Jens-Peter Nettekoven
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen zu unserer Verantwortung, Rückführungen und Abschiebungen unter Betrachtung rechtsstaatlicher Bestimmungen und humanitärer Erwägungen vorzunehmen. Entsprechend wird ein abgelehnter Asylantrag eine freiwillige Rückkehr oder eine Rückführung zur Folge haben. Priorität hat für uns die konsequente und rechtmäßige Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Nordrhein-Westfalen hat sein Rückkehrmanagement in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert. Dazu zählt der Ausbau der landesfinanzierten Zentralen Ausländerbehörden von drei auf fünf Standorte. Dazu gehört die finanzielle Beteiligung an dem Bund-Länder-Programm, mit dem die freiwillige Ausreise und die Reintegration im Herkunftsland gefördert werden. Und dazu gehört in letzter Konsequenz auch die Beantragung freiheitsentziehender Maßnahmen, um die Sicherung von Abschiebungen zu gewährleisten. Auf Bundesebene hat die Ampelkoalition eine Rückführungsoffensive beschlossen, an der auch unser Land ein berechtigtes Interesse hat. Die konkrete Ausgestaltung liegt jetzt im Verantwortungsbereich des Bundes. Hier ist die Bundesregierung gefordert, stabile und praxiswirksame Rahmenbedingungen mit den Zielstaaten zu vereinbaren. Antragsteller, eine Aneinanderreihung von 24 Zitaten auf sieben Seiten macht noch lange keinen Antrag. Auch abgesehen von den Satzstellungen und den Kommata ist er nichts wert. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
