Wolfgang Roick
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger am Livestream und hier im Saal! Vielen Dank an die BSW-Fraktion, die mir die Möglichkeit eröffnet hat, hier heute für die gesamte Koalition zu sprechen. Es ist durchaus ein wichtiges Thema, das hier angesprochen wurde – und nein, wir vernachlässigen den ländlichen Raum natürlich nicht; das fiele uns im Traum nicht ein. Da können Sie sich bei mir auch sicher sein; denn als Vorsitzender der entsprechenden Enquetekommission habe ich mich sehr aktiv mit dem ländlichen Raum befasst. Wir haben dazu eine ganze Menge aufgeschrieben und werden das auch Stück für Stück umsetzen. (Vereinzelt Beifall SPD, BSW und CDU) – Danke schön. – Es ist generell ein wichtiges Thema. Mein bester Freund ist Schäfer, und ich habe schon mit ihm zusammen Zäune gebaut. Der Aufwand wird nicht entlohnt; er ist aber da. Wenn man umzieht, muss man die Zäune natürlich immer wieder neu aufbauen und hat einen großen Aufwand. Sogar noch größer ist der Aufwand bei den Hunden: Die Hütehunde müssen getrennt von den weißen Herdenschutzhunden transportiert werden, die die Abwehr organisieren, wenn nachts möglicherweise ein Wolf kommt. Dazu braucht es zwei Anhänger; das ist natürlich auch ein großer Aufwand. Wolfsmanagement bedeutet aber natürlich mehr – es wurde ja das Brandenburger Wolfsmanagement angegriffen –: Dabei geht es auch um Aufklärung und Beratung; denn das ist genauso wichtig. Sicherlich können wir darüber reden – das werden wir am 2. Juli in der Anhörung zum Thema Wolf auch tun –, wie wir in Zukunft mit dem Wolf umgehen. Die EU hat vorgelegt; der Bund muss jetzt mit einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes nachlegen. Dazu werden wir uns informieren lassen, und das ist alles gut und richtig. Aufklärung und Beratung müssen trotzdem weitergehen, denn es wird trotzdem noch Wölfe geben – Sie werden sie ja sicherlich nicht ausrotten wollen. Warum sage ich das? Warum ist das so wichtig? Weil bei nur 12 % der Rissvorfälle, die in Brandenburg erfasst wurden, der empfohlene Schutz eingehalten wurde. (Lars Hünich [AfD]: Sie haben doch gerade gehört, dass es anders ist!) Deswegen ist es so wichtig, dass die Wolfsbeauftragten weiterhin darüber informieren, wie so ein Zaun aussehen muss und welche technischen Vorrichtungen notwendig sind, um eine Entschädigung erhalten zu können – denn nur dann wird die Entschädigung auch gezahlt. Ich will einen weiteren Punkt ansprechen, der zumindest mir sehr wichtig ist – wir sind ja gerade in den Haushaltsberatungen –: Der sorgsame Umgang mit dem Geld der Steuerzahler – das ist ja auch so ein Thema, das Sie ständig haben – (Lars Hünich [AfD]: Das Sie ja nicht haben!) gebietet es, dass die Anträge geprüft werden. Sie müssen geprüft werden; denn am Ende ist es Landesgeld, das wir auszahlen. Es sind nicht irgendwelche Fördermittel, sondern es ist Landesgeld, und das darf natürlich nicht auf Zuruf ausgezahlt werden. Jetzt kommen wir zum Kern der Sache: Herr Jank, Sie sind ja nicht Mitglied im Haushaltskontrollausschuss, aber Frau Muxel ist es, und sie sitzt auch im Agrarausschuss. Deshalb müsste sie es wissen: Es ist ja so, dass dieses Thema nicht nur bei der AfD-Fraktion, sondern auch beim Rechnungshof angekommen ist. (Zuruf von der AfD: Aha!) Er hat das Ministerium aufgefordert, die Abläufe bei der Bewertung und Bewilligung zu verändern. Das Ministerium ist dem nachgekommen und hat vor geraumer Zeit – am 24. Januar, das ist also schon eine Weile her; vielleicht hätten Sie es bei der letzten Sitzung einbringen sollen, dann wäre es ein bisschen aktueller gewesen – (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) aufgeschrieben, was es in Zukunft machen wird. Dort heißt es unter anderem: Das LELF wurde mit der alleinigen Umsetzung der Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen betraut, und das LFU wurde aus dem Bewilligungsverfahren herausgenommen; seitens des LFU findet nur noch eine Präventionsberatung vor Antragstellung statt. In diesem Zusammenhang wird die Angemessenheit und fachliche Notwendigkeit der Fördermaßnahme mit einem Bestätigungsvermerk der amtlichen Wolfsbeauftragten des LFU bestätigt. Damit ist Letzterer Antragsvoraussetzung und Gegenstand des Förderantrags. Dies führt zu erheblichen Einsparungen bezüglich der gegenseitigen Beteiligung zweier Behörden sowie zum Wegfall von Aktentransporten zwischen den Behörden. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung dieser Förderrichtlinie im Jahr 2024 wurden die Hinweise des Landesrechnungshofes und des MdFE – es war auch beteiligt –, dass es sich dabei um Billigkeitsleistungen des Landes handelt, beachtet, und sie wurden in die Richtlinie aufgenommen. Auch der Kritik, dass es im Verwaltungsverfahren aufgrund der Einbeziehung verschiedener Strukturen des Geschäftsbereiches zu Reibungsverlusten kommt und Fehler dadurch nicht ausgeschlossen werden können, konnte im Zuge der oben genannten Überarbeitung der Richtlinie abgeholfen werden. Das LFU ist nunmehr alleinige Bewilligungsbehörde, dort erfolgt die Schadensbewertung für alle Standardfälle – Schafe, Ziegen und Rinder – der vom Wolf gerissenen Tiere. Grundlage dafür bildet eine Matrix des Marktwertes der getöteten Tiere, die vom LELF bereitgestellt und jährlich aktualisiert wird. Mit anderen Worten: Viel Lärm um nichts! Das Ministerium hat seine Aufgaben erledigt; die Ergebnisse liegen unter anderem dem Rechnungshof vor. Wir sorgen dafür, dass die Weidetierhalter in Zukunft schnell ihr Geld bekommen, aber auch dafür, dass es trotzdem gerecht gegenüber allen anderen zugeht und sorgsam mit Landesgeld umgegangen wird. (Beifall des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) In diesem Sinne: Wir lehnen den Antrag ab. – Danke schön. (Beifall SPD und BSW)
