René Wilke
Frau Abgeordnete, zu dem, was Sie gesagt haben, möchte ich gleich zu Beginn etwas richtigstellen: Niemand wird hier ermutigt, sich so zu verhalten; niemand wird ermutigt, unterzutauchen. Im Gegenteil, es handelt sich dabei, wie ich schon gesagt habe, um eine Tat, die Konsequenzen haben wird; sie begünstigt den aufenthaltsrechtlichen Status jedenfalls nicht. Man hält sich dann illegal in diesem Land auf und ist zur Fahndung ausgeschrieben. Wenn man aufgegriffen wird, hat das entsprechende Konsequenzen. Daher bitte ich Sie, in diesem Zusammenhang das Wort „ermutigen“ ausdrücklich nicht zu verwenden; denn niemand tut das – die Landesregierung nicht, die ZABH nicht und auch sonst niemand. Was die Neuordnung der Migrationsthematik in unserem Land angeht, so habe ich vorhin darauf hingewiesen, dass es eine Vereinbarung zwischen der kommunalen Familie und der Landesregierung gibt. In dieser Vereinbarung, die in einem längeren Arbeitsprozess entstanden ist, haben wir festgelegt, vier Strukturen zu schaffen – auch das habe ich schon deutlich gemacht; ich wiederhole mich –: Erstens haben wir weiterhin die Erstaufnahmeeinrichtung, die sich in ihrer Funktion aber etwas verändern wird. Wir wollen nicht – wie heute – einen längeren Verbleib dort organisieren, sondern nach den notwendigen Feststellungen die Überführung in eine Übergangseinrichtung oder eine Ausreiseeinrichtung ermöglichen; gegebenenfalls ist auch die Überführung in die Abschiebehafteinrichtung zu vollziehen. Diese Strukturen befinden sich in Teilen im Aufbau. Ich kann aus meiner Vorverwendung bezeugen, dass die ZABH auch mit mir diesbezüglich Gespräche geführt hat, also insoweit bereits unterwegs ist. Ich bitte an dieser Stelle aber um Verständnis; denn meine Amtszeit hat erst heute, vor etwa anderthalb Stunden, begonnen, und ich werde mich mit der ZABH zu den weiteren Schritten erst noch verständigen. (Beifall SPD, BSW und CDU)
