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Ulrike Liedtke

22.05.2025 Sitzungen 8/14

Bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Nun bin ich nicht die Denkmalschutzbehörde und kann nicht erklären, warum sie sich zu welchem Zeitpunkt welche Industrieanlagen und Ähnliches anschaut. Ich kann jetzt noch einmal auf die Antwort auf die Kleine Anfrage verweisen und sagen, dass in § 2 Abs. 1 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes aufgelistet ist, was als Denkmal infrage kommt – ich will die entsprechenden, langen, Paragrafen jetzt nicht vorlesen. Das Landesamt für Denkmalpflege hat jedenfalls begründet, warum es bei dieser Industrieanlage die Voraussetzung für die Aufnahme in die Denkmalliste als erfüllt ansieht. Ich wiederhole, dass auch wir als Wirtschaftsministerium großes Interesse daran haben, dass dort eine sinnvolle – und industrielle – Nachnutzung erfolgt. In diesem Zielkonflikt bewegt sich auch dieser Sachverhalt. Ich verweise noch einmal darauf, dass sowohl das MWFK als Fachministerium als auch das MWAEK mit der LEAG dazu im Gespräch steht.

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