Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aktuell und strukturell besteht ein Personalengpass in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen. Das Land hat sich dauerhaft eingependelt bei rund 20.000 unbesetzten Stellen. Selbst in traditionell attraktiven Bereichen, die lange Jahre mit Bewerbern überbucht gewesen sind, wie beispielsweise beim Studium im Schloss Nordkirchen bei der Finanzverwaltung oder an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung fehlen heute Bewerber. Im letzten Jahr konnten über 10 % der angestrebten Polizeianwärterstellen nicht besetzt und die Bewerber nicht gefunden werden. Nordrhein-Westfalen ist auf Dienstverhältnisse im Beamtenstatus in allen Bereichen angewiesen, auf die es zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben ankommt. Zur Aufrechterhaltung der staatlichen Handlungsfähigkeit dürfen Beamte nicht streiken und können zur Landtag Mehrarbeit herangezogen werden. Für diesen Einsatz sind wir als FDP-Landtagsfraktion dankbar, und wir müssen diesen auch zwingend zur Sicherstellung staatlicher Kernfunktionen wie bei der öffentlichen Ordnung erwarten können. Wenn beispielsweise eine Grippewelle für einen hohen Krankenstand bei der Justiz sorgt, kann die Konsequenz dieser personellen Unterbesetzung natürlich nicht ein landesweiter Tag der offenen Tür in allen JVAs sein. Wenn Polizeistellen unbesetzt sind, kann man zwar auf sinnlose Showaktionen wie einen Blitzmarathon verzichten; aber umgekehrt dürfen Kriminelle nicht generell unbehelligt bleiben und keine Verfolgung mehr fürchten müssen. (Beifall von der FDP) In all den Situationen müssen Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur Überstunden leisten, auch wenn sie eigentlich ganz andere persönliche Planungen hatten und ihren Familien auch spontane Änderungen ihrer dienstlichen Verfügbarkeit erklären müssen. Jeder pflichtbewusste Beamte versteht dieses und kennt das wechselseitig besondere Treueverhältnis mit seinem Dienstherrn. Klar ist aber auch: Es entspricht elementarsten Grundsätzen der Leistungsgerechtigkeit, wenn jeder Beschäftigte, von dem Überstundenbereitschaft erwartet wird, diese nach ihrem Anfall auch zurückgegeben bekommt und diese nicht verfallen. Für diese geleisteten Mehrarbeitsstunden steht den Bediensteten nun ein legitimer Anspruch auf Kompensation zu, primär auf Freizeitausgleich oder hilfsweise auf anteilige Vergütung. Gemäß § 195 BGB unterliegen diese Ansprüche aber grundsätzlich einer regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. FDP und CDU haben daher in ihrer zurückliegenden Koalition einen Verfallschutz vereinbart und zugesichert, dass der Staat auf die Einrede der Verjährung in allen Fällen angewiesener Mehrarbeit verzichtet. (Beifall von der FDP) Zugleich sind von uns Langzeitarbeitskonten gesetzlich auf den Weg gebracht worden, um ohne einzelne Erlassregelungen für möglichst dauerhafte Sicherheit bei der Stundenrückgabe zu sorgen. Wie wir in der gestrigen Fragestunde von der Landesregierung erfahren durften, haben heute, über ein Jahr nach der Gesetzesänderung, längst noch nicht alle Ressorts Langzeitkonten eingeführt. Nicht einmal alle Behörden haben dies bis Jahresende überhaupt geplant. Außerdem hat der Innenminister gestern im Plenum eingeräumt, dass für etliche Beamte durch die Kontingentierung die Situation entsteht, dass gar nicht alle Mehrarbeitsstunden tatsächlich in dauerhaft gesicherte Langzeitkonten überführt werden. 04.05.2023 Umso wichtiger ist es jetzt, dafür zu sorgen, dass Verfügungen zum Verfallschutz auf den Weg gebracht werden, bis Lebensarbeitszeitkonten im öffentlichen Dienst endlich die Problematik vollumfänglich und dauerhaft regeln. Für die FDP-Landtagsfraktion ist jedenfalls klar: Wir wollen und brauchen einen leistungsfähigen und motivierten öffentlichen Dienst, um staatliche Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. (Beifall von der FDP) Es entspricht unserem klaren Gerechtigkeitsempfinden und unseren Vorstellungen eines wechselseitig fairen Verständnisses von Treue und Fürsorgepflicht, dass aus dienstlichen Belangen konkret angeordnete Mehrarbeit im Rahmen des Dienstverhältnisses nicht ehrenamtlich erbracht, sondern angemessen mit Freizeit ausgeglichen oder notfalls finanziell vergütet wird. (Beifall von der FDP) Diesen Grundsatz gilt es mit allen erforderlichen Mitteln sicherzustellen. Wir brauchen keine Kappungsstichtage; wir brauchen eine Regierung, die handelt. An Sie appellieren wir: Gewährleisten Sie die Fortsetzung eines verlässlichen Verfallschutzes für Überstunden in unserem Land, auch in der neuen und noch laufenden Wahlperiode. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
