Dietmar Brockes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben gerade leider falsch betont, der Antrag der Regierungsfraktionen gehe weiter. Das ist nach Sichtung beider Anträge nachweislich nicht der Fall. (Zuruf von den GRÜNEN) Weil Sie auch nicht auf das Thema „Biomethan“ eingegangen sind, hätte ich gern von Ihnen gewusst: Wie sehen Sie als Wirtschaftsministerin, als Energieministerin die Möglichkeiten gerade der Nutzung von Biomethan im Hinblick darauf, dass Importe aus Krisenländern, was die Menschenrechtsfrage angeht, eher skeptisch zu betrachten sind? Wie sehen Sie da die Alternative des Biomethans, welches wir ja eins zu eins als Ersatz für Erdgas nutzen könnten? – Danke. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Vielen Dank. – Ich verstehe, lieber Kollege Brockes, dass Sie eine andere Interpretation dessen haben, welcher Antrag der weitergehende ist. Wir wollen im Zusammenspiel mit der Bundesregierung, die ja diese Nationale Biomassestrategie auf den Weg bringt, eben versuchen, möglichst kongruent zu sein, sodass es schnell eine Planungssicherheit gibt für diejenigen, die im Bioenergiebereich Anlagen betreiben. Deswegen der Antrag, der sagt, wir wollen konkret Hemmnisse wegschaffen, die unter anderem im Bereich der Investitionskostensenkungen durch eine EU-Rechtsprechung aus dem Herbst 2021 dazu führen, dass gar nicht mehr der Bund der richtige Adressat ist, wenn es darum geht, etwas abzubauen, sondern richtigerweise die Bundesnetzagentur und in Teilen Landesbehörden, die das regulieren. Deswegen ist der Antrag aus meiner Perspektive der weitergehende. Ich bin eine Wirtschaftsministerin, die weiß, wie wertvoll regionale Wertschöpfung ist, und die sicher ist, dass das, was wir uns als Landesregierung vorgenommen haben, nämlich das zirkuläre Wirtschaften zum erfolgreichen Geschäftsmodell zu intensivieren und damit bestehende Kreisläufe … Zu diesen Kreisläufen zählt selbstverständlich die vorhandene Qualität von Bioenergieanlagen, die in der Regel auch Nahwärmeversorgung mit betreiben. Insofern soll keine falsche Weichenstellung geschehen. Wenn wir Landtag sagen, wir lassen die Nahwärmenetzte jetzt leerlaufen und machen eine Veredelung von Biogas Richtung Biomethan darüber, dass wir in einem Trocknungsprozess das CO abscheiden, wäre das eine falsche Weichenstellung. Richtig ist aber, dass wir die Tür zum Biomethan nicht zumachen. Doch klar ist, dass diejenigen, die jetzt produzieren, weiterhin als dezentrale Lösungsangebote schon jetzt im Bereich von Strom- und Wärmeversorgung die besten Bedingungen bekommen und für den Fall, dass sie Biogas, Biomethan einspeisen wollen, die Hemmnisse, die dabei existieren, in der Sache geregelt werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
