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Gunnar Lehmann

BSW 22.05.2025 Sitzungen 8/14

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Charta der deutschen Heimatvertriebenen aus dem Jahr 1950 heißt es: „Die Völker müssen erkennen, daß das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge ein Weltproblem ist, dessen Lösung höchste sittliche Verantwortung und Verpflichtung zu gewaltiger Leistung fordert.“ Angesicht der Debatte habe ich den Eindruck, dass es dem einen oder anderen an dieser sittlichen Verantwortung mangelt und man selbst hinter die Erklärung aus dem Jahr 1950 zurücktritt. Das Bekenntnis der Heimatvertriebenen wurde aus der Einsicht in die Notwendigkeit geboren, nicht im eigenen Leid, in persönlichen traumatischen Erinnerungen zu verharren, sondern dafür einzutreten, Vertreibung und Genozid als Mittel von Politik grundsätzlich zu ächten. (Beifall BSW) Die Vertreibung von Millionen Deutschen war Teil dieses Weltproblems, weil es eines von vielen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg war, weil unter Vertreibung nicht nur Deutsche, sondern auch viele andere Völker zu leiden hatten. Dieses Weltproblem ist bis heute allgegenwärtig. Laut UNHCR befanden sich 2024 weltweit 123 Millionen Menschen auf der Flucht. Ich muss ergänzen: Wer in diesen Tagen von Flucht und Vertreibung spricht, darf von den grauenhaften Verbrechen der israelischen Streitkräfte in Gaza nicht schweigen. (Beifall BSW) Zu einigen Herkunftsgebieten der deutschen Vertriebenen unterhält Brandenburg zum Glück enge Beziehungen. Fünf polnische Woiwodschaften und die rumänische Region Centru/Siebenbürgen sind offizielle Partnerregionen. Nach unserer Auffassung sollte auch die vakante Stelle des Partnerschaftsbeauftragten für Kaliningrad schnellstmöglich neu besetzt werden. Im Sinne der Aussöhnung und Völkerverständigung ist es wichtig, all diese Partnerschaften wieder und weiter zu vertiefen. Das ist die Lehre aus der Tragödie des 20. Jahrhunderts. (Beifall BSW) Zu den beiden Anträgen: Auch wir sehen Ihre Forderungen als erfüllt und somit obsolet an. Das von Ihnen geforderte Denkmal an zentraler Stelle steht – wir haben es schon gehört – 200 Meter von hier entfernt; daneben gibt es im gesamten Land Brandenburg mindestens sieben weitere Denkmäler, die an das Schicksal der Vertriebenen erinnern. Außerdem existieren mehrere hochwertige Wanderausstellungen, davon sechs organisiert vom Bund der Vertriebenen. Drei dieser Wanderausstellungen konnten und können übrigens dieses Jahr in Brandenburg besichtigt werden: in Schwedt, Falkenberg (Elster), Perleberg und Seelow. Und: Wenn Sie ehrlich sind, glauben Sie wahrscheinlich selbst nicht, dass Ministerin Schüle eine Ausstellung kuratieren würde, die dem Geschichtsbild Ihrer Parteien näherkäme als das, was unter Erika Steinbach entstanden ist. Wir lehnen Ihre Anträge auch deshalb ab, weil sich das BSW nicht an dem unwürdigen Kulturkampf beteiligt, dessen Zeugen wir hier und heute wieder werden mussten. Dieser Kulturkampf wird dem Schicksal der Opfer von Flucht und Vertreibung in keiner Weise gerecht. Mehr noch, er lenkt von den tatsächlichen Herausforderungen der Vertriebenen und Aussiedler ab. Davon will offensichtlich keine der hier anwesenden Parteien sprechen, einschließlich der Sozialdemokraten. (Steeven Bretz [CDU]: Was?) Ich möchte an dieser Stelle nur auf die zahlreichen Probleme hinweisen, mit denen unsere Spätaussiedler derzeit konfrontiert sind und die hier mit keinem Wort erwähnt worden sind. Nach wie vor ist der gesamte Prozess der Anerkennung als Spätaussiedler Gegenstand willkürlicher Verwaltungsentscheidungen. Willkürlich ist insbesondere die Festlegung des Geburtsdatums 1. Januar 1993, ab dem man nicht mehr als Spätaussiedler anerkannt werden kann. Dieser Stichtag muss gestrichen werden. Viele junge Menschen in Russland und Kasachstan warten darauf. Drittens: Die Aufnahme von Familienangehörigen eines Spätaussiedlers, die nicht dessen Ehepartner, Kinder oder selbst Deutsche sind, ist gegenwärtig nicht möglich. Diese Praxis zerrreißt Familien. Im Fremdrentengesetz ist nach wie vor eine pauschale Rentenkürzung um 40 % für Spätaussiedler verankert. Das bedeutet Altersarmut per Gesetz. Es ist unsere gesellschaftliche Pflicht, die ungeheure Lebensleistung der Spätaussiedler endlich voll anzuerkennen und für Renten zu sorgen, von denen sie im Alter würdevoll leben können. (Beifall des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW]) Herr Prof. Dr. Schierack, Sie haben von der Verantwortung gesprochen, die die Union wahrnimmt. Da frage ich Sie: Warum konnten Sie sich im Koalitionsvertrag nicht durchsetzen, als das verhandelt wurde? Viertens verfügen viele Spätaussiedler neben der deutschen über eine weitere Staatsangehörigkeit, zum Beispiel die russische. Jeder Angriff auf die doppelte Staatsangehörigkeit, ob von AfD oder CDU, ist somit auch ein Angriff auf die Russlanddeutschen, den das BSW mit aller Entschiedenheit bekämpfen wird. (Beifall des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW]) Das von den Vertriebenen und Aussiedlern während und nach dem Zweiten Weltkrieg erlittene Unrecht wird von der politischen Klasse in Deutschland nach wie vor ignoriert. Das wird auch in diesen Anträgen deutlich. Diese Mitbürger brauchen keine zusätzlichen Denkmäler oder Wanderausstellungen; sie warten auf die Lösung ihrer drängenden Probleme. – Danke. (Beifall BSW)

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