Torsten Arndt
Werte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauer! „Der Sonderausschuss erhält die Aufgabe, die Landesregierung bei der Aufgabenkritik zu begleiten und eine umfassende sowie aufgabenkritische Bewertung der Vorschriften und Gesetze des Landes Brandenburg durchzuführen. […] Der Sonderausschuss dient zur parlamentarischen Unterstützung und Begleitung der Aufgabenkritik in der Landesregierung und arbeitet eng mit der im Aufbau befindlichen Leitstelle für Bürokratieabbau […] zusammen. […] Damit kann der Sonderausschuss einen Beitrag sowohl zur Haushaltskonsolidierung als auch zur Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Brandenburg leisten.“ Meine Damen und Herren, wie Sie vermutlich bemerkt haben, stammt dieses Zitat nicht aus dem Einsetzungsbeschluss des Sonderausschusses für Bürokratieabbau in der jetzigen Legislaturperiode. Es handelt sich vielmehr um den etwas verkürzten Anfang des Beschlusses zur Einsetzung des Sonderausschusses zur Überprüfung von Normen und Standards vom 8. Juni 2005. Werte Präsidentin, ich hoffe, Sie gestatten mir nachträglich die Zitierung. Also, 8. Juni 2005. Meine Damen und Herren, schon damals versuchte die SPD zusammen mit der CDU-Fraktion die überbordende Demo… äh, Bürokratie zu bekämpfen, (Ludwig Scheetz [SPD]: Freudscher Versprecher!) mit einem Sonderausschuss und einer Leitstelle … – Wie bitte? (Ludwig Scheetz [SPD]: Ein freudscher Versprecher!) – Ach? (Ludwig Scheetz [SPD]: Setzen Sie fort! – Vereinzelt Heiterkeit) – Ich danke Ihnen. Das ist sehr nett von Ihnen. – … bei der Staatskanzlei. Jetzt, 20 Jahre später, können wir also feststellen: Sie sind wirklich echte Experten in Sachen Bürokratieabbau – Herr Scheetz, Sie auch, aber auch Sie von der CDU. (Steeven Bretz [CDU]: Ja, natürlich! Selbstverständlich!) – Natürlich! – Meine Damen und Herren, Sie scheinen wirkliche Experten darin zu sein, die überbordende Bürokratie zu bekämpfen. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) 8 Landtag – Ich danke Ihnen. – Noch vor wenigen Wochen haben Sie hier für Aufsehen gesorgt, als Sie einen Antrag zur Bekämpfung von Bürokratie im Gesundheitswesen – aber jetzt, sofort! – einreichten. Abgesehen vom martialischen Klang der Überschrift sind wir im Grunde bei Ihnen. Nur die Vorgehensweise war falsch, wie so oft. Sie wollten im Gesundheitswesen Involvierte, also Ärzte, Krankenschwestern, Büroangestellte usw. darüber befragen, welche bürokratischen Hürden für die jeweils Befragten am ehesten beseitigt werden sollten. – Sehr demokratisch, also wirklich: Warum haben Sie das nicht gemacht, als Sie an der Regierung waren? Aber ich möchte Sie nicht darüber befragen, sondern ich möchte Ihnen einfach einmal den Ablauf solcher Befragungen schildern. Erstens: Es muss ein Fragenkatalog erstellt werden. Zweitens: Eine Ausschreibung für die ausführenden Firmen muss vorbereitet und durchgeführt werden. Drittens: Die Befragung muss organisiert und durchgeführt werden. Viertens: Eine Vorauswertung muss stattfinden. Fünftens: Die eigentliche Auswertung findet statt. Bürokratie mit Bürokratie bekämpfen – ganz mein Humor, Herr Bretz. (Beifall AfD) Aber das ist ja kein Vorwurf. Die meisten von Ihnen kommen aus der Verwaltung, und Sie können nicht erwarten, dass ein Konditor den Essensplan für einen Zuckerkranken erstellt. Aber jetzt zu Ihrem Entschließungsantrag, werte CDU. Wozu – und das ist jetzt die Frage, die ich mir wirklich stellen muss – eine Kostenkalkulation im Bürokratieabbau? Um mehr Bürokratie zu bewirken? Wie können Sie überhaupt ermitteln, wie zum Beispiel im privaten Bereich die Kosten gemessen werden können? (Zuruf des Abgeordneten Dr. Jan Redmann [CDU]) Egal, welche Kosten bei den jeweiligen Verwaltungsaufgaben anfallen oder nicht, das sollte beim Abbau selbiger keine Rolle spielen – überhaupt nicht. Es geht um Bürokratieabbau. Wie teuer auch immer spielt keine Rolle, kann keine Rolle spielen. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung über Ihren Antrag enthalten. (Steeven Bretz [CDU]: Och!) – Och, das hätten Sie nicht gedacht, ich weiß. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Der Gesetzentwurf des BSW und der SPD zur Verwaltungsvereinfachung im Bereich Landnutzung und Umwelt scheint ein erster Schritt in die richtige Richtung zu sein. Wir werden im Ausschuss für Bürokratieabbau weiterhin mitwirken und darauf achten, dass die Landesverwaltung die richtigen Entscheidungen mitträgt. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf den Antrag unserer Fraktion mit dem Titel „Aussetzung der bürokratischen Lasten für Unternehmen“ hinweisen. Die Landesregierung wird darin aufgefordert: „1. alle bürokratischen Vorgaben des Landes für Unternehmen, die nicht gesetzlich zwingend vorgegeben sind, vorerst auszusetzen. 2. alle Verwaltungsvorgänge mit dem Ziel zu prüfen, - das ‚Schriftformerfordernis‘“ – das heißt, die Unterschrift an sich – „durch digitale Signaturen zu ersetzen, - Doppelungen von Regelungen, Auflagen, Nachweispflichten und Berichtspflichten in der gesamten Landesverwaltung zu streichen, - welche gesetzlichen Regelungen über EU-Vorgaben hinausgehen. 3. dem Landtag bis zum 31. Mai 2026 eine Analyse zu den Auswirkungen der Aussetzungen der einzelnen Regelungen, Auflagen, Nachweispflichten und Berichtspflichten vorzulegen.“ Ich bedanke mich bei Ihnen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Sehr guter Beitrag!)
