Marc Lürbke
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vor allen Dingen vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben dargestellt, dass die Beamten die Möglichkeit haben, ihre Stunden umzubuchen, und gesagt: Sie müssen es nur machen. – Jetzt höre ich aber von einigen Polizeibeamten – wohl wissend, dass es in einigen Behörden gar nicht die Möglichkeit gibt –, sie würden es gerne machen, aber sie können noch nicht. Sind denn diese Stunden bei den Beamten, die es zwar machen wollen würden, es aber faktisch noch nicht können, auch vor Verfall geschützt? Denn die Beamten können ja nichts dafür, dass sie es jetzt noch nicht machen können. Herbert Reul*), Minister des Innern: Danke für die Frage, Herr Kollege Lürbke. Ich habe es gestern schon gesagt: Das Wichtige ist, dass Sie diesen Antrag stellen. Das ist der Rechtsschutz, wenn man so will – ein bisschen unfachmännisch gesprochen. Wo es keine Dienstvereinbarung gibt, kann ein einzelner Mitarbeiter aber den Antrag stellen, dieses Langzeitarbeitskonto bedienen zu wollen. Damit ist Ihre Frage beantwortet: In dem Fall, würde es nicht verfallen. – Ich bin dann auch fertig.
