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Dorothee Feller

04.05.2023 Sitzungen 18/31

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Entwicklung und Festlegung des aktuellen Systems der Schulfinanzierung hat vermutlich niemand im Sinn gehabt, dass unser Bildungssystem einen derartigen Wandel vollziehen könnte, wie wir ihn insbesondere in den letzten Jahren erlebt haben. So ist das Bildungssystem heute vor allem deutlich vielschichtiger als noch vor einigen Jahren. Entsprechend sind die Finanzierungsströme auch viel komplexer geworden. Es sind viele Aufgaben und Themen hinzugekommen, die zunehmend in staatlichkommunaler Verantwortungsgemeinschaft für unsere Kinder und Jugendlichen wahrgenommen werden müssen. Zudem engagiert sich der Bund seit einiger Zeit auf der Grundlage von Art. 104c des Grundgesetzes mit finanziellen Mitteln. Nur beispielhaft möchte ich einige Themen benennen. So stehen in der schulischen Inklusion das Land und die Kommunen in gemeinsamer Verantwortung, die rechtlichen Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Während hierfür einerseits barrierearmer Schulraum geschaffen werden muss, braucht es andererseits qualifizierte Lehrkräfte im gemeinsamen Lernen, die sich an den Begabungen und Bedarfen eines jeden einzelnen Kindes orientieren. Darüber hinaus hat unser Bildungssystem immer mehr Schnittstellen zum Sozialrecht, insbesondere zur Kinder- und Jugendhilfe. Auch der Schulbau ist immer häufiger Gegenstand der finanziellen Diskussion. Hierzu hatte ich bereits an anderer Stelle von meinen Eindrücken und Erfahrungen berichtet, die ich bei meinen vielfachen Schulbesuchen gewonnen habe. Neben modernen Neubauten und gut erhaltenen Bestandsbauten stoße ich bei meinen Besuchen immer wieder auf Schulgebäude, in die über Jahre hinweg nicht investiert worden ist. Aber auch dort, wo Schulen gut erhalten sind und gepflegt werden, sind die Anforderungen an den Schulbau durch die vielfältigen Entwicklungen gestiegen. Nicht zuletzt hat uns die Entwicklung im Bereich der Digitalisierung in den vergangenen Jahren sehr deutlich vor Augen geführt, dass das aktuelle System der Schulfinanzierung der sich ständig fortschreitenden und dynamischen Entwicklung nicht gerecht wird. Insbesondere müssen wir hier zu einer für alle Seiten dauerhaften und verlässlichen Finanzierung kommen. Lediglich beispielhaft genannt sei hier die viel diskutierte Frage, ob es sich bei einem Tablet um 04.05.2023 Schulausstattung oder um ein Lehrmittel handelt. Aber auch Fragen zur Wartung und zum Support der angeschafften Geräte sind Gegenstand der aktuellen Diskussion. All diese Entwicklungen haben sich vollzogen, ohne dass das System der Schulfinanzierung entsprechend angepasst worden wäre. Vor diesem Hintergrund werden wir als Landesregierung die zentralen Schwerpunkte der Schulfinanzierung auf den Prüfstand stellen und Fragen einer Neuregelung in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen klären. Dabei werden wir natürlich auch die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung vom 24. Januar berücksichtigen. Der vorliegende Antrag greift somit zwar ein durchaus wichtiges und virulentes Thema auf, ist jedoch nicht zielgerichtet genug. Der Antragsgegenstand ist insgesamt sehr umfassend, denn die Bildungsfinanzierung enthält neben der Schulfinanzierung auch die Finanzierung in der frühkindlichen Bildung oder auch der Hochschulbildung und damit letztlich Themen, die über die Zuständigkeit des Ministeriums für Schule und Bildung weit hinausgehen. Hier folgen wir der Auffassung der Sachverständigen, dass sich eine Umstrukturierung auf den Schulbereich fokussieren sollte. Darüber hinaus ist ein Gutachten, das allein die bestehenden finanziellen Verantwortlichkeiten offenlegt, als Grundlage für eine Neuordnung ungeeignet. Eine Beschreibung des Status quo gibt keine Antwort auf die Frage, welche Veränderung wir brauchen, um die Schulfinanzierung auf ein zukunftsfähiges Fundament zu stellen. Das aber muss eine zentrale Aufgabe für einen Gutachterprozess sein. Wir werden daher zunächst ein Rechtsgutachten zu der Frage einholen, was zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlich ist und welche Ausgaben entsprechend als Schulkosten zu verstehen sind – und schließlich, wie die Lasten zu verteilen sind. Im Anschluss daran braucht es jedoch ein weiteres Gutachten, mit dem wir aus bildungsökonomischer Perspektive erheben, wie hoch die Aufwendungen der bisherigen Aufwandsträger insgesamt tatsächlich sind und wie sich diese entwickelt haben. Zu allen genannten Aspekten haben und führen wir zurzeit Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗