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Dorothee Feller

04.05.2023 Sitzungen 18/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eines vorweg: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Engin, den Vorwurf, ich würde Lehrkräfte wie Handelsware behandeln, weise ich deutlich zurück. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es besteht für mich kein Zweifel: Zum einen müssen wir deutlich mehr Lehrkräfte gewinnen, und zum anderen müssen wir alles daransetzen, dass unsere Lehrkräfte, die sich im Schulsystem befinden, sich nicht anderweitig orientieren. Denn die Unterrichtsversorgung ist eine der größten Herausforderungen in unserem Bildungssystem sowohl bundesweit als auch bei uns in Nordrhein-Westfalen. Richtig ist, dass im vergangenen Jahr rund 800 Lehrkräfte das Schulsystem verlassen haben. Zu einem differenzierten Blick gehört aber auch, dass im Verhältnis zur Gesamtzahl von 209.000 Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 dieser Anteil deutlich unterhalb der gewöhnlichen Fluktuation von Beschäftigten liegt. Landtag Sicherlich sind die Hürden für einen Stellenwechsel für beamtete Lehrkräfte deutlich höher. Diese Hürden bestehen jedoch nicht für tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Dennoch verzeichnen wir auch in dieser Gruppe mit weniger als 2 % eine sehr geringe Kündigungsquote. Zur differenzierten Betrachtung gehört auch, dass in dieser Gruppe der Tarifbeschäftigten nicht nur Lehrkräfte sind, sondern zum Beispiel auch Angehörige multiprofessioneller Teams. Im vergangenen Jahr ist es gelungen, die Anzahl der Lehrkräfte insgesamt deutlich zu erhöhen. Hatten wir 2022 noch rund 209.000 Lehrkräfte im System, so sind es Stand März 2023 bereits rund 213.000 Menschen, die als grundständig ausgebildete Lehrkräfte an unseren Schulen beschäftigt sind. Es ist uns also inmitten einer Phase des aktuellen Fachkräftemangels gelungen, mehr als 4.000 Menschen ins Schulsystem zu holen. Das ist auch eine Erwähnung wert. Diese Zahlen machen deutlich, dass der Lehrkräfteberuf für junge Menschen immer noch attraktiv und ein erstrebenswerter Beruf ist. Das spiegeln mir auch viele Gespräche mit jungen Lehrkräften wider. Doch so positiv diese Einstellungszahlen auch sind – es ist noch lange nicht genug. Aktuell sind rund 8.000 Stellen nicht besetzt. Daher haben wir im vergangenen Jahr unser Handlungskonzept Unterrichtsversorgung entwickelt, in dem kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen enthalten sind, um die Unterrichtsversorgung in unseren Schulen nachhaltig zu verbessern und zu sichern. Auch hier lassen sich einige Dinge ins Verhältnis setzen. Die dienstrechtlichen Maßnahmen der Abordnung und der sensiblen Prüfung von Anträgen auf voraussetzungslose Teilzeit, die Sie mit Ihrem Antrag kritisieren, sind nur ein geringer Teil eines umfangreichen Maßnahmenpaketes, das für Schulen und Lehrkräfte in erster Linie Entlastung und Wertschätzung darstellt. So haben wir den Seiteneinstieg Grundschule mit berufsbegleitendem Lehramtserwerb geschaffen, die Anerkennung von Lehramtsqualifikationen aus Drittstaaten erleichtert und Möglichkeiten zur Einstellung von Alltagshelfern an Grundschulen eröffnet. Wir haben neue Studienplätze geschaffen, die Möglichkeit für Lehrkräfte der Sekundarstufe II zur Tätigkeit an den Grundschulen eröffnet und den Auftakt zu einer umfangreichen Werbekampagne für den Beruf der Lehrkraft vollzogen. Nicht zuletzt haben wir die Besoldung der Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I angepasst und werden sie schrittweise auf A13 anheben. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) 04.05.2023 All diese Maßnahmen dienen dem Zweck, die Attraktivität des Lehrkräfteberufs zu steigern und gleichzeitig die bereits im System befindlichen Beschäftigten zu entlasten. Doch eines ist bereits jetzt klar: Einige der Maßnahmen brauchen Zeit, um ihre Wirkung zu entfalten. Gleichzeitig hat unsere Lehrkräftebedarfsprognose, die wir Mitte März 2023 im Schulausschuss und in der Öffentlichkeit vorgestellt haben, noch einmal verdeutlicht, dass wir noch über mehrere Jahre hinweg einen Mangel an Lehrkräften haben werden. So liegt der Bedarf für die kommenden zehn Jahre bei insgesamt 79.000 Lehrkräften. Demgegenüber stehen uns voraussichtlich nur 74.500 grundständig ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung. Doch auch die Kinder, die aktuell und in den kommenden Jahren die Schulen besuchen, haben ein Recht auf gute Bildung. Keinesfalls können wir es uns als Gesellschaft leisten, dass uns eine ganze Generation verloren geht. Inmitten einer solchen Phase, in der es unser oberstes Ziel sein muss, die Unterrichtsversorgung in den Schulen trotz allem zu sichern, müssen wir auch über dienstrechtliche Maßnahmen nachdenken dürfen. Rund 13.800 Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen machen von der Möglichkeit der voraussetzungslosen Teilzeit Gebrauch. Würde jeder oder jede Einzelne von ihnen den Stundenanteil auch nur geringfügig erhöhen, könnte allein dadurch eine erhebliche Entlastung für alle Lehrkräfte im System eintreten. Dennoch sind wir mit unseren Maßnahmen deutlich hinter den Empfehlungen des SWK-Gutachtens zurückgeblieben und haben keine rechtlichen Änderungen in der Bewilligung der voraussetzungslosen Teilzeit vorgenommen. Vielmehr haben wir die Bezirksregierungen auf die bereits bestehende Rechtslage hingewiesen und darum gebeten, bei der Prüfung der Anträge die Sicherung der Unterrichtsversorgung in ihre Abwägung einzubeziehen. Jeder Antrag bleibt eine Einzelfallentscheidung. Es geht vor allem um die Sensibilisierung, ob wirklich jetzt oder nicht vielleicht später sowie in dieser oder in einer geringeren Quote der Teilzeitantrag gestellt werden muss. Einen weiteren Punkt möchte ich an dieser Stelle deutlich hervorheben. Die Rückmeldungen, die wir zu diesen dienstrechtlichen Maßnahmen erhalten, fallen je nach Perspektive sehr unterschiedlich aus. Seit Beginn meiner Amtszeit besuche ich regelmäßig viele Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen, um mit Schulleitungen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie vielen Weiteren ins Gespräch zu kommen und um mir einen eigenen Eindruck vor Ort zu verschaffen. Landtag Dabei besuche ich auch und insbesondere die Schulen, die aufgrund ihrer Lage im Quartier und ihrer soziokulturellen Zusammensetzung vor ganz besonderen Herausforderungen stehen. Es sind Schulen, deren Personalausstattungsquote oftmals unter 90 % liegt. Die Beschäftigten an diesen Schulen begrüßen vielfach insbesondere die dienstrechtliche Maßnahme der Abordnung ausdrücklich. Denn es sind letztlich genau diese Schulen, die im besonderen Maße auf Unterstützung angewiesen sind und die von unseren Maßnahmen daher auch in besonderem Maße profitieren werden – und das zu Recht. Auch die Kinder und Jugendlichen an diesen Schulen haben ein Recht auf Bildung. Auch die Beschäftigten an diesen Schulen, die trotz der Umstände mit einem außerordentlichen Engagement täglich ihr Bestes für die Kinder geben, benötigen dabei dringend Unterstützung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen: In den kommenden Jahren gilt es, einen Spagat zwischen der Entlastung unserer Lehrkräfte einerseits und der Sicherung der Unterrichtsversorgung andererseits hinzubekommen. Ich habe es in den vergangenen Monaten mehrfach betont: Unser Handlungskonzept Unterrichtsversorgung ist keinesfalls abschließend, sondern ein Auftakt. Wir arbeiten weiter mit Hochdruck daran, die Attraktivität des Lehrkräfteberufs zu steigern und dadurch mehr Personal an Schule zu gewinnen. Gleichzeitig werden wir weiter daran arbeiten, wie wir trotz Lehrkräftemangel unseren Kindern und Jugendlichen eine gute Bildung gewährleisten können. Dabei werden wir auch zukünftig über den Tellerrand hinausschauen und abseits der bisherigen Pfade denken müssen. Wie gewohnt werden wir dazu wieder mit allen Akteurinnen und Akteuren rund um unsere Schulen in den intensiven Austausch gehen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗