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Kathrin Schneider

22.05.2025 Sitzungen 8/14

Das Argument ist eigentlich ganz einfach: Anstatt sich mit der durchaus von der Methode her umstrittenen Bürokratiekostenermittlung zu beschäftigen und Zeit sowie andere Ressourcen in diese Debatte zu stecken, halten wir es für besser, konkret Regelungen abzubauen. Ich glaube, was die Verbände uns zurufen – wie Sie sagen –, sind ganz wichtige Vorschläge. Auch in der Debatte kam heraus, dass sie uns diese Vorschläge schon länger zurufen – daher unsere Strategie, sofort eine Regelung abzuschaffen, wenn wir uns darauf einigen können, auch wenn wir die Gesetze nicht komplett ändern. Das ist der richtige Weg. Das hindert uns aber nicht daran, zu schauen, wo Bürokratiekosten entstehen und wo man effizient herangehen kann. Dazu wäre ich gleich noch gekommen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Also noch einmal: Wir sind jetzt an der Stelle, dass wir schauen, wo es Erkenntnisse und Erfahrungen gibt, wie Bürokratiekosten vermieden werden können und wo man am besten ansetzen soll. Auch hier ist es ein sehr praktischer Weg, diejenigen nach Vorschlägen zu fragen, die durch die Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen und Regeln direkt betroffen sind. Diesen Weg geht der Sonderausschuss für Bürokratieabbau, und diesen Weg geht auch die Landesregierung. Ich würde sagen, dass dieser Weg erfolgreich ist. Es gibt aus den Ausschusssitzungen, aus den Gesprächen mit den Verbänden und Organisationen und aus unseren Koordinierungsrunden mit den kommunalen Spitzenverbänden sehr viele Vorschläge, die in Bearbeitung und zum Teil in Umsetzung sind. Natürlich schauen wir uns auch die Ziele und Vorschläge des Normenkontrollrates an. Der Nationale Normenkontrollrat hat im Februar dieses Jahres zehn Ziele formuliert. Diese können wir uns alle sehr gut zu eigen machen. Natürlich wollen wir Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. Wir wollen den Vollzug der Verwaltung vereinfachen, digitale Kommunikation zum Regelfall machen usw. Hinter diesen zehn Zielen können wir uns sicherlich alle versammeln. In den vergangenen sechs Monaten sind schon wichtige Schritte zur Umsetzung dieser Ziele unternommen worden. Zum Beispiel ist die Anhebung der Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Mittel für Kommunen und Unternehmen wichtig. Wie auch durch den zuständigen Minister im Sonderausschuss schon dargestellt, soll dies im Juni umgesetzt sein. (Beifall SPD und BSW) Mit dem heute vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt geht es um Vereinfachungen und Entlastungen zum Wasser-, Naturschutz- und Immissionsschutzrecht. Ich bin den Regierungsfraktionen dankbar, dass sie mit diesem Gesetzentwurf nicht nur die Themen angesprochen haben, die im Sonderausschuss bereits eine Rolle gespielt haben, sondern auch andere wichtige Themen aufgegriffen haben. Ich möchte einige Beispiele nennen: Die Erlaubnispflicht für Anlagen, die im Rahmen der Gewässerunterhaltungspflicht gemäß § 78 Abs. 3 des Brandenburgischen Wassergesetzes betrieben werden, soll beseitigt werden. Dies betrifft rund 10 000 Anlagen, die in wiederkehrenden Verfahren bisher jährlich auf den Schreibtischen der Verwaltung landeten. Für die Sanierung von Hochwasserschutzanlagen in der Trasse sollen die aufwendigen Planfeststellungsverfahren entfallen. Damit können Reparaturen schneller und kostengünstiger erfolgen. In den Gemeinden, in denen zu DDR-Zeiten die Landschaftsschutzgebiete einfach über die Siedlungsgebiete gelegt worden sind, soll für Bauvorhaben im Innenbereich das zusätzlich zur Baugenehmigung erforderliche Verfahren zur Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet wegfallen. Dies soll auch für Baumaßnahmen im Außenbereich in Ortsnähe gelten, also zum Beispiel für die Erweiterung einer Stallanlage. Die Beteiligungsrechte für Naturschutzverbände werden nicht abgeschafft, sondern auf das im Bundesnaturschutzgesetz festgelegte Maß zurückgeführt. Es ist ein Grundsatz der Landesregierung, dass die Landesregelungen nicht über EU- oder Bundesrecht hinausgehen sollen. Dies soll in allen Bereichen gelten. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist überhaupt nicht einfach, Normen entweder zu beschneiden oder sogar einzukassieren. Es gibt immer jemanden, der aus ganz eigener Sicht dagegen ist. Ich habe in meiner Zeit als Bauministerin zum Beispiel eine Bauordnung vorgefunden, die von der Musterverordnung des Bundes erheblich abwich. Es waren jede Menge Regelungen darin, die es so nur in Brandenburg gab. Ich habe sowohl in der eigenen Verwaltung als auch in der Auseinandersetzung mit Verbänden und hier im Plenum sehr viel Zeit und Kraft für die Abschaffung dieser Sonderregelungen aufwenden müssen. Der Abgeordnete Genilke stand damals hier am Pult, bezog sich auf die Stellungnahmen der Architekten und Ingenieure und warnte vor den zukünftig einstürzenden Neubauten. Das können Sie alle nachlesen, wenn Sie wollen. Ich sage das hier nicht, um spätes Lob einzusammeln oder Rainer Genilke vorzuführen; darum geht es gar nicht. Die Bauordnung ist heute noch kompliziert, und der Infrastrukturminister beschäftigt sich deshalb mit Vorschlägen zu spürbaren Erleichterungen. Aber dieses Beispiel zeigt, was wir vor uns haben. Wir werden an vielen Stellen eine andere Einstellung zu der Frage entwickeln müssen, welche Regelungen wir tatsächlich brauchen. Was erforderlich und angemessen ist, ändert sich im Laufe der Zeit. Die Gesellschaft entwickelt sich. Technische Neuerungen verändern den Alltag. Das Wissen wächst und wandelt sich. Bedürfnisse und Anforderungen von Menschen, von Familien, Vereinen, Unternehmen und Behörden ändern sich. Mit diesen Entwicklungen müssen auch unsere Regelwerke mitgehen. Darüber müssen und werden wir bei der Umsetzung des Bürokratieabbaus – sicherlich auch kontrovers – diskutieren. Und wir werden über die Frage diskutieren, wie wir von unserer Absicherungsmentalität wegkommen, wie bei Entscheidungen wieder mehr Ermessen ausgeübt und Verantwortung durch die Stellen übernommen wird, die die Entscheidungen am besten treffen können. Wir werden Entscheidern wieder mehr Eigenverantwortung zutrauen. Wir wollen von dem Gefühl wegkommen, dass alles kontrolliert werden müsse. Dazu brauchen wir eine neue Fehlerkorrektur, die nicht jeden Fehler mit einem Aufschrei und der Forderung nach einer neuen Regelung beantwortet. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bürokratieabbau ist zwingend notwendig, und zwar in allen Bereichen unseres Lebens. Wir haben uns zusammen auf den Weg gemacht. Dieser Weg ist anstrengend und wird anstrengend bleiben. Wir werden umso erfolgreicher sein, je mehr es gelingt, zusammen an dieser großen Aufgabe zu arbeiten. Dafür werbe ich um Ihre Unterstützung. (Beifall SPD und BSW)

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