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Jörg Blöming

CDU 04.05.2023 Sitzungen 18/31

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den vorliegenden Antrag eingehe, gestatten Sie mir bitte einige Bemerkungen. Die letzten rund drei Jahre waren geprägt durch die Pandemie, ihre Bekämpfung und die vielen Themen, die diese besondere Situation mit sich gebracht hat. Wir sind in Nordrhein-Westfalen sehr gut durch diese Krise gekommen. Das verdanken wir auch unseren Beamtinnen und Beamten sowie den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, dem Personal in den Gesundheitsämtern, den Ordnungsamtsmitarbeitern, bei der Polizei, den engagierten Kräften auf kommunaler Ebene und vielen anderen. Es ist mir wichtig, das bei dieser Gelegenheit nochmals deutlich zu betonen. Denn vor meiner Zeit als Landtagsabgeordneter war ich als Aufgabenbereichsleiter in einer Kommunalverwaltung tätig. Hier habe ich fast 20 Jahre im Bereitschaftsdienst eines Ordnungsamtes mitgearbeitet. Daher kenne ich die Belastungen auch durch nächtliche Einsätze, bei denen natürlich viele Überstunden anfallen. Die Coronapandemie – das sage Landtag ich auch ganz deutlich – hat den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Außergewöhnliches abverlangt. Dafür gebührt ihnen unser Dank. Das dürfen wir bei diesen Debatten nicht außer Acht lassen. (Beifall von der CDU) Ich komme zum vorliegenden Antrag. Die FDP bezieht sich auf die Landtagsvorlage 18/798, wonach im Landesdienst zum 1. Januar 2023 über 21.000 Stellen vakant waren. Wir haben das Thema bereits vor drei Monaten in der Sitzung des Unterausschusses „Personal“ sachlich besprochen. Abgesehen von den regelmäßig wiederkehrenden und intensiv diskutierten Themenfeldern wie „offene Lehrstellen“ waren für mich aus der Vorlage keine weiteren Auffälligkeiten zu entnehmen. Der Antrag greift aber grundsätzlich ein wichtiges Thema auf, zu dem wir gemeinsam, lieber Ralf Witzel, am Ende der vergangenen Wahlperiode das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes auf den Weg gebracht haben; (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Sie erinnern sich. (Ralf Witzel [FDP]: Absolut!) Das Ziel war, eine noch flexiblere Arbeitszeitgestaltung für die Beschäftigten zu ermöglichen und einen Mechanismus für einen Verfallschutz von Überstunden zu etablieren. Vor ziemlich genau einem Jahr standen wir beide hier an gleicher Stelle und haben die Einführung der Langzeitarbeitskonten zu diesem Zweck ausdrücklich begrüßt. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Ihr heutiger Antrag ist allerdings ein reiner Schaufensterantrag. Schauen wir uns dafür einmal die von Ihnen vorgelegten Beschlusspunkte an. Sie fordern eine flächendeckende und zeitnahe Einführung von Langzeitarbeitskonten. Dabei konnten Sie der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage aus dem Dezember 2022 entnehmen, dass die Langzeitarbeitskonten in vielen Ressorts schon eingeführt sind oder kurz vor ihrer Einführung stehen, (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) und selbstverständlich laufen in diesen Bereichen bereits die Gespräche mit den Personalvertretungen. Herausheben möchte ich auch, dass die Einführung bei der Polizei längst erfolgt ist. Das ist uns besonders wichtig, weil dort das Problem äußert gravierend war. Insgesamt kann man feststellen, dass die Umsetzung planmäßig läuft. Ihres Antrags hätte es dafür nicht bedurft. Zuletzt fordern Sie in Ihrem Antrag einen Verfallschutz für die Überstunden. Dazu kann ich Ihnen zunächst eine gute Nachricht übermitteln. Die schwarzgrüne Landesregierung hat diese Regelung, die allen 04.05.2023 Polizeibeamten die langfristige Sicherung der Überstunden auf einem Langzeitarbeitskonto ermöglicht, mit Erlass vom 9. Dezember 2022 fortgeführt. Der Verfallschutz gilt also auch für das Jahr 2023. Es war aber immer klar und wurde offen kommuniziert, dass diese Regelung nach der Einführung der Langzeitarbeitskonten nicht unbefristet festgeschrieben werden kann. Der Landesrechnungshof, den Sie, lieber Ralf Witzel, hier sonst regelmäßig als Kronzeugen benennen, hat dies übrigens ausdrücklich genauso gefordert. Ein Jahr ist vergangen, seitdem die gesetzlichen Grundlagen für Langzeitarbeitskonten verabschiedet wurden, und wir befinden uns mitten in der Umsetzung. Nach erfolgter Umsetzung und einer angemessenen Frist sollte selbstverständlich eine Evaluierung erfolgen. Das sieht das Innenministerium auch vor. Die FDP macht hier aber den zweiten vor dem ersten Schritt. Vor einer vernünftigen Evaluierung werden vermeintlich populäre Forderungen mal eben so ins Schaufenster gestellt. Verantwortungsvolle Politik sieht für uns anders aus. Das können wir gerne in der weiteren Ausschussberatung vertiefen, denn einer Überweisung des Antrags stimmen wir selbstverständlich zu. (Beifall von der CDU)

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