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Wolfgang Roick

SPD 22.05.2025 Sitzungen 8/14

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuhörer hier im Saal und natürlich auch zu Hause, am Livestream! Ganz grundsätzlich haben Sie recht: Eingriffe in den Wald in diesen Dimensionen sind schwerwiegend. Sie werden aber ersetzt. Sie leben in einer schönen Gegend, östlich von Berlin. Dort habe ich selbst sehr oft Urlaub gemacht, auch deswegen, weil ich in einer Region aufgewachsen bin, in der Wälder in der Größenordnung von vielen Hundert Hektar dem Tagebau zum Opfer gefallen sind. Auch am Standort des Kraftwerks Jänschwalde war früher Wald. Der Tagebau Welzow wird ebenfalls weiterhin Wald in Anspruch nehmen. Trotzdem war und ist es notwendig, dass auch Wald in Anspruch genommen wird; denn wir brauchen die Energie. Bisher war es allerdings so, dass nur ein kleiner Teil der Bevölkerung davon betroffen war. Nur die Menschen in der Lausitz mussten mit Umsiedlungen, Staub, Wasserentzug und Mondlandschaften leben. Das ist jetzt anders: Jetzt ist das ganze Land betroffen. Energieanlagen stehen überall – mit allen von ihnen ausgehenden Belastungen. Ich als Lausitzer finde das gut und richtig. Nun kann man natürlich darüber streiten, welche Anlagen es sein sollen. Die Mehrheit in unserer Gesellschaft hat sich jedoch für die Erzeugung von Energie aus Wind und Sonne entschieden. (Lars Günther [AfD]: Auf welche Zahlen berufen Sie sich denn da?) – Auch wenn Ihnen das nicht gefällt – es ist so. (Vereinzelt Beifall SPD) Wie bei allen Sachen, die neu eingeführt werden, ist es oft so, dass die älteren Generationen es ablehnen, die jüngeren es aber gar nicht mehr wahrnehmen. Fragen Sie einmal Ihre Kinder; die Mehrzahl von ihnen nimmt Windenergieanlagen nicht mehr als schädigend oder als störend wahr. (Zuruf von der AfD) Das waren erst einmal ganz allgemeine Bemerkungen. Nun komme ich konkret zu dem Antrag: Ja, der Landtag könnte das beschließen. Dann gäbe es auf etwa 25 % der Brandenburger Waldfläche keine Windräder. – Das stimmt nicht ganz; denn dort stehen ja schon welche. Warum stehen die dort? Dazu ein kurzer Exkurs – ich habe das hier schon einmal vorgetragen, sage es aber gern noch einmal –: Wir haben im Land Brandenburg fünf Regionale Planungsgemeinschaften. Diese haben für ihre Windenergieplanungen unterschiedliche Kriterien aufgestellt. Zum Beispiel hat die für meinen Wohnort zuständige Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald festgelegt, dass eine Anlage mindestens 1 000 Meter von der Wohnbebauung entfernt sein muss. Die Planungsgemeinschaft Uckermark hat eine Mindestentfernung von 800 Metern für Einzelsiedlungen festgelegt; ansonsten sind es 1 000 Meter. Es gibt also Unterschiede. 1 000 Meter sollen es in meiner Planungsgemeinschaft sein. Daneben sind weitere Ausschlusskriterien festgelegt worden, etwa Flugplätze, geschützte Wälder und andere geschützte Landschaftsgebiete; auch diese werden ausgeschlossen. Dann bleiben Flächen übrig, die für die Energieerzeugung notwendig sind. Da geht es eben auch um Wald, dessen Flächen unter anderem deshalb genutzt werden müssen, um den Abstand von 1 000 Metern einzuhalten. Damit das auch rechtlich sauber funktioniert, hat man sogenannte Waldfunktionen im Land Brandenburg kartiert. Es ist eben nicht so, dass in Wäldern mit Schutz- und Erholungsfunktion Windräder stehen, sondern sie stehen in Wirtschaftswäldern. Wenn man also die Flächen mit Energiebelastung in Brandenburg nebeneinanderlegen würde, stellte man fest, dass zu Zeiten des Braunkohleabbaus mehr Hektar belastet gewesen sind als heute bzw. in Zukunft. Was die 155 Genehmigungsanträge betrifft: Das sind ja keine fertigen Anlagen, sondern sie sind erst in der Genehmigung, das heißt, die Anträge müssen bearbeitet werden. Am Ende werden es nicht 155 Anlagen sein.

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