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Kathrin Schneider

22.05.2025 Sitzungen 8/14

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Das Statistische Bundesamt definiert Bürokratie als „das Ausführen von Verwaltungstätigkeiten nach klaren Vorgaben und innerhalb festgelegter Strukturen.“ Bürokratie schafft dadurch Ordnung und ist insofern für das Funktionieren eines Rechtsstaates zunächst notwendig und – vom Prinzip her – eine gute Sache. Regeln erleichtern das Leben; sie geben uns Sicherheit und Verlässlichkeit. Für jedes Anliegen gibt es eine zuständige Stelle und ein Verfahren, und egal, wer mit diesem oder jenem Anliegen kommt – für jede oder jeden von ihnen sind die Regeln gleich. Allerdings ist der Begriff „Bürokratie“ inzwischen überwiegend negativ besetzt: Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Verfahren werden aufgrund ihrer Menge und Unübersichtlichkeit als bürokratisch überzogen und hinderlich wahrgenommen. In Brandenburg gibt es ausweislich der Übersicht in BRAVORS, die man online einsehen kann, im Landesrecht 506 Gesetze, 1 283 Verordnungen, 3 830 Verwaltungsvorschriften und 101 Staatsverträge. Dazu kommen etliche Bundesvorschriften und nicht wenige Richtlinien, Verordnungen und Ähnliches auf der europäischen Ebene. Der an und für sich gute Gedanke, ein System und eine Ordnung in unser Leben und die Vielzahl von darin lauernden Unvorhersehbarkeiten zu bringen, führte zu einem Anwachsen der Bürokratie, das inzwischen die Ordnung stört. Zu viel Bürokratie hindert uns daran, notwendige Verwaltungsgänge schnell zu erledigen oder persönliche Vorhaben zügig umzusetzen. Sie beschränkt unternehmerische Freiheiten, hemmt wirtschaftliche Entwicklungen und verzögert wichtige Prozesse des Fortschritts. Kurz: Bürokratie kostet uns alle Zeit, Geld und Nerven. 2025 11 Die Landesregierung hat den Abbau von Bürokratie deshalb auch ganz oben auf ihre Agenda gesetzt; alle Ressorts arbeiten an entsprechenden Vorschlägen. (Beifall SPD und BSW) Das Parlament hat einen Sonderausschuss Bürokratieabbau eingesetzt. Das heißt, auch für Sie ist der Bürokratieabbau ein wichtiges Thema. Die CDU bemängelt im Sonderausschuss und auch heute in der Debatte, die Landesregierung habe keine konkreten Ziele zum Bürokratieabbau. Sie schlagen den Abbau zum Beispiel von 25 % Bürokratiekosten für die Wirtschaft als Ziel vor. Damit fordern Sie – wie auch schon im Sonderausschuss –, dass die Landesregierung erst einmal eine umfassende Bestandsaufnahme durchführt, um die Bürokratiekosten zu ermitteln, denn sonst weiß man ja nicht, wovon 25 % eigentlich abgezogen werden sollen. Ich will nicht verhehlen, dass eine derartige Bestandsaufnahme interessant sein kann, dass es spannend sein kann, über Methoden der Bürokratiekostenermittlung zu streiten, Gutachten in Auftrag zu geben und Arbeitsgruppen zu befassen. Aber wir haben dafür einfach keine Zeit. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Es wäre falsch, jetzt Zeit und Geld in eine umfassende Bestandserhebung zu stecken. Deswegen hat sich die Landesregierung dazu entschieden, sehr zügig und sehr konkret Regelungen zu verändern und abzubauen und damit spürbar für Entlastung zu sorgen. Diese Herangehensweise hindert uns natürlich nicht daran, zu schauen, ob es Erkenntnisse und Erfahrungen aus anderen Quellen gibt, wie Bürokratiekosten vermieden können und wo man am besten ansetzt.

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