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Rainer Genilke

22.05.2025 Sitzungen 8/14

Gibt es den unbändigen Wunsch, darauf zu antworten, Herr Brüning? (Julian Brüning [CDU]: Nein!) Offensichtlich nicht. – Dann fahren wir in der Debatte mit dem Redebeitrag von Frau Ministerin Mittelstädt fort. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste, auch im Digitalen! Ich will die Zeit nutzen, um den aktuellen Stand auf Europaebene kurz darzulegen. Das Europäische Parlament hat am 8. Mai 2025 die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie beschlossen; das Parlament in Brüssel hat die Gesetzesänderung im Dringlichkeitsverfahren behandelt. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss nun der Rat den Text annehmen, den er am 16. April auch schon gebilligt hatte. Wenn die Richtlinie nunmehr im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird, tritt sie 20 Tage danach in Kraft. Dann haben alle Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, ihre eigenen Richtlinien – in Deutschland: auf Bundesebene – anzupassen. Kommen wir nun – in gebotener Kürze – auf den Antrag zurück: Die Landesregierung hat sich – sehr erfolgreich – in den letzten Monaten mit einer Bundesratsinitiative dafür eingesetzt, dass auf Bundesebene schnell und auch mit Klarheit die notwendigen rechtlichen und fachlichen Weichenstellungen vorgenommen werden, die es den Bundesländern ermöglichen, künftig ein regional angepasstes Wolfsbestandsmanagement umzusetzen. Laut Koalitionsvertrag der neuen Koalition auf Bundesebene soll der Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Dazu hat sich auch die UMK erst kürzlich bekannt. Das hierzu erforderliche Beteiligungsverfahren der Bundesländer wird rund sechs Monate in Anspruch nehmen. Ich rechne also nicht vor Ende des Jahres, wenn nicht gar erst Anfang nächsten Jahres damit, dass die Rechtsänderung auf Bundesebene erfolgt. Wir werden in Brandenburg natürlich nicht die Hände in den Schoß legen und so tun, als täten wir nichts anderes, sondern wir werden nochmals die Brandenburgische Wolfsverordnung anpassen. Ziel wird es sein, die schadenstiftenden Wölfe so einfach wie nur möglich zu entnehmen. Gleichzeitig wird der Wolf auch ins Landesjagdrecht aufgenommen, um die Entnahmeabläufe konsequenter zu vereinfachen und die Befugnisse für die Jäger zu konkretisieren. Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Es geht nicht darum, die Wölfe wieder bis zur Ausrottung zurückzudrängen. Davon redet keiner. Ich weiß, in der Öffentlichkeit wird es gern so dargestellt. Es geht hier um ein ausgewogenes Bestandsmanagement der Wolfspopulation, sodass wir eben auch die Akzeptanz der Nutztierhalter und der Bevölkerung im ländlichen Raum wiederherstellen. Die auch in Zukunft nicht ganz zu vermeidenden Risse von Nutztieren zu entschädigen, ist und bleibt ein wichtiger Baustein des Wolfsmanagements in Brandenburg. Intelligenter Herdenschutz muss dort, wo angemessen und zumutbar, weiterhin umfassend umgesetzt werden. Basis dafür ist die noch bis 31.12.2026 in Kraft befindliche Richtlinie des Ministeriums zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden, die durch den Wolf verursacht werden. Im Ergebnis der Überprüfung des Verwaltungshandelns der Bewilligungsbehörde sowie der Prüfergebnisse des Landesrechnungshofs im Jahresbericht 2023 hat auch das Ministerium die Richtlinie mit dem Ziel der Effizienzsteigerung überarbeitet. Das hat zu erheblichen Zeitverkürzungen geführt: Die aktuelle Bearbeitungszeit von der Antragstellung bis zur Entscheidung liegt bei durchschnittlich 26 Tagen. Das ist eine wahrnehmbare Verbesserung der Schadensregulierung. Natürlich gilt auch noch die vierwöchige Widerrufsfrist, die wir berücksichtigen müssen, und erst dann, kurz danach, können die Entschädigungen gezahlt werden. Dies ist – unter Berücksichtigung der Vielzahl von Anträgen und der Verwaltungskontrollen gemäß den bestehenden förderrechtlichen Rahmenbedingungen – eine sehr zügige Bearbeitungszeit. Eine weitere Beschleunigungsdynamik der erforderlichen Verfahrensschritte – auch unter Berücksichtigung des sachlich gebotenen Prüferfordernisses beim Umgang mit öffentlichen Mitteln – sehe ich bei 26 Tagen nicht. Es ist darauf hinzuweisen, dass, gerade wenn spezielle Tierrassen betroffen sind, die Bearbeitungszeit natürlich deutlich länger ist, weil der Marktwert für die entsprechenden Tierrassen erst ermittelt werden muss. Vor dem Hintergrund meiner Ausführungen und im Ergebnis der Prüfung im Haushaltskontrollausschuss sind 2025 keine aktuellen Änderungsbedarfe an der Richtlinie erkennbar. Sie sehen: Wir setzen uns sehr stark dafür ein, dass wir in Brandenburg ein rechtssicheres Wolfsmanagement bekommen. Damit empfehle ich, den Antrag abzulehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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