Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Es ist schon schwierig, diesen vorliegenden Antrag am Stück durchzulesen, ohne bei so schönem Wetter wie gestern und heute schlechte Laune zu bekommen – gerade wenn die AfD wieder einmal als Retter der Freiheitsrechte auftritt, dieses Mal als Retter der Meinungsfreiheit. Und wieder werden die Tatsachen verdreht. Das Eckpunktepapier verändert in keinster Weise das Recht zur freien Meinungsäußerung im Internet, sondern es wird das Recht des Einzelnen verbessert und gegen Rechtsverletzungen im Internet geschützt. Auch die anonyme und pseudonyme Nutzung bleibt gewahrt, solange dies nicht für Hass und Hetze im Internet missbraucht wird. Digitale Gewalt ist allgegenwärtig. Frau Hanses hat es eben erklärt. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) – Herr Tritschler, hören Sie zu. Neun von zehn jungen Menschen zwischen 18 und 35 Jahren kennen digitale Gewalt in den sozialen Medien. Jeder zweite junge Mensch war schon einmal selber davon betroffen. Digitale Gewalt reicht von Beleidigungen und Verleumdungen bis hin zu Todesdrohungen (Sven Werner Tritschler [AfD]: Bis hin zu schlechten Reden!) und kann Leben zerstören. Für Betroffene ist es essentiell, dass solche Inhalte schnell gelöscht und die weitere Verbreitung verhindert wird. Derzeit haben Betroffene oft nur unzureichende Möglichkeiten, ihre Rechte selber durchzusetzen, und fühlen sich allein gelassen. Häufig scheitert die Durchsetzung ihrer Rechte nämlich bereits daran, dass es nicht gelingt, zügig und mit vertretbarem Aufwand Auskunft über die Identität des Verfassers bzw. der Verfasserin rechtswidriger Inhalte zu erlangen. Hier setzt das Eckpunktepapier des Bundesjustizministers an. Ich frage Sie: Wieso soll ein rechtsfreier Raum existieren? Wieso soll es möglich sein, jemanden in einem Chat ungestraft zu beleidigen? Wieso soll es möglich sein, ein Restaurant durch Verleumdungen zu ruinieren? Antworten darauf haben Sie nicht gegeben. Aber die eigentliche Intention hinter diesem Antrag enthüllt sich schnell bei einem Blick auf die Statistik des Bundeskriminalamts. Ein Großteil der Hasskommentare – 73 % im Jahr 2019 – lässt sich dem rechtsextremen Spektrum zuordnen. Da macht der vorliegende Antrag natürlich Sinn, weil das genau Ihre Klientel ist. Dass sich diese bisher weitgehend unbehelligt im Internet agierende Netzgemeinde negativ über eine Verbesserung der Durchsetzung von Rechts-04.05.2023 ansprüchen im digitalen Raum äußert, verwundert natürlich nicht. Die allgemeine Resonanz auf das ausgearbeitete Eckpunktepapier ist hingegen alles in allem gut. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Nein, ist sie nicht!) Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall von der FDP)
