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Robert Crumbach

22.05.2025 Sitzungen 8/14

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Abgeordneter Möller! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Frage. Das Land Brandenburg sorgt nach Artikel 99 der Landesverfassung durch den kommunalen Finanzausgleich beständig dafür, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben erfüllen können und die finanzielle Mindestausstattung sichergestellt ist. Dabei sind die Gemeinden und Gemeindeverbände angemessen an den Steuereinnahmen des Landes zu beteiligen. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg konkretisierte in einer grundlegenden Entscheidung vom 16. September 1999 diesen verfassungsrechtlichen Anspruch der Landesverfassung dahin gehend, dass eine finanzielle Ausstattung der Kommunen in Orientierung an den von ihnen zu bewältigenden Aufgaben und der ausgewogenen Aufteilung der Zuweisungsmasse auf die einzelnen Gemeinden und Landkreise sicherzustellen ist. Der Anteil der Kommunen am Finanzverbund von Land und Kommunen steht dabei in Abhängigkeit zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes und unterliegt dem Grundsatz der symmetrischen Verteilung der Finanzausstattung zwischen dem Land und seinen Kommunen. Der Gesetzgeber hat diese verfassungsrechtlichen und verfassungsgerichtlichen Vorgaben im Finanzausgleichsgesetz in einfaches Recht umgesetzt und konkretisiert, dass dies grundsätzlich in einem dreijährigen Rhythmus im Hinblick auf die gebotene proportionale Verteilung der Finanzmittel zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen ist. Die konsequente Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs erfolgt auch derzeit durch die aktuelle finanzwissenschaftliche Begutachtung des kommunalen Finanzausgleichs zum Ausgleichsjahr 2027. Damit werden verlässliche und belastbare Rahmenbedingungen garantiert. Dabei ist die Finanzausgleichsmasse in den Jahren seit 2015 angewachsen: von 1,960 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 2,631 Milliarden Euro im Jahr 2024. Im Ausgleichsjahr 2025 wird sich die Finanzausgleichsmasse nach der aktuellen Haushaltsplanung gegenüber dem Vorjahr wiederum deutlich erhöhen, auf 2,815 Milliarden Euro. Für finanzschwächere Gemeinden stehen dabei vorrangig die nachfolgenden Instrumente des Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung: Mit den Schlüsselzuweisungen Plus erhalten Gemeinden, die eine im Landesvergleich erheblich unterdurchschnittliche Finanzkraft je Einwohnerin oder Einwohner aufweisen, einen Zuschlag zu den Schlüsselzuweisungen. Im Jahr 2024 erhielten 238 Gemeinden zusätzliche Zuweisungen. Das Instrument ist bis 2026 befristet. Die Fragestellung einer Verlängerung und weiteren Ausgestaltung wird derzeit finanzwissenschaftlich überprüft. Mit der Zuweisung von investiven Schlüsselzuweisungen soll eine ausreichende Liquidität zur Eigenfinanzierung bzw. Komplementärfinanzierung investiver Maßnahmen im Bereich der kommunalen Infrastruktur gesichert werden. Zum Ausgleich besonderer Bedarfe können Gemeinden und Gemeindeverbände Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds erhalten. Der Ausgleichsfonds dient der Wahrung des individuellen Rechts auf kommunale Selbstverwaltung jeder einzelnen Kommune. Aber auch außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs ergreift das Land zahlreiche weitere Maßnahmen zugunsten der Kommunen. So werden die Kommunen beispielsweise durch zahlreiche Fachförderprogramme des Landes sowie durch Bundeszuweisungen unterstützt. Die Gesamtzuweisung des Landes und des Bundes an die Kommunen im Jahr 2024 betrug 6,2758 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 waren die Landeszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände in Höhe von 2 223 Euro je Einwohner die höchsten im bundesweiten Vergleich. Mit dem Teilentschuldungsprogramm von 2019 bis 2023 erfolgte eine Entschuldung der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder). Ziel der Teilentschuldigung war eine Absenkung des erheblichen Kassenkreditbestandes. Das Land beteiligte sich mit insgesamt 209,73 Millionen Euro an der Teilentschuldung der kreisfreien Städte. Der darin enthaltene Landesanteil für Frankfurt (Oder) beträgt 50,35 Millionen Euro. Für die Teilentschuldung des kreisangehörigen Raums in den Jahren 2021 bis 2023 wurden insgesamt 39,8 Millionen Euro aufgewandt. Mit einem kommunalen Investitionsprogramm bereitet das Land in Zusammenarbeit mit der ILB trotz schwieriger Haushaltslage ein kommunales Investitionsprogramm mit einem Volumen von rund 500 Millionen Euro vor, mit dem die Kommunen zinsverbilligte Kredite für Investitionen in die Daseinsvorsorge erhalten können. Das soll auch für finanzschwächere Kommunen zur Verfügung stehen und diese unterstützen. Mit finanziellen Unterstützungsmaßnahmen bei krisenbedingten Sondersituationen wird den Kommunen ebenfalls geholfen. Zur Bekämpfung der Auswirkungen der Coronapandemie auf die kommunalen Haushalte wurde ein kommunaler Rettungsschirm mit einem Volumen von ca. 795 Millionen Euro aufgespannt. Ebenfalls unterstützte das Land Brandenburg die Kommunen in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen des Brandenburg-Pakets, zusätzlich zu den Entlastungspaketen des Bundes zur Bewältigung der Energie- und Gaspreissteigerung infolge des Krieges in der Ukraine. Für den kommunalen Bereich waren Mittel im Umfang von rund 700 Millionen Euro vorgesehen. Sie sehen also, wir unterstützen die Kommunen an einigen Stellen und ermöglichen mehr Brandenburg auch für die Kommunen. 2025 25

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