Steffen Freiberg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Vielen Dank für die Nachfrage. Auch das ist ein gutes Beispiel für die Frage, auf welcher Ebene welche Sachverhalte besprochen und entschieden werden müssen. Mir ist – ich war zwischendurch ein paar Wochen nicht da und habe noch nicht alle Post nachgelesen, die gekommen ist – der Sachverhalt persönlich nicht geläufig, nicht bekannt. Ich wäre aber auch überrascht, wenn die oberste Schulbehörde in die Notwendigkeit gebracht würde, über die Anwendung einer Verwaltungsvorschrift durch eine Lehrkraft in einem täglichen Dienst- und Unterrichtsgeschäft befinden zu müssen, weil es ein Schulamt nicht könnte. Das halte ich für übertrieben, das sage ich ganz offen – genauso wie ich es für übertrieben halte, dass wir Personaleinzelangelegenheiten in Ausschüssen besprechen. Das hat an der Stelle nichts zu suchen – finde ich; das ist natürlich Ihre Frage. Also: Nein, mir ist der Sachverhalt an der Stelle nicht bekannt. Und noch einmal: Die schriftlichen Einwilligungen müssten in dem Fall ja vorgelegen haben, ansonsten hätten die 2025 27 Schülerinnen und Schüler an der Ausflugsfahrt, die Teil des Unterrichtsgeschehens war, nicht teilnehmen dürfen, dann hätten sie in der Schule bleiben müssen. Und wenn wir uns § 4 des Schulgesetzes anschauen, in dem in aller Breite über die Erreichung von Zielen in einzelnen Fächern hinaus die Bildung des Menschen zu einer Person, die am gesellschaftlichen Leben insgesamt teilhaben kann, als allgemeines und durchgängiges Unterrichtsziel für alle Schulen festgeschrieben ist, kann ich auch den Konflikt, den Sie beschreiben, nicht erkennen; denn das eine, die Erinnerungskultur, beispielsweise bezüglich dessen, was in Deutschland in dunklen Zeiten passiert ist, oder ein Besuch einer religiösen Einrichtung, gehört genauso zum Unterricht wie das praktische Leben. Insofern kann ich an der Stelle keinen Konflikt erkennen.
