Jenny Meyer
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Die Aufstellung von Windkraftanlagen in Waldgebieten ist ohne Zweifel ein umstrittenes Unterfangen; das zeigt sich auch wieder in der heutigen Debatte. Im vorliegenden Antrag wird konkret auf die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, des Wasserhaushaltes und damit auch der Tier- und Pflanzenwelt hingewiesen. Das ist nicht von der Hand zu weisen, denn – wie schon gesagt – im Durchschnitt wird für jedes Windrad eine Fläche von etwa 1,5 ha benötigt – für den Standort selbst, für die Zuwegung –, und diese Fläche wird zwangsläufig gerodet, planiert, verdichtet. Lassen Sie uns daher den Blick darauf richten, welche Waldgebiete überhaupt für die Windenergienutzung infrage kommen sollten. Nach meiner Kenntnis sind etwa 1,8 % der gesamten Brandenburger Waldfläche für die Energienutzung zugelassen. Auch diese Fläche wird nicht komplett gerodet, sondern der Eingriff erfolgt nur in einem technisch unbedingt erforderlichen Rahmen. Meines Wissens sollte der Landesbetrieb Forst eine Waldfunktionskartierung vornehmen – auch einer meiner Vorredner hat das gesagt –, nach der priorisiert wird und in der beispielsweise Naturschutzbelange berücksichtigt werden. Auch Gebiete mit Erholungsfunktion sind dort verzeichnet; sie sollten für den Windkraftausbau tabu sein. In Vorbereitung auf die heutige Debatte habe ich mir die Protokolle früherer Debatten angeschaut und einander widersprechende Aussagen gefunden. Man müsste noch einmal ganz klar verifizieren, ob Schutzgebiete ihren Schutzstatus nur theoretisch oder auch praktisch behalten. Darauf kommt es doch an, um dem Bedürfnis nach Heimatverbundenheit Rechnung zu tragen. (Einzelbeifall BSW) Ich gebe zu, dass auch ich diesen Eingriff in die Natur durchaus kritisch sehe und ihn deshalb umso stärker hinterfrage. Ganz ohne Eingriffe ist die Erzeugung von Energie nicht zu gewährleisten; auch das haben meine Vorredner schon gesagt. Ob es nun die Kohleverstromung und ihre Tagebaue sind, die einen ungleich gewaltigeren Eingriff in die Landschaft und in den überregionalen Wasserhaushalt bedeuten, oder Photovoltaikanlagen, die mittlerweile riesige Wiesen- und Ackerflächen überdecken – (Beifall BSW) jede Form der Energiegewinnung hat ihre negativen Auswirkungen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag klar vereinbart, PV-Anlagen primär auf versiegelten Flächen und Dächern zu installieren. Aber wir müssen auch darüber sprechen, dass die Belastung durch den Ausbau von erneuerbaren Energien von Menschen in der Großstadt anders wahrgenommen wird als beispielsweise von Menschen in der Prignitz, in der Lausitz oder in der Uckermark. Die Energiewende darf nicht ideologisch oder mit Panikmache und gegen die Menschen erfolgen. (Beifall BSW) 2025 37 Sie kann nur gelingen, wenn man behutsam vorgeht und die Menschen vor Ort mitnimmt. Dazu gehört auch, dass einerseits die Kosten – Stichwort: Netzentgelte – fair aufgeteilt werden – Ansätze dafür gibt es – und andererseits die Bürger an den Gewinnen beteiligt werden, die Wertschöpfung also in Brandenburg, bei Brandenburger Unternehmen und Kommunen, bleibt und nicht bei Investoren weit weg von Brandenburg landet. Außerdem vertritt das BSW die Meinung, dass Windenergie nur dort sinnvoll ist, wo auch die entsprechenden Bedingungen vorliegen, wo die erzeugte Energie also entweder gespeichert oder in Stromnetze eingespeist werden kann. Was bleibt also festzuhalten? Erstens: Brandenburg hat schon eine große Anzahl an Windrädern. Das BSW wird sich dafür einsetzen, dass kein weiterer Wildwuchs stattfindet. Zweitens: Gemäß Koalitionsvertrag sollen erneuerbare Energien vorrangig dort ausgebaut werden, wo die notwendigen Netzanschlüsse vorhanden sind. Drittens: Die kommunalen Vertreter sollten in den Regionalen Planungsgemeinschaften Einfluss darauf nehmen, welche Gebiete als für Windkraft geeignet angesehen werden. Ihr Antrag ist in dieser Form zu kurz gefasst. Wir werden ihn daher ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
