die redaktionellen Gestaltungsfreiheiten der Journalisten eingreift. Wir halten sie in dieser Absolutheit auch inhaltlich für falsch. Eine geschlechtersensible Sprache sollte beispielsweise dort praktiziert werden, wo dies konkret sinnvoll und geboten ist. Warum sollte der WDR Stellen nicht mit dem Zusatz „m/w/d“ ausschreiben, der ihn außerdem arbeitsrechtlich vor Diskriminierungsklagen schützt? Was spricht dagegen, in der Berichterstattung die Existenz verschiedener Geschlechter abzubilden, damit sich alle Menschen angesprochen fühlen? Aus unserer Sicht ist dieser Aspekt nicht verkehrt. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs durch die FDP-Landtagsfraktion ist aber zugleich ausdrücklich nicht als mangelndes Problembewusstsein gegenüber der Grundthematik des oft eigenwilligen Sprachgebrauchs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sehen. Mittlerweile haben 500 Sprachwissenschaftler einen Aufruf gegen gendergerechte Sprache im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterzeichnet. Das sind keine Querdenker, sondern oft renommierte Experten männlichen und weiblichen Geschlechts, darunter viele Mitglieder des Rats für deutsche Rechtschreibung, der Gesellschaft für deutsche Sprache und der Schriftstellervereinigung PEN-Zentrum. Näheres kann der interessanten Internetseite www.linguistik-vs-gendern.de entnommen werden – „vs“ steht für „versus“. Die Unterzeichner fordern einen regelkonformen, verantwortungsbewussten und ideologiefreien Umgang mit dem Kulturgut Sprache. Sie erwarten von einem staatlich geschützten, privilegierten und pflichtig von der Allgemeinheit zu finanzierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Recht einen korrekten Sprachgebrauch, der die Regeln der deutschen Rechtschreibung nicht missachtet. Ausweislich der Gesamtheit vieler aktueller Umfragen lehnt eine breite Mehrheit der Bevölkerung ihrem gesunden Menschenverstand folgend künstliche Wortbildungen und störende Wortdurchtrennungen wie Gendersterne verständlicherweise ab. Der WDR räumt selber ein, dass die Abneigung gegen Gender-04.05.2023 sprache seinen eigenen Umfragen zufolge in den letzten Jahren – je mehr Menschen also unfreiwillig damit konfrontiert worden sind – sogar zugenommen hat. Umso erstaunlicher ist es, dass er diese Wünsche von Zuschauern und Zuhörern im Sinne einer größeren Akzeptanz seines Programms nicht von selbst beherzigt. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Ei, ei, ei!) Kein privates Medienhaus, das sein Geld jeden Tag mit freiwilligen Kunden verdienen muss, könnte sich einen solch sorglosen Umgang mit den Publikumswünschen leisten. Die Sprachwissenschaftlerin Frau Professorin Katerina Stathi hat bei der Expertenanhörung zu diesem Gesetzentwurf einen fachlich exzellenten Beitrag zur Aufklärung über die deutsche Sprache geleistet. Sie hat überzeugend und verständlich den Unterschied von Genus und Sexus dargestellt. Herr Kollege Bialas, ich empfehle Ihnen noch einmal die Lektüre der uns hinterlassenen Ausführungen. (Beifall von Sven Werner Tritschler [AfD] – Zu- rufe von der SPD: Oh! – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Sie sollten sich ein bisschen mehr abgrenzen!) Ein Maskulinum wie „der Mensch“ kann nämlich ebenso eine Frau bezeichnen wie das Femininum „die Person“ einen Mann. (Widerspruch von der SPD und den Grünen) – Doch, das ist so. Zu Recht hat sie überzeugend die Schlussfolgerung gezogen, dass das generische Maskulinum nicht die vermeintliche Unsichtbarkeit bestimmter Geschlechter intendiert, (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Sagt der Mann!) und der Auffassung von Sprache als einem Ort für Identitätspolitik und angebliche soziale Gerechtigkeit eine klare Absage erteilt. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) Eine Übertreibung der Gendermission in der Sprache sorgt für das Gegenteil dessen, was Sprache leisten sollte: leichte Verständlichkeit, Eindeutigkeit, Erlernbarkeit und Korrektheit. Beim „Protest der Busfahrenden“ ist nämlich gar nicht klar, ob die Busfahrer oder die Fahrgäste gemeint sind. Die „Studierendentickets“ studieren in Wirklichkeit gar nicht. Und bei der Diskussion um die „Sportler*innensicht“ fragt man sich, was denn die Außensicht auf diese Thematik ist. (Kirsten Stich [SPD]: Das ist doch nicht euer Ernst!) Hören wir auf mit einer Sexualisierung der Sprache, wo diese unangebracht ist. Landtag (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ist das euer Ernst?) Ein Kundendienst ist für alle Geschlechter da, ebenso wie der Bürgersteig von jedem Menschen, von Kindern mit Fahrrad und sogar von Tieren genutzt werden darf. (Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) Das kritische Hinterfragen eines sorglosen Gebrauchs von Gendersprache ist unterstützungswürdig – das müsste auch die CDU von ihrem Parteiund Fraktionsvorsitzenden wissen –, der vorliegende Gesetzentwurf ist es allerdings nicht. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Das ist aber ein sorgloser Einsatz von Herrn Witzel!) Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Kirsten Stich [SPD]: Da klatscht ihr noch? – Zuruf von der FDP – Jo- chen Ott [SPD]: Nein, da hättet ihr aber erst zuhören müssen! – Weitere Zurufe)
Christof Rasche
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur kurz darauf hinweisen, dass wir in der Regel die Plenarsitzungen auf Dauer im Sitzen verfolgen – zumindest die Abgeordneten. – Das Wort hat jetzt Herr Tritschler von der Fraktion der AfD.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Witzel, da haben Sie es fast geschafft, dass Herr Mostofizadeh in Ohnmacht fällt. Ich hoffe, Sie dürfen nach der Rede weiterhin medienpolitischer Sprecher der FDP bleiben. Wie dem auch sei. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wie so oft: Würde man die Bürger im Land fragen, also die Menschen, für die Sie alle angeblich Politik machen, für die Ihr WDR in seiner Breite angeblich Programm macht, dann wäre die Entscheidung zur sogenannten gendergerechten Sprache mehr als eindeutig. Ich nehme mal eine aktuelle Umfrage von Infratest dimap. Eine Zweidrittelmehrheit der Bürger insgesamt lehnt die Verwendung der Gendersprache ab. Menschen bis 39 Jahre: 54 % dagegen, 38 % dafür; 40 bis 64 Jahre: 67 % dagegen, 25 % dafür; Senioren: rund drei Viertel dagegen; Männer: 21 % dafür, 71 % dagegen; – und jetzt wird’s interessant – die Frauen, für die dieser ganze Zirkus angeblich veranstaltet wird: 31 % dafür, 59 % dagegen. Herr Bialas, das war es, was Sie gerade veranstaltet haben: Ein alter weißer Mann erklärt den Frauen, was sie haben wollen – ein schwerer Fall von Mansplaining, würde ich sagen, meine Damen und Herren. (Beifall von der AfD) 04.05.2023 Weiter geht’s. Mittlerer und niedriger Bildungsabschluss: ein Viertel dafür, zwei Drittel dagegen; hoher Bildungsabschluss: ein Drittel dafür, zwei Drittel dagegen. Gerade geht die Nachricht über den Ticker: Die Volksinitiative in Hamburg gegen das Gendern hat in kürzester Zeit die erste Hürde genommen und 10.000 Unterschriften gesammelt. Auch hinsichtlich der Parteizugehörigkeit – übrigens auch bei Ihnen, Herr Bialas – ist quer durch die Bank allerhöchstens ein Drittel dafür und die ganz überwiegende Mehrheit dagegen, mit einer Ausnahme: Bei den Anhängern der Grünen halten sich Befürworter und Gegner etwa die Waage. Im Lichte der letzten Erkenntnisse überrascht es dann nicht mehr, warum öffentliche Institutionen, namentlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk, die Menschen und ihren Sprachgebrauch in totalitärer Manier umzuerziehen versuchen. Noch mal: Es geht hier nicht um Frauen. Die lehnen das wie alle anderen Bevölkerungsteile ganz überwiegend ab. Wo sie nicht aus der lebensfremden Parallelwelt der sogenannten Genderwissenschaftler und Grün-Ideologen kommen, haben sie auch andere Sorgen: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Beispiel, Kindererziehung oder ganz schlicht, wie die Rechnungen bezahlt werden sollen. Aber Links-Grün ist für die Lösung dieser Probleme nicht besonders gut, sondern vermehrt sie auch noch beständig. Man beschäftigt sich lieber mit Phantomproblemen und schändet ein uraltes, gewachsenes Kulturgut wie unsere Sprache. Es ist eine eher kleine, radikale Minderheit – wir kennen sie hier aus dem Haus –, die sich dieser Clown*innen-Sprache bedient. Man könnte das mit einem Schmunzeln abtun und sich freuen, dass sich die geistig und anderweitig Beeinträchtigten auch noch selbst markieren. Viele haben das jahrzehntelang getan, die Ideologen haben Fakten geschaffen. An unseren Schulen und Universitäten ist in vielen Bereichen von Freiwilligkeit der Gendersprache längst keine Rede mehr. Schüler und Studenten, die nicht die Sprache ihrer genderbewegten Lehrer und Professoren sprechen, müssen handfeste Nachteile in Kauf nehmen. Und wo das Volk im links-grünen Sinne umerzogen werden soll, da darf natürlich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht fehlen, also in diesem Falle der WDR. Er hält sich bei seinen älteren Zuschauern noch ein wenig zurück, aber wo für junge Leute gesendet wird, insbesondere in sozialen Medien, da wird gegendert, was das Zeug hält, auch wenn die Zielgruppe es ablehnt wie alle anderen auch. Unser Gesetzentwurf soll dem abhelfen. So traurig es sein mag: Der Gesetzgeber muss dem WDR, den er geschaffen und gestaltet hat und zu dessen Finanzierung er alle Bürger zwingt, eine Regel auferlegen, Landtag unsere deutsche Sprache zu sprechen. Er könne das nicht, war das Hauptargument der Gegner dieses Gesetzentwurfs, insbesondere auch in der heutigen Debatte. Ein Blick in das WDR-Gesetz, das dieser Landtag verabschiedet und regelmäßig geändert hat, verrät uns, wie abwegig dieses Argument ist. Da sind allerlei Dinge festgelegt. Da muss sich der WDR für den Weltfrieden einsetzen, für die Gleichstellung von Mann und Frau, für die europäische Integration, für das sittliche Empfinden, die Religion etc. pp. Nur eines geht angeblich nicht: Das ist der Einsatz für die deutsche Sprache. Meine Damen und Herren, nur noch einmal zur Erinnerung: Das „D“ im WDR steht für „deutsch“. Es ist abwegig, das als verfassungswidrig zu bezeichnen. Überzeugend ist es jedenfalls nicht. Deswegen werbe ich noch einmal für den Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Christof Rasche
Das Wort hat jetzt Minister Nathanael Liminski für die Landesregierung. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es ist zwar heute der letzte Tagesordnungspunkt auf der Agenda, das heißt allerdings nicht, dass man machen darf, was man will. Ich frage mich schon, ob mancher Zuschauer am Stream oder hier oben auf der Tribüne, der diese Debatte verfolgt hat, sich fragt, womit die sich eigentlich im Landtag so beschäftigen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- rufe von der AfD) An die AfD gerichtet: Die Meinungsfreiheit in diesem Land geht zwar weit, aber Konsens in diesem Haus sollte dann schon sein, dass das, was man hier vorschlägt, der Verfassung dieses Landes entspricht. (Beifall von der CDU – Sven Werner Tritschler [AfD]: Das entscheiden nicht Sie!) Insofern hat sich die Haltung der Landesregierung im Vergleich zur Debatte von November letzten Jahres nicht verändert. Im Gegenteil: Die Gründe dafür, diesen Gesetzentwurf abzulehnen, sind eher noch bestätigt worden. Zuallererst – das macht jegliche Debatte darüber obsolet – ist diese von der AfD vorgeschlagene Regelung klar verfassungswidrig. So hat es Professor Holznagel aus der Medienwissenschaft bzw. aus der Rechtswissenschaft, der nicht irgendjemand ist, so haben es Frau Dr. Hartmann und viele andere auch in der Anhörung klar auf den Punkt gebracht. Insofern ist völlig klar: Diese Regelung ist weder mit dem 04.05.2023 Grundsatz der Staatsferne noch mit dem Vielfaltsziel unserer Rundfunkfreiheit vereinbar. Das sind nicht irgendwelche Güter unserer Medienordnung. Deswegen gibt es handfeste Gründe, diesen Antrag abzulehnen. (Beifall von der CDU) Die Staatsferne verbietet es dem Gesetzgeber – wie ich finde zu Recht und aus Erfahrung der deutschen Geschichte geradezu geboten –, dem öffentlichrechtlichen Rundfunk konkrete Inhalte, Bewertungen oder Gestaltungsmittel vorzugeben. Es ist schon ein Treppenwitz der Geschichte, dass ausgerechnet die AfD, die genau das immer den sogenannten Altparteien vorwirft, nämlich Einflussnahme über die Sender herstellen zu wollen, das jetzt per Gesetzgebung erreichen will. Das ist schon wirklich ein Stück aus dem Tollhaus. Insofern führen Sie sich da selber in Ihrer sonstigen medienpolitischen Argumentation ad absurdum. Vielmehr ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Vielfalt verpflichtet. Das führt mich neben der rechtlichen und verfassungsrechtlichen Lage zu dem zweiten Grund für unsere Ablehnung. Was hier vorgeschlagen wird, ist die Vornahme einer bestimmten Sprachregelung, die andere Ausdrucksformen per se gesetzlich unterbindet. Das ist weder mit dem Anspruch der Vielfalt noch mit der Dynamik von Sprache vereinbar. Hier wurde häufig darauf hingewiesen, dass Sprache frei sein soll. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Sprache freizuhalten heißt auch, nicht mit Verboten zu arbeiten. Unsere Sprache entwickelt sich fort. (Zuruf von der CDU: Immer! – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Insofern finde ich es richtig, dass sich der WDR mit dem Thema „Gendern“ aktiv und kritisch auseinandersetzt. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Oh ja, sehr kri- tisch!) Die Frage, wie sich unsere Gesellschaft dauerhaft zum Gendern verhalten wird – und das schließt sowohl das Ob als auch das Wie ein –, ist noch nicht entschieden. Um diese Frage aber zu beantworten, ist eines auf jeden Fall der falsche Weg, nämlich starre Verbote per Gesetzgebung. Das stellen wir uns unter einem gesellschaftlichen Diskurs nicht vor. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD – Sven Werner Tritschler [AfD]: Die ganze Feigheit der CDU in einer Rede!) Es bedarf vielmehr eines Austausches. Das betrifft die Redaktionen, und das betrifft den Rundfunkrat, in Landtag dem Sie vertreten sind. Hier muss darüber diskutiert und ausgehandelt werden, wie unsere Gesellschaft mit diesem Thema auf Dauer umgehen will. Ich habe es bereits gesagt: Dieser Diskurs ist noch nicht zu Ende. Er lässt sich aber auch nicht par ordre du mufti verbieten oder gestalten. Insofern haben sich die Gründe für die Landesregierung, diesen Gesetzentwurf abzulehnen, durch das parlamentarische Verfahren erhärtet. Wir würden dabei entsprechend bleiben. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt sich der Kollege Mostofizadeh von der Fraktion der Grünen zu Wort gemeldet.
Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Man ist von diesen Debatten viel gewohnt und muss sich auch viel anhören. Der Abgeordnete Tritschler trug eben vor, die anderen Abgeordneten dieses Hauses seien geistig beeinträchtigt. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Ich kann nur sagen: Das macht deutlich, auf welchem Boden diese Fraktion steht. Ich kann das nur mit Empörung zurückweisen. Meine Fraktion weist das zurück, und ich gehe davon aus, dass alle anderen Demokratinnen und Demokraten das auch tun. Sie zeigen immer wieder, welch Geistes Kind Sie sind. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Lebhafter Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP – Sven Werner Tritschler [AfD]: Das macht deutlich, dass Sie nicht zuhören können!)
Christof Rasche
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 18/4174, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1368 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung, nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den Gesetzentwurf Drucksache 18/1368 selbst. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer lehnt den Gesetzentwurf ab? – Das sind die SPD, die Grünen, die CDU und die FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Gesetzentwurf Drucksache 18/1368 abgelehnt. 04.05.2023 Wir sind am Schluss der heutigen Plenarsitzung. Ich wünsche einen schönen Abend und sage: Bis morgen! Schluss: 17:40 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner.
