Sven Werner Tritschler
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Während die Messerstraftaten und ihre Opfer in unserem Land zu einer ebenso traurigen wie auch alltäglichen Erscheinung werden – wir mussten es am Wochenende wieder erleben –, beschäftigen sich die Regierenden, im konkreten Fall FDP-Justizminister Buschmann, lieber mit Phantomproblemen wie der sogenannten digitalen Gewalt und einem Gesetz dagegen. Was das sein soll? Man weiß es nicht so genau – bezeichnenderweise auch nicht in dem Ministerium, aus dem der Gesetzentwurf kommt. Auf eine Anfrage der AfD im Deutschen Bundestag antwortete das Justizministerium – ich zitiere –: Es gibt keine juristisch akzeptierte Definition von digitaler Gewalt. Weiter heißt es: Darunter können je nach Standpunkt gezieltes Mobbing, bewusste Fehlinformation oder, wie es heißt, auch schon ein harscher Kommentar subsumiert werden. Wenn man weiß, was bei so manchem Schneeflöckchen aus dem Ampelkernkernwählermilieu heute als Mikroaggression gilt, dann weiß man, was irgendwann möglicherweise als digitale Gewalt gelten wird, nämlich alles, was nicht in den schmalen Meinungskorridor zwischen Claudia Roth und Marco Buschmann passt. Ein Beispiel sind Transpersonen. Nach einem anderen Gesetz aus dem Hause Buschmann, dem sogenannten Selbstbestimmungsgesetz, wird zukünftig mit empfindlichen Geldstrafen belegt – wir reden hier von fünfstelligen Beträgen –, wer einen biologischen Mann als Mann bezeichnet, der kein Mann sein will. Außer wenn Krieg ist: In dem Fall bleibt es ein Privileg des Patriarchats, sich im Auftrag der Regierung umbringen zu lassen. Aber das nur am Rande. Digitale Gewalt ist es laut Buschmann’scher Definition sogar schon, ein Restaurant falsch zu bewerten. Wenn Ihnen also irgendwo das Essen nicht schmeckt, nehmen Sie lieber eine Probe mit. Eventuell müssen Sie das irgendwann vor Gericht nachweisen. Besonders erschreckend ist aber das Vorhaben, sogar in Zwiegesprächen über Messengerdienste wie Landtag WhatsApp herumzuschnüffeln. Das ist schon ein ganz besonderes Verständnis von Liberalismus, das die FDP da pflegt. Auf den ersten Blick könnte man das alles irgendwie skurril finden und darüber lachen. Aber die Folgen für die vermeintlichen Schuldigen sind alles andere als zum Lachen: die Offenlegung von Namen und Adressen, richterlich angeordnete Accountsperren und möglicherweise erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten. Ja, es ist richtig: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Strafrechtliche Tatbestände wie Bedrohung, Beleidigung, Verleumdung, Betrug, Erpressung usw. gelten dort genauso wie im sogenannten Real Life. Es braucht keine neuen Überwachungs- und Gängelungsmonstren, es braucht vielmehr Strafverfolgungsbehörden, die diesem Recht auch im Netz Geltung verschaffen. Und damit sind wir bei unserer ureigensten Zuständigkeit als Landesgesetzgeber. Mit anderen Worten: Es fehlt nicht an Gesetzen, es fehlt an Männern und Frauen, die willens und in der Lage sind, diese Gesetze durchzusetzen. Ich will das mit zwei Beispielen untermauern. Meine frühere Kollegin Iris Dworeck-Danielowski, die bis vor Kurzem noch Mitglied dieses Hauses war, erhielt folgende Nachricht – ich zitiere wörtlich, Herr Präsident –: Du alte Nazi-Fotze, wenn wir dich treffen, rammen wir dir ein Messer mit brachialer Gewalt in den Hals, bis das Blut spritzt, und dann pissen wir auf deine Leiche. Der Täter war ohne Weiteres zu ermitteln. Und was machte die nordrhein-westfälische Polizei? Sie beließ es bei einer Gefährderansprache – also einem erhobenen Zeigefinger – und legte den Fall zu den Akten. Als mein Kollege Dr. Vincentz und ich uns auf einer Mordliste wiederfanden, machte man sich bei der Polizei erst gar nicht die Mühe, uns zu informieren, und die Täter wurden auch nicht ermittelt. – Verfahren eingestellt. Diese Beispiele – die Liste ließe sich unendlich fortsetzen – und der Umgang der Behörden damit, zeigen anschaulich, wo das Problem liegt und was mit diesen neuen Gesetzentwürfen beabsichtigt ist. Die Mittel, um Straftäter auch im Internet zu verfolgen, sind längst da. Es fehlt aber offensichtlich am Willen – zumindest wenn es sich um die falschen Opfer handelt. Das sogenannte Gesetz gegen digitale Gewalt soll nicht diesen Opfern helfen. Das ist offensichtlich. Es ist ein neuerlicher Angriff auf die Meinungsfreiheit in unserem Land, und da machen wir nicht mit. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 04.05.2023
