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Rainer Schmeltzer

04.05.2023 Sitzungen 18/31

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Pfeil. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Paul in Vertretung von Herrn Minister Dr. Limbach. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hass und Hetze im Internet sind mittlerweile zu einem ernsten Problem geworden. Im Netz werden Menschen immer häufiger mit diskriminierenden Aussagen angegriffen und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Vor allem über soziale Medien verbreitet sich Hass sehr schnell. In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ist es aber von elementarer Wichtigkeit, seine Meinung frei äußern zu können. Hass, Hetze und andere Formen digitaler Gewalt sind geeignet, den freien Austausch der Meinungen im Internet erheblich nachteilig zu beeinflussen. Daher ist ein wirksamer Schutz unbedingt notwendig. Bislang stand vor allem die strafrechtliche Verfolgung von sogenannter Hasskriminalität im Fokus. Ferner wurden über die Plattformregulierung die Pflichten der Betreiber von sozialen Netzwerken und deren behördliche Durchsetzung geregelt. Wichtig ist aber auch, dass die von digitaler Gewalt Betroffenen selbst in der Lage sind, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. Der notwendige Schutz kann nicht nur durch staatliche Sanktionsmaßnahmen erfolgen, sondern auch die privatrechtliche Rechtsdurchsetzung muss verbessert und erleichtert werden. Die Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind daher auf den Prüfstand zu stellen, denn wer eine Verletzung seiner Rechte erfährt, muss sich selbst effektiv vor Gericht wehren können. Entsprechend den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag plant nun der Bundesminister der Justiz ein Gesetz gegen digitale Gewalt und hat in dessen Vorbereitung ein Eckpunktepapier erstellt. Zielrichtung dieses Gesetzes soll es sein, Betroffenen von Rechtsverletzungen im digitalen Raum die private Rechtsdurchsetzung zu erleichtern. Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Feststellung, dass die Durchsetzung der Rechte der Betrof-Landtag fenen, wie eben schon erwähnt worden ist, oft schon daran scheitert, dass es nicht zügig und mit vertretbarem Aufwand gelingt, Auskunft über die Identität des Verfassers rechtswidriger Inhalte zu erlangen. Ferner fehlt es an einem effektiven Instrument zum Schutz vor notorischen Rechtsverletzern. Daher soll etwa die Erlangung von Auskünften über die Identität der Verfasser von Inhalten erleichtert werden. Außerdem soll mit der Normierung eines an bestimmte Voraussetzungen geknüpften Anspruchs auf eine richterliche Accountsperre ein neues Instrument zur Bekämpfung digitaler Gewalt geschaffen werden. Das Vorhaben ist grundsätzlich zu begrüßen, um den Schutz vor Hass und Hetze im Netz zu verbessern. Erfreulich ist vor allem auch, dass das BMJ zunächst ein Eckpunktepapier erstellt und dieses den Verbänden und Ländern mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis ca. Ende Mai übermittelt hat. Wir haben auch die gerichtliche Praxis um ihre Einschätzung dazu gebeten. Damit ist gewährleistet, dass die vorgeschlagenen Regelungsinhalte sehr eingehend und intensiv ausgewertet und auf Basis der Einschätzung der gerichtlichen Praxis unter Berücksichtigung aller Interessen und grundrechtlich verankerten Rechte bewertet werden können, bevor wir zu dem Vorhaben und den einzelnen vorgeschlagenen Regelungen Stellung beziehen können und werden. Es besteht daher zum jetzigen Zeitpunkt kein Anlass, sich dem begrüßenswerten Vorhaben grundsätzlich entgegenzustellen, bevor die eingehende Prüfung überhaupt abgeschlossen ist – im Gegenteil. Daher ist der Antrag der AfD abzulehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

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