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Benjamin Filter

AfD 22.05.2025 Sitzungen 8/14

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Das sogenannte NOOTS wurde am 13. März von Ihnen, Herr Minister, im Rechtsausschuss kurz erwähnt. Sie erläuterten dort auch den Staatsvertrag, der nun an den Hauptausschuss überwiesen werden soll. Das ist aus unserer Sicht genügend, aber eben nicht ausreichend. Denn: Netzpolitik und Digitalisierung waren bisher nur Objekt der Landespolitik. Wir wollen diese aber zum Subjekt der Landespolitik machen. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Der Ausschuss für Recht und Digitalisierung ist dabei inhaltlich zuständig. Wir fordern eine Überweisung und eine Anhörung an den mitberatenden Ausschuss, um Pro und Kontra zu prüfen. (Vereinzelt Beifall AfD – Minister Daniel Keller: Wird es dann zum Subjekt?!) Lassen Sie mich diese Gelegenheit nutzen und Folgendes erwähnen: Das Once-Only-System soll einmal Datenübermittelung an Behörden möglich machen. „Einmal abgeben und nie wieder anfassen“ – so sagten Sie es gerade sinngemäß. Seit 2018 aktiv, wird es nun mit dem Einer-für-Alle-Prinzip in Deutschland umgesetzt, immerhin „rasante“ sieben Jahre nach der eigentlichen Einführung. Doch Brandenburg ist bei der nationalen Umsetzung anscheinend nur Zaungast, während zum Beispiel NRW vorangeht und Pilotprojekte umsetzt. War die Digitalisierung in der vorherigen Legislaturperiode Chefsache bzw. wurde sie zu dieser erklärt, so ist das, was Sie auf diesem Gebiet in dieser Legislaturperiode leisten, ein Armutszeugnis. In weiteren Debatten werden wir drei Punkte hart ausfechten: (Steeven Bretz [CDU]: Ah!) Nummer eins: Die F13 aus Baden-Württemberg sollte jeder hier im Plenum kennen bzw. jeder sollte sich fragen, weshalb so etwas in Brandenburg noch nicht wirklich vorhanden ist. Es zeigt sich, dass das Thema KI zentral eingebettet werden muss. Punkt zwei betrifft die digitale Souveränität im 21. Jahrhundert, die für jede Nation entscheidend sein wird. Wir werden darauf hinwirken, dass nationale Lösungen bevorzugt entwickelt werden. Punkt drei – zu guter Letzt ein wichtiger Punkt für unsere Wählerinnen und Wähler und mit Sicherheit auch für viele Ihrer Wählerinnen und Wähler –: Ein Recht auf analoges Leben muss gewahrt bleiben. Niemand darf durch Digitalisierung ausgegrenzt oder auch nur begrenzt werden. (Beifall AfD) Wir stimmen daher der Überweisung an den Hauptausschuss zu und stellen gleichzeitig den Antrag auf begleitende Überweisung an den Ausschuss für Recht und Digitalisierung zur Mitberatung. – Vielen Dank. (Beifall AfD) 2025 45

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