Rainer Genilke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Tabbert zu uns. 2025 43 Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der sechsstreifige Ausbau der Autobahnen A 10 – westlicher Berliner Ring –, A 12 und A 13 ist der Landesregierung seit Langem ein wichtiges Anliegen im Interesse der Erhöhung der Verkehrssicherheit, werden diese Autobahnabschnitte doch fast täglich in Verkehrsmeldungen wegen Staus und Unfällen genannt. Die Autobahn A 10 auf dem Berliner Westring wurde bisher nur in bestimmten Abschnitten ausgebaut. Hier muss der Standard insgesamt den aktuellen Erfordernissen angepasst werden. Für die A 12 und die A 13 fordert das Land seit Langem mit Nachdruck den Planungsbeginn durch den Bund. Gerade für die Autobahn 12 ist aufgrund des hohen Anteils des Schwerlastverkehrs in und aus Richtung Osteuropa der Bedarf hoch. Die A 13 verbindet die Hauptstadtregion mit europäischen und nationalen Metropolregionen und ist das Tor zur Lausitz. Auch wenn die Zuständigkeit für die Autobahnen beim Bund liegt – und damit bei der Autobahn GmbH –, hilft mir und meinen Mitarbeitern das Signal des Landtags für die weiteren Gespräche mit dem Bund. Ein wichtiges Anliegen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm ist die digitale Verkehrssteuerung. Ein verbesserter Verkehrsfluss und die Vermeidung von Stauerscheinungen tragen zur Verringerung von Umweltbelastungen und des Unfallgeschehens bei. Auch wenn die Regelungs- und Entscheidungskompetenz hierfür beim Bund liegt, ist ein ständiges Werben für den Einsatz telematischer Systeme – wie an der Autobahn 24 – eine Aufgabe der Landesverwaltung, die hiermit klar bestätigt wird. Seit der gesetzlichen Freigabe von Cannabis müssen wir uns mit der Frage auseinandersetzen, wie wir damit im Straßenverkehr umgehen. Hierzu habe ich eine ganz klare Auffassung: Das Fahren unter dem Einfluss von psychoaktiven Substanzen wird von mir grundsätzlich abgelehnt. (Beifall BSW, SPD und CDU) Dies schließt neben THC ausdrücklich auch Alkohol und Betäubungsmittel ein. Ausweislich der Brandenburger Verkehrsunfallbilanz des Jahres 2024 nahmen die Unfälle unter Einfluss von THC zu. Um diesem Trend frühzeitig entgegenzuwirken, muss auf die Auswirkungen von THC auf den Straßenverkehr ganz besonderes Augenmerk gelegt werden. Daher wird die Forderung nach einer Angleichung der allgemeinen Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes an die Regelungen für Fahranfängerinnen und Fahranfänger begrüßt und unterstützt. In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln nach wie vor Hauptunfallursache ist. So waren die Unfallzahlen im Jahr 2024 zwar rückläufig; jedoch kamen immer noch 1 126 Unfälle aufgrund von Alkohol zustande: Und besonders tragisch: Neun Menschen verloren dabei ihr Leben, und viele andere wurden zum Teil schwer verletzt. Auch hier muss mehr getan werden. Das für Fahranfängerinnen und Fahranfänger geltende Alkohol- und Cannabisverbot zeigt dort bereits seit Längerem Wirkung. Bereits kurz nach der Einführung des Alkoholverbots wurde durch die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen festgestellt, dass dieses Verbot einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gerade in der jungen Zielgruppe leistet. Ob und inwieweit die verkehrsmedizinischen Erkenntnisse zum Führen von 44 Landtag Kraftfahrzeugen unter Einfluss von Cannabis auch auf Radfahrerinnen und Radfahrer übertragbar sind, kann ich nicht abschließend beurteilen. Meine Position ist eindeutig: Drogen und Alkohol haben generell im Straßenverkehr kein Platz; denn man gefährdet nicht nur sich, sondern – was besonders tragisch ist – auch andere, unabhängig von der Art des geführten Fahrzeugs. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
