Carlo Clemens
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag ist das Resultat aus Gesprächen zwischen Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und den schulpolitischen Sprechern aller im Landtag vertretenen Fraktionen zum Ende der letzten Legislaturperiode. Landtag Auf Vorschlag des damaligen schulpolitischen Sprechers der AfD-Fraktion wurde vereinbart, die komplexe und mittlerweile unübersichtliche Finanzierungsverflechtung schulischer Angelegenheiten zwischen dem Land und den Kommunen von einem unabhängigen Gutachter beschreiben und analysieren zu lassen. Herauskommen soll eine Entscheidungsgrundlage für eine Neuregelung der Finanzierung schulischer Angelegenheiten. Durch eine angemessene und klar abgegrenzte Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen sollten Letztere ihre Haushalte im Bildungsbereich zukünftig plansicher aufstellen können. Folgende Bereiche bedürfen in besonderer Weise einer Regelung bei der Finanzierung: Schuldigitalisierung, Ganztagsbetrieb, Schulbau, Schulsozialarbeit, Inklusion, Unterstützung im Verwaltungssystem und Ordnung im Bereich der Finanzströme bei Mischfinanzierungen im Bildungs- und Jugendhilfebereich. In der folgenden Anhörung wurde deutlich, dass wir ein Zuständigkeitswirrwarr zwischen Land und Kommunen haben – hervorgerufen durch ideologische bildungspolitische Entscheidungen des Landtags in den letzten 30 Jahren. Allein die Ausweitung des Bestandes von Schulen des gemeinsamen Lernens hat zu einer erheblichen Zunahme von multiprofessionellen Teams geführt – und die sind auch notwendig in Lerngruppen mit solch stark unterschiedlichen Leistungsniveaus. Durch die Einbeziehung von Personal unterschiedlicher Professionen in den Unterricht ist die bisherige Finanzierungsstruktur im Personalwesen nicht mehr stimmig. Kommunen gehen dazu über, Personal aus kommunalen Mitteln zu finanzieren – etwa wenn vermehrt Integrationshelfer in Kitas eingesetzt werden. Andere Kommunen wiederum können oder wollen diese Mittel nicht aufbringen. Schon dieses Beispiel zeigt das Dilemma in den Kommunen, das zu regional höchst unterschiedlichen Verhältnissen führt. Auch die unbegrenzte Zuwanderung führt zu massiv erhöhten Bedarfen an unterstützendem Personal, denn Kinder müssen natürlich beschult und integriert werden. Die Digitalisierungsoffensive wurde in der Coronazeit relativ planlos und überstürzt durchgeführt. Es wurde nicht geklärt, wer dauerhaft für die Finanzierung der Geräte verantwortlich ist, vor allem für deren Wartung, und wer für Software, Lizenzen und den Ersatz verbrauchter Geräte aufkommen soll. Deshalb wird die Finanzierung von Schulen sowie von Schülern und Lehrern mit digitaler Ausstattung unterschiedlich gehandhabt. Unterschiedlich sind die Wege im Bereich der Systeme und des Umfangs an Ausstattung. Unterschiedlich ist auch die Finanzierung der Ausstattung von Schülern und Lehrern mit 04.05.2023 digitalen Endgeräten. Einige Kommunen finanzieren das voll, in anderen wird erwartet, dass Eltern etwas beisteuern. Noch komplizierter sind die Finanzierungsverschränkungen im Bereich der Schulsozialarbeit und der Jugendhilfe. Das Land weist den Kommunen zwar gerade in diesem Bereich immer wieder Sondertöpfe zu, diese dienen aber zum Teil nur der Anschubfinanzierung. So laufen Projekte entweder ins Leere, oder die Kommunen sind gezwungen, diese mit eigenen Mitteln weiterlaufen zu lassen. Oftmals reichen Sondertöpfe in der Höhe nicht aus. Deren Inanspruchnahme verlangt dennoch viel Arbeitseinsatz kommunaler Mitarbeiter bei der bürokratischen Abwicklung. Sämtliche Finanzreformen sollten unbedingt das partnerschaftliche Zusammenwirken von Land und Kommunen beibehalten. Für die Schieflage waren in erster Linie nicht Strukturfehler verantwortlich, sondern massive Fehlsteuerungen der Bildungspolitik durch Entscheidungen im Land und im Bund. Diese führten zu einer Lastenaufbürdung der Kommunen; Folge war die Überlastung – finanziell, personell und räumlich. Diese wenigen Beispiele verdeutlichen bereits, dass eine genaue Untersuchung der Finanzverflechtungen von Land und Kommunen im Schul- und Bildungsbereich dringend notwendig ist – wie es der AfD-Vertreter in der letzten Legislaturperiode im Schulausschuss bereits vorgeschlagen hat. So begrüßen wir ausdrücklich diesen Antrag der SPD. Er hat seine Berechtigung und verdient die Zustimmung des Landtags. Es wäre ein Zeichen gelebter Demokratie, wenn der Landtag einem Antrag aus der Opposition zustimmen würde, der das Anliegen der kommunalen Spitzenverbände vertritt. Wer diesen Antrag ablehnt, muss sich gegenüber den Kommunen erklären. Deshalb ist die ablehnende Haltung der Fraktion der Grünen aus meiner Sicht völlig unverständlich. Ihre Vertreterin im Schulausschuss in der letzten Legislaturperiode hat sich noch vehement für die Erstellung dieses Gutachtens ausgesprochen. Seitdem hat sich die Lage nicht verändert und schon gar nicht verbessert. Dass die nunmehr regierungstragende Fraktion der Grünen ihr ursprünglich eigenes Ansinnen nun ablehnt, zeigt einmal mehr die unschönen Mechanismen der Machtpolitik. (Beifall von der AfD) Die Bürden für Bürger und deren kommunale Körperschaften bleiben. Wundern Sie sich also nicht, wenn die Politikverdrossenheit im Lande weiter zunimmt und die Umfragewerte Ihrer grünen Partei weiter sinken. (Beifall von der AfD) Landtag
