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Rainer Genilke

22.05.2025 Sitzungen 8/14

Vielen Dank. – Wir fahren fort. Für die Landesregierung wird Frau Ministerin Mittelstädt zu uns sprechen. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Das Thema des ins Plenum dieses Landtages eingebrachten Antrages ist weder neu, noch benennt der Antrag ein Problem, über das sich die Menschen in unserem Land ernsthaft Sorgen machen müssten. Windkraftanlagen im Wald sind erforderlich, um die Energiestrategie des Landes Brandenburg umzusetzen und die ambitionierten Ziele bei der Energiewende hin zu erneuerbaren Energien zu erreichen. Dabei ist es selbstverständlich, dass auch Flächen unseres landeseigenen Waldes berücksichtigt werden müssen. Schließlich befinden sich rund 25 % aller Waldflächen im Land Brandenburg im Landeseigentum. Natürlich ist uns allen bewusst, dass die Errichtung und auch der Betrieb einer Windkraftanlage im Wald nicht gänzlich ohne Folgen für die Umwelt möglich sind. Es besteht auch gar kein Anlass für mich, diese Auswirkungen auf die Umwelt an der Stelle zu negieren. Genau aus diesem wichtigen Grund werden diese Folgen durch die Planungen der Regionalen Planungsgemeinschaften und im späteren Genehmigungsverfahren auch durch das Landesamt für Umwelt in Grenzen gehalten, beispielsweise auch dadurch, dass in Naturschutzgebieten oder ökologisch wertvollen Waldgebieten keine Windkraftanlagen geplant bzw. genehmigt werden. Im Rahmen der Waldumwandlungsverfahren werden Kompensationsmaßnahmen festgelegt, mit denen sichergestellt ist, dass wichtige Waldfunktionen und der Waldbestand insgesamt erhalten bleiben. 38 Landtag Eine heutige moderne große Windkraftanlage beansprucht dauerhaft rund 0,4 Hektar Wald – nicht mehr, nicht weniger. (Lars Hünich [AfD]: Und die Straßen, der Ausbau?) In Brandenburg stehen 1,1 Millionen Hektar Wald. 2024 befanden sich 35 Windkraftanlagen von insgesamt etwa 4 000 im Landeswald; weitere 41 befinden sich in Planung. Die 35 Anlagen beanspruchen zusammen 14 Hektar. Die weiteren, sich in Planung befindlichen 41 beanspruchen weitere 16 Hektar. Summiert man beide, kommt man auf – sage und schreibe – 30 Hektar Beanspruchung an Wald von 275 000 Hektar Landeswaldfläche. Es kann hier niemand ernsthaft die Auswirkungen ins Verhältnis dazu setzen, was wir mit Blick auf eine klimaneutrale Energiewende durch die Aufstellung dieser Windkraftanlagen gewinnen werden. (Lars Hünich [AfD]: Doch!) Ein klarer, unverstellter Blick auf die geschilderten Relationen genügt, um zu erkennen, mit welcher Problemdimension wir uns hier beschäftigen. Um Ihre Argumentation in aller Deutlichkeit hervorzuheben: Wenn Sie auf der einen Seite den menschengemachten Klimawandel leugnen und die nachweislichen und tatsächlich bereits gravierenden Umweltauswirkungen durch die Nutzung von fossilen Energieträgern übersehen, aber auf der anderen Seite bei der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald von einer – ich zitiere aus Ihrem Antrag – „irrsinnigen Zerstörung unserer Heimat“ reden, muss ich mich an der Stelle wirklich fragen: Worüber reden wir hier eigentlich? Die Landesregierung wird und kann sich in generationenübergreifender Verantwortung von der Energiestrategie 2040 und ihren Klimaschutzzielen nicht abbringen lassen. Die Umsetzung wird gelingen, ohne unsere natürliche Ressource Wald merklich zu beeinträchtigen. Gerade das sollte uns zu großer Zuversicht und Objektivität veranlassen. Wir empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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