Christian Dorst
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürokratieabbau ist angesagt. Er ist modern, und fast überall hört man von ihm und seiner Notwendigkeit. Darin sind sich alle einig. Ich zitiere: „Die Bürokratie in Deutschland ist außer Kontrolle! Wenn Unternehmen mehr als 12 000 Informationspflichten erfüllen müssen und jährliche Bürokratiekosten von fast 67 Milliarden Euro auflaufen, dann ist jedes vernünftige Maß überschritten.“ (Beifall der Abgeordneten Jenny Meyer [BSW]) Das war ein Zitat meiner Parteivorsitzenden Sahra Wagenknecht. Es ist uns vom BSW wichtig, unnötige Bürokratie abzubauen – allerdings mit der Bedingung, dass die Rechte von Beschäftigten dabei nicht eingeschränkt werden. (Beifall BSW und SPD) Gemeinsam mit der SPD wollen wir hier in Brandenburg das Bürokratiedickicht ausdünnen und die Kosten senken. Der jetzige Zustand behindert und erdrückt Unternehmen, vernichtet Wohlstand und entnervt nicht nur bisweilen unsere Bürger. Vor allem geht es darum, unnötige Berichtspflichten oder Regelungen auszusetzen oder abzuschaffen. Dadurch wollen wir auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes entlasten. Wenn es um Bürokratie geht, liegt das wahre Problem generell nicht darin, diese zu erkennen, sondern in der Bereitschaft, das Thema tatsächlich anzugehen. Und das machen wir! (Beifall BSW und SPD) Wir haben den Sonderausschuss Bürokratieabbau eingesetzt und die ersten Fachgespräche zu den Themen Landwirtschaft und Wirtschaftsförderung durchgeführt. Ich sage hier für meine Fraktion: Die Erwartungen an die Häuser sind hoch, wenn zum Beispiel am 27.06. das Landwirtschaftsministerium seine Umsetzungspläne im Ausschuss vorlegen wird. So richtig und sinnvoll der Bürokratieabbau hier bei uns in Brandenburg ist, so sind wir auch realistisch und wissen, dass der Sonderausschuss kein Allheilmittel für alle Probleme ist. Zum einen gehen viele Vorgaben auf bundespolitische oder europäische Regelungen zurück, zum anderen greift es zu kurz, wenn wir meinen, der wirtschaftlichen Flaute einzig mit Bürokratieabbau begegnen zu können. Bedenken wir: Gerade gestern hat der Sachverständigenrat für Wirtschaft in seiner Frühjahrsprognose für 2025 eine Stagnation der Wirtschaft vorausgesagt – nach zuletzt bereits zwei Jahren Rezession. Ja, unnötige Bürokratie hemmt Investitionen und kostet Geld. Die falsche Wirtschafts- und Energiepolitik der letzten Jahre fällt hier aber erheblich schwerer ins Gewicht. (Beifall BSW) Wer freiwillig auf günstige Energie verzichtet, stellt sich selbst und der Wirtschaft ein Bein und ist mitverantwortlich für teurere Energie. Deswegen müssen die Sanktionen endlich fallen. (Beifall BSW) Die hohen Energiepreise lassen zudem den privaten Konsum zurückgehen; und wenn die Nachfrage zurückgeht, investieren Unternehmen weniger. So einfach ist das. Auch müssen wir uns fragen, wie wir durch bessere Anreize und Steuerung im Bildungs- und Ausbildungsbereich die Fachkräfte, die wir benötigen, hierzulande vermehrt selbst ausbilden können. Schließlich geht es auch um einen Staat, der mit klugen öffentlichen Investitionen und einer vorausschauenden Wirtschaftspolitik gute Rahmenbedingungen schafft. Leider passiert mit der massiven Aufrüstung, für die von der AfD bis hin zu den Grünen und den Linken alle irgendwie die Hand gehoben haben, gerade genau das Gegenteil. Milliarden fließen in Bomben und Raketen, obwohl Investitionen in Waffen und Militär mittel- und langfristig nachweislich erheblich geringere positive Effekte auf das Bruttoinlandsprodukt haben als zivile Investitionen – eigentlich auch logisch. (Beifall BSW) 2025 9 Fachkräfte, die wir für wichtige Tätigkeiten benötigen, werden nun möglicherweise verstärkt in die Rüstungsindustrie gezogen und fehlen anderswo – eine fatale, falsche Prioritätensetzung, die uns alle noch teuer zu stehen kommen wird. Dieser Kontext ist neben dem Bürokratieabbau zu bedenken, wenn es um die Frage geht, wie man wirtschaftlich in Schwung kommen kann. Zurück zu unserem Gesetzentwurf: Er stellt den ersten großen Schritt dar, den wir in dieser Legislaturperiode in Sachen Bürokratieabbau gehen. Mit ihm sollen überflüssige Regelungen zum Wasser-, Naturschutz- und Immissionsschutzrecht gestrichen oder an das bundesrechtliche Niveau zurückgeführt werden. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Wir erwarten von Letzterem eine Reduzierung langwieriger Verfahren. Die Änderung im Brandenburgischen Wassergesetz in Hinsicht auf Stauanlagen etwa wird mehrfach zu einer Entlastung der Wasserbehörden führen. Die bislang für Sanierung … (Der Abgeordnete Jean-Pascal Hohm [AfD] tritt an ein Saalmikrofon.) – Nein. (Jean-Pascal Hohm [AfD]: Schade!) … von Hochwasserschutzanlagen in der vorhandenen Trasse erforderlichen, aufwendigen Verwaltungsverfahren sollen wegfallen. In Landschaftsschutzgebieten soll die Errichtung von Agri-Photovoltaik-Anlagen möglich werden, ohne die betreffenden Schutzgebietsverordnungen anpassen zu müssen. Das gilt auch für Bauvorhaben im Innenbereich von Siedlungsgebieten sowie im Außenbereich mit einem Abstand von bis zu 300 Metern zur Ortsrandlage. Mit der Änderung hinsichtlich der Genehmigungspflicht in Landschaftsschutzgebieten erhalten Städte und Gemeinden wieder mehr Möglichkeiten zur eigenen Entwicklung. Und ja, das gehört zum Gesetzentwurf; wir wollen Mitwirkungsrechte im Naturschutzrecht auf die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zurückführen. Wir erwarten uns davon eine Reduzierung von langwierigen Verfahren, besonders im Infrastrukturbereich. Kurz noch zu Ihnen, lieber Herr Redmann und liebe CDU, und zu Ihrem Entschließungsantrag: Die Bürokratiekostenmessung fordern Sie in jeder Sitzung – förmlich – und behindern damit lediglich jede Ausschusssitzung. (Lachen des Abgeordneten Dr. Jan Redmann [CDU]) Wenn Sie in der vergangenen Woche bei der Vorstellung des Normenkontrollrates zugehört haben, wissen Sie, dass die Ergebnisse dort eher gering sind – so ehrlich müssen wir schon sein. Man baut damit eher einen sehr bürokratischen und kostenintensiven Vorgang auf, der im Wesentlichen folgenlos bleibt. Ihren Entschließungsantrag lehnen wir daher ab. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und zur Überweisung an den Sonderausschuss. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW und SPD) 10 Landtag
