René Schneider
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben die Biogasproduzenten erfolgreiche, aber auch ziemlich turbulente Zeiten erlebt. Angetrieben vom Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahre 2000 startete eine einzigartige Erfolgsgeschichte. In dieser Zeit kam es zu einem starken Anlagenzubau, und es hat sich gezeigt, dass Biogas ein zuverlässiger Energieträger ist. Der Bruch indes kam 2014, als die Förderkonditionen verändert wurden und den weiteren Ausbau bremsten. Inzwischen haben sich durch den Angriffskrieg auf die Ukraine die energiepolitischen Bedingungen wieder verschoben, und der Optimismus in der Biogasbranche wächst. Die Branchenvertreter weisen darauf hin, dass ihre Anlagen die hohen Strompreise an der Börse dämpfen und Preisspitzen kappen. Gleichzeitig könnten die Strommarkterlöse auch zur Refinanzierung der Investitionen im Biogasbereich beitragen. Auch im Wärmemarkt leistet Biogas einen wichtigen Beitrag. Die Branche könnte inzwischen Wärme preiswerter als mit fossilen Energien anbieten. Zudem böten sich bei der Aufbereitung von Biogas zu Biomethan neue Einkommens- und Versorgungsmöglichkeiten. Diesem Argumentationsansatz folgt auch der vorliegende Antrag der FDP. Dabei stellen wir als SPD-Fraktion fest, dass viele Anliegen und Forderungen der FDP in die richtige Richtung gehen und den Anforderungen einer diversifizierten Energieversorgung entsprechen. Dies betrifft insbesondere die Forderung nach einer von der Landesregierung finanzierten Potenzialstudie für die Nutzung und Erzeugung von Biomethan 04.05.2023 sowie Bio-LNG. In einer solchen Studie könnte neben den Potenzialen der Biomethanerzeugung auch die Standorteignung für Biomethananlagen in NRW ermittelt werden. Auf diesen Punkt hat insbesondere die Landwirtschaftskammer in der Anhörung hingewiesen. Wir begrüßen auch die Forderungen nach einem Biogasgipfel mit Politik, Betreibern von Biogasanlagen, Bauernverbänden sowie der Landwirtschaftskammer, um den Ausbau oder Umbau von Biogasanlagen voranzubringen. Diesen Austausch und die Vernetzung zwischen den genannten Akteuren finden wir gut; denn so können wir die Akzeptanz dieses Energieträgers ebenso fördern. Bemerkenswert ist, dass die Regierungsfraktionen diese Forderungen in ihren Entschließungsantrag nicht aufgenommen haben. Die Anhörung ergab auch ernst zu nehmende Bedenken der Vertreterinnen und Vertreter des Naturschutzes. Diese machten deutlich, dass die vom Biogas-Verband skizzierten Potenziale kaum zu realisieren sind, da die Konkurrenz um Fläche in Deutschland enorm groß ist. Diese Flächen werden zur Produktion von Nahrungsmitteln, Futtermitteln, Bioenergie oder Industrierohstoffen benötigt. Ebenso brauchen wir Flächen zur Moorwiedervernässung, aber auch Flächen für mehr Biodiversität. Große Bedenken haben wir bei der von der FDP geforderten Erleichterung im Bauplanungsrecht. Unsere Bedenken werden durch die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände gestützt. Die SPD-Landtagsfraktion sieht hier ebenso wie die kommunale Familie die Gefahr einer ungeordneten Entwicklung im ländlichen Raum sowie eine Fehlentwicklung zugunsten großindustrieller Anlagen. Diese stehen dann nicht mehr im Zusammenhang mit einer bäuerlichen landwirtschaftlichen Nutzung. Die CDU und die Grünen versuchen in ihrem Entschließungsantrag, diese für den ländlichen Raum wichtige politische Frage mit neu definierten Obergrenzen zu lösen. Die mit der sogenannten Privilegierung verbundenen Fragen und Sachverhalte sind für den Frieden im ländlichen Raum eminent wichtig. Dieser darf nicht mit neuen technischen Versatzstücken infrage gestellt werden. Deshalb werden wir uns sowohl beim Antrag der FDP als auch beim Antrag der Regierungsfraktionen enthalten. – Glück auf und Gottes Segen! (Beifall von der SPD)
