Matthias Eggers
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD trägt den Titel „Gesetz zur Vermeidung von Gendersprache in den Angeboten des Westdeutschen Rundfunks (Gendersprache-Vermeidungsgesetz WDR)“. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich finde es schon sehr bezeichnend und interessant, dass man ein solches Wortungetüm wie „Gendersprache-Vermeidungsgesetz“ entwickelt und sich gerade mit Ausdrucksweise und Sprache beschäftigen möchte. Mit diesem Gesetz soll vonseiten des Gesetzgebers in die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten eingegriffen werden. Die Urheber dieses Gesetzentwurfs möchten Journalistinnen und Journalisten gesetzlich vorschreiben, wie sie zu sprechen und zu schreiben haben und wie sie sich in der Öffentlichkeit äußern und artikulieren sollen. Man muss kein Jurist sein, um hier eine Verfassungswidrigkeit zu erkennen. Der WDR als staatsfern ausgestaltete öffentlichrechtliche Rundfunkanstalt genießt Programmautonomie. Eine gesetzliche Vorschrift, die den verantwortlichen Redakteuren vorschreibt, wie sie zu sprechen haben, verstößt gegen die verfassungsrechtlich verankerte Rundfunkfreiheit in unserem Land. Zu diesem Ergebnis kommt auch der Medienrechtler Professor Holznagel im Rahmen der Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien. Bereits in der Einleitung seiner schriftlichen Stellungnahme bringt es Professor Holznagel auf den Punkt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: 04.05.2023 „Die vorgeschlagene Regelung ist verfassungswidrig. […] Die Regelung ist mit dem Grundsatz der Staatsferne und dem Vielfaltsziel der Rundfunkfreiheit unvereinbar. Die gesetzliche Vorgabe von Inhalten und Gestaltungsmitteln gegenüber den Rundfunkanstalten ist unzulässig.“ Damit ist alles gesagt. Es ist treffend formuliert und auf den Punkt gebracht. Es kann und darf nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, in dieser Frage gesetzlich in die inhaltliche Ausgestaltung des WDR einzugreifen. Der Intendant leitet die öffentlich-rechtliche Anstalt WDR selbstständig. Im WDR-Gesetz ist der Programmauftrag verankert. Bei der Erfüllung dieses Programmauftrags wird der Intendant vom Rundfunkrat überwacht und begleitet. Der Rundfunkrat, der in seiner Zusammensetzung einen Querschnitt der Bevölkerung darstellt und repräsentiert, ist deswegen auch das einzig richtige Gremium, um im Rahmen der Festlegung der Programmrichtlinien über den Sprachgebrauch im WDR zu diskutieren und mitzubestimmen. Im Ergebnis kann man so auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auslegen: Es ist Sache der Rundfunkanstalten, aufgrund ihrer professionellen Maßstäbe zu bestimmen, was der Rundfunkauftrag in publizistischer Hinsicht verlangt. Eine Diskussion darüber, wie es der WDR mit der Gendersprache hält, gehört also in den Rundfunkrat und sicherlich nicht in das Parlament. Wahrscheinlich geht es der AfD mit ihrem Gesetzentwurf aber auch gar nicht um das Gendern. Vielmehr geht es wohl darum, einen ungeliebten öffentlichrechtlichen Rundfunk, einen freien Journalismus, der nicht im Sinne der AfD berichtet und keine AfD-genehmen News publiziert, zu diskreditieren und in seiner Arbeit zu behindern. In unseren Augen ist dies der durchschaubare Versuch, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mittels eines verfassungsrechtlich unzulässigen Gesetzentwurfs öffentlich anzugehen und zu beschädigen. Es ist schon bemerkenswert, dass eine Partei, die regelmäßig behauptet, dass man in unserem Land nicht mehr alles sagen dürfe, Sprechverbote für Journalisten fordert und gesetzlich durchsetzen möchte. Was die AfD von einem freien und unabhängigen Journalismus hält, hat sie auch gestern bei der Debatte anlässlich des Tags der Pressefreiheit eindrucksvoll unter Beweis gestellt. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Gott, ist das arm!) Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. Ich freue mich sehr, dass der weit überwiegende Teil Landtag dieses Parlaments das genauso sieht. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
