Wilhelm Korth
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Biogasanlagen sind ein wesentlicher Leistungsträger der Energiewende. Sie nutzen biologische Substrate wie zum Beispiel Gülle, Mist, Pflanzen oder andere Lebensmittelreste, um über den Prozess der Gärung Biogas herzustellen. Die Vorteile von Biogasanlagen sind, dass sie eine dezentrale Energieversorgung bieten, sich regenerativer Energiequellen bedienen, produziertes Gas vergleichsweise einfach speichern und auch Strom produzieren, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Gerade in Zeiten der Energiewende ist es wichtig, diese Potenziale der Biogasanlagen als eine Säule des Energiesystems differenziert zu betrachten. Deswegen ist es richtig, sich mit dieser Thematik intensiv zu beschäftigen. Und das haben wir getan. Ich habe das Gefühl, dass viele Menschen das Potenzial der Biogaserzeugung für die Energiewende noch unterschätzen. In der öffentlichen Diskussion konzentrieren wir uns stark auf Windkraft und Photovoltaik. Aber bei konsequenter Nutzung und Ausbau ist das Biogas eine starke Säule. Die Biogasanlagen sind in der Vergangenheit sowohl technisch als auch systemisch ständig weiterentwickelt worden. Somit produzieren viele Biogasanlagen mehr als nur Strom. Sie verfügen auch über eigene Wärmenetze bzw. Mikrogasnetze, um im System der Kraft-Wärme-Kopplung auch über weitere Entfernungen die Verbraucher mit Energie zu versorgen. Der Forderungskatalog des Antrags der FDP ist lang. Manches ist gut. Manches ist schlecht. Vieles ist noch sehr unkonkret. Genau da machen wir es mit unserem Entschließungsantrag besser. 04.05.2023 Ihr Antrag zielt stark darauf ab, Biogasanlagen in die Methanerzeugung zu überführen. Bestehende Anlagen können mit einem Verflüssigungsmodul nachgerüstet werden und überall in NRW kleine, dezentrale Bio-LNG-Anlagen entstehen lassen, (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) die laut FDP finanziell gefördert werden sollen. Ein finanzielles Förderprogramm für die Umrüstung von Bestandsanlagen in der Biomethanproduktion ist nach unserer Ansicht der falsche Ansatz. Das haben uns in der Anhörung auch die Biogasanlagenbetreiber gesagt. Wenn, dann muss die Nachfrage angeregt, der Gasnetzzugang beschleunigt oder die Änderung des Betriebs von Strom- auf Biomethangaserzeugung vereinfacht werden. Wir gehen mit unserem Entschließungsantrag auf diese weiteren Punkte ein. Wir wollen ermöglichen, dass die Energie aus Biogasanlagen flexibler geschaltet werden kann. Dazu wollen wir die Lagerung von Biogas regulatorisch der von Erdgas angleichen und die Begrenzung im Baugesetzbuch für privilegierte Biogasanlagen auf 3,5 Millionen Normkubikmeter dauerhaft anheben. Ziel ist es, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Dinge vereinfacht werden können, entbürokratisiert werden können und flexibilisiert werden können. Damit zeigen wir Chancen auf. In der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft ist noch viel Potenzial ungenutzt, gerade bei Gülle und Mist. Güllekleinanlagen können dazu beitragen, diese Potenziale zu nutzen. Sie haben den Vorteil, dass energiearme Gülle nicht über lange Strecken transportiert und gelagert werden muss, sondern direkt aus dem Stall in die Anlagen gelangt. Der Bund hat im vergangenen Jahr die zugelassene Bemessungsleistung für neue Güllekleinanlagen auf 150 kW erhöht. Eine solche Regelung muss unserer Meinung nach auch für bestehende Anlagen gelten. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, an dieser Stelle darf ich auch sagen, lieber Dietmar Brockes, die Stoßrichtung Ihres Antrages ist gut und richtig. Sich auf Bundesebene für die Abschaffung der starren Verweilzeiten von mindestens 150 Tagen der Biogasanlagen einzusetzen und stattdessen andere Maßnahmen zur Reduktion von Methan zuzulassen, ist genauso richtig wie, dafür zu sorgen, dass die Lagerung der Gärreste in JGS-Behältern möglich ist, ohne dass die landwirtschaftlichen Betriebe die Behälter umdeklarieren bzw. umbauen müssen, weil sie plötzlich unter die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen fallen. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Wir müssen uns anstrengen, um unsere Energieversorgung aus regenerativen Quellen auf möglichst viele Standbeine zu verteilen. Die Flexibilisierung der Landtag Regulierung von Biogasanlagen ist dabei ein wichtiger Schritt.
