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Lars Hünich

AfD 22.05.2025 Sitzungen 8/14

Herr Präsident! Werte Zuschauer! Liebe Zuschauer am Livestream! Werte Abgeordnete! Ganz kurz: Das größte Problem beim Artenschutz ist eigentlich, dass man ihn nie zu Ende denkt. Wenn ich den Schutz einer Art möchte, muss ich diese Art auch regulieren. Das ist nicht nur beim Wolf, sondern bei allen gefährdeten Arten so. Insoweit haben wir in der vergangenen Legislaturperiode – oder: in den vergangenen Jahrzehnten – leider viel falsch gemacht. Wenn wir von „Regulation“ sprechen, reden wir logischerweise von der Notwendigkeit, Wölfe zu entnehmen. Man kann auch „töten“ sagen; das gehört zur Wahrheit. Wenn Sie sagen: „Wir möchten sehr gern Wölfe in unseren Landen haben“, dann haben auch wir kein Problem damit; denn keiner – fast keiner – meiner Kollegen möchte den Wolf ausrotten. Ganz im Gegenteil, wenn wir ihn als Art erhalten wollen, müssen wir ihn schützen. Wir sagen aber auch: Wenn wir ihn schützen, dann müssen wir es ordentlich machen. Nur, wenn der Staat sagt: „Wir wollen Wölfe“, dann müssen diejenigen, die durch den Wolf geschädigt werden, sofort bürokratiefrei entschädigt werden. Das ist relativ einfach. Um nichts anderes geht es in diesem Antrag. Übrigens kann ich mir durchaus vorstellen, dass es bei Herrn Roick, bei der CDU und auch bei Ihnen vom BSW so angekommen ist; es ist ja ziemlich schwer, dieses Ansinnen abzulehnen. Leider verweigert sich das BSW, und das, obwohl ich weiß, dass man bei Ihnen zum Thema Wolf unter Umständen eine andere, dezidiertere Meinung hat als Herr Roick. Es wäre interessant gewesen, das zueinanderzubringen. Noch einmal: Wenn Sie Artenschutz wollen, sind auch wir dafür. Nur, wenn Sie Artenschutz wollen, müssen Sie auch entschädigen. Was bedeutet unser Antrag? Nichts anderes als das: Wenn Sie einen Wolfsriss melden, dann kommt logischerweise zuallererst der Wolfsrissgutachter. Und wenn der nicht ausschließen kann, dass der Wolf der Verursacher ist, dann muss es bitte schön heißen: Entschädigen! Sie wissen – das weiß die SPD, das weiß die CDU –: Die Fortschritte, die wir in Sachen Wolf in dieser Legislaturperiode gemacht haben, sind schon etwas ganz anderes als das, was wir in der vergangenen Legislaturperiode erreicht hatten. Das ist auch absolut anerkennenswert. (Steeven Bretz [CDU]: Aha!) Wir sollten jetzt nicht von einem Wolfsmanagement, sondern nur über eine Entschädigung reden; unser Antrag hat kein Management zum Gegenstand. Einige Vorredner aber sprachen von einem Management. Wenn wir über ein Management reden, 2025 51 müssen wir einige weitere Punkte beachten. Dann sind folgende Fragen genau zu klären: Wie viele Wölfe wollen wir in Brandenburg haben? Wie viele Rudel wollen wir haben? Wie entnehmen wir sie? Und unter Umständen: Wie schützen wir sie? Auch das wird nämlich ein Thema im Zusammenhang mit dem Artenschutz sein. Diesen lehnen wir überhaupt nicht ab, ganz im Gegenteil. Wir sagen es relativ simpel, relativ einfach: Beweislastumkehr! Unbürokratische Entschädigung! – Wir schlagen diesen relativ einfachen Ansatz deshalb vor, weil nicht nur Landwirte, sondern auch viele Schafhalter und Kleintierhalter betroffen sind. Diese haben aber keine Lust mehr, mit hohem bürokratischem Aufwand irgendwelche Anträge auszufüllen – wegen 38 Euro. Auf einen weiteren Punkt ist übrigens mein Kollege Jank eingegangen: Es ist ja nicht immer nur das Geld, das heißt, der wirtschaftliche Schaden durch den Riss des Tieres, sondern unter Umständen wird auch die Zucht beeinträchtigt, ob es Tauben oder andere Tiere betrifft. Wir wollen zumindest die Entschädigung vereinfachen. Ich bin, ehrlich gesagt, enttäuscht, dass am Anfang der Beratung über diesen Tagesordnungspunkt, als ich diesen Antrag vorgestellt habe, relativ wenige Abgeordnete im Plenarsaal waren. Hier geht es doch um nichts anderes als um die Entschädigung unserer eigenen Landwirte. Wir müssten auf den Weiden viel mehr Tiere haben anstatt weniger. Und wenn wir mehr Tiere haben wollen, müssen Risse durch Wölfe relativ zeitnah entschädigt werden. Ansonsten stelle ich fest: Wir sind uns grundsätzlich einig. Das muss man auch einmal sagen. Wir waren in der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam in Schweden. Damals war das BSW noch nicht dabei; aber ich glaube, das hätte denen auch gefallen. Es ist von der Sache her relativ klar – Frau Ministerin hat es gerade gesagt –: Wir haben jetzt 18 Monate Zeit, überhaupt noch etwas machen. Wir werden schauen, dass bis Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres etwas passiert. Über die Entschädigung können Sie heute hier entscheiden, und die Tierhalter hätten es ab der nächsten oder der übernächsten Woche viel einfacher. Das ist das, was wir wollen. Dann müssen wir darangehen, einen Managementplan aufzulegen. Wir haben dazu ja eine Anhörung im Ausschuss. Ich glaube, dass dann einiges passiert. – In diesem Sinne: Danke schön. (Beifall AfD)

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