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Ulrike Liedtke

22.05.2025 Sitzungen 8/14

Wir sind am Ende der Debatte angelangt und können abstimmen. Erstens stimmen wir über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/997 ab. Dieser trägt den Titel: „Landesausstellung für Vertriebene dauerhaft einrichten“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Stimmenthaltungen. Ich komme zum Entschließungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/1046 und darf Sie um Abstimmung bitten. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Der Entschließungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Stimmenthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 15 und beende auch schon die 14. Plenarsitzung. Ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Konzentration bedanken und wünsche Ihnen eine gute Zeit. Ende der Sitzung: 18.15 Uhr 72 Landtag Anlagen 3 Gefasste Beschlüsse Wahl der Mitglieder und Wahl des Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Herrn Abgeordneten Uwe Adler (44 Jastimmen / 41 Neinstimmen) als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission. Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages (44 Jastimmen / 38 Neinstimmen / 1 Enthaltung) Herrn Abgeordneten Uwe Adler als Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission.“ Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages (71 Jastimmen) Herrn Abgeordneten André von Ossowski als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission.“ Wahl der Mitglieder und Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages (54 Jastimmen) Herrn Abgeordneten Rainer Genilke als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission. Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages (50 Jastimmen / 31 Neinstimmen / 2 Enthaltungen) Herrn Abgeordneten Rainer Genilke als stellvertretenden Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission.“ Entsendung von Mitgliedern des Landtages in den Parlamentarischen Beirat der Stiftung für das sorbische Volk 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag entsendet auf Vorschlag des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Herren Abgeordneten Lars Katzmarek (SPD) und Falk Peschel (BSW) als Vertreter sowie die Herren Abgeordneten Wolfgang Roick (SPD) und Julian Brüning (CDU) als Stellvertreter der Vertreter in den Parlamentarischen Beirat der Stiftung für das sorbische Volk.“ 3 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. Benennung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Stiftung „Kleist - Museum“ 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag benennt Herrn Abgeordneten Matthias Steinfurth als Mitglied des Landtages Brandenburg für den Stiftungsrat der Stiftung ‚Kleist-Museum‘.“ Benennung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Stiftung „Kleist - Museum“ 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag benennt Herrn Abgeordneten Oliver Skopec als stellvertretendes Mitglied des Landtages Brandenburg für den Stiftungsrat der Stiftung ‚Kleist-Museum‘.“ Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes als Vertreter des Landtages in den Stiftungsrat der Stiftung „Fürst -Pückler- Museum Park und Schloss Branitz“ 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt Herrn Abgeordneten Lars Katzmarek als stellvertretendes Mitglied und Vertreter des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Stiftung ‚Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz‘.“ Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes als Vertreter des Landtages in den Stiftungsrat der Stiftung „Fürst -Pückler-Museum Park u nd Schloss Branitz“ 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack als Mitglied und Vertreter des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Stiftung ‚Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz‘.“ Benennung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Kulturstiftung „Schloss Wiepersdorf“ 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag benennt Herrn Abgeordneten Erik Stohn als Mitglied des Landtages Brandenburg für den Stiftungsrat der Stiftung ‚Schloss Wiepersdorf‘.“ Benennung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Kulturstiftung „Schloss Wiepersdorf“ 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag benennt Herrn Abgeordneten Reinhard Simon als stellvertretendes Mitglied des Landtages Brandenburg für den Stiftungsrat der Stiftung ‚Schloss Wiepersdorf‘.“ Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landtages Brandenburg für den Stiftungsrat der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt Herrn Abgeordneten Matthias Steinfurth als Mitglied des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder).“ Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landtages Brandenburg für den Stiftungsrat der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt Herrn Abgeordneten Falk Peschel als stellvertretendes Mitglied des Landtages Brandenburg in den Stiftungsrat der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder).“ Für mehr Verkehrssicherheit in Brandenburg und Deutschland 2025 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „Der neugewählte Deutsche Bundestag hat seine Arbeit aufgenommen. Das Thema Verbesserung der Verkehrssicherheit ist und bleibt ein wichtiges, besser gesagt ein lebenswichtiges Thema. Im letzten Jahr 2024 kamen in Deutschland 2 780 Menschen im Straßenverkehr ums Leben. Das sind 59 Menschen weniger als im Jahr 2023. Die Arbeit für Verkehrssicherheit zeigt Erfolge. Ein Verkehrsunfall ist ein einschneidendes Erlebnis, sowohl für die direkt vom Unfall Betroffenen als auch für Angehörige, Freunde und Bekannte sowie die Einsatzkräfte am Unfallort. Der größte Teil der Gesetzgebung zur Verkehrssicherheit liegt auf Bundesebene. Die Landesregierung wird gebeten, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass 1. der sechsstreifige Ausbau der Autobahnen (BAB): - BAB 10 - zwischen den Autobahndreiecken Werder und Havelland, - BAB 12 - zwischen Autobahndreieck Spreeau und Grenzübergang Świecko, - BAB 13 - zwischen Autobahnkreuz Schönefeld und Autobahndreieck Spreewald, - BAB 24 - zwischen den Autobahndreiecken Wittstock und Havelland, 2025 73 zuzüglich eines qualifizierten Seitenstreifens (Standstreifen) je Richtung, sowie einer durchgängigen Verkehrsbeeinflussungsanlage aus Gründen der Verkehrssicherheit unverzichtbar ist; 2. auf Bundesautobahnen und geeigneten Bundesstraßen Verkehrsbeeinflussungsanlagen installiert werden, um flexibel auf Verkehrssituationen und Wetterbedingungen reagieren und die Geschwindigkeit situativ anpassen zu können; 3. alle Bundesautobahnen in Brandenburg durchgängig über einen qualifizierten Seitenstreifen (Standstreifen) verfügen; 4. im Straßenverkehrsgesetz einen Grenzwert von 0,0 (Promillegrenze und THC-Grenze) festzulegen, dies insbesondere, wenn Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer ein Gemisch von Cannabis und Alkohol konsumieren - analog zu den Fahranfängerinnen und Fahranfängern; 5. für das Fahren von Fahrrädern unter Einfluss von Cannabis-Konsum sollen analog von Alkoholfahrten Grenzwerte festgelegt werden.“ 74 Landtag Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies-Köhler (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 22.05.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 144 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Nutztierstrategie für das Land Brandenburg Die Nutztierhaltung in Brandenburg steht seit gehaltenen Nutztiere sinkt kontinuierlich - nicht nomischer Belastungen für Tierhalterinnen und heit. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die knapper werden. Dies führt nicht nur zu langen schwächt auch die regionale Wertschöpfung in Dabei ist die Tierhaltung ein zentraler Baustein Sie liefert organischen Dünger für den Ackerbau, Grünland bei und sichert Arbeitsplätze im ländlichen Vor diesem Hintergrund ist ein klares und unmissverständliches gierung zur Steigerung des Tierbestands notwendig. Landwirten mögliche Wege und gibt ihnen Planungssicherheit tung. Daher frage ich die Landesregierung: Wie ist der Nutztierstrategie für das Land Brandenburg, insbesondere der Umsetzung und dem geplanten Zeitpunkt Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Die Landesregierung nimmt das Thema Nutztierstrategie eines partizipativen Beteiligungsprozesses eine abzielt, die viehhaltenden Betriebe zu stärken, möglichst zu erhöhen. In dem Beteiligungsprozess insbesondere der Berufsstand und die Tierzuchtverbände, Landwirtschafts- und Umweltministerium wird sein. Es ist vorgesehen, eine professionelle Moderationskompetenz strebten Prozess und die gemeinsame Erarbeitung und zielführend mit allen beteiligten Akteuren auf tierstrategie hinarbeitet. Ein derartiger, von einer gungsprozess hat sich bereits in der Vergangenheit schen Dokumenten, zum Beispiel des Ökoaktionsplans, Eingegangen: 22.05.2025 / Ausgegeben: 22.05.2025 Jahren unter erheblichem Druck. Die Zahl der zuletzt aufgrund verschärfter Auflagen, öko-Tierhalter sowie fehlender Planungssicherregionalen Schlachtkapazitäten zunehmend Transportwegen für die Tiere, sondern der Ernährungswirtschaft. der landwirtschaftlichen Kreislaufwirtschaft: trägt zur Nutzung von Reststoffen und Raum. Bekenntnis der Landesre-Diese zeigt den Landwirtinnen und für den Umbau der Tierhalaktuelle Sachstand bei der Erarbeitung der hinsichtlich der geplanten Form der Umsetzung? Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: sehr ernst und möchte innerhalb Nutztierstrategie erarbeiten, die darauf die Tierbestände wieder zu stabilisieren und sollen alle relevanten Verbände, einbezogen werden. Auch das in diesem Prozess als Stakeholder involviert einzubinden, die den angeder Nutztierstrategie federführend leitet ein Konsensdokument in Form einer Nutzexternen Agentur durchgeführter, Beteilibei der Erarbeitung von themenspezifi- als sehr hilfreich erwiesen. Wir planen für den gesamten Prozess bis mindestens einem Jahr ein. Sobald der Haushalt Prozess eingeleitet werden. Die Verbände haben kürzlich zurückliegenden Brandenburgischen Unterstützung und Zusammenarbeit hinsichtlich Nutztierstrategie erklärt. - 2 zur Fertigstellung einen Zeitrahmen von beschlossen ist, kann der beschriebene dankenswerterweise anlässlich der nur Landwirtschaftsausstellung ihre tatkräftige der Erarbeitung einer gemeinsamen - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 145 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack In ganz Brandenburg: Rettung ohne Kosten Im Streit um die Finanzierung der Rettungsdienste senverbände auf eine Vereinbarung verständigt: pflicht von mindestens acht Wochen. Diese sollte über eine transparente und kostendeckende Kosten-Leistungsrechnung In der kommenden Woche läuft diese vereinbarte kreisen und den Krankenkassen aus. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Situation nach dem Auslaufen der Friedenspflicht Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Am 06.05.2025 fand das 2. Folgegespräch zum Hause statt. Daran haben die acht von den Festbeträgen kreistag sowie Kostenträger (vdek, AOK, IKK) wurde die gefasste Vereinbarung zur Friedenspflicht Die bereits stattgefundenen konstruktiven Rettungsdienstes für die Abstimmung einer Kostenträgern werden von mir weiter moderiert. neuen Kalkulationsmodell gearbeitet. Dieses rechtlich Anforderungen des Gebührenrechts Interesse, schnell eine tragfähige Lösung zu finden. Eingegangen: 22.05.2025 / Ausgegeben: 22.05.2025 (CDU-Fraktion) haben sich Landkreise und Krankenkas-Seit dem 1. April 2025 gilt eine Friedensbeiden Seiten Raum für Verhandlungen geben. Friedenspflicht zwischen einzelnen Land-Liegen ihr aktuelle Informationen zur in den betroffenen Landkreisen vor? Ministerin für Gesundheit und Soziales die Thema Rettungsdienstgebühren in meinem betroffenen Landkreise, der Landteilgenommen. Im Ergebnis des Gespräches bis zum 30.06.2025 verlängert. Gespräche zwischen den Trägen des Kosten-Leistungssystematik mit den Infolgedessen wird an einem weiteren, muss jedoch mit den Kassen geeint sein und entsprechen. Alle Seiten haben großes Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 146 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Familienförderung statt Stiftung Nach Auflösung der von Kirchen und Ländern Hilfe“ 2023 flossen rund 711 000 Euro an das gislatur wurde durch die damalige Sozialministerin Geld der von Regine Hildebrandt ins Leben gerufenen Verfügung zu stellen. Die Stiftung unterstützt Britta Müller hat nun entschieden, die zurückgeflossenen förderung einzusetzen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: versprochenen Stiftungsgelder nicht der Stiftung cke der Familienförderung auszugeben? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Mit Kabinettbeschluss des Doppelhaushalts 2025/2026 bleibenden Haushaltsmittel der inzwischen aufgelösten den Titel „Förderung von Familien“ fließen, um bei den Familienzentren, teilweise ausgleichen Warum an diesen Titel und nicht an die Stiftung für Familien in Not“ ist mit einem Stiftungskapital und erwirtschaftet jährlich daraus Zinsen, die für Zusätzlich erhält die Stiftung dafür auch Zuwendungen Die finanziellen Hilfen, die direkt den Familien zugewiesene Bußgelder und Spenden finanziert. betrugen 80 874 Euro. Die Stiftungsgelder gesetzliche Ansprüche auf staatliche Leistungen der Notlage nicht ausreichen. In diesen Situationen unbürokratische Hilfe. Überdies erhält die Stiftung „Hilfe für Familien in der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz letzten Jahr mehr als 3,2 Millionen Euro. Eingegangen: 22.05.2025 / Ausgegeben: 22.05.2025 gegründeten Stiftung „Anerkennung und Land Brandenburg zurück. In der letzten Le-Ursula Nonnemacher angekündigt, das „Stiftung Hilfe für Familien in Not“ zur notleidende Familien. Die Sozialministerin Stiftungsgelder für die Familien-Welche Gründe führten dazu, die zur Verfügung zu stellen, sondern für Zwe-Ministerin für Gesundheit und Soziales die wurde entschieden, dass die ver-„Stiftung Anerkennung und Hilfe“ in die dortigen Einsparungen, unter anderem zu können. „Hilfe für Familien in Not“? Die Stiftung „Hilfe in Höhe von 4,6 Millionen Euro ausgestattet die Verwaltungskosten verwendet werden. des Landes. zugutekommen, werden ausschließlich über Die Spendeneingänge im Jahr 2024 helfen den Familien unmittelbar, wenn nicht bestehen oder aufgrund der Schwere bietet die Stiftung schnelle und Not“ für die Schwangerenhilfe Zuweisungen des ungeborenen Lebens“. Dies waren im Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not“ ist also in der Lage, vielen notleidenden Familien in unterstützen. Die Mittel aus der aufgelösten „Stiftung Anerkennung Brandenburger Familien zugutekommen, indem weiter gestärkt werden oder Familien finanzielle können. - 2 über Spenden und die Bundesförderung gut Brandenburg schnell und unbürokratisch zu und Hilfe“ werden dennoch den zum Beispiel die Familienzentren im Land Zuschüsse für ihre Ferien beantragen - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 147 des Abgeordneten Julian Brüning (CDU-Fraktion) Zukunft des FC Energie Cottbus - Unterstützung stieg Im Februar 2025 haben sich Vertreterinnen und Cottbus und der Landesregierung zu Gesprächen die 2. Bundesliga ausgetauscht. Dabei wurden sicht gestellt: zum einen eine kurzfristige Soforthilfe anderen eine Förderung in Höhe von insgesamt mit jeweils 1 Million Euro pro Jahr. Unabhängig vom sportlichen Ausgang der aktuellen Spielbetrieb in der 3. Liga in den kommenden besondere bei Stadioninfrastruktur und wirtschaftlicher sind. Die genannten Hilfen wären damit nicht tung, sondern auch für die mittelfristige Stabilisierung gesamt. Ich frage die Landesregierung: Wie steht sie zu finanziellen Unterstützung für den FC Energie Euro, insbesondere auch unter dem Aspekt der sportlichen Aufstieg in den kommenden Doppelhaushalt sichert wird, um auch die steigenden Anforderungen Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Das Präsidium des FC Energie Cottbus e.V. hatte und das Land Brandenburg mit der Bitte gewandt, Verein bei der Schaffung der infrastrukturellen 2. Fußball-Bundesliga der Männer unterstützen Wesentlichen zur Begründung ausgeführt, dass Rahmenbedingungen ein Spielbetrieb im LEAG DFL für die 2. Fußball-Bundesliga nicht dargestellt Auf dieser Grundlage hatte sich die Landesregierung Sofortmaßnahme bereit erklärt, das gemeinsame erforderlichen Maßnahmen für ein erfolgreiches Aufstieges des FC Energie Cottbus e.V. in die der Haushaltsberatungen entscheiden die Eingegangen: 22.05.2025 / Ausgegeben: 22.05.2025 des Landes unabhängig vom Auf-Vertreter des FC Energie Cottbus, der Stadt über die Lizenzierungsanforderungen für zwei Bausteine der Unterstützung in Ausin Höhe von rund 500 000 Euro, zum 2 Millionen Euro, verteilt über zwei Jahre Saison ist absehbar, dass auch für den Jahren weiter steigende Anforderungen - ins-Leistungsfähigkeit - zu erwarten nur für einen möglichen Aufstieg von Bedeudes Profifußballs in Brandenburg insder im Februar 2025 in Aussicht gestellten Cottbus in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Sicherstellung, dass diese unabhängig vom aufgenommen und finanziell abgeder 3. Liga zu erfüllen? Minister für Bildung, Jugend und Sport die sich im Februar 2025 an die Stadt Cottbus zu prüfen, inwiefern Stadt und Land den Lizenzierungsvoraussetzung für die können. Von Seiten des Vereins wurde im unter den derzeitigen infrastrukturellen Energie Stadion gemäß den Statuten der werden kann. für den Fall einer notwendigen Ziel, die Finanzierung und Umsetzung von Lizenzierungsverfahren im Fall eines 2. Bundesliga, zu unterstützen. Im Rahmen Abgeordneten, ob Unterstützungsmittel als freiwillige Leistung des Landes unabhängig vom den Haushaltsvorbehalt des Landtages wurde hingewiesen. Parallel wird auf Antrag des FC Energie Cottbus aus dem Strukturstärkungsgesetz, die Nutzungs-, den Investitionsbedarf und geeignete Finanzierungsmodelle zukünftigen Spielbetrieb in der 3. Liga untersucht. sollen folgend mit allen Beteiligten ausgewertet Entscheidungen zu Investitionen am LEAG Energie - 2 sportlichen Erfolg gewährt werden soll. Auf in allen Gesprächen und Verlautbarungen e.V. eine Konzeptstudie erstellt, finanziert Betriebs- und Betreiberstrukturen sowie unter anderem auch für einen Die daraus resultierenden Ergebnisse werden und eine Grundlage für zukünftige Stadion bieten. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 148 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Kalamitätsbescheinigung durch die Finanzämter Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die infolge organismen- oder umweltbedingten Schadereignissen befall - erhebliche Holzausfälle hinnehmen müssen, gen die Möglichkeit, steuerliche Erleichterungen eine sogenannte steuerrechtliche Kalamitätsbescheinigung Es ist gängige Praxis, dass zur Ausstellung Finanzamt entsendet wird, der sich die Schadfläche wand erscheint angesichts der Fachkompetenz nicht nur bürokratisch aufwendig, sondern auch warum die vorhandenen Strukturen der Landesforstverwaltung schäftsbesorgung zur fachlichen Begutachtung Ich frage die Landesregierung: Warum wird die ner steuerrechtlichen Kalamitätsbescheinigung zuständigen Forstämter im Wege der Geschäftsbesorgung fachliche Expertise bereits vorhanden ist? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen aufgrund eines Schadensereignisses infolge Bergrutsch, Insektenfraß oder Brand – erfolgen, nach § 34b EStG mit einem ermäßigten Steuersatz Diese sind nach § 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG allerdings • sie unverzüglich nach Feststellung Finanzbehörde mitgeteilt (sogenannte • nach der Aufarbeitung mengenmäßig Abschlussmeldung). Für diese Meldungen stehen bundeseinheitliche gung. Eingegangen: 22.05.2025 / Ausgegeben: 22.05.2025 von Kalamitäten - also witterungs-, schad- wie Sturm, Dürre oder Borkenkäferhaben unter bestimmten Voraussetzunzu beantragen. Hierfür ist in Brandenburg notwendig. dieser Bescheinigung ein Förster direkt vom vor Ort ansieht. Dieser zusätzliche Auf- und Zuständigkeit der örtlichen Forstämter ineffizient. Es drängt sich die Frage auf, nicht im Rahmen einer Ge- und Bescheinigung genutzt werden können. fachliche Begutachtung zur Ausstellung eiim Land Brandenburg nicht durch die örtlich übernommen, obwohl dort die Minister der Finanzen und für Europa die – insbesondere Holznutzungen, die höherer Gewalt, beispielsweise Windwurf, können unter bestimmten Voraussetzungen besteuert werden. nur anzuerkennen, wenn des Schadensfalls der zuständigen Voranmeldung) und nachgewiesen werden (sogenannte Vordrucke und Erläuterungen zur Verfü-Diese Voraussetzungen für die Gewährung der • eine forstfachliche Begutachtung dass eine Kalamität im Sinne des • die Ermittlung der Höhe der anzuerkennenden die Finanzbehörden ermöglichen; Forstsachverständigen der Länder Nach Abschluss ihrer Ermittlungen teilen die und dem zuständigen Finanzamt die entsprechenden Dies zeigt, dass sich die Tätigkeit der Forstsachverständigen keinesfalls nur auf die Begehung der Schadfläche vor Ort beschränkt, sondern auch eine steuerrechtliche Übertragung dieser Aufgabe auf die Landesforstverwaltung möglich, jedoch mit Blick auf den erforderlichen zielführend, und sie entspräche auch Verfahrensweise. - 2 Tarifvergünstigung nach § 34b EStG sollen der Schäden einschließlich der Feststellung, § 34b EStG vorliegt und begünstigten Holzmenge durch diese Aufgabe wird regelmäßig von den übernommen. Forstsachverständigen den Steuerpflichtigen Besteuerungsgrundlagen mit. der Finanzverwaltung und die Begutachtung des Schadensfalls Würdigung mitumfasst. Eine wäre zwar grundsätzlich steuerfachlichen Hintergrund nicht nicht der bisherigen bundeseinheitlichen -

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