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René Wilke

22.05.2025 Sitzungen 8/14

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Rainer Genilke, zunächst einmal: Das letzte Mal, das ich an diesem Pult stand, war 2018. Insofern gewöhne ich mich kurz daran, beantworte aber sehr gern Ihre Anfrage. Ich habe mir Ihre Anfrage, die Medienberichterstattung drumherum und auch Ihre bisherigen Fragen angeschaut und kann die Fragen, die Sie diesbezüglich haben, ebenso wie die Frage, die Sie jetzt hier stellen, gut nachvollziehen. Ich will aber ein paar Rahmendaten klarziehen und dann zu Schlussfolgerungen kommen. Als Erstes will ich klarziehen, dass die Zahlen, die Sie genannt haben, entweder nicht aktuell oder falsch sind. Es handelt sich um 80 Personen, um etwa 150 Plätze – nicht 250 – und um drei Personen, die bislang nach Polen überstellt wurden. Zahlen, die Sie nicht genannt haben, die aber auch interessant sind: Es sind etwa 30 Verfahren unterschiedlicher Art anhängig – 10 Eilverfahren, 14 Hauptsacheverfahren, 5 leistungsbezogene Verfahren und ein Verfahren zum Thema Aufenthaltstitel. Von dem Ausgang dieser Verfahren hängt ab, ob wir weitere Überstellungen nach Polen in einer dann doch erheblichen Größenordnung haben werden oder diese nicht vorgenommen werden können. Man muss zum Dublin-Zentrum dazusagen, dass es in einer Zeit entstanden ist, als die Rahmenbedingungen noch etwas andere waren; vielleicht erinnern Sie sich. Damals gab es noch nicht die Grundsatzentscheidung zur weiter verstärkten Arbeit an den Grenzen; die Zurückweisungsentscheidung der Bundesregierung gab es noch nicht. Diese Entscheidungen haben Einfluss 20 Landtag auf die Notwendigkeit und die Arbeitsfähigkeit des Dublin-Zentrums und auf die nächsten Schritte, die gegangen werden müssen. Prinzipiell ordnet sich das Dublin-Zentrum aus meiner Sicht – und das sage ich jetzt noch aus der Perspektive, die ich davor innehatte – in die Vereinbarung zwischen Landesregierung und kommunaler Familie zur Neuordnung all dieser Themen im Land Brandenburg ein – mit der Etablierung von Erstaufnahmeeinrichtung, Übergangseinrichtung, Ausreiseeinrichtung und dann eben gegebenenfalls auch der Ausreisehafteinrichtung; dazu sollte das Dublin-Zentrum einen Beitrag leisten. Das müssen wir uns jetzt noch einmal schauen, weil sich die Situation etwas verändert hat. Schwierig war ebenfalls: Sie haben in Ihrer Anfrage, die Sie schriftlich eingereicht haben, gesagt – das haben Sie jetzt aber nicht mit vorgetragen –, dass – es gab Leute, die untergetaucht sind – dort aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung bis dato nicht alle infrastrukturellen Maßnahmen umgesetzt werden konnten, die zur Verhinderung dessen gegebenenfalls notwendig waren. Aber es bleibt dabei, dass das Dublin-Zentrum keine Haftanstalt und dort niemand eingesperrt ist. Gleichwohl bräuchte es andere technische Bedingungen, um genauer zu erfassen, wann jemand da ist, und um dem nachgehen zu können, wann sich eine Person entfernte und gegebenenfalls untergetaucht ist. Was heißt das aus meiner Sicht unter dem Strich für den heutigen Tag? Das heißt zunächst einmal, dass wir angesichts der aktuellen Auslastung, die deutlich unter dem liegt, was die Platzkapazität hergibt, angesichts der noch offenen Verfahren und deren Ausgang und damit gegebenenfalls der Frage, ob diese Verfahren zu einer Überstellung nach Polen führen oder nicht, sowie auch angesichts der noch offenen Entwicklung an der Grenze – der Frage, wie es mit den Zurückweisungen und den verstärkten Grenzkontrollen weitergeht – durchaus noch einmal im Grundsatz zum Dublin-Zentrum entscheiden müssen. Ich habe heute veranlasst, dass größere Investitionen in der Sache bis auf Weiteres nicht zu tätigen sind. Ich werde mich mit dem Thema Dublin-Zentrum nach einer gewissen Einarbeitung genauer befassen, und dann werden wir im Grundsatz darüber entscheiden. Darüber halte ich Sie gern auf dem Laufenden. (Vereinzelt Beifall SPD)

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