Dr. Jan Heinisch
Ich glaube, wir müssen einen kleinen fachlichen Ausflug in die Teilzeit im öffentlichen Dienst machen. Man hat ja die Möglichkeit, aus bestimmten Gründen Teilzeitanträge zu stellen. Ein solcher Antrag wird einem dann auch bewilligt. Dann ist das bekannt. 04.05.2023 Nicht bekannt ist es bei der voraussetzungslosen Teilzeit, weil da die Kraft gerade darin liegt, dass man überhaupt keinen Grund angeben muss. Man kann einfach nur sagen, dass man gerne etwas weniger arbeiten möchte. Wenn man die Gründe angeben will bzw. wenn der Katalog im Beamtengesetz sie hergibt, hat man sie ja. Bei der voraussetzungslosen Teilzeit möchte man das aber gerade nicht. Ich wüsste nicht, wie und warum man es erfassen sollte, wenn jemand es eben nicht aus einem bestimmten Grund, sondern voraussetzungslos macht. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Warum und wie sollte man das sinnvoll erfassen? Ich rege an, sich eher generell mit dem Phänomen zu beschäftigen, dass Teilzeit grundsätzlich eine Frage der Qualität ist, sich im System, wenn man sie voraussetzungslos macht, aber in gewissem Maße an den Gegebenheiten im Schulbetrieb messen lassen muss. Das finde ich total in Ordnung. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
