Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! Der vorliegende Antrag schreibt die Kulturpolitik von Frau Pfeiffer-Poensgen aus der vergangenen Legislaturperiode fort. Zum Antrag der SPD „Vielfalt und Facettenreichtum unserer Gesellschaft muss sich auf der Bühne und seinen Strukturen abbilden!“ fand im Januar 2022 ein Fachgespräch im Ausschuss für Kultur und Medien statt, in dem über verfestigte Hierarchien im Kulturbetrieb gesprochen wurde. Im Februar 2022 wurde der Antrag der SPD abgelehnt, und der Entschließungsantrag von CDU und FDP „Diversität ist ein Gewinn für den Kunst- und Kulturbetrieb und die Gesellschaft als Ganzes“ wurde beschlossen. Er enthält die Maßgabe, das Gesamtkonzept „Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur“ im Jahr 2024 zu evaluieren und einen Zwischenbericht im Kulturausschuss vorzulegen. Die grün-schwarze Landesregierung greift diesen Entschließungsantrag mit teilweise identischen Formulierungen nun wieder auf. So viel zur Entstehungsgeschichte. Ich komme zum Thema. Diese Diversität zeigt sich in sichtbaren und unsichtbaren Merkmalen. Sichtbare Merkmale sind zumeist Alter, Geschlecht und Hautfarbe. Unsichtbare Merkmale sind in vielen Fällen der sozioökonomische Hintergrund, die kulturelle Herkunft, Religion und Weltanschauung, die familiäre Situation, die sexuelle Orientierung, chronische Erkrankungen, Behinderungen und Beeinträchtigungen. Es ist daher notwendig, genau zu definieren, welche Merkmale hier gemeint sind. Weil der Antrag die notwendige Klärung nicht leistet, ist er völlig unzureichend. Im derzeitigen Zustand ist es ein reiner Wohlfühlantrag grün-schwarzer Harmonie; eine Art Manifest der Zukunftskoalition, als die Sie sich im Antrag ja bezeichnen. Allerdings sehen wir für die Zukunft nicht grün-schwarz, sondern nur schwarz. Sie schreiben in Ihrem Antrag, Sie wollten die Sensibilität für Diversität stärken. Sie wissen nur nicht, wie Sie das tun wollen, denn sonst stünde es ja im Antrag. Oder Sie verschweigen, was Ihnen vorschwebt, weil es den Betroffenen nicht gefallen könne, weil es auf Ungerechtigkeiten hinausläuft. Das ist fast zwangsläufig so, wenn Sie – etwa mit Affirmative Action wie in den vergangenen Jahrzehnten in den USA – Gruppen fördern wollen, die Ihrer Ansicht nach nicht prominent genug vertreten sind. Alte Privilegien mit neuen Privilegien zu ersetzen, eine Bevorzugung bei gleicher Ausbildung oder eine Bevorzugung bei formal sogar geringerer Ausbildung 04.05.2023 nach dem Motto „Hauptsache die Quote stimmt“ bringen uns aber nicht weiter. Wir stehen nicht so sehr gegen einzelne Forderungen in Ihrem Antrag, wollen aber genau wissen, was uns da erwartet. Hintergrund Ihres Antrags ist ja die Vorstellung, die Zusammensetzung der Bevölkerung müsse sich überall auch bei Besetzungen und Vergaben wiederfinden. Das ist eine abstruse Vorstellung, die uns direkt zurück in den autoritär-korporatistischen Ständestaat führt. (Lachen von Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Klei- ner geht es nicht, oder?) Mit freiheitlichen Staatsvorstellungen hat das nichts zu tun. Quotierungen von allem und jeden mit einem Quotenmix und einem notwendigerweise willkürlich gewählten Schlüssel lehnen wir ab. Es ergeben sich Fragen über Fragen. Setzen Sie voraus, dass alle Bevölkerungsgruppen das gleiche Interesse an den vorhandenen kulturellen Angeboten und Beschäftigungen haben? Welche beispielsweise migrantischen kulturellen Angebote wollen Sie fördern und integrieren? Wollen Sie angesichts der offenen Grenzen den je aktuellen Einwanderungszahlen entsprechend die Quotierungen immer wieder neu justieren? Das Ziel muss doch die Qualität sein, nicht der Proporz. Sonst ist die ausgezeichnete Kulturlandschaft, von der Frau Wermer sprach, bald alles andere als das. Kultur kann nicht nach einer Art Verhältniswahlrecht stattfinden. Ansonsten verlieren wir uns im Quotendschungel. Gruppenmerkmale dürfen weder Hindernis noch Vorteil sein. Positionen, gar Führungspositionen, müssen auch im Kulturbereich nach Begabung und Fähigkeit vergeben werden, nicht nach irgendwelchen Quotierungen. Was der Antrag dazu sagt, ist schlicht unzureichend. Auf dieser Basis kann nicht entschieden werden. Ohne genaue Klärung des Gewollten und Geplanten können wir dem Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ich bin überrascht!)
