Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Frau Abgeordnete Seli-Zacharias. – Für die Landesregierung spricht jetzt die Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen ist ein Einwanderungsland. Ich will Sie mit dieser vermeintlichen Binsenweisheit nicht langweilen, aber über die reine Feststellung hinaus gilt es, 04.05.2023 diese Tatsache mit einer funktionierenden Integrations- und Teilhabestruktur zu hinterlegen. Nordrhein-Westfalen ist mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz und der darin gesetzlich abgesicherten Infrastruktur gut aufgestellt, aber die Gestaltung von Migration ist eine gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen. In dieser Verantwortungsgemeinschaft – diese Wahrheit kann ich Ihnen nicht ersparen – ist es nun einmal die Aufgabe des Bundes, für ein ausreichendes Angebot an Integrations- und Sprachkursen zu sorgen. Neben der aktuellen Herausforderung der Unterbringung und Versorgung muss die Integration jetzt im Fokus aller Akteure stehen. Herr Kollege Lürbke, es ist doch eine erfreuliche Kontinuität, auch im Sinne des nordrhein-westfälischen Integrationskonsenses, dass diese Forderung im Grunde genommen schon in der vergangenen Legislaturperiode von Schwarz-Gelb adressiert wurde. Aber entscheidend ist doch jetzt, dass wir eine Umsetzung dieser Forderung brauchen, und das liegt in der Zuständigkeit des BAMF. Eine schnellere Chance auf gesellschaftliche Teilhabe eröffnet Menschen hier Perspektiven und hebt gleichzeitig Potenziale für dringend benötigte Fachund Arbeitskräfte. Menschen, die zu uns kommen und arbeiten können und wollen, müssen tatsächlich auch in die Lage versetzt werden, dies zu tun. Für die bestehenden Herausforderungen von heute heißt das konkret: Wir benötigen mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung bei der Sprachund Integrationsförderung. Anbieter der durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanzierten Kurse berichten allerdings immer wieder von langen Wartezeiten, weil vor allem Räume und Personal fehlen. Manchmal ist aber auch das digitale Angebot nicht so flexibel handhabbar, wie das vor Ort eigentlich sinnvoll und notwendig wäre. Nordrhein-Westfalen ist dazu wiederholt aktiv geworden, und zwar nicht erst in dieser Legislaturperiode, sondern auch schon in der vorherigen, wie wir gerade gehört haben. Aber just in der letzten Woche haben wir gemeinsam mit sechs weiteren Ländern auf der Integrationsminister*innenkonferenz in Wiesbaden bessere Rahmenbedingungen für Lehrkräfte und Kursträger sowie eine effektive und zukunftsfeste Ausgestaltung des Integrationskurssystems gefordert. Der Bund muss – das war ja hier auch schon Teil der Debatte – die Mindestanforderungen für Lehrkräfte und Raumgrößen senken und flexibilisieren, damit Sprachkurse sich tatsächlich auch am Bedarf orientieren können. Wir müssen mehr Kurse anbieten können. Es geht nicht nur darum, Deutsch auf C2- Niveau zu lernen, sondern auch um die Grundzüge der deutschen Sprache. Das ist ja auch ein ele-Landtag mentarer Grundsatz von Integration und Teilhabe. Dabei können Studierende ebenso helfen wie ukrainische Handwerksmeister*innen, die beide Sprachen sprechen. Sprache ist ein entscheidender Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe. Sprachkurse dürfen jetzt eben nicht zu einem Nadelöhr und damit zur Verhinderung von Teilhabe werden. Seit Jahren appellieren wir daher an den Bund, bessere und zielgruppenspezifischere Kurse zu installieren, die auf die unterschiedlichen Voraussetzungen von Einwanderer*innen abgestimmt sind. Die Sprachförderung muss aber vor allem frühzeitig erfolgen. In diesem Zusammenhang ist es besonders ärgerlich, dass die Erstorientierungskurse als ein wichtiger Baustein in der Angebotsstruktur jetzt ein Stück weit zur Disposition gestellt sind. Es ist eben gerade das Ziel der Erstorientierungskurse, dass Menschen Teil unserer Gesellschaft werden sowie hier ein Zuhause finden können und schon frühzeitig Sprach- und Orientierungsangebote erhalten. Der Bund kürzt nun die Mittel für eben diese Erstorientierungskurse. Das ist das falsche Signal zur falschen Zeit. Die Entscheidung führt zu einer faktischen Einschränkung des so wichtigen Angebotes, hemmt Integrationsprozesse und nimmt den Zugewanderten die Chance auf schnelle gesellschaftliche Teilhabe. Daher erwarte ich – auch das kann ich Ihnen nicht ersparen –, dass der Bund diese Mittelkürzungen im Rahmen der gemeinsamen Verantwortungsübernahme zurücknimmt, weil wir diese Erstorientierungskurse als einen weiteren Baustein im System der Sprach- und Integrationskurse brauchen. Integration muss früh beginnen. Dazu sind diese EOK-Kurse ein wichtiger Baustein. Der Bund muss dafür Sorge tragen, Versorgungslücken zu schließen und nicht neue Angebotslücken zu schaffen. Aber auch wir als Land wissen natürlich um unsere Verantwortung. Wir stellen Mittel für Basissprachkurse und niedrigschwellige Sprachgelegenheiten bereit – noch einmal aufgestockt aus Mitteln des Sondervermögens, um Angebote zu ergänzen und Lücken zu überbrücken. Bereits jetzt werden im Rahmen der sozialen Betreuung in den Unterbringungseinrichtungen des Landes für Geflüchtete verschiedenste Sprachkurse unterschiedlichster Form je nach Einrichtung und in Abhängigkeit vom jeweiligen Betreuungsdienstleister angeboten. Darüber hinaus werden wir eine Ausweitung von Alphabetisierungs- und Basissprachkursen in allen regulären Unterbringungseinrichtungen des Landes prüfen. Die jährliche Finanzierung der Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen aus ESF-Mitteln ist gegenwärtig bereits bis zum Ende der ESF-Förderperiode zugesagt. Wir stehen vor großen Herausforderungen. Insbesondere Kommunen arbeiten häufig am Rande der 04.05.2023 Belastungsgrenze und gehen manchmal vielleicht auch darüber hinaus. Sie sind es aber auch, die Integration vor Ort mit ihrem eigenen Engagement und dem der vielen Ehrenamtlichen gestalten. Im Sinne einer gelebten Verantwortungsgemeinschaft muss das Thema „Integration“ genauso in den Fokus gerückt werden wie die Frage der akuten Unterbringung und Versorgung Geflüchteter. Deshalb hat sich die Integrationsminister*innen- und Integrationssenator*innenkonferenz der Länder auch dafür ausgesprochen, an die früheren Finanzierungssysteme seitens des Bundes anzuknüpfen und auch eine Integrationspauschale in eine strukturelle und dauerhafte Finanzierung des Bundes einzubeziehen. Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass Gelder, die in die frühzeitige Integration und frühzeitige Ermöglichung von Teilhabe investiert werden, auch eine absolute Investition in Zukunftschancen sind. Integration bleibt eine Daueraufgabe. Deswegen brauchen wir eine dauerhaft gesicherte Finanzierung, eine dauerhaft starke Integrationsinfrastruktur, die eben auch und gerade in Zeiten von Arbeits- und Fachkräftemangel dazu beitragen kann, dass Menschen, die zu uns kommen, ihre Potenziale hier auch einbringen und nutzen können. Diese Potenziale brauchen wir. Wir dürfen und können es uns nicht leisten, sie liegen zu lassen, weil wir künstliche Nadelöhre produzieren. – Herzlichen Dank (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
