Angela Erwin
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hass und Hetze im Internet müssen wirksam bekämpft werden. Deshalb ist es wichtig und auch richtig, sich damit grundsätzlich zu beschäftigen. Betroffene müssen die Möglichkeit haben, sich effektiv zur Wehr zu setzen. Aber worüber reden wir heute eigentlich? Wir reden über eine Sache, für die wir als Landesparlament nicht zuständig sind. Denn beim Gesetz gegen digitale Gewalt handelt es sich um ein Bundesgesetz. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Wer glaubt, es läge überhaupt schon ein Gesetzentwurf vor, der irrt. Bislang kursiert lediglich ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministers. Die Beratungen zum folgenden Gesetzesentwurf, werden, sobald er vorliegt, unsere Bundestagskollegen in Berlin genau begleiten. Das gilt vor allem auch für die Frage, inwiefern die Speicherung von IP-Adressen möglich sein wird, sodass eine Identifizierung der Verfasser erfolgen kann. Und es gilt auch für die Frage, wie viel zusätzliches Personal der Bundesjustizminister für die Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum zur Verfügung stellen wird – Stichwort „Rechtsstaatspakt“. Aber diese Fragen werden eben in Berlin geklärt werden müssen. Dass gerade Sie, die AfD, sich mit Händen und Füßen schon gegen den Ansatz der Bekämpfung von Hass und Hetze sträuben, verwundert allerdings nicht, befeuern Sie dies doch jeden Tag. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Ihren Antrag lehnen wir ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
