Ulrike Liedtke
Vielen Dank, Herr Minister. – Die Frage 143 (Aufsicht und Sicherheit bei Schulfahrten) – die für heute letzte Frage – stellt Frau Abgeordnete Kristy Augustin, CDU-Fraktion. Bitte schön. Kristy Augustin (CDU):* Im Rahmen schulischer Veranstaltungen des Gymnasiums Templin in der Uckermark, die in Berlin stattfinden, ist es nach Informationen aus der Elternschaft gängige Praxis, den minderjährigen Schülerinnen und Schülern nach offiziellen Programmpunkten längere Aufenthalte ohne direkte schulische Aufsicht zu gestatten, vor allem am Berliner Alexanderplatz. Der Alexanderplatz wird auf der offiziellen Website der Berliner Polizei als kriminalitätsbelasteter Ort, als sogenannter Hotspot eingestuft. Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche sicherheitsbezogene Bedenken hinsichtlich der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durch die Schule bzw. der Auslegung der Verwaltungsvorschriften VV-Aufsicht und VV-Schulfahrten. Trotz schriftlicher Hinweise an die Schulleitung sowie mündlicher und schriftlicher Kontaktaufnahmen mit dem zuständigen Schulamt, vor allem durch die Eltern, wurden diese Bedenken bislang nicht substanziell aufgegriffen. Auch ein Verweis des Schulrats auf allgemeine Verwaltungsvorschriften genügt nicht, um die spezifische Gefährdungslage angemessen zu bewerten – so auch die Aussage der Eltern. Die Thematik betrifft Grundfragen der Fürsorgepflicht des Landes gegenüber den minderjährigen Schülerinnen und Schülern im schulischen Kontext. Ich frage daher die Landesregierung: Wie bewertet sie die Praxis unter dem Aspekt der Einhaltung der schulischen Aufsichtspflicht, minderjährige Schülerinnen und Schüler im Rahmen schulischer Veranstaltungen an kriminalitätsbelasteten Orten wie dem Berliner Alexanderplatz unbeaufsichtigt zu lassen?
