Johannes Funke
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich erlaube mir heute auch zu sagen: Sehr geehrter Herr Innenminister, herzlich willkommen! Auf gute Zusammenarbeit! – Ich erlaube mir einmal, etwas anders einzusteigen. Am vergangenen Freitag wurden hier im Plenarsaal die diesjährigen Preisträger des Europäischen Wettbewerbs ausgezeichnet. Das ist ein EU-weiter Kreativwettbewerb für Schülerinnen und Schüler. Das Motto lautete: „Europa? Aber sicher!“. Hier zu meiner Rechten saßen Jugendliche aus dem ganzen Land Brandenburg und schwenkten freudig kleine EU-Fahnen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Die Wertschätzung für ein geeintes und starkes Europa ist bei unserem Nachwuchs offenbar sehr gut ausgeprägt, so, wie man es sich bei manchem Erwachsenen nur wünschen könnte. (Beifall SPD und CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Das war der schönste Moment mit Ihnen, Herr Funke!) Von mir aus hätten die Kinder hier sitzen bleiben können. (Heiterkeit und Beifall SPD und CDU) Verehrte Damen und Herren, warum erzähle ich das mit dem Europa-Wettbewerb? Weil ich davon überzeugt bin, dass die Vorteile der Europäischen Union die Nachteile um ein Vielfaches überwiegen. Zu den Nachteilen der Europäischen Union gehört nun einmal eine Bürokratie, die teilweise ins Absurde führt. Daran müssen alle arbeiten, auch wir. Diese Einschätzung teilt zum Glück auch der neue EU-Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung, Christophe Hansen, ein Däne, der selbst von einem Bauernhof stammt. Er nutzte im Januar die Grüne Woche in Berlin, um genau hier seinen Arbeitsschwerpunkt für die nächsten Jahre zu setzen. Das klingt zunächst vielversprechend, wenn es 2025 13 darum geht, beim Bürokratieabbau voranzukommen. Ich kann es nur begrüßen, wenn die Signale aus Brüssel kommen. Aber es reicht natürlich nicht aus, mit dem Finger auf Brüssel zu zeigen; es gibt auch noch den Bund. Auf der vermutlich größten Bauerndemonstration, die es jemals in Deutschland gab, kündigte der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner im Januar 2024 eine „Welle der Entbürokratisierung“ an. Christian Lindner ist jetzt zwar Geschichte – und damit auch seine Vorhaben –, aber der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung lässt ganz klar erkennen, dass sich das Thema Bürokratieabbau mit sehr präzisen Aussagen wie ein roter Faden durch den gesamten Vertrag hindurchzieht, natürlich auch im Agrarbereich, über den wir heute sprechen. Ob Berichts- und Aufzeichnungspflichten zur Düngung oder zu Tierarzneien, ob Meldepflichten zur Agrarstatistik, ob Erleichterungen im Umweltgenehmigungsrecht oder bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, ob Vereinfachungen bei Stallbauten oder einfach nur die Entnahme eines Wolfes – für mich zeigt der Koalitionsvertrag des Bundes auf jeden Fall in die richtige Richtung, und wir werden dessen Umsetzung sicherlich sehr genau verfolgen. Lieber Herr Dr. Redmann, in diesem Koalitionsvertrag des Bundes stecken 50 % SPD und 25 % CDU; die anderen 25 % kommen ja wohl aus Bayern. (Heiterkeit der Abgeordneten Tina Fischer [SPD] – Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Nun zum Land Brandenburg und dem, was wir heute als Koalition vorgelegt haben: Es ist der erste konkrete Schritt im Rahmen eines breit aufgestellten Prozesses zum Bürokratieabbau; mein Kollege und Ausschussvorsitzender Marcel Penquitt hat dazu ausgeführt. Dass dieser erste Schritt ausgerechnet im Agrar- und Umweltbereich stattfindet, halte ich für keinen Zufall. Staatskanzlei, Landwirtschaftsministerium und Gesundheitsministerium – vormals auch zuständig für Tiergesundheit – hatten schon im Juli 2024 mit dem Landesbauernverband ganz konkrete Schritte vereinbart. Der Motor war also schon warmgelaufen, und so ist es nur folgerichtig, dass der Brandenburger Auftakt zum Bürokratieabbau genau in diesem Bereich erfolgt. Ich muss jetzt ein wenig wiederholen: Mit dem vorliegenden Artikelgesetz werden viele Vereinfachungen im wasserbaulichen Recht erreicht. Nicht mehr benötigte Regelungen im Natur- und Umweltrecht werden gestrichen. Einfache Dinge wie Bindegarn werden jetzt geklärt. Die Vorkaufsrechte von Agrarflächen für Naturschutzzwecke werden auf das Wesentliche verschlankt. Das Land, das will ich ausdrücklich betonen, behält mit dem vorliegenden Entwurf die Zügel in der Hand. Die Mitwirkungsrechte von anerkannten Naturschutzverbänden werden auf ein vertretbares Maß reduziert. Ich sage das so deutlich, weil erst gestern die „MAZ“ darüber berichtet hat, dass 17 Verfahren des BUND anhängig seien. Das sind Arbeitsplätze, die später kommen, und kommunale Steuereinnahmen, die später kommen. Ich frage mich: Warum? So weit darf es eigentlich nicht kommen. Oder nehmen wir die bereits erwähnten landschaftsintegrierten PV-Anlagen. Diese werden jetzt möglich gemacht. Ich möchte es noch einmal betonen: Wir hebeln hier kein kommunales Baurecht aus. Eine Kommune, die eine PV-Anlage haben möchte, 14 Landtag soll diese bekommen. Wenn die Kommune das nicht möchte, dann gibt es eben keine. Abschließend noch zwei Punkte: Erstens. Natürlich hätte ich mir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf noch mehr Landwirtschaft gewünscht. Darauf sind meine Vorredner zum Teil schon eingegangen, und ich will dem auch gar nicht groß widersprechen. Die Landwirtschaft ist und bleibt die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum. Wenn sich nun aber herausstellt, dass das Instrument des Artikelgesetzes ein scharfes Schwert ist, mit dem wir beim Bürokratieabbau gut vorankommen, dann ist das ein starkes Signal an alle anderen Ausschüsse und Ministerien, und dann sollten wir noch in diesem Jahr ein zweites Artikelgesetz in dieses Plenum einbringen, ein Artikelgesetz mit einem ganz klaren Fokus auf der Landwirtschaft. Zweitens. In den letzten Tagen wurden viele Befürchtungen zu diesem Artikelgesetz laut. Deshalb möchte ich noch einmal klarstellen: Unsere Naturreichtümer im Land Brandenburg sind der größte Schatz unserer Heimat, und dabei soll es bleiben. (Beifall SPD und des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung. Ich möchte mich noch zu dem AfD-Antrag positionieren. Mein Kollege hat es schon ausgeführt: Wir werden ihn ablehnen. Der CDU-Änderungsantrag dann wohl … (Dennis Hohloch [AfD]: Das war die Ausführung!) – Wurde bereits ausgeführt. – Der CDU-Änderungsantrag geht dann, nach Abstimmung, mit hinüber in den beratenden Ausschuss. Es gibt einige Details zu Vorkaufsrechten und Enteignungen, die sicherlich noch gut besprochen werden müssen. Dann gibt es noch den CDU-Änderungsantrag. Dazu möchte ich Sie, Herr Dr. Redmann, persönlich ansprechen. Ich war ja in der Landwirtschaftssitzung im Sonderausschuss dabei. Es braucht diesen Antrag nicht. Es braucht eine CDU, die konstruktiv und aktiv mitarbeitet. (Dr. Jan Redmann [CDU]: Das machen wir doch!) Darum geht es. Das hat mir bisher nicht gefallen. Das geht besser, auch von der CDU. – Danke. (Beifall SPD und BSW)
