Plenarprotokoll 8/14
22.05.2025 · 229 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (41)SPD (18)CDU (15)BSW (14)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie herzlich bitten, Platz zu nehmen. Einen schönen guten Morgen an diesem besonderen Tag! Ich begrüße Sie und Ihre Gäste auf der Zuschauertribüne sowie natürlich alle Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, die unsere Plenarsitzung außerhalb des Saales verfolgen, herzlich zur 14. Sitzung des Landtages Brandenburg. Unter unseren Besuchern darf ich heute Morgen Herrn Polizeivizepräsidenten Jan Müller herzlich willkommen heißen. Meine Damen und Herren, gibt es von Ihrer Seite Bemerkungen zur Tagesordnung? – Das sehe ich nicht. Dann darf ich um Abstimmung bitten: Wer der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde die Tagesordnung einstimmig beschlossen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 2, 3, 5 und 6 in Gebärdensprache übersetzt werden. Für den heutigen Sitzungstag wurde die teilweise oder ganztägige Abwesenheit von Frau Ministerin Dr. Schüle sowie der Damen und Herren Abgeordneten Dr. Berndt, Fährmann, Günther, Lange, Münschke, Muxel und Dr. Oeynhausen angezeigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf. TOP 1: Vereidigung des Ministers des Innern und für Kommunales Ich informiere Sie darüber, dass mir der Ministerpräsident mitgeteilt hat, dass er am heutigen Morgen gemäß Artikel 84 der Verfassung des Landes Brandenburg Herrn René Wilke zum Minister des Innern und für Kommunales ernannt hat. Gemäß Artikel 88 der Verfassung des Landes Brandenburg leisten die Mitglieder der Landesregierung vor Übernahme der Geschäfte vor dem Landtag den Eid. Herr Minister Wilke, ich darf Sie bitten, zu mir zu kommen, und ich bitte Sie, meine Damen und Herren, sich zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Ich darf Sie bitten, den Eid zu leisten.
René Wilke
Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle der Menschen des Landes Brandenburg widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihnen wenden, das mir übertragende Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jeder und jedem üben werde. So wahr mir Gott helfe. 2025 5
Ulrike Liedtke
Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg. (Starker Beifall SPD, BSW und CDU – Minister René Wilke werden Blumen überreicht und Glückwünsche ausgesprochen.) Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Aktuelle Stunde Thema: Bürokratie abbauen, Verfahren beschleunigen - Brandenburg einfacher machen Antrag auf Aktuelle Stunde der SPD-Fraktion Drucksache 8/1016 Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/1043 in Verbindung damit: Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/956 1. Lesung und Aussetzung der bürokratischen Lasten für Unternehmen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/826 (Neudruck) Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt Herr Abgeordneter Penquitt für die SPD-Fraktion. Bitte sehr. (Beifall SPD) 6 Landtag
Marcel Penquitt SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und vor dem Livestream! Ich freue mich wirklich sehr, dass die heutige Aktuelle Stunde zu einem der wichtigsten Schwerpunktthemen der Legislaturperiode, der Landesregierung und der SPD-Fraktion stattfindet. Auch für mich persönlich ist der Bürokratieabbau ein Herzensthema. Ich sage Ihnen auch, warum: Als ehemaliger Wirtschaftsförderer im Landkreis Teltow-Fläming hatte ich nahezu tagtäglich mit Sachverhalten zu tun, die eine wirtschaftliche Entwicklung erschwert oder sogar blockiert haben. In manchen Fällen war das wirklich nur schwer erträglich. Grundsätzlich will ich aber, wie der Ökonom und Philosoph John Stuart Mill Mitte des 19. Jahrhunderts, sagen: Ein gewisses Maß an Bürokratie ist das Rückgrat jeder zivilisierten Gesellschaft. – Und damit bringt er auf den Punkt, worum es geht: Bürokratie ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument für Rechtssicherheit, für Transparenz und für verlässliches Verwaltungshandeln. Das muss immer mitgedacht werden, und das gehört zur Wahrheit. Doch was passiert, wenn dieses Rückgrat steif und unbeweglich wird, wenn Regeln sich verselbstständigen, Formulare sich stapeln und Prozesse sich im Kreis drehen? Dann wird aus dem Rückgrat ein Korsett, zu eng geschnürt und zu starr, um zu atmen. Und damit haben wir es zu tun. Überbordende Bürokratie ist genau das: ein Korsett, das Wirtschaft, Land und Kommunen sowie Landwirtinnen und Landwirten die Luft abschnürt, sie bei Innovationen bremst, das Engagement behindert und schließlich nur Frust statt Fortschritt erzeugt. Das können wir natürlich nicht so weiterlaufen lassen. Deswegen geht die Koalition genau dieses Thema klug und entschlossen an. (Beifall SPD und BSW) Denn wir wollen Brandenburg einfacher und damit noch moderner machen: für unsere Menschen und für unsere Wirtschaft. Das ist unser Ziel. Was tun wir dafür? Mit der Einrichtung des Sonderausschusses Bürokratieabbau hat die Koalition eine ganz klare Antwort darauf gegeben, und ich bin froh, diesem Ausschuss als Vorsitzender anzugehören. Der Sonderausschuss arbeitet mit klarer Struktur, mit klarer Herangehensweise und unter Einbeziehung der Fachleute. Im Gegensatz zu internen Verwaltungsrunden auf exekutiver Ebene bietet ein parlamentarischer Ausschuss zwei Vorteile: Er sorgt für Transparenz, und er ermöglicht eine kontinuierliche Rückkoppelung mit den betroffenen Akteuren und Experten. Letzteres macht aus dem Sonderausschuss mehr als ein politisches Gremium. Er ist ein Arbeitsraum, er ist eine Herzkammer für Lösungen. (Beifall SPD und BSW) Er gibt Unternehmerinnen und Unternehmern, Kommunen und Verbänden eine Stimme. Er stärkt damit das Vertrauen in politische Entscheidungen. Dazu zeigt der Sonderausschuss schon jetzt einiges, nämlich Wirkung. Nach nur wenigen Monaten sehen wir strukturelle Veränderungen in der Landesregierung. (Dr. Jan Redmann [CDU]: Was?) Die Staatskanzlei hat ein eigenes Koordinierungsreferat eingerichtet, in den Ressorts arbeitet man eifrig in eigenen Gremien an kontinuierlich wirkenden und konkreten Vorschlägen für Entlastungen. Dort, wo das Land selbst handeln kann, handelt es. Ein Beispiel: die Anhebung der Wertgrenzen im Vergaberecht, eine Maßnahme, die direkt und konkret hilft, vor allem dem Brandenburger Handwerk, dem Mittelstand und den Verwaltungen. Aufträge bis zu 100 000 Euro können zukünftig direkt vergeben werden, ohne komplizierte Verfahren. Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte werden deutlich vereinfacht. Bauleistungen lassen sich flexibel ausschreiben und schneller vergeben. Aufträge bis zu 1 Million Euro sollen zukünftig freihändig vergeben werden. Das bedeutet weniger Papier, mehr Tempo und faire Chancen für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Genau damit, meine Damen und Herren, werden wir unsere Wirtschaft wieder auf Trab bringen. Und auch heute machen wir mit dem Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt einen wichtigen Schritt – ein Gesetzentwurf, der zeigt, dass Bürokratieabbau konkrete Auswirkungen hat. Deichsanierungen können zukünftig ohne langwierige Planfeststellungsverfahren erfolgen. Das spart nicht nur Papier, sondern auch Zeit – teilweise 43 Monate. Agri-PV-Anlagen und ländliches Bauen in Landschaftsschutzgebieten werden erleichtert. Das stärkt die Daseinsvorsorge und die Innovationskraft im ländlichen Raum, erhöht die Flexibilität, ohne den Naturschutz preiszugeben. Überholte Berichtspflichten werden gestrichen, Klagebefugnisse an Bundesrecht angepasst, ohne die demokratische Beteiligung einzuschränken. Zur Einordnung: Dieser Gesetzentwurf ist kein Einzelprojekt, sondern Teil einer übergreifenden Strategie. Wir setzen dort an, wo Bürokratie keinen erkennbaren Mehrwert mehr bringt – und das, ohne rechtsstaatliche Prinzipien zu gefährden. Wir sind uns bewusst, dass wir mit all diesen Maßnahmen zum Bürokratieabbau auch Widerstand erzeugen. Bürokratieabbau ohne Einschnitte wird es nur in den seltensten Fällen geben, und wir werden mit dieser Tatsache verantwortungsvoll umgehen. Und weil wir gerade über Verantwortung sprechen: Der Antrag der AfD hat mit Verantwortung nichts zu tun – ich sage es ehrlich: rein gar nichts. Statt konkreter Vorschläge fordert die AfD einen radikalen Kahlschlag aller nicht gesetzlich zwingend erforderlichen Vorgaben. (Zuruf von der AfD: Genau!) Aber was wäre die Folge? Verordnungen und Erlasse würden außer Kraft gesetzt. Die Verwaltung müsste sämtliche Verfahren stoppen, prüfen und neu definieren. Was die AfD als Entbürokratisierung verkauft, hätte in Wahrheit genau das Gegenteil zur Folge: Chaos, Rechtsunsicherheit und Stillstand. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Das, meine Damen und Herren, ist mit uns nicht zu machen. Für solche populistischen Schnellschüsse fehlt nicht nur die rechtliche Grundlage; es fehlt jeglicher Realitätssinn. Das ist Bürokratieabbau mit der Abrissbirne ohne Rücksicht auf Auswirkungen auf die Betroffenen und auf das Gemeinwohl. Wir aber, meine Damen und Herren, setzen auf kluge Reformen statt radikaler Parolen, (Vereinzelt Lachen bei der AfD) auf Zusammenarbeit statt Blockade, auf konkrete Entlastungen statt immer neuer Berichtspflichten. Neben der dringend notwendigen Entbürokratisierung in Landwirtschaft und Handwerk hat sich der Sonderausschuss in seiner jüngsten Sitzung intensiv mit dem Thema Förderwesen befasst. Unser Ziel ist klar: Wir wollen Förderprogramme künftig deutlich praxisnäher gestalten. Das heißt konkret: Die Antragstellung muss einfacher werden. Digitale Verfahren sollen den Zugang erleichtern, und wir brauchen mehr Flexibilität und vor allem Mut für innovative Ansätze. Deshalb, meine Damen und Herren, setzt sich die SPD dafür ein, dass Fördermaßnahmen bereits mit der Antragstellung beginnen können. Denn die Betriebe vor Ort brauchen Planungssicherheit, und sie brauchen Vertrauen – Vertrauen in ihre Kompetenz, in ihre Eigenverantwortung und in ihr tägliches Handeln. Wir nehmen diesen Appell sehr ernst. Wir wollen Nachweispflichten sinnvoll entwickeln: mit Maß, mit Augenmaß, mit Respekt vor der Realität. Ich bin überzeugt, diesen Weg gehen wir gemeinsam weiter – verantwortungsvoll und mit einem klaren Ziel: Wir wollen Brandenburg einfacher machen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, darf ich Sie bitten, einmal zu schauen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen?
Marcel Penquitt SPD
Nein, die AfD hat gleich genug Zeit, darauf zu antworten. – Und der nächste Schritt liegt uns bereits vor. Der Abbau von Bürokratie im Bereich der Bauplanungs- und -genehmigungsverfahren wirft seine Schatten voraus. Das Thema Berichtspflichten in der Industrie, im Handwerk und im Handel wird folgen. Am Ende des Jahres steht der Bürokratieabbau im Bildungsbereich auf der Agenda. Ein besonderer Schwerpunkt im Juli wird das Thema Verwaltungsdigitalisierung unter der Nutzung von künstlicher Intelligenz sein. Die von Ihnen, liebe CDU-Fraktion, im Entschließungsantrag geforderten Punkte sehen wir als nicht prioritär an. Wir wollen machen, wir wollen vorangehen, wir wollen nicht noch mehr Papier beschreiben und Prognosen erstellen. Fakt ist, meine Damen und Herren, es gibt noch viel zu tun. Auch auf Bundesebene kommt endlich Bewegung in die Sache. Das angekündigte Sofortprogramm bis Ende 2025 verspricht milliardenschwere Entlastungen für Deutschland und auch für Brandenburg. Brandenburg ist vorbereitet, und wir werden uns aktiv einbringen. Meine Damen und Herren, Bürokratie ist keine Frage der Ideologie. Sie ist eine Frage der Haltung: zuhören, verstehen, umsetzen. Wir lösen das Korsett, damit Brandenburg wieder frei atmen kann: mit weniger Papier und mehr Fortschritt, mehr Freiheit für das Wesentliche. Das ist unser Ziel, das ist unser Auftrag. Wir werden Brandenburg einfacher machen. – Vielen Dank. 2025 7 (Beifall SPD und BSW)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Das Wort geht an die AfD-Fraktion, an Herrn Abgeordneten Arndt. Bitte schön. (Beifall AfD)
Torsten Arndt AfD
Werte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauer! „Der Sonderausschuss erhält die Aufgabe, die Landesregierung bei der Aufgabenkritik zu begleiten und eine umfassende sowie aufgabenkritische Bewertung der Vorschriften und Gesetze des Landes Brandenburg durchzuführen. […] Der Sonderausschuss dient zur parlamentarischen Unterstützung und Begleitung der Aufgabenkritik in der Landesregierung und arbeitet eng mit der im Aufbau befindlichen Leitstelle für Bürokratieabbau […] zusammen. […] Damit kann der Sonderausschuss einen Beitrag sowohl zur Haushaltskonsolidierung als auch zur Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Brandenburg leisten.“ Meine Damen und Herren, wie Sie vermutlich bemerkt haben, stammt dieses Zitat nicht aus dem Einsetzungsbeschluss des Sonderausschusses für Bürokratieabbau in der jetzigen Legislaturperiode. Es handelt sich vielmehr um den etwas verkürzten Anfang des Beschlusses zur Einsetzung des Sonderausschusses zur Überprüfung von Normen und Standards vom 8. Juni 2005. Werte Präsidentin, ich hoffe, Sie gestatten mir nachträglich die Zitierung. Also, 8. Juni 2005. Meine Damen und Herren, schon damals versuchte die SPD zusammen mit der CDU-Fraktion die überbordende Demo… äh, Bürokratie zu bekämpfen, (Ludwig Scheetz [SPD]: Freudscher Versprecher!) mit einem Sonderausschuss und einer Leitstelle … – Wie bitte? (Ludwig Scheetz [SPD]: Ein freudscher Versprecher!) – Ach? (Ludwig Scheetz [SPD]: Setzen Sie fort! – Vereinzelt Heiterkeit) – Ich danke Ihnen. Das ist sehr nett von Ihnen. – … bei der Staatskanzlei. Jetzt, 20 Jahre später, können wir also feststellen: Sie sind wirklich echte Experten in Sachen Bürokratieabbau – Herr Scheetz, Sie auch, aber auch Sie von der CDU. (Steeven Bretz [CDU]: Ja, natürlich! Selbstverständlich!) – Natürlich! – Meine Damen und Herren, Sie scheinen wirkliche Experten darin zu sein, die überbordende Bürokratie zu bekämpfen. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) 8 Landtag – Ich danke Ihnen. – Noch vor wenigen Wochen haben Sie hier für Aufsehen gesorgt, als Sie einen Antrag zur Bekämpfung von Bürokratie im Gesundheitswesen – aber jetzt, sofort! – einreichten. Abgesehen vom martialischen Klang der Überschrift sind wir im Grunde bei Ihnen. Nur die Vorgehensweise war falsch, wie so oft. Sie wollten im Gesundheitswesen Involvierte, also Ärzte, Krankenschwestern, Büroangestellte usw. darüber befragen, welche bürokratischen Hürden für die jeweils Befragten am ehesten beseitigt werden sollten. – Sehr demokratisch, also wirklich: Warum haben Sie das nicht gemacht, als Sie an der Regierung waren? Aber ich möchte Sie nicht darüber befragen, sondern ich möchte Ihnen einfach einmal den Ablauf solcher Befragungen schildern. Erstens: Es muss ein Fragenkatalog erstellt werden. Zweitens: Eine Ausschreibung für die ausführenden Firmen muss vorbereitet und durchgeführt werden. Drittens: Die Befragung muss organisiert und durchgeführt werden. Viertens: Eine Vorauswertung muss stattfinden. Fünftens: Die eigentliche Auswertung findet statt. Bürokratie mit Bürokratie bekämpfen – ganz mein Humor, Herr Bretz. (Beifall AfD) Aber das ist ja kein Vorwurf. Die meisten von Ihnen kommen aus der Verwaltung, und Sie können nicht erwarten, dass ein Konditor den Essensplan für einen Zuckerkranken erstellt. Aber jetzt zu Ihrem Entschließungsantrag, werte CDU. Wozu – und das ist jetzt die Frage, die ich mir wirklich stellen muss – eine Kostenkalkulation im Bürokratieabbau? Um mehr Bürokratie zu bewirken? Wie können Sie überhaupt ermitteln, wie zum Beispiel im privaten Bereich die Kosten gemessen werden können? (Zuruf des Abgeordneten Dr. Jan Redmann [CDU]) Egal, welche Kosten bei den jeweiligen Verwaltungsaufgaben anfallen oder nicht, das sollte beim Abbau selbiger keine Rolle spielen – überhaupt nicht. Es geht um Bürokratieabbau. Wie teuer auch immer spielt keine Rolle, kann keine Rolle spielen. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung über Ihren Antrag enthalten. (Steeven Bretz [CDU]: Och!) – Och, das hätten Sie nicht gedacht, ich weiß. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Der Gesetzentwurf des BSW und der SPD zur Verwaltungsvereinfachung im Bereich Landnutzung und Umwelt scheint ein erster Schritt in die richtige Richtung zu sein. Wir werden im Ausschuss für Bürokratieabbau weiterhin mitwirken und darauf achten, dass die Landesverwaltung die richtigen Entscheidungen mitträgt. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf den Antrag unserer Fraktion mit dem Titel „Aussetzung der bürokratischen Lasten für Unternehmen“ hinweisen. Die Landesregierung wird darin aufgefordert: „1. alle bürokratischen Vorgaben des Landes für Unternehmen, die nicht gesetzlich zwingend vorgegeben sind, vorerst auszusetzen. 2. alle Verwaltungsvorgänge mit dem Ziel zu prüfen, - das ‚Schriftformerfordernis‘“ – das heißt, die Unterschrift an sich – „durch digitale Signaturen zu ersetzen, - Doppelungen von Regelungen, Auflagen, Nachweispflichten und Berichtspflichten in der gesamten Landesverwaltung zu streichen, - welche gesetzlichen Regelungen über EU-Vorgaben hinausgehen. 3. dem Landtag bis zum 31. Mai 2026 eine Analyse zu den Auswirkungen der Aussetzungen der einzelnen Regelungen, Auflagen, Nachweispflichten und Berichtspflichten vorzulegen.“ Ich bedanke mich bei Ihnen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Sehr guter Beitrag!)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für das BSW spricht der Abgeordnete Dorst. Bitte sehr. (Beifall BSW)
Christian Dorst BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürokratieabbau ist angesagt. Er ist modern, und fast überall hört man von ihm und seiner Notwendigkeit. Darin sind sich alle einig. Ich zitiere: „Die Bürokratie in Deutschland ist außer Kontrolle! Wenn Unternehmen mehr als 12 000 Informationspflichten erfüllen müssen und jährliche Bürokratiekosten von fast 67 Milliarden Euro auflaufen, dann ist jedes vernünftige Maß überschritten.“ (Beifall der Abgeordneten Jenny Meyer [BSW]) Das war ein Zitat meiner Parteivorsitzenden Sahra Wagenknecht. Es ist uns vom BSW wichtig, unnötige Bürokratie abzubauen – allerdings mit der Bedingung, dass die Rechte von Beschäftigten dabei nicht eingeschränkt werden. (Beifall BSW und SPD) Gemeinsam mit der SPD wollen wir hier in Brandenburg das Bürokratiedickicht ausdünnen und die Kosten senken. Der jetzige Zustand behindert und erdrückt Unternehmen, vernichtet Wohlstand und entnervt nicht nur bisweilen unsere Bürger. Vor allem geht es darum, unnötige Berichtspflichten oder Regelungen auszusetzen oder abzuschaffen. Dadurch wollen wir auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes entlasten. Wenn es um Bürokratie geht, liegt das wahre Problem generell nicht darin, diese zu erkennen, sondern in der Bereitschaft, das Thema tatsächlich anzugehen. Und das machen wir! (Beifall BSW und SPD) Wir haben den Sonderausschuss Bürokratieabbau eingesetzt und die ersten Fachgespräche zu den Themen Landwirtschaft und Wirtschaftsförderung durchgeführt. Ich sage hier für meine Fraktion: Die Erwartungen an die Häuser sind hoch, wenn zum Beispiel am 27.06. das Landwirtschaftsministerium seine Umsetzungspläne im Ausschuss vorlegen wird. So richtig und sinnvoll der Bürokratieabbau hier bei uns in Brandenburg ist, so sind wir auch realistisch und wissen, dass der Sonderausschuss kein Allheilmittel für alle Probleme ist. Zum einen gehen viele Vorgaben auf bundespolitische oder europäische Regelungen zurück, zum anderen greift es zu kurz, wenn wir meinen, der wirtschaftlichen Flaute einzig mit Bürokratieabbau begegnen zu können. Bedenken wir: Gerade gestern hat der Sachverständigenrat für Wirtschaft in seiner Frühjahrsprognose für 2025 eine Stagnation der Wirtschaft vorausgesagt – nach zuletzt bereits zwei Jahren Rezession. Ja, unnötige Bürokratie hemmt Investitionen und kostet Geld. Die falsche Wirtschafts- und Energiepolitik der letzten Jahre fällt hier aber erheblich schwerer ins Gewicht. (Beifall BSW) Wer freiwillig auf günstige Energie verzichtet, stellt sich selbst und der Wirtschaft ein Bein und ist mitverantwortlich für teurere Energie. Deswegen müssen die Sanktionen endlich fallen. (Beifall BSW) Die hohen Energiepreise lassen zudem den privaten Konsum zurückgehen; und wenn die Nachfrage zurückgeht, investieren Unternehmen weniger. So einfach ist das. Auch müssen wir uns fragen, wie wir durch bessere Anreize und Steuerung im Bildungs- und Ausbildungsbereich die Fachkräfte, die wir benötigen, hierzulande vermehrt selbst ausbilden können. Schließlich geht es auch um einen Staat, der mit klugen öffentlichen Investitionen und einer vorausschauenden Wirtschaftspolitik gute Rahmenbedingungen schafft. Leider passiert mit der massiven Aufrüstung, für die von der AfD bis hin zu den Grünen und den Linken alle irgendwie die Hand gehoben haben, gerade genau das Gegenteil. Milliarden fließen in Bomben und Raketen, obwohl Investitionen in Waffen und Militär mittel- und langfristig nachweislich erheblich geringere positive Effekte auf das Bruttoinlandsprodukt haben als zivile Investitionen – eigentlich auch logisch. (Beifall BSW) 2025 9 Fachkräfte, die wir für wichtige Tätigkeiten benötigen, werden nun möglicherweise verstärkt in die Rüstungsindustrie gezogen und fehlen anderswo – eine fatale, falsche Prioritätensetzung, die uns alle noch teuer zu stehen kommen wird. Dieser Kontext ist neben dem Bürokratieabbau zu bedenken, wenn es um die Frage geht, wie man wirtschaftlich in Schwung kommen kann. Zurück zu unserem Gesetzentwurf: Er stellt den ersten großen Schritt dar, den wir in dieser Legislaturperiode in Sachen Bürokratieabbau gehen. Mit ihm sollen überflüssige Regelungen zum Wasser-, Naturschutz- und Immissionsschutzrecht gestrichen oder an das bundesrechtliche Niveau zurückgeführt werden. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Wir erwarten von Letzterem eine Reduzierung langwieriger Verfahren. Die Änderung im Brandenburgischen Wassergesetz in Hinsicht auf Stauanlagen etwa wird mehrfach zu einer Entlastung der Wasserbehörden führen. Die bislang für Sanierung … (Der Abgeordnete Jean-Pascal Hohm [AfD] tritt an ein Saalmikrofon.) – Nein. (Jean-Pascal Hohm [AfD]: Schade!) … von Hochwasserschutzanlagen in der vorhandenen Trasse erforderlichen, aufwendigen Verwaltungsverfahren sollen wegfallen. In Landschaftsschutzgebieten soll die Errichtung von Agri-Photovoltaik-Anlagen möglich werden, ohne die betreffenden Schutzgebietsverordnungen anpassen zu müssen. Das gilt auch für Bauvorhaben im Innenbereich von Siedlungsgebieten sowie im Außenbereich mit einem Abstand von bis zu 300 Metern zur Ortsrandlage. Mit der Änderung hinsichtlich der Genehmigungspflicht in Landschaftsschutzgebieten erhalten Städte und Gemeinden wieder mehr Möglichkeiten zur eigenen Entwicklung. Und ja, das gehört zum Gesetzentwurf; wir wollen Mitwirkungsrechte im Naturschutzrecht auf die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zurückführen. Wir erwarten uns davon eine Reduzierung von langwierigen Verfahren, besonders im Infrastrukturbereich. Kurz noch zu Ihnen, lieber Herr Redmann und liebe CDU, und zu Ihrem Entschließungsantrag: Die Bürokratiekostenmessung fordern Sie in jeder Sitzung – förmlich – und behindern damit lediglich jede Ausschusssitzung. (Lachen des Abgeordneten Dr. Jan Redmann [CDU]) Wenn Sie in der vergangenen Woche bei der Vorstellung des Normenkontrollrates zugehört haben, wissen Sie, dass die Ergebnisse dort eher gering sind – so ehrlich müssen wir schon sein. Man baut damit eher einen sehr bürokratischen und kostenintensiven Vorgang auf, der im Wesentlichen folgenlos bleibt. Ihren Entschließungsantrag lehnen wir daher ab. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und zur Überweisung an den Sonderausschuss. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW und SPD) 10 Landtag
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Dr. Redmann hat das Wort für die CDU-Fraktion. Bitte sehr.
Jan Redmann CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dem Verlauf dieser Aktuellen Stunde gewinnt man den Eindruck, dass das Thema Bürokratieabbau für die Koalition nichts anderes war als ein Verlegenheitsthema, weil Ihnen jedes aktuelle Thema heute noch unangenehmer gewesen wäre. Denn am Thema Bürokratiebelastung ist nichts aktuell. Die Bürokratiebelastung für Unternehmen und Behörden ist seit Jahren und Jahrzehnten bekannt, und nach dem Verlauf der Debatte muss ich feststellen, dass es bei der Koalition auch keinen neuen Elan gibt, (Zuruf von der SPD: Was?!) dieses Thema tatsächlich anzugehen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU – Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Stattdessen wiederholen Sie hier Altbekanntes, und, Herr Penquitt, ich glaube, mit Ihrer eher philosophischen Rede haben Sie auch keinen echten Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. (Unruhe bei der SPD) Der Sonderausschuss, den Sie anführen, lässt an Ambitionen doch einiges vermissen. Es ist zu wenig, hier und da punktuell Vorschriften zu verändern und Verordnungen wie die Apfelbaumrodungsverordnung aufzuheben, die ohnehin keine besonders großen Bürokratiekosten verursacht haben. Deshalb ist es wichtig, Bürokratiekosten tatsächlich zu messen. Es geht nicht darum, die Anzahl der Normen zu reduzieren, sondern darum, die Normen zu reduzieren und so zu verändern, dass sie tatsächlich im Ergebnis in der Praxis zu weniger Bürokratiekostenbelastung führen. Das wäre eine sinnvolle Aufgabe des Ausschusses. Meine Damen und Herren von der SPD, der Bund hat sich im Koalitionsvertrag gerade zum Ziel gesetzt, die Bürokratiekosten um 25 % zu reduzieren. Warum sind wir in Brandenburg nicht in der Lage, uns ebenfalls ein solch ambitioniertes Ziel zu setzen? (Beifall CDU) Aber dazu muss man eben erst einmal untersuchen, wo Bürokratiekosten entstehen. Beim Standardkostenmodell – vielleicht kann ich da auch Herrn Arndt von der AfD auf die Sprünge helfen – geht es nicht darum, die Kosten des Bürokratieabbaus zu erheben. Da waren Sie offenbar nicht so ganz in der Lage, den Inhalt unseres Antrags zu erfassen. Beim Standardkostenmodell geht es darum, die Kosten der Bürokratie zu ermitteln. Wenn Sie mir nicht glauben, meine Damen und Herren von der AfD und auch von der SPD, dann glauben Sie doch zumindest dem Nationalen Normenkontrollrat, der in der letzten Sitzung des Ausschusses überdeutlich ausgeführt hat, dass es notwendig ist, sich ambitionierte Ziele zu setzen und sie zu kontrollieren, um dann am Ende festzustellen, ob man wirklich die Ergebnisse erzielt hat, die man erreichen wollte. Meine Damen und Herren, es ist mehr notwendig, als hier und da an Vorschriften herumzuschrauben. Notwendig ist eine echte digitale Staatsreform. Es mag sein, dass wir uns an manchen Stellen gruseln, wenn wir in die USA schauen und sehen, was das DOGE dort veranstaltet, oder auch nach Argentinien und das, was Milei dort macht, weil da mit einer Rücksichtslosigkeit vorgegangen wird, die am Ende sogar die Demokratie gefährden kann.
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Jan Redmann CDU
Selbstverständlich, Herr von Ossowski.
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Abgeordneter von Ossowski.
André von Ossowski BSW
Danke, Herr Dr. Redmann. Sie wissen, wir sind neu im Parlament, und ich stimme vielen Ihrer Aussagen oft und immer wieder gerne zu. (Heiterkeit CDU) Würden Sie mir aber zustimmen, dass die Dinge, mit denen wir uns im Entbürokratisierungsausschuss beschäftigen, seit Jahren nicht angepackt wurden und liegen geblieben sind? Wenn wir uns ansehen, wie alt die Rechtsvorschriften sind und was wir da nicht getan haben – würden Sie mir zumindest teilweise zustimmen, dass das alles liegen gebliebene Dinge sind? – Danke schön. (Beifall BSW und des Abgeordneten Erik Stohn [SPD])
Ulrike Liedtke
Bitte sehr.
Jan Redmann CDU
Herr von Ossowski, ich stimme Ihnen vollständig zu, dass es notwendig ist, in Brandenburg auch den Normenbestand auf Bürokratielasten anzuschauen und auch einen Digitalcheck durchzuführen – darauf hin, wie wir die Normen, die wir jetzt haben, verändern können, um damit auch die Chancen der Digitalisierung und künstlichen Intelligenz komplett ausschöpfen zu können. Wenn wir so weitermachen wie bisher, dass wir nämlich Verwaltungsprozesse, die in einer analogen Welt einmal entwickelt wurden, digitalisieren und digital einfach nachbauen, wird daraus am Ende nicht weniger Bürokratie. Deshalb müssen wir uns die bestehenden Normen mit den Mitteln der Gegenwart anschauen und uns fragen: Würden wir in Kenntnis der technischen Möglichkeiten, die wir heute haben, diese Normen noch einmal so beschließen oder würden wir sie ganz anders gestalten – die Verwaltungsverfahren –, um die Chancen der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz auch tatsächlich kraftvoll nutzen zu können? (Beifall CDU) Ja, meine Damen und Herren, es mag uns an manchen Stellen gruseln, wenn wir sehen, was Elon Musk mit DOGE oder Milei in Argentinien veranstaltet, und von der Rücksichtslosigkeit, mit der dort Strukturen zerschlagen werden, mag auch an vielen Stellen eine Gefahr ausgehen. Aber wenn wir weiter mit dieser Behäbigkeit unterwegs sind, wenn wir weiter unter Beweis stellen – auch mit dieser Debatte hier und mancher Ausschusssitzung –, dass wir mit unseren Strukturen zu tiefgreifenden digitalen Staatsreformen nicht in der Lage sind, stellen sich uns bald ganz andere Fragen. Dann werden andere diese Reformen durchführen, und das möchte ich nicht. Fassen Sie sich deshalb, meine Damen und Herren, ein Herz und stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu. Die sechs Punkte, die dort aufgeführt sind, würden Brandenburg beim Thema Bürokratieabbau tatsächlich weiterbringen – im Gegensatz zu der Schaufensterpolitik, die Sie gegenwärtig veranstalten. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schneider. Bitte sehr.
Kathrin Schneider
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Das Statistische Bundesamt definiert Bürokratie als „das Ausführen von Verwaltungstätigkeiten nach klaren Vorgaben und innerhalb festgelegter Strukturen.“ Bürokratie schafft dadurch Ordnung und ist insofern für das Funktionieren eines Rechtsstaates zunächst notwendig und – vom Prinzip her – eine gute Sache. Regeln erleichtern das Leben; sie geben uns Sicherheit und Verlässlichkeit. Für jedes Anliegen gibt es eine zuständige Stelle und ein Verfahren, und egal, wer mit diesem oder jenem Anliegen kommt – für jede oder jeden von ihnen sind die Regeln gleich. Allerdings ist der Begriff „Bürokratie“ inzwischen überwiegend negativ besetzt: Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Verfahren werden aufgrund ihrer Menge und Unübersichtlichkeit als bürokratisch überzogen und hinderlich wahrgenommen. In Brandenburg gibt es ausweislich der Übersicht in BRAVORS, die man online einsehen kann, im Landesrecht 506 Gesetze, 1 283 Verordnungen, 3 830 Verwaltungsvorschriften und 101 Staatsverträge. Dazu kommen etliche Bundesvorschriften und nicht wenige Richtlinien, Verordnungen und Ähnliches auf der europäischen Ebene. Der an und für sich gute Gedanke, ein System und eine Ordnung in unser Leben und die Vielzahl von darin lauernden Unvorhersehbarkeiten zu bringen, führte zu einem Anwachsen der Bürokratie, das inzwischen die Ordnung stört. Zu viel Bürokratie hindert uns daran, notwendige Verwaltungsgänge schnell zu erledigen oder persönliche Vorhaben zügig umzusetzen. Sie beschränkt unternehmerische Freiheiten, hemmt wirtschaftliche Entwicklungen und verzögert wichtige Prozesse des Fortschritts. Kurz: Bürokratie kostet uns alle Zeit, Geld und Nerven. 2025 11 Die Landesregierung hat den Abbau von Bürokratie deshalb auch ganz oben auf ihre Agenda gesetzt; alle Ressorts arbeiten an entsprechenden Vorschlägen. (Beifall SPD und BSW) Das Parlament hat einen Sonderausschuss Bürokratieabbau eingesetzt. Das heißt, auch für Sie ist der Bürokratieabbau ein wichtiges Thema. Die CDU bemängelt im Sonderausschuss und auch heute in der Debatte, die Landesregierung habe keine konkreten Ziele zum Bürokratieabbau. Sie schlagen den Abbau zum Beispiel von 25 % Bürokratiekosten für die Wirtschaft als Ziel vor. Damit fordern Sie – wie auch schon im Sonderausschuss –, dass die Landesregierung erst einmal eine umfassende Bestandsaufnahme durchführt, um die Bürokratiekosten zu ermitteln, denn sonst weiß man ja nicht, wovon 25 % eigentlich abgezogen werden sollen. Ich will nicht verhehlen, dass eine derartige Bestandsaufnahme interessant sein kann, dass es spannend sein kann, über Methoden der Bürokratiekostenermittlung zu streiten, Gutachten in Auftrag zu geben und Arbeitsgruppen zu befassen. Aber wir haben dafür einfach keine Zeit. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Es wäre falsch, jetzt Zeit und Geld in eine umfassende Bestandserhebung zu stecken. Deswegen hat sich die Landesregierung dazu entschieden, sehr zügig und sehr konkret Regelungen zu verändern und abzubauen und damit spürbar für Entlastung zu sorgen. Diese Herangehensweise hindert uns natürlich nicht daran, zu schauen, ob es Erkenntnisse und Erfahrungen aus anderen Quellen gibt, wie Bürokratiekosten vermieden können und wo man am besten ansetzt.
Ulrike Liedtke
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Kathrin Schneider
Aber klar.
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Dr. Redmann, bitte.
Jan Redmann CDU
Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich habe ein bisschen Schwierigkeiten, Ihr Argument zu verstehen, wir hätten dafür keine Zeit, denn das eine schließt das andere doch nicht aus. Warum greifen wir nicht das auf, was uns beispielsweise aus der Wirtschaft an Bürokratielasten genannt wird – wie wir das jetzt gerade im Ausschuss tun – und untersuchen parallel mit einer Bürokratiekostenmessung, welche Bürokratielasten in anderen Bereichen entstehen? Das Standardkostenmodell wird international durchaus praktiziert, genauso auf der Bundesebene. Auch damit können wir systematisch Bürokratie abbauen – nicht nur dort, wo uns jemand im Verband gerade etwas zuruft. 12 Landtag
Ulrike Liedtke
Bitte sehr.
Kathrin Schneider
Das Argument ist eigentlich ganz einfach: Anstatt sich mit der durchaus von der Methode her umstrittenen Bürokratiekostenermittlung zu beschäftigen und Zeit sowie andere Ressourcen in diese Debatte zu stecken, halten wir es für besser, konkret Regelungen abzubauen. Ich glaube, was die Verbände uns zurufen – wie Sie sagen –, sind ganz wichtige Vorschläge. Auch in der Debatte kam heraus, dass sie uns diese Vorschläge schon länger zurufen – daher unsere Strategie, sofort eine Regelung abzuschaffen, wenn wir uns darauf einigen können, auch wenn wir die Gesetze nicht komplett ändern. Das ist der richtige Weg. Das hindert uns aber nicht daran, zu schauen, wo Bürokratiekosten entstehen und wo man effizient herangehen kann. Dazu wäre ich gleich noch gekommen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Also noch einmal: Wir sind jetzt an der Stelle, dass wir schauen, wo es Erkenntnisse und Erfahrungen gibt, wie Bürokratiekosten vermieden werden können und wo man am besten ansetzen soll. Auch hier ist es ein sehr praktischer Weg, diejenigen nach Vorschlägen zu fragen, die durch die Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen und Regeln direkt betroffen sind. Diesen Weg geht der Sonderausschuss für Bürokratieabbau, und diesen Weg geht auch die Landesregierung. Ich würde sagen, dass dieser Weg erfolgreich ist. Es gibt aus den Ausschusssitzungen, aus den Gesprächen mit den Verbänden und Organisationen und aus unseren Koordinierungsrunden mit den kommunalen Spitzenverbänden sehr viele Vorschläge, die in Bearbeitung und zum Teil in Umsetzung sind. Natürlich schauen wir uns auch die Ziele und Vorschläge des Normenkontrollrates an. Der Nationale Normenkontrollrat hat im Februar dieses Jahres zehn Ziele formuliert. Diese können wir uns alle sehr gut zu eigen machen. Natürlich wollen wir Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. Wir wollen den Vollzug der Verwaltung vereinfachen, digitale Kommunikation zum Regelfall machen usw. Hinter diesen zehn Zielen können wir uns sicherlich alle versammeln. In den vergangenen sechs Monaten sind schon wichtige Schritte zur Umsetzung dieser Ziele unternommen worden. Zum Beispiel ist die Anhebung der Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Mittel für Kommunen und Unternehmen wichtig. Wie auch durch den zuständigen Minister im Sonderausschuss schon dargestellt, soll dies im Juni umgesetzt sein. (Beifall SPD und BSW) Mit dem heute vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt geht es um Vereinfachungen und Entlastungen zum Wasser-, Naturschutz- und Immissionsschutzrecht. Ich bin den Regierungsfraktionen dankbar, dass sie mit diesem Gesetzentwurf nicht nur die Themen angesprochen haben, die im Sonderausschuss bereits eine Rolle gespielt haben, sondern auch andere wichtige Themen aufgegriffen haben. Ich möchte einige Beispiele nennen: Die Erlaubnispflicht für Anlagen, die im Rahmen der Gewässerunterhaltungspflicht gemäß § 78 Abs. 3 des Brandenburgischen Wassergesetzes betrieben werden, soll beseitigt werden. Dies betrifft rund 10 000 Anlagen, die in wiederkehrenden Verfahren bisher jährlich auf den Schreibtischen der Verwaltung landeten. Für die Sanierung von Hochwasserschutzanlagen in der Trasse sollen die aufwendigen Planfeststellungsverfahren entfallen. Damit können Reparaturen schneller und kostengünstiger erfolgen. In den Gemeinden, in denen zu DDR-Zeiten die Landschaftsschutzgebiete einfach über die Siedlungsgebiete gelegt worden sind, soll für Bauvorhaben im Innenbereich das zusätzlich zur Baugenehmigung erforderliche Verfahren zur Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet wegfallen. Dies soll auch für Baumaßnahmen im Außenbereich in Ortsnähe gelten, also zum Beispiel für die Erweiterung einer Stallanlage. Die Beteiligungsrechte für Naturschutzverbände werden nicht abgeschafft, sondern auf das im Bundesnaturschutzgesetz festgelegte Maß zurückgeführt. Es ist ein Grundsatz der Landesregierung, dass die Landesregelungen nicht über EU- oder Bundesrecht hinausgehen sollen. Dies soll in allen Bereichen gelten. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist überhaupt nicht einfach, Normen entweder zu beschneiden oder sogar einzukassieren. Es gibt immer jemanden, der aus ganz eigener Sicht dagegen ist. Ich habe in meiner Zeit als Bauministerin zum Beispiel eine Bauordnung vorgefunden, die von der Musterverordnung des Bundes erheblich abwich. Es waren jede Menge Regelungen darin, die es so nur in Brandenburg gab. Ich habe sowohl in der eigenen Verwaltung als auch in der Auseinandersetzung mit Verbänden und hier im Plenum sehr viel Zeit und Kraft für die Abschaffung dieser Sonderregelungen aufwenden müssen. Der Abgeordnete Genilke stand damals hier am Pult, bezog sich auf die Stellungnahmen der Architekten und Ingenieure und warnte vor den zukünftig einstürzenden Neubauten. Das können Sie alle nachlesen, wenn Sie wollen. Ich sage das hier nicht, um spätes Lob einzusammeln oder Rainer Genilke vorzuführen; darum geht es gar nicht. Die Bauordnung ist heute noch kompliziert, und der Infrastrukturminister beschäftigt sich deshalb mit Vorschlägen zu spürbaren Erleichterungen. Aber dieses Beispiel zeigt, was wir vor uns haben. Wir werden an vielen Stellen eine andere Einstellung zu der Frage entwickeln müssen, welche Regelungen wir tatsächlich brauchen. Was erforderlich und angemessen ist, ändert sich im Laufe der Zeit. Die Gesellschaft entwickelt sich. Technische Neuerungen verändern den Alltag. Das Wissen wächst und wandelt sich. Bedürfnisse und Anforderungen von Menschen, von Familien, Vereinen, Unternehmen und Behörden ändern sich. Mit diesen Entwicklungen müssen auch unsere Regelwerke mitgehen. Darüber müssen und werden wir bei der Umsetzung des Bürokratieabbaus – sicherlich auch kontrovers – diskutieren. Und wir werden über die Frage diskutieren, wie wir von unserer Absicherungsmentalität wegkommen, wie bei Entscheidungen wieder mehr Ermessen ausgeübt und Verantwortung durch die Stellen übernommen wird, die die Entscheidungen am besten treffen können. Wir werden Entscheidern wieder mehr Eigenverantwortung zutrauen. Wir wollen von dem Gefühl wegkommen, dass alles kontrolliert werden müsse. Dazu brauchen wir eine neue Fehlerkorrektur, die nicht jeden Fehler mit einem Aufschrei und der Forderung nach einer neuen Regelung beantwortet. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bürokratieabbau ist zwingend notwendig, und zwar in allen Bereichen unseres Lebens. Wir haben uns zusammen auf den Weg gemacht. Dieser Weg ist anstrengend und wird anstrengend bleiben. Wir werden umso erfolgreicher sein, je mehr es gelingt, zusammen an dieser großen Aufgabe zu arbeiten. Dafür werbe ich um Ihre Unterstützung. (Beifall SPD und BSW)
Ulrike Liedtke
Danke schön, Frau Ministerin. – Bevor wir in eine zweite Ausspracherunde gehen, möchte ich gern Gäste auf der Besuchertribüne begrüßen: Seniorinnen und Senioren von Verdi aus Frankfurt (Oder), die auf Einladung des Abgeordneten Matthias Steinfurth von der SPD-Fraktion zu uns gekommen sind. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Funke. Bitte sehr. (Beifall SPD)
Johannes Funke SPD
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich erlaube mir heute auch zu sagen: Sehr geehrter Herr Innenminister, herzlich willkommen! Auf gute Zusammenarbeit! – Ich erlaube mir einmal, etwas anders einzusteigen. Am vergangenen Freitag wurden hier im Plenarsaal die diesjährigen Preisträger des Europäischen Wettbewerbs ausgezeichnet. Das ist ein EU-weiter Kreativwettbewerb für Schülerinnen und Schüler. Das Motto lautete: „Europa? Aber sicher!“. Hier zu meiner Rechten saßen Jugendliche aus dem ganzen Land Brandenburg und schwenkten freudig kleine EU-Fahnen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Die Wertschätzung für ein geeintes und starkes Europa ist bei unserem Nachwuchs offenbar sehr gut ausgeprägt, so, wie man es sich bei manchem Erwachsenen nur wünschen könnte. (Beifall SPD und CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Das war der schönste Moment mit Ihnen, Herr Funke!) Von mir aus hätten die Kinder hier sitzen bleiben können. (Heiterkeit und Beifall SPD und CDU) Verehrte Damen und Herren, warum erzähle ich das mit dem Europa-Wettbewerb? Weil ich davon überzeugt bin, dass die Vorteile der Europäischen Union die Nachteile um ein Vielfaches überwiegen. Zu den Nachteilen der Europäischen Union gehört nun einmal eine Bürokratie, die teilweise ins Absurde führt. Daran müssen alle arbeiten, auch wir. Diese Einschätzung teilt zum Glück auch der neue EU-Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung, Christophe Hansen, ein Däne, der selbst von einem Bauernhof stammt. Er nutzte im Januar die Grüne Woche in Berlin, um genau hier seinen Arbeitsschwerpunkt für die nächsten Jahre zu setzen. Das klingt zunächst vielversprechend, wenn es 2025 13 darum geht, beim Bürokratieabbau voranzukommen. Ich kann es nur begrüßen, wenn die Signale aus Brüssel kommen. Aber es reicht natürlich nicht aus, mit dem Finger auf Brüssel zu zeigen; es gibt auch noch den Bund. Auf der vermutlich größten Bauerndemonstration, die es jemals in Deutschland gab, kündigte der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner im Januar 2024 eine „Welle der Entbürokratisierung“ an. Christian Lindner ist jetzt zwar Geschichte – und damit auch seine Vorhaben –, aber der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung lässt ganz klar erkennen, dass sich das Thema Bürokratieabbau mit sehr präzisen Aussagen wie ein roter Faden durch den gesamten Vertrag hindurchzieht, natürlich auch im Agrarbereich, über den wir heute sprechen. Ob Berichts- und Aufzeichnungspflichten zur Düngung oder zu Tierarzneien, ob Meldepflichten zur Agrarstatistik, ob Erleichterungen im Umweltgenehmigungsrecht oder bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, ob Vereinfachungen bei Stallbauten oder einfach nur die Entnahme eines Wolfes – für mich zeigt der Koalitionsvertrag des Bundes auf jeden Fall in die richtige Richtung, und wir werden dessen Umsetzung sicherlich sehr genau verfolgen. Lieber Herr Dr. Redmann, in diesem Koalitionsvertrag des Bundes stecken 50 % SPD und 25 % CDU; die anderen 25 % kommen ja wohl aus Bayern. (Heiterkeit der Abgeordneten Tina Fischer [SPD] – Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Nun zum Land Brandenburg und dem, was wir heute als Koalition vorgelegt haben: Es ist der erste konkrete Schritt im Rahmen eines breit aufgestellten Prozesses zum Bürokratieabbau; mein Kollege und Ausschussvorsitzender Marcel Penquitt hat dazu ausgeführt. Dass dieser erste Schritt ausgerechnet im Agrar- und Umweltbereich stattfindet, halte ich für keinen Zufall. Staatskanzlei, Landwirtschaftsministerium und Gesundheitsministerium – vormals auch zuständig für Tiergesundheit – hatten schon im Juli 2024 mit dem Landesbauernverband ganz konkrete Schritte vereinbart. Der Motor war also schon warmgelaufen, und so ist es nur folgerichtig, dass der Brandenburger Auftakt zum Bürokratieabbau genau in diesem Bereich erfolgt. Ich muss jetzt ein wenig wiederholen: Mit dem vorliegenden Artikelgesetz werden viele Vereinfachungen im wasserbaulichen Recht erreicht. Nicht mehr benötigte Regelungen im Natur- und Umweltrecht werden gestrichen. Einfache Dinge wie Bindegarn werden jetzt geklärt. Die Vorkaufsrechte von Agrarflächen für Naturschutzzwecke werden auf das Wesentliche verschlankt. Das Land, das will ich ausdrücklich betonen, behält mit dem vorliegenden Entwurf die Zügel in der Hand. Die Mitwirkungsrechte von anerkannten Naturschutzverbänden werden auf ein vertretbares Maß reduziert. Ich sage das so deutlich, weil erst gestern die „MAZ“ darüber berichtet hat, dass 17 Verfahren des BUND anhängig seien. Das sind Arbeitsplätze, die später kommen, und kommunale Steuereinnahmen, die später kommen. Ich frage mich: Warum? So weit darf es eigentlich nicht kommen. Oder nehmen wir die bereits erwähnten landschaftsintegrierten PV-Anlagen. Diese werden jetzt möglich gemacht. Ich möchte es noch einmal betonen: Wir hebeln hier kein kommunales Baurecht aus. Eine Kommune, die eine PV-Anlage haben möchte, 14 Landtag soll diese bekommen. Wenn die Kommune das nicht möchte, dann gibt es eben keine. Abschließend noch zwei Punkte: Erstens. Natürlich hätte ich mir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf noch mehr Landwirtschaft gewünscht. Darauf sind meine Vorredner zum Teil schon eingegangen, und ich will dem auch gar nicht groß widersprechen. Die Landwirtschaft ist und bleibt die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum. Wenn sich nun aber herausstellt, dass das Instrument des Artikelgesetzes ein scharfes Schwert ist, mit dem wir beim Bürokratieabbau gut vorankommen, dann ist das ein starkes Signal an alle anderen Ausschüsse und Ministerien, und dann sollten wir noch in diesem Jahr ein zweites Artikelgesetz in dieses Plenum einbringen, ein Artikelgesetz mit einem ganz klaren Fokus auf der Landwirtschaft. Zweitens. In den letzten Tagen wurden viele Befürchtungen zu diesem Artikelgesetz laut. Deshalb möchte ich noch einmal klarstellen: Unsere Naturreichtümer im Land Brandenburg sind der größte Schatz unserer Heimat, und dabei soll es bleiben. (Beifall SPD und des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung. Ich möchte mich noch zu dem AfD-Antrag positionieren. Mein Kollege hat es schon ausgeführt: Wir werden ihn ablehnen. Der CDU-Änderungsantrag dann wohl … (Dennis Hohloch [AfD]: Das war die Ausführung!) – Wurde bereits ausgeführt. – Der CDU-Änderungsantrag geht dann, nach Abstimmung, mit hinüber in den beratenden Ausschuss. Es gibt einige Details zu Vorkaufsrechten und Enteignungen, die sicherlich noch gut besprochen werden müssen. Dann gibt es noch den CDU-Änderungsantrag. Dazu möchte ich Sie, Herr Dr. Redmann, persönlich ansprechen. Ich war ja in der Landwirtschaftssitzung im Sonderausschuss dabei. Es braucht diesen Antrag nicht. Es braucht eine CDU, die konstruktiv und aktiv mitarbeitet. (Dr. Jan Redmann [CDU]: Das machen wir doch!) Darum geht es. Das hat mir bisher nicht gefallen. Das geht besser, auch von der CDU. – Danke. (Beifall SPD und BSW)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Das Wort geht an Herrn Abgeordneten Günther für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Sie haben geändert? – Herr Zimmermann, bitte.
Tim Zimmermann AfD
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger! Wir alle wissen, dass die Unternehmen, dass die Wirtschaft in Brandenburg seit Langem an Problemen leidet, die von den schon länger hier sitzenden Fraktionen, allen voran der SPD, in den vergangenen rund 35 Jahren geschaffen wurden. Klar ist auch, dass die zentralen Probleme unserer Unternehmen – gewaltige Bürokratielasten, Fachkräftemangel und zu hohe Energiekosten – schnell angegangen und beseitigt werden müssen. Aber damit hört es bei der SPD auch schon auf. Am 10. April haben wir von der AfD-Fraktion einen Antrag auf Aussetzung bürokratischer Lasten für Unternehmen eingebracht. Fast fünf Wochen später kommt dann ein halbherziger Antrag zur Durchführung einer Aktuellen Stunde, wohl um unseren Antrag abzufangen und ihn nicht allein dastehen zu lassen. Am 16. Mai tauchten dann unsere Vorschläge als großer Wurf im Bereich Förderwesen im Sonderausschuss Bürokratieabbau auf. (Lars Hünich [AfD]: Nee! Das kann ich gar nicht glauben! Das ist ja unerhört!) Fünf vor Knopf kam dann noch ein Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, der zwar schon eher in die richtige Richtung geht, aber auch nichts wirklich Neues enthält. Da können wir als AfD-Fraktion ja richtig stolz sein, wenn so viele von uns abschreiben. (Beifall AfD) Ansonsten schmückt sich die SPD mit fremden Federn, was die Landesregierung alles umsetzt, und verweist als Einbringer auf andere, die alle Probleme lösen sollen – hier einmal wieder auf den Bund. Eigene Vorschläge, was man auf Landesebene tun könnte? Fehlanzeige! Also zeige ich Ihnen jetzt einmal, dass die Alternative für Deutschland auch die Alternative für Brandenburg ist. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragend!) Wie Sie wissen sollten, geht unsere Wirtschaft nicht nur das dritte Jahr in Folge in eine Rezession – zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg –, die Deindustrialisierung durch Betriebsschließungen und Abwanderungen von Unternehmen ins Ausland beschleunigt sich in Brandenburg gewaltig. Besonders schmerzhaft ist die Entwicklung in den energieintensiven Branchen wie Chemie, Glas und Stahl. Wir sehen Stilllegungen und Kurzarbeit zum Beispiel bei Riva Stahl in Hennigsdorf, wir sehen Massenentlassungen bei ZF in Brandenburg an der Havel – gut die Hälfte der Stellen fällt dort weg –, wir sehen erste Schließungen, Ortrander Eisenhütte im Insolvenzverfahren, Kalkbrennerei Fels-Werke Rüdersdorf – Schluss nach 450 Jahren –, Ardagh Glaswerke in Drebkau – vorbei. Und das sind nur die größten Fälle, die es in die landesweiten Medien geschafft haben. Aktuell steigt nicht mehr nur die Kurzarbeit, sondern auch die Arbeitslosigkeit deutlich an. So hat Wirtschaftsminister Keller von der SPD im AWAEK gerade erst am 19. Februar folgende Arbeitslosenzahlen vorgetragen: im Jahresdurchschnitt 2022 über 74 200, 2023 fast 79 000, 2024 fast 82 800 und allein im Januar 2025 88 875 Arbeitslose in Brandenburg – ein Anstieg von über 14 500 Erwerbslosen in gerade einmal drei Jahren. Sie von der SPD haben maßgeblich daran mitgewirkt, dass wir es heute in Bund und Land oftmals mit einer aberwitzigen Bürokratie zu tun haben. Jetzt stellen gerade Sie sich hier hin und schwingen große Reden, um die Bürokratie zu reduzieren. Da wird wohl der Bock zum Gärtner gemacht. (Beifall AfD) Die Frage sollte jetzt sein: Was können wir hier in Brandenburg selbst tun, um die überbordende Bürokratie endlich ernsthaft abzubauen? Abschreiben und übliche Sonntagsreden helfen da nicht. Gerade das hatten wir schon im Februar in unserem Entschließungsantrag mit dem Titel „Deindustrialisierung in Brandenburg stoppen – die schwerwiegendsten Probleme für unsere Unternehmen endlich angehen und lösen!“ zu Ihrer damaligen Aktuellen Stunde vorgeschlagen. Wegen der dringenden Notwendigkeit tun wir das heute noch einmal. Wir müssen alle bürokratischen Vorgaben des Landes für Unternehmen auf Landesebene, die nicht zwingend gesetzlich vorgegeben sind, vorerst aussetzen. Ja, Sie haben richtig gehört: Nicht wieder vorgeben, in den Ressorts nach Vereinfachungs- und Entschlackungswirkungen zu suchen, und nie fündig werden, sondern alle bürokratischen Vorgaben des Landes für Unternehmen aussetzen! (Vereinzelt Beifall AfD) Das ist keine Abrissbirne, Herr Penquitt, denn um die Wirkung der Aussetzung der Maßnahmen einschätzen und bewerten zu können, soll der Landtag bis zum 31. Mai 2026 eine Auswertung dazu vorlegen. Denn nur auf Basis einer Evaluation der Effekte kann abschließend bewertet werden, welche Auflagen überflüssig und welche wirklich unverzichtbar sind. Was sind nun Ihre neuen, konkreten und zielführenden Vorschläge zur Begrenzung der überbordenden Bürokratie auf Landesebene, werte SPD? Ich würde mich sehr freuen, diese endlich zu hören. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Dorst verzichtet auf seinen Redebeitrag. Ich frage Herrn Abgeordneten Dr. Redmann, ob er sprechen möchte. – Nein, er schüttelt den Kopf. – Frau Ministerin Schneider? – Sie schüttelt auch den Kopf. – Herr Abgeordneter Zimmermann, Sie hätten noch Zeit. Möchten Sie noch etwas anschließen? – Ach, jetzt ist es doch Herr Abgeordneter Günther. Gut, bitte schön. (Beifall AfD) Lars Günther (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Tag, meine Damen und Herren! Wir haben wirklich einiges vor der Brust; das sehen wir in den Fraktionen alle gemeinsam so: Die Bürokratie muss abgebaut werden, ganze Bürokratiemonster müssen abgebaut werden. Richtig und gut, und deshalb möchte ich sagen: Es ist wichtig, dass wir hier keine Vermischung von Bürokratiemonstern oder Freiräume für die Aufstockung von PV-Anlagen in den Landschaften ermöglichen. Das möchten wir nicht. 2025 15 Ich komme einmal kurz zu den einzelnen Punkten – zu dem Punkt Änderung Brandenburgisches Wassergesetz: Selbstverständlich gehen wir komplett dabei mit, dass Jahrzehnte, teilweise Jahrhunderte bestehende Hochwasserschutzanlagen natürlich ohne große Planfeststellungsverfahren weiterbetrieben und weiter ausgebaut werden können. Schon seit Jahrzehnten sollte es Usus sein, dass wir dort viel, viel Geld in den Planfeststellungsverfahren irgendwie sparen und dass das zeitlich besser über die Bühne geht – gerade im Hinblick auf die vielen freien Stellen und darauf, dass immer weniger Geld dort zur Verfügung steht und die Ingenieurstellen für bessere Leistungen verwendet werden sollen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass diese Gesetzesänderungen im Grunde genommen – meiner Meinung nach, aber auch nach Meinung vieler anderer – auch im Landwirtschaftsausschuss hätten beraten werden sollen, damit wir wenigstens mit vereinten Kräften darüber sprechen können. Denn ob die Tiefe im Bürokratieausschuss jetzt so abgebildet werden kann, wage ich zu bezweifeln. (Dr. Jan Redmann [CDU]: Wir machen doch eine gemeinsame Sitzung! Das ist doch schon beschlossen!) – Das ist ja richtig. Dennoch ist es jetzt, wie es ist. – Herr Penquitt hat gesagt, dass in dem Verfahren, das wir jetzt angehen, keine Ideologie stecke. Deshalb frage ich mich – jetzt muss ich noch einmal darauf zurückkommen –: Wie viel Ideologie steckt da drin, die Genehmigungspflicht für Agri-PV-Anlagen in Landwirtschaftsschutzgebieten fast komplett aufzuheben? Welche Lobbyverbände haben sich denn da bei Ihnen gemeldet? Deshalb muss ich das auch aufgreifen. Die Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen stellt eine Etablierung von Fremdkörpern in der Landschaft dar, selbst wenn sie vermeintlich landschaftsintegriert sind – so schrieb es jetzt ein großer Verband. Zunächst stellt sich für uns alle die Frage: Was bedeutet der Begriff „landschaftsintegriert“? Das müssen Sie uns einmal sagen. In einem Landschaftsschutzgebiet sollte eigentlich die Landschaft vor baulichen Anlagen größtenteils geschützt werden. (Beifall AfD) Deshalb ist das anzugreifen, nämlich dass Sie das wichtige Anliegen Bürokratieabbau mit diesen neuerlichen gigantischen Ausbaureserven für Photovoltaikanlagen vermischen. Auch wenn Sie da Agri-Photovoltaikanlagen draufschreiben, bleiben es Photovoltaikanlagen, bleiben es große Eingriffe in die Natur. Die angedachte Genehmigungsfreiheit schafft wirklich eine völlig neue Rechtslage, und sie gilt es dezidiert anzusprechen, und dafür würde ich mich im Namen der Fraktion wirklich verwenden, dass Sie das quasi voneinander trennen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Richtig!) Dieser Bürokratieabbau ist wichtig – wir stehen auch voll dazu –, aber diesen Punkt müssten Sie theoretisch von dem ganzen Verfahren trennen. (Beifall AfD) Zur BSW-Fraktion: Ich habe noch die Worte Ihrer großen Vorsitzenden aus den vielen Talkshows in Erinnerung, nämlich dass ihr die Windkraftanlagen und die PV-Anlagen ein Dorn im Auge seien, und jetzt machen Sie den Weg für solche Sachen frei. Da bitte ich Sie wirklich, vielleicht bei den Koalitionsverhandlungen noch einmal das Gespräch zu suchen, dass wir das voneinander 16 Landtag trennen können. Ich glaube nämlich, im Herzen ist es Ihnen auch sehr wichtig. Ich bitte Sie darum, dass wir gemeinsam das, was sinnvoll ist, angehen. Aber, wie gesagt, hinsichtlich der Lobbyverbände für Photovoltaikanlagen: Da bitte ich Sie dringend, diese draußen zu lassen, auch vor dem wirtschaftlichen Hintergrund, dass die an schönen Sonnentagen im Sommer entstandene Energie aus Photovoltaikanlagen, die ja auch gefördert werden, es gar nicht mehr in die Netze schafft. Das ist eigentlich totaler Blödsinn. Dafür jetzt noch wichtige Landschaftsschutzgebiete, mögliche Landschaften, die bis jetzt davon verschont blieben, zu opfern, halten wir für nicht zielführend. – Ich danke Ihnen sehr. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Die SPD-Fraktion hat noch die Möglichkeit, zu sprechen. Das Wort hat Herr Penquitt. Bitte sehr.
Marcel Penquitt SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Zimmermann, ich fange mit Ihnen an: Ich frage mich wirklich, ob Sie in einem anderen Film waren. Der Sonderausschuss Bürokratieabbau hat ja nun wirklich viele verschiedene Punkte benannt, wo wir im Landesrecht konkret und wirklich zielgerichtet Bürokratie abbauen wollen – und Sie tun so, als ob es anders wäre. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich habe von Ihnen wahrscheinlich noch nicht ein einziges Wort im Sonderausschuss gehört. Von daher sollten Sie sich vielleicht einmal ein wenig straffen und konkrete Vorschläge machen, anstatt mit irgendwelchen Parolen um die Ecke zu kommen. (Beifall SPD) Zur Elanlosigkeit, lieber Herr Dr. Redmann – ich sage Ihnen eines: Wir machen Druck. Wir machen Druck beim Bürokratieabbau, denn wir wollen ihn voranbringen. Es ist auch schön, dass sich viele Skeptiker des Sonderausschusses Bürokratieabbau melden und sagen: Mensch, Herr Penquitt, so wie Sie das betreiben, hätten wir das nie erwartet. – Ich will den HWK-Präsidenten Wüst zitieren: Lieber Herr Penquitt, ihr habt in den letzten sechs Monaten mehr geschafft als die Landesregierung in den letzten fünf Jahren. – Zitatende. (Oh! bei AfD und CDU) Da frage ich mich: Wer war in den vergangenen fünf Jahren für den Bürokratieabbau verantwortlich? Es war doch Herr Stübgen, der in diesem Bereich wirklich überhaupt nichts auf die Kette gekriegt hat. Die klare Herangehensweise, die klare Struktur und vor allem auch die klare Rückkoppelung an konkrete Vorschläge ist doch von allen Fraktionen in diesem Sonderausschuss positiv aufgenommen worden. Von daher sind wir auf dem richtigen Weg, und man sollte das Säbelrasseln jetzt ein Stück weit einstellen: Wir sind auf dem richtigen Weg, wir machen Druck, und wir werden weiter vorangehen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung, zuerst über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/1043, „Verwaltung neu denken – effektiv und smart in die Zukunft“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? (Dennis Hohloch [AfD]: Auszählen!) Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. (Dennis Hohloch [AfD]: Auszählen! – Steeven Bretz [CDU]: Ich bitte darum, dass ausgezählt wird!) – Gern. – Ich bitte die Schriftführer zu mir, um die Auszählung vorzunehmen. Meine Damen und Herren, ich darf diejenigen, die dem Entschließungsantrag zustimmen wollen, noch einmal bitten, den Arm zu heben – und lassen Sie den Arm diesmal bitte oben, damit gezählt werden kann. – Gegenstimmen? (Lars Hünich [AfD]: Wo ist eigentlich Frau Lange? – Ludwig Scheetz [SPD]: Ist entschuldigt! – Lars Hünich [AfD]: Die ist überhaupt nicht entschuldigt! – Ludwig Scheetz [SPD]: Hat Frau Präsidentin angesagt!) Gut, wir haben 40 Stimmen für den Antrag und 43 dagegen. Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden. Es gab keine Enthaltungen. Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Überweisungsantrag: Die Koalitionsfraktionen beantragen, ihren Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt“ auf Drucksache 8/956 an den Sonderausschuss Bürokratieabbau zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag wurde mit Mehrheit an den Ausschuss überwiesen. Es gab Gegenstimmen und Enthaltungen. Im Falle der Annahme ist es so, dass der Ihnen vorliegende Änderungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/1044 ebenfalls als an den Ausschuss überwiesen gilt. Ich komme zur nächsten Abstimmung: Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/825, Neudruck, „Aussetzung der bürokratischen Lasten für Unternehmen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Es gab keine Enthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Fragestunde Drucksache 8/1024 Es liegen 14 mündliche Anfragen vor. Ich erteile das Wort zuerst dem Abgeordneten Funke zur Formulierung der Frage 135 (Schienenersatzverkehr während der Sperrung der Bahnstrecke Berlin-Hamburg).
Johannes Funke SPD
Im Zusammenhang mit der geplanten Vollsperrung der Bahnstrecke Berlin–Hamburg ab dem 1. August 2025 für einen Zeitraum von neun Monaten bis Ende April 2026 hat der Landrat des Landkreises Havelland, Roger Lewandowski, in einem offenen Brief an den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg appelliert, spezielle Ersatzbusse für Schülerinnen und Schüler einzurichten, um deren Schulweg während der Sperrung sicherzustellen. Ich frage die Landesregierung: Wird sie Maßnahmen ergreifen, um während der neunmonatigen Sperrung der Bahnstrecke Berlin–Hamburg ab August 2025 sicherzustellen, dass ausreichend Schienenersatzverkehr für die Pendlerinnen und Pendler bereitgestellt wird, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler so- wie die Auszubildenden im Landkreis?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Tabbert, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Herr Funke! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Die Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg–wird von Anfang August 2025 bis einschließlich April des Jahres 2026 stattfinden. Wie Sie wissen, wird dabei auf der Hauptstrecke Hamburg – Ludwigslust – Wittenberge – Berlin-Spandau sowie an den Bahnhöfen, von denen andere Strecken abzweigen, kein Zugverkehr möglich sein. Der Nahverkehr auf der Schiene muss daher teilweise umgeleitet werden oder muss leider ganz entfallen. Überall dort, wo kein Verkehr auf der Schiene fahren kann, werden die Regionalzüge durch einen umfangreichen Ersatzverkehr mit Bussen ersetzt. Die Busse fahren auf vielen Strecken häufiger als die Züge, um den Fahrgästen, insbesondere den Pendlerinnen und Pendlern, eine möglichst große Flexibilität bei ihren täglichen Wegen zu ermöglichen. Die Fahrgäste im Bereich Wittenberge, Nauen und Berlin sind vielfach auf individuellen Wegen unterwegs, sodass auch beim Zugverkehr nicht für jeden Fahrgast Direktverbindungen angeboten werden. Deshalb wurde bei der Planung der Ersatzverkehre besondere Rücksicht auf Umsteigeverkehre genommen, wo diese notwendig werden. Längere Fahrzeiten können aber leider nicht in jedem Fall vermieden werden. Die Schülerverkehre werden bei der Planung und Abstimmung des Gesamtverkehrsangebots während der Generalsanierung selbstverständlich berücksichtigt. Eine Kombination aus Ersatzbussen für entfallende Züge und aus Ergänzungen im kommunalen Verkehr – unter anderem durch den Havelbus – sorgt dafür, dass auch Schülerinnen und Schüler ihre Wege weiter mit dem öffentlichen Personennahverkehr zurücklegen können. Weitere Abstimmungen zu Details laufen derzeit noch. 2025 17 Der Umfang und der Zeitablauf der Baumaßnahme Hochleistungskorridor werden alleinig durch die DB InfraGO festgelegt. Sie hat auch erstmals den Rahmenvertrag für die Ersatzbusse vorgegeben, nach welchem die Eisenbahnverkehrsunternehmen die Busleistungen abrufen werden. Im Auftrag des Landes hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg das Ersatzkonzept für den Hochleistungskorridor entwickelt und dazu frühzeitig sowie umfangreich kommuniziert und sich abgestimmt. Zahlreiche Rückmeldungen von Fahrgästen und Kommunen konnten so bereits in das mittlerweile bestehende Schienenersatzverkehrskonzept integriert werden. Bei Fragen zum Ersatzverkehr werden die Mitarbeiter des VBB-Infocenters bereitstehen, und der aktuelle Stand der Ersatzverkehre wird immer in den Auskunftssystemen des VBB abrufbar sein. Die neunmonatige Sperrung des Hochleistungskorridors Hamburg–Berlin wird eine Herausforderung für alle betroffenen Bundesländer, vor allen Dingen aber für die Pendlerinnen und Pendler, die in Richtung Berlin, aber auch in Richtung Hamburg unterwegs sind. Deshalb habe ich mich in einem gemeinsamen Schreiben mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit der Bitte um Unterstützung an den neuen Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder gewandt. Es enthält unter anderem die Forderung, für die Zeit der neunmonatigen Sperrung einen Korridorbeirat unter Leitung des Bundesverkehrsministeriums einzuberufen, um die Auswirkungen der umfangreichen Infrastrukturmaßnahme bestmöglich bewerten und vor allen Dingen steuern zu können. Darüber hinaus bin ich in enger Abstimmung mit den betroffenen Landräten sowie dem Bürgermeister von Wittenberge und jenen der angrenzenden Kreise. So ist ein gemeinsamer Termin mit den verantwortlichen der DB InfraGO vor Baubeginn in Abstimmung, und nach Start der Baumaßnahmen wird ein weiterer Termin stattfinden, um so weit wie möglich Einfluss auf den Schienenersatzverkehr nehmen und bei Problemen zeitnah gegensteuern zu können. – Ich danke Ihnen.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Es gibt eine Nachfrage von Herrn Abgeordneten Münschke. Bitte schön.
Daniel Münschke AfD
Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung der Frage, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um den Ersatzverkehr zu regeln. Sie haben davon gesprochen, dass Sie eine Maßnahme ergriffen haben – Sie haben einen Brief an den Bundesverkehrsminister geschrieben – und einen Beirat einrichten möchten, um regelmäßig im direkten Austausch zu sein, um vielleicht kurzfristig auf bestimmte Erfordernisse eingehen zu können. – Das habe ich verstanden. Aber umgekehrt die Frage: Welche konkreten Maßnahmen können Sie als Landesminister ergreifen, um direkte Entscheidungen im Bereich des Ersatzverkehrs zu treffen, ohne auf den Bundesverkehrsminister zurückgreifen zu müssen?
Ulrike Liedtke
Bitte schön. 18 Landtag Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sie haben vielleicht nicht richtig zugehört. Ich habe darauf hingewiesen: Die erste Maßnahme wird ein Vor-Ort-Termin mit dem Bürgermeister von Wittenberge und den beiden Landräten sein, um noch einmal konkret mit der DB InfraGO zu besprechen, welche Fahrten bisher von A nach B geplant sind, und darüber hinaus die bisher vorliegenden Vorschläge der Kommunen und der Fahrgäste einzubringen, um den Fahrplan, was die Busse angeht, vorher anzupassen. Zudem wollen wir klären, welche Umsteigeverbindungen mit Stand Juni erforderlich sind. Als Zweites ist ein Termin im Herbst vereinbart, also nach einer Laufzeit der Maßnahme von acht Wochen nach Ferienende, um nachzusteuern, damit die Busverkehre tatsächlich optimal eingesetzt werden, denn wir wollen die Fahrten in dieser für Pendler sehr schwierigen Zeit so organisieren, dass die Belastung geringer wird.
Ulrike Liedtke
Noch eine Nachfrage dazu? – Bitte.
Daniel Münschke AfD
Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung meiner Frage. Ihre Aussagen habe ich aber schon beim ersten Mal wahrgenommen. Sie bestätigten gerade, dass Sie Vor-Ort-Termine wahrnehmen möchten. Das ist der direkte Einfluss, den Sie nehmen können, um – wie Sie es gerade gesagt haben – in Absprache mit den Landräten und gemeinsam mit der DB InfraGO die Fahrpläne anzupassen. – Okay, das habe ich jetzt verstanden. Noch einmal meine konkrete Frage darüber hinaus: Haben Sie als Minister direkten Einfluss auf den Ersatzverkehr, der ja von der Deutschen Bahn organisiert wird? Können Sie dort konkrete Maßnahmen ergreifen und Entscheidungen treffen, damit es in der Zeit, in der auf der Strecke Berlin–Hamburg gebaut wird, zu keinem – ich nenne es mal – Verkehrskollaps kommt? Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Der Vertragspartner, der die Aufträge auslöst, ist ganz klar die DB InfraGO. Wir werden in enger Zusammenarbeit mit dem VBB und den Beteiligten Einfluss nehmen. Das ist unsere Aufgabe, und ihr kommen wir nach. – Danke.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Die Frage 136 (Beschädigte Solaranlage auf dem Cottbuser Ostsee) stellt der Abgeordnete Steffen Kubitzki für die AfD-Fraktion. Bitte schön.
Steffen Kubitzki AfD
Die schwimmende Solaranlage auf dem Cottbuser Ostsee wurde im Dezember 2024 durch einen Sturm – eher ein Stürmchen – beschädigt. Viele der Solarpaneele sanken auf den Grund des Sees. Im Braunkohleausschuss am 13. März 2025 wurde mir auf meine Frage an die LEAG gesagt, dass man dabei sei, einen Bergungsplan zu erstellen. Das war knapp drei Monate nach dem Ereignis Mitte Dezember. Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Bergung der Solarpaneele aus dem Cottbuser Ostsee, insbesondere hinsichtlich erforderlicher Messungen der Wasserqualität vor Ort, da die teilweise kaputten Solarmodule ja eine Reihe giftiger Inhaltsstoffe aufweisen?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Frau Ministerin Mittelstädt, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, wird Ihnen antworten. Bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kubitzki! Gefragt ist nach der Bergung der sturmbeschädigten Solarpaneele aus dem Tagebausee Cottbuser Ostsee und den damit im Zusammenhang stehenden Messungen der Wasserqualität. Vorangestellt: Die Landesregierung ist hierfür nicht zuständig. Wir haben uns aber die Mühe gemacht, mit der Stadt zu telefonieren. (Dennis Hohloch [AfD]: Nicht überanstrengen!) Daher kann ich mitteilen, dass die havarierten Solarpaneele der ersten und zweiten Reihe seit dem 5. Mai dieses Jahres, also seit Kurzem, auf Veranlassung der Stadtverwaltung von der LEAG als Eigentümerin und Betreiberin der Anlage und des Cottbuser Ostsees geborgen werden. Da es sich bei der Flüssigkeit in den Transformatoren um Sonnenblumenöl handelt, wurde kein zusätzliches Gewässermonitoring veranlasst.
Ulrike Liedtke
Sie haben eine Nachfrage? – Bitte schön.
Steffen Kubitzki AfD
Sie haben eben gesagt: „geborgen werden“. Wurden sie also nun schon geborgen, oder werden sie noch geborgen? Der Bürgermeister hat mir gesagt, es sei noch nichts passiert – aber vielleicht haben sie es nachts oder ganz früh gemacht. (Vereinzelt Heiterkeit AfD) Ich möchte wissen: Wann ist es zu Ende? Wann werden alle Solarpaneele geborgen sein? Oder bleibt die Hälfte von ihnen unten liegen? Kontrolliert das jemand? Wenn Sie nicht zuständig sind – das habe ich herausgehört –, wird es ja das Umweltamt in Cottbus sein, also muss ich meine Anfrage wahrscheinlich noch einmal dort stellen. Aber ich dachte, Sie als Chefin würden da ein bisschen mit draufschauen. Sie sagten auch: Die Wasserqualität brauchen wir nicht zu prüfen, weil das alles nicht so schlimm ist. – Einen Zeitplan, bis wann alles geborgen sein wird, bekomme ich von Ihnen nicht, weil Sie ja nicht zuständig sind. Also Cottbus fragen? Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sie haben es in der Tat wunderbar zusammengefasst; dem füge ich nichts mehr hinzu. Sie sollten die Stadt Cottbus fragen, weil man dort tatsächlich zuständig ist. Welcher Zeitplan dahintersteht, kann ich Ihnen nicht sagen. Wir haben hinterhertelefoniert und genau jene Auskünfte bekommen, die Sie eben von mir bekommen haben. Also sollten Sie die Anfrage sicherlich noch einmal an die Stadt Cottbus und vor allen Dingen an die LEAG richten, weil sie als Betreiberin dafür zuständig ist – und nach deren Auskünften wurde am 5. Mai damit begonnen, die Solarpaneele zu bergen.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Wir kommen zur Frage 137 (Schiffbarkeit des Senftenberger Sees im Winterhalbjahr), die der Abgeordnete Falk Peschel für die BSW-Fraktion stellen wird. Bitte schön.
Falk Peschel BSW
Der Senftenberger See, ein ehemaliges Tagebaurestloch, ist seit seiner Eröffnung 1973 ein Ziel von Wassersportlern und wird seither zunehmend von Seglern und Bootsführern vom Wasser aus entdeckt. Seit 2013 können Wasserwanderer zudem mit dem Koschener Kanal die erste schiffbare Verbindung zweier Seen im Lausitzer Seenland nutzen, um vom Senftenberger See in den Geierswalder See – und damit auf einer Wasserstraße vom Land Brandenburg in den Freistaat Sachsen – zu gelangen. Im Zeitraum des Winterhalbjahres von Ende Oktober bis Ende März ist die Seenutzung für Wassersportler jedoch eingeschränkt bzw. sogar gänzlich untersagt. Ich frage die Landesregierung: Welche Bestrebungen gibt es aktuell, die Regelungen zur Nutzung des Senftenberger Sees dahin gehend anzupassen, dass seine Sperrung im Winterhalbjahr aufgehoben oder zumindest reduziert wird?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Minister Tabbert wird Ihnen antworten. Bitte sehr. (Steeven Bretz [CDU]: Wasserstraßenersatzverkehr! – Vereinzelt Heiterkeit) Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Peschel! Sehr geehrte Abgeordnete! Am Senftenberger See bestehen geotechnische Anforderungen und auf der Insel zusätzlich naturschutzrechtliche Vorgaben. Die Sperrung der Insel erfolgt im Sommer mit Schifffahrtstonnen. Im Herbst werden die Tonnen zur Wartung aus dem Wasser genommen. Um das Anlegen von Booten an der Insel auch im Winter zu verhindern, wird der See für den Bootsverkehr gesperrt. Änderungen der bestehenden Regelungen für den Winter werden nicht angestrebt, da die naturschutzrechtlichen Schutzinteressen weiterhin bestehen. – Vielen Dank. 2025 19
Ulrike Liedtke
Das war kurz und knapp. Vielen Dank. – Wir kommen zu Frage 138 (Bilanz des „Dublin-Zentrums“ in Brandenburg). Sie wird von Herrn Abgeordneten Genilke, CDU-Fraktion, gestellt. Bitte schön.
Rainer Genilke CDU
In einer Pressemitteilung zur Eröffnung des Dublin-Zentrums am 17. Februar dieses Jahres erklärte die damalige Innenministerin, sie gehe davon aus, „dass wir auf diesem Wege doch einen wichtigen Schritt gehen werden hin zu mehr Ordnung und Effizienz in der Asyl- und Migrationspolitik in diesem Land“. Wie der RBB am 15. Mai berichtete, wurden in dem Dublin-Zentrum seit dessen Bestehen 33 Personen untergebracht – und das, obwohl die Einrichtung über eine Kapazität von bis zu 250 Plätzen verfügt. Nach Angaben des Behördenleiters sind von den aufgenommenen Personen bereits 15 untergetaucht; lediglich zwei wurden bislang tatsächlich abgeschoben. Deshalb frage ich die Landesregierung: Entspricht dieses Ergebnis der ursprünglichen Zielsetzung und den öffentlichen Erwartungen, die von der Innenministerin mit der Einrichtung des Dublin-Zentrums verbunden wurden?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Minister Wilke vom Ministerium des Innern und für Kommunales wird antworten. Das ist heute seine Premiere. Bitte schön.
René Wilke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Rainer Genilke, zunächst einmal: Das letzte Mal, das ich an diesem Pult stand, war 2018. Insofern gewöhne ich mich kurz daran, beantworte aber sehr gern Ihre Anfrage. Ich habe mir Ihre Anfrage, die Medienberichterstattung drumherum und auch Ihre bisherigen Fragen angeschaut und kann die Fragen, die Sie diesbezüglich haben, ebenso wie die Frage, die Sie jetzt hier stellen, gut nachvollziehen. Ich will aber ein paar Rahmendaten klarziehen und dann zu Schlussfolgerungen kommen. Als Erstes will ich klarziehen, dass die Zahlen, die Sie genannt haben, entweder nicht aktuell oder falsch sind. Es handelt sich um 80 Personen, um etwa 150 Plätze – nicht 250 – und um drei Personen, die bislang nach Polen überstellt wurden. Zahlen, die Sie nicht genannt haben, die aber auch interessant sind: Es sind etwa 30 Verfahren unterschiedlicher Art anhängig – 10 Eilverfahren, 14 Hauptsacheverfahren, 5 leistungsbezogene Verfahren und ein Verfahren zum Thema Aufenthaltstitel. Von dem Ausgang dieser Verfahren hängt ab, ob wir weitere Überstellungen nach Polen in einer dann doch erheblichen Größenordnung haben werden oder diese nicht vorgenommen werden können. Man muss zum Dublin-Zentrum dazusagen, dass es in einer Zeit entstanden ist, als die Rahmenbedingungen noch etwas andere waren; vielleicht erinnern Sie sich. Damals gab es noch nicht die Grundsatzentscheidung zur weiter verstärkten Arbeit an den Grenzen; die Zurückweisungsentscheidung der Bundesregierung gab es noch nicht. Diese Entscheidungen haben Einfluss 20 Landtag auf die Notwendigkeit und die Arbeitsfähigkeit des Dublin-Zentrums und auf die nächsten Schritte, die gegangen werden müssen. Prinzipiell ordnet sich das Dublin-Zentrum aus meiner Sicht – und das sage ich jetzt noch aus der Perspektive, die ich davor innehatte – in die Vereinbarung zwischen Landesregierung und kommunaler Familie zur Neuordnung all dieser Themen im Land Brandenburg ein – mit der Etablierung von Erstaufnahmeeinrichtung, Übergangseinrichtung, Ausreiseeinrichtung und dann eben gegebenenfalls auch der Ausreisehafteinrichtung; dazu sollte das Dublin-Zentrum einen Beitrag leisten. Das müssen wir uns jetzt noch einmal schauen, weil sich die Situation etwas verändert hat. Schwierig war ebenfalls: Sie haben in Ihrer Anfrage, die Sie schriftlich eingereicht haben, gesagt – das haben Sie jetzt aber nicht mit vorgetragen –, dass – es gab Leute, die untergetaucht sind – dort aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung bis dato nicht alle infrastrukturellen Maßnahmen umgesetzt werden konnten, die zur Verhinderung dessen gegebenenfalls notwendig waren. Aber es bleibt dabei, dass das Dublin-Zentrum keine Haftanstalt und dort niemand eingesperrt ist. Gleichwohl bräuchte es andere technische Bedingungen, um genauer zu erfassen, wann jemand da ist, und um dem nachgehen zu können, wann sich eine Person entfernte und gegebenenfalls untergetaucht ist. Was heißt das aus meiner Sicht unter dem Strich für den heutigen Tag? Das heißt zunächst einmal, dass wir angesichts der aktuellen Auslastung, die deutlich unter dem liegt, was die Platzkapazität hergibt, angesichts der noch offenen Verfahren und deren Ausgang und damit gegebenenfalls der Frage, ob diese Verfahren zu einer Überstellung nach Polen führen oder nicht, sowie auch angesichts der noch offenen Entwicklung an der Grenze – der Frage, wie es mit den Zurückweisungen und den verstärkten Grenzkontrollen weitergeht – durchaus noch einmal im Grundsatz zum Dublin-Zentrum entscheiden müssen. Ich habe heute veranlasst, dass größere Investitionen in der Sache bis auf Weiteres nicht zu tätigen sind. Ich werde mich mit dem Thema Dublin-Zentrum nach einer gewissen Einarbeitung genauer befassen, und dann werden wir im Grundsatz darüber entscheiden. Darüber halte ich Sie gern auf dem Laufenden. (Vereinzelt Beifall SPD)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Hohm hat eine Nachfrage. Bitte sehr. Jean-Pascal Hohm (AfD):* Vielen Dank, Herr Wilke, und noch persönlich herzlichen Glückwunsch zur Ernennung! Können Sie die Zahl, die Herr Abgeordneter Genilke nannte, bestätigen, dass 15 Personen untergetaucht sind – oder sind das mehr oder weniger? Offensichtlich waren nicht alle Zahlen, die der Kollege hatte, aktuell. Wie läuft das praktisch ab, dass jemand untertaucht? Jemand kommt ins Dublin-Zentrum, weil er eine Rückstellung erwartet, darf aber wie alle anderen Asylbewerber nach wie vor alles tun: Er kann also in die Stadt gehen oder mit dem Zug nach Berlin fahren und dann im Zweifel untertauchen? Ich stelle mir das schwierig vor – warum sollten Leute dann überhaupt in der Einrichtung bleiben? Welche technischen Maßnahmen – ob sie jetzt umgesetzt werden, sei dahingestellt – wären denn seitens des Innenministeriums vorgesehen, um das zukünftig zu verhindern? Fußfesseln oder dass man sich ein- und auschecken muss? Was war da praktisch geplant, fernab davon, ob es jetzt umgesetzt wird oder nicht? – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Minister.
René Wilke
Die korrekte Zahl ist nicht 15, sondern 25. Das ist zumindest die Zahl, die heute Morgen aktuell erhoben wurde. Zu Ihren weiteren Fragen: Es läuft im Prinzip so: Das Dublin-Zentrum ist eine Einrichtung für Personen, bei denen ein Treffer in der Eurodac-Datei erfasst wurde – da haben wir Erfahrungswerte – und die dann in diese Einrichtung gebracht werden. Wie ich gerade schon deutlich zu machen versucht habe, handelt es sich nicht um eine Hafteinrichtung. Die Personen können sich tatsächlich frei bewegen. Das Innenministerium und die ZABH haben natürlich Interesse daran, zu wissen, ob diese Personen wiederkehren oder nicht. Diese Erfassung wird das Thema bei den möglichen infrastrukturellen Maßnahmen sein, wenn wir sie überhaupt vornehmen. Das umfasst zum Beispiel simple Dinge wie Einchecksysteme an den Türen; solche Themen werden da gegebenenfalls bearbeitet. Ein Untertauchen kann und darf man trotzdem nicht empfehlen, denn wenn jemand untertaucht, kann er in diesem Land nichts mehr tun. Er wird irgendwann aufgegriffen und hat sich dann illegal verhalten; das stärkt die Perspektiven für eine Zukunft in diesem Land nicht. Insofern ist allen angeraten, sich entsprechend in diesem Zentrum aufzuhalten. Wenn es fortbesteht, werden wir verstärkt daran arbeiten, dass wir wissen, wer da ist und wer nicht, um dann auch diejenigen, die nicht mehr da sind, zügiger zu erfassen und dem nachzukommen.
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Genilke, der ursprüngliche Fragesteller, hat noch eine Nachfrage. Bitte.
Rainer Genilke CDU
Sehr geehrter Herr Minister, ich bin schon beruhigt, dass Sie unsere Fragen zumindest für berechtigt halten; das ist ja nicht immer so. (Vereinzelt Heiterkeit) Ich hätte noch eine Frage, weil Sie vorhin sagten, dass Sie keine weiteren größeren Investitionen in das Dublin-Zentrum planen, gleichzeitig aber investieren wollen, um zu verhindern, dass eventuelle Dublin-Fälle verschwinden – das war ja gerade das Thema der Nachfrage –: Wie wollen Sie, ich sage mal, den Spagat, den wir da hinbekommen müssen, herbeiführen? Wie sollen die baulichen Veränderungen aussehen, sodass es keine Hafteinrichtung ist, trotzdem das Flüchten der Dublin-Flüchtlinge verhindert wird?
Ulrike Liedtke
Bitte schön.
René Wilke
Lieber Herr Genilke, Sie haben mich falsch verstanden, oder ich habe mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Ich habe gesagt, dass wir uns bzw. ich mir angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen des Dublin-Zentrums, angesichts der Dinge, die ich vorhin genannt habe – Weiterführung der Grenzkontrollen, verstärkte Zurückweisung, all die Fragen und Ausgänge der Verfahren, die momentan noch offen sind – zunächst anschauen werde, wie es mit dem Zentrum weitergeht. Mit größeren infrastrukturellen Investitionen meine ich unter anderem Investitionen in Vorrichtungen, wie ich sie gerade genannt habe; diese wären darunter gefasst. Das machen wir zunächst nicht. Denn angenommen, in zwei, drei Monaten kommen wir zu der Schlussfolgerung, dass das Ganze so nicht weitergeführt werden muss, sondern in anderen Strukturen weitergeführt werden kann, wäre es nicht notwendig, jetzt diese Investitionen zu tätigen. Es kann aber auch sein, dass wir zu der Schlussfolgerung kommen, dass es durchaus Sinn ergibt, Geld dafür auszugeben, um die Arbeitsfähigkeit der Einrichtung zu verbessern. Wenn die Verfahren positiv ausgehen und Überstellungen erfolgen, dann ergibt es Sinn, genau diese Maßnahmen zu ergreifen. Ich habe versucht, deutlich zu machen, dass wir uns gerade in diesem Zeitraum befinden. Von den Ergebnissen hängen die nächsten Schritte ab.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Jetzt würde ich gern die Nachfragen zusammenfassen: Zunächst Herr Abgeordneter Hohm und anschließend Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen. – Bitte, Herr Abgeordneter Hohm. Jean-Pascal Hohm (AfD):* Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Eine Nachfrage: Bei der Errichtung des Dublin-Zentrums ging es ja konkret darum, Rückführungen zu vereinfachen und deren Zahl zu erhöhen. In diesem Zusammenhang hatte Ihre Vorgängerin geplant, ein Ausreisezentrum zu errichten, und zwar mit dem gleichen Ziel: Rückführungen zu vereinfachen und deren Zahl zu erhöhen. – Können Sie uns eine neue Information geben, wie es mit dem Ausreisezentrum vorangeht?
Ulrike Liedtke
Bitte gleich Frau Dr. Oeynhausen.
Daniela Oeynhausen AfD
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben gerade schon gesagt, wie Sie versuchen wollen, die enge Spanne der Dublin-Überstellungen einzuhalten. Trotzdem: Letzten Endes werden die Asylbewerber doch ermuntert, unterzutauchen; denn wenn innerhalb von einem halben Jahr die Rückführung im Rahmen des Dublin-Verfahrens nicht erfolgt, bleiben sie in Deutschland. Selbst die Sanktionsmöglichkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestehen ja nur für einige Monate; dann gibt es ganz normal „Stütze“ wie für jeden anderen auch. 2025 21 Deswegen noch einmal meine Frage: Wie wollen Sie ganz konkret mit der Aufgabe umgehen, diese Anreize zu beseitigen und die Menschen entsprechend dem Dublin-Verfahren in die zuständigen Länder zu überführen?
Ulrike Liedtke
Bitte schön.
René Wilke
Frau Abgeordnete, zu dem, was Sie gesagt haben, möchte ich gleich zu Beginn etwas richtigstellen: Niemand wird hier ermutigt, sich so zu verhalten; niemand wird ermutigt, unterzutauchen. Im Gegenteil, es handelt sich dabei, wie ich schon gesagt habe, um eine Tat, die Konsequenzen haben wird; sie begünstigt den aufenthaltsrechtlichen Status jedenfalls nicht. Man hält sich dann illegal in diesem Land auf und ist zur Fahndung ausgeschrieben. Wenn man aufgegriffen wird, hat das entsprechende Konsequenzen. Daher bitte ich Sie, in diesem Zusammenhang das Wort „ermutigen“ ausdrücklich nicht zu verwenden; denn niemand tut das – die Landesregierung nicht, die ZABH nicht und auch sonst niemand. Was die Neuordnung der Migrationsthematik in unserem Land angeht, so habe ich vorhin darauf hingewiesen, dass es eine Vereinbarung zwischen der kommunalen Familie und der Landesregierung gibt. In dieser Vereinbarung, die in einem längeren Arbeitsprozess entstanden ist, haben wir festgelegt, vier Strukturen zu schaffen – auch das habe ich schon deutlich gemacht; ich wiederhole mich –: Erstens haben wir weiterhin die Erstaufnahmeeinrichtung, die sich in ihrer Funktion aber etwas verändern wird. Wir wollen nicht – wie heute – einen längeren Verbleib dort organisieren, sondern nach den notwendigen Feststellungen die Überführung in eine Übergangseinrichtung oder eine Ausreiseeinrichtung ermöglichen; gegebenenfalls ist auch die Überführung in die Abschiebehafteinrichtung zu vollziehen. Diese Strukturen befinden sich in Teilen im Aufbau. Ich kann aus meiner Vorverwendung bezeugen, dass die ZABH auch mit mir diesbezüglich Gespräche geführt hat, also insoweit bereits unterwegs ist. Ich bitte an dieser Stelle aber um Verständnis; denn meine Amtszeit hat erst heute, vor etwa anderthalb Stunden, begonnen, und ich werde mich mit der ZABH zu den weiteren Schritten erst noch verständigen. (Beifall SPD, BSW und CDU)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank, Herr Minister. – Bevor wir zur nächsten Frage kommen, begrüße ich wieder Besucherinnen und Besucher, die auf unserer Tribüne Platz genommen haben: Schülerinnen und Schüler der bundtStift-Schule Strausberg – ein schöner Name – sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten der Hochschulgruppe der Konrad-Adenauer-Stiftung, die auf Einladung der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt von der CDU-Fraktion bei uns sind. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Wir kommen zu Frage 139 (Zuwendungen des Landes für den Bau des RA 23 „Nord-Süd-Verbinder“ in Rangsdorf). Frau Abgeordnete Ines Seiler, SPD-Fraktion, wird sie stellen. Bitte schön. 22 Landtag
Ines Seiler SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am südlichen Ortsrand von Rangsdorf entsteht derzeit das Baugebiet „BUC-36“ auf dem ehemaligen Bücker-Gelände. Dorthin werden in den kommenden Jahren ca. 2 500 Menschen zuziehen. Die Gemeinde Rangsdorf verfolgt nun mit dem Bau eines sogenannten Nord-Süd-Verbinders das Ziel, eine leistungsfähige Straßenverbindung zu schaffen und die bisherigen Verkehrswege zu entlasten, indem eine zusätzliche Ortszufahrt geschaffen wird. Zum Hintergrund: Es gibt derzeit nur eine Ortszufahrt, die aber unterhalb der Gleise verläuft. Bei Starkregenereignissen wie dem im vergangenen Jahr steht diese Zufahrt unter Wasser, sodass Rangsdorf auf dieser Straße nicht erreicht werden kann, auch nicht von Rettungswagen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass eine zweite Ortszufahrt geschaffen wird. Im Jahr 2023 waren für den Bau der wichtigen Verbindungsstraße noch 3,8 Millionen Euro veranschlagt; inzwischen belaufen sich die Kosten auf ca. 7 Millionen Euro. Der Eigenanteil der Gemeinde Rangsdorf erhöht sich dadurch von ursprünglich 400 000 Euro auf knapp 2,23 Millionen Euro. Ich frage deshalb die Landesregierung: Wird das Land die Zuwendungen entsprechend erhöhen, um den Haushalt der Gemeinde Rangsdorf zu entlasten?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Minister Tabbert wird wieder antworten. Bitte sehr. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Seiler, der Nord-Süd-Verbinder Rangsdorf ist in zwei Bauabschnitte unterteilt. Für beide lagen die Gesamtkosten bereits im Jahr 2021 bei rund 6 Millionen Euro; aktuell belaufen sie sich auf 9,7 Millionen Euro. Derzeit ist eine Zuwendung in Höhe von 3,7 Millionen Euro für den zweiten Bauabschnitt beantragt und im Entwurf des Förderprogramms 2025 in den vordringlichen Bedarf eingeordnet. Von den geschätzten Gesamtkosten des zweiten Bauabschnitts – 6,13 Millionen Euro – sind 4,3 Millionen Euro aus der Förderrichtlinie „Kommunaler Straßenbau“ zuwendungsfähig. Die geplante Zuwendung beträgt 3,225 Millionen Euro – 75 % von 4,3 Millionen Euro –, zuzüglich einer Planungspauschale in Höhe von 475 000 Euro. Der geplante Fördersatz von 75 % ist der Höchstfördersatz, sodass eine weitere Anhebung der Förderung zur Entlastung der Gemeinde leider nicht möglich ist.
Ulrike Liedtke
Keine Nachfragen dazu. – Dann kommen wir zu Frage 140 (Kraftwerk Jänschwalde), gestellt von Herrn Abgeordneten Steffen Kubitzki, AfD-Fraktion. Bitte schön.
Steffen Kubitzki AfD
Laut Aussagen vieler Medien in den letzten Wochen ist das Kraftwerk Jänschwalde in die Denkmalliste des Landes Brandenburg aufgenommen worden. Ich frage die Landesregierung: Was ist mit den großen Plänen für die Energieregion mit dem sogenannten Innovationskraftwerk – Gas bzw. Wasserstoff – in Jänschwalde? Wird an diesen Plänen festgehalten oder sind sie beerdigt?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Minister Keller, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, wird Ihnen antworten. Bitte. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kubitzki, bereits mehrfach hat die Landesregierung seit dem Beschluss zum Kohleausstieg deutlich gemacht, dass wir für eine sinnvolle und wirtschaftliche Nachnutzung des Kraftwerksstandortes Jänschwalde und der weiteren industriellen Anlagen stehen. Den Strukturwandel und den Umbau der Standorte unterstützt das MWAEK daher seit Jahren sehr aktiv. Beispielsweise wurden im Juli letzten Jahres zwei Fördermittelbescheide an die LEAG überreicht: einer zur Errichtung einer Anlage zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff mit einer Förderung in Höhe von 27 Millionen Euro – das ist das, was Sie angesprochen haben – und ein weiterer zur Errichtung eines thermischen Energiespeichers mit einer Förderung in Höhe von 18 Millionen Euro. Beide Vorhaben lösen Gesamtinvestitionen von rund 120 Millionen Euro aus und sind auch Bestandteil der Neuausrichtung der LEAG sowie des Innovationskraftwerks am Standort Jänschwalde. Zudem zahlen sie in das Großvorhaben der sogenannten Gigawatt-Factory ein. Die Aufnahme des Kraftwerks Jänschwalde in die Denkmalliste des Landes Brandenburg ist auch für uns eine Neuerung. Welche Rechte und Pflichten daraus gegebenenfalls folgen, muss nun geklärt werden, gerade bei einer noch in Betrieb befindlichen Industrieanlage, die zudem weiterhin regelmäßig gewartet und modernisiert wird. Eine erste Einschätzung hierzu hat die Landesregierung mit der Antwort auf die Kleine Anfrage 343 gegeben; diese ist dem Landtag Anfang Mai zugeleitet worden. Die Frage nach den Folgen der Unter-Denkmalschutz-Stellung ist noch nicht abschließend geklärt. Dazu laufen weitere Gespräche zwischen der LEAG, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und unserem Ministerium. Dementsprechend werden wir sicherlich auch in anderem Rahmen, im Ausschuss, über den weiteren Fortgang informieren.
Ulrike Liedtke
Eine Nachfrage? – Bitte sehr, Herr Kubitzki.
Steffen Kubitzki AfD
Herr Minister, erst einmal danke für die Antwort. – Wie kann ich mir das vorstellen? Ich schlage frühmorgens die Zeitung auf und lese auf einmal: Meine Hütte ist ein Denkmal. (Heiterkeit bei der CDU) Hatte man vorher mit der LEAG gesprochen oder haben die das aus der Presse erfahren? Wie geht so etwas? Es hat mich ein bisschen verwundert, dass anscheinend jeder irgendwo ein Denkmal errichten bzw. ein solches ausweisen kann. Können Sie mir sagen, wie das abgelaufen ist? Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): An dieser Stelle würde ich gern nochmals auf die von Herrn Brüning und Herrn Prof. Dr. Michael Schierack gestellte Kleine Anfrage 343, Drucksache 8/810, sowie die Antwort darauf verweisen. Darin werden die Abläufe dargestellt. Ich will das jetzt nicht alles zitieren, kann Ihnen aber sagen, dass das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum die LEAG in einem Schreiben vom 19. Februar 2025 über den Denkmalwert in Kenntnis gesetzt hat. In einem Gespräch in Cottbus wurden Vertreter der LEAG über die bevorstehende Eintragung der Brikettfabrik und des Kraftwerks Jänschwalde informiert. Die Eintragung des Denkmals in die Denkmalliste des Landes Brandenburg erfolgte am 17.03.2025. Die anschließende Information der Eigentümer erfolgte durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße. Alles Weitere finden Sie, wie gesagt, in der Antwort auf die Kleine Anfrage detailliert aufgelistet. Gespräche dazu hat es also gegeben; gleichwohl gibt es nicht gleiche Positionen. Die LEAG hat Einspruch eingelegt bzw. weitere Gespräche aufgenommen.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Münschke hat noch eine Nachfrage. Bitte sehr.
Daniel Münschke AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank für Ihre Beantwortung. Ich habe tatsächlich noch eine Frage. Sie haben richtig gesagt: Das Landesamt hat die Einstufung als Denkmal vorgenommen. Nun steht das Ministerium ja über der Behörde. Mich interessiert explizit – ohne die Antwort auf die Kleine Anfrage gelesen zu haben; darauf können Sie jetzt gern wieder verweisen – der konkrete Werdegang. Die Behörde legt das ja nicht von sich aus fest: „Jetzt schauen wir uns die LEAG an und stufen das Kraftwerk Jänschwalde als Denkmal ein“, sondern dazu muss ein Impuls ausgehen. Wer hat denn den Impuls gesetzt, dass die Behörde sich mit diesem Thema beschäftigt und letztlich diese Entscheidung trifft? 2025 23
Ulrike Liedtke
Bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Nun bin ich nicht die Denkmalschutzbehörde und kann nicht erklären, warum sie sich zu welchem Zeitpunkt welche Industrieanlagen und Ähnliches anschaut. Ich kann jetzt noch einmal auf die Antwort auf die Kleine Anfrage verweisen und sagen, dass in § 2 Abs. 1 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes aufgelistet ist, was als Denkmal infrage kommt – ich will die entsprechenden, langen, Paragrafen jetzt nicht vorlesen. Das Landesamt für Denkmalpflege hat jedenfalls begründet, warum es bei dieser Industrieanlage die Voraussetzung für die Aufnahme in die Denkmalliste als erfüllt ansieht. Ich wiederhole, dass auch wir als Wirtschaftsministerium großes Interesse daran haben, dass dort eine sinnvolle – und industrielle – Nachnutzung erfolgt. In diesem Zielkonflikt bewegt sich auch dieser Sachverhalt. Ich verweise noch einmal darauf, dass sowohl das MWFK als Fachministerium als auch das MWAEK mit der LEAG dazu im Gespräch steht.
Ulrike Liedtke
Noch eine Nachfrage? – Bitte sehr.
Daniel Münschke AfD
Ich frage jetzt ganz konkret und ins Blaue hinein: Können Sie ausschließen, dass vom Ministerium eine proaktive Maßnahme ergriffen worden ist, sodass im Ergebnis dessen die Behörde diese Einstufung des Kraftwerks vorgenommen hat? Können Sie ausschließen, dass das Ministerium aktiv in diesen Prozess involviert war?
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Minister. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ich formuliere es vorsichtig: Hier gibt es eine Denkmalschutzbehörde, die die notwendigen Entscheidungen trifft. Inwieweit dort Gespräche mit anderen Bereichen geführt worden sind, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, da es nicht mein Ministerium ist. Aber ich verweise auch an dieser Stelle noch einmal auf die Antwort auf die Kleine Anfrage – ich kann gern daraus vorlesen –, wenn es um die Frage nach der zeitlichen Abfolge geht. Ich würde aber einfach vorschlagen, dass wir dazu im Wirtschaftsausschuss oder in dem fachlich zuständigen Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur weitere Informationen geben. Dort können Sie weitere Details erfragen, wie der Werdegang war. Aber ich werde jetzt nicht als Wirtschaftsminister … (Daniel Münschke [AfD]: Sie schließen es also nicht aus?!) 24 Landtag – Herr Münschke, ich kann als Wirtschaftsminister ja schlecht Aussagen für andere Ministerien oder Behörden treffen. Ich kann aber sehr gern die Position meines Ministeriums deutlich machen; das habe ich getan. Wir haben großes Interesse daran, dass Gespräche jetzt geführt werden. Vor allem haben wir Interesse daran, dass es dort eine wirklich sinnvolle Nachnutzung gibt.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Die nächste Frage ist Frage 141 (Planungsmittel für das Straßenbauprojekt Ortsumfahrung Groß Machnow B 96), gestellt von der Frau Abgeordneten Ines Seiler, SPD-Fraktion.
Ines Seiler SPD
Wir springen noch einmal nach Rangsdorf. Die B 96 verbindet das Mittelzentrum Zossen mit der Metropolregion Berlin und der A 10 am Autobahnanschluss Rangsdorf. Eine Schwachstellenanalyse für die Bundesstraßen im Land Brandenburg hat ergeben, dass die derzeitige Verkehrsführung durch den Ortsteil Groß Machnow der Gemeinde Rangsdorf nicht ortsverträglich ist. Derzeit fahren dort ca. 13 000 Fahrzeuge pro Tag durch. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 sieht deshalb eine Ortsumfahrung vor und priorisiert deren Bau als Projekt vordringlichen Bedarfs, der höchstmöglichen Dringlichkeitsstufe. Die Aus- und Neubaukosten in Höhe von 8,04 Millionen Euro trägt der Bund. Das Land Brandenburg muss für die Planungskosten in Höhe von 1,42 Millionen Euro aufkommen. Ich frage deswegen die Landesregierung: Wann werden die notwendigen Mittel zur Planung des Bauvorhabens zur Verfügung gestellt? – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Es antwortet wieder Herr Minister Tabbert. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Für die Bundesstraße 96, Ortsumgehung Groß Machnow, wurde mit den Planungen bisher nicht begonnen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind derzeit keine Planungen für diese Neubaumaßnahme möglich. Des Weiteren bestehen zurzeit keine freien Planungskapazitäten beim Landesbetrieb Straßenwesen. Der Schwerpunkt bei den Straßen liegt in der Erhaltung des vorhandenen Straßennetzes und der Fortführung der bereits begonnenen umfangreichen Planungen für Neubauprojekte. Aus diesen Gründen können kurzfristig keine Planungen für die Ortsumgehung Groß Machnow begonnen werden. – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Keine weitere Frage dazu. – Vielen Dank. Die nächste Frage ist Frage 142 (Ausgleich der erwarteten kommunalen Defizite unter anderem für das Haushaltsjahr 2025 in Frankfurt [Oder] von ca. 7,5 Millionen Euro), gestellt von Herrn Abgeordneten Wilko Möller, AfD-Fraktion.
Wilko Möller AfD
Frau Präsidentin, Sie haben schon eine Menge vorgelesen. – Die Stadt Frankfurt (Oder) leidet unter einem hohen finanziellen Defizit. So sollen allein im Haushaltsjahr 2025 7,5 Millionen Euro fehlen, die nicht im Haushalt selbst ausgeglichen werden können. Für das Haushaltsjahr 2026 wird das Fehlen von 14,3 Millionen Euro prognostiziert; unter anderem explodieren die Sozialausgaben weiter. Nach vorsichtigen Schätzungen haben 75 % aller Gemeinden im Land Brandenburg keine finanziellen Spielräume mehr, und dadurch ist die kommunale Selbstverwaltung nicht mehr gewährleistet. Ich frage die Landesregierung: Was wird konkret unternommen, um die Kommunen finanziell zu entlasten? – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Crumbach, Ministerium der Finanzen und für Europa.
Robert Crumbach
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Abgeordneter Möller! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Frage. Das Land Brandenburg sorgt nach Artikel 99 der Landesverfassung durch den kommunalen Finanzausgleich beständig dafür, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben erfüllen können und die finanzielle Mindestausstattung sichergestellt ist. Dabei sind die Gemeinden und Gemeindeverbände angemessen an den Steuereinnahmen des Landes zu beteiligen. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg konkretisierte in einer grundlegenden Entscheidung vom 16. September 1999 diesen verfassungsrechtlichen Anspruch der Landesverfassung dahin gehend, dass eine finanzielle Ausstattung der Kommunen in Orientierung an den von ihnen zu bewältigenden Aufgaben und der ausgewogenen Aufteilung der Zuweisungsmasse auf die einzelnen Gemeinden und Landkreise sicherzustellen ist. Der Anteil der Kommunen am Finanzverbund von Land und Kommunen steht dabei in Abhängigkeit zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes und unterliegt dem Grundsatz der symmetrischen Verteilung der Finanzausstattung zwischen dem Land und seinen Kommunen. Der Gesetzgeber hat diese verfassungsrechtlichen und verfassungsgerichtlichen Vorgaben im Finanzausgleichsgesetz in einfaches Recht umgesetzt und konkretisiert, dass dies grundsätzlich in einem dreijährigen Rhythmus im Hinblick auf die gebotene proportionale Verteilung der Finanzmittel zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen ist. Die konsequente Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs erfolgt auch derzeit durch die aktuelle finanzwissenschaftliche Begutachtung des kommunalen Finanzausgleichs zum Ausgleichsjahr 2027. Damit werden verlässliche und belastbare Rahmenbedingungen garantiert. Dabei ist die Finanzausgleichsmasse in den Jahren seit 2015 angewachsen: von 1,960 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 2,631 Milliarden Euro im Jahr 2024. Im Ausgleichsjahr 2025 wird sich die Finanzausgleichsmasse nach der aktuellen Haushaltsplanung gegenüber dem Vorjahr wiederum deutlich erhöhen, auf 2,815 Milliarden Euro. Für finanzschwächere Gemeinden stehen dabei vorrangig die nachfolgenden Instrumente des Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung: Mit den Schlüsselzuweisungen Plus erhalten Gemeinden, die eine im Landesvergleich erheblich unterdurchschnittliche Finanzkraft je Einwohnerin oder Einwohner aufweisen, einen Zuschlag zu den Schlüsselzuweisungen. Im Jahr 2024 erhielten 238 Gemeinden zusätzliche Zuweisungen. Das Instrument ist bis 2026 befristet. Die Fragestellung einer Verlängerung und weiteren Ausgestaltung wird derzeit finanzwissenschaftlich überprüft. Mit der Zuweisung von investiven Schlüsselzuweisungen soll eine ausreichende Liquidität zur Eigenfinanzierung bzw. Komplementärfinanzierung investiver Maßnahmen im Bereich der kommunalen Infrastruktur gesichert werden. Zum Ausgleich besonderer Bedarfe können Gemeinden und Gemeindeverbände Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds erhalten. Der Ausgleichsfonds dient der Wahrung des individuellen Rechts auf kommunale Selbstverwaltung jeder einzelnen Kommune. Aber auch außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs ergreift das Land zahlreiche weitere Maßnahmen zugunsten der Kommunen. So werden die Kommunen beispielsweise durch zahlreiche Fachförderprogramme des Landes sowie durch Bundeszuweisungen unterstützt. Die Gesamtzuweisung des Landes und des Bundes an die Kommunen im Jahr 2024 betrug 6,2758 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 waren die Landeszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände in Höhe von 2 223 Euro je Einwohner die höchsten im bundesweiten Vergleich. Mit dem Teilentschuldungsprogramm von 2019 bis 2023 erfolgte eine Entschuldung der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder). Ziel der Teilentschuldigung war eine Absenkung des erheblichen Kassenkreditbestandes. Das Land beteiligte sich mit insgesamt 209,73 Millionen Euro an der Teilentschuldung der kreisfreien Städte. Der darin enthaltene Landesanteil für Frankfurt (Oder) beträgt 50,35 Millionen Euro. Für die Teilentschuldung des kreisangehörigen Raums in den Jahren 2021 bis 2023 wurden insgesamt 39,8 Millionen Euro aufgewandt. Mit einem kommunalen Investitionsprogramm bereitet das Land in Zusammenarbeit mit der ILB trotz schwieriger Haushaltslage ein kommunales Investitionsprogramm mit einem Volumen von rund 500 Millionen Euro vor, mit dem die Kommunen zinsverbilligte Kredite für Investitionen in die Daseinsvorsorge erhalten können. Das soll auch für finanzschwächere Kommunen zur Verfügung stehen und diese unterstützen. Mit finanziellen Unterstützungsmaßnahmen bei krisenbedingten Sondersituationen wird den Kommunen ebenfalls geholfen. Zur Bekämpfung der Auswirkungen der Coronapandemie auf die kommunalen Haushalte wurde ein kommunaler Rettungsschirm mit einem Volumen von ca. 795 Millionen Euro aufgespannt. Ebenfalls unterstützte das Land Brandenburg die Kommunen in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen des Brandenburg-Pakets, zusätzlich zu den Entlastungspaketen des Bundes zur Bewältigung der Energie- und Gaspreissteigerung infolge des Krieges in der Ukraine. Für den kommunalen Bereich waren Mittel im Umfang von rund 700 Millionen Euro vorgesehen. Sie sehen also, wir unterstützen die Kommunen an einigen Stellen und ermöglichen mehr Brandenburg auch für die Kommunen. 2025 25
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Es gibt Nachfragen. Zuerst der Fragesteller Herr Möller; daran werden wir bitte gleich die Frage von Herrn Abgeordneten Hohm anschließen. – Bitte.
Wilko Möller AfD
Vielen Dank, Herr Crumbach, für diese sagenhaften Ausführungen. Ich wusste ja gar nicht, dass meine Frage eine solche wissenschaftliche Ausarbeitung auslösen würde. Ich frage konkret für Frankfurt (Oder): Was ist drin für Frankfurt (Oder)? Können Sie mir eine positive Rückkopplung geben, dass es in Frankfurt (Oder) vorwärtsgeht – jetzt, wo der Oberbürgermeister weg und Innenminister geworden ist? (Oh! bei der SPD)
Ulrike Liedtke
Bitte Herr Hohm, könnten Sie gleich anschließen? Jean-Pascal Hohm (AfD):* Herr Crumbach, was ist denn für Cottbus drin? – Spaß. Der Knackpunkt im Streit mit den Kommunen – vielen Dank erst einmal für Ihre Ausführungen – ist ja der Familienlastenausgleich. Sie haben in der letzten Woche angekündigt, dass Sie den Kommunen noch einmal entgegenkommen und die Neuregelung erst Mitte des Jahres in Kraft setzen wollen. Das sind dann 50 bis 60 Millionen Euro, die das Land doch auszahlt. Haben Sie da bereits Pläne, die Sie öffentlich gemacht haben oder öffentlich machen können, woran stattdessen gespart werden bzw. woher das Geld kommen soll? Können Sie ausschließen, dass Sie den Kommunen weiter entgegenkommen? Denn die Reaktion, auch der kommunalen Spitzenverbände, war ja eher verhalten, was Ihre Pläne angeht, das um ein halbes Jahr und nicht etwa vielleicht um ein oder zwei Jahre zu verschieben.
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Minister.
Robert Crumbach
Herr Möller, ich bin mir sicher, dass ich mit dem ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder) … Aber ganz nebenbei: Auch die Städte Cottbus und Brandenburg an der Havel haben ganz hervorragende Oberbürgermeister, die ebenfalls im ständigen Austausch mit der Landesregierung stehen. Ich komme gleich noch einmal darauf zurück, wenn wir über den Familienleistungsausgleich sprechen. (Steeven Bretz [CDU]: Dass Sie Potsdam nicht erwähnen, lässt tief blicken, Herr Minister!) 26 Landtag – Herr Bretz, Ihre Unterstellung ist treffend; sie trifft mich. (Heiterkeit CDU) Ich habe ihn schlicht vergessen. Aber am Sonntag werden wir ja sehen, was passiert; schauen wir mal. (Einzelbeifall AfD) Wir werden unsere Kommunen selbstverständlich weiter unterstützen, insbesondere auch Frankfurt (Oder). Aber sowohl Cottbus, Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel und Potsdam – wie alle anderen Kommunen – wissen, dass sie einen erheblichen Teil selbst leisten müssen. Ich glaube, die Zahlen, die ich Ihnen eben zu den Teilentschuldungsprogrammen genannt habe, sprechen für sich. Das Land Brandenburg geht sehr fürsorglich mit seinen Kommunen um. Herr Hohm, zum Familienleistungsausgleich: Wir sprechen mit den Kommunen, wir sprechen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Wir haben uns im Laufe dieser Woche mehrfach unterhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir diese Gespräche mit einem guten Ergebnis abschließen werden und dass wir dieses gute Ergebnis in Form von möglichen Änderungsanträgen dann auch in den Landtag, in den entsprechenden Ausschuss einbringen können. Es ist noch viel zu früh, über Details zu reden; die stehen noch nicht fest. Wir reden miteinander; aber miteinander reden ist auch die Grundvoraussetzung dafür, eine gute Lösung zu erzielen. Ich bin mir sicher, dass wir die erzielen werden. – Danke.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank, Herr Minister. – Die Frage 143 (Aufsicht und Sicherheit bei Schulfahrten) – die für heute letzte Frage – stellt Frau Abgeordnete Kristy Augustin, CDU-Fraktion. Bitte schön. Kristy Augustin (CDU):* Im Rahmen schulischer Veranstaltungen des Gymnasiums Templin in der Uckermark, die in Berlin stattfinden, ist es nach Informationen aus der Elternschaft gängige Praxis, den minderjährigen Schülerinnen und Schülern nach offiziellen Programmpunkten längere Aufenthalte ohne direkte schulische Aufsicht zu gestatten, vor allem am Berliner Alexanderplatz. Der Alexanderplatz wird auf der offiziellen Website der Berliner Polizei als kriminalitätsbelasteter Ort, als sogenannter Hotspot eingestuft. Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche sicherheitsbezogene Bedenken hinsichtlich der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durch die Schule bzw. der Auslegung der Verwaltungsvorschriften VV-Aufsicht und VV-Schulfahrten. Trotz schriftlicher Hinweise an die Schulleitung sowie mündlicher und schriftlicher Kontaktaufnahmen mit dem zuständigen Schulamt, vor allem durch die Eltern, wurden diese Bedenken bislang nicht substanziell aufgegriffen. Auch ein Verweis des Schulrats auf allgemeine Verwaltungsvorschriften genügt nicht, um die spezifische Gefährdungslage angemessen zu bewerten – so auch die Aussage der Eltern. Die Thematik betrifft Grundfragen der Fürsorgepflicht des Landes gegenüber den minderjährigen Schülerinnen und Schülern im schulischen Kontext. Ich frage daher die Landesregierung: Wie bewertet sie die Praxis unter dem Aspekt der Einhaltung der schulischen Aufsichtspflicht, minderjährige Schülerinnen und Schüler im Rahmen schulischer Veranstaltungen an kriminalitätsbelasteten Orten wie dem Berliner Alexanderplatz unbeaufsichtigt zu lassen?
Ulrike Liedtke
Herr Minister Freiberg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, wird Ihnen antworten. Bitte schön.
Steffen Freiberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Vielen Dank für die Gelegenheit, dieses diffizile Rechtsthema hier in aller Ruhe einmal zu besprechen. Die Schule hat die Aufsichtspflicht über die ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler – das betrifft die Nummer 1 Abs. 1 der Verwaltungsvorschriften über die Wahrnehmung der Fürsorge und Aufsichtspflicht im schulischen Bereich, VV-Aufsicht. Da gibt es noch eine Abkürzung; die lasse ich jetzt einmal weg. – Die Schule muss dafür sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler keinen Schaden erleiden – das betrifft Nummer 2 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsvorschriften. Bei Vorliegen der schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern können Schülerinnen und Schüler auch ohne oder unter eingeschränkter Aufsicht auf Schulfahrten die Innenstadt erkunden – das ist Nummer 1 Abs. 3 Satz 1b in Verbindung mit Nummer 6 dieser Verwaltungsvorschrift. Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin: „Die Verpflichtung zur Aufsicht besteht nicht, wenn […] die Eltern sich schriftlich damit einverstanden erklären, dass in den im folgenden genannten Fällen oder in sonstigen, konkret benannten besonderen Situationen eine Aufsicht nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt wird.“ Diese Möglichkeit ist also ausdrücklich vorgesehen. Auch das Gymnasium Templin machte hiervon in zulässiger Weise Gebrauch. Die Schülerinnen und Schüler durften mit Einverständnis der Sorgeberechtigten die Geschäfte rund um den Alexanderplatz aufsuchen. Sie wurden im Vorhinein über die möglichen Gefahren öffentlicher Plätze belehrt. Sie wurden zudem angewiesen, sich in Gruppen von mindestens drei Personen in einem vorher abgesprochenen Bereich zu bewegen. Die vor Ort anwesenden Lehrkräfte waren durchgehend telefonisch erreichbar, und das ist keine Selbstverständlichkeit. – Herzlichen Dank an dieser Stelle. Im Übrigen bestimmt sich auch bei bestehender Aufsichtspflicht der Umfang der Aufsicht unter anderem nach dem Alter, dem individuellen Verhalten und der Reife der Schülerinnen und Schüler. Das wiederum betrifft Nummer 2 Abs. 2 Satz 1 der Verwaltungsvorschriften. Die Aufsichtspflicht erfordert nicht eine Überwachung auf Schritt und Tritt. Dies gilt umso mehr, je älter die Schülerinnen und Schüler sind. Sie sollen zuvorderst zu einem verantwortungsvollen und aufmerksamen Verhalten angewiesen werden. Die Schule soll die Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen und verantwortungsbewussten Menschen erziehen. – Fazit: Eine unbeaufsichtigte Erkundung der Stadt im Rahmen von Schulfahrten ist bei schriftlicher Einwilligung der Eltern ausdrücklich möglich. Meine Damen und Herren, das ist ein gutes Beispiel für die Diskussion über Deregulierung. Hier ist ein ganz spezieller Punkt, an dem die Normanwender und -adressaten sich Klarheit bis auf den letzten Buchstaben wünschen. Der Grundsatz, dass Einwilligung und Belehrung die Rechtsgrundlage in jedem Fall ersetzen, gilt ja aber ohnehin. Man könnte das alles streichen, und trotzdem bestehen sogar bei bestehender Regelung diese Fragen in dieser Tiefe. Das ist also ein spannendes Thema für den Sonderausschuss. – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Frau Abgeordnete Augustin hat noch eine Nachfrage, bitte. Kristy Augustin (CDU):* Vielen Dank, Herr Minister, auch für die Darlegung der entsprechenden Vorschriften. Ich glaube, das ist vielleicht auch einmal ein Thema für den Bildungsausschuss, nicht nur für den Sonderausschuss. Ich habe nur die kurze Nachfrage: Es haben sich ja auch Eltern an uns gewandt, vor allem mit dem Bezug: Das ist ja kein Wandertag, sondern eine Schulfahrt, die unter anderem mit dem Besuch einer Synagoge und der Freizeit am Berlin Alexanderplatz als besonders schwierige Kombination – so möchte ich es einmal nennen – hervorgehoben wurde. Meine Nachfrage: Sind Ihnen diese Sorgen der Eltern auch direkt bekannt? Haben sich die Eltern auch direkt an das MBJS gewandt? Und wenn nicht: Gab es vielleicht trotzdem einen Austausch? Denn bislang liefen die Verfahren, vor allem die Kommunikation, glaube ich, mit dem Schulamt vor Ort. Ist das überhaupt schon einmal an das MBJS herangetragen worden? Gab es dazu – wie gesagt – mit dem Schulamt vor Ort oder der Schule direkt einen Austausch?
Ulrike Liedtke
Bitte schön.
Steffen Freiberg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Vielen Dank für die Nachfrage. Auch das ist ein gutes Beispiel für die Frage, auf welcher Ebene welche Sachverhalte besprochen und entschieden werden müssen. Mir ist – ich war zwischendurch ein paar Wochen nicht da und habe noch nicht alle Post nachgelesen, die gekommen ist – der Sachverhalt persönlich nicht geläufig, nicht bekannt. Ich wäre aber auch überrascht, wenn die oberste Schulbehörde in die Notwendigkeit gebracht würde, über die Anwendung einer Verwaltungsvorschrift durch eine Lehrkraft in einem täglichen Dienst- und Unterrichtsgeschäft befinden zu müssen, weil es ein Schulamt nicht könnte. Das halte ich für übertrieben, das sage ich ganz offen – genauso wie ich es für übertrieben halte, dass wir Personaleinzelangelegenheiten in Ausschüssen besprechen. Das hat an der Stelle nichts zu suchen – finde ich; das ist natürlich Ihre Frage. Also: Nein, mir ist der Sachverhalt an der Stelle nicht bekannt. Und noch einmal: Die schriftlichen Einwilligungen müssten in dem Fall ja vorgelegen haben, ansonsten hätten die 2025 27 Schülerinnen und Schüler an der Ausflugsfahrt, die Teil des Unterrichtsgeschehens war, nicht teilnehmen dürfen, dann hätten sie in der Schule bleiben müssen. Und wenn wir uns § 4 des Schulgesetzes anschauen, in dem in aller Breite über die Erreichung von Zielen in einzelnen Fächern hinaus die Bildung des Menschen zu einer Person, die am gesellschaftlichen Leben insgesamt teilhaben kann, als allgemeines und durchgängiges Unterrichtsziel für alle Schulen festgeschrieben ist, kann ich auch den Konflikt, den Sie beschreiben, nicht erkennen; denn das eine, die Erinnerungskultur, beispielsweise bezüglich dessen, was in Deutschland in dunklen Zeiten passiert ist, oder ein Besuch einer religiösen Einrichtung, gehört genauso zum Unterricht wie das praktische Leben. Insofern kann ich an der Stelle keinen Konflikt erkennen.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank, Herr Minister.– Es gibt keine weiteren Nachfragen. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 3 und gebe an Frau Vizepräsidentin Dr. Gruhn ab.
Jouleen Gruhn
Sehr geehrte Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Wahl der Mitglieder und Wahl des Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/688 (Neudruck) Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/580 in Verbindung damit: Wahl der Mitglieder und Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/564 (Neudruck) Antrag mit Wahlvorschlag der CDU-Fraktion Drucksache 8/669 (Neudruck) und Entsendung von Mitgliedern des Landtages in den Parlamentarischen Beirat der Stiftung für das sorbische Volk Antrag mit Wahlvorschlag des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur Drucksache 8/1022 28 Landtag Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1032 und Benennung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Stiftung „Kleist-Museum“ Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/1014 Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/1049 Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1004 und Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes als Vertreter des Landtages in den Stiftungsrat der Stiftung „Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz“ Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/1013 Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1002 Antrag mit Wahlvorschlag der CDU-Fraktion Drucksache 8/1017 und Benennung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Kulturstiftung „Schloss Wiepersdorf“ Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/1012 Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/1040 Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/999 und Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landtages Brandenburg für den Stiftungsrat der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/1015 Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/1041 Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1000 Ich informiere Sie darüber, dass gemäß § 71 Abs. 1 Satz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung über die Anträge mit Wahlvorschlägen für die Mitglieder der PKK und die weiteren Gremien geheim abzustimmen ist. Es handelt sich hierbei um konkurrierende Wahlvorschläge. Das Präsidium hat sich darauf verständigt, die geheimen Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. – Ich darf Sie weiterhin um Aufmerksamkeit bitten. Bei der Wahl zur PKK stehen nach dem Einsetzungsbeschluss insgesamt zwei Sitze der Koalition und steht ein Platz der Opposition zu. Außerdem haben wir im Falle der zuvor erfolgreichen Wahl der Mitglieder der PKK über den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz der PKK geheim abzustimmen. Über die Anträge mit Wahlvorschlägen für die stellvertretenden Mitglieder im Parlamentarischen Beirat und in den Stiftungsräten wird auf Vorschlag der Parlamentarischen Geschäftsführer offen abgestimmt. Diese offenen Abstimmungen werden nach den geheimen Wahlen durchgeführt. Es liegt ein weiterer umfangreicher Erläuterungstext für uns vor, den ich nun verlese. Dafür bitte ich Sie weiterhin um Ihre Aufmerksamkeit. Für eine erfolgreiche Wahl ist jeweils die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Sollte bei konkurrierenden Kandidaten auf mehr Kandidaten eine Mehrheit entfallen, als Plätze zu vergeben sind, sind diejenigen Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt. Weitere Hinweise zum Wahlverfahren: Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführerinnen und Schriftführer ausgegeben. Ihre Wahl nehmen Sie bitte ausschließlich in einer der dafür vorgesehenen Wahlkabinen vor. Die Stimmabgabe erfolgt durch Einwurf des Stimmzettels in eine der aufgestellten Wahlurnen. Sie erhalten insgesamt sechs verschiedenfarbige Stimmzettel mit den Namen der Kandidaten für die Wahl zur PKK und für die Wahlen zum Parlamentarischen Beirat der Sorbenstiftung und zu den vier Stiftungsräten. Auf dem jeweiligen Stimmzettel ist vermerkt, wie viele Stimmen Sie insgesamt vergeben können. Bitte beachten Sie den jeweiligen Hinweis genau. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des oder der Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des oder der Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist oder wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt. – So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall, dann kommen wir jetzt zur Wahl. Ich bitte jetzt auch die stehenden Herren darum, ihre Plätze wieder einzunehmen. Ich bitte Sie alle eindringlich darum, sich pünktlich nach der Mittagspause wieder im Plenarsaal einzufinden, da wir sofort nach Wiedereintritt in die Tagesordnung weitere Wahlen durchzuführen haben werden. Ich übergebe jetzt an meine geschätzte Schriftführerin auf der linken Seite und bitte um den Namensaufruf. (Wahlhandlung) Meine Damen und Herren, wir warten mit der Fortsetzung des Namensaufrufs, bis sich der Stau am Tisch der Schriftführer, die die je sechs Wahlzettel ausgeben, aufgelöst hat. Es scheint dort noch etwas Gesprächsbedarf zu geben. Ich darf Sie bitten, sich jeweils zügig Ihrer Wahlzettel anzunehmen und sich zu den Wahlkabinen zu begeben. – Vielen herzlichen Dank. Weiterhin möchte ich die geschätzten Kolleginnen und Kollegen darauf hinweisen, dass auf beiden Seiten des Plenarsaals Möglichkeiten zur Stimmabgabe bestehen. (Fortsetzung der Wahlhandlung) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Stimmabgabe wurde offenbar erfolgreich abgeschlossen. Trotzdem muss ich fragen: Hatten alle anwesenden Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Falls nicht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) – Sie hatten noch nicht die Gelegenheit? – Wir würden Ihnen das natürlich nicht verwehren wollen, lieber Herr Münschke, aber Sie signalisieren mir soeben, dass das ein Scherz war. Ich schließe hiermit die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit Unterstützung der Landtagsverwaltung im Präsidiumsraum die Auszählung vorzunehmen. Alle anderen Damen und Herren entlasse ich in die wohlverdiente Mittagspause. Wir setzen die Sitzung pünktlich um 13.15 Uhr fort. – Vielen herzlichen Dank bis hierhin. (Unterbrechung der Sitzung: 12.15 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 13.15 Uhr) 2025 29 Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie nach der Mittagspause wieder recht herzlich begrüßen. Ich begrüße ebenfalls sehr herzlich Schülerinnen und Schüler der Montessori-Oberschule Neuruppin, die auf Einladung unserer Landtagsabgeordneten hier sind. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Weiterhin darf ich sehr herzlich die Präsidentin des Landtags des Saarlandes, Frau Heike Winzent, in unserem Haus begrüßen. Sie wird später noch in Begleitung von Frau Prof. Liedtke auf der Besuchertribüne zu uns stoßen. Herzlich willkommen auch Ihnen! (Allgemeiner Beifall) Wir setzen Tagesordnungspunkt 4 fort. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte diejenigen, die es noch nicht getan haben, ihre Plätze einzunehmen, damit ich die Wahlergebnisse bekanntgeben kann; vielen herzlichen Dank. Den kleinen Moment, in dem noch so viele Abgeordnete kommen, können wir, denke ich, abwarten, bevor ich die Wahlergebnisse bekanntgebe. – Wunderbar! Dann darf ich als Erstes die Ergebnisse der Wahl zur Parlamentarischen Kontrollkommission bekanntgeben. An der Wahl von drei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission haben sich 86 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag von Herrn Abgeordneten Uwe Adler haben 42 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag von Herrn Abgeordneten Daniel Münschke haben 38 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag von Herrn Abgeordneten André von Ossowski haben 71 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag von Herrn Abgeordneten Rainer Genilke haben 54 Abgeordnete gestimmt. Damit haben die Herren Abgeordneten von Ossowski und Genilke die Mehrheit und die meisten der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags erhalten und sind somit als Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Zum weiteren Prozedere komme ich nach einer kleinen Weile. Zunächst möchte ich Ihnen noch die Ergebnisse der übrigen Wahlen bekanntgeben. An der Wahl zur Entsendung von zwei Vertretern in den Parlamentarischen Beirat der Stiftung für das sorbische Volk haben sich insgesamt 85 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag des Abgeordneten Lars Katzmarek haben 55 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag von Herrn Kubitzki haben 33 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag von Herrn Abgeordneten Peschel haben 56 Abgeordnete gestimmt. Damit haben die Herren Abgeordneten Katzmarek und Peschel die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages erhalten und werden als Vertreter des Landtags in den Parlamentarischen Beirat der Stiftung für das sorbische Volk entsandt. An der Wahl eines Mitglieds für den Stiftungsrat „Kleist-Museum“ haben sich 85 Abgeordnete beteiligt. Es gab einen ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag von Herrn Abgeordneten Matthias Steinfurth haben 53 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag von Herrn Abgeordneten Jean-René Adam haben 32 Abgeordnete gestimmt. Damit hat Herr Abgeordneter Steinfurth die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags erhalten und wird somit als Mitglied des Landtags Brandenburg den Stiftungsrat der Stiftung „Kleist-Museum“ benannt. 30 Landtag An der Wahl eines Mitgliedes für den Stiftungsrat „Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz“ haben sich 86 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag von Herrn Abgeordneten Münschke haben 31 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag von Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack haben 55 Abgeordnete gestimmt. Damit hat Herr Dr. Schierack die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags erhalten und wird somit als Vertreter des Landtags Brandenburg im Stiftungsrat benannt. (Beifall CDU und SPD) An der Wahl eines Mitglieds für den Stiftungsrat der Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf haben sich 82 Abgeordnete beteiligt. Es gab vier ungültige Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag von Herrn Erik Stohn haben 47 Abgeordneten gestimmt. Für den Wahlvorschlag von Herrn Abgeordneten Dr. Berndt haben 35 Abgeordnete gestimmt. Damit hat Herr Abgeordneter Stohn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags erhalten und wird somit als Mitglied des Landtags Brandenburg im Stiftungsrat der Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf benannt. (Beifall SPD und CDU) An der Wahl eines Mitglieds für den Stiftungsrat der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) haben sich 86 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag von Herrn Abgeordneten Matthias Steinfurth haben 55 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag von Herrn Abgeordneten Roman Kuffert haben 31 Abgeordnete gestimmt. Damit hat Herr Abgeordneter Steinfurth die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags erhalten und ist somit als Mitglied des Stiftungsrates der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) gewählt. (Beifall SPD, BSW und CDU) Meine Damen und Herren! Da Herr Abgeordneter Adler nicht die erforderliche Mehrheit für die Wahl in die Parlamentarische Kontrollkommission erhalten hat und somit nicht als deren Mitglied gewählt worden ist, das Antragsrecht aber weiterhin bei der Koalition liegt, frage ich hiermit die antragstellende SPD-Fraktion, ob sie einen zweiten Wahlgang mit demselben Kandidaten am heutigen Tage beantragt. (Björn Lüttmann [SPD]: Ja!) – Das ist der Fall. – Dann möchte ich fragen, ob der Abgeordnete Uwe Adler für einen zweiten Wahlgang am heutigen Tag vorgeschlagen wird. (Björn Lüttmann [SPD]: Ja!) Ich gehe davon aus, dass Ihnen das Wahlprozedere noch präsent ist, und erspare uns allen damit diesbezügliche Hinweise. Sie erhalten allerdings für den zweiten Wahlgang einen neuen Stimmzettel. – Ich sehe, es gibt eine Frage. Gerne, Herr Abgeordneter Hohloch.
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich wollte nachfragen: Wird das jetzt nicht wieder eine konkurrierende Wahl, weil der Wahlvorschlag Daniel Münschke ja auch abgelehnt wurde?
Jouleen Gruhn
Ich kann Ihre Nachfrage sehr gut nachvollziehen.
Dennis Hohloch AfD
Das freut mich.
Jouleen Gruhn
Es ist so, dass die Opposition den ihr zustehenden Platz bereits mit Herrn Abgeordneten Genilke belegt hat (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein!) und einer von zwei Plätzen für die Koalition mit Herrn Abgeordneten von Ossowski belegt ist. Also besteht nur noch ein Platz – für die SPD; Beschluss des Landtags. (Unruhe bei der AfD) Ich verstehe, dass das für Sie jetzt eine besondere Situation ist, die innerhalb Ihrer Reihen für Nachfragen und Klärungsbedarf sorgt. Ich kann hierzu auf den Beschluss des Landtags Brandenburg über die Bildung der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtags Brandenburg verweisen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nicht nötig! Wir kennen das demokratische Prozedere der SPD!) – Es ist nicht nötig, okay. Dann sehe ich die Nachfrage als erledigt an und bitte Sie um Aufmerksamkeit für das Vortragen der weiteren Schritte, die wir jetzt benötigen, um einen zweiten Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten also für den zweiten Wahlgang einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten, auf dem Sie ihre Wahl mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ kenntlich machen können. Wird dazu noch einmal das Wort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit kommen wir nun zur Wahl. Ich bitte wiederum die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen, und bitte eindringlich darum, dass Sie sich pünktlich, nach einer kurzen Pause, wieder im Plenarsaal einfinden, damit wir sofort nach dem Wiedereintritt in die Tagesordnung zahlreiche weitere Abstimmungen zu diesem Tagesordnungspunkt durchführen können. Ich bitte nun die Schriftführer um den Namensaufruf. Bitte schön. (Unruhe – Der Namensaufruf wird kurz nach Beginn unterbrochen.) Ich bitte seitens der Schriftführer um ein zustimmendes Handzeichen, wenn die Wahlzettel vorhanden sind. – Ich frage explizit Herrn Adam: Herr Adam, sind Stimmzettel bei Ihnen vorhanden? (Jean-René Adam [AfD]: Nein!) – Nein. – Gut, dann warten wir mit dem Namensaufruf so lange, bis die Stimmzettel bei Ihnen angekommen sind. Ich bitte noch um ein kleines Weilchen Geduld. Mir wurde zugesichert, dass sich die Stimmzettel zeitnah bei Ihnen einfinden werden. Ich bitte um Ihr Verständnis; dies ist für uns alle sicherlich eine besondere Situation, der wir uns professionell stellen wollen. Meine überbrückenden Worte haben dazu geführt, dass die Stimmzettel eingetroffen sind. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit dem Namensaufruf fortzufahren. – Vielen Dank. (Wahlhandlung) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie fragen, ob Sie alle Ihren Stimmzettel abgegeben haben. – Dort laufen noch ein Herr und eine Dame mit Stimmzettel. Ich darf Sie noch einmal fragen, ob alle hier anwesenden Abgeordneten die Gelegenheit hatten, ihren Stimmzettel abzugeben. – Nein. Wie sieht es bei den beiden Schriftführern aus? Herr Rescher? – Noch nicht. Ich darf Sie zum wiederholten Mal um Auskunft bitten, ob alle ihren Stimmzettel abgeben konnten: Ich bitte um das Handzeichen, wenn das nicht der Fall gewesen sein sollte. – Jetzt stehen offenbar keine Stimmen mehr aus. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte wiederum die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit Unterstützung der Landtagsverwaltung die Auszählung im Präsidiumsraum vorzunehmen. Ich unterbreche die Sitzung und entlasse Sie in eine kurze Pause. Wir setzen die Sitzung um 13.55 Uhr fort. (Unterbrechung der Sitzung: 13.37 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 13.59 Uhr) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, auch Herrn Crumbach, Ihre Plätze einzunehmen, damit wir fortfahren können. – Lieber Robert, die Regierungsbank ruft. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe jetzt das Ergebnis bekannt: An der Wahl von Herrn Abgeordneten Uwe Adler zum Mitglied der PKK hat eine Mehrheit der Abgeordneten teilgenommen; insgesamt haben sich 85 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmzettel. Insgesamt haben 44 Abgeordnete mit Ja gestimmt, und es gab 41 Neinstimmen bei keiner Stimmenthaltung. Damit hat Herr Adler die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. (Beifall SPD, BSW und CDU – Zuruf von der AfD: Peinlich!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur geheimen Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das Wahlprozedere bekannt ist, und erspare uns die Wiederholung meiner Ausführungen dazu. Ich frage noch einmal, ob dazu das Wort gewünscht wird. – Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Hohloch, bitte. 2025 31
Dennis Hohloch AfD
Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund, dass der Abgeordnete Adler im ersten Wahlgang sehr deutlich gescheitert ist und offensichtlich auch jetzt nicht die Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereinen konnte, haben wir den Vorschlag eingereicht, Herrn Ossowski zum Vorsitzenden zu wählen. Es ist ja ein sehr beachtliches Ergebnis, das Herr Ossowski eingefahren hat. Ich denke also, das Vertrauen des Landtags liegt eher aufseiten von Herrn Ossowski. Daher habe ich vor zwei Minuten den Wahlvorschlag für meine Fraktion freigezeichnet.
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Hohloch. – Ich frage Herrn von Ossowski, ob er sich zur Wahl stellen möchte.
André von Ossowski BSW
Vielen Dank. – Nur noch einmal für alle: Mein Name ist von Ossowski. (Dennis Hohloch [AfD]: Verzeihung!) Ich bedanke mich zunächst einmal für die Wahl und das Vertrauen, das mir entgegengebracht wird – das ehrt mich –, aber ich stehe für den Vorsitz nicht zur Verfügung. (Beifall SPD – Oh! bei der AfD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank für Ihre Wortmeldung, Herr von Ossowski. Dann können wir jetzt zur geheimen Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters kommen. Ich bitte wiederum die Schriftführer um den Aufruf der Namen. Ich werde nach einer kurzen Pause von etwa 15 Minuten nach Stimmabgabe wieder hier vor Ort sein und mit Ihnen gemeinsam die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen. Bitte schön, Frau Schriftführerin, fangen Sie an. (Unruhe – Unterbrechung des Namensaufrufs nach Aufruf des ersten Namens) Die Schriftführer bitte wieder an ihre Positionen! Ich weiß, Sie haben heute sehr, sehr viel zu tun. Wir sind, was die Arbeitslast angeht, schon über den Berg, würde ich behaupten. Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz. (Vereinzelt Beifall) – Genau. Das können wir auch einmal würdigen; das ist richtig. Herzlichen Dank! Ich bitte nun die Schriftführerin an meiner linken Seite, mit dem Aufruf der Namen fortzufahren. Vielen Dank! (Wahlhandlung) 32 Landtag Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf nachfragen, ob alle anwesenden Mitglieder die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben. Falls das nicht der Fall gewesen sein sollte, würde ich um ein Handzeichen bitten. – Ein solches kann ich nicht erkennen. Die Schriftführer können sich nun zurückziehen, um die Stimmen auszuzählen. Wir setzen die Sitzung um 14.30 Uhr fort. (Unterbrechung der Sitzung: 14.13 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 14.30 Uhr) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie alle nach unserer kurzen Unterbrechung zur Auszählung der Wahlstimmzettel recht herzlich zurückbegrüßen. An erster Stelle möchte ich jedoch die Seniorinnen und Senioren des Fördervereins Akademie 2. Lebenshälfte in Kleinmachnow herzlich begrüßen, (Allgemeiner Beifall) die auf Einladung von Frau Balzer heute hier vor Ort sind. Wir fahren mit der Befassung mit Tagesordnungspunkt 4 fort. Nachdem Sie alle Ihre Plätze eingenommen haben, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich die Wahlergebnisse verkünden: An der Wahl von Herrn Abgeordneten Uwe Adler zum Vorsitzenden der PKK haben sich insgesamt 83 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmzettel. Mit Ja haben 44 Personen gestimmt, mit Nein haben 38 Personen gestimmt, und es gab eine Stimmenthaltung. Damit hat Herr Adler die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages erhalten und ist somit zum Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt worden. (Beifall SPD, BSW und CDU) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Genilke zum stellvertretenden Vorsitzenden der PKK haben sich insgesamt 83 Abgeordnete beteiligt. Es gab ebenfalls keine ungültigen Stimmzettel. Mit Ja haben insgesamt 50 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 31 Abgeordnete gestimmt, und es gab zwei Stimmenthaltungen. Damit hat Herr Abgeordneter Genilke ebenfalls die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags Brandenburg erhalten und ist damit zum stellvertretenden Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. (Beifall CDU, SPD und BSW) Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu den offenen Abstimmungen über die Stiftungsräte und den Parlamentarischen Beirat der Stiftung für das sorbische Volk. Zunächst zur Wahl der Stellvertreter für die in den Parlamentarischen Beirat der Stiftung für das sorbische Volk entsandten Mitglieder des Landtages: Es liegt ein Antrag mit Wahlvorschlag des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Drucksache 8/1022, vor. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie dem Antrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei einer Enthaltung mehrheitlich angenommen, und die Herren Abgeordneten Wolfgang Roick und Julian Brüning wurden zu Stellvertretern der in den Parlamentarischen Beirat der Stiftung für das sorbische Volk entsandten Vertreter gewählt. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW – Zuruf: Mit Gegenstimmen!) – Mit Gegenstimmen, ja, mehrheitlich. Gut, dann kommen wir zur Stellvertretung für den Stiftungsrat „Kleist-Museum“. Hierzu liegt der Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/1049 vor. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie dem Antrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen und Herr Abgeordneter Oliver Skopec als stellvertretendes Mitglied für den Stiftungsrat der Stiftung „Kleist-Museum“ benannt. (Beifall BSW, SPD und CDU) Wir kommen nun zur Stellvertretung für den Stiftungsrat „Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz“. Es liegt ein Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, Drucksache 8/1013, vor. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie diesem Antrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen einstimmig angenommen, und Herr Abgeordneter Lars Katzmarek ist zum Stellvertreter des Vertreters des Landtags Brandenburg im Stiftungsrat der Stiftung „Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz“ gewählt. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW) Wir kommen nun zur Abstimmung über die Stellvertretung im Stiftungsrat „Schloss Wiepersdorf“, Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion, Drucksache 8/1040. Ich bitte um Handzeichen, wenn Sie dem Antrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen einstimmig angenommen und Herr Abgeordneter Reinhard Simon als stellvertretendes Mitglied im Stiftungsrat der Kulturstiftung „Schloss Wiepersdorf“ benannt worden. (Beifall BSW und SPD sowie vereinzelt CDU) – Wunderbar! – Dann kommen wir jetzt zur Wahl des stellvertretenden Stiftungsratsmitglieds in der Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder). Hierzu liegt uns der Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/1041 vor. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie diesem Antrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit haben wir auch hier ein einstimmiges Wahlergebnis ohne Enthaltungen, und Herr Abgeordneter Falk Peschel wurde als stellvertretendes Mitglied des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) gewählt. (Beifall BSW, SPD und CDU sowie vereinzelt AfD) Hiermit schließe ich Tagesordnungspunkt 4 und bitte meinen geschätzten Kollegen Herrn Vizepräsident Genilke um die Übernahme der Sitzungsleitung. – Vielen Dank bis hierhin.
Rainer Genilke
Wir fahren mit Tagesordnungspunkt 5 fort, den ich hiermit aufrufe. TOP 5: Wald muss Wald bleiben - kein weiterer Ausbau von Windkraftanlagen im Landeswald Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/992 Der Antrag wurde von der AfD-Fraktion als ihre Priorität angemeldet. Die Debatte beginnt mit dem Redebeitrag von Frau Abgeordneter Muxel, die für die AfD-Fraktion spricht. Bitte schön. (Beifall AfD)
Kathleen Muxel AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Brandenburger! Werte Kollegen! „Wald muss Wald bleiben – kein weiterer Ausbau von Windkraftanlagen im Landeswald“, Drucksache 8/992; der Herr Vizepräsident hat es erwähnt. Wir als AfD stellen erst einmal fest: Brandenburg braucht eine saubere, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung. Als AfD fordern wir daher eine Wende in der Energiestrategie des Landes hin zu mehr Technologieoffenheit und Differenzierung der verschiedenen Energiequellen. Was wir dabei aber überhaupt nicht brauchen – und was von den „Alt-Parteien“ vorangetrieben wird –, sind Windkraftanlagen im Wald. (Steeven Bretz [CDU]: Bei Landrat Galla!) – Landrat ist er nicht geworden. Geredet hat er heute zum Mietrecht. Das gehört aber nicht hierher. Das betrifft nicht nur die landwirtschaftlichen Flächen – schlimm genug! –, sondern auch vor dem Wald wird mittlerweile in Brandenburg nicht mehr haltgemacht. Die von einigen Parteien gewollte Industrialisierung der Landschaft, die Zerstörung des Landschaftsbildes, der Heimat Brandenburg, wird jedoch von den Brandenburger Bürgern als äußerst kritisch eingeschätzt. Denn unser Wald ist nicht nur ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor im Rahmen einer nachhaltigen Forstwirtschaft; der Wald ist vor allem auch ein emotionaler Teil unseres Heimatgefühls. Daher sagen wir ganz klar: Wald muss Wald bleiben und darf kein Industriestandort werden! (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Welche Gefühle haben Sie denn bei dem Thema?) Wer von Ihnen, Herrschaften, nun entgegnet: „Das ist doch alles gar nicht so schlimm, auch Windräder im Wald sind eine zukunftsweisende Bereicherung für Brandenburg“, der stellt eigentlich nur seine eigene Perversion zur Schau, der hatte niemals eine wirkliche Beziehung zur Heimat Brandenburg. 2025 33 Leider müssen wir an dieser Stelle aber kritisch feststellen, dass auch viele private Waldbesitzer sich für Windräder im Wald entscheiden. Hier lockt ganz einfach das Geld. Ein Pauschalverbot – deshalb ist unser Antrag auf den Landeswald bezogen – für Windkraft im Wald ist rechtlich momentan nicht durchsetzbar. Ich sage: momentan. Für den Landeswald hingegen haben wir sehr wohl die Möglichkeit, uns dafür zu entscheiden. Es ist nämlich nicht Aufgabe des Landesbetriebes Forst, unseren Wald mit Windkraftanlagen zu verspargeln oder verspargeln zu lassen. Der Landesbetrieb Forst hat andere Aufgaben. Gerade unsere neue Ministerin betont auch den Faktor Wirtschaftswald, und von der oft gepriesenen Funktion unseres Waldes als „grüner Lunge“ möchte ich hier gar nicht weiter reden. Daher bitte ich Sie, sich für zusammenhängende Waldgebiete ohne Trassen, ohne riesige Fundamentklötze im Boden und ohne Veränderung des Waldinnenklimas zu entscheiden. Sie können hier und heute ein Zeichen setzen. Wir bieten Ihnen wieder eine Alternative. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass unsere Auffassung selbst von Führungskräften des Landesbetriebes Forst geteilt wird. Die Leiterin des Landeskompetenzzentrums Forst Eberswalde, Frau Dr. Ulrike Hagemann, sagte im Interview mit der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ im April wörtlich: „Es macht […] keinen Sinn, Windräder in geschlossenen Waldflächen aufzustellen.“ Die Begründung lautet: Es kommt zu einer Veränderung des Waldinnenklimas durch die Waldumwandlung, durch Rodung und durch die Installation der Windkraft an sich. – Das war mutig in Zeiten, in denen man nicht mehr so ohne Weiteres seine Meinung sagen darf. Also: Hören Sie auf die Expertin aus dem Landesforst! Allerdings mache ich mir auch heute keine große Hoffnung, dass Sie unserem Antrag zustimmen werden. Deshalb hier etwas von Schiller: „Das eben ist der Fluch der bösen Tat, Daß sie, fortzeugend, immer Böses muß gebären.“ Deshalb: Die finanziellen Anreize – neben rein ideologischen Gründen also Gier – müssen zumindest im Landesforst keine Anwendung mehr finden. Diese Anreize sind nämlich größtenteils Fördermittel, bezahlt vom Steuerzahler, vom Bürger. Wir aber sind verpflichtet, auf den Bürger zu hören, und der Bürger möchte keine Windkraftanlagen im Wald. Was ist also aus Verantwortung für Deutschland und unseren Brandenburger Wald zu tun? Hören Sie auf die Alternative für Deutschland! Keine Windräder mehr im Landesforst! (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Wir fahren mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Zu uns spricht Herr Abgeordneter Roick. 34 Landtag
Wolfgang Roick SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuhörer hier im Saal und natürlich auch zu Hause, am Livestream! Ganz grundsätzlich haben Sie recht: Eingriffe in den Wald in diesen Dimensionen sind schwerwiegend. Sie werden aber ersetzt. Sie leben in einer schönen Gegend, östlich von Berlin. Dort habe ich selbst sehr oft Urlaub gemacht, auch deswegen, weil ich in einer Region aufgewachsen bin, in der Wälder in der Größenordnung von vielen Hundert Hektar dem Tagebau zum Opfer gefallen sind. Auch am Standort des Kraftwerks Jänschwalde war früher Wald. Der Tagebau Welzow wird ebenfalls weiterhin Wald in Anspruch nehmen. Trotzdem war und ist es notwendig, dass auch Wald in Anspruch genommen wird; denn wir brauchen die Energie. Bisher war es allerdings so, dass nur ein kleiner Teil der Bevölkerung davon betroffen war. Nur die Menschen in der Lausitz mussten mit Umsiedlungen, Staub, Wasserentzug und Mondlandschaften leben. Das ist jetzt anders: Jetzt ist das ganze Land betroffen. Energieanlagen stehen überall – mit allen von ihnen ausgehenden Belastungen. Ich als Lausitzer finde das gut und richtig. Nun kann man natürlich darüber streiten, welche Anlagen es sein sollen. Die Mehrheit in unserer Gesellschaft hat sich jedoch für die Erzeugung von Energie aus Wind und Sonne entschieden. (Lars Günther [AfD]: Auf welche Zahlen berufen Sie sich denn da?) – Auch wenn Ihnen das nicht gefällt – es ist so. (Vereinzelt Beifall SPD) Wie bei allen Sachen, die neu eingeführt werden, ist es oft so, dass die älteren Generationen es ablehnen, die jüngeren es aber gar nicht mehr wahrnehmen. Fragen Sie einmal Ihre Kinder; die Mehrzahl von ihnen nimmt Windenergieanlagen nicht mehr als schädigend oder als störend wahr. (Zuruf von der AfD) Das waren erst einmal ganz allgemeine Bemerkungen. Nun komme ich konkret zu dem Antrag: Ja, der Landtag könnte das beschließen. Dann gäbe es auf etwa 25 % der Brandenburger Waldfläche keine Windräder. – Das stimmt nicht ganz; denn dort stehen ja schon welche. Warum stehen die dort? Dazu ein kurzer Exkurs – ich habe das hier schon einmal vorgetragen, sage es aber gern noch einmal –: Wir haben im Land Brandenburg fünf Regionale Planungsgemeinschaften. Diese haben für ihre Windenergieplanungen unterschiedliche Kriterien aufgestellt. Zum Beispiel hat die für meinen Wohnort zuständige Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald festgelegt, dass eine Anlage mindestens 1 000 Meter von der Wohnbebauung entfernt sein muss. Die Planungsgemeinschaft Uckermark hat eine Mindestentfernung von 800 Metern für Einzelsiedlungen festgelegt; ansonsten sind es 1 000 Meter. Es gibt also Unterschiede. 1 000 Meter sollen es in meiner Planungsgemeinschaft sein. Daneben sind weitere Ausschlusskriterien festgelegt worden, etwa Flugplätze, geschützte Wälder und andere geschützte Landschaftsgebiete; auch diese werden ausgeschlossen. Dann bleiben Flächen übrig, die für die Energieerzeugung notwendig sind. Da geht es eben auch um Wald, dessen Flächen unter anderem deshalb genutzt werden müssen, um den Abstand von 1 000 Metern einzuhalten. Damit das auch rechtlich sauber funktioniert, hat man sogenannte Waldfunktionen im Land Brandenburg kartiert. Es ist eben nicht so, dass in Wäldern mit Schutz- und Erholungsfunktion Windräder stehen, sondern sie stehen in Wirtschaftswäldern. Wenn man also die Flächen mit Energiebelastung in Brandenburg nebeneinanderlegen würde, stellte man fest, dass zu Zeiten des Braunkohleabbaus mehr Hektar belastet gewesen sind als heute bzw. in Zukunft. Was die 155 Genehmigungsanträge betrifft: Das sind ja keine fertigen Anlagen, sondern sie sind erst in der Genehmigung, das heißt, die Anträge müssen bearbeitet werden. Am Ende werden es nicht 155 Anlagen sein.
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? (Zuruf: Kurzintervention!) – Eine Kurzintervention? Entschuldigung! – Bitte fahren Sie fort.
Wolfgang Roick SPD
Am Ende ist dies auch ein Geschäft für den Forstbetrieb. Von meiner Vorrednerin wurde gesagt, dass der Forstbetrieb mit Steuermitteln arbeitet. Insofern ist es nur gut und richtig, wenn er aus anderen Quellen auch etwas herauszieht. Da der Forstbetrieb eine gewisse Eigenständigkeit hat, kann er mit dem Geld größtenteils machen, was er will. Ein bisschen was fließt an den Finanzminister, aber größtenteils bleibt das Geld beim Forstbetrieb. Er kann von diesem Geld unter anderem Wald kaufen, weil es Einnahmen aus dem Liegenschaftsbereich sind, die wieder in den Liegenschaftsbereich fließen. Also abschließend: Wir brauchen die Energie. Alle betroffenen Stellen arbeiten sehr verantwortungsvoll an der Umsetzung. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. – Danke schön. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Rainer Genilke
Danke schön. – Herr Abgeordneter Kubitzki hat eine Kurzintervention angemeldet. (Beifall AfD)
Steffen Kubitzki AfD
Danke schön, Herr Präsident! Eigentlich wollte ich nicht darauf reagieren, aber das kann ich nicht so stehen lassen. – Herr Roick, dass Sie mal im Wald tätig waren, kann ich gar nicht glauben. Das muss ein Märchen sein. (Beifall und Lachen bei der AfD) Haben Sie sich einmal angeguckt, wie Windkraftanlagen im Wald gebaut werden? Ich bin dort gewesen. Wenn Sie sehen, wie der Wald weggenommen wird, erschrecken Sie. Sie vergleichen das immer mit dem Tagebau. Sicherlich sind auch durch den Tagebau Wälder verloren gegangen; das ist vollkommen richtig. Aber „die Mehrheit der Bevölkerung“? Wenn ich mit den Leuten in Forst und Umgebung spreche, höre ich etwas anderes. Dort werden jetzt Äcker mit Solaranlagen zugepflastert, und der Wald wird damit zugeknallt, demnächst vielleicht auch der Urwald in Groß Jamno. Die Menschen dort sind davon nicht begeistert. Ich weiß nicht, was die Quelle für Ihre Behauptung ist, dass die Mehrheit der Bevölkerung dafür sei. Womit Sie recht haben: Wir brauchen mehr Energie. – Wir brauchen aber grundlastfähige Energie! (Beifall AfD) Wir brauchen keinen Flatterstrom, der im Dezember und Januar nicht bereitgestellt werden kann. Sie sagen, na ja, jetzt haben Sie ein bisschen Geld für Ihre Forstwirtschaft. – Das ist aber unser Steuergeld, das dort hineingeht, denn der EEG-Topf wird immer größer. Wir sind schon jetzt bei ungefähr 30 Milliarden Euro. Das ist der Topf, aus dem sich diese Firmen das Geld herausholen. Zum Schluss – ein paar Sekunden habe ich ja noch –: Was machen wir zum Beispiel in Zeiten wie jetzt, wenn die Sonne scheint und der Wind weht? Dann haben wir zu viel Strom, dann müssen wir ihn teuer verkaufen, weil wir ihn nicht brauchen und unser Stromnetz aufrechterhalten müssen. (Beifall AfD) Wir werden also nie genug Strom haben, wenn wir nur Flatterstrom haben – da können wir bauen, was wir wollen, da können wir unsere Wälder vernichten. Auf der anderen Seite wollen Sie die Lausitz immer zum Tourismus-was-weiß-ich machen. Das sehe ich bei uns mit der Solaranlage auf dem Ostsee. Da baut sich jemand in der Gemeinde Teichland für über eine Million Euro einen Hafen hin, und jetzt schaut er auf die Solaranlage, die halb kaputt ist. Das passt alles nicht zusammen. Dass die Mehrheit der Bevölkerung dafür sei, müssen Sie mir irgendwann beweisen. Das können Sie doch vergessen. (Heiterkeit und Beifall AfD)
Rainer Genilke
Der Abgeordnete Roick bekommt die Möglichkeit zur Erwiderung. – Er möchte sie annehmen. Bitte schön. 2025 35
Wolfgang Roick SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass Sie mir unterstellen, dass ich noch nicht im Wald gewesen sei und noch keine Windanlagen gesehen habe, ist schon ein starkes Stück. In meiner Heimatregion stehen Anlagen im Wald, auf Landeswaldflächen und auf Bundeswaldflächen. Pro Windrad bedeutet das eine ständige Waldumwandlung im Umfang von 0,7 ha und eine zeitweilige Waldumwandlung für die Kranstellfläche in derselben Größenordnung. Das ist nicht viel. Der Tagebau hat wesentlich mehr Flächen in Anspruch genommen als diese Windräder. – Das zum einen. (Zurufe von der AfD) Zum Zweiten – das habe ich an diesem Pult schon einmal erzählt – war ich einer von denen, die den Solarpark auf der Lieberoser Heide errichten ließen. Natürlich handelte es sich dabei um Steuermittel, aber aufgrund dieser Einnahmen haben wir über 500 ha Fläche dieses Solarparks aus dem Altlastenkataster herausbekommen, weil wir sie gesäubert haben. Zum Dritten: Ich habe gesagt, die jüngeren Menschen – diejenigen, die die Zukunft dieses Landes sind – stören sich an diesen Dingern nicht mehr, weil sie damit aufgewachsen sind. Das ist wie vor über hundert Jahren, als die Menschen gegen die Eisenbahn waren. Sie stören sich heute ja auch nicht mehr an der Eisenbahn. Das ist eine ähnliche Entwicklung. Was die Förderung betrifft: Der Förderanteil sinkt. Das werden wir erst Stück für Stück merken, weil die Anlagen, die vor 20 Jahren gebaut wurden, noch mit einem hohen Förderanteil gebaut wurden, aber der Förderanteil sinkt. Zum Thema Speicher: Mittlerweile werden in vielen Regionen extra für die überschüssige Wind- und Solarenergie Speicher gebaut. Der Strom wird also irgendwann gespeichert werden, um ihn dann ins Netz einzuspeisen. (Lars Günther [AfD]: Wer soll denn das bezahlen? – Andreas Galau [SPD]: Das ist doch eine Luftnummer!) Zuletzt: Sicher blickt man in der Gemeinde Teichland – die Bürger und die Touristen, die jetzt dort sind – auf die Solaranlage – ich bin mir auch sicher, dass die LEAG das Ding irgendwann repariert bekommt. Aber die Menschen dort haben die ganze Zeit auf die Stromanlagen und die anderen Anlagen des Kraftwerks Jänschwalde geblickt – alle, die ganze Zeit. Da ist die Photovoltaikanlage im See doch schon etwas besser. – Danke schön. (Beifall SPD – Zurufe von der AfD)
Rainer Genilke
Danke schön. – Wir fahren mit dem Beitrag des Abgeordneten Gursch für die CDU-Fraktion in der Debatte fort. Bitte sehr. 36 Landtag
Corrado Gursch CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion will heute mit ihrem Antrag den Bau von Windkraftanlagen im Landeswald pauschal verbieten. (Zuruf von der AfD: Ja!) Sie behauptet, dass der Betrieb von Windkraftanlagen im Landeswald nicht mit einer vorbildlichen forstlichen Bewirtschaftung zu vereinbaren sei. (Zuruf von der AfD: Ja!) Das ist falsch. (Zuruf von der AfD: Nein!) Wie so oft macht es sich die AfD mit diesem Antrag sehr einfach. Sie schiebt ein fachliches Argument vor, aber eigentlich geht es ihr nur um den Kampf gegen die technologische Zukunft und um die Ablehnung der Energiewende und des Klimaschutzes insgesamt. Für uns als CDU-Fraktion ist klar: Windkraftanlagen gehören nicht in schützenswerte Wälder. In dieser Frage gibt es aber, anders als es die AfD darstellen will, kein Schwarz und Weiß. Nicht alle Wälder sind gleich, und nicht jeder Standort ist ungeeignet. Es treffen verschiedene Interessen aufeinander, und die müssen miteinander in Einklang gebracht werden.
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Corrado Gursch CDU
Nein. – Energieversorgung, Natur- und Umweltschutz, Klimaschutz, wirtschaftliche Aspekte – all diese Dinge müssen miteinander verbunden werden. Windkraftanlagen können eine sinnvolle Energiequelle sein und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung bei uns in Brandenburg, sowohl in den Kommunen als auch auf dem Land. Sie sind auch ein ökonomischer Faktor – das wurde schon erwähnt –: Sie bringen Einnahmen für die Forstwirtschaft und den Landesbetrieb, zum Beispiel durch die Pachtzinsen. Es ist in unser aller Interesse, dass in unsere Wälder investiert wird. Mit den Einnahmen können beispielsweise Projekte zum Waldumbau finanziert werden. Aus reinen Kiefernwäldern können Wälder entstehen, die den zukünftigen klimatischen Veränderungen gewachsen sind. Hinzu kommt ein weiterer positiver Aspekt: Immer wenn Windkraftanlagen gebaut werden, müssen natürlich auch die entsprechende Löschwasserversorgung und Tiefbrunnen bereitgestellt werden, was wiederum der Waldbrandbekämpfung dient. Gleichzeitig müssen wir unsere Natur und unsere Umwelt schützen. Deshalb unterliegt der Windkraftanlagenbau hohen Anforderungen. Wir haben es eben schon gehört: Sicherlich werden nicht alle 155 Anträge genehmigt werden, denn unsere Wälder müssen natürlich geschützt werden. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Aber auch hier gibt es nicht nur Schwarz und Weiß. Es muss stets abgewogen werden. Unsere Position ist klar: Wir brauchen eine Energiewende mit Maß und Mitte. Wir brauchen Windkraft dort, wo sie verantwortbar ist. Die AfD macht es sich aber leicht, zum Beispiel auch beim Thema Klimaschutz. Das macht sie in der parlamentarischen Arbeit immer wieder deutlich, zuletzt im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. In den Änderungsanträgen zeigte sich nämlich, was die AfD vom Klimaschutz hält: (Andreas Galau [AfD]: Ja!) Nichts. (Beifall der Abgeordneten Dennis Hohloch und Andreas Galau [AfD]) Keine Konzepte, keine Verantwortung, sämtliche Maßnahmen zum Klimaschutz werden abgelehnt. Dass sie ein Verbot auch in Privatwäldern fordert, konnte man bereits aus der Begründung des Antrages herauslesen. Anstatt immer mehr verbieten zu wollen, sollten wir effiziente Lösungen finden und Ausgleiche schaffen. Für uns als CDU-Fraktion ist klar: Wir müssen die erneuerbaren Energien ausbauen. Wir wollen dabei technologieoffen bleiben und den Klimaschutz natürlich auch zusammen mit der Wirtschaft denken. Aber die höchste Priorität hat auch bei uns die Frage: Was wollen die Bürgerinnen und Bürger? – Wir müssen sie mitnehmen. Der Windkraftausbau betrifft natürlich auch viele Menschen vor Ort, in den Kommunen. Hier braucht es Planungssicherheit, aber auch Gestaltungsmöglichkeiten. Gerade beim Ausbau von Windkraftanlagen ist daher die Beteiligung entscheidend. Akzeptanz entsteht nur dann, wenn Menschen mitgestalten können. Natürlich ist es auch so: Wenn die Menschen vor Ort den Bau von Windkraftanlagen mit Bürgerinitiativen ablehnen, stehen wir zu solchen Bürgerentscheiden. Aber ansonsten sind wir nicht für ein generelles Verbot. Deswegen lehnen wir den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion ab. (Beifall CDU)
Rainer Genilke
Bevor wir fortfahren, darf ich noch einmal die Schülerinnen und Schüler der Montessori-Oberschule Neuruppin begrüßen, die auf Einladung unserer Präsidentin Prof. Dr. Liedtke gekommen sind. – Ich glaube, ihr wart schon einmal im Saal, aber Zählpausen sind nicht so spannend. Umso schöner, dass ihr Zeit gefunden habt, noch einmal hier vorbeizukommen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Wir fahren in der Debatte fort. Für die BSW-Fraktion wird Frau Abgeordnete Meyer sprechen. (Beifall BSW)
Jenny Meyer BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Die Aufstellung von Windkraftanlagen in Waldgebieten ist ohne Zweifel ein umstrittenes Unterfangen; das zeigt sich auch wieder in der heutigen Debatte. Im vorliegenden Antrag wird konkret auf die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, des Wasserhaushaltes und damit auch der Tier- und Pflanzenwelt hingewiesen. Das ist nicht von der Hand zu weisen, denn – wie schon gesagt – im Durchschnitt wird für jedes Windrad eine Fläche von etwa 1,5 ha benötigt – für den Standort selbst, für die Zuwegung –, und diese Fläche wird zwangsläufig gerodet, planiert, verdichtet. Lassen Sie uns daher den Blick darauf richten, welche Waldgebiete überhaupt für die Windenergienutzung infrage kommen sollten. Nach meiner Kenntnis sind etwa 1,8 % der gesamten Brandenburger Waldfläche für die Energienutzung zugelassen. Auch diese Fläche wird nicht komplett gerodet, sondern der Eingriff erfolgt nur in einem technisch unbedingt erforderlichen Rahmen. Meines Wissens sollte der Landesbetrieb Forst eine Waldfunktionskartierung vornehmen – auch einer meiner Vorredner hat das gesagt –, nach der priorisiert wird und in der beispielsweise Naturschutzbelange berücksichtigt werden. Auch Gebiete mit Erholungsfunktion sind dort verzeichnet; sie sollten für den Windkraftausbau tabu sein. In Vorbereitung auf die heutige Debatte habe ich mir die Protokolle früherer Debatten angeschaut und einander widersprechende Aussagen gefunden. Man müsste noch einmal ganz klar verifizieren, ob Schutzgebiete ihren Schutzstatus nur theoretisch oder auch praktisch behalten. Darauf kommt es doch an, um dem Bedürfnis nach Heimatverbundenheit Rechnung zu tragen. (Einzelbeifall BSW) Ich gebe zu, dass auch ich diesen Eingriff in die Natur durchaus kritisch sehe und ihn deshalb umso stärker hinterfrage. Ganz ohne Eingriffe ist die Erzeugung von Energie nicht zu gewährleisten; auch das haben meine Vorredner schon gesagt. Ob es nun die Kohleverstromung und ihre Tagebaue sind, die einen ungleich gewaltigeren Eingriff in die Landschaft und in den überregionalen Wasserhaushalt bedeuten, oder Photovoltaikanlagen, die mittlerweile riesige Wiesen- und Ackerflächen überdecken – (Beifall BSW) jede Form der Energiegewinnung hat ihre negativen Auswirkungen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag klar vereinbart, PV-Anlagen primär auf versiegelten Flächen und Dächern zu installieren. Aber wir müssen auch darüber sprechen, dass die Belastung durch den Ausbau von erneuerbaren Energien von Menschen in der Großstadt anders wahrgenommen wird als beispielsweise von Menschen in der Prignitz, in der Lausitz oder in der Uckermark. Die Energiewende darf nicht ideologisch oder mit Panikmache und gegen die Menschen erfolgen. (Beifall BSW) 2025 37 Sie kann nur gelingen, wenn man behutsam vorgeht und die Menschen vor Ort mitnimmt. Dazu gehört auch, dass einerseits die Kosten – Stichwort: Netzentgelte – fair aufgeteilt werden – Ansätze dafür gibt es – und andererseits die Bürger an den Gewinnen beteiligt werden, die Wertschöpfung also in Brandenburg, bei Brandenburger Unternehmen und Kommunen, bleibt und nicht bei Investoren weit weg von Brandenburg landet. Außerdem vertritt das BSW die Meinung, dass Windenergie nur dort sinnvoll ist, wo auch die entsprechenden Bedingungen vorliegen, wo die erzeugte Energie also entweder gespeichert oder in Stromnetze eingespeist werden kann. Was bleibt also festzuhalten? Erstens: Brandenburg hat schon eine große Anzahl an Windrädern. Das BSW wird sich dafür einsetzen, dass kein weiterer Wildwuchs stattfindet. Zweitens: Gemäß Koalitionsvertrag sollen erneuerbare Energien vorrangig dort ausgebaut werden, wo die notwendigen Netzanschlüsse vorhanden sind. Drittens: Die kommunalen Vertreter sollten in den Regionalen Planungsgemeinschaften Einfluss darauf nehmen, welche Gebiete als für Windkraft geeignet angesehen werden. Ihr Antrag ist in dieser Form zu kurz gefasst. Wir werden ihn daher ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Wir fahren fort. Für die Landesregierung wird Frau Ministerin Mittelstädt zu uns sprechen. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Das Thema des ins Plenum dieses Landtages eingebrachten Antrages ist weder neu, noch benennt der Antrag ein Problem, über das sich die Menschen in unserem Land ernsthaft Sorgen machen müssten. Windkraftanlagen im Wald sind erforderlich, um die Energiestrategie des Landes Brandenburg umzusetzen und die ambitionierten Ziele bei der Energiewende hin zu erneuerbaren Energien zu erreichen. Dabei ist es selbstverständlich, dass auch Flächen unseres landeseigenen Waldes berücksichtigt werden müssen. Schließlich befinden sich rund 25 % aller Waldflächen im Land Brandenburg im Landeseigentum. Natürlich ist uns allen bewusst, dass die Errichtung und auch der Betrieb einer Windkraftanlage im Wald nicht gänzlich ohne Folgen für die Umwelt möglich sind. Es besteht auch gar kein Anlass für mich, diese Auswirkungen auf die Umwelt an der Stelle zu negieren. Genau aus diesem wichtigen Grund werden diese Folgen durch die Planungen der Regionalen Planungsgemeinschaften und im späteren Genehmigungsverfahren auch durch das Landesamt für Umwelt in Grenzen gehalten, beispielsweise auch dadurch, dass in Naturschutzgebieten oder ökologisch wertvollen Waldgebieten keine Windkraftanlagen geplant bzw. genehmigt werden. Im Rahmen der Waldumwandlungsverfahren werden Kompensationsmaßnahmen festgelegt, mit denen sichergestellt ist, dass wichtige Waldfunktionen und der Waldbestand insgesamt erhalten bleiben. 38 Landtag Eine heutige moderne große Windkraftanlage beansprucht dauerhaft rund 0,4 Hektar Wald – nicht mehr, nicht weniger. (Lars Hünich [AfD]: Und die Straßen, der Ausbau?) In Brandenburg stehen 1,1 Millionen Hektar Wald. 2024 befanden sich 35 Windkraftanlagen von insgesamt etwa 4 000 im Landeswald; weitere 41 befinden sich in Planung. Die 35 Anlagen beanspruchen zusammen 14 Hektar. Die weiteren, sich in Planung befindlichen 41 beanspruchen weitere 16 Hektar. Summiert man beide, kommt man auf – sage und schreibe – 30 Hektar Beanspruchung an Wald von 275 000 Hektar Landeswaldfläche. Es kann hier niemand ernsthaft die Auswirkungen ins Verhältnis dazu setzen, was wir mit Blick auf eine klimaneutrale Energiewende durch die Aufstellung dieser Windkraftanlagen gewinnen werden. (Lars Hünich [AfD]: Doch!) Ein klarer, unverstellter Blick auf die geschilderten Relationen genügt, um zu erkennen, mit welcher Problemdimension wir uns hier beschäftigen. Um Ihre Argumentation in aller Deutlichkeit hervorzuheben: Wenn Sie auf der einen Seite den menschengemachten Klimawandel leugnen und die nachweislichen und tatsächlich bereits gravierenden Umweltauswirkungen durch die Nutzung von fossilen Energieträgern übersehen, aber auf der anderen Seite bei der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald von einer – ich zitiere aus Ihrem Antrag – „irrsinnigen Zerstörung unserer Heimat“ reden, muss ich mich an der Stelle wirklich fragen: Worüber reden wir hier eigentlich? Die Landesregierung wird und kann sich in generationenübergreifender Verantwortung von der Energiestrategie 2040 und ihren Klimaschutzzielen nicht abbringen lassen. Die Umsetzung wird gelingen, ohne unsere natürliche Ressource Wald merklich zu beeinträchtigen. Gerade das sollte uns zu großer Zuversicht und Objektivität veranlassen. Wir empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Rainer Genilke
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt eine Kurzintervention des Abgeordneten Drenske. Bitte schön. (Beifall AfD)
Peter Drenske AfD
Herr Präsident! Werte Kollegen! Frau Ministerin, ich stelle mir die Frage: Glauben Sie wirklich, was Sie hier gerade vorgetragen haben? Also ehrlich, wenn Sie etwas für das Klima tun wollen, dann wandeln Sie die 4 000 Hektar, die wir mittlerweile mit Windrädern zugepflastert haben, lieber in Wald um. Dann können Sie etwas für das Klima tun. (Beifall AfD) Sie erkaufen sich hier eine Akzeptanz durch massive Förderung und wissen genau, dass ein Großteil von diesem Dreck überhaupt gar nicht eingespeist wird, weil wir die Netzkapazitäten nicht haben, (Vereinzelt Beifall AfD) weil wir gar nicht in der Lage sind, diesen Strom so zu verwenden, wie wir ihn gerne einspeisen wollten. Jetzt dafür auch noch unseren Wald zu opfern, ist natürlich die absurdeste aller Ideen. Und wenn Sie sagen: Es sind bloß 14 Hektar bei 35 Anlagen – Herr Roick, Ihr Kollege, hat es vorhin selbst gesagt: 0,7 bis 1 Hektar pro Anlage –, dann ist nicht das mitgerechnet, was wir noch im Wald und im Boden vergraben. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Die Ministerin möchte nicht darauf antworten, sodass wir in der Tagesordnung fortfahren. – Die Abgeordnete Muxel hat noch einmal das Wort für etwa 5:30 Minuten. (Beifall AfD)
Kathleen Muxel AfD
Werter Herr Vizepräsident! Liebe Kollegen! Werte Brandenburger! Ich fange einmal hinten an. Frau Ministerin Mittelstädt, hinsichtlich der Zahlen gibt es wohl Diskrepanzen zwischen uns beiden. Die Sachlage war: Im Februar 2023 gab es 35 Windkraftanlagen auf Flächen des Landesbetriebs Forst, und am Stichtag 15. Januar 2023 waren bei Ihnen schon 155 Genehmigungsanträge eingegangen. Jetzt sagen Sie – und ich habe damit ein inhaltliches Problem, weil man so einfach nicht an Natur und Wald rangehen sollte –: Wenn wir Windkraftanlagen hinstellen und die Zuwegungen verdichten, dann machen wir woanders ja Waldumbaumaßnahmen, und das ist dann alles nicht so schlimm. – Dann frage ich mich, warum der liebe Herr Kollege Roick und ich gestern in der Mittagspause beim Haushaltskontrollausschuss saßen. Sie selbst wissen, dass Sie die Aufforderung haben, bis Mittwoch den Plan vorzulegen und dass der Landesrechnungshof festgestellt hat, dass Sie die Anforderungen aus dem Waldumbau nicht erfüllen. Sie haben sich das Ziel gesetzt, 10 000 Hektar umzubauen. 2024 hat die Landesregierung – so lange ist das noch nicht her; daran müsste sich auch die SPD noch erinnern – den Klimaplan beschlossen. Danach sollte es so sein, dass 8 364 Hektar jährlich umgebaut werden; geschafft wurden aber von 2011 bis 2021 jährlich nur 1 756 Hektar. Wenn wir jetzt weiter Windkraftanlagen bauen und dann wirklich den Waldumbau umsetzen wollen, dann werden das bei dem Tempo meine Enkelkinder höchstwahrscheinlich nicht mehr erleben. Dann haben wir das nächste Problem: Diese Windräder halten 20, 25 Jahre und müssen dann irgendwann entsorgt werden. Wir haben – die Kollegen haben darauf hingewiesen – Fundamentklötze im Boden, die auch den Wasserhaushalt verändern. Wir haben aber auch den Aufbau nach oben. Wir haben Flügel; das ganze Ding steht ja in einer gewissen Höhe, wird zerlegt, kommt auf Lkws und muss auch wieder abtransportiert werden. Und dann lesen wir, weil wir ja unser Entsorgungsproblem offensichtlich wie im letzten Jahrhundert lösen, dass nachts Lkws über die tschechische Grenze von Dresden über die Autobahn fahren und dort illegal alte Windkraftanlagen abkippen, weil wir hier noch nicht einmal unser eigenes Problem lösen können. (Beifall AfD) Zu Herrn Gursch möchte ich sagen: Das Wort „technologieoffen“ würden wir als AfD jederzeit unterschreiben. (Einzelbeifall CDU) Technologieoffen heißt nämlich auch – was ich seit Jahren sage –, dass wir Dinge aus dem Wald anders nutzen sollten. Schauen Sie einmal nach Skandinavien: Holzvergaseranlagen werden hier abgelehnt. Das ist eine wunderbare Sache. Suchen Sie einen unserer alten Anträge heraus. Herrn Roick möchte ich in Schutz nehmen. Er war schon öfter im Wald, sicher auch mit seinem Hund. Ich danke, dass Sie meine Region gut finden, wobei ich sagen muss: Ich hätte auch gern, dass es so bleibt. Das Wichtigste, was wir brauchen, sind zusammenhängende Waldgebiete. Was wir nicht brauchen, ist eine Zerstückelung der Landschaft. Wir selbst haben gesehen – ich komme aus einer Ecke, wo vor unserer Nase Tesla gebaut wurde –, dass 300 zusammenhängende Hektar Wald gefallen sind; jetzt sollen noch 114 Hektar hinzukommen. Was als Ausgleichsfläche geschaffen wurde – Grunow-Dammendorf und woanders –, ist zusammen keine große Waldfläche. Dadurch verlaufen Straßen, dazwischen liegen Dörfer. Was wir brauchen, sind zusammenhängende Waldflächen. Deshalb noch einmal: Wer seine Heimat hier in Brandenburg liebt, macht keine großen Waldflächen kaputt. Deshalb folgen Sie der Alternative für Deutschland. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Damit sind wir am Ende der Debatte, und wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/992, „Wald muss Wald bleiben – kein weiterer Ausbau von Windkraftanlagen im Landeswald“, ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich beende Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Für mehr Verkehrssicherheit in Brandenburg und Deutschland Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/998 (2. Neudruck) 2025 39 Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/1042 Ich eröffne die Aussprache. Sie beginnt mit dem Beitrag des Abgeordneten Skopec für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW und SPD)
Oliver Skopec BSW
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ein paar Jahre her, aber die Bilder haben sich mir eingeprägt: Ich war als Autofahrer mitten in der Woche am helllichten Tag unterwegs und sah einen Radfahrer leblos am Straßenrand liegen. Ich war der einzige Ersthelfer, setzte den Notruf ab und begann mit den Maßnahmen. Gemeinsam mit einem wenig später eintreffenden, sehr gut geschulten Busfahrer und einer, ich glaube, Grundschullehrerin habe ich die Wiederbelebungsmaßnahmen aufrechterhalten, bis der RTW 20 Minuten später eintraf. Das wäre angesichts einem Anfahrtsweg von drei Kilometern ein Thema für sich, ist heute aber nicht unsere Debatte. Wie ich später erfuhr, verstarb der ältere Herr im Krankenhaus. Ursächlich für seinen Sturz, bei dem er mit dem Schädel auf die Bordsteinkante prallte, war sein extrem hoher THC-Wert. Meine Damen und Herren, auf Bundesebene ist die Sache jetzt erst einmal gesetzt. Eine Politik, die dem einzelnen Bürger in seine privaten Entscheidungen und seine gesundheitlichen Abwägungen hineinregieren möchte, liegt mir persönlich fern, aber Rauschmittel haben im Straßenverkehr generell nichts verloren. (Beifall BSW, SPD und CDU) Vielleicht weiß der eine oder andere aus Erzählungen oder aus wilderen Jugendjahren, wie insbesondere die Kombination aus Cannabis und Alkohol zu Buche schlagen kann. Der von SPD und BSW hier gemeinsam eingebrachte Antrag ist deshalb ein wichtiges Signal an die Bundespolitik und für konsequente Sicherheitsmaßnahmen im Straßenverkehr, vor allem dort, wo wir sie ohne größere Mühen umsetzen können. Lassen Sie mich damit zum zweiten Themenkomplex dieses Antrags kommen: dem konsequenten Ausbau unserer Bundesautobahnen, zum Beispiel durch Seitenstreifen und Verkehrsbeeinflussungsanlagen. Viele kennen die Bilder von acht- oder gar zwölfspurigen Zubringern in amerikanischen Großstädten verbunden mit der Erkenntnis, dass dort, wo man mehr Verkehr zulässt, prompt mehr Verkehr entsteht. Ein Fass ohne Boden, könnte man sagen. Wie passt das zu unseren Bemühungen, beispielsweise mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verschieben? Das könnte man sich fragen. Zweifelsohne sind hier in Brandenburg wichtige Projekte im Gange. Das Entstehen eines Güterbahnhofs am Tesla-Werk in Grünheide nenne ich diesbezüglich nur exemplarisch. Doch Realität ist auch, dass diese Verschiebung im Güterverkehr kein einfaches Unterfangen ist und dass die Brandenburger Industrie auf die Agilität der Straße angewiesen ist. 40 Landtag Lassen Sie mich hier einen Bogen zur Großwetterlage spannen: Seit Wochen zerren wir hier von allen Seiten an dem unvermeidlich knappen Tischtuch des Landeshaushalts. Während wir zu Recht darüber streiten, wie der Kuchen zu verteilen ist, ist die übergreifende politische Frage doch: Wie schaffen wir es, dass dieser zu verteilende Kuchen endlich wieder größer wird? Es ist eine Binse, dass Wirtschaftswachstum immer auch Verkehrsaufwuchs bedeutet – und dabei spielen die Brandenburger Autobahnen eine tragende Rolle. Nichtsdestotrotz steht der heutige Antrag im Lichte der Verkehrssicherheit – und gerade hier muss sich Brandenburg nicht verstecken. Im Verkehrssicherheitsgesetz bilden die ungeschützten Verkehrsteilnehmer den Schwerpunkt. Paragraf 30 des Brandenburger Mobilitätsgesetzes – Präventive Verkehrssicherheitsarbeit – führt in der Praxis bereits zu einem sehr guten Austausch und zu Zusammenarbeit zwischen dem Infrastruktur- und dem Innenministerium. Ich habe mir auch sagen lassen, dass das aus Brandenburg stammende Theaterprojekt zur Verkehrserziehung von Schülern namens „ZeBra“ mittlerweile bundesweit Interesse und Nachahmung erfährt. Meine Damen und Herren, zum Thema Verkehrssicherheit werden wir in dieser Legislaturperiode sicherlich nicht zum letzten Mal gesprochen haben. Doch es ist wichtig, dass wir hier Schritt für Schritt vorwärtskommen, daher bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Wir fahren fort. Herr Abgeordneter Drenske hat das Wort für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD – Ludwig Scheetz [SPD]: Eigentlich Herr Münschke! – Lars Hünich [AfD]: Das haben wir geändert!)
Peter Drenske AfD
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD fordert, was notwendig ist, nicht, was gerade öffentlichkeitswirksam ist. (Steeven Bretz [CDU]: Aha!) Heute liegt uns ein Antrag der Regierungskoalition aus SPD und BSW vor, also SPD light. Er war eine kleine Überraschung – nicht weil er kluge Ideen enthält, sondern weil darin plötzlich das gefordert wird, was man in der letzten Legislaturperiode mit aller Härte verhindert hat: der sechsspurige Ausbau von Autobahnen in Brandenburg – exemplarisch dafür die A 13. Die Forderung wurde mehrfach gestellt, umfassend begründet, parlamentarisch durch die AfD eingebracht, und sie wurde kategorisch abgelehnt – insbesondere von den Kollegen von der SPD. (Lars Hünich [AfD]: Nee!) Nun lesen wir: Gleich vier Autobahnen sollen sechsspurig ausgebaut, mit Standspuren versehen und mit Verkehrsleitsystemen ausgestattet werden. – Das würde gut klingen, wenn es denn ernst gemeint wäre. Hier ist der Haken: Der Antrag ist ein Paradebeispiel für eine politische Nebelkerze. Eine Formulierung wie „die Landesregierung wird gebeten“ ist keine Forderung, meine Damen und Herren. Das zeugt nicht von politischer Entschlossenheit. Das ist ein freundlicher Wunschzettel – gerichtet an die eigene Regierung. Man fragt sich unwillkürlich: Wer regiert denn hier das Land? SPD und BSW. Wer stellt diesen Antrag? SPD und BSW. Man könnte meinen: Dann setzen Sie es doch einfach um! – Doch stattdessen inszeniert man sich mit einem Antrag, der einzig einem Zweck dient: Aktivität vorzutäuschen. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Diese Placebo-Politik, meine Damen und Herren, ist symptomatisch für eine Koalition ohne Profil und Richtung. Die Bürger sehen eine Regierung, die Rücktritte produziert, aber keine Zukunft gestaltet, die den Anschein von Handeln erweckt, ohne tatsächlich Verantwortung zu übernehmen. Im selben Atemzug versucht man, sich von dem Chaos reinzuwaschen, das man selbst angerichtet hat – etwa bei der absurden Cannabisregelung. Erst stimmt man im Bundestag für eine Verdreifachung der THC-Grenzwerte von 1,0 auf 3,5 Nanogramm, und dann fordert man hier plötzlich ein Null-Toleranz-Modell im Straßenverkehr. Das glaubt kein Mensch mehr. (Zuruf: Doch!) Die CDU betreibt die gleiche Augenwischerei. Forderungen, die Sie unter Minister Beermann und, Entschuldigung, Herrn Genilke selbst hätten umsetzen können, werden heute als frische Ideen verkauft: Unterstützung der Kommunen, Sanierung von Ortsdurchfahrten, Ausbau von Landesstraßen – alles längst überfällig und alles unter CDU-Verantwortung unterlassen. Das ist keine Politik, das ist politisches Selbst-Vergessen. Deshalb sagt meine Fraktion ganz klar: Nicht mit uns! Wir legen einen Antrag vor, der klar, konkret und verbindlich ist. Darin fordern wir: den Ausbau auf sechs Spuren, die Hochstufung der Projekte im Bundesverkehrswegeplan in die Kategorie „vordringlicher Bedarf“, die Ausstattung mit Verkehrsbeeinflussungssystemen dort, wo sie gebraucht werden, und vor allem die Schaffung zusätzlicher Lkw-Stellplätze, damit der Fernverkehr nicht zur Gefahr auf unseren Straßen wird. – Schauen Sie sich mal an, was auf der A 13 los ist. Das ist verantwortungsvolle Infrastrukturpolitik im Sinne der Bürger, der Pendler, der Wirtschaft. Es ist die Art von Politik, die dieses Land verdient: ohne ideologische Scheuklappen, ohne Dekorationsanträge, ohne Regierungstheater. Meine Damen und Herren, es gibt hier nur einen Antrag, der Klartext spricht, nur einen Antrag, der sich an der Realität und den Interessen Brandenburgs orientiert – das ist unser Antrag. Die Alternative für Deutschland fordert, was notwendig ist, und nicht, was gerade öffentlichkeitswirksam ist. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Wir fahren in der Debatte mit dem Beitrag des Abgeordneten Vogelsänger für die SPD-Fraktion fort. Bitte schön. (Beifall SPD und BSW)
Jörg Vogelsänger SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dieser Antrag ist an den Bund gerichtet; er kommt zur richtigen Zeit. Wir werden uns weiterhin entschieden für den Ausbau der Infrastruktur in Brandenburg einsetzen! (Beifall SPD und BSW) Was Sie von der AfD hier zusammenkonstruiert haben, ist schon ein Stück weit absurd. Man braucht dazu den Bund; das Land Brandenburg kann das nicht allein entscheiden. Dieser Antrag ist an den neuen Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder und auch – wo es um die Cannabis-Frage geht – an den neuen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und an den Deutschen Bundestag gerichtet. (Lars Hünich [AfD]: Das können Sie gebrauchen, Cannabis, das kann ich mir vorstellen!) Die Bundesregierung ist neu im Amt, der Deutsche Bundestag ist neu gewählt, und jetzt werden die Weichen für den weiteren Ausbau der Infrastruktur gestellt. Jetzt kommt es zu dem entscheidenden Punkt: Wir haben ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro, davon 300 Milliarden vom Bund, und unsere Aufgabe ist es, dafür zu kämpfen, dass von diesen 300 Milliarden Euro möglichst viel in Brandenburg ankommt und möglichst viel für die Verkehrssicherheit getan wird. (Beifall SPD und BSW) Jetzt bin ich bei dem strategischen Ansatz: Wir haben immer diese Diskussion zum Vordringlichen und Weiteren Bedarf. Es wird zu diesem Sondervermögen ein Ausführungsgesetz geben; darin steht dann die Zusätzlichkeit. Diese Zusätzlichkeit muss man auch begründen, und die beste Begründung ist die Verkehrssicherheit, denn Verkehrssicherheit rettet Menschenleben. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Melanie Matzies-Köhler [BSW]) Ich komme jetzt zu den entsprechenden Autobahnabschnitten, mit denen sich das gut begründen lässt. Da ist die A 12, eine der Autobahnen mit den meisten Unfällen und mit dem größten Lkw-Anteil in Deutschland. Deshalb werden wir fordern, dass diese Autobahn sechsstreifig ausgebaut wird. Das sorgt für mehr Verkehrssicherheit. Wenn sie ausgebaut wird, dann auch mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen, wie wir sie schon vor Frankfurt (Oder) haben, denn das ist wichtig: Wir brauchen die Zusätzlichkeit und wir brauchen zusätzlich mehr Verkehrssicherheit. Heute habe ich von einem Bürger eine E-Mail bekommen. Darin wird gefordert, dass nicht nur der Autobahnabschnitt bei Fehrbellin, A 24, sondern auch der Bereich von der A 10 bis zum Dreieck Wittstock sechsspurig ausgebaut wird. Dieser Abschnitt der A 24 bei Fehrbellin gehört zu den unfallträchtigsten in Deutschland, und insofern sehen wir Handlungsbedarf. Das werden wir natürlich vom Bund einfordern – auch, was dieses Sondervermögen betrifft. Jetzt komme ich noch einmal zu der Standstreifen-Frage. Gestern haben wir von unserem Verkehrsminister eine Antwort bekommen, und wegen der Zuständigkeit muss das auch dem Bund gesagt werden: 182 Kilometer Richtungsfahrbahn haben 2025 41 keinen Standstreifen. Das muss schnellstens geändert werden, weil Standstreifen Menschenleben retten. Ich habe es einmal erlebt, dass ich auf der Autobahn eine Panne hatte, und es war kein Standstreifen da. Da ist man froh, wenn man lebend wieder herauskommt. Den Standstreifen werden wir einfordern. Der Verkehrsminister wird bald an einer Verkehrsministerkonferenz teilnehmen und den neuen Bundesverkehrsminister kennenlernen. Es ist wichtig, dass da auch dieses Thema angesprochen wird. Meine Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde von der CDU: Ihr Antrag enthält viele gute und richtige Dinge, aber es geht um einen Antrag in Richtung Bund. Es geht um einen Antrag in Richtung des Verantwortungsbereichs der neuen Bundesregierung und des neuen Bundestages, und das machen wir, Frau Walter-Mundt, gerne gemeinsam, auch gegenüber dem neuen Bundesverkehrsminister, Herrn Patrick Schnieder, zu fordern, dass mit diesen 300 Milliarden Euro möglichst schnell Projekte umgesetzt werden und das Geld möglichst für die Verkehrssicherheit eingesetzt wird. Da haben wir eine Gemeinsamkeit. Wir sind jetzt in den Haushaltsberatungen, und es geht auch um die Frage, was das Land tut. Ich will eines sagen: Mit „Lieber sicher. Lieber leben.“ haben wir die längste Kampagne für Verkehrssicherheit in Deutschland, und das werden wir fortführen. Wir haben einen Haushaltsplanentwurf, und jetzt will ich mich einmal bei Minister Detlef Tabbert bedanken – er bekommt ja nicht nur Lob. (Heiterkeit SPD und CDU) Wir haben an dieser Stelle nicht gekürzt; wir haben einen kleinen Aufwuchs. Das zeigt: In Brandenburg haben Verkehrssicherheit und Verkehrssicherheitsarbeit Priorität, und so werden wir es auch weiterhin handhaben! (Beifall SPD und BSW sowie von Minister Daniel Keller) Jetzt komme ich zu der Freigabe oder Teillegalisierung von Cannabis. Das ist keine Freigabe; das ist eine Teillegalisierung. Viele verwechseln das mit einer Freigabe oder – noch viel schlimmer – der Freiheit, mit Cannabis am Straßenverkehr teilzunehmen. Ich sehe diesen Grenzwert von 3,5 Nanogramm sehr kritisch, weil man Cannabis nicht mit Alkohol vergleichen kann: Man weiß nicht, was in dem Gras ist, das man gerade raucht. Der Abbau im Körper erfolgt sehr langsam; man liegt also ganz lange über 3,5 Nanogramm. Darüber muss auf jeden Fall in der Öffentlichkeit diskutiert werden – und es muss aufgeklärt werden, dass die Teillegalisierung nicht die Freiheit umfasst, so am Straßenverkehr teilzunehmen. Jeder, der das tut, gefährdet sich und andere; er gefährdet Menschenleben. Das müssen wir ganz deutlich machen. Und es geht gar nicht, dass wir für das Fahrradfahren mit Cannabis keinen festgelegten Grenzwert haben. Das muss nachgeholt werden; da sind der Bundesgesetzgeber und der Deutsche Bundestag gefragt. Wir werden um Gelder für die Verkehrssicherheit kämpfen. Verkehrssicherheit ist lebenswichtig, und deshalb wünsche ich mir eine breite Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall SPD und BSW) 42 Landtag
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Das hat eine Kurzintervention hervorgerufen, und deshalb hat Herr Abgeordneter Drenske noch einmal das Wort.
Peter Drenske AfD
Herr Präsident! Werte Kollegen! Lieber Herr Vogelsänger, Sie sagten, der Antrag komme zur richtigen Zeit. (Jörg Vogelsänger [SPD]: Ja!) Sie waren auch jahrelang Minister. Ich bin seit fünf Jahren im Landtag. In der letzten Legislaturperiode war der Ausbau der A 13 hier stets ein Thema – es hieß immer: Wir können da gar nichts machen. Jetzt ist Ihr Antrag erst einmal so ausgelegt, dass Sie zwei Sachen komplett vermischen, nämlich die Infrastruktur und das Betäubungsmittelgesetz. Das halte ich für bedenklich, weil diese Nulltoleranz schon nach der Straßenverkehrsordnung gilt; darin ist schon alles geregelt. Insofern weiß ich nicht, was das in dem Antrag bringen soll. Das Zweite: Was bei Ihnen fehlt, haben wir in unseren Antrag geschrieben, nämlich die Parkplatzsituation. Wenn Sie jeden Tag auf der A 13 fahren – wie ich –, merken Sie, die stehen da nicht nur bis zur Einfahrt. Die stehen da mittlerweile schon bis zur ersten Spur hinaus! Das ist ein Problem, das wir lösen müssen – und nicht, ob wir diese 3,5 Nanogramm jetzt wieder auf 1 Nanogramm zurücknehmen oder ähnliche Dinge. Helfen Sie uns, die Infrastruktur so zu verändern, dass wir endlich mit dem Autobahnausbau vorankommen, und blockieren Sie nicht unsere Anträge! (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Herr Vogelsänger hat die Möglichkeit, zu reagieren – wovon er Gebrauch macht. (Steeven Bretz [CDU]: Die komplette AfD-Führung ist außerhäusig!)
Jörg Vogelsänger SPD
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Alles zu seiner Zeit; es ist nicht unendlich viel Geld da. Ich will eines sagen: Brandenburg hat immer die Planungsmittel für Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen zur Verfügung gestellt. Wir haben jetzt eine andere Zuständigkeit, und wenn beim Bund ein Zusatzprogramm von 300 Milliarden Euro zur Verfügung steht, ist es doch verdammt noch mal unsere Pflicht, dafür zu kämpfen, dass das für Brandenburg und für die Verkehrssicherheit eingesetzt wird! – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Rainer Genilke
Wir fahren in der Debatte fort. Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Walter-Mundt zu uns.
Nicole Walter-Mundt CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Liebe Gäste! Der vorliegende Antrag von SPD und BSW befasst sich mit dem wichtigen Thema Verkehrssicherheit in Brandenburg. Wir sind uns zunächst einmal darin einig, dass eine leistungsfähige und moderne Infrastruktur dazu beiträgt, die Unfallzahlen deutlich zu senken. Es ist auch nicht neu, dass wir als CDU natürlich für einen sechsspurigen Ausbau der im Antrag genannten Autobahnabschnitte stehen. Allerdings sind wir über die Zielstellung von SPD und BSW doch einigermaßen verwundert. Denn gerade mit Blick auf die Unfallstatistik müsste der Schwerpunkt hier in Brandenburg in Sachen Verkehrssicherheit ein vollkommen anderer sein. Die Unfallzahlen der zurückliegenden Jahre sprechen eine klare und eindeutige Sprache. Fest steht: In Bezug auf tödliche Unfälle sind es die Landesstraßen und Alleen – die in einem schlechten Zustand sind –, die sich bei uns in Brandenburg als besonders gefährlich erweisen. Es sind außerdem die Alltagsverkehre vor Ort in unseren Städten und Gemeinden, die die höchste Unfallfähigkeit aufweisen. Statistisch gesehen ist also der Weg über die Ampel, die Querung einer Straße zu Fuß oder mit dem Fahrrad eindeutig gefährlicher als die Fahrt mit dem Auto von Berlin nach Hamburg über die vierspurige Autobahn. Die Landesregierung hat zudem erst vor wenigen Monaten das „Verkehrssicherheitsprogramm 2034“ vorgestellt. Mit Blick auf die notwendigen Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit sollten wir uns also erst einmal auf unsere Programme und unsere Hausaufgaben im Land konzentrieren, bevor wir mit dem Finger auf den Bund zeigen. An dieser Stelle möchte ich daher für unseren Entschließungsantrag unter dem Titel „Sicher unterwegs in Brandenburg“ werben. (Beifall CDU) Er legt einen Schwerpunkt auf die Maßnahmen des Landes für mehr Verkehrssicherheit, die wir in unserer Verantwortung tatsächlich beeinflussen und fördern können. Doch die Regierungskoalition aus SPD und BSW sowie der Verkehrsminister ergreifen nicht die notwendigen Maßnahmen; denn selbstverständlich ist es wichtig, dass wir die Präventionsarbeit in den Kommunen und an unseren Schulen weiter ausbauen und stärken. Hier gehen Ordnungsbehörde, örtliche Polizei und Verkehrswacht Hand in Hand. Sie kennen die Situation der Verkehrsunfallschwerpunkte vor Ort am besten und können gezielte Maßnahmen identifizieren. Deshalb ist es auch so wichtig, dass wir die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau finanziell deutlich besser untersetzen. Mit diesen Mitteln bauen unsere Kommunen nämlich sichere Schulwege, innerörtliche Radwege, Querungshilfen und sichere Kreisverkehre. Diese Richtlinie ist mit Blick auf den Haushalt deutlich unterfinanziert, wenn es darum geht, unsere Kommunen beim Umbau ihrer Verkehrsinfrastruktur angemessen zu unterstützen. Auch unsere Landesstraßen kommen unter dieser Koalition und dieser Regierung deutlich zu kurz. Wir fordern mit Blick auf den maroden Zustand vieler Straßen und das Fehlen von Radwegen in Verantwortung des Landes daher erneut ein Sonderprogramm für Straßensanierung. Bodenwellen, Frostschäden, Schlaglöcher und fehlende Leitplanken entlang unserer Alleen sind vielerorts für die schweren Unfälle mitverantwortlich. Stellenweise könnten moderne Leitsysteme und intelligente Temporegelungen helfen. Doch fest steht: Vor allem ein gutes, saniertes Landesstraßennetz reduziert Unfälle und rettet Leben. Ich möchte zum Schluss meiner Ausführungen kommen und dabei noch einmal auf das Thema Cannabis und THC-Grenzwerte zu sprechen kommen. Es ist zwar richtig, dass wir uns Gedanken darüber machen müssen, welche THC-Grenzwerte im Straßenverkehr gelten sollten. Doch damit bekämpfen wir nur ein Symptom und nicht die Ursache. Richtig ist: Wer Drogen konsumiert, der sollte und muss das Fahrzeug stehen lassen. (Beifall CDU sowie des Abgeordneten Peter Drenske [AfD]) Richtig ist aber auch: Wer den Drogenkonsum erst legalisiert, erweist der Verkehrssicherheit einen Bärendienst. (Beifall CDU) Die Teillegalisierung von Cannabis gehört rückgängig gemacht. Dies wäre nicht nur ein Beitrag zum Schutz der Gesundheit, sondern auch ein deutlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit. (Beifall CDU) In diesem Zusammenhang bitte ich um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Lassen Sie mich noch eines sagen: Herr Skopec, Sie haben aus Ihrer Erinnerung den Unfall beschrieben, der sicherlich schrecklich war und den niemand erleben möchte. Aber ja, ich gehe davon aus, dass das, was Sie erlebt haben, auch in einer Kommune passiert ist. Herr Drenske, Sie sagten, wir hätten nichts gemacht. Ich kann Ihnen sagen, dass wir als CDU die Verbesserung der Straßensituation in den Jahren 2023 und 2024 stark gefördert haben. 80 bis 85 Millionen Euro hatten wir gefordert, 72 Millionen Euro waren es dann. Landesstraßen wurden also saniert. Es muss noch mehr getan werden; darin sind wir uns einig. Herr Vogelsänger, seien Sie mir nicht böse. Ich verstehe ja die Intention, wenn Sie sagen, dass Sie den Bundesfonds nutzen wollen. In dem Ziel, dass wir im Land Brandenburg davon profitieren, sind wir uns wirklich einig. Aber es trifft nicht zu, dass sich nur so die Verkehrssicherheit erhöhen ließe. Ich glaube, wir müssen erst einmal unsere Hausaufgaben machen, Verantwortung im Land übernehmen, und dann können wir gern weiterreden. Für Gespräche sind wir immer offen. – Vielen Dank. (Beifall CDU – Jörg Vogelsänger [SPD]: Machen wir doch!)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Tabbert zu uns. 2025 43 Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der sechsstreifige Ausbau der Autobahnen A 10 – westlicher Berliner Ring –, A 12 und A 13 ist der Landesregierung seit Langem ein wichtiges Anliegen im Interesse der Erhöhung der Verkehrssicherheit, werden diese Autobahnabschnitte doch fast täglich in Verkehrsmeldungen wegen Staus und Unfällen genannt. Die Autobahn A 10 auf dem Berliner Westring wurde bisher nur in bestimmten Abschnitten ausgebaut. Hier muss der Standard insgesamt den aktuellen Erfordernissen angepasst werden. Für die A 12 und die A 13 fordert das Land seit Langem mit Nachdruck den Planungsbeginn durch den Bund. Gerade für die Autobahn 12 ist aufgrund des hohen Anteils des Schwerlastverkehrs in und aus Richtung Osteuropa der Bedarf hoch. Die A 13 verbindet die Hauptstadtregion mit europäischen und nationalen Metropolregionen und ist das Tor zur Lausitz. Auch wenn die Zuständigkeit für die Autobahnen beim Bund liegt – und damit bei der Autobahn GmbH –, hilft mir und meinen Mitarbeitern das Signal des Landtags für die weiteren Gespräche mit dem Bund. Ein wichtiges Anliegen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm ist die digitale Verkehrssteuerung. Ein verbesserter Verkehrsfluss und die Vermeidung von Stauerscheinungen tragen zur Verringerung von Umweltbelastungen und des Unfallgeschehens bei. Auch wenn die Regelungs- und Entscheidungskompetenz hierfür beim Bund liegt, ist ein ständiges Werben für den Einsatz telematischer Systeme – wie an der Autobahn 24 – eine Aufgabe der Landesverwaltung, die hiermit klar bestätigt wird. Seit der gesetzlichen Freigabe von Cannabis müssen wir uns mit der Frage auseinandersetzen, wie wir damit im Straßenverkehr umgehen. Hierzu habe ich eine ganz klare Auffassung: Das Fahren unter dem Einfluss von psychoaktiven Substanzen wird von mir grundsätzlich abgelehnt. (Beifall BSW, SPD und CDU) Dies schließt neben THC ausdrücklich auch Alkohol und Betäubungsmittel ein. Ausweislich der Brandenburger Verkehrsunfallbilanz des Jahres 2024 nahmen die Unfälle unter Einfluss von THC zu. Um diesem Trend frühzeitig entgegenzuwirken, muss auf die Auswirkungen von THC auf den Straßenverkehr ganz besonderes Augenmerk gelegt werden. Daher wird die Forderung nach einer Angleichung der allgemeinen Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes an die Regelungen für Fahranfängerinnen und Fahranfänger begrüßt und unterstützt. In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln nach wie vor Hauptunfallursache ist. So waren die Unfallzahlen im Jahr 2024 zwar rückläufig; jedoch kamen immer noch 1 126 Unfälle aufgrund von Alkohol zustande: Und besonders tragisch: Neun Menschen verloren dabei ihr Leben, und viele andere wurden zum Teil schwer verletzt. Auch hier muss mehr getan werden. Das für Fahranfängerinnen und Fahranfänger geltende Alkohol- und Cannabisverbot zeigt dort bereits seit Längerem Wirkung. Bereits kurz nach der Einführung des Alkoholverbots wurde durch die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen festgestellt, dass dieses Verbot einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gerade in der jungen Zielgruppe leistet. Ob und inwieweit die verkehrsmedizinischen Erkenntnisse zum Führen von 44 Landtag Kraftfahrzeugen unter Einfluss von Cannabis auch auf Radfahrerinnen und Radfahrer übertragbar sind, kann ich nicht abschließend beurteilen. Meine Position ist eindeutig: Drogen und Alkohol haben generell im Straßenverkehr kein Platz; denn man gefährdet nicht nur sich, sondern – was besonders tragisch ist – auch andere, unabhängig von der Art des geführten Fahrzeugs. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
Rainer Genilke
Ich schaue jetzt noch einmal in Richtung der BSW-Fraktion. – Sie verzichtet auf Ihre restliche Redezeit. Deshalb kommen wir zur Abstimmung. Als Erstes wird der Änderungsantrag der AfD-Fraktion unter dem Titel „Für einen besseren Verkehrsfluss im Fernverkehr und daraus resultierend mehr Verkehrssicherheit für Brandenburgs Bevölkerung“, Drucksache 8/1047, zur Abstimmung gestellt. Wer mit diesem Änderungsantrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich komme zum zweiten Antrag, dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 8/998, 2. Neudruck. Der Titel lautet: „Für mehr Verkehrssicherheit in Brandenburg und Deutschland“. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen. Der dritte Antrag ist der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, Drucksache 8/1042, unter dem Titel „‚Sicher unterwegs in Brandenburg‘ – Alltagsverkehre stärker in den Fokus nehmen“. Wer mit diesem Entschließungsantrag einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Bund und den Ländern über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1 und 2 GG (NOOTS-Staatsvertrag) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/739 1. Lesung Ich eröffne die Aussprache. Zu uns spricht für die Landesregierung Minister Dr. Grimm. (Beifall SPD und BSW) Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrter Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Ministerpräsident hat im Februar für Brandenburg den NOOTS-Staatsvertrag unterzeichnet und damit ein klares Bekenntnis zur gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern für den einheitlichen Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung abgegeben. Die übrigen 15 Länder sowie der Bund haben ebenfalls bereits unterzeichnet, was die zentrale und herausgehobene Bedeutung dieses Staatsvertrags unterstreicht. Für die Wirksamkeit bedarf es der Ratifizierung durch den Bund und durch mindestens elf Bundesländer, und zwar bis zum 30. Juni 2026. Deswegen beschäftigen wir uns auch mit diesem Thema. Worum geht es beim National Once-Only-Technical-System, kurz: NOOTS? Es geht darum, dass staatliche Stellen – damit meine ich wirklich Stellen vom Bund bis hinunter zur Gemeinde, also alle Ebenen – zukünftig Angaben vom Bürger nur noch einmal erheben. Wenn man das mit dem heutigen Stand der Dinge vergleicht, ist das schon eine kleine Revolution; denn bislang müssen Bürgerinnen und Bürger immer, wenn sie irgendwo etwas beantragen, alle Angaben erneut machen; das kostet Zeit, Kraft und Nerven. Zukünftig wird es so sein, dass die Doppelerhebung von Daten verboten ist, das heißt, Daten, die dem Staat einmal vorliegen, werden – und das ist dann konkret NOOTS – über eine Datenautobahn für jede Leistung, die ein Bürger abfragt, zur Verfügung gestellt. Einzige Voraussetzung ist, dass der Bürger dem zustimmt. Beantragt zum Beispiel eine Studentin BAföG online, muss sie die erforderliche Mietbescheinigung nicht mehr beifügen. Stattdessen wird diese vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung – eine entsprechende Zustimmung vorausgesetzt – über das NOOTS bei der örtlichen Stadtverwaltung abgerufen. Meine Damen und Herren, um NOOTS in Gang zu bekommen, müssen wir natürlich konsequent unsere Verwaltungsleistungen online verfügbar machen und unsere Register digitalisieren. Ich verschweige nicht, dass hier noch erhebliche Arbeit vor uns liegt. Aber wir sind dabei, und wir werden das auch schaffen. Mit der Datenautobahn NOOTS werden diese Angebote dann so verknüpft, dass die Leistung für die Bürgerinnen und Bürger viel bequemer als bisher abrufbar ist. Und das ist getreu unserem Landesmotto „Es kann so einfach sein“ schließlich auch das Ziel unserer Arbeit. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. (Beifall SPD, BSW und CDU)
Rainer Genilke
Vielen Dank, Herr Minister. – Wir fahren mit dem Beitrag der AfD-Fraktion fort. Für sie spricht Herr Abgeordneter Filter. (Beifall AfD)
Benjamin Filter AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Das sogenannte NOOTS wurde am 13. März von Ihnen, Herr Minister, im Rechtsausschuss kurz erwähnt. Sie erläuterten dort auch den Staatsvertrag, der nun an den Hauptausschuss überwiesen werden soll. Das ist aus unserer Sicht genügend, aber eben nicht ausreichend. Denn: Netzpolitik und Digitalisierung waren bisher nur Objekt der Landespolitik. Wir wollen diese aber zum Subjekt der Landespolitik machen. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Der Ausschuss für Recht und Digitalisierung ist dabei inhaltlich zuständig. Wir fordern eine Überweisung und eine Anhörung an den mitberatenden Ausschuss, um Pro und Kontra zu prüfen. (Vereinzelt Beifall AfD – Minister Daniel Keller: Wird es dann zum Subjekt?!) Lassen Sie mich diese Gelegenheit nutzen und Folgendes erwähnen: Das Once-Only-System soll einmal Datenübermittelung an Behörden möglich machen. „Einmal abgeben und nie wieder anfassen“ – so sagten Sie es gerade sinngemäß. Seit 2018 aktiv, wird es nun mit dem Einer-für-Alle-Prinzip in Deutschland umgesetzt, immerhin „rasante“ sieben Jahre nach der eigentlichen Einführung. Doch Brandenburg ist bei der nationalen Umsetzung anscheinend nur Zaungast, während zum Beispiel NRW vorangeht und Pilotprojekte umsetzt. War die Digitalisierung in der vorherigen Legislaturperiode Chefsache bzw. wurde sie zu dieser erklärt, so ist das, was Sie auf diesem Gebiet in dieser Legislaturperiode leisten, ein Armutszeugnis. In weiteren Debatten werden wir drei Punkte hart ausfechten: (Steeven Bretz [CDU]: Ah!) Nummer eins: Die F13 aus Baden-Württemberg sollte jeder hier im Plenum kennen bzw. jeder sollte sich fragen, weshalb so etwas in Brandenburg noch nicht wirklich vorhanden ist. Es zeigt sich, dass das Thema KI zentral eingebettet werden muss. Punkt zwei betrifft die digitale Souveränität im 21. Jahrhundert, die für jede Nation entscheidend sein wird. Wir werden darauf hinwirken, dass nationale Lösungen bevorzugt entwickelt werden. Punkt drei – zu guter Letzt ein wichtiger Punkt für unsere Wählerinnen und Wähler und mit Sicherheit auch für viele Ihrer Wählerinnen und Wähler –: Ein Recht auf analoges Leben muss gewahrt bleiben. Niemand darf durch Digitalisierung ausgegrenzt oder auch nur begrenzt werden. (Beifall AfD) Wir stimmen daher der Überweisung an den Hauptausschuss zu und stellen gleichzeitig den Antrag auf begleitende Überweisung an den Ausschuss für Recht und Digitalisierung zur Mitberatung. – Vielen Dank. (Beifall AfD) 2025 45
Rainer Genilke
Danke schön. – Wir fahren in der Debatte fort. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Stohn zu uns.
Erik Stohn SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Für viele Menschen in Deutschland ist der Gang zur Behörde in etwa so sexy wie der Gang zum Zahnarzt. Das liegt auch daran, dass die Digitalisierung in Deutschland nur wenig in Fahrt kommt. Das ständige Ausfüllen, immer und immer wieder, mit den gleichen Daten schafft Frust über die Bürokratie bei Bürgern und Behörden gleichermaßen. Derzeit sind die Datenbestände in Deutschland weder beim Bund noch bei den Ländern oder den Kommunen technisch vernetzt. Werden Informationen zur Beantragung einer Verwaltungsleistung, sei es BAföG, Bürgergeld oder Elterngeld, benötigt, können diese nicht einfach behördenübergreifend abgerufen werden. 2025 – warum ist das noch so? Das geht doch auch einfacher! Und nun kommt NOOTS: das Nationale Once-Only-Technical-System, eine Datenautobahn, mit der wir einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung unseres Landes machen. Damit wird es möglich, dass die Bürgerinnen und Bürger „once only“ – einmalig – ihre Daten eingeben, und diese verbleiben dann beim Staat. Voraussetzung ist, dass die Bürgerinnen und Bürger eingewilligt haben. Der Datenschutz wird gewährleistet, um hier gleich Bedenken von rechts auszuräumen. Der Datenschutz ist gewährleistet. Das ist auch mir ganz wichtig. Seien wir ehrlich miteinander: Wenn NOOTS schon in Betrieb wäre, dann wäre es vielen Bürgerinnen und Bürger leichter gefallen, die Sache mit der Grundsteuer zu erledigen, das heißt, die Grundsteuererklärung zu erstellen. Das neue System ist also ein riesiger Beitrag zum Bürokratieabbau – wir hatten das Thema heute schon auf der Tagesordnung – und sorgt dafür, dass in Brandenburg viele Dinge einfacher laufen. (Beifall SPD, BSW und CDU) NOOTS ist der „Boost“, den die deutsche Verwaltung braucht. (Heiterkeit SPD, BSW und CDU) Wir haben heute Morgen von den enormen Bürokratiekosten geredet. Es ist einfach, das, was es braucht. Und für die Zustimmung zum Staatsvertrag braucht es die Zustimmung des Landtags. Deswegen: Lassen Sie uns gemeinsam Brandenburg auf die Datenautobahn bringen! Stimmen Sie zu! Machen Sie nicht noch eine Extrarunde über den Digitalausschuss! Darüber haben wir dort schon gesprochen. Der Staatsvertrag muss jetzt in Kraft treten, damit weiterhin gilt: „Brandenburg. Es kann so einfach sein.“ (Beifall SPD, BSW und CDU – Steeven Bretz [CDU]: Das war ein richtiger Blockbuster!) 46 Landtag
Rainer Genilke
Herzlichen Dank für die völlig neuen Ansichten. – Jetzt darf ich mich auf den Beitrag des Abgeordneten Gursch von der CDU-Fraktion freuen. (Minister Daniel Keller: Die Messlatte ist hoch!)
Corrado Gursch CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Also, bei „NOOTS ist der Boost“ kann ich, glaube ich, nicht mithalten. (Heiterkeit) Ich versuche trotzdem, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zu sprechen. Mit diesem Vorhaben bringen wir etwas auf den Weg, das für eine moderne, digitale Verwaltung steht. Das Land Brandenburg hat den Staatsvertrag am 28. Februar 2025 unterzeichnet. Nun liegt es also an uns, dem vorliegenden Gesetzentwurf in der 1. Lesung die erforderliche Zustimmung für die Überweisung zu erteilen. Worum geht es? Mit NOOTS schaffen der Bund und die Länder gemeinsam ein digitales System, mit dem Nachweise und Daten automatisiert zwischen Behörden ausgetauscht werden können, ohne dass Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen sie mehrfach einreichen müssen. Das entlastet nicht nur die Menschen in unserem Land, sondern bringt gerade in einem Flächenland wie Brandenburg echte Verbesserungen. Wer in der Prignitz, im Spreewald oder in der Uckermark lebt, soll nicht aufwendig Unterlagen zusammentragen oder mehrfach bei Ämtern vorsprechen müssen. Künftig läuft das alles einfach, digital und sicher. Auch für unsere Verwaltungen, insbesondere in den Landkreisen und Kommunen, ist das eine dringend notwendige Unterstützung: Sie erhalten Zugang zu einer bundesweiten, modernen Infrastruktur, die Verwaltungsprozesse beschleunigt und Ressourcen spart. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Aufgabe ist es, heute in der 1. Lesung zu beraten und dann, in der 2. Lesung, die formale Zustimmung des Landtags zu erteilen. Wir als CDU-Fraktion sagen klar: Wir stehen hinter diesem Projekt. NOOTS ist ein Gewinn für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen sowie ein weiterer Schritt hin zu einer leistungsfähigen digitalen Verwaltung. Aber, liebe Regierungskoalition, das heißt nicht, dass das Thema der Digitalisierung der Verwaltung damit abgeschlossen ist; hier muss noch ein bisschen mehr kommen. Wir sind gespannt, was in den nächsten Monaten noch alles vorgelegt werden wird. Als konstruktive Opposition werden wir natürlich unseren Beitrag dazu leisten. – Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und BSW)
Rainer Genilke
Fortsetzen werden wir die Debatte mit dem Beitrag des Abgeordneten Skopec von der BSW-Fraktion. (Beifall BSW und SPD)
Oliver Skopec BSW
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zum NOOTS-Staatsvertrag beraten wir heute über eine zentrale Grundlage für den digitalen Start in die Zukunft – über das sogenannte Once-Only-Prinzip. Wir stehen diesem Prinzip mit einer klaren Pro-Haltung, aber nicht naiv gegenüber. Wer es mit der Verwaltungsmodernisierung ernst meint, muss auch die Datenhoheit und den Datenschutz ernst nehmen. Ziel des Systems ist es, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nur einmal an eine öffentliche Stelle übermitteln müssen – etwa bei der Geburt eines Kindes, beim Umzug oder bei der Beantragung von Sozialleistungen – und die Verwaltung dann auf vorhandene Daten zurückgreift, wenn – und nur wenn – die betroffene Person dem zustimmt. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Ressourcen. Wir haben es heute schon einmal gehört: Der Nationale Normenkontrollrat beziffert das Einsparpotenzial auf bis zu 84 Millionen Stunden Bearbeitungszeit jährlich. Ein Beispiel: Wer BAföG beantragt, muss heute noch Unterlagen von verschiedenen Ämtern zusammentragen. Mit NOOTS könnten diese, bei Zustimmung des Antragstellers, direkt aus den Registern abgerufen werden. Das funktioniert nicht nur national; denn auch auf europäischer Ebene wird Once-Only vorbereitet. Ihre Tochter möchte in Spanien studieren? Die Einschreibung soll künftig digital von Brandenburg aus möglich sein. Sie wollen ein Fahrzeug in Frankreich kaufen? Das erfordert keinen Gang zur Behörde mehr; die Daten werden bei Bedarf übermittelt. Allerdings: Allein in Deutschland gibt es über 375 zentrale und dezentrale Register, die bislang kaum vernetzt sind. Der Datenschutz ist ein berechtigtes Thema und bleibt es. Die Wiederverwendung von Daten darf nur nach informierter Zustimmung erfolgen. Deshalb begrüßen wir diese Initiative und diesen Entwurf ausdrücklich. Jetzt können weitere technische Details geklärt und mit Sachverständigen besprochen werden. Unser Ziel ist ein digitales Verwaltungssystem, das bürgerfreundlich ist, aber nicht auf Kosten der informationellen Selbstbestimmung geht. Mehr Service, weniger Papier also, ohne dass der gläserne Bürger entsteht: Das ist unser Ja zum NOOTS – mit Augenmaß und Verantwortung. – Ich danke Ihnen. (Beifall BSW, SPD und CDU)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Ich schaue noch einmal in Richtung der Regierungsbank, die aber offensichtlich keinen Bedarf mehr an Redezeit hat, obwohl sie zur Verfügung stünde. Dann kommen wir zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung unter dem Titel „Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Bund und den Ländern über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1 und 2 GG (NOOTS-Staatsvertrag)“, Drucksache 8/739, an den Hauptausschuss. Wer mit dieser Überweisung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen. Zweitens hat die AfD-Fraktion beantragt, den Gesetzentwurf ebenfalls in den Ausschuss für Recht und Digitalisierung zu überweisen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Weidetierhalter nach Wolfsübergriffen schneller und einfacher entschädigen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/683 Die Debatte eröffnet für die einreichende AfD-Fraktion der Abgeordnete Jank. Bitte sehr. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Der Gezwirbelte! Der Kaiserliche!)
Fabian Jank AfD
– Jawoll! – Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Liebe Tierhalter! Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Tierbestand zu Hause: Sie müssen diese Tiere täglich zweimal füttern, Wasser auf die Weide bringen und die Koppelfläche wechseln. Wenn die Jungtiere erstmals abkalben, stehen Sie mitten in der Nacht auf, um sich zu versichern, dass alles in Ordnung ist, oder Sie gehen einfach so noch einmal raus, um nach dem allgemeinen Wohlbefinden der Tiere zu schauen. All das machen Sie, weil Sie in der Landwirtschaft ihre wahre Berufung erkannt haben – und auch davon leben müssen. Die unzähligen privaten Tierhalter sollen natürlich auch nicht vergessen werden. Sie tragen ganzjährig Verantwortung für ihre Tiere. Sind sie krank oder wollen sie in den Urlaub fahren, müssen sie sich darauf verlassen, dass andere ihre Arbeit übernehmen. Eines Morgens – Sie gehen auf die Weide – dann der Schock: Ein Wolfsriss – tote Tiere liegen da, mit aufgerissenen Kehlen, abgenagten Leibern und Gedärmen, die nach außen drängen; und dort hinten, völlig verschreckt, ein überlebendes Muttertier. Sie hinkt, denn auch ihr Leib wurde angefressen. Dieses Tier wird noch am selben Tag gekeult werden müssen. Das überlebende Jungtier müssen Sie dann an der Flasche großziehen. 2025 47 Und als wäre das nicht genug, dürfen Sie sich im Anschluss noch mit einem Rissgutachter und allerlei Bürokratie herumschlagen; denn es könnte ja sein, dass nicht ein Wolf, sondern die bekannten Brandenburger Wildhunde Ihre Tiere getötet haben. Die offiziellen Zahlen der Landesregierung zeigen, dass es im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2024 nur vier Fälle bei fast 500 Nutztierrissen im Land Brandenburg gab, in denen ein Wolf als Schadensverursacher ausgeschlossen werden konnte. Das ist noch nicht einmal 1 % aller Fälle von Nutztierrissen. Trotzdem ist es nicht unüblich, dass Tierhalter in Brandenburg ein halbes bis Dreivierteljahr warten müssen, bis sie ihre Entschädigungszahlung erhalten. Dabei wird freilich nur der bloße Marktwert erstattet. Hat man sich als Züchter von Herdbuchtieren hervorgetan, sich sogar im Ausland einen Namen gemacht, werden damit noch nicht einmal die wirtschaftlichen Schäden beglichen. Wir haben ein Problem in Brandenburg. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Der ökologische Hotspot des beweideten Dauergrünlands in Brandenburg ist seit mehr als einem Jahrzehnt stark in Bedrängnis. Die Rückkehr des Wolfes stellt Weidetierhalter vor große Probleme. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage von meinem Kollegen Lars Hünich und mir hat ergeben, dass in den drei Jahren ab 2019 mindestens 50 % der Wolfsrisse kleine Wiederkäuer betrafen, bei denen der Mindestschutz eingehalten wurde. Wir sehen das komplette Versagen der Brandenburger Wolfspolitik. (Beifall AfD) Unsere Weidetiere und die Existenzen unserer Nutztierhalter sind hierbei stark bedroht. Die grünen Ideologen leisten sich mit ihrem falsch verstandenen Tierschutz beim Wolf einen Klimaablasshandel auf unser aller Kosten. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Es ist bezeichnend, wenn die Geschäftsführerin des Forums Natur bei dessen Veranstaltung zum praktikablen Wolfsmanagement in der Brandenburger Kulturlandschaft feststellen muss, dass sich von den im Landtag vertretenen Fraktionen allein Vertreter der AfD-Fraktion offiziell angemeldet haben. (Einzelbeifall AfD) Es scheint, als hätten die Brandenburger Blockparteien den ländlichen Raum komplett vergessen. (Erik Stohn [SPD]: Quatsch!) Wir von der AfD haben den ländlichen Raum hingegen noch lange nicht aufgegeben. Ich werbe deshalb um Unterstützung unseres Antrags zur Beweislastumkehr im Falle von Wolfsrissen, um zumindest die Entschädigungsverfahren und die Auszahlung von Geldern zu vereinfachen. – Vielen Dank. (Beifall AfD) 48 Landtag
Rainer Genilke
Danke schön. – Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf geeinigt, dass nur ein Redner für sie reden wird, und das ist der Abgeordnete Roick. Bitte schön. (Zuruf: Guter Mann! – Lars Hünich [AfD]: Das BSW hat ja richtig viel zu sagen! Bei euch läuft’s ja! – Weitere Zurufe von der AfD)
Wolfgang Roick SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger am Livestream und hier im Saal! Vielen Dank an die BSW-Fraktion, die mir die Möglichkeit eröffnet hat, hier heute für die gesamte Koalition zu sprechen. Es ist durchaus ein wichtiges Thema, das hier angesprochen wurde – und nein, wir vernachlässigen den ländlichen Raum natürlich nicht; das fiele uns im Traum nicht ein. Da können Sie sich bei mir auch sicher sein; denn als Vorsitzender der entsprechenden Enquetekommission habe ich mich sehr aktiv mit dem ländlichen Raum befasst. Wir haben dazu eine ganze Menge aufgeschrieben und werden das auch Stück für Stück umsetzen. (Vereinzelt Beifall SPD, BSW und CDU) – Danke schön. – Es ist generell ein wichtiges Thema. Mein bester Freund ist Schäfer, und ich habe schon mit ihm zusammen Zäune gebaut. Der Aufwand wird nicht entlohnt; er ist aber da. Wenn man umzieht, muss man die Zäune natürlich immer wieder neu aufbauen und hat einen großen Aufwand. Sogar noch größer ist der Aufwand bei den Hunden: Die Hütehunde müssen getrennt von den weißen Herdenschutzhunden transportiert werden, die die Abwehr organisieren, wenn nachts möglicherweise ein Wolf kommt. Dazu braucht es zwei Anhänger; das ist natürlich auch ein großer Aufwand. Wolfsmanagement bedeutet aber natürlich mehr – es wurde ja das Brandenburger Wolfsmanagement angegriffen –: Dabei geht es auch um Aufklärung und Beratung; denn das ist genauso wichtig. Sicherlich können wir darüber reden – das werden wir am 2. Juli in der Anhörung zum Thema Wolf auch tun –, wie wir in Zukunft mit dem Wolf umgehen. Die EU hat vorgelegt; der Bund muss jetzt mit einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes nachlegen. Dazu werden wir uns informieren lassen, und das ist alles gut und richtig. Aufklärung und Beratung müssen trotzdem weitergehen, denn es wird trotzdem noch Wölfe geben – Sie werden sie ja sicherlich nicht ausrotten wollen. Warum sage ich das? Warum ist das so wichtig? Weil bei nur 12 % der Rissvorfälle, die in Brandenburg erfasst wurden, der empfohlene Schutz eingehalten wurde. (Lars Hünich [AfD]: Sie haben doch gerade gehört, dass es anders ist!) Deswegen ist es so wichtig, dass die Wolfsbeauftragten weiterhin darüber informieren, wie so ein Zaun aussehen muss und welche technischen Vorrichtungen notwendig sind, um eine Entschädigung erhalten zu können – denn nur dann wird die Entschädigung auch gezahlt. Ich will einen weiteren Punkt ansprechen, der zumindest mir sehr wichtig ist – wir sind ja gerade in den Haushaltsberatungen –: Der sorgsame Umgang mit dem Geld der Steuerzahler – das ist ja auch so ein Thema, das Sie ständig haben – (Lars Hünich [AfD]: Das Sie ja nicht haben!) gebietet es, dass die Anträge geprüft werden. Sie müssen geprüft werden; denn am Ende ist es Landesgeld, das wir auszahlen. Es sind nicht irgendwelche Fördermittel, sondern es ist Landesgeld, und das darf natürlich nicht auf Zuruf ausgezahlt werden. Jetzt kommen wir zum Kern der Sache: Herr Jank, Sie sind ja nicht Mitglied im Haushaltskontrollausschuss, aber Frau Muxel ist es, und sie sitzt auch im Agrarausschuss. Deshalb müsste sie es wissen: Es ist ja so, dass dieses Thema nicht nur bei der AfD-Fraktion, sondern auch beim Rechnungshof angekommen ist. (Zuruf von der AfD: Aha!) Er hat das Ministerium aufgefordert, die Abläufe bei der Bewertung und Bewilligung zu verändern. Das Ministerium ist dem nachgekommen und hat vor geraumer Zeit – am 24. Januar, das ist also schon eine Weile her; vielleicht hätten Sie es bei der letzten Sitzung einbringen sollen, dann wäre es ein bisschen aktueller gewesen – (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) aufgeschrieben, was es in Zukunft machen wird. Dort heißt es unter anderem: Das LELF wurde mit der alleinigen Umsetzung der Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen betraut, und das LFU wurde aus dem Bewilligungsverfahren herausgenommen; seitens des LFU findet nur noch eine Präventionsberatung vor Antragstellung statt. In diesem Zusammenhang wird die Angemessenheit und fachliche Notwendigkeit der Fördermaßnahme mit einem Bestätigungsvermerk der amtlichen Wolfsbeauftragten des LFU bestätigt. Damit ist Letzterer Antragsvoraussetzung und Gegenstand des Förderantrags. Dies führt zu erheblichen Einsparungen bezüglich der gegenseitigen Beteiligung zweier Behörden sowie zum Wegfall von Aktentransporten zwischen den Behörden. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung dieser Förderrichtlinie im Jahr 2024 wurden die Hinweise des Landesrechnungshofes und des MdFE – es war auch beteiligt –, dass es sich dabei um Billigkeitsleistungen des Landes handelt, beachtet, und sie wurden in die Richtlinie aufgenommen. Auch der Kritik, dass es im Verwaltungsverfahren aufgrund der Einbeziehung verschiedener Strukturen des Geschäftsbereiches zu Reibungsverlusten kommt und Fehler dadurch nicht ausgeschlossen werden können, konnte im Zuge der oben genannten Überarbeitung der Richtlinie abgeholfen werden. Das LFU ist nunmehr alleinige Bewilligungsbehörde, dort erfolgt die Schadensbewertung für alle Standardfälle – Schafe, Ziegen und Rinder – der vom Wolf gerissenen Tiere. Grundlage dafür bildet eine Matrix des Marktwertes der getöteten Tiere, die vom LELF bereitgestellt und jährlich aktualisiert wird. Mit anderen Worten: Viel Lärm um nichts! Das Ministerium hat seine Aufgaben erledigt; die Ergebnisse liegen unter anderem dem Rechnungshof vor. Wir sorgen dafür, dass die Weidetierhalter in Zukunft schnell ihr Geld bekommen, aber auch dafür, dass es trotzdem gerecht gegenüber allen anderen zugeht und sorgsam mit Landesgeld umgegangen wird. (Beifall des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) In diesem Sinne: Wir lehnen den Antrag ab. – Danke schön. (Beifall SPD und BSW)
Rainer Genilke
Wir fahren in der Debatte fort. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Brüning zu uns.
Julian Brüning CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorangestellt: Herr Jank, ich verstehe nicht, warum Sie zu Beginn der Debatte diese Schärfe hier hineingebracht haben, indem Sie sagten, dass die Abgeordneten, die hier zu diesem Thema sprechen, den Blick für den ländlichen Raum verloren hätten. (Lena Kotré [AfD]: Schafe? – Zuruf von der AfD: Schafe oder Schärfe?) – Schärfe. (Andreas Galau [AfD]: Schafe, nicht Schärfe! – Lars Hünich [AfD]: Schafe! – Zuruf von der AfD: Mäh!) Ich denke, ich kann für die Kolleginnen und Kollegen, die hier zu diesem Thema sprechen, und auch für den Ausschuss sagen, dass wir beim Thema Wolf eine gemeinsame Stoßrichtung haben. Ich finde es unnötig, diese Schärfe hier hinzubringen, (Beifall CDU und SPD) wo wir im Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz doch bei vielen Themen eine gemeinsame Stoßrichtung haben. Deswegen habe ich das nicht verstanden und finde es bei einem so wichtigen Thema auch ein bisschen schade. Sehr geehrter Herr Präsident! Der Wolf ist längst zurück in Brandenburg – und mit ihm die berechtigten Sorgen vieler Weidetierhalter, die täglich mit den Folgen seiner ungebremsten Ausbreitung konfrontiert sind. Ich komme selbst aus einem kleinen Dorf in der Nähe von Drebkau; dort wurde bereits 2016 ein erster Wolfsriss dokumentiert. Was damals noch eine Ausnahme war, ist heute vielerorts Normalität: gerissene Schafe, Ziegen, Kälber – trotz Zäunen und Herdeschutzhunden. Für die Halter ist das blutiger, brutaler Alltag. Als CDU-Fraktion sagen wir deshalb klar: Der Schutz des Wolfs darf nicht zur Gefährdung der Weidetierhaltung führen. (Beifall CDU) 2025 49 Wir brauchen ein aktives Wolfsmanagement, und das heißt auch: eine Reduzierung der Wolfszahlen in Brandenburg. Zu dem Antrag der AfD-Fraktion, Herr Jank und Herr Hünich: Er greift ein sehr reales Problem auf. Die Entschädigung nach Wolfsrissen ist zu langsam, bürokratisch und oft praxisfern. Viele Tierhalter warten nicht nur wochen-, sondern monatelang auf ihr Geld, und das, obwohl der Schaden sofort da ist. Das muss sich ändern. Aber der vorliegende Antrag überzeugt mich bzw. uns als Fraktion nicht vollends. Herr Roick hat dazu schon ausgeführt: Dass Entschädigungen nach dem ersten Gutachten ohne weitere Prüfung auszuzahlen sind, ist für uns rechtlich schwierig. Öffentliche Leistungen müssen überprüfbar sein; sonst gefährden wir die Rechtssicherheit. Was wir als CDU-Fraktion fordern, geht aber noch weiter: einen Neustart im Wolfsmanagement. Wir brauchen ein Konzept, das die Zahl der Wölfe in Brandenburg in Einklang mit den Möglichkeiten der Weidetierhaltung bringt. Das heißt: Regulierung durch kontrollierte Entnahme – systematisch und nicht nur im Einzelfall; denn, sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen eine Obergrenze für die Wolfspopulation in Brandenburg. Punkt zwei: Wir brauchen ein schnelleres, rechtssicheres Entschädigungssystem – und da gebe ich Ihnen recht – mit klaren Zuständigkeiten, zentraler Koordinierung und verbindlichen Standards. Punkt drei: Wir brauchen mehr Unterstützung für Tierhalter: Prävention, Herdenschutzhunde, weniger Bürokratie. Wir wollen Weidetierhaltung nicht nur erhalten, sondern auch stärken. Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir als CDU-Fraktion das Fachgespräch im Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz für den 2. Juli mitinitiiert. Dort werden wir mit Fachleuten, mit Wissenschaftlern darüber beraten, wie wir zu einem besseren, wirksameren Wolfsmanagement und einem echten Ausgleich für Tierhalter kommen können. Zu guter Letzt: Ja, auch die SPD ist nun gefordert, Herr Roick. Ihr Umweltminister Carsten Schneider muss auf Bundesebene unter Beweis stellen, wie ernst es der SPD mit einem praktikableren und verantwortungsvollen Umgang mit dem Wolf ist. Unser CSU-Landwirtschaftsminister wird liefern. Zu dem hier vorliegenden Antrag werden wir uns enthalten. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Das hat eine Kurzintervention heraufbeschworen. Herr Abgeordneter Hünich hat das Wort. (Beifall AfD) 50 Landtag
Lars Hünich AfD
Herr Präsident! Herr Brüning, Sie haben bildlich dargestellt, was Landwirte – und nicht nur Landwirte, sondern wir reden auch über Privatpersonen – tatsächlich erleben. Sie sprachen von Schärfe; wir haben von „Schafen“ geredet. Ganz viele – private – Schafhalter mit ihren zehn oder 15 Schafen erleben genau diese Bilder. Ich glaube nicht, dass das eine Schärfe ist. Das ist das Erste, was ich sagen wollte. Ich glaube, hier ist keinerlei Schärfe hineingekommen; ganz im Gegenteil, es war eine sachliche Darstellung. Aber das ist Ihre Ansicht. Numero zwei: Sie haben recht mit dem Managementplan; darauf gehe ich gleich in meiner Rede noch einmal ein. Das ist überhaupt gar kein Thema – darin sind wir uns, glaube ich, völlig einig. Aber in unserem Antrag geht es nicht um einen Managementplan, sondern um eine vereinfachte Entschädigung und vor allem um die Beweislastumkehr. Vielleicht lesen Sie das einfach kurz nach; es ist ja wirklich ein kurzer Antrag. Es geht um die Beweislastumkehr. Aber gut. Sie haben ja die Möglichkeit, hierauf zu erwidern. Ich rede ohnehin gleich noch einmal. Aber noch einmal: Die Schärfe habe ich nicht erkannt. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Gibt es den unbändigen Wunsch, darauf zu antworten, Herr Brüning? (Julian Brüning [CDU]: Nein!) Offensichtlich nicht. – Dann fahren wir in der Debatte mit dem Redebeitrag von Frau Ministerin Mittelstädt fort. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste, auch im Digitalen! Ich will die Zeit nutzen, um den aktuellen Stand auf Europaebene kurz darzulegen. Das Europäische Parlament hat am 8. Mai 2025 die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie beschlossen; das Parlament in Brüssel hat die Gesetzesänderung im Dringlichkeitsverfahren behandelt. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss nun der Rat den Text annehmen, den er am 16. April auch schon gebilligt hatte. Wenn die Richtlinie nunmehr im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird, tritt sie 20 Tage danach in Kraft. Dann haben alle Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, ihre eigenen Richtlinien – in Deutschland: auf Bundesebene – anzupassen. Kommen wir nun – in gebotener Kürze – auf den Antrag zurück: Die Landesregierung hat sich – sehr erfolgreich – in den letzten Monaten mit einer Bundesratsinitiative dafür eingesetzt, dass auf Bundesebene schnell und auch mit Klarheit die notwendigen rechtlichen und fachlichen Weichenstellungen vorgenommen werden, die es den Bundesländern ermöglichen, künftig ein regional angepasstes Wolfsbestandsmanagement umzusetzen. Laut Koalitionsvertrag der neuen Koalition auf Bundesebene soll der Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Dazu hat sich auch die UMK erst kürzlich bekannt. Das hierzu erforderliche Beteiligungsverfahren der Bundesländer wird rund sechs Monate in Anspruch nehmen. Ich rechne also nicht vor Ende des Jahres, wenn nicht gar erst Anfang nächsten Jahres damit, dass die Rechtsänderung auf Bundesebene erfolgt. Wir werden in Brandenburg natürlich nicht die Hände in den Schoß legen und so tun, als täten wir nichts anderes, sondern wir werden nochmals die Brandenburgische Wolfsverordnung anpassen. Ziel wird es sein, die schadenstiftenden Wölfe so einfach wie nur möglich zu entnehmen. Gleichzeitig wird der Wolf auch ins Landesjagdrecht aufgenommen, um die Entnahmeabläufe konsequenter zu vereinfachen und die Befugnisse für die Jäger zu konkretisieren. Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Es geht nicht darum, die Wölfe wieder bis zur Ausrottung zurückzudrängen. Davon redet keiner. Ich weiß, in der Öffentlichkeit wird es gern so dargestellt. Es geht hier um ein ausgewogenes Bestandsmanagement der Wolfspopulation, sodass wir eben auch die Akzeptanz der Nutztierhalter und der Bevölkerung im ländlichen Raum wiederherstellen. Die auch in Zukunft nicht ganz zu vermeidenden Risse von Nutztieren zu entschädigen, ist und bleibt ein wichtiger Baustein des Wolfsmanagements in Brandenburg. Intelligenter Herdenschutz muss dort, wo angemessen und zumutbar, weiterhin umfassend umgesetzt werden. Basis dafür ist die noch bis 31.12.2026 in Kraft befindliche Richtlinie des Ministeriums zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden, die durch den Wolf verursacht werden. Im Ergebnis der Überprüfung des Verwaltungshandelns der Bewilligungsbehörde sowie der Prüfergebnisse des Landesrechnungshofs im Jahresbericht 2023 hat auch das Ministerium die Richtlinie mit dem Ziel der Effizienzsteigerung überarbeitet. Das hat zu erheblichen Zeitverkürzungen geführt: Die aktuelle Bearbeitungszeit von der Antragstellung bis zur Entscheidung liegt bei durchschnittlich 26 Tagen. Das ist eine wahrnehmbare Verbesserung der Schadensregulierung. Natürlich gilt auch noch die vierwöchige Widerrufsfrist, die wir berücksichtigen müssen, und erst dann, kurz danach, können die Entschädigungen gezahlt werden. Dies ist – unter Berücksichtigung der Vielzahl von Anträgen und der Verwaltungskontrollen gemäß den bestehenden förderrechtlichen Rahmenbedingungen – eine sehr zügige Bearbeitungszeit. Eine weitere Beschleunigungsdynamik der erforderlichen Verfahrensschritte – auch unter Berücksichtigung des sachlich gebotenen Prüferfordernisses beim Umgang mit öffentlichen Mitteln – sehe ich bei 26 Tagen nicht. Es ist darauf hinzuweisen, dass, gerade wenn spezielle Tierrassen betroffen sind, die Bearbeitungszeit natürlich deutlich länger ist, weil der Marktwert für die entsprechenden Tierrassen erst ermittelt werden muss. Vor dem Hintergrund meiner Ausführungen und im Ergebnis der Prüfung im Haushaltskontrollausschuss sind 2025 keine aktuellen Änderungsbedarfe an der Richtlinie erkennbar. Sie sehen: Wir setzen uns sehr stark dafür ein, dass wir in Brandenburg ein rechtssicheres Wolfsmanagement bekommen. Damit empfehle ich, den Antrag abzulehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Rainer Genilke
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die AfD hat noch Redezeit, und zu uns wird der Abgeordnete Hünich sprechen. (Beifall AfD)
Lars Hünich AfD
Herr Präsident! Werte Zuschauer! Liebe Zuschauer am Livestream! Werte Abgeordnete! Ganz kurz: Das größte Problem beim Artenschutz ist eigentlich, dass man ihn nie zu Ende denkt. Wenn ich den Schutz einer Art möchte, muss ich diese Art auch regulieren. Das ist nicht nur beim Wolf, sondern bei allen gefährdeten Arten so. Insoweit haben wir in der vergangenen Legislaturperiode – oder: in den vergangenen Jahrzehnten – leider viel falsch gemacht. Wenn wir von „Regulation“ sprechen, reden wir logischerweise von der Notwendigkeit, Wölfe zu entnehmen. Man kann auch „töten“ sagen; das gehört zur Wahrheit. Wenn Sie sagen: „Wir möchten sehr gern Wölfe in unseren Landen haben“, dann haben auch wir kein Problem damit; denn keiner – fast keiner – meiner Kollegen möchte den Wolf ausrotten. Ganz im Gegenteil, wenn wir ihn als Art erhalten wollen, müssen wir ihn schützen. Wir sagen aber auch: Wenn wir ihn schützen, dann müssen wir es ordentlich machen. Nur, wenn der Staat sagt: „Wir wollen Wölfe“, dann müssen diejenigen, die durch den Wolf geschädigt werden, sofort bürokratiefrei entschädigt werden. Das ist relativ einfach. Um nichts anderes geht es in diesem Antrag. Übrigens kann ich mir durchaus vorstellen, dass es bei Herrn Roick, bei der CDU und auch bei Ihnen vom BSW so angekommen ist; es ist ja ziemlich schwer, dieses Ansinnen abzulehnen. Leider verweigert sich das BSW, und das, obwohl ich weiß, dass man bei Ihnen zum Thema Wolf unter Umständen eine andere, dezidiertere Meinung hat als Herr Roick. Es wäre interessant gewesen, das zueinanderzubringen. Noch einmal: Wenn Sie Artenschutz wollen, sind auch wir dafür. Nur, wenn Sie Artenschutz wollen, müssen Sie auch entschädigen. Was bedeutet unser Antrag? Nichts anderes als das: Wenn Sie einen Wolfsriss melden, dann kommt logischerweise zuallererst der Wolfsrissgutachter. Und wenn der nicht ausschließen kann, dass der Wolf der Verursacher ist, dann muss es bitte schön heißen: Entschädigen! Sie wissen – das weiß die SPD, das weiß die CDU –: Die Fortschritte, die wir in Sachen Wolf in dieser Legislaturperiode gemacht haben, sind schon etwas ganz anderes als das, was wir in der vergangenen Legislaturperiode erreicht hatten. Das ist auch absolut anerkennenswert. (Steeven Bretz [CDU]: Aha!) Wir sollten jetzt nicht von einem Wolfsmanagement, sondern nur über eine Entschädigung reden; unser Antrag hat kein Management zum Gegenstand. Einige Vorredner aber sprachen von einem Management. Wenn wir über ein Management reden, 2025 51 müssen wir einige weitere Punkte beachten. Dann sind folgende Fragen genau zu klären: Wie viele Wölfe wollen wir in Brandenburg haben? Wie viele Rudel wollen wir haben? Wie entnehmen wir sie? Und unter Umständen: Wie schützen wir sie? Auch das wird nämlich ein Thema im Zusammenhang mit dem Artenschutz sein. Diesen lehnen wir überhaupt nicht ab, ganz im Gegenteil. Wir sagen es relativ simpel, relativ einfach: Beweislastumkehr! Unbürokratische Entschädigung! – Wir schlagen diesen relativ einfachen Ansatz deshalb vor, weil nicht nur Landwirte, sondern auch viele Schafhalter und Kleintierhalter betroffen sind. Diese haben aber keine Lust mehr, mit hohem bürokratischem Aufwand irgendwelche Anträge auszufüllen – wegen 38 Euro. Auf einen weiteren Punkt ist übrigens mein Kollege Jank eingegangen: Es ist ja nicht immer nur das Geld, das heißt, der wirtschaftliche Schaden durch den Riss des Tieres, sondern unter Umständen wird auch die Zucht beeinträchtigt, ob es Tauben oder andere Tiere betrifft. Wir wollen zumindest die Entschädigung vereinfachen. Ich bin, ehrlich gesagt, enttäuscht, dass am Anfang der Beratung über diesen Tagesordnungspunkt, als ich diesen Antrag vorgestellt habe, relativ wenige Abgeordnete im Plenarsaal waren. Hier geht es doch um nichts anderes als um die Entschädigung unserer eigenen Landwirte. Wir müssten auf den Weiden viel mehr Tiere haben anstatt weniger. Und wenn wir mehr Tiere haben wollen, müssen Risse durch Wölfe relativ zeitnah entschädigt werden. Ansonsten stelle ich fest: Wir sind uns grundsätzlich einig. Das muss man auch einmal sagen. Wir waren in der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam in Schweden. Damals war das BSW noch nicht dabei; aber ich glaube, das hätte denen auch gefallen. Es ist von der Sache her relativ klar – Frau Ministerin hat es gerade gesagt –: Wir haben jetzt 18 Monate Zeit, überhaupt noch etwas machen. Wir werden schauen, dass bis Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres etwas passiert. Über die Entschädigung können Sie heute hier entscheiden, und die Tierhalter hätten es ab der nächsten oder der übernächsten Woche viel einfacher. Das ist das, was wir wollen. Dann müssen wir darangehen, einen Managementplan aufzulegen. Wir haben dazu ja eine Anhörung im Ausschuss. Ich glaube, dass dann einiges passiert. – In diesem Sinne: Danke schön. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Wir sind damit am Ende der Rednerliste angelangt und kommen zur Abstimmung. Zur Abstimmung steht der Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/683. Er trägt den Titel: „Weidetierhalter nach Wolfsübergriffen schneller und einfacher entschädigen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Bevor wir in den nächsten Tagesordnungspunkt eintreten, eine Information: Die Tagesordnungspunkte 9, 10 und 13 werden vertagt. Daher ist der ursprüngliche Tagesordnungspunkt 11 der nächste Tagesordnungspunkt. Zur Beratung über diesen ist es nötig, dass Frau Präsidentin – die schon hier steht – übernimmt. 52 Landtag Bevor ich allerdings den Platz verlasse, darf ich als Gäste im und Gemeindebundes – sie kommen aus Neu Wulmstorf – begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall)
Ulrike Liedtke
Meine Damen und Herren! Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Kontrolle und Sicherheit stärken - Märkische Grenzpolizei jetzt einrichten Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/989 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1059 Der erste Redner ist Herr Abgeordneter Genilke. Er spricht für die CDU-Fraktion. Bitte schön.
Rainer Genilke CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben das Recht auf Sicherheit – in den Städten und auf dem Land, auch in den grenznahen Regionen Brandenburgs. Dieses Grundbedürfnis ist nicht verhandelbar. Und doch sehen wir mit zunehmender Deutlichkeit: Dieses Sicherheitsversprechen ist in Teilen unseres Landes gefährdet. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 zeigt es unmissverständlich: Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an der Gesamtzahl aller Tatverdächtigen in Brandenburg liegt bei über 42 % – bei einem Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung von gerade einmal 5,5 %. Das bedeutet: Der Anteil krimineller Nichtdeutscher ist rund siebenmal so hoch wie deren Bevölkerungsanteil. (Lena Kotré [AfD]: So ist es!) Wir reden hier nicht von Einzelfällen. Wir reden von einem strukturellen Problem, insbesondere in den Bereichen Gewaltkriminalität, Raub, Drogenhandel, Ladendiebstahl, Schleusung und Urkundenfälschung. Diese Entwicklung trifft Brandenburgs Ostgrenze in besonderem Maße. Hier erleben wir einen zunehmenden Druck durch illegale Migration. Ich darf daran erinnern, dass diese – als Teil der hybriden Kriegsführung – vor allen Dingen durch Belorussland gesteuert wird. Die grenzüberschreitende Eigentumskriminalität spielt eine Rolle, natürlich auch Drogen- und Waffenschmuggel. Die Bundespolizei leistet bereits viel. Doch sie allein kann diese Herausforderung – dessen bin ich mir ziemlich sicher; wir lesen Zeitung und hören Nachrichten – nicht bewältigen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag das, was unserer Meinung nach überfällig ist: die Einrichtung einer märkischen Grenzpolizei. Wir begrüßen ausdrücklich den sicherheitspolitischen Kurswechsel der neuen Bundesregierung. Auf Druck des ehemaligen brandenburgischen Innenministers Michael Stübgen hatte Nancy Faeser noch in der vergangenen Legislaturperiode Grenzkontrollen eingeführt. Der gegenwärtige Innenminister Alexander Dobrindt geht noch einen Schritt weiter: Unmittelbar nach seinem Amtsanritt hat er die Maßnahmen zur Grenzsicherung intensiviert. In der ersten Woche nach Einführung der verschärften Grenzkontrollen wurden mehr als 700 Personen an der Grenze zurückgewiesen; das entspricht einem Anstieg um 45 % im Vergleich zur Vorwoche. Zudem hat Dobrindt angekündigt, die Zahl der Bundespolizisten an den Grenzen zu verdoppeln. Diese Initiativen verdienen unsere Anerkennung, und sie müssen auf der Landesebene ihre Entsprechung finden. (Beifall CDU) Der Aufbau einer märkischen Grenzpolizei ist unsere konkrete Antwort hier in Brandenburg. Wir setzen das um, was der Bund politisch einfordert: klare Kontrollen, rechtsstaatliche Durchsetzung und gezielten Schutz unserer Bevölkerung. Warum soll nicht auch in Brandenburg funktionieren, was in Bayern mit der Bayerischen Grenzpolizei zu durchaus vorzeigbaren und achtenswerten Ergebnissen geführt hat? Die märkische Grenzpolizei soll als zusätzliche Einsatzhundertschaft bei der Bereitschaftspolizei angesiedelt werden und gezielt in besonders betroffenen Grenzregionen zum Einsatz kommen. Die Grenzpolizei soll unterstützend tätig sein, koordinierte Maßnahmen mit Polen und Sachsen durchführen sowie flexibel auf Kriminalitätsschwerpunkte reagieren, auch im Hinterland der eigentlichen Grenze. Dabei geht es nicht nur um Repression, sondern auch um Abschreckung und Prävention – durch sichtbare Präsenz, moderne Technik und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Mit unserem Änderungsantrag zum Haushalt wollen wir des Weiteren die Grundlage für den Erwerb von Drohnensystemen, Wärmebildkameras, Nachtsichtgeräten, Ausrüstung für die Helikopter, die wir anschaffen wollen, und Personendetektionssystemen schaffen. Diese Technik ermöglicht es der Polizei, auch in schwer zugänglichem Gelände, bei Nacht und bei schlechten Sichtverhältnissen effizient zu arbeiten. Dies alles ist kein Luxus, sondern notwendige Ausstattung im Kampf gegen Schleusungskriminalität und bandenmäßige Einbrüche. Wer die dortige Realität verharmlost oder mit moralischen Allgemeinplätzen beschönigt, verspielt die Sicherheit unserer Bürger. Denn klar ist: Natürlich sind nicht alle Ausländer kriminell. Aber ebenso klar ist: In bestimmten Kriminalitätsfeldern sind nichtdeutsche Tatverdächtige deutlich überrepräsentiert. Genau darauf wollen und müssen wir reagieren – mit Vernunft, Konsequenz und der nötigen Wahrnahme der gemeinsamen politischen Verantwortung. Unsere Verantwortung ist es, die Sicherheit für alle Menschen in Brandenburg zu gewährleisten. Die märkische Grenzpolizei wird das leisten können. Sie verbessert den Schutz in den Grenzregionen, sorgt für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum und – vor allen Dingen; das wiegt noch viel schwerer – stärkt das Vertrauen der Bürger in unseren Rechtsstaat. Unsere Polizei verdient die bestmögliche Unterstützung. Unsere Bürger verdienen Sicherheit. Unser Land verdient Klarheit, Führung und Entschlossenheit. Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist zwar auch richtig, dass wir verstärkt rückführen müssen. Aber in den vergangenen Jahren ist auch klar geworden, dass Rückführungen aufgrund der Komplexität internationaler Beziehungen nicht so einfach sind. Um gar nicht erst rückführen zu müssen, ist es doch besser, illegale Migration von Beginn an einzudämmen und an der Grenze zurückzuweisen. Das vollmundig angekündigte Dublin-Zentrum beweist das eindeutig; dazu gab es ja heute Morgen von mir eine Anfrage an den Innenminister. Die Realität sieht leider nicht gut aus. Die Zahlen haben wir heute Morgen erfahren; die Zahl der über das Dublin-Zentrum Abgeschobenen ist äußerst überschaubar. Ich glaube, das ist eine Erkenntnis, die wir auch selbst hätten gewinnen können, weil Zurückweisungen nach Polen in der Regel nicht unser Problem waren. Wir wollen neue Erfolge. Diese werden in der Kriminalitätsbekämpfung an der Grenze, mit allem, was dazugehört, auch erwartet. Wir müssen einfach konstatieren, dass die Mittel, die wir derzeit dafür zur Verfügung haben, nicht ausreichen. Auch deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht. Ich freue mich auf die Debatte. Ich glaube, dass auch Sie sich nicht gegen eine zusätzliche Hundertschaft, die sich mit einer Verbesserung der Situation an der Grenze beschäftigt, wehren. Wir werden jedenfalls nicht darum herumkommen. Ich erinnere daran, wie lange es gebraucht hat, dass die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser Grenzkontrollen überhaupt eingeführt hat. Diese haben sich als Erfolg herausgestellt, und ich bin mir sicher, dass auch eine märkische Grenzpolizei Erfolg haben würde. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Adler. Bitte sehr. (Beifall SPD)
Uwe Adler SPD
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Liebe CDU-Fraktion, Sie fordern den Aufbau einer sogenannten märkischen Grenzpolizei als zusätzliche Hundertschaft der Bereitschaftspolizei. Ziel soll es sein, durch mehr Personal und eine Zusammenarbeit mit dem Bund, anderen Bundesländern und Polen grenznahe Kriminalität und illegale Migration zu bekämpfen. Eine Taskforce im Innenministerium soll dies vorbereiten und der Landtag regelmäßig über den Fortschritt informiert werden. Doch, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, es geht hier nicht um neue Uniformen oder ein neues Etikett. Es geht um Zuständigkeiten, es geht um Verfassungsprinzipen, und es geht um seriöse Sicherheitspolitik. Der Antrag klingt entschlossen, stellt sich bei genauerem Hinsehen aber als rechtlich zweifelhaft, organisatorisch überflüssig und vor allem politisch irreführend heraus, denn der Begriff „Grenzpolizei“ ist klar geregelt: Laut Grundgesetz ist der Grenzschutz ausschließlich Aufgabe des 2025 53 Bundes. Brandenburg hat hier keine Kompetenzen, es hat hier keine eigenen Strukturen und kann diese auch nicht aufbauen. Bereits 2020 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof klargestellt, dass so etwas nicht geht, dass eine Landesgrenzpolizei verfassungswidrig ist. In diesem Fall durften bayerische Polizisten allenfalls im Rahmen der Amtshilfe an der Grenze unterstützen. (Zuruf von der CDU: Das ist doch auch etwas!) Für Brandenburg gilt nichts anderes, und wer etwas anderes behauptet, ignoriert die Verfassung und das geltende Recht. Aus unserer Sicht führt der Name „Märkische Grenzpolizei“ zudem in die Irre. Die Einheit hätte keine eigenen Befugnisse für Grenzkontrollen oder Zurückweisungen. Sie wäre nichts anderes als eine zusätzliche Organisationseinheit innerhalb der Polizei des Landes Brandenburg – nur ein Name, ohne zusätzlichen Nutzen, aber mit zusätzlicher Bürokratie verbunden. Das schafft keine Sicherheit, sondern Verwirrung bei Bürgerinnen und Bürgern, bei Behörden und bei unseren Partnern. Gleichzeitig würde der Aufbau einer neuen Struktur Personal binden und Geld kosten – in diesem Fall ohne messbaren Sicherheitsgewinn. Die Zahl der Stellen bei der Polizei Brandenburg wächst bereits auf 9 000 – das wissen Sie; darauf haben sich SPD und BSW bereits verständigt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Verabredung getroffen, den Aufbau einer zusätzlichen Einsatzhundertschaft der Polizei Brandenburg zu prüfen. Ihr Standort ist noch unbekannt, er kann aber durchaus, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, in der märkischen Grenzregion liegen. Das können wir gemeinsam prüfen; darüber können wir reden. (Zuruf von der CDU: Ja, es geht doch! Das ist doch gut!) Besonders bedenklich ist, dass der Antrag unterschiedliche Probleme wie illegale Migration, Einbruchskriminalität und Drogenhandel vermischt. Hier wird in das subjektive Sicherheitsgefühl der Brandenburgerinnen und Brandenburger hinein kommuniziert. (Lachen der Abgeordneten Dr. Jan Redmann und Steeven Bretz [CDU]) Das schwächt aus unserer Sicht das Vertrauen in den Staat und ist eher Symbolpolitik. Was Brandenburg wirklich braucht – und ich glaube, da sind wir uns einig –, ist eine starke, leistungsfähige und motivierte Landespolizei, (Beifall SPD und BSW) die gut ausgestattet ist, eng mit der Bundespolizei zusammenarbeitet und innerhalb eines klaren Rechtsrahmens agiert. Aber wir brauchen keine symbolische Grenzpolizei nach bayerischem Vorbild. Sehr geehrte Abgeordnete der CDU, Sie wissen, ich schätze Ihre politische, auch innenpolitische Expertise, aber aus den vorgenannten Gründen lehnen wir den vorliegenden Antrag ab – nicht weil uns die Sicherheit im Land egal wäre, sondern weil die Menschen einen Anspruch auf wirksame Lösungen in der Sicherheitspolitik unseres Landes haben. 54 Landtag Ich möchte die Chance nutzen, meinen Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg dafür zu danken, dass sie an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr rausfahren, da sind und dafür sorgen, dass wir abends gut ins Bett gehen, sicher durchschlafen und am nächsten Morgen auch gut wieder aufwachen können und sicher sind. (Beifall SPD und BSW) Den Entschließungsantrag der AfD lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Möller spricht für die AfD-Fraktion. Bitte sehr. (Beifall AfD)
Wilko Möller AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Herr Adler, ich muss Ihnen diesmal leider recht geben; Sie haben viel Richtiges gesagt. Das Problem ist: Sie haben es in der letzten Legislaturperiode nicht einmal geschafft, 8 500 Polizisten unter Waffen zu halten; (Lachen des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] – Uwe Adler [SPD]: Doch!) Sie sind bei 8 200 stehen geblieben. – Ja, lachen Sie nur, Herr Bretz. Sie spielen hier ja immer den Kasper. (Steeven Bretz [CDU]: Ja! – Beifall CDU) Sie haben das Problem: Sie haben nur 8 500 Polizisten. – Das nächste Problem: Das Land Bayern hat 13 Millionen Einwohner und einen Haushalt von 76 Milliarden Euro. Dort kann man mit ganz anderen Ressourcen arbeiten und Polizisten aufstellen. Die Bayern haben 1 000 Polizisten in der Grenzpolizei aufgestellt und wollen weitere 500 Mann dazu holen. Das heißt, sie haben ein Riesenpotenzial. Das haben wir hier in Brandenburg nicht. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Die Bundespolizei ist für den Grenzschutz zuständig – das hat Herr Adler richtig festgestellt –, und das sollte auch so bleiben. Was wollen Sie denn machen? Wollen Sie die Landesfläche von über 30 000 Quadratkilometern weiter entblößen? Woher wollen Sie die Leute nehmen, wenn Sie sie nicht kriegen? Dann stehen noch weniger Polizisten in der Landesfläche bereit – und sie haben maximal 120 Funkmittel oder Streifenwagen im Einsatz. Das ist zu wenig. Wenn Sie sich in Frankfurt (Oder) einmal mit Polizisten unterhalten würden, würden Sie feststellen, dass die sagen, zwei Funkmittel pro Schicht würden Ihnen schon helfen, die Kriminalität massiv zu bekämpfen. Herr Genilke, Sie führen in Ihrem Antrag auch den Freistaat Sachsen an. Sie müssen bedenken: Der Freistaat Sachsen hat 4 Millionen Einwohner, hat nur 18 000 Quadratkilometer zu schützen, hat einen Haushalt von 25 Milliarden Euro. Die Sachsen wollten eine Grenzpolizei mit 300 Mann aufstellen – laut „Sächsischer Zeitung“ vom 25.03.2025 haben sie das jetzt auf Eis gelegt. Da ist es also auch nicht möglich. Sie müssen auch bedenken: Sachsen hat einen richtigen Innenminister. Armin Schuster, CDU, ist ehemaliger Bundespolizist, ein Vollprofi. Er war mein Vorgesetzter, ich war nämlich mal Dienstgruppenleiter in Frankfurt (Oder), an der Grenze. Auch er hat das Thema mittlerweile auf die lange Bank geschoben, weil es nicht funktioniert, eine Grenzpolizei aufzustellen. Wir haben hier einen neuen Innenminister, einen ehemaligen Linken – nehmen Sie es mir nicht persönlich übel –, der hinter der Antifa-Flagge hergelaufen ist. Was für eine Polizei wollen Sie denn mit so einem Mann aufstellen? Das wird noch lustig, das ist doch Realsatire! (Steeven Bretz [CDU]: Sie sind der Obersatiriker!) – Und Sie, Herr Bretz, sind die Krönung! (Vereinzelt Beifall AfD) Meine Damen und Herren, wir lehnen den Antrag inhaltlich ab. Wir können uns aber gern im Innenausschuss darüber unterhalten; das würde ich sogar befürworten. Meine Fraktion hat beschlossen, dass wir uns zu dem Antrag enthalten; ich hätte ihn am liebsten abgelehnt. Lassen Sie uns aber im Innenausschuss ergebnisoffen darüber reden, dann sehen wir weiter. (Steeven Bretz [CDU]: Sie können sich nicht einmal in Ihrer eigenen Fraktion durchsetzen!) – Wissen Sie, wenn ich einen Kasper sehen will, gehe ich ins Kasperletheater und bezahle dafür. Ich habe Sie aber nicht bezahlt, also halten Sie mal den Mund! – Vielen Dank. (Beifall AfD – Oh! bei der SPD und der CDU)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Möller, wir wollen miteinander reden und Gedanken austauschen. Das geht nicht, wenn der Mund geschlossen ist, insofern bitte ich Sie, solche Formulierungen zu unterlassen. Wir fahren mit den Redebeiträgen fort. Herr Abgeordneter Lüders wird für das BSW sprechen. Bitte sehr. (Beifall BSW)
Niels-Olaf Lüders BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde versuchen, hier wieder ein bisschen Ruhe hineinzubringen. – Mit Ihrem Antrag fordern Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, die Landesregierung auf, unverzüglich mit den Vorbereitungen zur Einrichtung einer märkischen Grenzpolizei zu beginnen. Das ist insofern konsequent, als das eines Ihrer Wahlkampfthemen war. Nur, sinnvoll in Bezug auf die tatsächlich bestehenden Probleme, zum Beispiel mit der irregulären Migration, war die Forderung schon im Wahlkampf nicht, und sie ist es auch inzwischen nicht geworden. Man sollte vielleicht doch besser auf die Fachleute hören. Die Gewerkschaft der Polizei jedenfalls findet Ihre Forderung weder dazu geeignet, den tatsächlichen Herausforderungen zu begegnen, noch ist sie nach Meinung der Gewerkschaft an den tatsächlichen Gegebenheiten in Brandenburg orientiert. Um es klar zu sagen: Es handelt sich um unrealistische und teure Symbolpolitik, die nicht ansatzweise in einem vernünftigen Verhältnis zum erwartbaren Nutzen steht. Richtig ist: Die aufgelisteten Probleme wie illegale Migration, Einbruchskriminalität, Drogenhandel und Schmuggel bestehen nach wie vor im gesamten Land. Deswegen haben wir uns im Koalitionsvertrag mit der SPD auch das Ziel gesetzt, die Zahl der Polizeistellen auf 9 000 zu erhöhen. Das ist gar nicht so leicht, weil unsere gut ausgebildeten Polizisten und die Bewerber für diesen anspruchsvollen und wichtigen Beruf nun einmal nicht vom Himmel fallen. Wohl auch deswegen lässt man es im Antrag der CDU im Vagen, aus welchen Bereichen die märkische Grenzpolizei nun eigentlich zusammengestellt werden soll – aus der Fläche, aus dem ländlichen Raum oder aus den Brennpunkten der Innenstädte? Nun, eine komplett neue Polizei zu schaffen, um Aufgaben der Bundespolizei zu übernehmen, ist völlig jenseits der Realität. Schwingt da vielleicht der Wunsch nach einem Freistaat Brandenburg mit? Will man deshalb die erwartungsgemäß nur mäßig effektive bayerische Grenzpolizei kopieren? Sei’s drum. Fakt ist: Die Ausbildung neuer Anwärterinnen und Anwärter im Polizeidienst dauert Jahre, und diese Kapazitäten werden in der gesamten Fläche benötigt.
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Niels-Olaf Lüders BSW
Aber ja.
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Abgeordneter Bretz.
Steeven Bretz CDU
Vielen Dank, Herr Kollege Lüders, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich habe eine ganz einfache Frage. Herr Kollege, Sie sind stolz darauf, dass Sie im Koalitionsvertrag vereinbart haben, eine zusätzliche Hundertschaft in der Polizei einzurichten. Das wurde auch gerade vorgetragen. Sie werfen uns vor, dass wir die Frage nicht beantworten können, woher unsere märkische Grenzpolizei käme. Würden Sie mir bitte umgekehrt die Frage beantworten, woher denn Ihre zusätzliche Einsatzhundertschaft käme?
Niels-Olaf Lüders BSW
Das will ich Ihnen sehr gerne beantworten. Der Unterschied liegt in dem Wort „unverzüglich“ in Ihrem Antrag. Uns ist nämlich sehr wohl bewusst, dass das eine Aufgabe ist, die über die gesamte Legislatur zu verfolgen ist. Wie ich schon sagte: Gut ausgebildete Polizistinnen und Polizisten fallen nun einmal nicht vom Himmel. 2025 55 Die Ausbildung neuer Anwärterinnen und Anwärter im Polizeidienst dauert Jahre, und diese Kapazitäten werden in der gesamten Fläche benötigt. (Dennis Hohloch [AfD]: Na dann sollte man erst gar nicht damit anfangen!) Deswegen haben wir vom BSW uns dafür starkgemacht, dass durch den geplanten und ausfinanzierten Aufwuchs an Polizisten vor allem die Revierpolizisten in der Fläche unseres Landes gestärkt werden. Natürlich setzen wir uns dafür ein, illegale Einreisen zu unterbinden. Das ist und bleibt eine wichtige Aufgabe der Bundespolizei. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, darauf hinzuweisen, dass Grenzkontrollen nur ein Baustein von vielen zur Lösung des Problems der illegalen Migration sind. Eine erfolgreiche Migrationspolitik hängt nicht allein von Grenzkontrollen ab, sondern vor allem auch von straffen rechtsstaatlichen Verfahren und einer reibungslosen Zusammenarbeit der einzelnen Behörden, auch mit Drittstaaten. Diesen einen Baustein mit einem derartigen finanziellen und personellen Aufwand in den Fokus zu nehmen, wäre kaum mehr als teure Symbolpolitik. Da kann ich mich nur dem Kollegen Adler anschließen. – Wir halten es da eher mit echten und pragmatischen Lösungen und lehnen Ihren Antrag deswegen ab. Zu dem Entschließungsantrag der AfD noch ein paar Worte – die Zeit habe ich ja noch. Ich habe gerade darauf verwiesen, dass es wichtig ist, auf den Rat der Fachleute zu hören und sich mit ihnen darüber abzustimmen, was sinnvoll und geeignet ist. Deshalb wäre es natürlich vermessen, wenn ich das für uns hier im Land in Anspruch nähme und gleichzeitig dem Bund versagte, das erst einmal zu tun, nämlich sich mit den Fachleuten darüber abzustimmen, ob es – wie Sie fordern – tatsächlich sinnvoll ist, die gesamte Grenze abzuriegeln, oder ob doch andere Maßnahmen besser geeignet sind. Insofern lehne ich auch diesen Antrag ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BSW und SPD)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Wilke.
René Wilke
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die Debatte intensiv verfolgt und würde gern auf ein paar Aspekte aus meiner, unserer Sicht eingehen. Bevor ich das tue, zwei Vorbemerkungen. – Vorbemerkung Nummer eins ist, dass das, was ich jetzt hier tun darf – ich meine nicht nur im Plenum, sondern die Aufgabe, die ich jetzt erfüllen darf –, eine große Ehre ist. Einer der größten Teile dieser Ehre ist, für und mit den Kolleginnen und Kollegen der Polizei zusammenarbeiten zu dürfen. (Beifall BSW, SPD und CDU) 56 Landtag Mir ist sehr wohl bewusst, dass das auch eine große Verantwortung ist. Deswegen, Herr Möller, Vorbemerkung Nummer zwei: Frankfurt (Oder) ist an vielen Stellen vorbildlich, auch darin, hervorragend mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Das ist etwas, was wir seit Jahren getan haben. Wir waren eine der Städte – und werden es weiterhin bleiben –, die nie gesagt haben: „Das ist Aufgabe der Polizei und nicht unser Bier“, sondern die – bei all den Themen, die wir zu bearbeiten haben – immer gesagt haben: Schauen wir, wo wir unseren Anteil leisten können, wo wir die Polizei unterstützen und stärken können. – Wir haben immer gemeinsame Wege gefunden. Das wird auch von den Kolleginnen und Kollegen vor Ort sehr geschätzt – auch ausweislich vieler Nachrichten. Nun zu der Debatte, die gerade stattgefunden hat. Ich würde gern auf ein paar Aspekte eingehen. – Aspekt Nummer eins ist der Kurswechsel des Bundes. Herr Genilke, es gibt diesen Kurswechsel des Bundes. Es gibt ihn aber in einem wesentlichen Punkt nicht, nämlich bei der Aufgabenteilung zwischen Bundes- und Landespolizei. Das will ich noch einmal anmerken – das wurde auch schon in einigen Redebeiträgen angemerkt. Die Aufgabenteilung ist ganz klar. Ich weiß und gehe davon aus, dass Sie es so nicht meinen, aber ich will der Bundespolizei ungern die subtile Unterstellung unterschieben, dass sie ihrer Aufgabe alleine nicht gewachsen wäre. Denn sie ist dieser Aufgabe gewachsen. Und wir erleben auch bei uns an der Grenze tagtäglich, dass sie das sehr gut macht. Ich habe – auch bei den Gesprächen, die ich heute in Vorbereitung auf diese Debatte geführt habe – Kolleginnen und Kollegen, die ich aus meiner vorherigen Arbeit kannte, angerufen und gefragt: „Mensch, wie sieht es denn aus? Ist das für euch ein Thema?“ – Nicht eine einzige Person, weder bei der Bundespolizei noch bei der Landespolizei, hatte dieses Thema auf dem Schirm und hat gemeint, das sei jetzt die eine Aufgabe, um die es gehe, oder das Thema, das man angehen müsste. Es kam eher daher wie: Nein, eigentlich haben wir noch ein paar andere Sachen vor der Brust, die wir zu lösen hätten und wo wir Unterstützung dieses Parlamentes und der Landesregierung bräuchten. – Dazu komme ich gleich. Ich würde gerne dafür sorgen, dass wir – insbesondere mit Blick auf die Debatte zu dieser Einsatzhundertschaft – ins Gespräch darüber kommen, wofür diese, wenn wir sie aufgebaut haben, eingesetzt werden kann. Denn das, was ich von den Kolleginnen und Kollegen heute noch einmal gehört habe, ist, dass die Landespolizei keinerlei freie Spitzen hat, irgendwelche anderen Dinge noch mit und zusätzlich zu machen. Das ist, glaube ich, die wesentliche Botschaft dessen, was derzeit Polizeiarbeit in diesem Lande ausmacht: Es brennt an allen Ecken und Enden. Es gibt sehr viele Themen, wo die Landespolizei in der Verantwortung steht und wo sie priorisieren muss – schon mit den jetzigen Kapazitäten. Angenommen, Ihr Antrag würde eine Mehrheit finden und ich würde jetzt sagen: Wir haben da eine Einsatzhundertschaft, die wir aufbauen wollen, aber die stellen wir nicht zur Verfügung, um euch bei all den Demonstrationslagen zu unterstützen, die stellen wir nicht zur Verfügung, um Streifentätigkeit zu verstärken, die stellen wir nicht zur Verfügung, um bei Anschlägen und anderen Attentaten, die es in der Vergangenheit ja auch auf Infrastruktur gab, Verstärkung vorzunehmen. Nein, die stellen wir dafür zur Verfügung, die Bundespolizei zu unterstützen, die darum nicht einmal gebeten hat und die die Aufgaben, die sie derzeit zugewiesen bekommt, ja auch alleine schafft. Euch geben wir diese Kapazitäten nicht. – Ich glaube, ehrlich gesagt, es wird schwer, einen Polizisten in dieser Landespolizei zu finden, der sagt: „Das ist aber eine tolle Entscheidung; das ist der richtige Weg.“ (Beifall SPD und BSW) Deswegen werbe ich zunächst einmal dafür, dass wir daran arbeiten, die gute Zielzahl zu verfolgen – und es wird schwer genug und eine riesige Herausforderung, ihr näherzukommen –, um sie irgendwann auch erreicht zu haben. Ich werbe dafür, dass wir natürlich darüber diskutieren, wo diese Kräfte gut eingesetzt sind. Aber ich werbe auch dafür, keine weitere Kannibalisierung durch andere Parallelstrukturen vorzunehmen, die dann – aus meiner Sicht – auch noch von wichtigeren Aufgaben ablenken. Die Bundespolizei wird ihre Aufgabe machen; sie wird sie auch gut machen. Die Landespolizei wird ihre Aufgabe weiterhin so toll machen, wie sie es derzeit macht. Wir werden versuchen, sie nach Kräften weiter zu unterstützen und ihr weitere Möglichkeiten zu geben. Wenn wir irgendwann einmal in der Situation sind, dass mir Polizistinnen und Polizisten sagen: „Herr Wilke, wir sind so komfortabel aufgestellt – wir wissen gar nicht richtig, warum wir eigentlich so viele sind. Die Kriminalitätslage ist super im Griff. Wir haben eigentlich keine größeren Probleme. Das ist alles im Lot“, dann können wir darüber nachdenken, ob wir eine weitere Struktur aufbauen und sagen: Da stellen wir noch ein paar Kräfte hin; ansonsten ist ja alles ruhig im Land. – Da sind wir aber noch nicht, da wollen wir aber gerne mit Ihnen gemeinsam hinkommen. (Beifall SPD und BSW)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Abschließend hat noch einmal Herr Abgeordneter Genilke für die CDU-Fraktion das Wort.
Rainer Genilke CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, danke für die Debatte. Sie gibt doch Anlass dazu, noch einmal über einiges zu reden. Herr Kollege Adler, wir dürfen durchaus von märkischer Grenzregion sprechen – aber nicht von märkischer Grenzpolizei? Solche semantischen Regelungen werden uns nicht weiterhelfen. Ich glaube schon, dass das übereinandergeht und dass das auch funktionieren kann. Welchen Eindruck nimmt derjenige aus der Debatte mit, der hier heute zuschaut, der in der besagten Region an der Grenze wohnt und mit dieser Kriminalitätsbelastung leben muss? „Wir haben nicht genug Geld“, Herr Möller, „und deshalb müsst ihr das alles so hinnehmen, wie das eben ist“? Wir haben angeblich nicht so viele Ressourcen. – Ich glaube, dass die Sicherheit nicht davon abhängen kann, wie arm oder wie reich ein Land ist, sondern wie sicher es ist. Das ist die Messlatte; darauf haben wir unsere größten Anstrengungen zu verwenden. Auch das Kompetenzgerangel kann ja am Ende nicht ausschlaggebend dafür sein, ob wir die Einsatzhundertschaften, die wir haben, ob wir unsere Polizei im Land gezielt nach Kriminalitätsbelastung einsetzen können. Vielmehr müssen wir – da bin ich durchaus beim Innenminister; deshalb bin ich nicht der Meinung, Herr Möller, dass wir ihn schon vorher abschreiben sollten; er ist ja gerade erst seit ein paar Stunden hier – schon darauf achten, dass wir das in einem Gleichgewicht halten. Es geht nicht darum, irgendwo Polizisten abzuziehen. Es geht darum, Polizisten dorthin zu bringen, wo die Kriminalitätsbelastung am höchsten ist. Und das ist nun einmal – leider – die Grenzregion. Das hat Ursachen in den Dingen, die ich vorhin genannt habe. Die Schleierfahndung, die wir im rückwärtigen Raum der Grenze tatsächlich haben – wo die Kriminalitätsbelastung hoch ist –, ist auch Aufgabe der Landespolizei. Da hilft es uns nicht, darauf hinzuweisen, was jetzt alles nicht geht und dass das alles ganz schwierig ist und es in irgendeiner Stadt jetzt zwei Polizisten weniger gibt. Ich glaube, das ist nicht die Antwort, die diejenigen erwarten, die nicht sicher schlafen können, weil sie nicht wissen, ob wieder in ihren Keller eingebrochen worden ist, ob das Auto in der Früh noch unter der Laterne steht. Darum geht es doch! Das ist doch nicht nur ein subjektives Gefühl, sondern das geben die Zahlen auch eindeutig her. Deshalb ist das keine Symbolpolitik. Vielmehr müssen wir uns damit auseinandersetzen. – Ja, heute oder morgen wird diese Hundertschaft, werden die neuen Kolleginnen und Kollegen natürlich nicht da sein. Wir haben doch die Berichte der GdP gelesen, wonach auch die Bundespolizei bei der Sicherheitslage, die wir haben, und bei der Belastung, die dort herrscht, schon an ihre Grenzen kommen wird, weil auch die Bundespolizei nicht so schnell neue Polizisten haben wird, wie es ihr dauernder Einsatz an der Grenze eigentlich erforderlich macht. Das wird also auch dauern. Das geht nur in einem Miteinander, ohne gegeneinander aufzurechnen, was der eine oder der andere kann bzw. – besser gesagt – darf. Was wir tun können, sollten wir tun, und das sollten wir mit unseren Nachbarn tun und nicht darauf schauen, wie viele Einwohner die eine oder die andere Seite hat. Dann hätte der Osten Brandenburgs ein Problem. Ich sehe es eher so: Was können wir im Verbund mit der Bundespolizei, im Verbund mit unseren Nachbarn, mit unseren polnischen Polizeikolleginnen und - kollegen gemeinsam tun, damit die Sicherheitslage in der Grenzregion besser wird? Das sollte der Inhalt unseres Antrags sein. Den halte ich auch für sehr honorig. Ich legen es Ihnen deshalb noch einmal ans Herz, diesem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Wir sind am Ende der Debatte angekommen. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrages „Kontrolle und Sicherheit stärken – Märkische Grenzpolizei jetzt einrichten“ auf Drucksache 8/989 an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Ich darf Sie um Abstimmung bitten. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde die Überweisung abgelehnt; es gab keine Enthaltungen. Jetzt stimmen wir über den Antrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/989 ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen. Ich komme zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/1059 mit dem Titel „Durchgehende Grenzkontrollen sicherstellen und illegale Migration konsequent bekämpfen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen. 2025 57 Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf. TOP 12: „Welcome Center“ zur Entlastung von Land und Kommunen sofort abschaffen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/991 Das Wort hat Herr Abgeordneter John für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall AfD)
Steffen John AfD
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Unser vorliegender Antrag verfolgt genau zwei Ziele. Das erste Ziel ist, Land und Kommunen zu entlasten, und das zweite Ziel ist, das Steuergeld der Bürger vernünftig einzusetzen. Wer jetzt denkt, dass diese elf Welcome Center irgendeinen messbaren Beitrag geleistet haben, den muss ich leider enttäuschen. Denn auf meine Kleine Anfrage 216 konnte die Landesregierung nicht einmal sagen, wie viele Fachkräfte, Migranten und sogenannte Geflüchtete in den Jahren 2023 bis 2025 betreut wurden. Die Landesregierung weiß nicht, woher diese Menschen kommen, welche Qualifikationen sie haben oder welche Qualifikationen sie noch benötigen. Und wenn ich die Landesregierung weiter frage, ob sie konzeptionellen Verbesserungsbedarf sieht oder wie Mittel und Kosten eventuell eingespart werden könnten, heißt es, alles sei in Ordnung. Ich finde, so darf man nicht mit den Steuermitteln unserer Bürger umgehen, sehr geehrte Kollegen! Aber immerhin kennt die Landesregierung die Kosten dieser Welcome Center: Sie veranschlagen nämlich 8,9 Millionen Euro. Weitere Informationen findet man dann auch in der Presse, unter anderem, dass das Welcome Center in Potsdam hier mit 1,74 Millionen Euro führt. Dazu schreibt der RBB am 21.04.2024 frohmütig: Für das Projekt „Spurwechsel“ haben sich 15 Teilnehmer angemeldet. – Sage und schreibe schon 15! An zweiter Stelle steht der Landkreis Spree-Neiße. Hier ist der Kostenpunkt 1,01 Millionen Euro. Auch hier verkündet der RBB frohmütig, dass seit der Eröffnung schon 200 Beratungsgespräche stattgefunden haben. (Lena Kotré [AfD]: Das ist ja großartig!) Welch ein Wunder! Die Stadt Cottbus folgt auf Platz 3 mit 940 000 Euro an Kosten. Immerhin wurden hier 31 Personen betreut. Dazu kann man nur eins sagen: Das ist eine Entwicklung, die wir stoppen müssen, denn das ist Steuergeldverschwendung. Angesichts der Diskrepanz zwischen der Größenordnung der Kosten 58 Landtag und den Ergebnissen, die hier erzielt wurden, kann ich nur sagen: So kann es nicht weitergehen. (Vereinzelt Beifall AfD) Ja, jetzt könnte man sagen, es gibt die Förderung über den European Social Fund, die bis zu 60 % der Kosten abdeckt. Die 20 Grundsätze der europäischen Säule – so ist es beschrieben – seien – ich zitiere –: „[Sie] sind unsere Richtschnur für ein starkes soziales Europa […], das gerecht und inklusiv ist und Chancen für alle bietet.“ Jetzt frage ich Sie: Was ist daran sozial gerecht gegenüber unseren deutschen Bürgern, wenn sechs von zehn Bürgergeldempfängern Migrationshintergrund haben und größtenteils keinen Beitrag zu unseren Sozialsystemen leisten? (Vereinzelt Beifall AfD) Ich muss mich auch fragen: Wo hat denn der deutsche Bürgergeldempfänger Willkommenscenter, um Hilfestellungen zu den Themen Arbeit, Leben, Familie, Schule und Gesundheit zu bekommen? Er hat es nicht. So steht es auch in der Antwort der Landesregierung, und ich finde es schon beschämend, wie die deutschen Bürger außen vor gelassen werden. Es gibt eben keine europäische soziale Gerechtigkeit, die allen eine Chance bietet. Das zeigt, glaube ich, das Beispiel am besten. Zurück zur „ESF+“-Förderung: Jede Förderung hat ja das Ziel, ein Projekt erfolgreich zu begleiten. Aber auch das kann ich hier nicht erkennen; zumindest wird es nicht ausgewiesen. Brandenburg hat keinen blassen Schimmer, welchen Nutzen die Welcome Center überhaupt bringen. Da ist Schleswig-Holstein immerhin kritisch genug. Dort haben sie festgestellt, dass sie 2024 lediglich fünf Fachkräfte vermittelt haben, und kritisieren eben den hohen Kostenanteil der Welcome Center. Und das hätte ich mir auch hier gewünscht. Zumindest hätte ich mir gewünscht, dass die Landesregierung einmal ein Welcome Center besucht und sich vor Ort ein Bild von der Situation und der Funktionsweise macht. Ich habe das gemacht, ich war in Bernau. Ich habe versucht, mit den Mitarbeitern zu sprechen. Ich wollte auch mit Migranten sprechen. Ich wollte wissen, wie effektiv die steuerfinanzierten Welcome Center arbeiten, und natürlich auch, wo die Probleme liegen. Aber auch hier konnte – oder wollte – man mir keine Auskunft über existierende Angebote und praktizierte Hilfestellung geben. Das hat mich, muss ich sagen, sehr verwundert. Also noch einmal: Wie kann es sein, dass die Landesregierung keine Zahlen nennt oder kennt und die Verantwortlichen in den Welcome Centern keine Auskunft geben? Das ist ein unhaltbarer Zustand. Deswegen glaube ich, sehr geehrte Damen und Herren, die Welcome Center sind Placebos. Sie sind ein Teil der Flüchtlingsindustrie und schließen vor allen Dingen den deutschen Bürger, der auch Unterstützung braucht, völlig aus. (Vereinzelt Beifall AfD) Klar ist auch, dass sich durch die Welcome Center die Situation des Fachkräftemangels und der Fachkräftesicherung in Brandenburg nicht verbessert hat. Das sagen ja auch die Zahlen, das kann jeder gerne nachlesen; die Statistiken zeichnen ein eindeutiges Bild. Wenn wir also ernsthaft Bürokratieabbau umsetzen wollen, gehören diese Center abgeschafft, sehr geehrte Kollegen. (Einzelbeifall AfD) An dieser Stelle sei auch gesagt, dass wir für die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit bewährte Strukturen haben. Wir haben die Bundesagentur für Arbeit, wir haben Jobcenter, wir haben die Sozialämter, die – das muss man doch ganz klar sagen – die ausländischen Fachkräfte und Migranten beraten können. Warum nicht? Es gibt kein Argument dagegen. Vielleicht hören wir in den folgenden Redebeiträgen noch, warum hier nicht die vorhandenen Strukturen genutzt werden. Diejenigen aber, die keine Bleibeperspektive haben, können nur Anspruch auf Brot, Bett und Seife erheben – und das nenne ich soziale Gerechtigkeit, sehr geehrte Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall AfD) Abschließend sei gesagt: Wir als AfD wollen Land und Kommunen entlasten und uns für einen sorgsamen Umgang mit dem Steuergeld unserer Bürger einsetzen. Deshalb sagen ich Ihnen: Sagen Sie „Goodbye!“ zu den Welcome Centern und Ja zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Rüter. Bitte sehr. (Beifall SPD)
Sebastian Rüter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn es Sie überrascht, möchte ich zunächst etwas Positives aus Ihrem Antrag hervorheben. Ihr Antrag zitiert aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 216 Ihrer Fraktion. Der entscheidende Satz lautet – ich zitiere –: „Die kommunalen Welcome Center bieten in der jeweiligen Region Transparenz über die existierenden Angebote und konkreten Hilfestellungen zu den Themen wie Arbeiten, Leben, Familie, Schule, Wohnen, Freizeit, Bildung und Gesundheit an.“ (Beifall SPD) Sie bilden also eine Klammer um verschiedene, sehr sinnvolle Angebote – ja, das stimmt. Danach verfahren Sie aber wie gewohnt und leider erwartbar: Sie ignorieren einfach die Zweckbestimmung der Welcome Center. Im Antrag wird eine Wirtschaftlichkeit angemahnt und unterstellt, die in dieser Ausprägung jedoch nie Zweck dieser Welcome Center war. Aber auch das ignorieren Sie komplett. Der ganze Antrag geht vollkommen am Thema vorbei. Entweder haben Sie die Aufgaben der Welcome Center einfach nicht verstanden, oder Sie verdrehen es mal wieder mit voller Absicht, um Ihre eigenen, menschenfeindlichen Narrative so richtig ausleben zu können. Vollkommen egal, wir Demokraten, meine Damen und Herren, lassen Ihnen das einfach nicht durchgehen. (Beifall SPD) Zur Richtigstellung: Die Welcome Center in Brandenburg sind Anlaufstellen für internationale Fachkräfte, für Asylsuchende, für Rückkehrerinnen und Studierende – das sind übrigens Ihre Deutschen – (Lena Kotré [AfD]: Wo kommen die her?) und eben nicht nur für ausländische Interessierte, sondern – auch wenn diese Gruppe im Moment einen Schwerpunkt bildet – ebenso für Menschen, die aus anderen Teilen Deutschlands in unsere Region zurückziehen oder aus anderen Teilen Deutschlands das erste Mal in unsere Region ziehen. Der vorliegende Antrag hingegen zielt nur darauf ab, wie viele Fachkräfte direkt durch die Welcome Center in Arbeit vermittelt wurden. Das ist viel zu dünn, denn das Angebot der Center ist ja viel umfangreicher. Das könnten die Autorinnen und Autoren auch wissen, da sie das oben genannte Zitat sogar selbst heranziehen. Welcome Center sind eben ausdrücklich nicht vorrangig zur Arbeitsvermittlung da, sondern haben ein viel größeres Aufgabenspektrum, das folgendermaßen aussieht: Es geht um die Beratung zu Arbeit und Leben. Es geht um die Unterstützung bei Behördengängen. Es geht um die Bereitstellung von Informationen zum Arbeitsmarkt. Es geht um die Hilfe bei der Wohnungssuche, und es geht um Vernetzungsangebote für neu angekommene Menschen. Und ja, die Beratung gibt es sogar in unterschiedlichen Sprachen, denn Brandenburg, meine Damen und Herren, ist und bleibt international. Die Willkommenszentren sind somit Bürgerzentren im besten Sinne, und diese aufgebauten Bürgerzentren lassen wir uns von Ihnen nicht abreißen. Unter Punkt 3 des Antrages fordern Sie, die Aufgaben der Welcome Center wieder an das Sozialamt, die Bundesagentur für Arbeit usw. rückzuübertragen. Sie wurde aber nie dorthin übertragen. Dabei ist das Angebot der Center, wie schon mehrfach dargestellt, eben ergänzend zu sehen. Bestehende Behörden werden dadurch sogar entlastet, wenn Menschen ohne Sprachkenntnisse nicht zuerst bei ihnen vorstellig werden. Meine Damen und Herren! Indem die Messbarkeit dieser Arbeit suggeriert wird, verfälschen die Antragsteller die Ansätze und Ziele für ihre menschenfeindlichen Narrative. Der Kern Ihres Antrages steht also nicht im Antrag selbst, sondern zwischen den Zeilen – Ihre Rede gerade hat das ganz deutlich gezeigt. Ich habe mit einem Zitat begonnen und möchte mit einem Zitat enden. Ich zitiere den Oberbürgermeister der Stadt Cottbus, Tobias Schick, zum einjährigen Geburtstag des Welcome Centers in Cottbus: „Welcome heißt dabei, für alle da zu sein, die zu uns kommen, ganz gleich, ob aus Baden-Württemberg oder Bangladesch, aus Amerika oder Anklam. Alle sind willkommen, die Arbeit suchen – und finden werden –, die unsere freiheitliche Gesellschaft respektieren, sich an Regeln halten und die sich hier integrieren wollen, wofür Arbeit eine der wichtigsten Voraussetzungen ist.“ 2025 59 (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Sehr geehrte Damen und Herren, dem ist nichts hinzuzufügen. Demokratinnen und Demokraten lehnen diesen Antrag ab. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Bommert. Bitte schön. Frank Bommert (CDU):* Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr John, ich kann Ihnen bei Ihrem Antrag sogar ein Stück weit folgen. Aber das beschränkt sich auf die Kritik daran, dass die Abrechnung der Zahlen ungenau ist oder nicht richtig Auskunft gegeben werden kann. Ich bin auch der Meinung, da sollte mehr kommen, und das hätten Sie als Begründung Ihres Antrags nehmen können. Sie müssten nicht die Abschaffung der Center fordern, sondern könnten sagen: Das ist uns zu dünn, da wollen wir ein bisschen mehr haben. Wir erwarten eine konkretere Berichterstattung vom Wirtschaftsminister oder jemand anderem. Aber Sie wollen gleich zum Vorschlaghammer greifen und das Ganze vernichten. Deshalb ist der Antrag für uns auch nicht hinnehmbar. Die Begründung ist relativ einfach: Der Antrag folgt der Erzählung, dass wir in Deutschland und in Brandenburg keine Fachkräfte aus dem Ausland brauchen. Das stimmt aber nicht; es ist falsch. Der Fachkräftemangel ist real. Ich kann Ihnen genug Leute nennen, die Fachkräfte suchen. Gerade in den Bereichen Handwerk, Pflege oder sonst wo qualifizierte Leute zu finden ist doch schwierig. Und ich sage Ihnen ganz ehrlich: Dieses Center nutzen ja auch Handwerker oder andere Berufsgruppen, weil die das als Anlaufstelle mitnutzen, obwohl sie keine anderen Sprachen sprechen … (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) – Herr Hünich, lassen Sie mich doch einfach mal ausreden. – … um dort mit Leuten in Kontakt zu kommen und das auch ein Stück weit da zu forcieren. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Deshalb sollte man das jetzt nicht einfach so abwickeln. Man kann mehr erwarten, das ist alles richtig, da bin ich bei Ihnen. Aber so, wie Sie das jetzt machen, geht das gar nicht. Gerade im Bund geht man doch jetzt den Weg, die, ich sage mal, alten Fehler zu beheben, wo etwas schieflief. Man sollte das ein bisschen abwarten. Aber wer hierherkommt, qualifiziert ist und sich weiterqualifizieren will, sollte natürlich auch eine Chance haben, und die wird er im Jobcenter oder woanders nicht haben, weil die mit ganz anderen Problemen unterwegs sind. Wir kennen die Situation doch von Leuten, die hierherkommen. Und bei diesem Vergleich mit den deutschen Bürgern, die vielleicht hier nicht arbeiten gehen können, wäre ich vorsichtig. Also, die Center helfen schon ein Stück weiter, und man sollte da gucken, dass man dranbleibt. 60 Landtag
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Frank Bommert (CDU):* Herr Hohloch, na klar.
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Abgeordneter Hohloch.
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank, Herr Bommert, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben eben erwähnt, dass Sie Ihren Teil dazu leisten, den Fachkräftemangel zu beheben. Ich hätte gern von Ihnen konkret beantwortet, woran Sie das messen, denn diese Messung ist laut den Daten, die wir hier haben, eben kaum möglich. Die Anschlussfrage, die sich mir stellt, ist: Warum brauchen internationale Fachkräfte, die gezielt nach Deutschland kommen – weil Deutschland ja offensichtlich ein sehr attraktives Land für internationale Fachkräfte ist –, ein Welcome Center, um hier als internationale Fachkräfte zu arbeiten? Das müssen Sie mir mal erklären.
Ulrike Liedtke
Bitte schön. Frank Bommert (CDU):* Jetzt sollten wir vielleicht definieren: Was sind internationale Fachkräfte? – Ich nehme mal den Bäcker Exner. Mit ihm können Sie sich mal unterhalten, denn Exner sucht Leute, die vielleicht nicht explizit ausgebildete Fachkräfte sind, aber willig, hier etwas zu lernen und etwas zu machen. Und die brauchen diesen Anlaufpunkt. Er braucht auch jemanden, der ihm einmal hilft, erst einmal in die Puschen zu kommen. Das können Sie wirklich gern mal machen; wir können da auch gern mal zusammen was machen. Es ist nicht so, dass in den Welcome Centern nur die Ingenieure oder so aufschlagen; um die geht es nicht. Es geht wirklich teilweise um die einfachen Berufe. Und deshalb … (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) – Herr Hünich, reden Sie doch nicht immer dazwischen. Ich lasse Sie doch auch ausreden, das wissen Sie doch. Aber Sie bringen ja auch Herrn Hohloch durcheinander. Er kann mir gar nicht zuhören, wenn Sie ihm immer dazwischenquatschen. Es sind gerade kleinere Unternehmen, kleinere Pflegedienste, die all diese Unterstützung brauchen, und deshalb sollten wir das beibehalten. (Beifall CDU) Aber – da bin ich bei Ihnen –: Es sollte so gehandhabt werden, dass man auch wirklich nachvollziehen kann, was da geleistet wird, wie viele Leute da sind und was am Ende herauskommt. – Herr Hohloch. – Ach so, Entschuldigung, Frau Präsidentin.
Ulrike Liedtke
Macht nichts. – Noch eine Nachfrage. Bitte.
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank, Herr Bommert. Ich möchte an die Erstfrage erinnern. Sie sagten, die Welcome Center seien erfolgreich. Ich hätte gern gewusst, woran Sie das festmachen. Es gibt ja auch laut Aussage der Landesregierung keine konkreten Zahlen, an denen wir das jedenfalls festmachen konnten. Vielleicht liegen Ihnen die ja exklusiv vor. Und ich stimme Ihnen natürlich zu, dass man in Deutschland zukünftig weniger Ingenieure braucht, aber ich denke, das liegt an einer ganz anderen politischen Entwicklung. (Steeven Bretz [CDU]: Woran können Sie denn den Misserfolg festmachen?) Frank Bommert (CDU):* Den Erfolg sehe ich dann an den Leuten, bei denen ich es persönlich weiß. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) – Nein. Darin sehe ich den Erfolg. Nun kann ich das aber nur aus meinem Bereich sagen, wo ich weiß, dass etwas gelaufen ist. Ich habe Ihre Frage doch beantwortet: dass man sagen muss, es muss an der Stelle abrechenbarer sein; wir wollen mehr Zahlen. Dazu hätten Sie doch einen Antrag formulieren können. Aber Sie kommen mit so einem Antrag und wollen gleich alles plattmachen. Das werden wir nicht mitmachen. Das tragen wir nicht mit, weil wir auch die kleinen Gewerke unterstützen wollen. Deshalb, meine Damen und Herren, wer will, dass Brandenburg wirtschaftlich mithalten kann, muss auch dem zustimmen, dass wir qualifizierte Zuwanderung brauchen, dass wir Zuwanderung generell brauchen, Zuwanderung von Menschen, die in Berufe streben, welche hier vielleicht nicht so anerkannt sind, zum Beispiel – da ich gerade Herrn Drenske sehe – im Fleischereigewerbe oder im Bäckereigewerbe, also dort, wo die Leute nicht so hinwollen. Das sollten wir doch unterstützen. (Lars Hünich [AfD]: Aber dann müssen Sie es doch regulieren!) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch eines sagen, was mir vorhin nicht gefallen hat; es hat zwar jetzt nichts mit der Sache zu tun. Leider ist Herr Möller nicht da, aber vielleicht kann es Herr Hohloch oder jemand ihm mitteilen: Den Kollegen Wilke hier am ersten Tag ein Stück weit so niederzumachen und zu sagen, weil er von der Linkspartei sei, könne er eh nichts leisten – dazu sage ich Herrn Möller, er soll doch mal in die Reihen der AfD schauen; dort sind auch ehemalige Genossen, die bei Ihnen, denke ich, gute Arbeit leisten. Wir sollten schauen, was Herr Wilke macht, und dann kann man ihn nach 100 Tagen messen. Aber wie gesagt, auch in der AfD sind Leute aus der Linkspartei und wirklich noch aus der SED. Deshalb sollten Sie, meine Damen und Herren, Herrn Wilke erst einmal 100 Tage geben und dann weitersehen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Lüders für das BSW. Bitte schön. (Beifall BSW)
Niels-Olaf Lüders BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der AfD zur Abschaffung der Welcome Center berührt mehrere Politikbereiche: Asyl, Integration und Arbeitsmigration, also die Gewinnung von ausländischen Fachkräften für den brandenburgischen Arbeitsmarkt. Mit dem Antrag zeigt die AfD, dass sie – erstens – die Unterschiede zwischen diesen Politikfeldern nicht verstanden und – zweitens – die Aufgabe und Rolle der Welcome Center nicht begriffen hat. Klar ist zwar, dass die Steuerung und Begrenzung von Migration nötig ist, weil eine ungebremste Zuwanderung die Kapazitäten des Landes und der Kommunen finanziell und personell überfordert. (Vereinzelt Lachen bei der AfD) Die Landesregierung hat sich daher bereits im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, eine zielgerichtete Steuerung der Zuwanderung nach Brandenburg, eine deutlichere Reduzierung von irregulärer Migration sowie die beschleunigte Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer ohne Bleiberecht voranzubringen. (Beifall des Abgeordneten Stefan Roth [BSW]) Neben Begrenzung und Steuerung bildet aber die gesellschaftliche Integration von Asylbewerbern und Migranten mit Bleiberecht bzw. Bleibeperspektive die zweite Säule unserer Politik. Alle Menschen, die eine rechtliche Bleibeperspektive haben, wollen wir nach dem Prinzip Fördern und Fordern unterstützen. Nach dem Spracherwerb ist besonders der Zugang zum Arbeitsmarkt eine der Erfolgsvoraussetzungen. Er ermöglicht soziale Kontakte und Teilhabe, und er entlastet die Sozialsysteme. Zudem kann durch eine gezielte Arbeitsmarktintegration dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Grundsätzlich steht das BSW den Forderungen, den Fachkräftemangel allein über Migration lösen zu wollen, allerdings sehr kritisch gegenüber. (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) Statt über Abwerbeprogramme Fachkräfte ins Land zu holen, die in ihren Heimatländern dringend benötigt werden, wollen wir den Fachkräftemangel primär über die Aktivierung hiesiger Potenziale abbauen. Da dies jedoch eine mittel- bis langfristige Aufgabe ist, befürwortet das BSW durchaus auch die Gewinnung ausländischer Fachkräfte in Branchen, in denen tatsächlich akuter Mangel herrscht. Allein in der Altenpflege werden in Brandenburg bis 2030 etwa 32 000 neue Beschäftigte gebraucht, die in dieser knappen Zeit nicht über Aus- und Weiterbildung sowie Umschulung gewonnen werden können. Aber nicht nur in diesem Bereich, sondern beispielsweise auch in der Landwirtschaft, im Baugewerbe und im Handwerk sind eine geregelte Arbeitsmigration und eine verbesserte Integration von bleibeberechtigten Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt notwendig. 2025 61 Zu den dazu erforderlichen Unterstützungsangeboten, die sinnvollerweise bereitgestellt werden, gehören auch die Welcome Center. Diese sind aber nicht, wie die AfD unterstellt, outgesourcte Außenstellen der Jobcenter und Sozialämter. Vielmehr sind sie Clearingstellen, die als Anlauf- und Beratungsstellen auf kommunaler Ebene Erstkontakte herstellen. Sie kooperieren mit anderen spezialisierten Organisationen der Arbeitsmarktintegration und vermitteln Menschen, die bei uns arbeiten wollen, je nach Bedarfslage an diese Organisationen oder an die Jobcenter weiter.
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Niels-Olaf Lüders BSW
Ja.
Ulrike Liedtke
Bitte schön, Herr Abgeordneter John.
Steffen John AfD
Vielen Dank, Herr Kollege Lüders, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie wollen internationale Fachkräfte in die Gesellschaft integrieren. Meine Frage lautet: Glauben Sie, dass Analphabeten, die weder der deutschen Sprache mächtig sind noch schreiben können, die Voraussetzungen mitbringen, hier als Fachkraft integriert zu werden? Glauben Sie das? (Steeven Bretz [CDU]: Glauben Sie, dass das Gegenteil richtig wäre? Menschenverachtend ist das!)
Ulrike Liedtke
Bitte schön.
Niels-Olaf Lüders BSW
Dazu kann ich eigentlich darauf zurückgreifen, was der Kollege Bommert gesagt hat: Wenn von Fachkräften die Rede ist, ist nicht nur von Ingenieuren die Rede. Gerade der Bedarf im Bereich der Pflege, den ich eben erwähnt habe, macht es durchaus erforderlich, auch Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die nicht hoch qualifiziert sind. Bei Analphabeten ist das in der Tat schwierig, aber ich habe in meiner Praxis als Anwalt erlebt, dass selbst Analphabeten gute Jobs finden können. (Beifall BSW, SPD und CDU – Steeven Bretz [CDU]: Eben, eben! – Lars Hünich [AfD]: Im Billiglohnsektor mit den sozial Schwachen, das wissen Sie auch!) Zurück zu den Clearingstellen, von denen ich sprach: Es geht dabei um rechtliche Beratung, die Anerkennung von Abschlüssen und Sprachkursen. Vorhin kam die Frage auf: Warum braucht das jemand, der aus dem Ausland hierherkommt? Ich verstehe die Frage gar nicht. Das beantwortet sich doch quasi von selbst. Darüber hinaus geben die Welcome Center Hilfestellungen bzw. vermitteln Integrationseinrichtungen für andere Lebensbereiche wie Schule, Wohnen und Gesundheit; das ist für 62 Landtag jemanden, der in ein fremdes Land kommt, immer auch ein Problem. Im Einzelnen aber stellen sich dazu durchaus Fragen. So geht aus einer aktuellen Präsentation des Wirtschaftsministeriums hervor, dass in den ersten Jahren der Förderperiode das avisierte Ziel von Erstberatungen weit verfehlt wurde. Die von der Landesregierung bereits angekündigte Evaluation der Welcome Center ist daher nötig, um die Mittel künftig effizienter einsetzen zu können. Trotzdem können die Welcome Center nicht einfach gestrichen und ihre Aufgaben an die Jobcenter oder Sozialämter übertragen werden. Auch die suggerierte Einsparung von 9 Millionen Euro würde dadurch im Übrigen nicht erreicht, da die Welcome Center zu 60 % aus Mitteln der EU finanziert werden und diese Mittel projektgebunden sind. Daher lehnen wir als BSW diesen unseriösen Antrag ab. (Beifall BSW und SPD)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Keller. Bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich könnte jetzt viele Punkte zu den Welcome Centern wiederholen und darüber berichten, aber ich würde gern auf einige Einzelpunkte eingehen. Was mich wirklich am meisten irritiert, ist, dass hier ein AfD-Abgeordneter von „Flüchtlingsindustrie“ oder Ähnlichem spricht. Dazu sage ich Folgendes: Man sollte sich genau anschauen, wann wir die Welcome Center eingerichtet haben. Wo haben sie angesetzt, und wen unterstützen wir hier mit dieser Struktur? – Die kommunale Ebene hatte schon Beratungseinrichtungen und selbst schon Personal vorgehalten, um diese Personen – egal, ob Geflüchtete, ob Fachkräfte – zu beraten. Was haben wir gemacht? Wir sind in der Zeit, als es mehr Flüchtlinge gab – apropos Flüchtlinge: der größte Teil – 74 % – von denen, die dort beraten werden, sind Personen, die aus humanitären Gründen bei uns und anerkannte Flüchtlinge sind –, der quantitativen Herausforderung gerecht geworden und haben die Kommunen nicht alleingelassen; wir haben sie gefördert. Deshalb, muss ich sagen, bin ich schon irritiert, dass Sie den Kommunen, die das getan haben – elf an der Zahl, die sich auf den Weg gemacht haben, diese Unterstützung anzunehmen, also das bestehende Personal dort eingepflegt und das Angebot mit zusätzlichem Personal, oftmals kommunal, ausgebaut haben –, unterstellen, dass sie nicht gut arbeiten. Sie unterstellen ihnen, dass sie zu wenig tun würden. Zur Zahlenlage: Warum findet sich in der Antwort auf die Kleine Anfrage keine Zahl wieder? Wir haben auf die Frage geantwortet, was das kostet. Weiter hatten Sie gefragt, wie viele Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gekommen seien. Dazu finden Sie dort keine Zahlen, weil es hier vor allem um Beratung in den verschiedenen Bereichen geht, welche Herr Rüter, aber auch Herr Lüders und Herr Bommert schon aufgezählt haben, nämlich in den Bereichen Arbeiten, Leben, Familie, Schule, Wohnen, Freizeit, Bildung und Gesundheit. Insgesamt haben wir im 1. Quartal 2025 in elf Welcome Centern 20 346 Beratungen durchgeführt, 5 655 Erst- sowie 14 691 Folgeberatungen. 71 % der Beratungen richteten sich an Menschen, die aus humanitären Gründen bzw. mit Fluchthintergrund hier aufgenommen worden sind. Für sie sind die Herausforderungen des Lebens und Arbeitens in Deutschland besonders hoch. 6 % der Anfragen kamen von Personen aus EU-Staaten, 5 % von solchen, die im Kontext des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zu uns kamen, und bei 18 % lag ein sonstiger Grund vor. Jetzt frage ich mich: Ich habe ja Ihren Worten gelauscht und festgestellt, dass Sie versucht haben, eine große Gruppe von geflüchteten Menschen als Analphabeten oder Ähnliches zu diffamieren. – Ich will es aber einmal auf den Punkt bringen: Wir haben hier Menschen, die vor Krieg, vor Bomben und Ähnlichem geflüchtet sind; sie sind hier. Sie sind aber nicht hergekommen, um hier als Fachkraft zu arbeiten, sondern deswegen, weil sie vor Krieg und aus anderen Gründen geflohen sind. Und der Rechtsrahmen, Herr Hünich, ist, dass wir verantwortlich sind. (Lars Hünich [AfD]: Dass sie auf Zeit Asyl haben!) – Herr Hünich, was ist denn Ihr Problem? Wir reden hier von 71 %. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) – Ja, Herr Hünich, wir haben schon in einem Ausschuss diskutiert, und Sie müssen sich einmal darüber klar werden, dass, wenn wir Menschen aus humanitären Gründen aufnehmen und sie dann hier sind, wir ein Interesse daran haben, sie auch in Arbeit zu bringen. (Beifall SPD und CDU) Ich weiß nicht, warum Sie genau damit ein Problem haben. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) – Es geht darum, dass sie hier Arbeit aufnehmen. – Ich will das mal an einem Beispiel festmachen: Ein Geflüchteter oder eine Fachkraft von der Universität oder jemand, der aus Ausbildungsgründen hier ist, geht in ein Welcome Center, denn dort hat er die Möglichkeit, eine Verweisberatung zu erhalten; in der Regel stehen genau die verschiedenen Einrichtungen dahinter, die heute schon oft angesprochen wurden. Dann geht es darum, zu erfahren, wo man einen Kitaplatz bekommt, wie man zur Ausbildung kommt, wo man eine Wohnung bekommt und Ähnliches. Deswegen ist es doch klug, dass hinter das Welcome Center als Beratungseinrichtung diese verschiedenen Einrichtungen geschaltet sind. Ich verstehe an der Stelle das Problem nicht. Sie versuchen immer, diese Welcome Center ein bisschen zu framen, und zwar in der Form, dass da irgendwie zu viel Geld für geflüchtete Menschen ausgegeben wird, und an anderer Stelle sind wir uns doch alle einig, dass wir Menschen dabei unterstützen wollen, hier Arbeit aufzunehmen, Menschen dabei unterstützen wollen, dass sie hier auch Wohnraum, einen Kitaplatz etc. bekommen. Das ist doch mehr als vernünftig. Und Herr Bommert, ich sage es einmal so: Ja, ich kann jetzt den Kommunen sagen, wir machen noch eine zweite, eine dritte und eine vierte Berichtspflicht, damit wir hier im Landtag einmal im Monat darüber diskutieren können, aber mein Vertrauen zur kommunalen Ebene und zu den kommunalen Mitarbeitern, die dort tagtäglich beraten, ist da ein bisschen größer. Ich will lieber, dass sie beraten, anstatt irgendwelche Tabellen auszufüllen. Das muss ich ganz ehrlich sagen. (Beifall SPD und BSW) Zum Schluss: Ich würde mir wünschen – wir haben die Projektförderung so weit ausgebaut, und ich bin dankbar, dass sie angenommen wird –, dass in weiteren Kommunen Welcome Center gegründet bzw. bestehende Projekte finanziell vom Land mit unterstützt werden, um sie personell aufzuwerten. Und die Erfolge lassen sich sehen. Ich habe es mir in Cottbus angeschaut und muss sagen: Das ist ein großer Erfolg, davon bräuchten wir mehr. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter John, Sie haben noch einmal die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen. Bitte sehr. (Vereinzelt Beifall AfD)
Steffen John AfD
Sehr geehrte Präsidentin! Ich muss leider feststellen, dass Ihre Antworten keine wirklichen Argumente gebracht haben. Der Kollege Rüter redet hier von deutschen Handwerkern, die diese Welcome Center nutzen. (Sebastian Rüter [SPD]: Das haben wir doch schon geklärt!) Da muss ich Sie mal fragen: Deutsche Handwerker sprechen die deutsche Sprache, sind qualifiziert – warum sollen die die Welcome Center brauchen? Das ist völlig am Leben vorbeigegriffen. Aber man versucht jetzt, Gründe zu finden, diese Welcome Center zu legitimieren. (Steeven Bretz [CDU]: Wir waren doch gerade schon weiter!) Ich ignoriere auch nicht die Zweckbestimmung, sehe aber, dass diese Zweckbestimmung falsch ist – und genau das ist der Punkt. Hier werden Steuermittel in Größenordnungen verbraten, und die Landesregierung ist nicht in der Lage, Zahlen oder Erfolge zu nennen. Da muss ich auch Herrn Bommert widersprechen: Wenn es, wie Sie schildern, so gut läuft und notwendig ist, frage ich mich: Wo sind denn die Zahlen, wo ist die Statistik? Es gibt sie einfach nicht. Sie arbeiten doch in einem Unternehmen, Sie sind doch auch wirtschaftlich aktiv. Ich weiß ja nicht, wie Sie das machen. Wir müssen auch einmal trennen: Geht es um Fachkräfteeinwanderung oder nur darum, dass irgendwelche Leute aus Ghana oder sonst woher beraten werden? Worum geht es bei den Welcome Centern? (Beifall AfD) 2025 63 Herr Bommert, worum geht es? Sagen Sie es mir. Wenn wir über Fachkräftegewinnung reden, haben wir Voraussetzungen. Da ist die Sprache das Mindeste an Voraussetzung, und nicht, dass wir jemanden fünf Jahre gezielt in Kurse stecken müssen, damit er dann eventuell einmal in den Arbeitsmarkt integriert wird – eventuell. Das zweite Thema ist: Wir haben Tausende vollziehbar abschiebepflichtige Migranten hier im Land, die jedes Mal zum Welcome Center gehen und sich beraten lassen. Das kostet Geld, Herr Bretz. Da können Sie jetzt fragen, was Sie wollen. Sie werden immer dieselbe Antwort von mir bekommen.
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter John?
Steffen John AfD
Ja, auf jeden Fall.
Ulrike Liedtke
Dann bitte, Herr Abgeordneter Bretz.
Steeven Bretz CDU
Vielen Dank, Herr Kollege John, dass Sie die Nachfrage zulassen, auch wenn Sie mir schon gesagt haben, dass die Antwort immer dieselbe sein wird. Meine Frage wage ich trotzdem zu stellen: Haben Sie sehr aufmerksam verfolgt, wie der amerikanische Präsident den Ruf der Eliteuniversitäten Amerikas schädigt? Können Sie sich vorstellen, dass daraus auch ein europäisches und deutsches Interesse entsteht, vielleicht internationale Wissenschaftler, die sich in den Vereinigten Staaten aufgrund der Politik des amerikanischen Präsidenten nicht mehr wohlfühlen – solche Spitzenkräfte –, auch gerade hier nach Brandenburg in unsere Forschungslandschaft zu bekommen? Und könnten Sie sich vorstellen, dass diesen Spitzenkräften, so sie die Zeit dazu hätten, eine solche Debatte, wie Sie sie hier führen, zu verfolgen, jegliche Lust vergehen würde, in ein Land zu kommen, in dem Leute wie Sie solche rückwärtsgewandten Thesen vertreten? Können Sie sich vorstellen, dass das geradewegs zum Schaden unseres Landes wäre, Herr Kollege John? – Das ist meine Frage. (Beifall CDU und SPD)
Steffen John AfD
Vielen Dank für die Frage, Herr Bretz. – Tatsächlich kann ich mir das nicht vorstellen, weil die Fachkräfte von den amerikanischen Universitäten, über die Sie gerade gesprochen haben, keine Welcome Center brauchen. (Beifall AfD) Das ist genau der Punkt. Die sind hoch qualifiziert, sie sprechen Englisch. Gucken Sie sich doch einmal unsere Technologieunternehmen an: Da ist Englisch die zweite Sprache. Die brauchen keine Welcome Center – und das wissen Sie. Also vielen Dank für die Frage. 64 Landtag Ich glaube, dass die Landesregierung mit diesen Welcome Centern die falsche Politik macht. Sie werden nicht den Fachkräftemangel bekämpfen und schon gar nicht die Fachkräftesicherung fördern. Wir brauchen gute Bildung, wir brauchen gute Ausbildungsplätze, und wir müssen die Leute, die hier als Fachkräfte ausgebildet werden, auch halten können. Das ist der zweite wichtige Punkt. Wenn wir das nicht machen, sondern nur auf Welcome Center setzen, wird dieses Land untergehen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Wir können zur Abstimmung kommen, und zwar über den Antrag der AfD-Fraktion, „‚Welcome Center‘ zur Entlastung von Land und Kommunen sofort abschaffen“, Drucksache 8/991. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Enthaltungen! – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 12. Tagesordnungspunkt 13 wurde auf Juni vertagt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf. TOP 14: Landesausstellung für Vertriebene dauerhaft einrichten Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/997 Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/1046 Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Kaufner für die AfD-Fraktion. Bitte sehr. (Beifall AfD)
Dominik Kaufner AfD
Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuhörer und Zuschauer! Als das „am besten gehütete Geheimnis des Zweiten Weltkriegs“ bezeichnet der irische Historiker Ray Douglas die Vertreibung der Deutschen aus Schlesien, Pommern und dem Sudetenland. In seinem 2012 erschienenen Buch spricht er angesichts der Vertreibung der Ostdeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg von einem historisch beispiellosen Ausmaß. Er schreibt im einleitenden Satz, dass es sich um die größte Vertreibung in der Geschichte der Menschheit, womöglich um die größte Völkerbewegung überhaupt gehandelt habe. Ich habe zuletzt in meinem Redebeitrag zum 8. Mai bereits unter Berufung auf die wissenschaftliche Forschung darauf hingewiesen, dass wir hier mindestens von der größten ethnischen Säuberung in der Geschichte Europas sprechen. Doch gemessen an dieser Bedeutung findet ein Gedenken quasi nicht statt. Bis 1990 war es in Brandenburg ohnehin ein Tabu, über das man nicht sprechen durfte, das im öffentlichen Erinnern keine Rolle spielte, verdrängt wurde. Auf sowjetischen Befehl hin wurde nur noch beschönigend von „Umsiedlern“ gesprochen. Es waren Verbrechen, die sich zudem noch lange nach dem Ende der Kriegshandlungen, also nach dem „Tag der Befreiung“, wie Sie ihn nennen, ereigneten, und die, wie Ray Douglas betont, in erster Linie Frauen und Kinder trafen, die in Konzentrationslagern, in Eisenbahnwaggons, auf Todesmärschen an Erschöpfung und Unterernährung und bei sogenannten wilden Vertreibungen starben bzw. ermordet wurden. Es war ein Leid, das die Regierungen in Prag, London und Warschau systematisch in Kauf nahmen und das auch in Moskau fest einkalkuliert war. „Orderly and Humane“, wie das Buch im englischen Original heißt, bezieht sich auf diese organisierte Vertreibung nach dem Krieg, die die Regierungen der Briten, Sowjets und US-Amerikaner beschlossen hatten und die eben nicht ordnungsgemäß und human ablaufen sollte. Daher der Buchtitel: Er soll ausdrücken, dass das nicht passierte. Man muss sich ohnehin die Frage stellen, was an einer Vertreibung aus der Heimat human sein kann, in der die Vorfahren, die das Land urbar gemacht hatten, seit vielen Jahrhunderten lebten – an einer Vertreibung aus der angestammten Heimat, in der man geboren worden war, in der man Laufen gelernt hatte, zur Schule gegangen war, eine Familie gegründet hatte und seinen Lebensabend verbringen wollte. An einem solchen Schicksal kann man als Mensch zugrunde gehen. Die 14 Millionen deutschen Vertriebenen – eine ganze Generation, die alles verloren hat – sind daran nicht zugrunde gegangen. Sie haben nicht aufgegeben. Für uns ist heute gar nicht mehr annähernd zu ermessen, welche Kraftanstrengung dafür nötig gewesen sein muss: Sie haben sich allen Schwierigkeiten zum Trotz ein neues Leben aufgebaut und mit ihrer Arbeitskraft unser von den Amerikanern, Briten und Sowjets in Schutt und Asche gelegtes Land wieder aufgebaut – die Türken waren es übrigens nicht, wie häufig dreist behauptet wird. (Beifall AfD) Wir schlagen vor, diese Leistung, die Geschichte und das Schicksal der deutschen Vertriebenen mit einer Dauerausstellung zu würdigen, die erst als Wanderausstellung durch die brandenburgischen Gemeinden gehen soll und dann in Potsdam anzusiedeln wäre. Dieses starke Symbol ist längst überfällig. Ein Drittel der Brandenburger sind Vertriebene oder stammen von Vertriebenen ab. Von 1945 bis Anfang der 50er-Jahre sind über 700 000 Menschen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten sowie weiteren Siedlungsgebieten in Ostmittel- und Osteuropa in die Restprovinz bzw. ab 1947 in das Land Brandenburg gelangt. Es gibt Städte wie Frankfurt (Oder), Müncheberg oder Guben, deren Bevölkerung im Zuge dieser Wirrnisse 1945 sogar zu großen Teilen ausgetauscht wurde und heute mehrheitlich aus Vertriebenen und deren Nachfahren besteht. Ein ganzer Eisenbahntransport von Flüchtlingsfamilien aus der Kleinstadt Woldenberg in der Neumark hat sich im havelländischen Premnitz niedergelassen, wo es genau deshalb auch einen Woldenberger Platz gibt. Vertriebene kamen vor allem aus Ostpreußen, Pommern, Schlesien und der Neumark sowie in Brandenburg sehr oft auch aus dem Reichsgau Wartheland, also aus dem Gebiet um Posen, Kalisch und Lodz. Auch weniger beachtete Vertriebene sind darunter, so hat es 1946 einige Karpatendeutsche aus der zur Slowakei gehörenden Landschaft Oberzips nach Brück im Landkreis Potsdam-Mittelmark verschlagen, wo es deswegen seit 2016 eine Oberzipser Straße gibt und einen Landesverband Brandenburg der Karpatendeutschen Landsmannschaft Slowakei e. V. Und bevor Sie sich empören: Ja, es gibt einige lokale Denkmäler und kleinere Sammlungen. (Lena Kotré [AfD]: Wow!) Und: Ja, in Potsdam existiert ein Stein, an dem die AfD auch regelmäßig einen Kranz niederlegt. Aber das ist viel zu wenig. Auch der Historiker Peter Bahl von der Uni Potsdam stellt in seiner 2022 erschienen Publikation „Belastung und Bereicherung“ fest, dass es den wenigsten Kommunen gelungen ist, „dem Thema einen angemessenen Platz in der Erinnerungsarbeit einzuräumen.“ Doch das ist nicht nur ein landesspezifisches Problem. Ich demonstriere in diesem Zusammenhang, warum wir eine Dauerausstellung und ein zentrales Denkmal in Potsdam brauchen: Die Dauerausstellung des Bundes „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in Berlin ist eine Frechheit. Die Einzigartigkeit der Ereignisse und die Monstrosität der Verbrechen an Deutschen werden mit Schuldverrenkungen relativiert und durch Beliebigkeit verwässert. (Beifall AfD) Neben den Toten der Gustloff findet man Boatpeople aus Vietnam, (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) neben deportierten Wolgadeutschen Menschen, die von Drogenkartellen für den Kokaanbau in Kolumbien vertrieben wurden. Asylforderer, die von Schlepper-NGOs übers Mittelmeer gefahren werden, werden neben deutschen Vertriebenen gezeigt, die bei ihrer Flucht über das Frische Haff mit ihrem Wagen im Eis einbrachen, und ein deutscher Wolfsjunge, der jahrelang allein in den Wäldern des Baltikums leben musste, erscheint neben einem sogenannten Flüchtling aus Syrien, der ein Selfie mit Angela Merkel macht. Die Geschändeten und Ermordeten von Nemmersdorf zeigt man neben einer Tanzgruppe gegen sexuelle Gewalt in Uganda. Offenbar konnte diese Ausstellung nur möglich werden, indem man ihren eigentlichen Zweck aufgab. Man scheint sich das angesichts des demografischen Rückgangs der Erleidensgeneration trauen zu dürfen. Früher hatte man die Vertriebenenverbände in der BRD ja noch als wichtige Wählergruppe gebraucht, unter anderem auch bei der CDU. Das ist heute nicht mehr der Fall. Die CDU feiert in ihrem Entschließungsantrag dieses Konzept auch noch. In Ihrem Schuldstolz wollen Sie sich offensichtlich von dem linken Narrensaum dieser Republik nicht übertreffen lassen. Wir jedenfalls sollten landesseitig in die Bresche springen und eine Ausstellung und einen Ort des öffentlichen Erinnerns schaffen, die bzw. der diesen Menschheitsverbrechen, der Vertreibung von Deutschen, gerecht wird. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) 2025 65 80 Jahre Vertreibung sind der richtige Anlass, um die erinnerungspolitische Lücke Brandenburgs endlich zu füllen, den Vertriebenen und ihren Nachkommen Respekt zu zollen und ihnen für ihren Beitrag zu danken. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Für die SPD-Fraktion spricht der Herr Abgeordnete Scheetz. Bitte.
Ludwig Scheetz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn man sich solche Redebeiträge anhören muss, ist man regelrecht sprachlos. (Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Kann nur bergab gehen!) Ich muss ehrlicherweise sagen: Merkwürdig, dass Sie sich darüber wundern, vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft zu werden. Mich wundert das nach solchen Reden nicht. (Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Warum denn? Warum denn?) Ich möchte mit einer klaren Feststellung beginnen: Die Erinnerung an Flucht und Vertreibung gehört zur deutschen Geschichte. Das ist klar. Sie hat – auch in Brandenburg – ihren festen Platz. (Daniel Freiherr von Lützow [AfD]: Wo denn hier?) Auch in unserem Land haben Hunderttausende Menschen nach 1945 ihre Heimat verloren. Viele kamen aus Ostpreußen, Schlesien, dem Sudetenland und anderen Teilen Europas. (Lars Hünich [AfD]: Dann sind Sie jetzt auch Rechtsextremist, wenn Sie das sagen!) Sie wurden entwurzelt, sie haben gelitten, und sie haben einen erheblichen Beitrag zum Wiederaufbau unserer Gesellschaft geleistet. Diese Geschichte ist bekannt, sie ist dokumentiert, und sie wird gewürdigt – nur eben anders, als die AfD sich das vorstellt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Brandenburg erinnern wir an das Schicksal der Vertriebenen nicht nur mit Worten, sondern auch mit konkreten Projekten: In der Stadt Potsdam steht der Gedenkstein für die Opfer von Flucht und Vertreibung – zentral, würdevoll, öffentlich und sichtbar. Die Gedächtniskirche in Rossow erinnert als deutsch-polnische Begegnungsstätte an die Vertreibung, aber auch an das Ankommen. In zahlreichen Museen, Archiven, Bildungseinrichtungen und Schulen wird dieses Thema behandelt, oft in Zusammenarbeit mit Zeitzeugen und in Verbindung mit der Nachkriegsgeschichte sowie mit lokalen Schicksalen. Wir besitzen eine Erinnerungskultur, die sich nicht verstecken muss – nicht in Berlin, nicht in Brandenburg, nicht vor der Geschichte. 66 Landtag Worum geht es also wirklich? Die AfD fordert, eine Landesausstellung auf den Weg zu bringen, am besten gleich mit dauerhafter Präsentation in Potsdam. Das klingt erst einmal nach historischem Interesse, aber es ist kein neutraler Vorschlag, sondern ein geschichtspolitisch aufgeladener Angriff. Was zwischen den Zeilen steht, ist Folgendes: Die AfD tut so, als gäbe es eine strukturelle Verdrängung deutscher Opfergruppen. Sie konstruiert eine Erinnerungslücke, wo längst Erinnerung stattfindet. Sie verfolgt – das ist der Kern – die Umdeutung der Geschichte: weg von Schuld, Verantwortung und Aufarbeitung, hin zu einer Opfererzählung, die sich ausschließlich um die Deutschen dreht. Das ist der Versuch, einen geschichtsrevisionistischen Schatten über unsere Erinnerungskultur zu werfen – und wir sagen: Nicht mit uns! (Beifall SPD, BSW und CDU) Wer die Geschichte der Vertriebenen erzählen will, muss auch erzählen, warum sie fliehen mussten – welchen historischen Kontext die Nachkriegsordnung hatte, welche Verantwortung Deutschland für die Vorgeschichte des Zweiten Weltkriegs trägt. Flucht und Vertreibung sind keine isolierten Ereignisse. Sie sind eingebettet in die Geschichte des Nationalsozialismus, in den Angriffs- und Vernichtungskrieg und in die Geschichte von Schuld und Befreiung – und genau das fehlt im Antrag der AfD. Was die AfD hier vorlegt, ist nicht Gedenken, sondern politische Inszenierung. Es geht ihr nicht um Erinnerung, es geht ihr um Umdeutung. (Beifall SPD, BSW und CDU) Und dann spielt auch die Frage der Verhältnismäßigkeit eine Rolle: Die Bundesstiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ hat in Berlin eine moderne, gut ausgestattete Dauerausstellung geschaffen, die Brandenburg einbezieht und bundesweit zugänglich ist. Es gibt Wanderausstellungen, es gibt dezentrale Angebote, und es gibt lokale Erinnerungsprojekte. Warum also eine neue, dauerhafte und landesfinanzierte Ausstellung? Warum genau jetzt? Warum genau von dieser Fraktion? Weil es nicht ums Gedenken geht, sondern um geschichtspolitische Bühnen. (Beifall SPD und BSW sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Wir als SPD stehen zu einer differenzierten, inklusiven und verantwortungsvollen Erinnerungskultur. Wir gedenken der Opfer von Flucht und Vertreibung – selbstverständlich –, aber wir gedenken auch der Opfer des Nationalsozialismus. Wir erinnern uns an jüdisches Leben, an Sinti und Roma, an Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, an Homosexuelle und an andere Menschen, die verfolgt, verschleppt und ermordet wurden. Unsere Geschichte ist vielfältig, unsere Erinnerung ist es auch. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Antrag ab – nicht, weil uns die Schicksale der Vertriebenen egal wären, sondern weil sie uns zu wichtig sind, um sie der politischen Instrumentalisierung preiszugeben. (Einzelbeifall SPD) Brandenburg braucht keine geschichtspolitische Bühne für die AfD. Brandenburg braucht Respekt vor der Geschichte, Verantwortung in der Gegenwart und Klarheit gegenüber denjenigen, die die Geschichte missbrauchen wollen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BSW und CDU)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Es wurde eine Kurzintervention von Herrn Dr. Kaufner angemeldet. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall AfD)
Dominik Kaufner AfD
Herr Scheetz, ich muss sagen, Ihre Bemerkung war natürlich in gewisser Weise erwartbar: Sie meinen, es gäbe hier keine Lücke in der Erinnerung zu schließen. Ich will Ihnen einmal ein ganz konkretes Beispiel hier aus Potsdam nennen – Sie haben den Gedenkstein ja selbst erwähnt –: Es ist ein Stein, der nicht mit Steuergeldern von der Stadt Potsdam oder vom Land Brandenburg errichtet wurde, sondern vom Bund der Vertriebenen; das muss man dazu wissen. So viel also zur staatlichen Erinnerungskultur. Es gibt in Potsdam noch ein anderes Denkmal, das ich als Beispiel heranziehen möchte: Es ist das Denkmal für den unbekannten Deserteur. Es ist drei Meter breit, zwölf Tonnen schwer, besteht aus Carrara-Marmor und wurde von offizieller Seite mit Steuergeldern aufgestellt – für einen unbekannten Deserteur. Das ist die Priorisierung in der Erinnerungskultur, die Sie hier leben. Ich finde, besser als mit dieser Schieflage kann man die Verachtung für das eigene Volk nicht zum Ausdruck bringen. (Unmut bei der SPD sowie Zurufe) Sie sollten sich dafür schämen! Dass die Vertreibung der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg von Ihnen mit der NS-Zeit bzw. die deutsche Besatzungszeit eng geführt wird, zeugt nicht nur von historischer Unkenntnis, sondern möglicherweise auch von der entsprechenden Ignoranz, die dazugehört. Ethnische Spannungen gab es im Europa der Zwischenkriegszeit überall, insbesondere mit Polen. Polen – oder: das Militärregime in Polen – hat mehrere Minderheiten physisch angegriffen, in ihren Rechten beschnitten, vertrieben und schon in dieser Zeit – 1934 – den Minderheitenschutzvertrag aufgekündigt. Ebenso – das werden Sie vermutlich wissen – hat die Sowjetunion die Hälfte des polnischen Staates annektiert, die dort ansässigen Polen deportiert und Ukrainer und Weißrussen zu Morden an Polen aufgerufen – das hat wohl nicht geklappt. Man hat dann im Zuge von Massendeportationen 330 000 Polen – Sie können mir gern zuhören! – nach Sibirien und Zentralasien gebracht. Sie durften nicht in ihre Heimat zurückkehren; man hat sie später in den Siedlungsgebieten der ostdeutschen Vertriebenen angesiedelt. Allein schon wegen dieser Umsiedlungsprojekte hat man das Land gebraucht. – Das ist alles schon passiert, bevor sie von irgendwelchen Einsatzgruppen wissen konnten.
Ulrike Liedtke
Sie müssten bitte zum Ende kommen.
Dominik Kaufner AfD
Danke schön. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Scheetz, möchten Sie auf die Kurzintervention reagieren? – Bitte schön.
Ludwig Scheetz SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kaufner, als Erstes sollten Sie sich vielleicht ein bisschen informieren: Der Bund der Vertriebenen wird in erheblichem Maße aus Steuermitteln finanziert, (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW) mit mehreren Millionen Euro. Geschäftsstellen werden finanziert, es gibt Projektförderung etc. – das kann man alles in den entsprechenden Haushaltsplänen nachlesen. Vielleicht informieren Sie sich dort, bevor Sie hier erzählen, dass aus Steuermitteln keine Erinnerungskultur für die Vertriebenen unterstützt werde. Ansonsten ist diese unsägliche Täter-Opfer-Umkehr, diese unsägliche Verdrehung von Ursache und Wirkung unerträglich in diesem Haus. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Und wir werden nicht müde, das immer wieder zu benennen, damit den Menschen in Brandenburg klar wird, was Sie hier verfolgen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU)
Ulrike Liedtke
Wir setzen die Aussprache fort. Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack hat das Wort für die CDU-Fraktion. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Es ist richtig: Das Schicksal der deutschen Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg gehört untrennbar zur deutschen Geschichte, auch zur Geschichte Brandenburgs. Millionen wurden aus ihrer Heimat in Ost- und Südeuropa vertrieben – unter oft dramatischen Umständen. Es gibt in Brandenburg wohl kaum eine Familie, die keine Erfahrung mit Flucht und Vertreibung hat. (Lachen der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Auch meine eigene Familie ist davon betroffen. Sie stammt mütterlicherseits aus Schlesien, und durch die Erzählungen meiner Großmutter kenne ich die Geschichten von der Brutalität der Vertreibung aus erster Hand: Tod, Hunger, Vergewaltigung, die Heimat verloren, unterwegs mit einem Leiterwagen und drei kleinen 2025 67 Kindern – ich kenne das. Und dieses Thema wurde im Osten über Jahrzehnte von der russischen Besatzung und der SED tabuisiert. Umso mehr verdienen der Beitrag der Vertriebenen zum Wiederaufbau unseres Landes und ihre Integrationsleistung heute unsere Anerkennung. Was ich aber herzlich anmahne: Erinnerungspolitik darf nicht einseitig, nicht instrumentalisierend und vor allem nicht populistisch betrieben werden, (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW) sondern muss Ausdruck einer historischen Einordnung, auch mit Bezug zur Gegenwart, sein. Für uns als CDU ist die Erinnerung an das Schicksal der Vertriebenen seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil unseres politischen Selbstverständnisses: Die Union der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU und CSU, die UdVA, ist bis heute ein lebendiger Ausdruck unseres Engagements für die Vertriebenen innerhalb und außerhalb der CDU. Ob der Bund der Vertriebenen oder die Treffen der Landsmannschaften – CDU und CSU haben diese Initiativen immer unterstützt. Bereits Konrad Adenauer und später Helmut Kohl haben die Vertriebenenpolitik nie isoliert betrachtet. Sie haben die Anliegen der Vertriebenen, aber immer auch die Versöhnung mit Polen und unseren anderen östlichen Nachbarn hervorgehoben – und das ist verantwortungsvolle Politik, meine Damen und Herren. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Die AfD behauptet nun in ihrem Antrag, das Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung in Berlin tue zu wenig für eine deutsche Perspektive – wir haben es gerade gehört. Das ist, bei allem Respekt, eine grobe Verzerrung. Die Ausstellung befasst sich sehr differenziert mit der Vertreibung von 14 Millionen Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie würdigt die Opfer, stellt den europäischen und den weltpolitischen Kontext her, und sie verbindet vor allen Dingen Geschichte mit Versöhnung – genau das ist ihr Auftrag. Die Ausstellung ist übrigens maßgeblich auf die Initiative und das Engagement der CDU zurückzuführen, allen voran der damaligen Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Ein Land wie Brandenburg kann und soll sich selbstverständlich an der Erinnerungskultur beteiligen, auch der Vorschlag eines Denkmals an einem zentralen Ort findet durchaus unsere Zustimmung. Aber ein solches Denkmal muss in den historischen Kontext eingeordnet und in Beziehung zur Gegenwart gesetzt werden, insbesondere angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Die Geschichte der deutschen Vertriebenen zeigt: Vertreibung und Krieg hängen eng zusammen. Wo Grenzen mit Gewalt verschoben werden, folgen Leid, Flucht und Heimatverlust; das erleben wir heute auf bedrückende Art und Weise erneut. Das müssen wir der gegenwärtigen Generation immer wieder mit auf den Weg geben; denn die Zeitzeugen werden immer weniger, und genau das mahnt uns, verantwortungsvoll mit unserer Geschichte umzugehen. Einen Antrag, der nur einen einseitigen Blick auf die Geschichte wirft, ohne den Kontext zu beleuchten, lehnen wir also ab. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) 68 Landtag Nichtsdestotrotz möchten wir immer wieder und deutlich an das Leid und die Aufbauleistung der Vertriebenen erinnern. Deshalb haben wir hier einen Entschließungsantrag vorgelegt. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD])
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für das BSW spricht Herr Abgeordneter Lehmann. Bitte sehr. (Beifall BSW)
Gunnar Lehmann BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Charta der deutschen Heimatvertriebenen aus dem Jahr 1950 heißt es: „Die Völker müssen erkennen, daß das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge ein Weltproblem ist, dessen Lösung höchste sittliche Verantwortung und Verpflichtung zu gewaltiger Leistung fordert.“ Angesicht der Debatte habe ich den Eindruck, dass es dem einen oder anderen an dieser sittlichen Verantwortung mangelt und man selbst hinter die Erklärung aus dem Jahr 1950 zurücktritt. Das Bekenntnis der Heimatvertriebenen wurde aus der Einsicht in die Notwendigkeit geboren, nicht im eigenen Leid, in persönlichen traumatischen Erinnerungen zu verharren, sondern dafür einzutreten, Vertreibung und Genozid als Mittel von Politik grundsätzlich zu ächten. (Beifall BSW) Die Vertreibung von Millionen Deutschen war Teil dieses Weltproblems, weil es eines von vielen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg war, weil unter Vertreibung nicht nur Deutsche, sondern auch viele andere Völker zu leiden hatten. Dieses Weltproblem ist bis heute allgegenwärtig. Laut UNHCR befanden sich 2024 weltweit 123 Millionen Menschen auf der Flucht. Ich muss ergänzen: Wer in diesen Tagen von Flucht und Vertreibung spricht, darf von den grauenhaften Verbrechen der israelischen Streitkräfte in Gaza nicht schweigen. (Beifall BSW) Zu einigen Herkunftsgebieten der deutschen Vertriebenen unterhält Brandenburg zum Glück enge Beziehungen. Fünf polnische Woiwodschaften und die rumänische Region Centru/Siebenbürgen sind offizielle Partnerregionen. Nach unserer Auffassung sollte auch die vakante Stelle des Partnerschaftsbeauftragten für Kaliningrad schnellstmöglich neu besetzt werden. Im Sinne der Aussöhnung und Völkerverständigung ist es wichtig, all diese Partnerschaften wieder und weiter zu vertiefen. Das ist die Lehre aus der Tragödie des 20. Jahrhunderts. (Beifall BSW) Zu den beiden Anträgen: Auch wir sehen Ihre Forderungen als erfüllt und somit obsolet an. Das von Ihnen geforderte Denkmal an zentraler Stelle steht – wir haben es schon gehört – 200 Meter von hier entfernt; daneben gibt es im gesamten Land Brandenburg mindestens sieben weitere Denkmäler, die an das Schicksal der Vertriebenen erinnern. Außerdem existieren mehrere hochwertige Wanderausstellungen, davon sechs organisiert vom Bund der Vertriebenen. Drei dieser Wanderausstellungen konnten und können übrigens dieses Jahr in Brandenburg besichtigt werden: in Schwedt, Falkenberg (Elster), Perleberg und Seelow. Und: Wenn Sie ehrlich sind, glauben Sie wahrscheinlich selbst nicht, dass Ministerin Schüle eine Ausstellung kuratieren würde, die dem Geschichtsbild Ihrer Parteien näherkäme als das, was unter Erika Steinbach entstanden ist. Wir lehnen Ihre Anträge auch deshalb ab, weil sich das BSW nicht an dem unwürdigen Kulturkampf beteiligt, dessen Zeugen wir hier und heute wieder werden mussten. Dieser Kulturkampf wird dem Schicksal der Opfer von Flucht und Vertreibung in keiner Weise gerecht. Mehr noch, er lenkt von den tatsächlichen Herausforderungen der Vertriebenen und Aussiedler ab. Davon will offensichtlich keine der hier anwesenden Parteien sprechen, einschließlich der Sozialdemokraten. (Steeven Bretz [CDU]: Was?) Ich möchte an dieser Stelle nur auf die zahlreichen Probleme hinweisen, mit denen unsere Spätaussiedler derzeit konfrontiert sind und die hier mit keinem Wort erwähnt worden sind. Nach wie vor ist der gesamte Prozess der Anerkennung als Spätaussiedler Gegenstand willkürlicher Verwaltungsentscheidungen. Willkürlich ist insbesondere die Festlegung des Geburtsdatums 1. Januar 1993, ab dem man nicht mehr als Spätaussiedler anerkannt werden kann. Dieser Stichtag muss gestrichen werden. Viele junge Menschen in Russland und Kasachstan warten darauf. Drittens: Die Aufnahme von Familienangehörigen eines Spätaussiedlers, die nicht dessen Ehepartner, Kinder oder selbst Deutsche sind, ist gegenwärtig nicht möglich. Diese Praxis zerrreißt Familien. Im Fremdrentengesetz ist nach wie vor eine pauschale Rentenkürzung um 40 % für Spätaussiedler verankert. Das bedeutet Altersarmut per Gesetz. Es ist unsere gesellschaftliche Pflicht, die ungeheure Lebensleistung der Spätaussiedler endlich voll anzuerkennen und für Renten zu sorgen, von denen sie im Alter würdevoll leben können. (Beifall des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW]) Herr Prof. Dr. Schierack, Sie haben von der Verantwortung gesprochen, die die Union wahrnimmt. Da frage ich Sie: Warum konnten Sie sich im Koalitionsvertrag nicht durchsetzen, als das verhandelt wurde? Viertens verfügen viele Spätaussiedler neben der deutschen über eine weitere Staatsangehörigkeit, zum Beispiel die russische. Jeder Angriff auf die doppelte Staatsangehörigkeit, ob von AfD oder CDU, ist somit auch ein Angriff auf die Russlanddeutschen, den das BSW mit aller Entschiedenheit bekämpfen wird. (Beifall des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW]) Das von den Vertriebenen und Aussiedlern während und nach dem Zweiten Weltkrieg erlittene Unrecht wird von der politischen Klasse in Deutschland nach wie vor ignoriert. Das wird auch in diesen Anträgen deutlich. Diese Mitbürger brauchen keine zusätzlichen Denkmäler oder Wanderausstellungen; sie warten auf die Lösung ihrer drängenden Probleme. – Danke. (Beifall BSW)
Ulrike Liedtke
Herr Staatssekretär Dünow spricht für die Landesregierung. Bitte schön. Tobias Dünow (Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von NS-Deutschland begonnene Zweite Weltkrieg kostete 70 Millionen Menschen das Leben. 11 Millionen Menschen überlebten in Lagern und wurden als Displaced Persons heimatlos. Europa lag danach in Trümmern. All das geschah im Namen der Deutschen. Ausgangspunkt war der Überlegenheitswahn einer rechtsextremistischen Partei, die osteuropäische Nationen und Kulturen als minderwertig ansah. So wurden nach Kriegsende Millionen Menschen – Millionen Deutsche – aus Mittel- und Osteuropa vertrieben. Das war selbstverständlich ein Unrecht. Die Vertriebenen erlitten auf der Flucht schweres Leid, das nicht durch die Taten der Nazis zu rechtfertigen ist. Unter den Opfern waren – Sie haben es gesagt – viele Zivilisten, Frauen und Kinder. Ihnen wurde in der Bundesrepublik immerhin durch das Soforthilfegesetz von 1949 und das Lastenausgleichsgesetz von 1952 früh geholfen. Trotz dieser Traumata bekannten sich die Vertriebenenverbände – Herr Abgeordneter Lehmann hat das soeben zitiert – schon 1950 in der Charta der deutschen Heimatvertriebenen zu Versöhnung und Verständigung. Was Herr Lehmann soeben zitiert hat, war genau das Gegenteil dessen, was wir von der AfD gehört haben. Und, Herr Lehmann, wenn ich das sagen darf: Sie sagten eingangs Ihrer Rede zu Recht, dass wer von Vertreibung rede, auch das Leid der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen ins Auge nehmen müsse. Das stimmt, und man sollte da, wo es erforderlich ist, auch die israelische Regierung kritisieren. Aber wer die israelische Regierung kritisiert, darf nicht vergessen, was der Ausgangspukt war – nämlich der Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober; das muss auch gesagt werden. (Beifall SPD und CDU) Die Charta von 1950 und die Leistungen der Vertriebenen verdienen bis heute höchste Anerkennung und allergrößten Dank. In der DDR und vorher in der SBZ war die Situation ein bisschen anders als in Westdeutschland. Aus Rücksicht auf osteuropäische Partner sprach man hier nicht von „Vertriebenen“, sondern euphemistisch von „Umsiedlern“. Zwar erhielten auch sie staatliche Hilfe, etwa Wohnraum und Land, aber ihre Erfahrungen blieben in der Tat sehr lange tabu – und damit auch ihre Traumata. Seit der Wiedervereinigung fördern auch die neuen Bundesländer gemeinsam mit dem Bund die Forschung, Vermittlung und Präsentation der deutschen Kultur und Geschichte in Mittel- und Osteuropa. Heute – wir haben es gehört – gibt es bundesweit 2025 69 zehn Museen, vier wissenschaftliche Institute und Bibliotheken sowie zwei zentrale Einrichtungen der Kulturvermittlung, die sich ausschließlich diesem Thema widmen. Der Bund fördert sie kontinuierlich, ebenso wie zahlreiche Einzelprojekte. Der Bund fördert eben auch das Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung, das von hier mit der S-Bahn in knapp 50 Minuten zu erreichen ist. Das ist ein exzellentes Zentrum, um es ganz deutlich zu sagen. Die Tatsache, dass Sie, Herr Kaufner, dieses Zentrum hier als „Frechheit“ bezeichnet haben, ist für mich ein Indiz dafür, dass es richtig war, die Debatte, die wir in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten über dieses Zentrum hatten, zu führen. Dass aus einer guten Idee nach diesen langen, furchtbaren Diskussionen mit wirklich intensiven internationalen Verwerfungen – aufgrund einer Vertriebenen-Funktionärin, die ganz offensichtlich geschichtsrevisionistische Positionen mit diesem Projekt verbinden wollte – in der Tat auch dank des großen Engagements einer von der CDU gestellten Kulturstaatsministerin ein richtig gutes, in der Fachwelt, unter unseren europäischen Nachbarn und bei den Besuchern hoch anerkanntes Zentrum geworden ist, ist ein großes Glück. Und ein nicht ganz so großes, aber ziemliches großes Glück ist es, dass das Zentrum nicht so geworden ist, wie Sie sich das vorgestellt haben. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW) Das MWFK fördert seinerseits übrigens die Stiftung Brandenburg in Fürstenwalde, die dort ein Dokumentationszentrum samt Archiv und Bibliothek betreibt. Hier in Potsdam hat das bundesgeförderte Deutsche Kulturforum östliches Europa seinen Sitz. Es setzt sich mit der Geschichte und dem kulturellen Erbe der deutschen Siedlungsgebiete in Mittel- und Osteuropa auseinander. Das Forum organisiert Ausstellungen, Lesungen, Vorträge, Konzerte und Tagungen und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Verständigung in einem zusammenwachsenden Europa. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Erinnerung an Flucht und Vertreibung der Deutschen aus Mittel- und Osteuropa sowie der Einsatz für Verständigung und Versöhnung finden also bereits an vielen Orten in Deutschland, auch in Brandenburg, statt. Ein weiteres Ausstellungsangebot ist daher aus unserer Sicht nicht nötig. Die Nationalsozialisten haben eine jahrhundertealte gemeinsame Geschichte der Kulturen und Gesellschaften in Mittel- und Osteuropa zerstört. Heute, 80 Jahre später, können wir dank der europäischen Integration wieder an diese vielfältige, kosmopolitische Tradition anknüpfen. Der Schlüssel dazu liegt allerdings in einer selbstkritischen Aufarbeitung der Vergangenheit, im interkulturellen Dialog sowie in einer der Zukunft zugewandten weltoffenen europäischen Verständigung. Genau deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben es die Vertriebenen und ihre Nachfahren nicht verdient, 80 Jahre später erneut von einer rechtsextremistischen Partei missbraucht zu werden. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Dr. Kaufner, Sie möchten eine Kurzintervention anmelden? Sie wissen, dass Sie auch noch zwei Minuten Redezeit haben? – Aber es soll eine Kurzintervention sein. Bitte. (Zuruf von der AfD) 70 Landtag – Das können Sie machen. Sie können zuerst eine Kurzintervention zu der Rede von Staatssekretär Dünow halten. (Beifall AfD)
Dominik Kaufner AfD
Herr Staatssekretär, Sie haben im Ausschuss gesagt: Antifaschismus ist die Grundlage jeder demokratischen Arbeit in jedem Ministerium. (Beifall SPD) Man merkt das, man merkt es Ihren Ausführungen an. Der einleitende Glaubenssatz „Der von NS-Deutschland begonnene Zweite Weltkrieg […]“ soll deutsche Opfer in das „rechte“ Licht rücken und erinnerungspolitisch entwerten. Was Sie hier abgeliefert haben, war genau die Einseitigkeit, die Sie mir vorwerfen. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Roick [SPD]) Ich möchte, dass die ganze Geschichte betrachtet wird, und das gelingt in dieser Ausstellung, die Sie so toll finden, meiner Meinung nach nicht. Es ist bezeichnend – auch für die Redebeiträge hier im Plenum – , dass historisches Erinnern ständig mit Tagespolitik verknüpft wird. Ständig wird auf die Ukraine Bezug genommen, und dann kommt noch Israel mit dazu. Das ist genau der Geist, der in dieser Ausstellung weht. Man kann sich überhaupt kein Thema mehr anschauen, ohne ständig über Tagespolitik zu stolpern. (Beifall AfD) Ihnen geht es darum, das Erinnern zu instrumentalisieren. Diesen Vorwurf kann ich also an Sie zurückgeben. – Danke schön. (Beifall AfD – Zurufe von der SPD)
Ulrike Liedtke
Herr Staatssekretär, möchten Sie reagieren? – Das möchten Sie nicht. Herr Dr. Kaufner, Sie hätten jetzt noch zweieinhalb Minuten Redezeit. Möchten Sie noch einmal das Wort nehmen? – Bitte schön. (Beifall AfD – Zuruf von der SPD)
Dominik Kaufner AfD
Bitte? (Erik Stohn [SPD]: Verzettelt!) Sie, der Rhetorik-Profi, müssen mir jetzt Nachhilfe geben, ja? (Beifall und Lachen bei der AfD – Zuruf von der SPD: Das ist so unterirdisch!)
Ulrike Liedtke
Lieber Dr. Kaufner, wir bleiben jetzt einfach sachlich. Diese letzten paar Minuten schaffen wir noch ganz konstruktiv.
Dominik Kaufner AfD
Das ist ein Hinweis, den Sie vielleicht an Herrn Stohn richten könnten. (Ludwig Scheetz [SPD]: Es steht Ihnen nicht zu, hier Haltungsnoten zu verteilen! – Lars Hünich [AfD]: Sie haben hier ja vorhin Haltungsnoten verteilt!)
Ulrike Liedtke
Ganz konstruktiv! – Bitte schön.
Dominik Kaufner AfD
Wenn Sie fertig sind, dann würde ich anfangen. (Lars Hünich [AfD]: Das kann doch wohl nicht wahr sein!) An deutsches Leid zu erinnern … (Dennis Hohloch [AfD]: Die Uhr läuft sicherlich schon!) – Nein, ich habe schon geguckt; die läuft noch nicht. An deutsches Leid zu erinnern, ohne von deutscher Schuld zu sprechen, ist Ihnen offenbar unzumutbar. Ihr Schuldneurose ist der Grund für diese erinnerungspolitische Schieflage, und Ihr Schuldstolz hat dieses Land zu dem gemacht, was heute ist. (Britta Kornmesser [SPD]: Das muss man ablesen, ja?) – Ich weiß nicht, wie viele Kommentare von der SPD jetzt noch kommen. Erinnern ohne Tagespolitik – ich habe es schon gesagt – ist Ihnen offenbar auch nicht möglich. Wenn Herr Schierack sagt, was wir hier machen wollen, sei ohne Kontext und die Darstellung sei einseitig, dann nutze ich die verbleibende Redezeit, um an das Schicksal der Wolgadeutschen zu erinnern und Ihnen dieses Schicksal näherzubringen; denn offensichtlich besteht dafür Bedarf. Im Zuge der Kollektivierung – Sie kennen sicherlich den Begriff „Holodomor“ – wurden in der Sowjetunion Anfang der 1930er-Jahre absichtlich Hungersnöte herbeigeführt. Das hat die Wolgadeutschen besonders hart getroffen. Und Sie können mir jetzt nicht mit der NS-Zeit kommen. Zwischen 1930 und 1934 sank die Bevölkerungszahl von über 630 000 auf 430 000. Ein Drittel der Wolgadeutschen hat diese Zeit nicht überlebt. Über 4 000 Familien wurden deportiert, ca. 25 000 Personen – als „Kulaken“. Im Oktober 1935 wurden der gesamte deutsche Bezirk Pulin aufgelöst und die Bewohner zwangsumgesiedelt. Es gab sogar ein Rückwanderungskomitee, das versuchte, Wolgadeutsche zur Wanderung in das Deutsche Reich zu bewegen. Diesen Versuch hat die Sowjetunion bekämpft, auch aus der Sorge heraus, dass durch die Schilderung der Grausamkeiten, die sich dort ereignet hatten, diese bekannt würden. Nach 1941 wurden die Wolgadeutschen kollektiv nach Sibirien deportiert, etliche Dörfer niedergebrannt und angebliche Kollaborateure und ihre Familien hingerichtet. Sehen Sie sich einfach einmal die Chronologie an! Machen Sie es sich nicht zu einfach. Versuchen Sie nicht immer, wenn es um deutsche Opfer geht, die NS-Zeit zu bemühen, sondern geben Sie sich einfach einmal Mühe, ein würdiges Gedenken zu ermöglichen. Das ist mein Appell, mit dem ich heute hier schließen möchte. – Danke schön. (Beifall AfD) 2025 71
Ulrike Liedtke
Wir sind am Ende der Debatte angelangt und können abstimmen. Erstens stimmen wir über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/997 ab. Dieser trägt den Titel: „Landesausstellung für Vertriebene dauerhaft einrichten“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Stimmenthaltungen. Ich komme zum Entschließungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/1046 und darf Sie um Abstimmung bitten. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Der Entschließungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Stimmenthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 15 und beende auch schon die 14. Plenarsitzung. Ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Konzentration bedanken und wünsche Ihnen eine gute Zeit. Ende der Sitzung: 18.15 Uhr 72 Landtag Anlagen 3 Gefasste Beschlüsse Wahl der Mitglieder und Wahl des Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Herrn Abgeordneten Uwe Adler (44 Jastimmen / 41 Neinstimmen) als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission. Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages (44 Jastimmen / 38 Neinstimmen / 1 Enthaltung) Herrn Abgeordneten Uwe Adler als Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission.“ Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages (71 Jastimmen) Herrn Abgeordneten André von Ossowski als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission.“ Wahl der Mitglieder und Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages (54 Jastimmen) Herrn Abgeordneten Rainer Genilke als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission. Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages (50 Jastimmen / 31 Neinstimmen / 2 Enthaltungen) Herrn Abgeordneten Rainer Genilke als stellvertretenden Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission.“ Entsendung von Mitgliedern des Landtages in den Parlamentarischen Beirat der Stiftung für das sorbische Volk 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag entsendet auf Vorschlag des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Herren Abgeordneten Lars Katzmarek (SPD) und Falk Peschel (BSW) als Vertreter sowie die Herren Abgeordneten Wolfgang Roick (SPD) und Julian Brüning (CDU) als Stellvertreter der Vertreter in den Parlamentarischen Beirat der Stiftung für das sorbische Volk.“ 3 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. Benennung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Stiftung „Kleist - Museum“ 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag benennt Herrn Abgeordneten Matthias Steinfurth als Mitglied des Landtages Brandenburg für den Stiftungsrat der Stiftung ‚Kleist-Museum‘.“ Benennung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Stiftung „Kleist - Museum“ 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag benennt Herrn Abgeordneten Oliver Skopec als stellvertretendes Mitglied des Landtages Brandenburg für den Stiftungsrat der Stiftung ‚Kleist-Museum‘.“ Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes als Vertreter des Landtages in den Stiftungsrat der Stiftung „Fürst -Pückler- Museum Park und Schloss Branitz“ 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt Herrn Abgeordneten Lars Katzmarek als stellvertretendes Mitglied und Vertreter des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Stiftung ‚Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz‘.“ Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes als Vertreter des Landtages in den Stiftungsrat der Stiftung „Fürst -Pückler-Museum Park u nd Schloss Branitz“ 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack als Mitglied und Vertreter des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Stiftung ‚Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz‘.“ Benennung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Kulturstiftung „Schloss Wiepersdorf“ 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag benennt Herrn Abgeordneten Erik Stohn als Mitglied des Landtages Brandenburg für den Stiftungsrat der Stiftung ‚Schloss Wiepersdorf‘.“ Benennung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Kulturstiftung „Schloss Wiepersdorf“ 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag benennt Herrn Abgeordneten Reinhard Simon als stellvertretendes Mitglied des Landtages Brandenburg für den Stiftungsrat der Stiftung ‚Schloss Wiepersdorf‘.“ Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landtages Brandenburg für den Stiftungsrat der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt Herrn Abgeordneten Matthias Steinfurth als Mitglied des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder).“ Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landtages Brandenburg für den Stiftungsrat der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt Herrn Abgeordneten Falk Peschel als stellvertretendes Mitglied des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder).“ Für mehr Verkehrssicherheit in Brandenburg und Deutschland 2025 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „Der neugewählte Deutsche Bundestag hat seine Arbeit aufgenommen. Das Thema Verbesserung der Verkehrssicherheit ist und bleibt ein wichtiges, besser gesagt ein lebenswichtiges Thema. Im letzten Jahr 2024 kamen in Deutschland 2 780 Menschen im Straßenverkehr ums Leben. Das sind 59 Menschen weniger als im Jahr 2023. Die Arbeit für Verkehrssicherheit zeigt Erfolge. Ein Verkehrsunfall ist ein einschneidendes Erlebnis, sowohl für die direkt vom Unfall Betroffenen als auch für Angehörige, Freunde und Bekannte sowie die Einsatzkräfte am Unfallort. Der größte Teil der Gesetzgebung zur Verkehrssicherheit liegt auf Bundesebene. Die Landesregierung wird gebeten, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass 1. der sechsstreifige Ausbau der Autobahnen (BAB): - BAB 10 - zwischen den Autobahndreiecken Werder und Havelland, - BAB 12 - zwischen Autobahndreieck Spreeau und Grenzübergang Świecko, - BAB 13 - zwischen Autobahnkreuz Schönefeld und Autobahndreieck Spreewald, - BAB 24 - zwischen den Autobahndreiecken Wittstock und Havelland, 2025 73 zuzüglich eines qualifizierten Seitenstreifens (Standstreifen) je Richtung, sowie einer durchgängigen Verkehrsbeeinflussungsanlage aus Gründen der Verkehrssicherheit unverzichtbar ist; 2. auf Bundesautobahnen und geeigneten Bundesstraßen Verkehrsbeeinflussungsanlagen installiert werden, um flexibel auf Verkehrssituationen und Wetterbedingungen reagieren und die Geschwindigkeit situativ anpassen zu können; 3. alle Bundesautobahnen in Brandenburg durchgängig über einen qualifizierten Seitenstreifen (Standstreifen) verfügen; 4. im Straßenverkehrsgesetz einen Grenzwert von 0,0 (Promillegrenze und THC-Grenze) festzulegen, dies insbesondere, wenn Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer ein Gemisch von Cannabis und Alkohol konsumieren - analog zu den Fahranfängerinnen und Fahranfängern; 5. für das Fahren von Fahrrädern unter Einfluss von Cannabis-Konsum sollen analog von Alkoholfahrten Grenzwerte festgelegt werden.“ 74 Landtag Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies-Köhler (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 22.05.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 144 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Nutztierstrategie für das Land Brandenburg Die Nutztierhaltung in Brandenburg steht seit gehaltenen Nutztiere sinkt kontinuierlich - nicht nomischer Belastungen für Tierhalterinnen und heit. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die knapper werden. Dies führt nicht nur zu langen schwächt auch die regionale Wertschöpfung in Dabei ist die Tierhaltung ein zentraler Baustein Sie liefert organischen Dünger für den Ackerbau, Grünland bei und sichert Arbeitsplätze im ländlichen Vor diesem Hintergrund ist ein klares und unmissverständliches gierung zur Steigerung des Tierbestands notwendig. Landwirten mögliche Wege und gibt ihnen Planungssicherheit tung. Daher frage ich die Landesregierung: Wie ist der Nutztierstrategie für das Land Brandenburg, insbesondere der Umsetzung und dem geplanten Zeitpunkt Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Die Landesregierung nimmt das Thema Nutztierstrategie eines partizipativen Beteiligungsprozesses eine abzielt, die viehhaltenden Betriebe zu stärken, möglichst zu erhöhen. In dem Beteiligungsprozess insbesondere der Berufsstand und die Tierzuchtverbände, Landwirtschafts- und Umweltministerium wird sein. Es ist vorgesehen, eine professionelle Moderationskompetenz strebten Prozess und die gemeinsame Erarbeitung und zielführend mit allen beteiligten Akteuren auf tierstrategie hinarbeitet. Ein derartiger, von einer gungsprozess hat sich bereits in der Vergangenheit schen Dokumenten, zum Beispiel des Ökoaktionsplans, Eingegangen: 22.05.2025 / Ausgegeben: 22.05.2025 Jahren unter erheblichem Druck. Die Zahl der zuletzt aufgrund verschärfter Auflagen, öko-Tierhalter sowie fehlender Planungssicherregionalen Schlachtkapazitäten zunehmend Transportwegen für die Tiere, sondern der Ernährungswirtschaft. der landwirtschaftlichen Kreislaufwirtschaft: trägt zur Nutzung von Reststoffen und Raum. Bekenntnis der Landesre-Diese zeigt den Landwirtinnen und für den Umbau der Tierhalaktuelle Sachstand bei der Erarbeitung der hinsichtlich der geplanten Form der Umsetzung? Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: sehr ernst und möchte innerhalb Nutztierstrategie erarbeiten, die darauf die Tierbestände wieder zu stabilisieren und sollen alle relevanten Verbände, einbezogen werden. Auch das in diesem Prozess als Stakeholder involviert einzubinden, die den angeder Nutztierstrategie federführend leitet ein Konsensdokument in Form einer Nutzexternen Agentur durchgeführter, Beteilibei der Erarbeitung von themenspezifi- als sehr hilfreich erwiesen. Wir planen für den gesamten Prozess bis mindestens einem Jahr ein. Sobald der Haushalt Prozess eingeleitet werden. Die Verbände haben kürzlich zurückliegenden Brandenburgischen Unterstützung und Zusammenarbeit hinsichtlich Nutztierstrategie erklärt. - 2 zur Fertigstellung einen Zeitrahmen von beschlossen ist, kann der beschriebene dankenswerterweise anlässlich der nur Landwirtschaftsausstellung ihre tatkräftige der Erarbeitung einer gemeinsamen - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 145 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack In ganz Brandenburg: Rettung ohne Kosten Im Streit um die Finanzierung der Rettungsdienste senverbände auf eine Vereinbarung verständigt: pflicht von mindestens acht Wochen. Diese sollte über eine transparente und kostendeckende Kosten-Leistungsrechnung In der kommenden Woche läuft diese vereinbarte kreisen und den Krankenkassen aus. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Situation nach dem Auslaufen der Friedenspflicht Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Am 06.05.2025 fand das 2. Folgegespräch zum Hause statt. Daran haben die acht von den Festbeträgen kreistag sowie Kostenträger (vdek, AOK, IKK) wurde die gefasste Vereinbarung zur Friedenspflicht Die bereits stattgefundenen konstruktiven Rettungsdienstes für die Abstimmung einer Kostenträgern werden von mir weiter moderiert. neuen Kalkulationsmodell gearbeitet. Dieses rechtlich Anforderungen des Gebührenrechts Interesse, schnell eine tragfähige Lösung zu finden. Eingegangen: 22.05.2025 / Ausgegeben: 22.05.2025 (CDU-Fraktion) haben sich Landkreise und Krankenkas-Seit dem 1. April 2025 gilt eine Friedensbeiden Seiten Raum für Verhandlungen geben. Friedenspflicht zwischen einzelnen Land-Liegen ihr aktuelle Informationen zur in den betroffenen Landkreisen vor? Ministerin für Gesundheit und Soziales die Thema Rettungsdienstgebühren in meinem betroffenen Landkreise, der Landteilgenommen. Im Ergebnis des Gespräches bis zum 30.06.2025 verlängert. Gespräche zwischen den Trägen des Kosten-Leistungssystematik mit den Infolgedessen wird an einem weiteren, muss jedoch mit den Kassen geeint sein und entsprechen. Alle Seiten haben großes Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 146 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Familienförderung statt Stiftung Nach Auflösung der von Kirchen und Ländern Hilfe“ 2023 flossen rund 711 000 Euro an das gislatur wurde durch die damalige Sozialministerin Geld der von Regine Hildebrandt ins Leben gerufenen Verfügung zu stellen. Die Stiftung unterstützt Britta Müller hat nun entschieden, die zurückgeflossenen förderung einzusetzen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: versprochenen Stiftungsgelder nicht der Stiftung cke der Familienförderung auszugeben? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Mit Kabinettbeschluss des Doppelhaushalts 2025/2026 bleibenden Haushaltsmittel der inzwischen aufgelösten den Titel „Förderung von Familien“ fließen, um bei den Familienzentren, teilweise ausgleichen Warum an diesen Titel und nicht an die Stiftung für Familien in Not“ ist mit einem Stiftungskapital und erwirtschaftet jährlich daraus Zinsen, die für Zusätzlich erhält die Stiftung dafür auch Zuwendungen Die finanziellen Hilfen, die direkt den Familien zugewiesene Bußgelder und Spenden finanziert. betrugen 80 874 Euro. Die Stiftungsgelder gesetzliche Ansprüche auf staatliche Leistungen der Notlage nicht ausreichen. In diesen Situationen unbürokratische Hilfe. Überdies erhält die Stiftung „Hilfe für Familien in der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz letzten Jahr mehr als 3,2 Millionen Euro. Eingegangen: 22.05.2025 / Ausgegeben: 22.05.2025 gegründeten Stiftung „Anerkennung und Land Brandenburg zurück. In der letzten Le-Ursula Nonnemacher angekündigt, das „Stiftung Hilfe für Familien in Not“ zur notleidende Familien. Die Sozialministerin Stiftungsgelder für die Familien-Welche Gründe führten dazu, die zur Verfügung zu stellen, sondern für Zwe-Ministerin für Gesundheit und Soziales die wurde entschieden, dass die ver-„Stiftung Anerkennung und Hilfe“ in die dortigen Einsparungen, unter anderem zu können. „Hilfe für Familien in Not“? Die Stiftung „Hilfe in Höhe von 4,6 Millionen Euro ausgestattet die Verwaltungskosten verwendet werden. des Landes. zugutekommen, werden ausschließlich über Die Spendeneingänge im Jahr 2024 helfen den Familien unmittelbar, wenn nicht bestehen oder aufgrund der Schwere bietet die Stiftung schnelle und Not“ für die Schwangerenhilfe Zuweisungen des ungeborenen Lebens“. Dies waren im Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not“ ist also in der Lage, vielen notleidenden Familien in unterstützen. Die Mittel aus der aufgelösten „Stiftung Anerkennung Brandenburger Familien zugutekommen, indem weiter gestärkt werden oder Familien finanzielle können. - 2 über Spenden und die Bundesförderung gut Brandenburg schnell und unbürokratisch zu und Hilfe“ werden dennoch den zum Beispiel die Familienzentren im Land Zuschüsse für ihre Ferien beantragen - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 147 des Abgeordneten Julian Brüning (CDU-Fraktion) Zukunft des FC Energie Cottbus - Unterstützung stieg Im Februar 2025 haben sich Vertreterinnen und Cottbus und der Landesregierung zu Gesprächen die 2. Bundesliga ausgetauscht. Dabei wurden sicht gestellt: zum einen eine kurzfristige Soforthilfe anderen eine Förderung in Höhe von insgesamt mit jeweils 1 Million Euro pro Jahr. Unabhängig vom sportlichen Ausgang der aktuellen Spielbetrieb in der 3. Liga in den kommenden besondere bei Stadioninfrastruktur und wirtschaftlicher sind. Die genannten Hilfen wären damit nicht tung, sondern auch für die mittelfristige Stabilisierung gesamt. Ich frage die Landesregierung: Wie steht sie zu finanziellen Unterstützung für den FC Energie Euro, insbesondere auch unter dem Aspekt der sportlichen Aufstieg in den kommenden Doppelhaushalt sichert wird, um auch die steigenden Anforderungen Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Das Präsidium des FC Energie Cottbus e.V. hatte und das Land Brandenburg mit der Bitte gewandt, Verein bei der Schaffung der infrastrukturellen 2. Fußball-Bundesliga der Männer unterstützen Wesentlichen zur Begründung ausgeführt, dass Rahmenbedingungen ein Spielbetrieb im LEAG DFL für die 2. Fußball-Bundesliga nicht dargestellt Auf dieser Grundlage hatte sich die Landesregierung Sofortmaßnahme bereit erklärt, das gemeinsame erforderlichen Maßnahmen für ein erfolgreiches Aufstieges des FC Energie Cottbus e.V. in die der Haushaltsberatungen entscheiden die Eingegangen: 22.05.2025 / Ausgegeben: 22.05.2025 des Landes unabhängig vom Auf-Vertreter des FC Energie Cottbus, der Stadt über die Lizenzierungsanforderungen für zwei Bausteine der Unterstützung in Ausin Höhe von rund 500 000 Euro, zum 2 Millionen Euro, verteilt über zwei Jahre Saison ist absehbar, dass auch für den Jahren weiter steigende Anforderungen - ins-Leistungsfähigkeit - zu erwarten nur für einen möglichen Aufstieg von Bedeudes Profifußballs in Brandenburg insder im Februar 2025 in Aussicht gestellten Cottbus in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Sicherstellung, dass diese unabhängig vom aufgenommen und finanziell abgeder 3. Liga zu erfüllen? Minister für Bildung, Jugend und Sport die sich im Februar 2025 an die Stadt Cottbus zu prüfen, inwiefern Stadt und Land den Lizenzierungsvoraussetzung für die können. Von Seiten des Vereins wurde im unter den derzeitigen infrastrukturellen Energie Stadion gemäß den Statuten der werden kann. für den Fall einer notwendigen Ziel, die Finanzierung und Umsetzung von Lizenzierungsverfahren im Fall eines 2. Bundesliga, zu unterstützen. Im Rahmen Abgeordneten, ob Unterstützungsmittel als freiwillige Leistung des Landes unabhängig vom den Haushaltsvorbehalt des Landtages wurde hingewiesen. Parallel wird auf Antrag des FC Energie Cottbus aus dem Strukturstärkungsgesetz, die Nutzungs-, den Investitionsbedarf und geeignete Finanzierungsmodelle zukünftigen Spielbetrieb in der 3. Liga untersucht. sollen folgend mit allen Beteiligten ausgewertet Entscheidungen zu Investitionen am LEAG Energie - 2 sportlichen Erfolg gewährt werden soll. Auf in allen Gesprächen und Verlautbarungen e.V. eine Konzeptstudie erstellt, finanziert Betriebs- und Betreiberstrukturen sowie unter anderem auch für einen Die daraus resultierenden Ergebnisse werden und eine Grundlage für zukünftige Stadion bieten. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 148 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Kalamitätsbescheinigung durch die Finanzämter Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die infolge organismen- oder umweltbedingten Schadereignissen befall - erhebliche Holzausfälle hinnehmen müssen, gen die Möglichkeit, steuerliche Erleichterungen eine sogenannte steuerrechtliche Kalamitätsbescheinigung Es ist gängige Praxis, dass zur Ausstellung Finanzamt entsendet wird, der sich die Schadfläche wand erscheint angesichts der Fachkompetenz nicht nur bürokratisch aufwendig, sondern auch warum die vorhandenen Strukturen der Landesforstverwaltung schäftsbesorgung zur fachlichen Begutachtung Ich frage die Landesregierung: Warum wird die ner steuerrechtlichen Kalamitätsbescheinigung zuständigen Forstämter im Wege der Geschäftsbesorgung fachliche Expertise bereits vorhanden ist? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen aufgrund eines Schadensereignisses infolge Bergrutsch, Insektenfraß oder Brand – erfolgen, nach § 34b EStG mit einem ermäßigten Steuersatz Diese sind nach § 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG allerdings • sie unverzüglich nach Feststellung Finanzbehörde mitgeteilt (sogenannte • nach der Aufarbeitung mengenmäßig Abschlussmeldung). Für diese Meldungen stehen bundeseinheitliche gung. Eingegangen: 22.05.2025 / Ausgegeben: 22.05.2025 von Kalamitäten - also witterungs-, schad- wie Sturm, Dürre oder Borkenkäferhaben unter bestimmten Voraussetzunzu beantragen. Hierfür ist in Brandenburg notwendig. dieser Bescheinigung ein Förster direkt vom vor Ort ansieht. Dieser zusätzliche Auf- und Zuständigkeit der örtlichen Forstämter ineffizient. Es drängt sich die Frage auf, nicht im Rahmen einer Ge- und Bescheinigung genutzt werden können. fachliche Begutachtung zur Ausstellung eiim Land Brandenburg nicht durch die örtlich übernommen, obwohl dort die Minister der Finanzen und für Europa die – insbesondere Holznutzungen, die höherer Gewalt, beispielsweise Windwurf, können unter bestimmten Voraussetzungen besteuert werden. nur anzuerkennen, wenn des Schadensfalls der zuständigen Voranmeldung) und nachgewiesen werden (sogenannte Vordrucke und Erläuterungen zur Verfü-Diese Voraussetzungen für die Gewährung der • eine forstfachliche Begutachtung dass eine Kalamität im Sinne des • die Ermittlung der Höhe der anzuerkennenden die Finanzbehörden ermöglichen; Forstsachverständigen der Länder Nach Abschluss ihrer Ermittlungen teilen die und dem zuständigen Finanzamt die entsprechenden Dies zeigt, dass sich die Tätigkeit der Forstsachverständigen keinesfalls nur auf die Begehung der Schadfläche vor Ort beschränkt, sondern auch eine steuerrechtliche Übertragung dieser Aufgabe auf die Landesforstverwaltung möglich, jedoch mit Blick auf den erforderlichen zielführend, und sie entspräche auch Verfahrensweise. - 2 Tarifvergünstigung nach § 34b EStG sollen der Schäden einschließlich der Feststellung, § 34b EStG vorliegt und begünstigten Holzmenge durch diese Aufgabe wird regelmäßig von den übernommen. Forstsachverständigen den Steuerpflichtigen Besteuerungsgrundlagen mit. der Finanzverwaltung und die Begutachtung des Schadensfalls Würdigung mitumfasst. Eine wäre zwar grundsätzlich steuerfachlichen Hintergrund nicht nicht der bisherigen bundeseinheitlichen -
