Christof Rasche
Das Wort hat jetzt Minister Nathanael Liminski für die Landesregierung. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es ist zwar heute der letzte Tagesordnungspunkt auf der Agenda, das heißt allerdings nicht, dass man machen darf, was man will. Ich frage mich schon, ob mancher Zuschauer am Stream oder hier oben auf der Tribüne, der diese Debatte verfolgt hat, sich fragt, womit die sich eigentlich im Landtag so beschäftigen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- rufe von der AfD) An die AfD gerichtet: Die Meinungsfreiheit in diesem Land geht zwar weit, aber Konsens in diesem Haus sollte dann schon sein, dass das, was man hier vorschlägt, der Verfassung dieses Landes entspricht. (Beifall von der CDU – Sven Werner Tritschler [AfD]: Das entscheiden nicht Sie!) Insofern hat sich die Haltung der Landesregierung im Vergleich zur Debatte von November letzten Jahres nicht verändert. Im Gegenteil: Die Gründe dafür, diesen Gesetzentwurf abzulehnen, sind eher noch bestätigt worden. Zuallererst – das macht jegliche Debatte darüber obsolet – ist diese von der AfD vorgeschlagene Regelung klar verfassungswidrig. So hat es Professor Holznagel aus der Medienwissenschaft bzw. aus der Rechtswissenschaft, der nicht irgendjemand ist, so haben es Frau Dr. Hartmann und viele andere auch in der Anhörung klar auf den Punkt gebracht. Insofern ist völlig klar: Diese Regelung ist weder mit dem 04.05.2023 Grundsatz der Staatsferne noch mit dem Vielfaltsziel unserer Rundfunkfreiheit vereinbar. Das sind nicht irgendwelche Güter unserer Medienordnung. Deswegen gibt es handfeste Gründe, diesen Antrag abzulehnen. (Beifall von der CDU) Die Staatsferne verbietet es dem Gesetzgeber – wie ich finde zu Recht und aus Erfahrung der deutschen Geschichte geradezu geboten –, dem öffentlichrechtlichen Rundfunk konkrete Inhalte, Bewertungen oder Gestaltungsmittel vorzugeben. Es ist schon ein Treppenwitz der Geschichte, dass ausgerechnet die AfD, die genau das immer den sogenannten Altparteien vorwirft, nämlich Einflussnahme über die Sender herstellen zu wollen, das jetzt per Gesetzgebung erreichen will. Das ist schon wirklich ein Stück aus dem Tollhaus. Insofern führen Sie sich da selber in Ihrer sonstigen medienpolitischen Argumentation ad absurdum. Vielmehr ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Vielfalt verpflichtet. Das führt mich neben der rechtlichen und verfassungsrechtlichen Lage zu dem zweiten Grund für unsere Ablehnung. Was hier vorgeschlagen wird, ist die Vornahme einer bestimmten Sprachregelung, die andere Ausdrucksformen per se gesetzlich unterbindet. Das ist weder mit dem Anspruch der Vielfalt noch mit der Dynamik von Sprache vereinbar. Hier wurde häufig darauf hingewiesen, dass Sprache frei sein soll. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Sprache freizuhalten heißt auch, nicht mit Verboten zu arbeiten. Unsere Sprache entwickelt sich fort. (Zuruf von der CDU: Immer! – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Insofern finde ich es richtig, dass sich der WDR mit dem Thema „Gendern“ aktiv und kritisch auseinandersetzt. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Oh ja, sehr kri- tisch!) Die Frage, wie sich unsere Gesellschaft dauerhaft zum Gendern verhalten wird – und das schließt sowohl das Ob als auch das Wie ein –, ist noch nicht entschieden. Um diese Frage aber zu beantworten, ist eines auf jeden Fall der falsche Weg, nämlich starre Verbote per Gesetzgebung. Das stellen wir uns unter einem gesellschaftlichen Diskurs nicht vor. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD – Sven Werner Tritschler [AfD]: Die ganze Feigheit der CDU in einer Rede!) Es bedarf vielmehr eines Austausches. Das betrifft die Redaktionen, und das betrifft den Rundfunkrat, in Landtag dem Sie vertreten sind. Hier muss darüber diskutiert und ausgehandelt werden, wie unsere Gesellschaft mit diesem Thema auf Dauer umgehen will. Ich habe es bereits gesagt: Dieser Diskurs ist noch nicht zu Ende. Er lässt sich aber auch nicht par ordre du mufti verbieten oder gestalten. Insofern haben sich die Gründe für die Landesregierung, diesen Gesetzentwurf abzulehnen, durch das parlamentarische Verfahren erhärtet. Wir würden dabei entsprechend bleiben. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
