Plenarprotokoll 17/62
19.04.2023 · 217 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (25)GRÜNE (18)FDP (18)SPD (16)CDU (12)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 62. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Brauer, Herr Abg. Köhler, Herr Abg. Dr. Miller, Herr Abg. Rupp, Frau Abg. Saint-Cast sowie Herr Abg. Schoch. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, Herr Staatssekretär Hoogvliet, Herr Staatssekretär Hassler, ab 12 Uhr Frau Staatsrätin Bosch sowie Herr Staatssekretär Braun. Außerdem ist Frau Ministerin Walker entschuldigt. Aus dienstlichen Gründen ist Herr Abg. Frey entschuldigt, der mich heute im Ausschuss der Regionen vertritt. Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Debatte – Führt uns das neue Gebäudeenergiegesetz alle in die Armut? – beantragt von der Fraktion der AfD Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Steyer das Wort.
Joachim Steyer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Jeden Morgen wache ich auf und gehe als Optimist grundsätzlich vom Besten aus. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Aber ein kurzer Blick in die Nachrichten holt mich jedes Mal schnell wieder in die Realität zurück – in eine Realität voller politischer Entscheidungen, die nichts anderes sind als ein Albtraum, der einfach nicht enden will. Meine Damen und Herren, es ist immer wieder erstaunlich, was wir alle an geballter Inkompetenz in den Regierungsparteien ertragen müssen. (Beifall bei der AfD) Uns, der AfD, wirft man seit Jahren vor, dass wir uns den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Experten verschließen würden. eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 tokoll g vom 19. April 2023 10:02 Uhr (Beifall der Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP und Sebastian Cuny SPD) Aber wie heißt es so schön? Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen. (Zuruf: Genau!) Insbesondere die Grünen und in allererster Linie ihr Wirtschaftsminister Robert Habeck ignorieren die einstimmige Meinung von Experten, dass das geplante Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024 nicht umsetzbar und für die allermeisten Hauseigentümer auch nicht finanzierbar ist. Bei genauerer Betrachtung ist der ökologische Schaden beim Zwangseinbau einer Wärmepumpe in Bestandsgebäuden größer, als wenn man alles beim Alten belässt. Man darf aber nicht vergessen, dass es Merkels Bundesregierung war – also CDU und SPD –, die bereits 2019 das Verbot von Ölheizungen – mit Ausnahmen – ab 2026 und ab 2020 die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungsanlagen beschlossen hat und somit der eigentliche Erfinder dieses bürgerfeindlichen Gesetzes ist. Alle, die dieses Vorhaben gutheißen, haben anscheinend keinerlei Ahnung, was das nicht nur für die Bevölkerung, sondern auch für Sie alle, meine Damen und Herren, Ihre Familien, Freunde und Bekannten bedeutet. Weil ein Kinderbuchautor so viel Ahnung von Heizungsanlagen hat wie ich von Kinderbüchern, möchte ich als Gas- und Wasserinstallateurmeister Ihnen als Berufspolitikern einmal erklären, welche Auswirkungen dieses Gesetz hat, sollte es tatsächlich in der geplanten Form umgesetzt werden. Die Geschichte beginnt wie folgt: Es war einmal ein Einfamilienhaus aus dem Jahre 1980 mit 140 m2 Wohnfläche. Dieses Haus befand sich in einem baulichen Zustand, wie es Hunderttausende oder gar Millionen andere auch waren – also kein Ausnahmefall. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ist das eine Durch- schnittswohnung?) Diese Häuser haben eine gut funktionierende Öl- oder Gasheizung. Im ganzen Haus findet man Heizkörper vor. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ein 140 m2 großes Einfamilienhaus! – Gegenruf des Abg. Udo Stein AfD) (Joachim Steyer) Die Fenster sind doppelt verglast, und das Dach und die Fassade sind nicht wärmegedämmt. Die jährlichen Heizkosten lagen vor dem Ukrainekrieg bei durchschnittlich 2 500 €. (Zurufe von den Grünen) Nach 2025 geht dann im Winter bei minus zehn Grad der Kessel kaputt und ist auch nicht mehr zu reparieren. Aufgrund der Platzverhältnisse scheidet eine Pelletheizung aus. Auch Fernwärme steht nicht zur Verfügung. Eine Wärmepumpe muss schnellstmöglich her; denn draußen ist es kalt. Weil Wärmepumpen in der Regel nur in Verbindung mit einer Fußbodenheizung wirklich Sinn ergeben, erhöht sich die Fußbodenhöhe um 10 cm. Die Folge ist, dass Türen, Lichtschalter, die Duschwanne, die WC-Anlage usw. baulich angepasst werden müssen. Ich klappere also alle Handwerker ab, die ich hierfür benötige, und erreiche das Unmögliche, nämlich innerhalb von drei Tagen von allen ein Angebot zu erhalten. Denn ich friere. (Zuruf von der AfD: Ich auch!) Die vorläufige Kalkulation sieht wie folgt aus: Wärmepumpe inklusive Speicher und Fußbodenheizung 35 000 €, Estrichleger 5 000 €, Sanierung des Daches 45 000 €, neue Fenster 35 000 €, Isolierung der Fassade 35 000 €, Malerarbeiten innen 10 000 €, Fliesenleger 25 000 €, Elektriker 5 000 €, Badsanierung 10 000 €, Türen innen erneuern 5 000 €, Einbauküche aus- und wieder einbauen 3 000 €. Zusammen sind das Kosten von 223 000 €. (Unruhe)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, es ist zu laut. Ich darf Sie bitten, die Gespräche einzustellen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Hier ist die Rede von einem 140 m2 großen Haus!) – Nein, Herr Abg. Lede Abal. Herr Abg. Steyer hat das Wort, (Zuruf von der AfD: Er hat es auch verdient, dass man zuhört!) und ich bitte, die Gespräche einzustellen.
Joachim Steyer AfD
Abzüglich Ihrer großzügigen Förderung von Vater Staat in Höhe von 33 000 € verbleiben damit Restkosten von schlappen 190 000 €. Ich renne also zur Bank und bitte um einen Kredit in Höhe von 190 000 €, den ich allerdings auch bis morgen haben sollte, damit die Kollegen Handwerker auch sofort anfangen können; denn schließlich ist es kalt. Der freundliche Bankangestellte schüttelt nur den Kopf und teilt mir mit, dass solch ein Vorgang mehrere Wochen, wenn nicht sogar Monate dauert, und meine Erfolgsaussichten lägen aufgrund meines Alters und meiner finanziellen Situation sowieso bei null. Da fällt mir ein, dass ich doch noch irgendwo einen Notgroschen für die Altersvorsorge versteckt habe, der jetzt herhalten muss. Aufatmen. riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Vor lauter Vorfreude teile ich den Handwerkern mit: „Ich habe das Geld, und Sie können auch sofort anfangen“; denn es ist kalt. Die Handwerker sind entzückt und teilen mir mit, dass alle Materialien auf Lager sind und sie auch sofort loslegen können. Die Sache hat nur einen Haken: Bis alle Baumaßnahmen abgeschlossen sind, vergehen ca. zwei bis fünf Monate. So lange müsste ich mir halt mit meiner Familie eine andere Bleibe suchen, weil das Haus in dieser Zeit nicht bewohnbar ist. Natürlich finde ich mit meiner aus fünf Personen bestehenden Familie auch sofort eine Bleibe bei Freunden, die für meine Situation das allergrößte Verständnis haben; denn schließlich ist es kalt. (Heiterkeit bei der AfD) Meine Familie und ich sind glücklich und zufrieden, denn wir haben die Zusicherung aller Handwerker und Lieferanten, dass wir im nächsten Winter wieder in unseren vier Wänden sitzen werden und uns nicht darüber beklagen müssen, dass es kalt ist. Voraussetzung nach Aussage aller Handwerker ist aber, dass sich nicht zu viele Kollegen krankmelden oder kündigen und dass es nicht doch noch zu Materialengpässen kommt. Ansonsten könnte sich die ganze Sache nämlich doch noch etwas hinauszögern. Trotzdem kann ich mich jetzt glücklich schätzen; denn ich spare für die Zukunft enorme Heizkosten. Laut Aussage meines Energieberaters spare ich pro Jahr 2 000 €, sodass sich die Investition in Höhe von 190 000 € ruck, zuck nach 95 Jahren bezahlt gemacht haben wird – (Lachen bei der AfD – Beifall des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) allerdings auch nur dann, wenn bis dahin alles intakt geblieben ist. Wenn ich also nach 95 Jahren noch immer nicht gestorben bin, dann profitiere auch ich von dem dadurch erzeugten Klimawunder und der Kostenersparnis. Ist das nicht klasse? Meine Damen und Herren, das war jetzt ein Erfahrungsbericht, gepaart mit ein bisschen Satire. Im Gegensatz zu Ihnen weiß ich, wovon ich spreche; (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD, u. a.: Bravo!) schließlich mache ich meinen Job schon seit 40 Jahren. Ich hoffe, Sie können nun wenigstens ansatzweise erahnen, dass Ihre weltfremde Politik nicht funktionieren wird und, salopp gesagt, nichts anderes als Schwachsinn ist. (Beifall bei der AfD) Aktuell sind die Hersteller von Wärmepumpen völlig überlastet. Auf einen Kundendienst wartet man mehrere Wochen oder gar Monate, selbst dann, wenn die Anlage aufgrund eines Regelungsdefekts nicht einmal in den Heizstabbetrieb geht und die Wohnung kalt ist. Und im Servicefall, z. B. am Verdichterkreis, darf nur der Hersteller tätig werden. Dann bringen mir nämlich all die Fortbildungsmaßnahmen auch nichts mehr. (Joachim Steyer) Selbst auf Software-Updates wartet man aktuell Wochen oder Monate; für Ersatzteile gilt natürlich das Gleiche – wenn sie denn überhaupt lieferbar sind. Und die neueste Fehlgeburt eines EU-Gesetzes ist auch schon in der Welt, nämlich die Sanierungspflicht bei älteren Gebäuden bis 2033, um den Energiestandard D zu erreichen. Der Zentralverband Haus & Grund befürchtet, dass für den Eigentümer Kosten von 15 000 bis 100 000 € pro Wohneinheit anfallen könnten. Meine Damen und Herren, all diese Punkte kommen einer Zwangsenteignung gleich. Wir, die AfD-Fraktion, sind anscheinend die einzigen Verbündeten der Häuslebauer in diesem Land. (Beifall bei der AfD) Ein weiterer Punkt kommt hinzu: Was glauben Sie denn, was mit den Mietpreisen passieren wird? Meinen Sie ernsthaft, dass so mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird? (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Ein Vermieter ist weder Sozialamt noch Heilsarmee. Er muss aus der Vermietung seines Eigentums selbstverständlich mit einem inflationsbereinigten Plus herausgehen; also wird er die Mieten zukünftig so hoch ansetzen, wie es ihm gesetzlich erlaubt ist. Der Dumme ist am Ende des Tages also wieder der kleine Mann, dem dann nur der lächerliche Trost bleibt, dass er zukünftig immerhin geringfügig niedrigere Heizkosten hat. Dabei ist das alles nicht nur schwachsinnig, sondern schlichtweg nicht umsetzbar, Stichwort „Fachkräftemangel im Handwerk“. Ich habe es hier schon öfter angesprochen und Ihnen vorausgesagt: Wenn Sie den Fachkräftemangel im Handwerk nicht in den Griff bekommen werden, wird Ihre gesamte Energiewende sowieso scheitern. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Die ist schon geschei- tert!) Es wäre daher ratsam, sich verstärkt mit Bürgern und mit Handwerkern zu unterhalten, statt mit Verbänden, Lobbyisten und sonstigen selbst ernannten Experten zu kungeln, die nur wieder das große Geschäft wittern. Würden die Politiker mehr auf wirkliche Fachleute hören, die aus der Praxis kommen, und zwar in allen Bereichen, hätte man eine so aberwitzige Überlegung für einen Gesetzentwurf niemals in Betracht gezogen, und dann hätte dieses Land mit Sicherheit auch sehr viel weniger Probleme. Ich möchte die Situation unseres gesamten Landes und speziell diesen Gesetzentwurf mit einem Zitat von John Lennon auf den Punkt bringen: Unsere Gesellschaft wird von Verrückten geführt, für verrückte Ziele. Ich glaube, wir werden von Wahnsinnigen gelenkt, zu einem wahnsinnigen Ende, und ich glaube, ich werde als Wahnsinniger eingesperrt, weil ich das sage. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das kann gut sein!) Das ist das Wahnsinnige daran. eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Meine Damen und Herren, wir stellen uns allerdings die Frage, warum man so ein bürgerfeindliches und sinnfreies Gesetz mit aller Gewalt innerhalb kürzester Zeit auf den Weg bringt. Denn eines ist sicher: Der Klimaschutz ist es nicht. Das ist nur der Deckmantel, um dieses Gesetz zu rechtfertigen. (Abg. Udo Stein AfD: Genau!) Jetzt bin ich mal gespannt, ob von Ihnen wenigstens ein einziges Mal eine sachbezogene Gegenrede kommt, oder ob es wieder nur zur üblichen Hetze gegen die demokratisch gewählte Opposition reicht. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Bravo! – So sieht es aus! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort – – (Zurufe von der AfD) – Meine Herren aus der AfD-Fraktion! Wenn Sie sich beruhigt haben und ruhig sind, erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Mettenleiter.
Bernd Mettenleiter GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mir sicher, John Lennon dreht sich gerade im Grabe um. Die Wärmewende kommt, und nachdem wir in Baden-Württemberg mit der verbindlichen Wärmeplanung im Klimaschutzgesetz vorgelegt haben, kommt sie nun auch im Bund. Endlich! Denn was von der Ampelregierung unter Federführung von Robert Habeck und Klara Geywitz vorgelegt wurde, ist längst überfällig: ein klarer Plan für eine klimafreundliche Wärmeversorgung, um unsere Gebäude auf den Stand der Technik zu bringen. Was heißt das im Klartext? Ab dem kommenden Jahr soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Maßnahme ist klar im Koalitionsvertrag der Ampelparteien verankert. Diese Maßnahme ist natürlich eine Ansage. Aber nur zur Erinnerung: Der Klimawandel ist präsenter denn je, (Zuruf von der AfD: Wo denn?) und wir müssen jetzt handeln. Die Lufttemperatur in Baden-Württemberg ist seit 1880 bereits um 2,3 Grad angestiegen. (Beifall bei den Grünen – Zuruf von der AfD: Na und?) Zudem zeigen der russische Angriffskrieg und dessen Folgen auf schmerzhafte Weise unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen auf. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) (Bernd Mettenleiter) Und ja, die Dekarbonisierung unserer Gesellschaft ist ein weiter Weg. Doch jeder weite Weg besteht aus einzelnen Schritten, und einen ganz wichtigen Schritt gehen wir nun verbindlich. (Beifall bei den Grünen) Die Pläne der Bundesregierung sind längst überfällig – aus Klimaschutzgründen, aber auch, um uns von Schurkenstaaten unabhängig zu machen. Auch die EU hat dies erkannt und macht deshalb klare Vorgaben. Somit drohen uns, wenn wir nicht schnell aufholen, wegen verpasster EU-Klimaziele Ausgleichszahlungen. Lassen Sie uns dieses Geld jetzt sinnvoll einsetzen, um endlich voranzukommen. Daher lautet die Antwort auf die populistische Frage im Titel, ob uns das Gebäudeenergiegesetz in die Armut treibe: Nein – mit drei Ausrufezeichen. (Beifall bei den Grünen – Zuruf von der AfD) – Gern. Wir schauen nämlich auch auf die Fakten, gerade weil es die AfD nicht so mit Fakten hat. (Lachen bei der AfD) Der Gebäudebereich verursacht 40 % der CO -Emissionen in Deutschland. Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir die Emissionen in diesem Bereich massiv senken. Leider hat sich bisher keine Bundesregierung an diese Herausforderung herangetraut – mit Folgen. Selbst im Jahr 2021 wurden in Deutschland weiterhin Gasheizungen eingebaut. Jede vierte neu eingebaute Heizung war eine Gasheizung, trotz absehbar steigender Gaspreise. Denn EU-weit ist der Anstieg des CO - Preises beschlossene Sache. Und auch der Blick zu unseren Nachbarn zeigt schnell: Im Wärmebereich Nägel mit Köpfen zu machen ist schon lange überfällig. Andere Länder in Europa sind da deutlich weiter als wir. Beim Thema Wärmepumpen ist Deutschland im europäischen Vergleich Vorletzter. Ob Belgien, Norwegen oder Österreich, ob Schweden, Dänemark oder Frankreich – überall liegen die Ausbauwerte für Wärmepumpen teilweise deutlich höher als hierzulande. Gerade das Beispiel Dänemark zeigt, was möglich ist. (Zuruf von der AfD) Dort nahm man die Ölkrise zum Anlass, das gesamte Heizungsnetz umzugestalten. Heute erntet das Land die Früchte. 63 % der dänischen Haushalte werden mit Fernwärme versorgt, nur noch 23 % sind von fossilen Brennstoffen abhängig, und die Tendenz sinkt. Wir sehen also: Es geht. (Beifall bei den Grünen) Genau diesen Weg kann Deutschland mit den Plänen der Bundesregierung nun auch endlich einschlagen. Schon jetzt wird der Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG – mit bis zu 40 % der Investitionskosten gefördert. Dies ist übrigens im europäischen Vergleich nach der Schweiz der höchste Fördersatz. riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Die Bundesregierung hat zusätzlich einen ganzen Strauß von Maßnahmen angekündigt, um alle Menschen mitzunehmen. Wer wenig Geld hat, soll angemessen gefördert werden. Der Preisunterschied zwischen Wärmepumpe und Gasheizung soll ausgeglichen werden. Detailfragen dazu sind noch zu klären, aber fest steht: Das neue GEG wird sozial und gerecht. (Beifall bei den Grünen) Mit dem Gesetzentwurf kommen wir einen großen Schritt voran, und er lässt niemanden zurück. Es hilft der Sache also wenig, die Bürgerinnen und Bürger mit Lügengeschichten zu verunsichern. Aber getreu dem inoffiziellen Motto der AfD „Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD“ bringen Sie immer wieder – auch hier und heute – falsche Informationen in Umlauf. (Abg. Anton Baron AfD: Deutschland geht es schlecht, vor allem wegen den Grünen!) Mal funktionieren die Wärmepumpen nicht in unseren Gefilden – aber schauen Sie nach Norwegen. Dort ist es deutlich kälter als hier, und mehr als die Hälfte der Haushalte heizen mit Wärmepumpen. Oder – auch hier und heute –: Wärmepumpen brauchen zwingend Fußbodenheizung. Auch falsch. Eine Wärmepumpe erreicht leicht eine Vorlauftemperatur von 60 Grad Celsius. Das funktioniert mit jedem herkömmlichen Heizkörper. (Beifall bei den Grünen – Abg. Joachim Steyer AfD: Falsch!) Ihre Falschbehauptung, an Silvester 2023 müssten alle Heizungen ausgebaut werden, ist ebenfalls Humbug. (Abg. Joachim Steyer AfD: Hat doch keiner gesagt!) Die neuen Regelungen gelten nur für Anlagen, die sowieso getauscht werden müssen, weil sie am Ende ihrer Lebensdauer angelangt sind. Selbst dafür sind großzügige Übergangsfristen vorgesehen. Das GEG schafft nun klare Anreize, sodass wir teure Fehlinvestitionen vermeiden, und gewährleistet einen pragmatischen Übergang mit flankierender Förderung, und zwar technologieoffen. Denn neben Wärmepumpen setzen wir auch auf Wärmenetze, auf Abwärme, auf Solarthermieanlagen, mit erneuerbaren Energien betriebene Blockheizkraftwerke, Biogas, Pellets, Geothermie. Man sieht: Es gibt viele nachhaltige Alternativen zur Gasheizung. Apropos Technologieoffenheit: Auch Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden, vorausgesetzt, sie laufen hybrid mit 65 % erneuerbaren Energien oder mit Wasserstoff. Allerdings braucht man, um den gleichen Wärmebedarf zu decken, für eine mit grünem Wasserstoff betriebene Heizung im Vergleich zu einer Wärmepumpe das Sechsfache an elektrischer Energie. Eine Bierdeckelrechnung offenbart da schnell, was wirtschaftlicher ist. Nun liegt der Fokus dieser Aktuellen Debatte klar auf der Bundespolitik. Als Landespolitiker möchte ich den Blick aber auch auf das Land richten. Denn für diese Debatte ist wichtig: In Sachen Wärmewende nimmt unser Ländle mit der kom- (Bernd Mettenleiter) munalen Wärmeplanung für Große Kreisstädte bundesweit eine Vorreiterrolle ein. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Obendrauf gibt es noch eine satte Förderung auch für kleinere Kommunen, um im Wärmebereich klimaneutral zu werden. So geht Wärmewende! Was auf Landesebene für einen klimaneutralen Wärmesektor noch zu tun ist, nämlich die erneuerbaren Energien weiter auszubauen und so dafür zu sorgen, dass der Strom auch für die Wärmepumpen in unserem Land komplett grün wird, daran arbeiten wir ebenfalls mit Hochdruck. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend zusammenfassen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das Gebäudeenergiegesetz ist ein wesentlicher Schlüssel zur Bekämpfung der Klimakrise im Wärme- und Gebäudesektor. Darüber hinaus stärken wir mit dem Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen unsere Energieunabhängigkeit und schützen uns vor unvorhersehbaren Preissprüngen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Dr. Pfau-Weller.
Dr. Natalie Pfau-Weller CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast drei Viertel der Gebäude in Deutschland stammen aus der Zeit von 1977 oder früher, als es noch keine Vorgaben zur Energieeffizienz oder zu erneuerbaren Energien gab. Somit ergibt sich also ein enormer Sanierungsbedarf, und die Sanierungsquote wird im Moment auf ungefähr 1 % geschätzt. Um aber einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, wären mindestens 2 % nötig. Deswegen ist es prinzipiell gut und auch richtig, dass es ein Gebäudeenergiegesetz gibt und dass dieses natürlich auch kontinuierlich fortgeschrieben wird, damit wir hier in diesem relevanten Sektor auch CO einsparen können. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Seit zwei Wochen gibt es jetzt den Referentenentwurf der Bundesregierung, und laut dem Bundeswirtschafts- und dem Bundesbauministerium liegt nun ein fertiger, von SPD, FDP und Grünen getragener Gesetzentwurf vor. Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das ist zwar aus klimapolitischer Sicht erstrebenswert und auch keine neue Idee, aber wir, die CDU-Fraktion, sehen das durchaus sehr kritisch. Ich möchte anhand von fünf Punkten darstellen, warum. Erstens: Wir brauchen ein gleiches Recht für alle Ökoheizungen eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/DVP) und müssen bei der Wärmeversorgung der Zukunft die ganze Gesellschaft mitnehmen. Die Ampel betreibt bei der Technologieoffenheit leider einen Etikettenschwindel und lässt die Menschen mit ihren Sorgen wegen der hohen Kosten allein. (Abg. Andreas Deuschle CDU: So sieht es aus!) Allein die Angleichung der Förderungen im letzten Sommer hat leider gezeigt, dass nicht alle Energie- und Wärmeerzeugungsarten gleichermaßen berücksichtigt werden. (Beifall bei der CDU) Nachhaltige Bioenergie kann einen wichtigen Beitrag leisten; aber das sieht die Ampel leider anders, denn in neuen Häusern wird Biomasse faktisch ausgesperrt – von Holzpellets bis zu Biomethan –, und nur mit einer Wärmepumpe zusammen ist Bioenergie dann künftig möglich. Das ist für uns dirigistisch und oftmals auch unpraktikabel. (Beifall bei der CDU) Leider werden auch beim Thema Wasserstoff so hohe Hürden aufgebaut, dass Robert Habeck wohl recht behalten wird: Wenn man es so macht, wird der Wasserstoff bei der Wärme leider keine Rolle spielen. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Na, hoffentlich!) So schaffen wir eine Zweiklassengesellschaft der Ökoheizungen. (Beifall bei der CDU) Zweitens: Obwohl das Gesetz schon Anfang nächsten Jahres greifen soll, gibt es leider noch keine Antwort auf die für die Menschen zentralen Fragen, nämlich: Wie kann ich das umsetzen, und wie viel Förderung gibt es dafür? Es gibt zwar – leider – immer neuen Streit zwischen Lindner und Habeck, aber noch kein Konzept. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja! Der jüngste Streit ist eine Stunde alt!) Bei den Pflichten ist man sich schnell einig, aber leider nicht bei der Förderung. Deshalb schließen wir uns der Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an, die Ampel aufzufordern, jetzt Klarheit zu schaffen, also für eine Kürzung der Einbauprämie, 50 % Unterstützung für die Investitionen und eine stärkere Förderung einkommensschwacher Haushalte einzutreten. (Beifall bei der CDU) Der dritte Punkt ist, dass die Bürgerinnen und Bürger leider sehr verunsichert sind, und es gibt große Panik, noch in diesem Jahr die Heizung zu wechseln. Wir sind im Austausch mit den Handwerkern in unserem Land und natürlich auch mit der SHK. Deshalb kann man offen sagen, dass es, wenn man in den kommenden Wochen eine neue Heizung bestellen möchte – eine Wärmepumpe beispielsweise – und man das Glück hat, einen Termin bei einem Heizungsbauer zu ergattern, leider nicht mehr reichen wird, weil die Lieferzeiten für Wärmepumpen so lang sind – dies liegt an den Materiallieferungszeiten, (Dr. Natalie Pfau-Weller) aber auch am Fachkräftemangel –, dass sie in diesem Jahr nicht mehr eingebaut werden kann. Dies verunsichert die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Deshalb wäre es wünschenswert, dass wir Politiker – egal ob auf Bundes- oder Landesebene – uns realistischere Ziele setzen statt zu ambitionierte Ziele. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Daniel Kar- rais FDP/DVP) Viertens: Die Pläne zum Gebäudeenergiegesetz treffen natürlich nicht nur die Menschen, sondern auch die Baubranche in Mark und Bein. (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Sie wollten doch keine Unsicherheit schüren!) Denn die immens hohen Kosten führen dazu, dass sich nur wenige ein Eigenheim leisten können. Dies wird durch strenge energetische Vorgaben noch verschärft. Wir wollen nicht, dass Personen, die sich ihr Eigenheim hart erspart haben, nun vor dem finanziellen Ruin stehen. Nicht jeder in der Bevölkerung hat das Geld, diese Investition zu stemmen. Wir wollen uns als Vertreter des Landes der Häuslebauer direkt hinter die betroffenen Personen stellen. (Beifall bei der CDU) Wohneigentum war einmal das Aufstiegsversprechen der BRD, und es gilt leider jetzt für sehr viele nicht mehr. Wir finden auch – fünftens –, dass der Politikstil auf der Bundesebene gerade ein ziemliches Herumgeeiere und wirkliche Panikmache ist – nicht das, was ich hier mache, sondern dass seit Tagen um die Änderungen im Gesetzentwurf gerungen wird. Es gibt immer wieder einen Krisengipfel, so wie gestern. (Zurufe: Genau! – 24 Stunden, und am Ende kommt nichts raus!) So betreibt man keine vernünftige und verlässliche Politik. (Beifall bei der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Lie- ber nichts machen, so wie ihr! – Abg. Anton Baron AfD: Gescheiterte Ampel! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sieben Jahre!) – Nein, nicht nichts machen, aber trotzdem die Menschen mitnehmen. – Es gibt viele positive Punkte. Wir begrüßen z. B. im Gesetz den Verzicht auf die ursprünglich geplanten Betriebsverbote für die Niedertemperatur- und Brennwertkessel im Bestand – das ist durchaus positiv – oder die längeren Übergangsfristen für die Gasetagenheizungen oder auch die perspektivische Wasserstoffnutzung. Das sind alles positive Punkte. Denn sonst wäre die Umsetzung noch herausfordernder, gerade angesichts der Kapazitätsfragen bei Wärmepumpen, bei Handwerkern und Netzanschlüssen. Wir sehen aber durchaus auch, dass nicht nur dies ein Punkt ist. Wir müssen zusätzlich noch eine weitere Offensive der energetischen Gebäudesanierung ergänzen. Das heißt, wir müssen auch hier weitere Förderprogramme auflegen, denn Heizen und erneuerbares Sanieren beispielsweise in unsanierten Beständen führt ja trotzdem zu hohen Kosten. Wir müsriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 sen auch schauen, dass die Menschen wissen, wie sie heizen, dass wir hier auch sensibilisieren. Wir, die CDU-Fraktion, hoffen natürlich auch – es ist ja noch ein bisschen Zeit bis zum Sommer –, dass weitere Änderungen folgen werden. Wir finden, dass die Wärmedebatte eine gesellschaftliche Debatte ist, die geführt werden muss. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Es geht um Vernunft oder auch Blase, um soziale Gerechtigkeit, um Klimaschutz und auch um die Frage, wer recht hat: diejenigen, die zentralistisch die Technologie von morgen vorgeben wollen, oder diejenigen, die im Sinne der Subsidiarität und des christlichen Verständnisses der Eigenverantwortlichkeit darauf setzen, (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) dass der Staat lenken und steuern, aber nicht in alle Bereiche des Lebens eingreifen muss – (Beifall bei der CDU) was aber nicht bedeutet, dass wir nichts tun müssen. Die Verantwortung trägt nicht nur der Staat, die tragen wir alle gemeinsam. Das heißt, es geht auch um einen ernst zu nehmenden Klimaschutz jedes Einzelnen. Jeder einzelne Häuslebauer sollte schauen, wie er sein Eigenheim saniert. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Denn große Aufgaben lassen sich nicht delegieren; man muss sie selbst angehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Gruber.
Gernot Gruber SPD
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In gewisser Weise ist klar, dass ich heute für die SPD spreche, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Sonst kann es keiner!) weil es ja um das GEG geht – also fast mein Name, Gernot Gruber. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Heiterkeit bei den Grünen, der CDU und der FDP/DVP – Beifall der Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller CDU) Aber Spaß beiseite, zurück zur Ernsthaftigkeit. Es ist ein wichtiges Thema für die Energie- und Klimaschutzpolitik. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Das bekomme ich jetzt nicht mehr aus dem Kopf!) Ich möchte es jetzt nicht religiös überhöhen, (Zuruf – Heiterkeit bei der SPD) aber es ist sicherlich auch ein wichtiges Thema für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Vorneweg würde ich die Diskussion der Gesetzesvorlage der Bundesregierung so zusammenfassen: Es gilt aus meiner Sicht, (Gernot Gruber) das klimaschutzpolitisch Notwendige mit dem organisatorisch und finanziell Machbaren sowie dem sozial Vertretbaren zu verbinden. (Beifall bei der SPD und des Abg. Bernd Mettenlei- ter GRÜNE – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Der Rat aus der Ferne an die Ampelparteien im Bund – auch wenn es vielleicht aus dem Landtag heraus ein bisschen vermessen ist –, an die handelnden Akteure, ist, dass es bei diesem Gesamtpaket darum geht, alle drei Dimensionen zu berücksichtigen. (Zuruf: Das überfordert sie!) Ich denke, auf uns, die SPD, die führende Regierungspartei im Bund, kommt die Aufgabe zu, das zu einem Gesamtpaket zu schmieden, nach Lösungen zu suchen und möglichst zu vermeiden, dass die öffentliche Diskussion über förmliche Briefwechsel von Ministern geführt wird, die nebeneinander auf der Kabinettsbank sitzen. (Abg. Anton Baron AfD: Wo ist denn die SPD?) – Kommt noch. – Unterstützung bekommt Klimaschutzminister Habeck von uns von der SPD bestimmt, dass er dieses wichtige Thema der Wärmewende angeht. Ich denke, lange wurde in Politik und Öffentlichkeit der Blick bei Klimaschutz und Energiewende relativ stark nur auf den Strom – zu Recht –, auf den Ausbau der regenerativen Energien gerichtet. Es wurde ja auch von Herrn Mettenleiter angesprochen, dass wir deutlich mehr Ausbau brauchen. Zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass wir in Baden-Württemberg lediglich 27 % Strom aus regenerativen Energien erzeugen. Im Bund sind wir immerhin bei 45 %. Da gibt es also für die grün-schwarze Landesregierung noch viel zu tun. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Daniel Karrais und Frank Bonath FDP/DVP) Wichtig – noch mal anknüpfend an das Lob an Habeck – ist es, die Wärmewende ins Blickfeld zu nehmen. Im Wärmebereich verbrauchen wir auch in Baden-Württemberg deutlich mehr Energie als beim Strom. Deswegen ist das ein wichtiges Thema. Wir haben ja auch ein Ziel bezüglich des alten Heizungsbestands – da fragt man sich: trotz oder wegen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes? Ich weiß jetzt nicht, ob Minister Habeck sich tatsächlich die grün-schwarze Landesregierung zum Vorbild genommen hat. Denn insgesamt steht Baden-Württemberg beim Klimaschutz nicht so toll da – vielleicht konzeptionell, aber nicht in der Realität. Das beste Gesetz, die beste Konzeption führt nicht zum Ziel, wenn die Menschen nicht mitmachen. Diese Aufgabe stellt sich natürlich auch beim GEG, dem Gebäudeenergiegesetz im Bund. Ich möchte zu meinem Dreiklang zurückkommen, dem klimapolitisch Notwendigen, dem organisatorisch und finanziell Machbaren und dem sozial Vertretbaren. Blicken wir einmal ganz nüchtern auf den Ausgangsstand. Von 729 Millionen t CO im Bund entfallen 119 Millionen t auf die Gebäude. Die positive Botschaft ist: Gegenüber 1990 – da waren es noch 210 Millionen t CO – ist das immerhin eine Einsparung von 43 %. Die negative Botschaft ist, dass die Sektorziele in eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 dem von der SPD im Bund durchgesetzten Klimaschutzgesetz im Moment aktuell trotzdem gerissen werden. Es geht beim Heizungsaustausch zu langsam voran, vor allem bei den Ölheizungen, die in Baden-Württemberg noch einen Anteil von 35 % der Heizungen ausmachen. Auch bei den Gasheizungen kommt der Austausch durch effiziente moderne Heizungen zu langsam voran; diese sind bei uns in Baden-Württemberg deutlich älter, schlechter als im Bundesschnitt. Ob es sinnvoll ist, moderne Gasheizungen in Verbindung mit Solarthermieanlagen von der Förderung auszuschließen oder gar zu überlegen, sie zu verbieten, beurteile ich klimaschutzpolitisch als ziemlich zweifelhaft, vor allem mit dem Blick auf die kommenden zehn Jahre und die für diesen Zeitraum besonders wichtige Reduzierung des CO -Ausstoßes. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Dank meiner Frau haben wir seit 1997 eine Wärmepumpe. Die wird – nüchtern betrachtet – auch mit Strom aus Kohle und Gas beheizt, (Abg. Anton Baron AfD: Genau! Da können die Grü- nen noch etwas lernen!) zumindest zum Teil – das gehört zur Ehrlichkeit dazu –, selbst wenn man Ökostrom bezieht. Aus dem Netz beziehe ich auch Kohle- und Gasstrom. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Und französische Kern- kraft!) Der Entwurf von Minister Habeck wurde aus meiner Sicht durch die Diskussion in der Ampelkoalition verbessert. Jetzt sind neben Holzheizungen zumindest auch potenziell wasserstofffähige moderne und effiziente Gasheizungen möglich, die auf die kommenden zehn bis 20 Jahre bezogen wahrscheinlich eine bessere CO -Bilanz haben als Holz- oder Pelletheizungen. Deshalb ist das aus meiner Sicht eine gute Nachricht für den Klimaschutz, für die reale und nicht nur für die konzeptionelle CO -Einsparung und für das organisatorisch Machbare angesichts der Lieferprobleme bei Wärmepumpen und auch des Fachkräftemangels in diesem Bereich, aber auch angesichts des sehr ehrgeizigen CO -Einsparziels von 65 % in Baden-Württemberg. Die Landesregierung legt ja nicht wirklich offen, wo wir stehen. Vor der Bundestagswahl waren es einmal 26 %, bei den aktualisierten Zahlen waren es dann nur noch 23 %, und aktuell – das habe ich nachgeprüft – stehen wir nur noch bei 19,3 % CO -Einsparung und wollen 2030 auf 65 % kommen. (Zuruf von der AfD) Das an die Adresse derjenigen, die durch die Lande ziehen und sagen: „Baden-Württemberg ist das Klimaschutzmusterland Nummer 1.“ (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Baden-Württemberg Vernichter Num- mer 1!) Wie bei den regenerativen Energien ist auch bei der CO -Einsparung der Abstand zwischen Baden-Württemberg und dem (Gernot Gruber) Bund in den letzten Jahren gewachsen. Da gilt es für die grünschwarze Landesregierung, mehr Verantwortung hier im Land zu übernehmen, beispielsweise beim Ausbau effizienter Wärmenetze, aber auch beim Hochlauf von Wärmepumpen oder bei neuer, effizienter Heizungstechnik. Herr Mettenleiter, da Sie vorhin gesagt haben, Deutschland sei in Europa auf dem vorletzten Platz, würde mich einmal interessieren, auf welchem Platz die Landesregierung von Baden-Württemberg steht. Von 8 000 Landesgebäuden haben gerade einmal 47 eine Wärmepumpe. Das sind noch nicht einmal 1 %. Ich kenne an dieser Stelle die Zahlen im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht, auch nicht im europaweiten Vergleich, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man vom letzten Platz weit entfernt ist. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Deswegen aufholen!) Es war also die Antwort Ihrer Landesregierung – falls es überhört worden ist –: 47 Wärmepumpen bei 8 000 Landesgebäuden. Ich komme zurück zum Gebäudeenergiegesetz im Bund. Natürlich kommt es auf die finanzielle Unterstützung an, insbesondere für die Menschen, die sich darum sorgen, ob sie es stemmen können, ob sie ihre Wohnung oder ihr Haus halten können oder ihre Miete noch bezahlen können, wenn sie die vernünftige energetische Sanierung beispielsweise mit einer Wärmepumpe verknüpfen. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, Dr. Matthias Miersch, hat das überarbeitete GEG eine gute Beratungsgrundlage für das Parlament genannt. Ordnungspolitische Vorgaben und eine finanzielle Förderung seien unverzichtbar. Das denke ich auch. Das muss auch möglichst bald nachgeliefert werden. Denn aus Sicht der SPD dürfen wir uns nicht nur auf den Emissionshandel verlassen. Auch wenn er marktwirtschaftlich effizient sein kann, so führt aber er doch zu sozialen Härten. Aus unserer Sicht gilt es deshalb, die Wärmewende auch finanziell zu fördern, gerade beim Heizungsaustausch. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil hat aktuell klargemacht, dass wir Sozialdemokraten uns für eine entsprechende finanzielle Förderung für die Wärmewende, für den Klimaschutz und nicht zuletzt für den sozialen Frieden in unserem Land einsetzen werden. (Beifall bei der SPD) Ich würde mir wünschen – der Finanzminister ist leider nicht mehr da; ich habe gerade zu ihm hinüberschauen wollen; vorhin war er ja da –, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das interessiert ihn halt nicht!) dass auch die Landesregierung hier ihrer eigenen finanziellen Verantwortung stärker gerecht würde. Wir haben den Vorschlag eingebracht, 1 Milliarde € bereitzustellen, um die Kommunen bei der Wärmewende, bei der Wärmeplanung, bei der Umsetzung von Klimaschutz und der Energiewende zu unterstützen. Da könnte die Landesregierung nachlegen. Ich hoffe, riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 dass sie da aus der Reserve kommt und nicht nur die Hand auf die Kasse hält. Genauso wichtig wäre es, auf die Forderung der SPD-Opposition nach einer Ausbildungsoffensive zu hören, wenn es darum geht, dass uns dringend benötigte Fachkräfte im Handwerk für die Energie- und Wärmewende fehlen und wir daher mehr ausbilden und mehr weiterbilden müssen. In diesem Sinn – ich fasse noch mal zusammen – gilt es, das klimaschutzpolitisch Erforderliche mit dem organisatorisch Machbaren, dem finanziell Leistbaren und dem sozial Vertretbaren zu verbinden. Ich danke Ihnen fürs Zuhören. (Anhaltender Beifall bei der SPD – Beifall bei Abge- ordneten der FDP/DVP und des Abg. Raimund Ha- ser CDU)
Muhterem Aras
Das Wort für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Bonath.
Frank Bonath FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr als die Hälfte des deutschen Energiebedarfs entfällt auf die Bereitstellung von Wärme. Ein Großteil der Wärme wird für das Beheizen von Gebäuden gebraucht. Der Gebäudesektor ist damit einer der größten Faktoren der Energiewende. Mit der Aktualisierung des Gebäudeenergiegesetzes will die Bundesregierung die Grundlage für einen wirtschafts- und sozialverträglichen Wandel in der Wärmeversorgung schaffen. Die damit verbundenen Herausforderungen sind enorm. Rund 80 % der Haushalte heizen gegenwärtig mit Öl oder Gas. Rund 80 % des Gebäudebestands sind gegenwärtig un- oder nur teilsaniert. (Zuruf: Ja und?) Und in rund 80 % der Wohngebäude ist der Einbau einer Wärmepumpe teuer, aufwendig oder bautechnisch quasi unmöglich. Schon ein Blick auf diese Zahlen macht deutlich: „One size fits all“ kann es im heterogenen Gebäudebestand nicht geben. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Als Freie Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg haben wir daher bereits im Januar 2022 konkrete Vorschläge für einen wirtschafts- und sozialverträglichen Wandel in der Wärmeversorgung gemacht. Handlungsempfehlungen der Heizungsindustrie haben wir aufgegriffen, Hinweise von Handwerk und Eigentümern haben wir ernst genommen. Mit einer Großen Anfrage haben wir die Landesregierung zur wirtschafts- und sozialverträglichen Transformation in der Wärmeversorgung aufgefordert. Kurz darauf hat das grün geführte Umweltministerium verkündet, dringend an den Gebäudebestand heranzumüssen und Millionen Haushalte zum Einbau von Wärmepumpen zu drängen. Für die Stromversorgung, die Heizungsindustrie, für Handwerk und Immobilienbesitzer bedeutet diese Politik Belastung, für den Klimaschutz bedeutet sie Stillstand, für die Energiewende Akzeptanzverlust. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) (Frank Bonath) Mit der Ausweitung des Anschlusszwangs auf den Gebäudebestand hat die Landesregierung unlängst weitere Maßnahmen ins Spiel gebracht, um die Wärmewende notfalls auch gegen die Bürger voranzutreiben. Wir Freien Demokraten haben die bürgerfeindliche Politik der Landesregierung bereits frühzeitig kritisiert. Wir Freien Demokraten lehnen Wärmepumpenpflicht und Anschlusszwang entschieden ab. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD – Unruhe bei der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Ha, ha, ha! Wir sind gespannt!) Diese Ablehnung gilt auch für die Bundesebene. (Lachen bei der AfD – Zurufe der Abg. Carola Wolle und Miguel Klauß AfD) Der vom grün geführten Bundeswirtschaftsministerium erarbeitete Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes war energiepolitisch falsch und sozioökonomisch fatal. (Abg. Anton Baron AfD: Umfallerpartei!) Im Neubau sollte der Einsatz von Biomethan und Wasserstoff ausgeschlossen, im Bestand der Weiterbetrieb bestimmter Heizkessel verboten werden. Schon 2024 wären Öl- und Gaskunden mit bürokratischen Heizungschecks drangsaliert worden. Flankiert wurden diese Vorstöße von bürger- und wirklichkeitsfremden Aufrufen zum Heizungstausch, an denen sich auch die grün-schwarze Landesregierung beteiligt hat. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Erst auf Betreiben der FDP konnte das von den Grünen geplante Verbot von Gas- und Ölheizungen verhindert und die Wahlfreiheit in der Wärmeversorgung gesichert werden. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Darum ist es gut, wenn die Akteure der Ampelkoalition in der Sache ringen. Im vielfältigen Gebäudebestand haben wir Freien Demokraten uns für eine Vielfalt der Lösungen starkgemacht. Nah- und Fernwärme, Biomasseheizung und Brennstoffzelle werden in Zukunft an Bedeutung gewinnen, (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Ach was!) E-Fuels, Biomethan und Wasserstoff eine zentrale Rolle in der Wärmeversorgung spielen. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Ab wann?) Als Freie Demokraten haben wir die Belastung der Bürger gedämpft, als Freie Demokraten machen wir Millionen Menschen einen aufwandsarmen Umstieg auf Klimaneutralität möglich. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Ha, ha!) Bis zur Sommerpause will die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz in den Bundestag einbringen. Auch im weiteren Verfahren werden wir Freien Demokraten uns für eine eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 wirtschafts- und sozialverträgliche Transformation in der Wärmeversorgung einsetzen. (Abg. Anton Baron AfD: Ich kann jetzt schon sagen, wie es ausgeht!) Für uns ist dabei klar: Verbote verhindern Fortschritt. (Beifall bei der FDP/DVP) E-Fuels, Biomethan und Wasserstoff dürfen nicht von vornherein ausgeschlossen, Öl- und Gaskunden nicht einseitig diskriminiert werden. Für die Millionen Öl- und Gaskunden im Land wollen wir einen aufwandsarmen Umstieg auf klimaneutrale Brennstoffe möglich machen. Schon im vergangenen Jahr haben wir Freien Demokraten daher einen Fraktionsantrag eingebracht, der die bürokratiefreie Beschleunigung der Biogasnutzung im Land gefordert hat. (Beifall bei der FDP/DVP) Denn auch heute, auch in der dritten Regierung Kretschmann, sind kaum 20 der rund 1 000 Biogasanlagen hier im Land ans Gasnetz angeschlossen. Das Gasnetz kann klimaneutral werden. Um bundesweit rund 500 Großindustriekunden, 1,8 Millionen Unternehmen sowie 21 Millionen private Haushalte mit Wasserstoff zu versorgen, planen die Verteilnetzbetreiber eine rasche Umstellung ihrer Netze auf Wasserstoff. Schon 2030 sollen Kunden vielerorts zu 100 % mit Wasserstoff beliefert werden. Damit Deutschland, damit Baden-Württemberg beim Zukunftsthema Wasserstoff nicht den Anschluss verlieren, fordern wir Freien Demokraten daher die regulatorische Anerkennung der Branchenpläne.
Muhterem Aras
Herr Abg. Bonath, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schütte zu?
Frank Bonath FDP
Nein. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Freien Demokraten werden uns weiterhin für Fortschritt und gegen Vielfalt – – (Lachen des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Wir werden uns weiterhin für Fortschritt durch Vielfalt und für Wahlfreiheit in der Wärmeversorgung einsetzen. Für uns ist klar: „One size fits all“ kann es im heterogenen Gebäudesektor nicht geben. Bevormundung und Bürgerferne sind ein Risiko für das Gelingen der Energiewende. Auf Vorgaben und Verbote folgen Konsumverzicht und Wohlstandsverlust. Das wollen wir nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Baumann das Wort.
Dr. Andre Baumann
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Wärmewende und die steigenden und gestiegenen Energiekosten haben in den vergangenen Wochen und Monaten viele Tausende, Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland schwer be- (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) schäftigt. Man sieht an dem Titel und den Ausführungen der AfD zur heutigen Aktuellen Debatte: (Abg. Anton Baron AfD: Was stimmt daran nicht?) Das Ausnutzen von Krisen – mit Populismus, mit Faktenverdreherei –, das ist das Geschäftsmodell der AfD. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Widerspruch bei der AfD) Ich bin sehr dankbar, dass wir bei aller Unterschiedlichkeit der Antworten auf die Wärmewende bei den Fraktionen des demokratischen Verfassungsbogens eben auch mit Argumenten, mit Fakten diskutieren. (Abg. Anton Baron AfD: Sie diskutieren nicht mit Fakten, Herr Baumann!) Ich sage in Richtung der AfD, die bei jeder Debatte des Umwelt- und Energieausschusses mit dem Thema Wärmepumpen ankommt: (Lachen des Abg. Joachim Steyer AfD) Ich freue mich, dass ein AfD-Abgeordneter etwas Gescheites gelernt hat. Aber es gibt auch die Möglichkeit der Fortbildung, (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) einer Fortbildung zur Defossilisierung oder Dekarbonisierung. Eine Fortbildung im Bereich Wärmepumpe wäre bei Ihnen dringend notwendig. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Raimund Ha- ser CDU – Abg. Anton Baron AfD: Sehr gewagt!) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, die Debatte, die in den vergangenen Wochen wirklich emotional medial und politisch geführt wurde, an dieser Stelle zu versachlichen. Denn es ist die Aufgabe von uns allen in der Politik, den Sorgen und Ängsten, die die Bürgerinnen und Bürger aktuell haben, sachlich zu begegnen. (Abg. Anton Baron AfD: Sie verursachen diese Sor- gen!) Wir erleben einen Klimawandel. Dieser schreitet weltweit voran, auch bei uns in Baden-Württemberg. Es ist eine gesamtpolitische und gesellschaftspolitische Aufgabe, den Klimaschutz auch im Wärmebereich – das haben meine Vorrednerin und meine Vorredner gesagt – mit ganzer Kraft anzugehen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich sage das ohne Vorwurf an die frühere Bundesregierung und stelle fest: Da ist in der Vergangenheit zu wenig geschehen. Man hat sich zu lange sozusagen auf fossilen Energieträgern ausgeruht. Da war einmal Gas sexy. Da hat man die soziale Frage bei der Wärmewende besonders betont; ich schaue jetzt einmal hier hin. (Abg. Anton Baron AfD: Sicher ist das sexy! Gas ist billig!) riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Ich kann mich noch an die Diskussion mit der früheren Bundesregierung erinnern. Man hat sich auf russisches Gas, auf billiges Gas verlassen und hat manche Entwicklung, die damals notwendig gewesen wäre, verpasst. Ich sage das ohne Vorwurf. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Jetzt zu 100 % LNG- Gas!) Wenn man einen Marathon läuft und den Anfang ein bisschen verbummelt, aber eine gewisse Zeit erreichen möchte, dann wird der Lauf am Ende sehr anstrengend. Deswegen ist die Herausforderung, dass wir zu 65 % mit erneuerbaren Energien heizen, nun eine große, anspruchsvolle Aufgabe. Die Tatsache, dass 80 % der Häuser und Wohnungen im Land mit Öl oder Gas beheizt werden, zeigt die große Herausforderung, die große Schwierigkeit und führt zu den Sorgen der Bürgerinnen und Bürger. Aber wir müssen das Thema Wärmesektor angehen. Das tut die Bundesregierung. (Beifall bei den Grünen) Meine Damen und Herren, es ist klimapolitisch notwendig, das zu tun. Es ist aber auch sicherheitspolitisch notwendig. Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten gesehen, wie abhängig wir von fossilen Energieträgern sind und wie abhängig wir vom russischen Erdgas, vom russischen Öl waren. (Abg. Anton Baron AfD: Jetzt machen wir uns von Flüssiggas abhängig!) Deswegen ist es wichtig, dass wir die Wärmewende voranbringen. Erneuerbare Energien – ich zitiere unseren Bundesfinanzminister – sind „Freiheitsenergien“. Deswegen müssen wir im Wärmebereich auch die Freiheitsenergien voranbringen. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Andreas Ken- ner SPD) Die Regelungen im Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes des Bundes sind daher sehr richtig. Wir haben es bereits von Vorrednerinnen und Vorrednern gehört: Jede ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizung soll mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das soll für jeden Heizungstausch in neuen oder bestehenden Gebäuden gelten. Das ist bei den Debatten in den letzten Wochen oft untergegangen: Natürlich gibt es noch Fragen, die offen waren. Zu dem Zeitpunkt hat der Referentenentwurf noch nicht auf dem Tisch gelegen. Es gibt wie bei jedem Gesetz Härtefallregelungen, es gibt wie bei jedem Gesetz Übergangslösungen, und es gibt bestimmte Mieterschutzvorschriften. Also: Es gilt unsere Verfassung. Und sie gilt auch bei diesem Gesetzentwurf. Das ist bei vielen Debatten, die politisch und medial geführt wurden, untergegangen. Ich bin sehr überrascht und auch sehr verärgert darüber, dass in einer Krise viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert worden sind. Daher bin ich dankbar dafür, dass wir hier sachlich diskutieren. (Beifall bei den Grünen) (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) Zur Rechtsfindung hilft – wie immer – ein Blick ins Gesetz. Bei einer politischen Debatte hilft der Blick in den Gesetzentwurf. So dürfen bestehende Heizungen weiterbetrieben werden. Es gibt also kein Verbot des Weiterbetriebs. Das wurde oftmals so dargestellt. (Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) Das gibt es nicht. Insofern dürfen bestehende Heizungen weiterbetrieben werden. Defekte Heizungen dürfen repariert werden. Es ist auch sinnvoll, sie zu reparieren. (Abg. Joachim Steyer AfD: Haben niemals etwas an- deres behauptet!) Wenn eine bestehende Heizung nicht mehr zu reparieren ist und ausgetauscht werden muss, gelten Übergangsfristen. Es gibt dafür pragmatische Lösungen. Ich bin auch dankbar dafür, dass man pragmatische Lösungen ermöglicht. (Abg. Joachim Steyer AfD: Wie soll das gehen?) Es gibt auch besondere Regelungen für den Austausch von Etagenheizungen bei Eigentümergemeinschaften. Das ist auch nicht immer ganz einfach. Deswegen gibt es hierfür besondere und pragmatische Regelungen. Außerdem gibt es eine Wahlfreiheit nach dem Gesetzentwurf für das Gebäudeenergiegesetz, wie die Quote von 65 % erneuerbarer Energien beim Betrieb der Heizung erreicht werden soll. Das geht über Wärmenetze, das geht über Wärmepumpen, das geht über Biomasse, das geht über Solarthermie; sogar Wasserstoff ist möglich und ist nicht ausgeschlossen. Das ist das Gegenteil von Dirigismus. Das ist kein Verbot von irgendetwas. Es ist alles dabei möglich, wie man die 65 % erreicht. Also, die Aussagen sind falsch. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hell- stern AfD) Jetzt kommt das Aber: Wir müssen es vom Ende her denken. Wir haben auf Bundesebene das Ziel, im Jahr 2045 klimaneutral zu sein, in Baden-Württemberg wollen wir dies bereits im Jahr 2040 sein. Die erneuerbaren Energien sind am Ende beschränkt: Biomasse ist beschränkt; der grüne Wasserstoff, den wir in vielen Bereichen dringend brauchen, wird auch beschränkt sein, und wir haben ihn noch nicht – er ist weder produziert noch hierhergeleitet. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Deswegen gilt es, erneuerbare Energien in verschiedenen Bereichen, die ich hier dargestellt habe, vom Ende her zu denken und mit ihnen sorgsam umzugehen. Deswegen muss der Bundesgesetzgeber auch Förderungen vom Ende her denken, indem das Effizientere höher gefördert wird als das eher Ineffiziente. Das ist auch notwendig, damit Bürgerinnen und Bürger sich auf einen Austausch ihrer Heizungen einlassen und nicht in eine unökonomische Zukunft rennen. Das ist dann auch die Verantwortung des Staates. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der FDP/ DVP sowie des Abg. Raimund Haser CDU) eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zur Förderung. Das hat in den Debatten der vergangenen Wochen und Monate gefehlt. Die Diskussionen über das Gebäudeenergiegesetz wurden geführt, aber die Förderung war noch nicht ausgearbeitet. Natürlich braucht es Förderungen, auch hohe Förderungen. Die Energiefrage, die Klimaschutzfrage darf keine soziale Frage sein. Wir haben es vor ein paar Jahren in Frankreich gesehen, als es die Gelbwestenproteste gab: Menschen in Frankreich hatten Angst, sich den Klimaschutz nicht leisten zu können. Das darf nicht sein. Deswegen bin ich auch dankbar, dass die Bundesregierung erklärt hat, dass gerade bei der Förderung der soziale Aspekt sehr deutlich betont wird. Das ist dringend notwendig, um die Ziele auch zu erreichen. Um die Klimaziele zu erreichen, würde es nicht ausreichen, wenn es nur diejenigen machten, die es sich ohne Förderung leisten können. Also: Förderung ist zentral wichtig. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Mittel- und langfristig lohnt sich der Umstieg auf erneuerbare Energien finanziell fast immer. Aber das Kurzfristige ist dann eben die große Herausforderung. Deswegen ist es wichtig, dass man bei den anfangs hohen Investitionskosten gut unterstützt, gut berät, Einzelfallprüfungen durchführt. Niemand, der seriös ist, hat gesagt, dass es Pauschallösungen gibt. Da muss man jedes Haus, jedes Gebäude, jedes Quartier individuell betrachten. Das muss man anschauen, auch bei der Planung. Deswegen brauchen wir auch weiterhin einen guten Zugang zu Krediten, zu Förderkrediten. Das muss auf den Weg gebracht werden. Genau daran arbeitet die Bundesregierung. Schon jetzt werden Wärmepumpen mit bis zu 40 % bezuschusst. Dieses Bundesförderprogramm gehörte letztes Jahr zu einem der beliebtesten. Daran sieht man: Wärmepumpen kommen bei den Bürgerinnen und Bürgern an – bei allen Herausforderungen, die es gibt und die ich gar nicht kleinreden will. (Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) Bundesminister Robert Habeck hat zudem zugesichert: Für Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen wird es noch höhere Förderungen geben. Eine Wärmepumpe soll für Haushalte mit unteren Einkommen nicht mehr als eine neue Gasheizung kosten. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ich glaube, es ist die richtige Ansage, dass Ökologie und Soziales miteinander verbunden werden. (Beifall bei den Grünen) Außerdem soll es weiterhin die in § 35c des Einkommensteuergesetzes verankerte Möglichkeit geben, dass energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch oder Dämmmaßnahmen für selbst genutzte eigene Wohngebäude steuerlich gefördert werden. Auch das ist sinnvoll. Natürlich werden wir in der Landesregierung prüfen, ob und wie wir diese Förderung sinnvoll ergänzen können. Wenn wir, die Landesregierung, eine Bundesförderung ergänzen, dann (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) wird es – – Ich höre manchmal auch hier aus dem Parlament Rufe oder die leise Kritik, dass es einen Förderdschungel gibt, wenn wir komplementär fördern. Es wird nicht immer übersichtlicher. Wir werden dann aber prüfen, ob und an welcher Stelle wir auch fördern werden. Lassen Sie mich zur kommunalen Wärmeplanung kommen, die wir, das Land Baden-Württemberg, vorbildlich vorangebracht haben. Wir haben die Städte mit über 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern gesetzlich aufgefordert, eine solche Wärmeplanung durchzuführen. Gemeinden, die darunter liegen, werden hoch gefördert. Das haben die Kolleginnen und Kollegen auch dargestellt. Wir bekommen bis in wenigen Monaten für über 50 % der Menschen in Baden-Württemberg eine genaue Übersicht – so viele Menschen wohnen in den Städten, deshalb fördern wir da zu 100 % die Planungskosten –, wo in einer Kommune ein Wärmenetz, eine Wärmepumpe oder andere Lösungen möglicherweise sinnvoll sind. Da bekommen wir einen Überblick. Das ist für die Kommunen wichtig, damit sie städtebaulich agieren und reagieren können. Es ist auch wichtig für die Bürgerinnen und Bürger, sich entsprechend zu entwickeln. Wir, das Land Baden-Württemberg, bieten den Kommunen und den Menschen eine gute Beratung an, die auch gut nachgefragt wird. Das unterstützen wir, weil wir individuelle Lösungen brauchen. Deswegen beraten wir auch gut. Diese Beratungsangebote des Landes zum Thema Heizungsaustausch stehen zur Verfügung. Mit den kommunalen Energieagenturen haben wir in Baden-Württemberg ein kompetentes Beratungsnetz aufgebaut, das auch gut genutzt wird. Lassen Sie mich noch etwas zum Thema „Zwang zum Anschluss an die Wärmenetze“ sagen. Das haben wir in der grünschwarzen Landesregierung vereinbart: Das ist eine Möglichkeit, die die Kommunen nutzen können. Das geben wir, die Landesregierung, nicht vor. Wenn der Gemeinderat in seiner Weisheit (Abg. Raimund Haser CDU: Unendlichen Weisheit!) – „unendlichen Weisheit“; danke für den wichtigen Hinweis – entscheidet, dass ein Anschlusszwang notwendig oder sinnvoll ist, um ein Quartier in Richtung Wärmenutzung zu bringen – es geht auch um hohe Investitionskosten –, dann geben wir den Kommunen – das war eine Forderung auch des VKU – die Möglichkeit, diese Entscheidung zu treffen. Wir sind eine Landesregierung, die auf die Kommunen hört und auf die Forderung der kommunalen Seite eingegangen ist. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren, für den Klimaschutz und für unsere Sicherheit brauchen wir die schnelle Wärmewende. Der Gesetzentwurf des Gebäudeenergiegesetzes ist dazu ein wichtiger und sinnvoller Baustein. Dabei ist klar, dass das für die Menschen umsetzbar sein und mit umfangreichen Förderungen flankiert und natürlich sozial abgefedert werden muss. Wie schon im Koalitionsausschuss des Bundes dargestellt wurde: Kein Mensch wird im Stich gelassen. Das muss dann durchdekliniert werden, gerade bei der Wärmewende. riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 (Abg. Joachim Steyer AfD: Daran werden wir Sie er- innern!) Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist diese Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Aktuelle Debatte – Digitale Unterstützung für Schule und Unterricht – beantragt von der Fraktion GRÜNE Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Nentwich.
Ralf Nentwich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Osterfeiertagen konnten Sie bei den schönen Temperaturen hoffentlich alle ein wenig Kraft tanken und vielleicht ein leckeres Stück Kuchen essen. Bei mir zu Hause gab es Apfelkuchen, den ich Ihnen heute zumindest als Metapher mitbringen möchte. (Abg. Anton Baron AfD: Mit Äpfeln aus eigenem An- bau?) Ja, digitale Bildung und die Unterstützung unserer Schulen in Baden-Württemberg sind wirklich gut mit einem Apfelkuchen vergleichbar. Fangen wir – wie bei jedem guten Kuchen – mit dem Boden an. Sprechen wir hier in diesem Hohen Haus von digitaler Bildung, so sprechen wir oft aus einer technischen Sicht, und das, obwohl jedem von uns der Leitspruch unserer Landesregierung – „Technik folgt der Pädagogik“ – schon in vielen Debatten begegnet ist und auch ein wichtiges Mantra unserer Digitalisierungsstrategie im schulischen Bereich ist. Schaut man sich die aktuellen Umsetzungszahlen des Digitalpakts an, dann wird einem auch klar, warum. Wir hatten einen enormen Nachholbedarf an grundlegender digitaler Infrastruktur an unseren Schulen. Die Gelder flossen zum großen Teil in strukturierte Verkabelungen, WLAN, digitale Präsentationsmöglichkeiten. Zusätzlich kamen in Baden-Württemberg noch die 130 Millionen € des Zusatzprogramms „Digitale Endgeräte“ und 65 Millionen € für den Administrationsbereich obendrauf. (Beifall bei den Grünen) Das ist richtig viel Geld, und das mussten die Schulen in den letzten Jahren auch „verdauen“, verarbeiten und entsprechend „auf die Straße“ bringen. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Konrad Epple CDU) (Ralf Nentwich) Um auf das Bild vom Apfelkuchen zurückzukommen: Schulische Digitalisierung und digitale Bildung brauchen einen guten und stabilen Boden, auf dem dann die Pädagogik als obere Schicht aufgebaut ist. Denn wenn der Boden fehlt, hält der Kuchen nicht richtig zusammen. (Zuruf von der CDU: Stimmt!) Für alle unsere technischen und pädagogischen Vorhaben brauchen wir zusätzlich ein zukunftsfähiges Support- und Unterstützungssystem mit einer tragfähigen Finanzierung und höherer personeller Ausstattung. Deutschlandweit sind die Bundesländer in dem Prozess, tragfähige Supportcluster für die Schulen aufzubauen und zu erweitern. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Baden-Württemberg kann hier übrigens als einziges Bundesland auf ein schon bestehendes und nicht reduziertes, ein funktionierendes Unterstützungssystem durch die 39 Stadt- und Kreismedienzentren sowie das Landesmedienzentrum zurückgreifen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Unser Medienzentrum in Baden-Württemberg ist deshalb insgesamt die Kerze auf dem Apfelkuchen. Das ist eine Perle, die wir heben müssen, die wir zum Leuchten bringen müssen. Die Schulträgerschaft des 21. Jahrhunderts, die wir gerade verhandeln, ist übrigens in diesem System schon prototypisch angelegt. Ungefähr die Hälfte der Ressourcen kommen vom Land – das ist vor allem Personal –, die andere Hälfte von der kommunalen Seite. Die anderen Bundesländer beneiden uns, ehrlich gesagt, in Gesprächen immer darum und müssen ähnliche Strukturen erst einmal aufbauen. Aber auch dieses System kommt mit zunehmenden Herausforderungen an seine Leistungsgrenze. Im Zuge eines Innovationsprogramms stärken wir den Medienzentrenverbund daher mit einem Sonderprogramm des Freiwilligen Sozialen Jahres. Das ist aber nur ein erster Schritt. Im aktuellen Prozess der Schulträgerschaft des 21. Jahrhunderts und der im Koalitionsvertrag vereinbarten Überarbeitung des Medienzentrengesetzes sind weitere Schritte in Vorbereitung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ja, ein bestmögliches Support- und Unterstützungssystem für unsere Schulen und Schulträger kostet uns in Zukunft Geld. Da kommen pro Jahr für Geräte und Personal Kosten von – je nach Kalkulation – 700 Millionen € bis 1 Milliarde € allein in diesem Bereich zusammen. Die Gespräche mit der kommunalen Seite sind hier aber im Gang. Klar ist allen Seiten: Hierbei handelt es sich um zusätzliches Geld, das nicht schon in anderen Bereichen da ist oder umgeschichtet werden kann. Für die Finanzierung müssen wir, wie im Koalitionsvertrag auch festgeschrieben, alle Optionen in Richtung des Bundes und der kommunalen Seite prüfen. Ziel muss hier eine sachund zielorientierte Lösung für unsere Schulen und Schulträger in Baden-Württemberg sein. Wir machen Bildung für das 21. Jahrhundert; das haben wir uns in Baden-Württemberg fest vorgenommen, eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau! – Gegenruf des
Anton Baron AfD
Bald sind wir Schlusslicht!) und daran arbeiten wir jeden Tag, Stück für Stück, auf dem Weg hin zum Ziel. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Kommen wir jetzt zum Belag des Kuchens, weg von der Technik. Die Pädagogik hat im letzten Jahrzehnt ein enormes Update bekommen, und die durch die Digitalisierung hervorgerufenen Veränderungen sind Kennzeichen für eine neue Kultur der Digitalität. Diese geht über Digitalisierung als den gerade beschriebenen technischen Prozess hinaus und umfasst grundlegende gesellschaftliche Änderungen in allen Lebensbereichen. ChatGPT ist hier nur ein kleiner Fingerzeig in die Zukunft. Die Entwicklungen einer zeitgemäßen Schulkultur erfordern Veränderungen und Transformationsprozesse auf der personellen bis hin zur unterrichtlichen Ebene. Mit zunehmender Tiefe und Breite der Digitalisierung eröffnen sich aber auch für die Schulen neue Möglichkeitsräume. Mit dem Innovationsprogramm „Digitale Schule“ haben wir im aktuellen Haushalt mit insgesamt 16 Millionen € einen starken Impuls gesetzt, der genau in diese Richtung geht und dieser Entwicklung Rechnung trägt und der unsere Schulen in der Transformation unterstützen wird. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) In Baden-Württemberg sind wir, wie schon gesagt, mit unserem starken Landesmedienzentrum, dem Medienzentrenverbund und dem ZSL schon seit Beginn der innovativen Entwicklungen mit an Bord. Seien es Virtual Reality, 3-D-Druck oder KI, über die Landesgrenzen hinaus schätzt man hier unsere Kompetenzen im Bereich „Digitale Bildung und Zukunftstechnologien“. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Das wird auch auf der didacta oder auf der LEARNTEC immer wieder deutlich. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Mit der Dachmarke „3D erleben“ bearbeiten wir auch in den kommenden Jahren diese Zukunftsfelder; gleichzeitig machen wir uns für mögliche Sprunginnovationen im pädagogischen Kontext bereit. Wichtig für das Gelingen der digitalen Bildung sind außerdem zwei Dinge. Erstens: die „Konditorinnen und Konditoren“ an den Schulen. Unsere Vorreiterschulen im Bereich digitale Bildung in Baden-Württemberg zeichnen sich allesamt durch innovative Schulleiterinnen und Schulleiter aus, die Digital Leadership wirklich leben. Unter der Messlatte, die sie für ihre Kolleginnen und Kollegen klar definieren, kann niemand hindurch. Digital Leadership zu fördern, das müssen wir in unseren Schulen voranbringen, und wir müssen unseren Schulleiterinnen und Schulleitern noch mehr Freiräume geben, die sie dann eigenverantwortlich nutzen können. Für ihre Leadership-Rolle müssen wir Schulleitungen als Schlüsselakteure für das Gelingen des digitalen Wandels an (Ralf Nentwich) Schulen qualifizieren. Die Rolle des KM ist es hier, die richtigen Rahmenbedingungen und Angebote zu schaffen, um aufkommende rechtliche Probleme im Sinne eines Dienstleisters lösungsorientiert anzugehen. Mit der SESAM-Mediathek und der digitalen Bildungsplattform haben wir hier schon sehr gute Angebote geschaffen, die zentral bereitgestellt werden und für die kommunale Seite übrigens kostenlos zur Verfügung stehen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Zweitens: die „Küchen“. Die Pädagogik des 21. Jahrhunderts und die digitale Bildung benötigen auch neue Raumkonzepte. Klassenzimmer wie vor 50 Jahren unterscheiden sich – hoffentlich – grundlegend von den Anforderungen an ein heutiges Klassenzimmer und an ein Schulgebäude. Hier setzt das Innovationsprogramm wiederum auch an und wird exemplarisch Klassenräume der Zukunft wissenschaftlich begleitet umsetzen. Diese sind dann Multiplikatoren im ganzen Land. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser an den Kompetenzen des 21. Jahrhunderts ausgerichteten digitalen Bildung führen wir in Baden-Württemberg konsequent einen Zukunftsprozess durch und bereiten die Schülerinnen und Schüler in unserem Land bestmöglich auf das Leben vor. Den Lehrenden an Schulen bauen wir ein flächendeckendes Support- und Kompetenznetzwerk auf und geben ihnen das notwendige Rüstzeug für Digital Leadership und digitale Bildungsprozesse an die Hand. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Sturm das Wort.
Andreas Sturm CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der Fraktion GRÜ-NE für diese Aktuelle Debatte. Ebenso danke ich auch dem Kollegen Nentwich, der als ehemaliger Realschullehrer und Leiter des Kreismedienzentrums in diesem Bereich fachkundig ist, für seine Ausführungen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Ich möchte die heutige Rede dazu nutzen, neben dem Hinweis auf die großen Chancen die Rückmeldungen aus den Schulen einfließen zu lassen, nämlich zu den notwendigen Voraussetzungen sowie den möglichen Hürden der Digitalisierung. Angesichts der Chancen, die in der Digitalisierung von Schule und Unterricht liegen, stellt sich nicht die Frage, ob man diese Hürden nimmt, sondern wie man dies tut. Dies betrifft die Förderung digitaler Kompetenzen: Umgang mit Internet und sozialen Medien – Stichwort ChatGPT –, mit dem sich viele Chancen verbinden, für dessen Risiken wir aber auch sensibilisieren müssen. Der Kollege Nentwich hat schon das Stichwort „Virtual Reality“ genannt, beispielsweise wenn mit entsprechenden Brillen der Geschichtsunterricht erlebbar gemacht wird. Auch im MINT-Bereich ist das hervorragend; die riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 vorhandenen Lernfabriken an unseren Schulen sind Vorzeigeprojekte. Während wir zu meiner Schulzeit noch an Rechnern gesessen haben und 2-D-Anwendungen hatten, sind wir 20 Jahre später fähig, in 3-D zu drucken. Doch solche Chancen gibt es nicht zum Nulltarif. Zu den notwendigen Voraussetzungen gehört die Lehrerbildung, indem Digitales als Bestandteil sowohl im Referendariat als auch bei der Weiterbildung der Lehrkräfte berücksichtigt wird. Die Didaktik bei der Auswahl digitaler Unterrichtsbestandteile und die Methodik beim Ansatz sind komplex. Es gibt eben kein vorgefertigtes Schema, welches überall einsetzbar ist. Trotzdem hat das Kultusministerium hier bereits reagiert und während der Coronazeit 60 Videos für verschiedene Anwendungen online gestellt, sodass sich Lehrkräfte nachmittags selbst weiterbilden können. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Zweitens nenne ich die Beschaffung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte und drittens die entsprechenden Materialien. Denn Digitalisierung bedeutet nicht, dass man ein Schulbuch auf den Scanner legt oder eine PDF-Datei auf dem Tablet anschaut, sondern es ist der Einsatz von multimedialen Elementen, Bildern, Videos, Audiodateien, Multiple-Choice-Tests. Das haben die Schulbuchfirmen mit unterschiedlicher Wirkung und Qualität bereits geschafft. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Dazu braucht es ein funktionierendes WLAN und die Anpassung der Bildungspläne. Zwei Hürden möchte ich gern nennen, die wohl die größten Themen bei meinen Besuchen in den Schulen sind. Das sind zum einen die Finanzierungsfragen und deren Folgekosten. Die Verteilung bisher ist klar: Das pädagogische Personal zahlt das Land; der Schulträger, meist die Kommune, kommt für nicht pädagogisches Personal, für das Schulgebäude und für die Sachkosten auf. Die Lösung für die Zukunft finden wir nicht schon heute, sie steht vielmehr am Ende eines Dialogprozesses zwischen Land und kommunalen Landesverbänden. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: In welchem Jahr? 2030, 2040?) Es ist vollkommen klar, dass das Land nicht für die finanziellen Verpflichtungen der Kommunen aufkommen kann, wohl aber aufgrund gestiegener Anforderungen einen Beitrag leistet. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Herr Fulst-Blei hat gefragt, in welchem Jahrzehnt das stattfindet. Er kann uns ja dann bei seiner Rede Auskunft geben, wann vom Bund zumindest der Digitalpakt II kommt. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Wie lange regiert ihr im Land?) (Andreas Sturm) Das wäre schon mal ein erster Schritt in die richtige Richtung. In der bildungspolitischen Diskussion ist es breiter Konsens, dass nicht der Geldbeutel der Eltern über den Bildungserfolg der Kinder entscheiden darf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genauso wenig aber darf die Finanzstärke der Kommune über den Bildungserfolg entscheiden. Für diese komplexe Problematik gilt es, Lösungen zu finden. Die zweite große Hürde sind die datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Um es gleich zu Beginn zu sagen: Es geht dabei nicht darum, den Datenschutz aufzuweichen, sondern darum, angemessen mit dem Datenschutz umzugehen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) „Angemessen“ bedeutet hierbei: im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen. Es geht nicht an, dass die zahlreichen Bestimmungen über ihr Ziel hinausschießen. Ein Beispiel: Schülerinnen und Schüler in der Berufsschule verwenden am Nachmittag in ihrem Ausbildungsbetrieb ganz selbstverständlich Microsoft Teams; wenige Stunden vorher soll es in der Berufsschule verboten werden. Wir müssen sehr aufpassen, dass wir bei aller deutscher Gründlichkeit – die sehr viele Vorzüge hat – nicht den Anschluss gegenüber den anderen europäischen Ländern verlieren. Denn die Datenschutz-Grundverordnung ist eine europäische Verordnung; am strengsten umgesetzt wird sie aber hier in Deutschland. (Beifall bei der CDU und des Abg. Ralf Nentwich GRÜNE) Die Schulen und Lehrkräfte in unserem Land benötigen Rechtssicherheit, aber auch Beinfreiheit. Das Stichwort lautet „Whitel ist für erlaubte Software“. dPhoenixSuite, sehr geehrte Frau Ministerin, ist ein Schritt in die richtige Richtung beim Thema „Digitaler Lehrerarbeitsplatz“. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Ich möchte meine Rede aber nicht mit Hürden beenden, sondern mit einem Best-Practice-Beispiel, das zwar auch mit Hürden zu kämpfen hatte, das aber zeigt, dass es lohnend ist, aus Möglichkeiten Chancen zu kreieren. Es geht um die computergestützte Lernverlaufsdiagnostik in der Grundschule. Eine durchgehende individuelle, digital gestützte Förderdiagnostik bei den Grundfertigkeiten Lesen und Mathematik kann zur konstanten Leistungsrückmeldung genutzt werden, und es gibt eine individuelle Förderung ohne Notendruck. Beispielhaft ist hier die Software „quop“, die ausgehend von einer Fraktionsinitiative der CDU im Zuge des parlamentarischen Verfahrens zum Landeshaushalt 2022 mit eingebracht wurde. Nun besteht die Möglichkeit einer landesweiten Nutzung. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Das war für mich ein großer Schritt. Über das Schuljahr verteilt führen Schülerinnen und Schüler alle drei bis vier Wochen einen kurzen „quop“-Test durch, und durch das Abbilden der Testergebnisse entsteht ein Diagramm mit einer Lernfortschrittskurve, die den Lehrkräften, den Schülerinnen und Schülern, aber auch den Eltern eine Rückmeldung über den eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Leistungsverlauf gibt. Lehrkräfte können damit frühzeitig, gezielt und individuell fördern. (Beifall bei der CDU) Das ist eine individuelle Leistungsrückmeldung ohne Notendruck mit dem Ziel der bestmöglichen Förderung. Dieses Programm und weitere solcher Softwarelösungen sind die Antwort auf zahlreiche unserer Herausforderungen. Fortschritt hat immer zwei Seiten. Unsere Aufgabe ist es, die notwendigen Rahmenbedingungen für einen sinnvollen Einsatz in der Schule zu schaffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, oftmals wird man danach gefragt, wie weit man denn mit der Digitalisierung sei. Manche sagen, wir seien erst am Anfang, manche sagen, wir seien ganz gut dabei. Die Wahrheit ist – um Heraklit zu zitieren –: Alles fließt. Alles ist in Bewegung. Die Digitalisierung ist eine sich ständig verändernde Welt. Daher freue ich mich über die Möglichkeit der heutigen Debatte, und ich freue mich auf die zukünftigen Redebeiträge. Denn meine Kolleginnen und Kollegen haben ihre je eigene Perspektive auf dieses Thema, was diese Diskussion bereichert. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Fulst-Blei.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Dynamik dieser Debatte reißt mich vom Hocker. Ich muss wirklich sagen: Ich fand es vor dem Hintergrund der offenen Baustellen echt mutig, dass man seitens der Grünen das Thema Digitalisierung angemeldet hat. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Ich gebe auch ehrlich zu: Die Kuchenrezepte haben mich jetzt auch nicht deutlich weitergebracht. Aber manchmal bringt das Leben ja Humor mit sich. – Das ist jetzt übrigens wirklich mein erster Satz; da wusste ich noch nicht, welche Einleitung Sie bringen, Kollege Nentwich. Die Nachricht, dass ihr heute die Digitalisierung hier zum Thema macht, hat mich am Rande eines Besuchs zur Eröffnung der Bundesgartenschau erreicht. Bände sprach der Kommentar meiner Begleitung, einer Mutter zweier Schulkinder, die sagte – O-Ton –: „Die Rede ist doch schnell geschrieben; da passiert ja sowieso nichts.“ Danach hat sie mir dann erzählt, dass bei ihrem Sohn – jetzt wird es bitter – das Fach Medienkompetenz für das gesamte Schuljahr gestrichen worden ist. Unlängst habe man dann schließlich einiges an einem Tag zusammengefasst, um wenigstens etwas Stoff nachzuholen, aber es dauerte bald eine Stunde, bis die notwendigen Geräte überhaupt funktionierten. Das ist wirklich bitter. Dieser spontane Realitätscheck steht in völligem Widerspruch zu der heute gehörten Jubelarie in Sachen Digitalisierung an unseren Schulen. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Zuruf von den Grünen – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) (Dr. Stefan Fulst-Blei) Der Kommentar zeigt auch, wie eklatant der Mangel an Fachkräften ist. Gerade im Bereich IT ist leider noch lange kein Licht am Ende des Tunnels zu sehen. Unsere mahnenden Worte mit Blick auf den Lehrkräftemangel haben Sie seit Jahren ignoriert und unsere Anträge abgeschmettert. Wo sind denn Ihre erfolgreichen Maßnahmen, um den Mangel zu beheben? Aber ohne entsprechend ausgebildete Lehrkräfte kann an den Schulen kein IT-Unterricht stattfinden, und ohne ausreichend wahrgenommene Fortbildungsangebote werden unsere Schulen auch weiterhin nicht auf der Höhe der Zeit sein können. Diese Landesregierung schafft es aktuell weder, den eklatanten Lehrkräftemangel in den Griff zu bekommen, noch bei den Schülerinnen und Schülern ein breites Interesse an den sogenannten MINT-Fächern – Mathe, Informatik, Naturwissenschaften, Technik – zu wecken. Beides hängt aber nicht nur unmittelbar zusammen – übrigens gerade mit Blick auf Mädchen und Vorbilder, weibliche Fachkräfte –, sondern es ist auch zentral für die Zukunft unseres Landes. Dort, wo sich in den vergangenen Jahren vor allem während der Coronapandemie im Bereich Digitalisierung etwas wirklich offensiv zum Positiven entwickelt hat, lag dies insbesondere am Einsatz der zahlreichen engagierten Lehrkräfte vor Ort, an unseren Schulen, und weniger an einem planvollen Vorgehen der Landesregierung. Ein Dank gebührt dagegen der Bundesregierung, die durch milliardenschwere Förderprogramme eine breite Ausstattung unserer Schulen überhaupt erst angestoßen hat. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Während der Bund also wichtige Impulse setzt und auch in Zukunft – dessen bin ich sicher – setzen wird, hören wir vom Ministerpräsidenten ernsthaft wörtlich: Erst mal müssen die Kommunen blechen. – Bei allem Respekt – er ist mal wieder nicht da; es geht um Bildung, keine Überraschung –: Geht’s noch? (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Wer so spricht, hat die Dimension der Aufgabe nicht erfasst, und es ist ihm offensichtlich völlig egal, ob und wie die Schulen im Land endlich den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden können. Eine solche Politik, die offensichtlich keinen Zukunftsehrgeiz mehr hat, kann sich dieses Land aber nicht erlauben. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Ihr Geldbeutel wird immer nur dann aufgemacht, wenn Bund oder Kommunen kräftig zuzahlen. Proaktiv Schritte voranzugehen, wirklich große Schritte: eher Fehlanzeige! Da lässt man die Kommunen bei der Finanzierung digitaler Endgeräte gern auch mal im Regen stehen. Genau mit dieser Philosophie sind vor drei Jahren unsere Schulen, digital schlecht vorbereitet, in die Pandemie gerutscht, nachdem Sie bereits zweimal die Bildungsplattform „ella“ mitsamt über 9 Millionen € Schaden an die Wand laufen ließen. Jetzt warten wir übrigens auf die neue Lösung zur Bildungsplattform mit dem Namen „dPhoenixSuite“. Ihre Antwort auf unsere neuere Anfrage lässt aber auch hier nicht nur Gutes ahriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 nen. Die webbasierte Kollaborationsplattform ist Ihr wichtigstes digitales Projekt. Nach Ihren Ausführungen zur Anfrage ist aber vieles noch unklar; vor allem steht der Zeitplan offensichtlich weiter in den Sternen. Gerüchten zufolge kämpfen Sie erneut mit der Skalierung, also dem Ausrollen auf eine große Zahl von Nutzenden. Auch sind Sie bislang nicht in der Lage, die Kosten des Gesamtprojekts zu beziffern. Unklar ist weiterhin, ob Lehrkräfte überhaupt einen digitalen Arbeitsplatz auf der Basis der neuen Plattform erhalten können. Auch das Thema Datenschutz wurde noch nicht abschließend geklärt, etwa mit Blick auf dienstliche E-Mail-Adressen von Lehrkräften. Aber – das sage ich Ihnen ganz deutlich – hier müssen Sie definitiv liefern. Unsere Schulen brauchen kein drittes „ella“-Desaster, sondern endlich eine umfassende und funktionierende Bildungsplattform. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Ich habe es bereits angedeutet: Noch immer warten wir auf eine angemessene finanzielle Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen mit Blick auf die Administration digitaler Endgeräte – und übrigens auch mit Blick auf die Finanzierung solcher für Lehrkräfte. Es ist wirklich absurd – ein Faktum, das zeigt, wie Sie arbeiten, Herr Kollege Nentwich; bei allem Respekt –: Die Administration der digitalen Endgeräte durch die Kommunen läuft zum 30. Juni aus. Selbst wenn sie noch bis zum 31. Dezember, wie es in der Diskussion ist, verlängert wird, fehlt bislang seitens des Landes jede Strategie, wie es weitergehen soll. Seit Jahren wird verhandelt, aber die grün-schwarze Landesregierung bummelt wie immer vor sich hin, und der Ministerpräsident vergleicht – auch das kein Scherz – die Finanzierung von Laptops mit der von Tafeln. Es wird noch peinlicher: Erst im Rahmen einer Podiumsdiskussion auf der didacta haben Sie sich überhaupt wieder zu intensiveren Gesprächen mit den Kommunen in Beschlag nehmen lassen. Sie haben den Menschen aber in Ihrem Koalitionsvertrag das Versprechen gegeben, eine Schulträgerschaft des 21. Jahrhunderts sicherzustellen. Vor dieser Verantwortung können Sie sich nicht drücken, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Nein, dieses Land hat weiterhin ein Problem bei der Verbesserung der digitalen Strukturen an unseren Schulen. Und ja, Frau Staatssekretärin, ich habe Ihre Pressemitteilung durchaus zur Kenntnis genommen, mit der Sie Ihr digitales Programm abfeiern wollten. Einiges davon hat diese Landesregierung übrigens bereits 2016 in ihrer Digitalisierungsstrategie angekündigt. Stichworte sind etwa: Pilotversuch „Virtuelle Realitäten im Unterricht“, Makerspaces oder FabLabs, von deren Breitenwirkung heute wenig bis gar nichts zu spüren ist. In Ihrer Pressemitteilung schreiben Sie: Mit der Technisierung allein ist es allerdings nicht getan, Digitalisierung muss ein selbstverständlicher Teil von Lehr- und Lernprozessen werden. (Dr. Stefan Fulst-Blei) Das ist völlig korrekt. Genau deshalb braucht es auch verlässliche technische Grundlagen, auf die sich jede pädagogische Fachkraft verlassen kann. Lassen Sie Ihren Worten endlich nachhaltig funktionierende Strukturen folgen. Nehmen Sie endlich Geld in die Hand, und finanzieren Sie eine auskömmliche Administration der digitalen Endgeräte an den Schulen im Land. Und stellen Sie endlich im 21. Jahrhundert Ihren Lehrkräften, egal, ob in Vollzeit oder Teilzeit, eigene digitale Endgeräte dauerhaft zur Verfügung. Ihre 4 Millionen €, die Sie für Ihr „Innovationsprogrämmle“ pro Jahr ausgeben wollen, sind nicht mehr als ein Bit, wo ein Terabyte notwendig wäre. Andreas Stoch hat völlig recht: Notwendig ist eine Bildungsmilliarde, gerade auch für den IT-Bereich. Sie reden immer wieder von Wertschätzung für den Lehrberuf: (Zuruf des Abg. Hans-Peter Hörner AfD) Was ist Ihnen der Beruf denn wirklich wert? Liefern Sie endlich zeitgemäßen Fortschritt statt in Debatten verpackte Hochglanzbroschüren ohne große nachhaltige Folgewirkungen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Trauschel.
Alena Trauschel FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie stehen kurz vor Ihrer Abiturprüfung. Darauf haben Sie Monate, ja sogar Jahre hingearbeitet. Nur noch dieser eine Schritt, dann ist es endlich vorbei. Mit schwitzigen Händen und einem beklemmenden Gefühl in der Brust gehen Sie noch einmal den Stoff durch, die nervösen Fragen am Morgen von Mitschülerinnen und Mitschülern, diese förmlich greifbare Anspannung in der Luft: Was wird wohl drankommen? Habe ich richtig gelernt? Was, wenn jetzt der Blackout kommt? Gut, für die meisten von Ihnen ist der Gedanke an ein Abitur weniger eine Vorstellung als eine mehr oder weniger entfernte Erinnerung. – Jedenfalls sind Sie gerade kurz vor dieser erlösenden Prüfung. Und dann schreibt Ihnen das Kultusministerium, dass die Prüfung leider verschoben werden müsse, weil die Schule nicht in der Lage war, die Prüfung herunterzuladen. Biologie, Physik, Chemie, Informatik und Technik: Gerade die Fächer, für die viele Schülerinnen und Schüler am härtesten lernen, können nicht abgeprüft werden. Ihr ganzer Zeitplan wird durcheinandergewürfelt. Aber vor allem ist diese Unzuverlässigkeit einfach ein zusätzlich belastender Faktor. Dieses Gefühl, das ich Ihnen gerade beschrieben habe, durchleben gerade viele Tausend Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen. Die neue Schulministerin, Dorothee Feller von der CDU, hatte ein neues System eingeführt, laut Philologenverband – Zitat – „völlig unvermittelt und ohne Ankündigung“. Dieses Beispiel ist leider symptomatisch für den Zustand der Digitalisierung in Deutschland. Vieles funktioniert nicht, am wenigsten aber in der Zuständigkeit der Union. eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Deshalb ist es gut, dass wenigstens die digitale Infrastruktur jetzt endlich von den Freien Demokraten auf Bundesebene angepackt wird. (Zurufe der Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE und An- dreas Deuschle CDU) Unter FDP-Führung wurden die Förderrichtlinien für den Breitbandausbau endlich so gestaltet, dass die Mittel auch von den Kommunen abgerufen werden können und dann eben auch abgerufen wurden – (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: So ist es!) ein vollkommen ungewohntes Gefühl. Da wurde dann gleich Zeter und Mordio geschrien, das Förderprogramm werde eingestellt – nur weil vor Ende des Jahres tatsächlich die Mittel alle wirksam eingesetzt wurden. – Das nennt man Effektivität, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Und zur Beruhigung: In diesem Jahr gibt es natürlich wieder die gleiche Fördersumme. Das Land hingegen will für die Digitalisierung gerade an Schulen kein Geld ausgeben. Da haben Herr Kollege Fulst-Blei und ich dasselbe Zitat gefunden; Ministerpräsident Kretschmann: Das Land muss überhaupt nicht blechen. Erstmal müssen die Kommunen blechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Kommunen sind wahrlich genug belastet – z. B. mit den Mehrausgaben durch Putins Einmarsch in der Ukraine und den daraus resultierenden Folgen. Das Land darf darüber nicht die Zukunft aus dem Blick verlieren. Eines ist doch klar: Inmitten von Automatisierung, Digitalisierung, Internet der Dinge, künstlicher Intelligenz und Chatbots ist die Informationstechnik die zentrale Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts. Kaum ein Beruf wird in Zukunft noch ohne Mittel und Methoden der Informationstechnik auskommen. In den Schülerinnen und Schülern die Begeisterung für die Chancen und Möglichkeiten einer digitalen Zukunft zu wecken und sie auf eine weitgehend digitalisierte Welt vorzubereiten sowie die Chancen der Digitalisierung im Unterricht und in der Verwaltung zu nutzen, das ist eine ganz zentrale Aufgabe für Schulen und andere Bildungsträger. Das bedarf einerseits entsprechender Lehrinhalte, die von fachkundigen Lehrerinnen und Lehrern angeboten werden, andererseits notwendiger technischer Ausstattungen, über die die Schulen in Baden-Württemberg bis heute jedoch nur in den seltensten Fällen verfügen. Dieser Mangel ist nicht nur den knappen Ressourcen der Schulträger geschuldet, sondern auch dem zögerlichen und hinhaltenden Verhalten, welches die baden-württembergische Landesregierung an den Tag legt. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD) (Alena Trauschel) Da ist es geradezu symptomatisch, dass der Erlass des Kultusministeriums zu den Entlastungsstunden für Netzwerkberaterinnen und -berater an Schulen seit 1998 nicht mehr aktualisiert wurde. 1998 gab es noch keine Tablets, keine Smartphones – mich auch noch nicht –, und 1998 war auch das Jahr, als der erste MP3-Player auf den Markt kam, ein Produkt der Digitalisierung, das viele meiner Generation schon gar nicht mehr kennen. Damals konnte man sich noch nicht wirklich vorstellen, dass es an einer Schule einmal deutlich mehr als 50 Computer geben würde. So wird ein Netzwerkberater, der sich um 300 oder 500 Computer in Baden-Württemberg kümmert, von genau gleich vielen Unterrichtsstunden entlastet wie einer, der sich um 51 Computer kümmert – ganz so, als ob das nicht mehr Aufwand wäre. (Zuruf von der FDP/DVP: Kaum zu glauben!) Netzwerkberater – damit das für alle klar ist – sind reguläre Lehrkräfte. Sie heißen so, weil die eigentliche Idee ist, dass sie das Kollegium im Umgang mit dem Netzwerk beraten. An den meisten Schulen nennt man sie jedoch Netzwerker oder Admins, denn das trifft es meist besser. Lassen Sie es sich von einer, die auch schon öfter mal Admin für ein Netzwerk war, gesagt sein: Der Aufwand steigt mit jedem zusätzlichen Computer und mit jedem zusätzlichen Nutzer. Im Koalitionsvertrag hat die Landesregierung eine digitale Qualitätsoffensive versprochen. Sie haben versprochen, spätestens ab 2023 das Thema „Support und Wartung“ rechtlich und finanziell zwischen Land und Schulträgern neu zu regeln. Davon erkenne ich bisher exakt nichts. Stattdessen sprechen Sie hier von Kuchen, obwohl die meisten Schulträger und Lehrkräfte schon froh wären um ein paar Brotkrumen oder doch eine ganze Scheibe trockenes Brot, um in Ihrem Bild zu bleiben. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Andreas Ken- ner SPD) Aber ich möchte auch einmal loben: Das Innovationsprogramm „Digitale Schule“ wurde eingeführt. Die FDP/DVP-Fraktion hat 2020 in einem Gesetzentwurf auch ein Innovationsprogramm „Digitale Schule“ gefordert. Daher vielen Dank, dass Sie das umsetzen – zumindest ein kleines bisschen. In unserem Gesetzentwurf sind wir von zusätzlich nötigen Investitionen von 226 Millionen € jährlich ausgegangen. Die grün-schwarze Landesregierung gibt 4 Millionen €. Sie sind also nur 222 Millionen € unter dem Soll, oder anders gesagt: Sie erreichen eine Zielerfüllung von 1,7699 % – noch immer besser als beim Wärmepumpeneinsatz in Landesgebäuden. Aber dennoch ist das ungenügend. In der Schule würde man sagen: Setzen, Sechs. (Beifall bei der FDP/DVP) Die Digitalisierung erfordert nun ein entschlossenes Handeln des Landes sowie der kommunalen und freien Schulträger. Die Erfahrungen in der Zeit der Pandemie bestätigen unsere Haltung, dass die vorhandene Digitalisierung in den Schulen noch in den Kinderschuhen steckt, und verdeutlichen einen umso dringenderen Handlungsbedarf. Die Landesregierung muss endlich digitale und mediendidaktische Kompetenzen für alle Lehrerinnen und Lehrer als unverzichtbar sowohl in Lehramtsstudiengängen als auch in den Qualifikationsprofiriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 len für Ausbilder und in Weiterbildungsprogrammen festschreiben. Sie muss existierende Fortbildungsprogramme etwa für Lehrer an Schulen durch Medienkompetenztage und für Hochschullehrer durch Kursangebote stärken und bei den Bildungsträgern neue Weiterbildungsangebote fordern und fördern. Sie muss für alle Kinder und Jugendlichen Medienbildung und den kritischen, selbstbestimmten Umgang mit den modernen Medien als verbindlichen Lerninhalt definieren. Und ja, natürlich gehört für die weltbeste Bildung für alle – nichts weniger darf im Land der Dichter und Denker, der Käpsele und Erfinder unser Anspruch sein – auch dazu, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer über eine gute Ausstattung mit Hard- und Software für den digitalen Unterricht verfügen. Wir, das Land, stehen in Konkurrenz zu 15 anderen Bundesländern und etlichen anderen Nationen, für die digitales Lernen schon heute oftmals jahrelangen Standard darstellt. Ich hoffe sehr, dass die Reisen zu diesen Nationen – wie im vergangenen September nach Dänemark und in diesem September nach Estland – auch Ergebnisse für die digitale Bildungslandschaft in Baden-Württemberg nach sich ziehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erwarten von der Landesregierung, dass sie gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden eine Regelung schafft, wie der IT-Support an den Schulen zu gewährleisten ist. Wenn es nach uns geht, dann würde das nach dem Modell eines digitalen Hausmeisters ablaufen, der für die Hard- und Softwarebetreuung an einer Schule oder an mehreren Schulen verantwortlich ist. (Abg. Anton Baron AfD: Das habt ihr von uns ko- piert!) Sie müssen auch die Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, endlich für die Schulverwaltung nutzen und das allgemeine Schulverwaltungsprogramm allen Schulen verbindlich zur Verfügung stellen. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Wieder abgekupfert!) Sie müssen Bildungseinrichtungen und ihren Trägern standardisierte Produkt- und Dienstleistungsangebote machen, die die Anforderungen unseres sehr hoch gesetzten Datenschutzes, des Urheberrechts und der Schnittstellenkompatibilität erfüllen und dies benutzerfreundlich umsetzen, und Sie müssen natürlich auch dafür sorgen, dass der praktische Einsatz von Lernplattformen vom Land Berücksichtigung in der Lehrerausbildung und im Schulalltag findet. Schlussendlich möchte ich an dieser Stelle allen Prüflingen und den Lehrkräften vor Ort ab heute ganz viel Kraft und Erfolg bei den heute gestarteten Abiturprüfungen wünschen und vor allem auch ganz viel Erfolg für den weiteren Lebensweg. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)
Muhterem Aras
Das Wort für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Balzer.
Dr. Rainer Balzer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Begriff „Digitalisierung“ – halleluja! – begleitet uns hier seit über 30 Jahren. Besonders bewusst wurde uns oder Ihnen von den Regierungsfraktionen die digitale Relevanz im Jahr 2020, als dümmliche Coronapanik weite Teile der Politik erfasste. Die unnötigen Schulschließungen und der schlechte Fernunterricht haben den Digitalisierungsprozess in den Schulen durchaus beschleunigt. Mit dieser Aufgabe war die Landesregierung schon damals überfordert. Es muss generell differenziert werden. Digitalisierung der Verwaltung ist natürlich erforderlich, damit Arbeitsabläufe schneller und unkomplizierter bearbeitet werden können. Dieses Ziel wurde teilweise sogar durchaus Wirklichkeit. Die Schulen in unserem Land sollten über eine funktionsfähige, benutzerfreundliche, datenschutzkonforme Bildungsplattform verfügen. Das hat die Landesregierung in ihrer unendlichen Weisheit Gott sei Dank erkannt (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) und ist – man glaubt es kaum – 2015 – Sie können ja nachrechnen, wie lange das her ist – tätig geworden. Die Überforderung dieser Regierung ist aber wie beim Thema Energieversorgung oder auch beim Thema Verkehr wieder einmal offensichtlich erkennbar. Das gescheiterte Kind, das gescheite Kind hieß „ella“. Damit wurden „nur“ 9 Millionen € in den Sand gesetzt. Können Sie eigentlich ausrechnen, wie viel Prozent vom Landeshaushalt dies sind? Wahrscheinlich nicht. Aber das ist auch nicht wirklich wichtig. Summa summarum war der Weg zur Bildungsplattform ziemlich steinig, ziemlich steil, aber grundsätzlich möglich, grundsätzlich richtig. Vielleicht ist ja dabei auch etwas gelernt worden. Aktuell benutzen die baden-württembergischen Schulen die Lernplattform Moodle. Diese wurde mit Beginn der sogenannten Pandemie und der Umstellung auf Fernunterricht damals allen Schulen in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Funktionen wie die Schulorganisation, die Nutzung der Dokumentenablage, die Organisation der Schülerschaft in Kursund Klassenräumen und vieles andere mehr waren dadurch erleichtert. Der Anfang war wie üblich wackelig. Aber Moodle lebt und wird von der Zielgruppe angenommen. „Umstritten“, schreiben manche kritischen Lehrer, kopflos die Landesregierung. Denn warum der zusätzliche Invest des Kultusministeriums in die kommerzielle Alternative itslearning? Warum investiert die Landesregierung in möglicherweise überflüssige teure kommerzielle Parallelstrukturen? In der Funktionalität sei die Open-Source-Bildungsplattform Moodle der kommerziellen Lösung itslearning mehr als gewachsen, erklärt der Landesvorsitzende des Philologenverbands Scholl. Und weiter: Moodle kann leicht um notwendige zusätzliche Funktionen erweitert werden, und wo dies nicht nötig ist, beispielsweise bei den Grundschulen, kann man für diese Schulen optimierte, angepasste Oberflächen einsetzen. „Viel hilft viel“ ist das Motto der Landesregierung. Das stimmt ja irgendwo auch, ist aber unter Kostenaspekten betrachtet uneriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 verantwortlich. Frau Ministerin, ich gehe davon aus – das ist ja selbstverständlich –, dass wir darüber alsbald konkrete Aufklärung erhalten. Eines ist klar, sehr geehrte Damen und Herren: Über die Digitalisierung an sich brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Der technische Fortschritt läuft sowieso, auch wenn Sie, die Grünen, wie es die Verkehrs- und Energiepolitik heute schon wieder gezeigt hat, den technischen Fortschritt an sich ja ablehnen. Aber ganz wichtig für die Digitalisierung gerade der Schulen – speziell des Unterrichts, weniger der Verwaltung – ist, dass man rechnen und schreiben kann. Das setzt das eigentlich voraus. (Beifall bei der AfD) Ich bin mir ziemlich sicher, dass nicht nur meine Fraktion einer Sache zustimmt: Den relevanten Begründungslinien, dass die Schüler auf eine digital geprägte Kultur und Gesellschaft vorbereitet werden müssen, stimmt doch wohl – zumindest im Geiste – jeder zu. Das gilt auch für berufsbezogene Argumentationen. Natürlich kann man die Potenziale digitaler Medien, didaktisch sinnvoll genutzt, nicht in Abrede stellen. Unklar ist aber – jetzt konzentrieren wir uns auf das Wichtige in der Schule: nicht auf die Verwaltung, sondern auf den eigentlichen Unterricht für die Schüler; der sollte im Vordergrund stehen –: Ab welchem Alter? In welcher Dosis? Wofür? Wie viel Digitalisierung verträgt die Schule wirklich? Müssen alle Schüler mit einem Tablet ausgerüstet werden? Wo liegt tatsächlich der Mehrwert? Wo ist das sinnvoll, wo ist es eher kontraproduktiv? Ich meine: Digitalisierung ja, aber bis zur sechsten Klasse eher nicht. Warum? Ich nenne den Erlebnisraum Farbe, den Umgang mit Fingerfarbe und Bleistift, die Haptik, die Entfaltung der Sinne, die Entwicklung der Motorik. Über den Mangel an derselben haben auch Sie – auch wenn Sie jetzt wieder einmal nicht zuhören – schon oft sprechen müssen. An Kunst und Musik, an das Lernen eines Instruments möchte ich an dieser Stelle nur erinnern. Natürlich ist auch das Schönschreiben und „Reden üben“ Sache der Schule – und das erfolgt nun einmal nicht digitalisiert. Das alles ist ohne Digitalisierung wichtig und richtig. Ich habe, als ich mir diese Sonntagsreden speziell aus Ihrer Ecke heute wieder anhören musste, (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) den Eindruck gewonnen: Das wird von Ihnen völlig ausgeblendet in der Euphorie. Euphorie ist ja etwas Wichtiges – wenn sie zielgerichtet und sinnvoll eingeführt wird. Deswegen gilt es, dies multiperspektivisch zu betrachten und vielleicht auch einmal über den Tellerrand von Baden-Württemberg hinauszuschauen. Ich darf zitieren: Durch den Gebrauch von Laptops und Handys habe ... die Konzentration der Schülerinnen und Schüler ... nachgelassen, sagt die Kinder- und Schulforscherin Louise Klinge. Und weiter: (Dr. Rainer Balzer) Der Gebrauch von Laptops und Handys zerstört die Konzentration. Die ist immer von einem sinnvollen, abwechslungsreichen und spannenden Unterricht abhängig. Auch der alte Satz „Auf den Lehrer kommt es an!“ stimmt noch immer. Ein Vertreter der pädagogischen Universität in Aarhus, J. M., hat gesagt: Mobiltelefone sind oft ein Ersatz für echte Kommunikation. Sie kennen das – alle Eltern können davon ein Lied singen –: Wenn Sie im Park sitzen oder mit dem Zug fahren oder sonst etwas machen, überall dasselbe Bild – bei jungen Leuten, aber auch bei älteren Erwachsenen –: Alle glotzen auf den Bildschirm, alle glotzen ins Handy, statt miteinander zu reden, statt miteinander zu erzählen. Interessant ist daher – das sei Ihnen ins Stammbuch geschrieben – der Lösungsansatz einer Schule in Tondern in Dänemark; ich meine, sie hat einen privaten Schulträger. Durchaus schlüssig: ein mehrwöchiger Versuch, Handys und Laptops aus dem Unterricht zu entfernen. Das setzt natürlich voraus, dass die Digitalisierung dort zuvor stattgefunden hat, was bei uns ja, wie Kollege Fulst-Blei schön beschrieben hat, noch längst nicht überall der Fall ist. Man kann ja nur etwas wegsperren, was man bereits hat. Bei den Kindern hat die Reduktion der Zeit vor dem Bildschirm die Konzentration gesteigert. So haben die Lehrer gesagt: Seit längerer Zeit wurden damit erstmals die negativen Folgen einer übertriebenen Nutzung von Handys, nämlich Defizite im Lernvermögen und im sozialen Miteinander – wen wundert es denn: im sozialen Miteinander! –, reduziert. (Beifall bei der AfD) Konkretes Beispiel: die Schüler in den höheren Klassen – auch bei uns; wenn Sie einmal in eine Schule gehen würden, wüssten Sie das. In den höheren Klassen kann man kaum noch abwarten, bis die nächste Snapchat-Nachricht gelesen und verarbeitet ist – oder auch nur beantwortet, ohne verarbeitet zu sein. Die Jüngeren befürchten – was befürchten die denn? –, dass sie beim Computerspielen ins Hintertreffen geraten. Das ist ja auch normal. – So jedenfalls haben es die Lehrer und die Schulleitung dieser Schule in Tondern mitgeteilt. Was folgern Sie seitens der Regierung eigentlich daraus? Nach meiner Erkenntnis nichts. Die digitalen Endgeräte als Beitrag zur Methodenvielfalt sind sicherlich sinnvoll und an geeigneter Stelle gut einzusetzen. Aber sie ersetzen nicht das Wissen oder gar die Fähigkeitsentwicklung der Schüler. Also ist das, ehrlich gesagt, kein wirklicher Vorteil in der Didaktik als Lehre von der Vermittlung des Wissens. Das sollten Sie wissen. Das hat eben eine Studie in Dänemark erbracht. Diese hat erwiesen – das können Sie selbst googeln –: Handschriftliche Notizen sind gedächtniswirksamer – hier – (Der Redner hält einen Zettel hoch.) als reines Wischen und Tippen. Daher teile ich die Sicht des Philologenverbands und fordere einen zusätzlichen Fachinformatiker – nicht das Entlasten der Lehrer vom Unterricht; bösartige Menschen sagen: ein digitaler Hausmeister für die Schule – riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 (Beifall bei der AfD) und zusätzliche Lehrkräfte, um möglicherweise die Klassen leistungsgerecht nach Fähigkeiten zu verkleinern, statt zu viel in Hard- und Software zu investieren. Dies ermöglicht einen schnelleren, stärkeren und größeren Lernzuwachs. Das haben wir in der Coronazeit gelernt. Alle Lehrkräfte und Schüler haben genau dies in der Zeit des Wechselunterrichts, des Unterrichts mit halbierten Klassen erleben können und dürfen. Das sollte allen hier im Saal bekannt sein. Ich danke fürs Zuhören. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Sehr gut!)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatssekretärin Boser das Wort.
Sandra Boser
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Dank für die Debatte, und zwar auch deswegen, weil man merkt, dass die Digitalisierung über alle Fraktionsgrenzen hinweg ein wichtiges Thema darstellt und dass wir darin Konsens haben, dass wir die Schülerinnen und Schüler im Land auf eine digitalisierte Welt vorbereiten müssen, ihnen Medien- und Anwendungskompetenzen auf den Weg mitgeben müssen, damit sie sich in dieser immer stärker digitalisierten Welt gut zurechtfinden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich darf Ihnen sagen, dass wir dieses Thema sehr offensiv und fokussiert angehen und dass wir derzeit auf vielen Ebenen dabei sind, dieses Thema in die Fläche zu bringen. Herr Kollege Dr. Fulst-Blei, Sie werden mit Ihrer Aussage, dass im Land nichts passiere und unsere Schulen im Bereich der Digitalisierung schlecht funktionierten, der Realität nicht gerecht. Ich rate Ihnen, in die Schulen zu gehen und zu sehen, was in Baden-Württemberg an unseren Schulen passiert, die zum Teil hoch digitalisiert sind, die ihre Schülerinnen und Schüler digital individuell fördern, voranbringen, und wahrzunehmen, dass Lehr- und Lernprozesse dort bereits umgesetzt werden. Unsere Aufgabe und Herausforderung ist es, genau diese positiven Beispiele in die Fläche zu bringen und die Unterstützung zu bieten, damit dies in Baden-Württemberg zur Normalität wird. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der AfD) Wir wissen natürlich auch, dass dieses Ziel nicht von heute auf morgen zu realisieren ist und dass es dafür viele Voraussetzungen braucht. Die Digitalisierung im Schulbereich – – (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Sie regieren schon seit zwölf Jahren!) Die digitale Transformation im Bildungsbereich hat durch die Coronazeit natürlich einen extremen Schub bekommen. Ich darf an Debatten von vor 2019 erinnern, in denen die Frage, ob Schule digital gestaltet werden soll, sehr kritisch diskutiert wurde und in denen der gesellschaftliche Konsens weit von dem entfernt war, wie wir ihn heute erleben. Deswegen haben wir bereits seit 2019 das Thema Digitalisierung in unseren (Staatssekretärin Sandra Boser) Schulen vorangebracht. Wir sind seit 2019 auf dem Weg. Die Coronazeit hat vielen Schulen diesen Booster mitgegeben. Unsere Aufgabe ist es nun, das weiter voranzutreiben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich will Ihnen gern darstellen, wie wir die unterschiedlichen Handlungsfelder angehen und welche Handlungsfelder wir sehen. Das ist zum einen die Schaffung der technischen Voraussetzungen, auf die ich nachher noch sehr umfassend eingehen werde, weil Sie einiges dazu gesagt haben. Die Qualifizierung der Lehrkräfte spielt ebenfalls eine wesentliche Rolle und natürlich auch die didaktisch-methodische Verankerung im Unterricht, damit am Ende Digitalisierung im Unterricht wirkt. Zum Schluss geht es um das, was die öffentliche Verwaltung insgesamt betrifft, nämlich die Weiterentwicklung der schulischen Prozesse sowie der Organisation und Kommunikation. Diese vier Handlungsfelder stehen bei uns im Fokus, und ich möchte Ihnen nachstehend gern darstellen, wie wir diese angehen. Sie stehen z. B. im Fokus unseres Innovationsprogramms „Digitale Schule“, das wir jetzt auf den Weg gebracht haben und das bis zum Jahr 2026 mit insgesamt 16 Millionen € unterfüttert ist. Wir gehen damit nicht nur neue Wege, sondern wir unterstützen auch Programme, die bereits seit Jahren auf einem guten Weg sind, und bringen sie damit in die Fläche. Wir unterstützen alle vier Handlungsfelder, die ich Ihnen gerade beschrieben habe. Beispielsweise wird im Bereich der Aus- und Fortbildung ein neuer, verbindlicher Medienkompetenzrahmen für die zweite und dritte Phase der Lehrkräfteausbildung auf den Weg gebracht. Damit stellen wir sicher, dass die Lehrkräfte auch in Zukunft eine fundierte und zeitgemäße Qualifizierung in diesem Bereich bekommen. Wir unterstützen derzeit beispielsweise auch die Seminare mit technischer Ausstattung, damit Fortbildungen zukünftig, also in der zweiten und dritten Phase, neu gestaltet werden. Frau Kollegin Trauschel, was wir beispielsweise in Dänemark mit den innovativen Ausbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte gesehen haben: In diesem Bereich überlegen wir uns, wie die außerschulischen Partner, z. B. die Makerspaces und die außerschulischen Forschungszentren, ein Teil davon sein können, damit Lehrkräfte neue Medien anders erfahren und auch anders mitnehmen können. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir sind auch dabei, ein Tool für Lehrkräfte zu entwickeln, die damit ihren digitalen Fortbildungsfortschritt nachvollziehen können, um am Ende passgenaue Angebote zu finden. Wir haben – das möchte ich an dieser Stelle wirklich noch einmal betonen, weil es einen wichtigen Baustein darstellt – die Fortbildungsangebote im Bereich der Digitalisierung in den vergangenen Jahren bereits massiv erweitert. Wir stellen für den Zeitraum von 2021 bis 2024 9 Millionen € zusätzlich zur Verfügung. Über 45 000 Lehrkräfte haben bislang an den damit finanzierten zusätzlichen Angeboten teilgenommen. Also: Wir haben etwa 150 000 Fortbildungen im Jahr; 42 000 kamen jetzt im Bereich der Digitalisierung hinzu. eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Wir merken auch, dass sich die Nachfrage verändert: Was am Anfang oftmals mit Basisfortbildungen zu tun hatte, beispielsweise zum Einstieg in Lernmanagementsysteme, wird immer differenzierter. Wir haben zu Beginn des Jahres beispielsweise auch gleich reagiert, als ChatGPT in die Schulen kam, und haben über das Landesmedienzentrum und über das ZSL Fortbildungsangebote zur Verfügung gestellt, damit sich Lehrkräfte Basiswissen, aber auch Expertenwissen im Bereich Chat-GPT aneignen können. Daran sehen Sie: Wir sind im Bereich Fortbildungen immer dabei, zu prüfen, was unsere Lehrkräfte brauchen und wo wir sie unterstützen können, damit wir im Bereich der Digitalisierung weiter vorankommen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das gilt aber auch für den Bereich des Unterrichts – da darf ich den Kollegen Nentwich wirklich noch mal unterstützen –; denn natürlich geht es am Ende darum, was im Unterricht passiert. Im Rahmen des Innovationsprogramms ist ein Multiplikatorinnen- und Multiplikatorenprojekt für den Grundschulbereich geplant, im Rahmen dessen 101 Grundschulen vom Landesmedienzentrum mit Fortbildungen, Technik und Unterrichtsmaterialien versorgt werden, um Kinder spielerisch mit dem Thema Robotik vertraut zu machen. Robotik im Grundschulbereich bedeutet dabei nicht, dass nur mit technischen Geräten gearbeitet wird. Robotik kann auch haptisch mit anderen Materialien erfahren werden. Es geht aber vor allem darum, ein Verständnis dafür zu bekommen, was Robotik eigentlich bedeutet. Ziel des Projekts ist es, schon früh an die Digitalisierung heranzuführen, aber den Kindern auch altersgerecht Vorläuferkompetenzen mit auf den Weg zu geben. Damit verbunden sind Problemlösungskompetenzen; denn wer sich mit Robotik auskennt und wer Robotik versteht, bekommt auch ein Gespür dafür, wie Probleme gelöst werden können. Wir alle wissen, wie wichtig es beispielsweise für den Bereich Mathematik ist, dass Problemlösungskompetenzen vorhanden sind. Da gefragt wurde, wie wir das Projekt in die Fläche bekommen: Für das Projekt stehen pro Jahr 4 Millionen € für die 101 Grundschulen zur Verfügung. Diese Grundschulen verpflichten sich, als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Verfügung zu stehen. Das heißt, dass wir am Ende nicht nur diese 101 Grundschulen erreichen, sondern darüber hinaus auch in die Fläche gehen. Diese Koffer stehen dann natürlich auch zur Verfügung, damit das Thema Robotik nicht nur an den 101 Standorten aufgegriffen werden kann, sondern auch an weiteren Standorten. Im Bereich der Sekundarstufe I werden wir an dem Thema Robotik über den Bereich Computational Thinking ebenfalls ansetzen, um dort weitere Kompetenzen zu vermitteln. – Entschuldigung, die Kollegin Andrea Bogner-Unden hat mich gerade so nett angeschaut und mich aus dem Konzept gebracht. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Andrea Bogner-Unden GRÜNE: Ich wollte gerade klatschen!) Aber Sie sehen: Ich bin begeistert von unserem Innovationsprogramm, weil wir da einfach Möglichkeiten in die Fläche bringen, wie wir das Thema Digitalisierung spielerisch, auch auf andere Art und Weise als nur über den Fachunterricht, für (Staatssekretärin Sandra Boser) Kinder und Jugendliche bereitstellen. Ich finde, damit haben wir eine sehr gute Basis gelegt, um die Schulen in diesem Bereich mitzunehmen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr gut!) Ein weiterer Baustein des Innovationsprogramms ist, wie wir die Basiskompetenzen fördern. Wir sind derzeit in vielen Bereichen dabei, zu schauen: Wie schaffen wir es, die Basiskompetenzen der Grundschulkinder in unserem Land zu verbessern? Wir wollen durch den Einsatz von KI hier unterstützende Werkzeuge mitgeben, beispielsweise auch im Bereich „Starke BASIS!“. Unsere Makerspaces und Reallabore wurden schon angesprochen. Wir haben in der Fläche inzwischen wirklich ein sehr gutes Angebot. Wir haben nicht das Angebot, das ich mir vorstelle, nämlich dass jede Schule auf einen Makerspace, auf ein außerschulisches Forschungszentrum zugreifen kann, dass Reallabore überall verfügbar sind. Ich glaube aber, dass wir es, wie der Kollege Ralf Nentwich vorhin angesprochen hat, in Zusammenarbeit mit den Medienzentren, in Zusammenarbeit mit dem Landesmedienzentrum immer mehr schaffen, diese „3D erleben“-Programme in die Fläche zu bekommen. Da soll dieses Innovationsprogramm auch weitere Unterstützung bieten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir wissen natürlich auch, wie wichtig die Schulentwicklung insgesamt im Bereich der Digitalisierung ist, damit das am Ende auch wirken kann. So wird demnächst das Tool für die digitale Standortfrage des IBBW an unseren Schulen ausgerollt werden. Wir sind dabei, die letzten Fragebögen, die für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Eltern zur Verfügung gestellt werden, anzupassen, damit diese dann auch praktikabel sind. So erhalten die Schulen ein Tool, bei dem sie sich intern über die Fragebögen bei ihren Schülerinnen und Schülern, bei ihren Lehrkräften über die Schulleitung und Eltern ein Bild davon machen können, wie die Digitalisierung an der Schule wahrgenommen wird, was aber auch noch getan werden kann, um in diesem Bereich besser zu werden. Dieses Tool soll am Ende als interne Standortbestimmung ein weiterer Baustein sein, um die Digitalisierung weiter voranzubringen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Daneben – weil das auch während der Coronapandemie immer wieder ein Thema war – sind wir auch dabei, das Schulgesetz anzupassen, um Regelungen, die noch aus einer anderen Zeit sind, anzupassen, sodass der sichere Einsatz digitaler Lehr- und Lernformen in den Schulen in Baden-Württemberg gewährleistet wird und auch Datenschutzfragen geklärt sind. Kollege – – (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sturm!) – Sturm, danke, Andreas Sturm. Mir fiel nur der Vorname ein. Ich wollte aber den Nachnamen nennen. (Abg. Andreas Sturm CDU: Das geht auch so!) riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Lieber Andreas Sturm, das Thema Whitelist, das wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben, ist da auch ein wesentlicher Bestandteil. Wir haben aber auch gemerkt, dass es sehr schwierig wird, auf Landesebene ein eigenes Programm für eine Whitelist auf den Weg zu bekommen. Das haben wir auch an anderen Ländern gesehen, die das versucht haben. So konzentrieren wir uns, auch in Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten, auf die Projekte, die derzeit auf Bundesebene laufen, auf eduCheck und auf Directions, wo wir am Ende dann über eduCheck ein Tool zur Verfügung gestellt bekommen, bei dem Medieninhalte verifiziert werden können, und über Directions auch Apps und Anwendungen. Eine Whitelist auf Landesebene halten wir tatsächlich für zu aufwendig und zu pflegeintensiv, als dass wir sie aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellen könnten. Jetzt komme ich zu einem weiteren wichtigen Baustein, den wir auf der didacta vorstellen konnten: unsere digitale Bildungsplattform SCHULE@BW. Da muss ich Sie, lieber Stefan Fulst-Blei, korrigieren: dPhoenixSuite ist nicht die digitale Bildungsplattform, dPhoenixSuite stellt am Ende den digitalen Arbeitsplatz für Lehrkräfte dar. Was die Bildungsplattform aber ausmacht, ist, dass wir über einen Zugang auf alle Module unserer digitalen Bildungsplattform zugreifen können, mit einem Identitätsmanagement für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung, was unserem Landesdatenschutzbeauftragten sehr wichtig war. So schaffen wir es, hinterlegt auf einem Dashboard mit dem Begriff SCHULE@BW, einen Zugang für die unterschiedlichen Module zu schaffen, die zum Teil schon seit Jahren laufen wie beispielsweise die Lernmanagementsysteme Moodle oder itslearning. Wir haben aktuell bei Moodle 1 500 Lizenzen laufen, bei itslearning 1 200 Lizenzen. Wir haben beide Lernmanagementsysteme in den vergangenen zwei Jahren auch immer wieder angepasst. So haben wir beispielsweise bei itslearning die Microsoft-Apps durch Collabora ersetzt, weil es da Datenschutzbedenken gab. Wir haben in beiden Lernmanagementsystemen BigBlueButton integriert. Bei dem sicheren Messenger Threema, den wir unseren Lehrkräften kostenfrei zur Verfügung stellen, gibt es insgesamt 53 000 Lehrkräfte, die diesen bisher nutzen. Weiter haben wir über die SESAM-Mediathek, die das Landesmedienzentrum pflegt, über 300 000 digitale Medien, die wir den Schulen zur Verfügung stellen. Das ist eine riesige Mediendatenbank mit Erklärvideos, aber auch mit Apps, die in anderen Bundesländern durch die Schulträger finanziert werden müssen. Beispielsweise haben wir im Rahmen von „Lernen mit Rückenwind“ Apps wie Anton, Matheretter, Onilo oder „quop“, wie sie der Kollege Andreas Sturm vorher angeführt hat. Das heißt, wir gehen in vielen Bereichen in Vorleistung. Für den digitalen Arbeitsplatz, für das letzte noch ausstehende Modul – Sie haben es angesprochen –, werden wir jetzt bezüglich der dPhoenixSuite die Vertragsverhandlungen aufnehmen. Wir konnten auch die Frage der E-Mail mit dem Landesdatenschutzbeauftragten klären. Aber Sie sehen an den Zeiträumen, dass wir Lösungen mit diesen Produkten und diesen Programmen immer gemeinsam mit allen Beteiligten wollen. Daher haben wir jetzt auch gemeinsam mit dem Landesdaten- (Staatssekretärin Sandra Boser) schutzbeauftragten nochmals Gespräche darüber geführt, wie wir diese E-Mail für Lehrkräfte datenschutzkonform anbieten und dafür eine Möglichkeit schaffen können. Jetzt werden wir die weiteren Voraussetzungen schaffen, damit wir am Ende eine digitale Bildungsplattform zur Verfügung stellen können, die zwei Lernmanagementsysteme umfasst, die die SESAM-Mediathek umfasst, die den sicheren Messenger Threema umfasst, die einen digitalen Arbeitsplatz für unsere Lehrkräfte beinhaltet und somit ein Komplettpaket darstellt, das einfach und datenschutzkonform zugänglich ist. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Frau Staatssekretärin Boser, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Birnstock von der FDP/DVP-Fraktion zu?
Sandra Boser
Bitte, Herr Birnstock.
Dennis Birnstock FDP
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für das Zulassen der Zwischenfrage. Wenn man Ihnen folgt, hört sich das alles so an, als wären wir hier im Land auf einem sehr guten Weg. Prinzipiell ist es auch richtig und gut, Innovationen in die Schulen zu bringen. Mich würde interessieren, wie dies damit zusammenpasst, dass es wohl Schulen gibt – ich war erst kürzlich in einer Schule in freier Trägerschaft –, bei denen die Antragsbearbeitung teilweise noch mit der Schreibmaschine erfolgen muss. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Schule in freier Trägerschaft?) Als ich das gehört habe, bin ich fast vom Stuhl gefallen. Mich würde interessieren, wie das zusammenpasst und ob man da solche grundlegenden Dinge nicht schnellstens angehen müsste und wie Sie das machen möchten. Danke.
Sandra Boser
Herr Birnstock, da fehlt mir jetzt die konkrete Benennung des Beispiels, welcher Antrag nicht digital eingereicht werden konnte. Wir sind ja gerade dabei, beispielsweise mit dem ASV-BW ein digitales Schulprogramm, in das auch die Schulen in freier Trägerschaft eingebunden werden können, zur Verfügung zu stellen. Bitte geben Sie mir im Nachgang noch konkrete Angaben zu Ihrem Beispiel. Dann können wir einmal schauen, was da das Problem ist. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Warum habe ich das jetzt noch einmal so ausführlich dargestellt? Weil wir mit all diesen Beispielen zeigen können, dass wir mit diesen Angeboten unsere Schulträger massiv finanziell entlasten, indem wir diese Angebote kostenlos zur Verfügung stellen. Darüber hinaus entlasten wir unsere Schulen, weil wir die Administration und die Datenschutzaufgaben übernehmen. Jetzt möchte ich auch noch einmal auf die technische Ausstattung in Baden-Württemberg zurückkommen, die hier vorher so kritisch diskutiert wurde. Dazu muss ich in der Genese bis 2019 zurückgehen. 2019 hat das Land erstmals – vor dem Dieriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 gitalpakt und anderen Programmen – 130 Millionen € zur Verfügung gestellt, um die Vorbereitung dafür zu schaffen, dass ein Digitalpakt kommt, dass WLAN-Ausrüstungen durchgeführt werden konnten. Wir haben das Breitbandprogramm für die Schulen vereinfacht. Das heißt, damals wurde die Glasfaserverlegung bis zur Schulhaustür mit beschlossen. Wir haben also bereits 2019 die ersten Vorkehrungen geschaffen. In den letzten beiden Jahren wurden mit dem Digitalpakt insgesamt knapp 1 Milliarde € für die Schulträger zur Verfügung gestellt, um die digitale Ausstattung auf den Weg zu bringen. Wenn Sie jetzt sagen, dass 1 Milliarde € nichts sind, dass wir damit keine Angebote im Land Baden-Württemberg für unsere Schulträger geschaffen haben, dann möchte ich gern einmal wissen, wie Sie das in der Zukunft gestalten wollen. Ich gehe davon aus, dass Sie ebenfalls auf Bundesebene mit Ihren Fraktionen und mit der Bundesregierung, an der Sie ja beteiligt sind, in Kontakt sind. Denn außer einer Überschrift haben wir leider momentan noch keine Infos, wie es mit dem Digitalpakt 2.0 weitergehen soll. Aber darauf warten wir natürlich auch. Denn viele Programme, die jetzt angestoßen wurden, brauchen eine Fortführung, und wir stehen da auch bereit. (Beifall bei den Grünen) Ich möchte gern auch darstellen, inwiefern wir da bereitstehen: Wir, das Land Baden-Württemberg, haben zum einen diese Mittel aus dem Digitalpakt mit am besten abgerufen. Wir sind bei einer Abrufquote von 98 %; damit haben wir bei uns im Land eine Ausstattung geschaffen, die wahrscheinlich mit kaum einem anderen Land vergleichbar ist. Wir haben bei vielen Programmen Zusatzangebote geschaffen; so haben wir das Volumen des Sofortausstattungsprogramms für die Schülerendgeräte verdoppelt. Wir haben für den Bereich der Digitalisierung im Rahmen von Corona 40 Millionen € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Diese konnten damals u. a. für Luftreinigungsgeräte verwendet werden; ich weiß aber, dass viele Kommunen damit auch das Thema Digitalisierung angegangen sind. Wir führen darüber mit der kommunalen Seite bereits seit 2020 Gespräche, und wir sprechen nicht nur miteinander, sondern haben inzwischen auch Preisschilder dazu vereinbart, wie wir uns eine gegenseitige Finanzierung vorstellen können. Da hätten die Kommunen in der Gemeinsamen Finanzkommission im Herbst einschlagen können; die Kommunen haben für den Bildungsbereich aber einen anderen Schwerpunkt gewählt – das muss man auch gar nicht gegeneinander ausspielen –; sie wollten nämlich eine Unterstützung für die kommunale Ganztagsbetreuung, und hierfür haben sie 130 Millionen € zur Verfügung gestellt bekommen. Man kann also nicht sagen, wir, das Land, zögen uns aus der Verantwortung; ganz im Gegenteil: Wir unterstützen die Kommunen massiv, haben in der Gemeinsamen Finanzkommission insgesamt 800 Millionen € zur Verfügung gestellt. Somit besteht eine Entlastung für die Kommunen. Trotzdem sind wir natürlich bereit, weitere Gespräche zu führen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf: Super!) (Staatssekretärin Sandra Boser) Zum Schluss, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich noch auf ein Thema eingehen, das, schaut man sich den Pressespiegel an, immer wieder aufgerufen wird, nämlich das Thema KI. Ich habe das vorhin in einen Zusammenhang mit ChatGPT gebracht: Die aktuelle Entwicklung im Bereich KI macht uns nochmals deutlich, wie rasch Digitalisierung stattfindet, wie schnell wir auf die unterschiedlichen Entwicklungen reagieren müssen. Es wird deshalb entscheidend sein, dass wir und die Schulen da dranbleiben. Ich kann Ihnen sagen, dass viele Schulen mit diesem Thema bereits sehr offensiv umgehen und wir die Fortbildungs- und Informationsangebote zur Verfügung stellen, damit sie diese Entwicklungen auch nutzen können. Wir müssen zum einen schauen, dass wir die Chancen, die KI für uns bereithält, nutzen, beispielsweise im Bereich der individuellen Förderung, der individuellen Begleitung; zum anderen aber müssen wir die Risiken klar benennen. Da sind wir bereits in der Vergangenheit vorangegangen; wir haben im September bei unserem Digitalkongress des ZSL zum ersten Mal das Thema KI aufgerufen und haben dort auch das Thema ChatGPT aufgerufen und diskutiert. Wir werden nun im September den nächsten Digitalkongress haben, um dieses Thema aufzurufen, und wir machen damit auch deutlich, dass wir im Kultusministerium mit unseren Instituten, dem ZSL, dem IBBW, aber auch dem Landesmedienzentrum, als starke Partnerinnen und Partner dran sind, das Thema Digitalisierung in der Breite zu bedienen und die unterschiedlichen Ebenen zu bedienen. Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam über Bund, Land und Kommunen auch das Thema Finanzierung abschließend klären können, und hoffe da auch auf Ihre Unterstützung. Ich freue mich auf die weiteren Debatten hierzu; denn das Thema Digitalisierung wird uns ganz sicher in den nächsten Jahren nicht verlassen, sondern wir müssen nun einmal dranbleiben, damit in der Fläche unseres Landes digitale Schule gestaltet werden kann. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Nentwich.
Ralf Nentwich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir die Debatte so anhöre, muss ich sagen: Die SPD und die FDP/DVP sind gerade wieder nicht nur durch den Gemüsegarten gepflügt, sondern haben alle Pflanzen, die es hier im pädagogischen Bereich gibt, alles, was hier in den letzten Jahren so gewachsen ist, komplett eingerissen. (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: So ein Unsinn! Es ist nur so, dass wir nicht weiterkommen! – Weitere Zu- rufe von der FDP/DVP) Das entspricht nicht der Realität vor Ort, und da würde ich Sie wirklich bitten, vor Ort mal in die innovativen Schulen zu gehen, in die innovativen Medienzentren, in die Stadtmedienzentren, und auch einmal das Landesmedienzentrum zu besuchen. Da sehen Sie dann nämlich, was da wirklich geleistet wird. riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Staatssekretärin hat es gerade schon gut ausgeführt: Wir sind da wirklich sehr gut unterwegs mit vielen Bottom-up-Prozessen. Die GFK hat es dementsprechend nicht – – (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Weil von oben eben nichts kommt!) Die Aufgabe des Landes ist es, wirklich einen Ermöglichungsrahmen zu gestalten. Das machen wir. Um noch einmal auf das Apfelkuchenbild zu kommen. Ein Apfelkuchen muss lange genug im Backofen sein, um nicht flüssig zu bleiben. So machen wir es auch mit dem Bund. Wir stecken ihn so lange in den Ofen, bis er wirklich mal den Digitalpakt 2.0 bringt, der dann dementsprechend mit uns zusammen einen wirklich guten Kuchen gibt, der am Ende auch schmackhaft ist. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Sturm.
Andreas Sturm CDU
Frau Trauschel, Sie sagten, am wenigsten gut laufe es unter Verantwortung der Union. Der Faktencheck für Baden-Württemberg zeigt: Seit dem Jahr 2016 gibt es eine Milliarden-Investitionsoffensive von Grün-Schwarz im Bereich der Digitalisierung. Der Fördersatz des Bundes von 50 % wurde um unsere Landesfinanzierung von 40 % aufgestockt, und das wird auch weiterhin der Fall sein. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Seit 2016 haben wir 3 437 digitale Förderprojekte in Baden-Württemberg unterstützt. Das waren Gesamtinvestitionen von 2,3 Milliarden € zusätzlich. Durch intelligente Förderpolitik, das heißt, das Auflegen von kleinen Landesförderprogrammen als Anschubfinanzierung, wurden zusätzliche 2,78 Milliarden € aus Berlin nach Baden-Württemberg gebracht. Was also die finanziellen Aufwendungen angeht: Das ist „Digitalisierung first“, bevor die FDP/DVP überhaupt die Wahlplakate gedruckt hatte. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Das Stichwort „Finanzen und Geld“ führt mich zum Kollegen Fulst-Blei. Herr Kollege, jedes Mal, wenn Sie hier über Bildungspolitik sprechen, das gleiche Gejammer. Jedes Mal bleiben konstruktive Vorschläge aus. Das Einzige, was Sie wollen, ist, Geld auszugeben. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Das erinnert mich an Maggie Thatchers Satz: Das Problem mit dem Sozialismus ist, dass ihm irgendwann das Geld anderer Leute ausgeht. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU) Im Übrigen: Wenn Sie, Herr Abg. Fulst-Blei, die Wüste regieren würden, dann würde dort noch der Sand knapp werden. (Beifall bei der CDU) (Andreas Sturm) Aber keine Sorge, in die Wüste schicken wollen wir Sie nicht. Wir brauchen Leute, die aus dem Bildungsbereich kommen. Deswegen sind auch Ihre Hinweise sehr oft wichtig. Verantwortungsvoll müssen wir aber mit Geld umgehen. Es zeigt sich, dass die Landesregierung dies im Blick hat. Das hat Frau Staatssekretärin Boser gerade umfangreich dargestellt; die Landesregierung arbeitet konstruktiv an Lösungen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Fulst-Blei.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Kollege Sturm, wenn Margret Thatcher Ihr Vorbild ist, dann wundert mich zum Thema „Soziale Gerechtigkeit“ in diesem Bildungssystem gar nichts mehr. (Abg. Andreas Sturm CDU: Das ist richtig, was sie gesagt hat!) Frau Staatssekretärin, Sie haben auf zentrale Fragen, bei denen ich versucht habe, den Finger in die Wunde zu legen, erneut keine Antwort gegeben. Sie haben weder etwas zum Thema Lehrerendgeräte gesagt, noch haben Sie etwas ausgeführt zum Lehrermangel im Bereich IT. Wir haben Beispiele gebracht, wo Sie gesagt haben: Wir wollen positive Beispiele in die Fläche bringen. (Zuruf des Abg. Andreas Sturm CDU) Genau! Ich zweifle nur daran, dass Sie es tatsächlich auf die Kette bekommen, weil Sie das schon 2016 angekündigt hatten – gerade das, was Sie wieder zum Thema Makerspaces ausgeführt haben. Sie kommen immer wieder mit großen Ankündigungen. Entschuldigung, 4 Millionen € pro Jahr sind im Verhältnis ein Tropfen auf den heißen Stein. Wenn Sie sagen: Wir erreichen 100 Grundschulen mit dem Thema Robotik – – Da bin ich übrigens bei Ihnen, mit dem MINT-Bereich da hineinzugehen. Wenn Sie das nach Ihrer verbindlichen Vorgabe multiplizieren, sind Sie insgesamt bei noch nicht einmal 9 % aller Schulen, die Sie damit erreichen. Das heißt, wir haben das alte Problem, dass wir nicht in die Fläche hineinkommen. Zum Thema dPhoenixSuite: Das finde ich spannend. Sie sagen: „Da sind wir unterwegs.“ Sie haben uns am 6. April – das ist noch nicht einmal einen Monat her – auf Anfragen beantwortet: Kultusministerium steht zum LfDI mit guten Lösungen. Wir werden Lösungen finden – aber nichts Verbindliches. Sie können uns auch nichts Verbindliches sagen. Ich zitiere aus der Stellungnahme zur Frage unter Ziffer 11: ... können aktuell keine Aussagen zum Thema „Rollout und Zeitplan“ getroffen werden. Ich habe von Ihnen heute nichts Neues gehört, außer: „Wir werden machen.“ Aber ich bin gespannt. Ich drücke Ihnen die Daumen, dass das funktioniert. Aber sie müssen dort liefern; das muss klar sein. Zum Thema Lehrerendgeräte ein Zitat aus einer offiziellen Mail, die mir seitens des Vorstands des Deutschen Städtetags vorliegt: eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Beschaffung und Administration digitaler Endgeräte für Lehrkräfte gehört nicht zum Aufgabenbereich kommunaler Schulträger. Es besteht keine Pflicht zur Beschaffung weiterer digitaler Endgeräte. Die Administration erfolgt gegenwärtig mit einmalig gewährten Bundesfördermitteln. Diese laufen zum 30. Juni aus. Weder ein Gesetz noch die Lernmittelverordnung oder geltende Digitalisierungshinweise des Kultusministeriums, ergänzt um konkretisierte Hinweise des Städtetags, sehen persönliche Geräte für Lehrkräfte oder Schülerinnen und Schüler vor. Gleichwohl geht es aber um eine 1:1-Ausstattung bei Lehrkräften, und auch bei Schülerinnen und Schülern ist das angestrebt. Das heißt, wir haben hier eine Riesenbaustelle, die uns demnächst auf die Füße fällt, und dazu haben Sie heute keine Aussage getätigt. Unser Job ist es, vor allem einmal nachzuhaken: Können wir wirklich sichergehen, dass die Administration dieser vielen Geräte, die jetzt angeschafft wurden, auch sichergestellt ist? Nicht, dass wir in einigen Jahren wieder vor Elektronikschrott stehen, der nicht genutzt wird, weil die Leute teilweise gar nicht die Luft haben, übrigens auch Fortbildungen wahrzunehmen. Da mache ich mir ganz große Sorgen. Das steht in eklatantem Widerspruch zu Ihrer Schönwetteraussage hier. (Beifall bei der SPD und des Abg. Frank Bonath FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Trauschel.
Alena Trauschel FDP
Lieber Herr Kollege Sturm, warum reden Sie hier von „Digitalisierung first“ der Bundes-CDU, wenn der angesprochene Mittelabfluss aus dem Unionshaushalt des Verkehrsministeriums seit Jahren nicht funktioniert hat, wenn die CDU-Bildungsministerin in NRW das Abitur vergeigt? Noch eine grundsätzliche Anmerkung in dieser Gesamtdebatte: Wir reden hier über Zeiträume von sieben Jahren und länger. Die meisten Schülerinnen und Schüler sind aber nur neun, zehn bis zwölf, maximal 13, 14 Jahre tatsächlich in der Schule. Deswegen müssen wir ganz schnell wirklich Tempo auf die Straße bringen. Ich frage mich, warum wir es in Baden-Württemberg als so hoch entwickeltem Technologieland mit Unternehmen wie z. B. SAP direkt vor der Haustür nicht schaffen, die Digitalisierung an den Schulen in Baden-Württemberg erfolgreich umzusetzen. Stattdessen hängen wir hinterher, und zwar nicht nur im Bundestrend, sondern auch im Vergleich innerhalb der gesamten Europäischen Union. Das kann einfach nicht sein; denn am Ende geht es um die Bildungschancen einer gesamten Generation, die wir hier gerade verschlafen. (Beifall bei der FDP/DVP)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 unserer Tagesordnung erledigt. (Präsidentin Muhterem Aras) Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes – Drucksache 17/4178 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport – Drucksache 17/4344 Berichterstattung: Abg. Dr. Timm Kern Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Bauer.
Theresia Bauer GRÜNE
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute mit der Änderung des Privatschulgesetzes eine Erhöhung der Zuschüsse des Landes für die Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg. Die Beiträge, die die Schulen pro Schülerin bzw. pro Schüler erhalten, werden hiermit nach oben angepasst, und zwar auf der Grundlage der ermittelten Pro-Kopf-Kosten im öffentlichen Schulwesen. Mit dieser Gesetzesanpassung folgen wir einer bewährten Systematik, dem sogenannten 80-%-Bruttokostenmodell. Die Kopfsatzzuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft werden seit 2017 alle zwei Jahre erhoben und dem Landtag vorgelegt, differenziert nach den landesseitigen und den Kommunalkosten aufgeschlüsselt, und dann werden entsprechende Schlüsse daraus gezogen. Auf dieser Grundlage kann also die Anpassung vorgenommen werden, um die real veränderten Kosten im öffentlichen Schulwesen abzubilden. Wir unterstreichen damit, dass dem Land eine auskömmliche Finanzierung der freien Schulen wichtig ist. Sie sind eine wichtige und wertvolle Säule der Schullandschaft in Baden-Württemberg. Wir wissen, dass rund 10 % der Schülerinnen und Schüler im Land eine freie Schule besuchen. Unsere Wertschätzung gilt deshalb nicht nur dem großen Anteil, den die freien Schulen in unserer Bildungslandschaft ausmachen, sondern auch ihrer Qualität und der Bereitschaft, sich den großen bildungspolitischen Herausforderungen und Veränderungen zu stellen, mit denen unsere Bildungslandschaft klarkommen muss. Sie gehen mit Bildungs- und pädagogischen Innovationen voran. Beispielsweise engagieren sie sich im Bereich der Ganztagsschulen ganz vorbildlich. Bereits heute ist jede fünfte Grundschule in freier Trägerschaft eine gebundene Ganztagsschule. Der Anteil liegt also deutlich höher als im öffentlichen Schulwesen. Die bisherigen Beratungen, die wir hier im Parlament hatten, auch die Gespräche mit und die Rückmeldungen von den Schulen, haben bestätigt: Dieses Bruttokostenmodell hat sich bewährt. Auch der verkürzte Berechnungs- bzw. Anpassungszeitraum von zwei Jahren, in dem die Überprüfungen und Anpassungen der Zuschüsse an die Kostenentwicklung erfolgen, ist richtig. Dennoch gibt es aktuell natürlich Sorgen und Belastungen, die dieses im Normalbetrieb sinnvolle Modell im Moment alriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 lein nicht abbilden kann. Es geht dabei um die kurzfristigen Steigerungen der Energiepreise und die aktuelle Inflationsdynamik, die heute, in den Jahren 2022 und 2023, konkret bei den Schulen ankommen, aber in diesem Modell erst in Zukunft in der Anpassung abgebildet werden. Die für die Berechnung der Zuschüsse zugrunde gelegten Kosten des öffentlichen Schulwesens sind prozessimmanent immer wenige Jahre alt, also nachlaufend in der Abbildung, und auch unsere aktuell vorliegenden Zahlen sind rückwirkend. Die Personalkosten für die Lehrkräfte, die den größten Anteil der Landeskosten ausmachen, beruhen auf den Zahlen aus dem Jahr 2021. Für die Kosten der kommunalen Schulträger liegen bislang nur Daten bis zum Jahr 2020 vor, die für die Anpassungen, die wir heute beschließen, maßgeblich sind. Die Zeitspanne ist normalerweise von geringer Bedeutung und hat einen geringen Effekt, aber in Zeiten wie diesen, mit hoher Inflation oder sprunghaft steigenden Energiekosten, ist die Latenz wegen der Unübersichtlichkeit der Situation aktuell ein wirklicher Stressfaktor. Das Land kommt deshalb den Schulen in freier Trägerschaft entgegen, indem die Abschlagszahlung für dieses Jahr früher ausgezahlt wird, um damit Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Darüber hinaus – das möchte ich noch einmal deutlich unterstreichen – ist es uns wichtig, dass von der heutigen Debatte ein klares Signal ausgeht: Durch die Inflation oder die aktuelle Energiekostenentwicklung darf keine Schule in freier Trägerschaft in Insolvenzgefahr geraten. Ich danke daher dem Kultusministerium, das es geschafft hat, zusammen mit dem Finanzministerium den Weg zu klären und gegenüber den Schulen zu kommunizieren, wie jenen freien Schulen im Bedarfsfall geholfen werden kann, die aufgrund aktueller Belastungen im Bereich Energie oder Inflation in eine ernsthafte Schieflage geraten. Ich weiß – Sie wissen es, denke ich, auch –: Nicht alle sind mit dem Weg, der hier vorgeschlagen wurde, zufrieden, der eine Einzelfallprüfung aufgrund konkreter Zahlen vorsieht und eben keine pauschale Regelung auf der Basis kalkulatorischer Größen. Ich halte diesen Weg aber für vertretbar, weil er passgenaue Lösungen ermöglicht (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das sehen die Schu- len in freier Trägerschaft aber ganz anders!) und zu schnellen Hilfen für die im Einzelfall Betroffenen führt. Die in Not geratenen Privatschulen sind eingeladen, sich an ihre Ansprechpartner beim Regierungspräsidium zu wenden und ihre Lage dort nachzuweisen. Dann ist ihnen eine zeitnahe Prüfung und gegebenenfalls Unterstützung aus dem Ministerium zugesagt, und auch eine Erstattung aus der Rücklage des Landes wird erfolgen; so ist es zwischen den beiden Ministerien vereinbart worden. Nun gibt es einen weiteren Punkt, den Sie wahrscheinlich auch kennen, den wir im Blick behalten werden und bei dem wir gegebenenfalls werden nachsteuern müssen: Turnusgemäß bekommen wir den Landtagsbericht über die Kosten des öffentlichen Schulwesens im Zweijahresrhythmus; der nächste kommt also im Jahr 2024, um im Jahr 2025 die entsprechenden Anpassungen des Zuschusses zu beschließen. Es gehen also die Landeskosten aus dem Jahr 2023 und kommunale Schulträgerkosten aus dem Jahr 2022 ein. Dieser Bericht (Theresia Bauer) wird damit konkrete kommunale Kosten aus dem Jahr 2023 nicht berücksichtigen. So sieht es das Modell vor. Für den Fall, dass wir in diesem Jahr besondere Dynamiken und besondere Belastungen haben, werden wir dies im Blick behalten und darauf reagieren müssen. Ich betone deshalb in aller Deutlichkeit in Übereinstimmung mit dem Koalitionspartner und weiß, dass dies in den Ministerien genauso diskutiert wird: Wir schauen uns das genau an, und bei Bedarf werden wir handeln. Dann kommt auch so etwas wie eine Sonderprüfung in Betracht, um das Jahr 2023 abzubilden. Dies zu entscheiden, ist aber heute nicht der richtige Zeitpunkt, sondern wir schauen es uns an. Wenn die Zahlen eine entsprechende Sprache sprechen, dann werden wir agieren, und wir werden nicht tatenlos zusehen. Das kann man den Schulen heute in aller Klarheit und in aller Deutlichkeit zusichern. (Beifall bei den Grünen und der CDU) In aller Kürze noch eine Bemerkung zu den kurzfristig, über Nacht vorgelegten Änderungsanträgen der SPD in Sachen Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachschulen: Bei aller Sympathie für dieses Thema – wir haben es ja auch im Koalitionsvertrag niedergelegt – nützt ein solcher Schnellschuss relativ wenig. Nutzen würde aber – Sie wissen ja auch, dass wir da in bundesweiten Debatten sind, dass wir eine bundesweite Reform der Ausbildung erarbeiten –, wenn Sie Ihre direkten Drähte in die Bundesregierung aktivieren, dafür sorgen, dass wir eine schnelle Klarheit haben und dann hier keinen Lösungsflickenteppich veranstalten, sondern bundesweit eine tragfähige Lösung haben. (Glocke des Präsidenten) Dann kommen wir jenseits der angepassten Zuschüsse, die wir den Gesundheitsfachschulen geben, auch beim Thema Schulgeldfreiheit endlich voran. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf jetzt dem Kollegen Dr. Becker als Redner für die CDU-Fraktion das Wort erteilen. – Bitte sehr, Herr Kollege.
Dr. Alexander Becker CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die CDU-Fraktion ist von zentraler Bedeutung, dass die Kinder und Jugendlichen in unserem Land aus einem attraktiven Bildungsangebot die Schule wählen können, die ihren persönlichen Neigungen entspricht und ihre Fachbegabungen bestmöglich fördert. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass in Baden-Württemberg eine echte Vielfalt des Bildungsangebots besteht: (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Noch!) ein gegliedertes Schulwesen mit öffentlichen und mit freien Schulen. In der Vielfalt des schulischen Angebots spiegelt sich die Pluralität unserer Gesellschaft. Die Privatschulen setzen dabei besondere Akzente und geben wichtige pädagogische Impulse. Die Schulen in freier Trägerschaft sind für uns, die CDUeriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Fraktion, daher ein wichtiger Partner in der Bildungspolitik. Diese Partnerschaft soll auch weiterhin von Vertrauen und Verlässlichkeit geprägt sein. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Im Koalitionsvertrag bekennen sich die Regierungsparteien dazu, die freien Schulen auch weiterhin verlässlich zu unterstützen und an Förderprogrammen zu beteiligen. Dazu stehen wir. Das Land Baden-Württemberg hat die freien Schulen im Jahr 2022 mit rund 1,2 Milliarden € gefördert. Diese Summe ist ein deutlicher Beleg dafür, dass wir unsere freien Schulen nicht nur wortreich loben, sondern ihr Angebot auch wertschätzen und konkret unterstützen. Denn gute Bildungsangebote brauchen eine verlässliche Finanzierung. Der CDU-Fraktion war es dann auch ein großes Anliegen, die freien Schulen mit der Novellierung des Privatschulgesetzes im Jahr 2017 auf eine auskömmliche finanzielle Grundlage zu stellen – das Vorgehen hat die Kollegin Bauer sehr gut dargestellt. Der gesetzlich verankerte Kostendeckungsgrad von 80 % wird alle zwei Jahre überprüft, und die Kopfsätze werden entsprechend angepasst. Das ist auch Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs, und insofern ist ihm zuzustimmen. Mit Blick auf die gestiegenen Energiepreise und Sachkosten infolge des Ukrainekriegs erfolgt die turnusgemäße Anpassung diesmal aber unter besonderen Bedingungen. Die Liquidität der freien Schulen muss auch im Kontext der jüngsten Preissteigerungen gesichert werden. Das Privatschulgesetz beinhaltet jedoch aus systematischen Gründen keine Inflationsklausel. Für uns, die CDU-Fraktion, ist daher klar: Sollte sich im Verlauf des Jahres zeigen, dass weiterer Handlungsbedarf bei den Privatschulträgern besteht, wird erneut auf der Basis der dann vorliegenden Kosten darüber zu befinden sein. Losgelöst von einer perspektivischen Weiterentwicklung des Privatschulgesetzes – hier wäre an die bisher nicht abgebildeten Kostenarten zu denken –, haben wir, die CDU-Fraktion, dieses Anliegen auch eingebracht. Meiner Fraktion und mir ist es wichtig, dass aufgrund der Inflations- und Energiepreissituation keine Schule in freier Trägerschaft insolvent geht und auch keine Bildungsangebote eingeschränkt werden müssen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Tobias Wald CDU: Sehr gut!) Deshalb ist klar, dass in Zeiten wie diesen Kostensteigerungen beobachtet und unterjährig berücksichtigt werden müssen. Freie Schulen, bei denen Liquiditätsengpässe bestehen oder gar die Existenzsicherheit gefährdet ist, müssen die erforderlichen Hilfen des Landes rechtzeitig erhalten. Deren Beitrag zu einem funktionierenden Bildungswesen ist kein „Nice to have“, sondern Teil der hoheitlichen Aufgaben des Landes. Im Sinne einer verlässlichen Partnerschaft führen wir einen konstruktiven Dialog zugunsten tragfähiger und praxiskonformer Lösungen. Dieses Anliegen ist in Gesprächen mit dem Finanzministerium noch nicht zu aller Zufriedenheit geklärt. (Dr. Alexander Becker) Wir sind aber sicher, dass eine konstruktive Begleitung – wie immer – zu erwarten ist. Noch ein Wort zu den Änderungsanträgen, die die SPD vorgelegt hat: Sie spiegeln ein wichtiges Anliegen, nämlich die Kostenfreiheit für Schülerinnen und Schüler, für Auszubildende in Gesundheitsberufen. Das ist ein wichtiger Punkt. Wir fördern diese Ausbildungsberufe mit etwas über 4 Millionen €. (Zuruf von der SPD: Mehr!) Das deckt die Kosten nicht ab, das ist richtig. Man muss aber an dieser Stelle sagen, dass die Landschaft bundesweit sehr uneinheitlich ist und in anderen Ländern über Ausbildungsangebote an Krankenhäusern andere Möglichkeiten bestehen als bei uns in der freien Ausbildung. Deshalb brauchen wir dringend eine bundeseinheitliche Regelung. Ich weiß, für den Bundesgesundheitsminister und für die SPD ist natürlich das Thema Cannabiskonsum ganz, ganz wichtig. Aber wenn Sie einen Hinweis geben könnten, auf eine Harmonisierung und Kostenfreiheit bei den Gesundheitsberufen zu drängen, wäre ich Ihnen sehr verbunden und würde das sehr gern unterstützen. Im Übrigen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Stefan Fulst-Blei. – Bitte sehr, Herr Kollege.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in der ersten Lesung ausgeführt, dass der vorliegende Gesetzentwurf an zentralen Stellen der aktuellen Situation der Refinanzierung von Privatschulen im Land nicht gerecht wird. Die Kostenentwicklungen der letzten 14 Monate stellen hoffentlich eine Ausnahmeerscheinung dar, werden aber in Ihrer aktuellen Anpassung der Kostendeckungsgrade nicht ausreichend abgebildet. Dem mahnenden Hilferuf der Privatschulen begegnen Sie auch heute erneut mit einem „Wir haben dies im Auge“ und „Wir beobachten die Situation sehr genau“. Dabei hat nicht nur die AG Freier Schulen in Baden-Württemberg ihre Zweifel, denn die Frage drängt sich schon auf: Was wollen Sie denn eigentlich noch beobachten? Das Preisniveau hält sich auf dem hohen Niveau, und entsprechend sind die Schulen mit einer deutlichen Kostensteigerung konfrontiert. Hier gibt es nichts zu beobachten, sondern es muss gehandelt werden, und zwar sofort. Das Mindeste, was man von Ihnen erwarten kann, sind Gespräche mit der AGFS. Stattdessen gab es nur die Ankündigung, man sei mit dem Finanzministerium im Gespräch. Letzten Freitagabend kam dann nach Einschätzung der AGFS die Nichtlösung bzw. etwas – Zitat – „nicht Umsetzbares“. Geplant sei nun, dass Schulen, die in Not geraten, sich an die Regierungspräsidien wenden können. Sie wollen also eine Einzelfalllösung statt einer unterjährigen Dynamisierung. Dabei ist „in Not geraten“ völlig undefiniert und nach Einschätzung der freien Schulen mit Blick auf Wirtschaftsprüfertestate auch mit weiteren Risiken verbunden. Dies hat übrigens auch zu dem sicherlich riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 auch Ihnen vorliegenden Brief der AGFS vom 16. April geführt. Zitat: Der Vortrag von Staatssekretär Schebesta im Bildungsausschuss am 16. März, die Berechnungen oder Forderungen der AGFS seien lediglich auf kalkulatorischer Basis erfolgt, bzw. die Intendierung, die AGFS würde eine pauschale Lösung ohne Nachweis der tatsächlich entstandenen Mehrkosten fordern, sind daher falsch und irreführend. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört!) Also, Kollege Becker, vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht sicherlich anders aus. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Das Fazit der freien Schulen ist bitter, Kollegin Bauer. Das 80-%-Versprechen wird gebrochen. Zitat: Wir fühlen uns vom Ministerium im Stich gelassen. Einmal mehr will die Ministerin den Problemen allein mit warmen Worten gerecht werden und kann sich gegenüber dem Finanzminister nicht durchsetzen. Es droht, dass Sie einen wichtigen Konsens, der einen jahrelangen Streit gelöst hat, an die Wand fahren. Das wird der Bedeutung der freien Schulen in unserem Land sicherlich nicht gerecht. Wenn wir schon bei der Kategorie „Geht gar nicht“ angekommen sind: Die Art und Weise, wie diese Gesetzesberatung seitens der zuständigen Ministerien vollzogen und begleitet wird, grenzt meines Erachtens an eine Missachtung des Parlaments. Ich bin in der ersten Lesung ausdrücklich auf die schwierige Situation bei der Ausbildung in den Gesundheitsberufen im Land eingegangen: Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie – die überwiegende Mehrheit der Auszubildenden in diesen gerade auch für Baden-Württemberg wichtigen Berufen zahlt Schulgeld, und zwar 1 500 € oder deutlich mehr pro Jahr. Und, jetzt kommt’s: Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz haben eine aus dem Landesetat finanzierte Schulgeldfreiheit. Das zieht uns in Baden-Württemberg die jungen Fachkräfte ab. Aber wir bekommen hier die Antwort zu hören: „Na ja, wir warten halt mal auf den Bund.“ Proaktives, wirklich verantwortliches Handeln, gerade in Zeiten von Fachkräftemangel, sieht absolut anders aus. (Beifall bei der SPD und des Abg. Rudi Fischer FDP/ DVP – Abg. Dr. Alexander Becker CDU: Heißt das, dass wir zu Unrecht auf den Bund warten?) Ich habe mich in der ersten Lesung ausdrücklich an Minister Lucha gewandt. Im Ausschuss war zu der Beratung dieses Gesetzentwurfs aber noch nicht mal eine Vertretung des Sozialministeriums anwesend, obwohl dieses von zentralen Bereichen betroffen ist. Das geht gar nicht und zeugt von Missachtung eines so wichtigen Themas. Auf eine von Staatssekretär Schebesta in der Ausschusssitzung zugesagte Stellungnahme warte ich bis heute; sie ist noch immer nicht angekommen. (Dr. Stefan Fulst-Blei) Für uns ist klar: Wir brauchen insbesondere deutlich bessere Förderkonditionen im Mangelbereich Gesundheitsberufe. Ich fordere Sie daher auf: Stimmen Sie unserem Antrag, der eine deutliche Erhöhung der Fördersätze für die Bereiche Physiotherapie und Logopädie vorsieht, zu! Wir wollen damit die Ausbildung in diesen wichtigen Mangelberufen attraktiver machen und potenzielle Fachkräfte im Land halten. In einem zweiten Schritt sollte dann vor Beginn des nächsten Schuljahrs ein Vorschlag zur Umsetzung der Schulgeldfreiheit für Podologie und Ergotherapie folgen. Das wären jetzt die richtigen und wichtigen Schritte. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Dr. Timm Kern.
Dr. Timm Kern FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Freien Demokraten stehen voll und ganz hinter den freien Schulen – ohne Wenn und Aber. Öffentliche und freie Schulen ergänzen einander, ja mehr noch: Sie brauchen einander. Wer sich also gegen die freien Schulen wendet, hat entweder diesen Zusammenhang nicht verstanden, oder die freien Schulen sind einem schlicht weniger wichtig als die staatlichen Schulen. Noch vor Kurzem wurde seitens der Grünen im Bildungsausschuss geäußert, man habe den freien Schulen ein Signal gesandt, dass bei einem konkreten Hilfebedarf auch Lösungen herbeigeführt würden. Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen, kurz AGFS, scheint hiervon allerdings nichts zu wissen. Ich zitiere aus einem Schreiben der AGFS vom 16. April an Kultusministerin Theresa Schopper: Am Freitagnachmittag, 14.4., wurde uns aus dem Kultusministerium ein „Lösungsvorschlag“ für Energiehilfen übermittelt, der in keiner Weise den seit Monaten mit Ihrem Haus diskutierten Forderungen der AGFS bzw. den dringenden Bedarfen der freien Schulen gerecht wird und der bei den Schulen in freier Trägerschaft erhebliche Zweifel an den Zusagen der Unterstützung der freien Schulen und den Versprechen bzw. Vereinbarungen durch Sie und die Landesregierung ausgelöst hat. Wir fühlen uns, auch von Ihnen persönlich, in schwieriger Zeit im Stich gelassen. (Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Hört, hört!) Liebe Mitglieder der Landesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, was sagen Sie eigentlich zu diesen Äußerungen der AGFS? Sieht so die grüne Unterstützung für die Schulen in freier Trägerschaft aus? Noch einmal zur Rekapitulation: Zunächst bringt Grün-Schwarz diesen Gesetzentwurf zu Papier. Wurden dabei die freien Schulen ernsthaft einbezogen? Nein, wurden sie nicht. Anschließend diskutierten wir diesen Entwurf im Plenum und im Bildungsausschuss, wo Grün-Schwarz selbstbewusst behauptete, sie würden den freien Schulen im Falle eines konkreten Hilfebedarfs auch tatsächlich beistehen. Tatsächlich aber versuchen die freien Schulen seit einem Jahr, Ihnen zu erklären, dass sich die dramatisch gestiegenen Enereriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 gie- und Inflationskosten nicht in der derzeitigen Privatschulförderung abbilden. Noch im Dezember hatten Sie den freien Schulen zugesichert, dass es keine Frage sei, ob diese Hilfen kommen, sondern dass es nur eine Frage des Wann wäre. Doch nun liest man in Ihrem Schreiben an die freien Schulen hiervon nichts mehr. Stattdessen verweisen Sie die freien Schulen lieber an die Bundeshilfen, insbesondere Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen, und lassen sie ansonsten im Stich. Mit Ihrer Antwort an die freien Schulen vom 14. April erteilen Sie den freien Schulen offiziell eine Absage, dass sich die Energie- und Inflationskostensteigerungen in den Kopfsätzen für 2023 und 2024 spiegeln werden. Damit bricht Grün-Schwarz aber das 80-%-Versprechen, das Sie in der letzten Legislaturperiode den freien Schulen gegenüber gegeben hatten. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Wieder einmal sehen wir am Beispiel anderer Bundesländer, dass es auch anders geht. Nehmen wir das Beispiel Thüringen: Dort wurde mit einem pauschalen Energiehilfezuschlag reagiert. Interessanterweise entsprach die Höhe dieses Zuschlags dort in etwa dem Bedarf, den die freien Schulen berechnet und auch übermittelt hatten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Grün-Schwarz, wir Freien Demokraten fordern Sie hiermit erneut und mit Nachdruck auf: Hören Sie auf, über die Köpfe der freien Schulen hinwegzuregieren. Fangen Sie stattdessen endlich an, die Probleme vor Ort erstens wirklich wahrzunehmen und zweitens mittels konkreter Hilfeleistungen auch zu lösen. Eigentlich hatten Sie hierfür ein ganzes Jahr lang Zeit. Ich gebe Ihnen den dringenden Rat: Verspielen Sie nicht noch das letzte bisschen Vertrauen der freien Schulen. Ohne sie werden wir die bildungspolitischen Herausforderungen der Gegenwart – und wir alle wissen, wie groß diese sind – nicht meistern können. Wir Freien Demokraten werden jedenfalls mit ganzer Kraft versuchen, das zu tun, was eigentlich Ihre Aufgabe wäre, nämlich: zuhören, Probleme wahrnehmen und sodann für eine adäquate Problemlösung kämpfen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der SPD – Zuruf von der FDP/DVP: Zuhören will man nicht mehr!)
Dr. Wolfgang Reinhart
In der ersten Runde erteile ich jetzt für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Hans-Peter Hörner das Wort.
Hans-Peter Hörner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die privaten Schulen stellen selbstverständlich eine wichtige Ergänzung in der Schullandschaft in unserem Land dar. Vergleichen wir einmal die Schulleistungen der einzelnen Bundesländer – ich möchte hier gar nicht auf einen internationalen Vergleich eingehen –, dann steht an erster Stelle das Land Sachsen. Das Land Sachsen hat mit immerhin 23,5 % den höchsten Privatschulanteil, wobei 14 % der Schüler in (Hans-Peter Hörner) Sachsen private Schulen besuchen. An zweiter Stelle kommt das Land Bayern: Privatschulanteil 22,6 %, hier sogar 14,4 % der Schüler. Sie alle wissen aus Ergebnissen verschiedener Bildungsstudien, dass das Land Sachsen und das Land Bayern dort ebenfalls an erster und zweiter Stelle stehen. Das lässt gewisse Rückschlüsse zu. Wo stehen wir? Wir stehen wieder einmal irgendwo in der Mitte mit 15,5 % Privatschulanteil und nur 10,4 % Schüleranteil. Dieser Vergleich der Bildungsstudien und der Anzahl der Privatschulen bzw. der Schüleranteile zeigt die Wichtigkeit dieser freien Schulen als unverzichtbarer Teil unseres Bildungssystems, den es nicht nur in Worten, sondern auch in Taten unbedingt anzuerkennen und damit auch entsprechend auszustatten gilt. Hinzu kommt, dass angesichts gravierender bildungspolitischer Mängel des öffentlich-rechtlichen Schulsystems das freie Schulsystem weiter gestärkt werden muss, damit es Schülern, Lehrern und Eltern zugänglich gemacht werden kann. Aber nur mithilfe der richtigen, an den tatsächlichen Kosten orientierten Finanzierung können Privatschulen auch mit einem vernünftig gestalteten Schulgeld – das wir hier gar nicht in Abrede stellen wollen – auskommen. Das Ergebnis wäre dann die Förderung eines Privatschulsystems, das sich auf der Basis des Grundgesetzes an den Grundsätzen der Marktwirtschaft – nämlich an Leistungen, an Einsatz und an Zielvorgaben – und an der Begabung eines Kindes bzw. Jugendlichen ausrichtet, entsprechend Artikel 11 unserer Landesverfassung. (Beifall bei der AfD) Man bedenke nur die schweren bestehenden Lese- und Schreibdefizite, große Mängel im MINT-Bereich. Man beachte: 50 000 Schulabgänger ohne Abschluss! Man bedenke auch die immer weiter sinkende Ausbildungsfähigkeit und Studierfähigkeit. (Zuruf von der AfD) Und was machen wir hier? Wir reden wiederholt, andauernd, fast wöchentlich über Digitalisierung an der Schule, reden aber nicht über die Schwächen, die diese Digitalisierung eigentlich nicht zulassen und die zu diesem Desaster von 50 000 Schulabgängern ohne Abschluss geführt haben. Die Möglichkeit, hier gegenzusteuern, bedarf aber zunächst einmal einer vernünftigen Finanzausstattung dieser freien, marktwirtschaftlich organisierten Schulen. Die demokratische Alternative stimmt zwar dem Gesetzentwurf zu, erwartet aber eine Ausstattung der Privatschulen, die sich finanziell an tatsächlichen Zahlen und nicht an irgendwelchen nachlaufenden Planzahlen vergangener Jahre orientiert. Wir alle wissen: Bedingt durch die Inflationsraten, die Energiepreisentwicklung und die Kostensteigerung – auch im Personalbereich – wird man es nach den momentanen Zahlen, die man uns vorgelegt hat, nicht schaffen, mit den Kopfsätzen 80 % der Kosten tatsächlich zu erreichen. Aber – das ist ein riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Versprechen – wir können die privaten Schulen nicht auf den Problematiken der Finanzierung sitzen lassen. Meine Damen und Herren, es soll daher nicht heißen: Die Privatschulen sind nicht zahlungsunfähig, es findet nur kein Unterricht mehr statt. (Vereinzelt Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Weiter gilt es, in einem zweiten Schritt auch die Vorgaben bei der Gründung von Privatschulen zu überarbeiten. Dass die neuen Schulen in den ersten Jahren nicht öffentlich gefördert werden, darf schon aufgrund des Fachkräftemangels, der Bewertung der Abschlüsse öffentlicher Schulen – auch darüber sollte man hier einmal diskutieren – und der genannten mangelnden Ausbildungs- und Studierfähigkeit nicht so bleiben. Was Nordrhein-Westfalen, das einzige Land, welches Privatschulen von Anfang an fördert, kann, ist auch in Baden-Württemberg möglich. Eine bessere und exklusivere Angebotsvielfalt, welche mit der Erhöhung der Zahl der Privatschulen auch im dualen beruflichen Bereich gegeben wäre, würde Baden-Württemberg gut anstehen und uns und vor allem die Leistungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in unserem Land sicher aus dem eingangs genannten mittleren Bereich heraushieven. Das müsste unser Ziel sein. Wir müssen den Schülern, den Kindern, den Azubis in unserem Land auch im Privatschulbereich optimale Bedingungen bieten. Darum möchte ich hier mit ganzem Nachdruck bitten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Timm Kern FDP/ DVP: Zur Geschäftsordnung! – Glocke des Präsiden- ten)
Jochen Haußmann FDP
Herr Präsident! Der aktuelle Tagesordnungspunkt ist aus unserer Sicht von wirklich großer Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Privatschulen. Wir haben positiv zur Kenntnis genommen, dass die Kultusministerin zu Beginn der Debatte da war. Jetzt stellen wir fest: Sie ist nicht da. Deswegen stellen wir den Antrag, dass die Kultusministerin wieder in den Plenarsaal kommt, um dieser wichtigen Debatte zu folgen. (Beifall bei der FDP/DVP, der SPD und der AfD –
Dr. Timm Kern FDP
Abstimmung!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Keine Sorge. (Abg. Udo Stein AfD: Gegenrede!) – Ich habe keine weitere Wortmeldung vorliegen. Insoweit kann man vielleicht feststellen, ob die Kultusministerin ohnehin noch – – (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Es sind ja die bei- den Staatssekretäre da! Die Landesregierung ist ver- treten! Aber der Antrag ist gestellt, und wir stimmen ab! – Gegenruf des Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist keine Entschuldigung! – Abg. Udo Stein AfD: Die Ministerin wird sich doch die Ehre geben, anwesend zu sein! – Weitere Zurufe) (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Zunächst müssen den Antrag fünf Abgeordnete unterstützen. – Das ist der Fall. Ich verweise auf § 38 der Geschäftsordnung. Insoweit kann der Landtag die Anwesenheit eines jeden Mitglieds der Regierung verlangen. Der Antrag, ein Mitglied der Regierung herbeizurufen, bedarf der Unterstützung. Das ist jetzt der Fall. Daher lasse ich über diesen Antrag abstimmen; denn für die Landesregierung hat sich Staatssekretär Schebesta vorher gemeldet gehabt. Wer diesem Antrag zur Geschäftsordnung auf Herbeirufung der Ministerin zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – (Abg. Florian Wahl SPD: Das erste war die Mehrheit! – Abg. Udo Stein AfD: Türen schließen! – Abg. Hans- Jürgen Goßner AfD: Die CDU ist in der Pause!) Enthaltungen? – Das müssen wir auszählen. (Unruhe – Ministerin Theresa Schopper betritt den Plenarsaal. – Oh-Rufe – Zurufe: Sie kommt! – Abg. Sascha Binder SPD: Zeitspiel! – Glocke des Präsidenten) – Das ist jetzt kein Zeitspiel. Entschuldigung, Herr Kollege. Es handelte sich um eine Anzahl von Mitgliedern des Landtags, die es nicht zugelassen hat, die Mehrheit von hier oben spontan festzustellen. (Unruhe) Nun hat sich der Antrag ohnehin erledigt. (Abg. Udo Stein AfD: Sie ist ja jetzt da!) Die Ministerin ist jetzt anwesend. (Abg. Udo Stein AfD: Zu spät! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Keine Entschuldigung!) Deshalb hat sich der Geschäftsordnungsantrag erledigt. Daher darf ich jetzt darum bitten, mir mitzuteilen, wer für die Landesregierung Stellung nimmt. – Herr Staatssekretär Schebesta. Ihm erteile ich für die Landesregierung das Wort. (Beifall des Abg. August Schuler CDU)
Volker Schebesta
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Den Schulen in freier Trägerschaft mit ihrem besonderen pädagogischen Profil messen wir eine wichtige Rolle in unserem Bildungssystem zu. Deshalb ist es uns, dem Kultusministerium, aber auch Frau Ministerin Schopper persönlich ein großes Anliegen, die Schulen in freier Trägerschaft so zu unterstützen, dass sie ihrer wichtigen Aufgabe in unserer Bildungslandschaft gut und verlässlich nachkommen können. Ich nehme zum Gesetzentwurf für das Kultusministerium und auch für Frau Ministerin Schopper in der Zweiten Beratung Stellung, weil ich bereits in der Ersten Beratung und im Schulausschuss die Ministerin vertreten habe und ich dadurch heute in der Zweiten Beratung auf die Anfragen, die an mich gerichtet wurden, noch einmal eingehen kann. Für die Aufgabenerfüllung im Schulsystem, zu der die Schulen in freier Trägerschaft in unseren Augen einen sehr wicheriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 tigen Anteil leisten, bestehen derzeit zugegebenermaßen große Herausforderungen. Aus Anlass der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs über die Anpassung der Kopfsätze spielt in der Debatte auch die Kostenentwicklung, die wir in vielen Bereichen erleben – so auch für die Schulen in freier Trägerschaft –, eine größere Rolle. Das sehen wir natürlich auch. Deshalb hat Frau Ministerin Schopper Ende letzten Jahres gegenüber den Schulen in freier Trägerschaft zum Ausdruck gebracht, dass wir – erstens – Liquiditätshilfen zur Verfügung stellen, die Auszahlungen zu vorgezogenen Terminen vornehmen, in den ersten Auszahlungen im Jahr 2023, zu deren Zeitpunkt die Kopfsätze noch nicht angepasst gewesen sind, diese schon berücksichtigen und so früher für einen höheren Finanzfluss zu sorgen. Zum Zweiten: Wenn und wo diese Mittel nicht ausreichen, die Existenzsicherung zu gewährleisten, stehen wir Gewehr bei Fuß, um die Existenzsicherung zu gewährleisten und das Aufrechterhalten des Schulbetriebs in den Schulen in freier Trägerschaft zu ermöglichen. Dazu führen wir Gespräche mit den Verbänden der freien Schulen. Wenn in dem zitierten Brief der AGFS auf eine E-Mail aus unserem Haus eingegangen wird, dann zeigt das ja, dass es diesen Austausch gibt. Dass man in der Bewertung – – (Lachen des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP – Abg. Ru- di Fischer FDP/DVP: Super! Toll! – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Herr Staatssekretär, was für ein toller Austausch, dass da E-Mails hin- und hergeschickt werden! – Weitere Zurufe, u. a. des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD – Glocke des Präsidenten) Dies sind Ergebnisse und Vorbereitungen von Gesprächen, die selbstverständlich laufen. Es ist ein bisschen schwieriger, aus Gesprächen zu zitieren, als aus Schriftlichem. Deshalb ist natürlich auf das Schriftliche eingegangen worden. Aber das ist Ausweis dessen, dass es gerade von unserer Seite aus ein Zugehen auf die Schulen gibt und dass es darüber zugegebenermaßen unterschiedliche Bewertungen gibt. Wenn die Notwendigkeit besteht, auf mögliche Existenzgefährdungen zu reagieren, stehen dafür Mittel zur Verfügung. Ich habe aber bereits in der Ersten Beratung darauf hingewiesen, dass die Rücklage des Landes für Inflation und Energiepreissteigerungen dafür zu den entsprechenden Bedingungen zur Verfügung steht. Ich komme darauf zurück. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abg. Dr. Timm Kern?
Volker Schebesta
Bitte schön.
Dr. Timm Kern FDP
Herr Staatssekretär, Sie haben das Schreiben der AGFS angesprochen und haben gesagt, Sie seien – –
Volker Schebesta
Sie haben es angesprochen.
Dr. Timm Kern FDP
Oder darauf reagiert – jedenfalls liegt Ihnen das Schreiben vor. In diesem Schreiben – – Sie haben dann gesagt, dass es regelmäßige Gespräche mit der AGFS gibt. Ich zitiere aus diesem Schreiben: Wenn der Landtag am kommenden Mittwoch das Gesetz zur Festlegung der Kopfsätze für 2023 und 2024 wie vorliegend beschließen wird, bedeutet dies, dass die freien Schulen auf der Sachkostenbasis von 2020 (!) in den kommenden beiden Jahren ihren Schulbetrieb bestreiten müssen. Jetzt kommt der entscheidende Satz: Hinzu kommen alle anderen kostenrelevanten Veränderungen wie die Ganztagsschulen, G 9, Inklusion, Schulbau und Sanierung, Schulsozialarbeit, die Überprüfung der Erhebung der kommunalen Kosten usw., bei denen sich die Landesregierung auch seit Jahren Gesprächen zur Anpassung der Fördergrundlagen verweigert. Hier steht, dass Sie sich diesen Gesprächen verweigern. Was stimmt denn nun? Haben Sie recht, oder hat die AGFS recht?
Volker Schebesta
Ich bleibe bei meiner Aussage, dass wir regelmäßig Gespräche mit den Verbänden der Privatschulen führen. Herr Dr. Kern, wenn ich mich richtig erinnere, diskutieren wir z. B. über die Frage der Berücksichtigung der Ganztagsschulen im Bruttokostenmodell, also darüber, dass die Verbände der Privatschulen nicht damit einverstanden waren, dass man die Ganztagsschule aus dem Bruttokostenmodell herausgelassen hat, nicht erst seit dem letzten halben Jahr oder dem letzten Jahr, sondern schon seit 20 Jahren. Ich kann mich erinnern, dass in dieser Zeit irgendwann einmal auch eine Regierungsbeteiligung der FDP/DVP bestanden hat und da dieses Problem auch nicht nach den Umstellungen der AGFS gelöst worden ist, obwohl es auch da regelmäßig Gespräche mit den Privatschulverbänden gegeben hat. Auf den zweiten Punkt, den ersten Teil Ihrer Frage, dass die Kopfsatzregelung die Kostensituation jetzt im Jahr 2023 nicht berücksichtigt, würde ich gern im Zusammenhang mit der Systematik eingehen. Denn ich wollte gerade, bevor Sie die Zwischenfrage gestellt haben, auf den Punkt zu sprechen kommen, dass es darum heute zunächst nicht geht. Das würde ich jetzt gern im Zusammenhang darstellen.
Dr. Wolfgang Reinhart
Heißt das, dass jetzt keine weiteren Zwischenfragen zugelassen werden?
Volker Schebesta
Genau. – Denn ich komme jetzt im Zusammenhang auch auf den Punkt zu sprechen, den Sie als Erstes gefragt haben. Worum geht es heute? Es geht um die Anpassung der Kopfsätze in Konsequenz des jüngsten Berichts an den Landtag über die Kosten des öffentlichen Schulwesens. Diese Berichterstattung ist die Basis für die Umsetzung des Ziels, mit den Kopfsätzen 80 % der Kosten von Schülerinnen und Schülern an entsprechenden öffentlichen Schulen zu erreichen. Es war ein lange verfolgtes Ziel von Privatschulverbänden und Privatschulen, diese 80 % zu erreichen – auf der Grundlage eines Verfahrens, das die getätigten Ausgaben, wie sie jetzt in dem Bericht für 2022 vorliegen, betrachtet. riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Damit verbunden ist, dass wir heute nach Vorlage eines Berichts keine streitige Diskussion mehr darüber führen, ob die Mittel im Haushalt berücksichtigt werden oder nicht. Auch an solche Zeiten kann ich mich erinnern, als zwar der Bericht vorgelegt worden ist, aber dann eine politische Entscheidung über die Reaktion darauf stattgefunden hat. Der Haushaltsgesetzgeber muss natürlich noch immer zustimmen. Jetzt ist bei uns aber in der Haushaltsanmeldung von vornherein die Berücksichtigung der notwendigen Anpassung vorgesehen, weil wir das Ziel der 80 % gesetzlich verankert haben und wir eben nicht mehr nach Vorlage eines Berichts darüber diskutieren müssen, ob man auch mit 75 % zufrieden ist oder auf 80 % erhöht. Außerdem haben wir die Berichtszeiträume verkürzt. Früher gab es längere Zeiträume, in denen höhere Ausgaben erst nach einer längeren Zeit ausgeglichen worden sind. Dafür haben wir im Doppelhaushalt 2023/2024 vom Haushaltsgesetzgeber die Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Die Umsetzung, dass diese Mittel an die Schulen fließen können, erfolgt mit dieser Gesetzesänderung für die Zeit ab dem 1. Januar 2023 und damit rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr. Die Zeit bleibt nicht stehen. Aber in der Systematik des Bruttokostenmodells, das auch von einer CDU-FDP/DVP-Landesregierung so auf den Weg gebracht worden ist – Herr Dr. Kern, wenn ich das noch mal erwähnen darf –, ziehen wir auf der Grundlage von getätigten Ausgaben und der Feststellung der Ausgaben den entsprechenden Vergleich. Wie gehen wir jetzt mit der Inflations- und Energiepreisentwicklung um? Herr Dr. Kern, Sie haben den Vergleich mit Thüringen getroffen und die Schulen in freier Trägerschaft in den Blick genommen. In Thüringen erhalten auch die Schulen in öffentlicher Trägerschaft eine entsprechende Unterstützung für gestiegene Sachkosten. Damit gibt es dort in der Berücksichtigung von höheren Kosten einen Gleichlauf von öffentlichem Schulsystem und freiem Schulsystem. Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren, ob man das auch in Baden-Württemberg für alle Schulen so machen sollte. Sie wissen, dass wir für Schulträgerfragen in der Zusammenarbeit von Land und Kommunen vor einer Haushaltsberatung auch Runden der Gemeinsamen Finanzkommission haben. Das Ergebnis der Gemeinsamen Finanzkommission hat auch an anderer Stelle am heutigen Tag in Plenardebatten schon eine Rolle gespielt. Aber die Kostensteigerungen werden in Thüringen nicht nur für die privaten Schulen berücksichtigt. Es wird auch der Eindruck vermittelt, dass es auf jeden Fall bei einem gleichen Stand von Finanzmitteln für die Schulen in freier Trägerschaft bliebe. Dazu möchte ich darauf hinweisen, dass 80 % der Bruttokosten in unserem Bruttokostenmodell Personalkosten sind und dass selbstverständlich bei der Besoldung ein Prozentsatz festgelegt wird, der sich auf die Besoldung im öffentlichen Bereich für eine Lehrkraft bezieht. Wenn sich die Besoldung der Lehrkräfte im öffentlichen Bereich verändert, erfolgt automatisch über diesen Prozentsatz eine Anpassung der Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft. Das erfasst die Personalausgaben. Insofern werden die Gelder im Rahmen der Besoldungsanpassung entsprechend angepasst. Darüber hinaus stecken in den übrigen 20 % Kosten auch die Inflation und die Energiepreisentwicklung. (Staatssekretär Volker Schebesta) Ich habe die Liquiditätshilfen angesprochen, die vorgezogenen Auszahlungen. Die Raten im Jahr 2023 berücksichtigen bereits die Gesetzesanpassung. Damit haben wir in der Frage der Liquiditätshilfe geliefert. Wir stehen in Gesprächen, dass wir dann, wenn droht, dass Schulen in Existenzgefahr geraten, diese nicht im Regen stehen lassen und auch verhindern wollen, dass sich eine solche Existenzgefährdung konkretisiert. Wie Frau Kollegin Bauer das zum Ausdruck gebracht hat, kann ich das auch für das Kultusministerium sagen. Wir wollen eine solche Existenzgefährdung verhindern. Dafür haben wir ein Verfahren vorbereitet, sind dazu mit den Privatschulverbänden im Gespräch. Wenn ich jetzt noch einmal darauf hingewiesen worden bin, dass es um die Inanspruchnahme von beschlossenen Bundeshilfen und um nicht kalkulatorisch hergeleitete Mehrkosten geht, dann war das nämlich das, was ich als Voraussetzung dafür zitiert habe, auf die Haushaltsrücklage zurückgreifen zu können. Das Verfahren, das wir jetzt mit dem Finanzministerium besprochen haben, sieht vor, dass wir seitens des Kultusministeriums kurzfristig reagieren können, wenn einer Schule die Insolvenz droht. Im Vorgriff auf eine Entscheidung des Ministerrats über die Entnahme aus der Rücklage für Inflations- und Energiepreisrisiken kann der Kultusetat in Vorleistung treten und Hilfszahlungen gewähren. Die Vorgehensschritte in einem solchen Fall wurden den Regierungspräsidien mitgeteilt, und wir sind mit den Privatschulverbänden darüber im Gespräch, wie wir auch darauf Rücksicht nehmen können, dass es für die Schulen in freier Trägerschaft mit Blick auf ihre Gemeinnützigkeit eine besondere Situation gibt. Denn man muss ja schon bei einer drohenden Insolvenz entsprechende Schritte einleiten. Auch dann ist die Frage der Gemeinnützigkeit eine, die die Schulen natürlich beschäftigt. Insofern ist das Verfahren, das wir den Regierungspräsidien mitgeteilt haben, auch ein Frühwarnsystem, das genau verhindern soll, dass es zur Konkretisierung einer solchen Gefährdung kommt. Auf dieser Grundlage der Anpassungen aufgrund der Berichterstattung über die Entwicklung der Kosten im öffentlichen Schulbereich bitten wir Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Für die Hilfestellungen haben wir die Vorbereitungen so getroffen, wie ich das zum Ausdruck gebracht habe. Das war der Teil, der unsere Verantwortung für die Schulen im Kultusministerium angeht. Sie haben mit den Änderungsanträgen und dem Entschließungsantrag vonseiten der SPD-Fraktion auch ganz besonders die Physiotherapie- und Logopädieschulen sowie die Schulen für Ergotherapie und Podologie angesprochen. Auch die Physiotherapie- und Logopädieschulen sind in der Systematik des Privatschulgesetzes mit einer 80-%-Förderung nach den Bruttokosten vorgesehen. Das ist der bisherige Status, den wir für diese Schulen in Baden-Württemberg haben. Wie Sie wissen und wie es auch schon angesprochen worden ist, plant der Bund mit der Novellierung der Berufsgesetze die Abschaffung jeglicher Schulgelder für die Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufeschulen. Übergangsweise – es ist nicht so, dass wir nichts getan hätten, sondern deshalb – bis eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 zur Realisierung dieses Bundesvorhabens in den nächsten Jahren unterstützt Baden-Württemberg die Gesundheitsfachberufeschulen in freier Trägerschaft mit Fördermitteln, durch die die Schulgelder abgesenkt werden. Im Haushalt 2023/2024 stehen dafür wie schon 2022 jeweils 4,5 Millionen € zur Verfügung. Die Auszubildenden an Ergotherapie- und Podologieschulen profitieren in besonderem Maß von der vom Land seit 2022 eingeführten Schulgeldreduzierung über eine Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums mit einer Förderung pro Auszubildendem und Monat von bis zu 140 €. Die Physiotherapie- und Logopädieschulen und die anderen als Ersatzschulen laufenden Gesundheitsfachberufeschulen erhalten bis zu 40 €. (Glocke des Präsidenten) Das ist der Teil, der die Schulen in der Zuständigkeit des Sozialministeriums im Besonderen betrifft. Deshalb wollte ich das für die Landesregierung auch über die Zuständigkeit des Kultusministeriums hinaus ausführen.
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Staatssekretär, Frau Abg. Dr. Kliche-Behnke hat eine Zwischenfrage angemeldet. Gestatten Sie diese?
Volker Schebesta
Ich schaue auf die Uhr: Ich bin am Ende angekommen. Den Teil des Kultusministeriums habe ich ja schon abgebunden und habe jetzt noch die Schulen in der Zuständigkeit des Sozialministeriums angesprochen. – Ich bin zum Ende gekommen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Dr. Fulst-Blei das Wort. – Bitte sehr.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
22 Sekunden sind jetzt natürlich ein bisschen knapp.
Dr. Wolfgang Reinhart
Nein, ich gestatte hier eine Redezeit von bis zu eineinhalb, zwei Minuten, weil auch die Kollegin der Grünen überzogen hat, ich aber den Zusammenhang nicht unterbrechen wollte. (Oh-Rufe – Abg. Anton Baron AfD: Gut zu wissen!)
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Okay, vielen herzlichen Dank. – Herr Schebesta, bei mir standen zwei Fragen ganz oben. Zum einen war das die Berichterstattung durch das Sozialministerium. Diese ist nicht erfolgt; ich gehe davon aus, dass Sie meinten, dass das, was Sie eben hier ausgeführt haben, die Berichterstattung ist. Von der Verfahrensweise zur Vorbereitung einer Debatte her geht das meines Erachtens aber so nicht. Was Sie aber gerade hier ausgeführt haben, bedeutet, dass wir noch Jahre warten werden, bis wir auch nur ansatzweise darauf reagieren, dass unsere Nachbarländer im gesundheitsberuflichen Bereich eine Schulgeldfreiheit haben. Sie haben gerade gesagt, Sie werden weiterhin auf Jahre hinweg zuschau- (Dr. Stefan Fulst-Blei) en, wie junge Fachkräfte in andere Bundesländer abwandern – Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz; gerade auf Bayern weisen Sie ja immer wieder hin. Das ist keine verantwortungsvolle Politik. (Beifall bei der SPD) Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Die Aussage, die Sie hier getroffen haben – vielleicht hat es mich in dieser zweiten Debatte intellektuell auch überfordert –, hat meines Erachtens nichts enthalten, womit Sie auf mein wörtliches Zitat eingegangen wären. Man hat Ihnen seitens der AGFS nämlich vorgeworfen, „falsche und irreführende Aussagen“ zu machen. Ich halte das für eine ganz schön harte Geschichte, und zwar auch, weil man im Rahmen eines parlamentarischen Diskurses mit diesen falschen und irreführenden Aussagen in einen Gesetzgebungsprozess hineingeht. Das finde ich völlig unangemessen. Wir haben im Nachgang zu dieser Debatte sowieso auch unsere Gespräche; ich behalte mir vor, dass wir da gegebenenfalls auch noch einmal parlamentarisch initiativ werden. Denn das geht so nicht. Wir müssen wirklich eine Klarheit haben: Was ist an Tatsachen gelaufen? Wie setzen sich die Kalkulationen zusammen? Da ist das, was Sie heute hier ausgeführt haben, eher mit weiteren Fragezeichen als mit Ausrufezeichen versehen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Rudi Fischer FDP/ DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
In der zweiten Runde hat sich noch der Kollege Dr. Kern gemeldet.
Dr. Timm Kern FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss sich nur das Dokument der AGFS durchlesen, dann sieht man: Nicht das Erzählte reicht, sondern nur das Erreichte zählt. Ich möchte einmal aus diesem AGFS-Dokument zitieren – ein Zitat hatte ich ja schon gebracht; es zieht sich aber quer durch –: Damit bricht die Landesregierung das 80-%-Versprechen. Oder: Diese Gespräche wurden mit uns bislang, trotz wiederholter Bitte unsererseits und der dramatischen Kostenentwicklungssituation seit 2022, nicht geführt. Oder, ganz zum Schluss quasi als Fazit – diesem Fazit schließen wir Freien Demokraten uns an –: Die, auch im Koalitionsvertrag zugesicherte, „verlässliche Unterstützung“ der Schulen in freier Trägerschaft sehen wir durch den aktuellen Gesetzgebungsvorgang zum Privatschulgesetz so jedenfalls nicht mehr gegeben. Verlässlichkeit beweist sich in der Krise. Das 80-%-Versprechen der Landesregierung wird durch diesen Gesetzentwurf, für den es mehr als ein Jahr Zeit gab, diesen auf die veränderten Rahmenbedingungen der Energie- und Inflationskostenentwicklungen anzupassen, gebrochen. riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Für uns ist klar: Diesem Gesetz können wir nicht zustimmen – im Interesse der freien Schulen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für eine Replik hat sich nochmals für die Landesregierung Herr Staatssekretär Schebesta gemeldet. (Abg. Hans-Peter Hörner AfD begibt sich zum Rede- pult.) – Sie haben keine Redezeit mehr, Herr Kollege Hörner. Es war schon in der ersten Runde überzogen. – Herr Staatssekretär.
Volker Schebesta
Ich will es kurz machen, aber auf die Sache eingehen. Erstens: Hinsichtlich der Berichtszusage kennen Sie die Abläufe. Ich wollte auf das Thema, auch wenn es nicht die Ressortzuständigkeit des Kultusministeriums betrifft, Herr Dr. Fulst-Blei, eingehen. Deshalb habe ich Ihnen dargestellt, was wir in Baden-Württemberg tun. Aber es gibt die Diskussion auf Bundesebene, die man gern auf Bundesebene klären kann, für eine generelle Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen. Der zweite Punkt, den Sie angesprochen haben, weil Sie es aus dem Brief zitiert haben: Ich bin ausdrücklich noch einmal darauf eingegangen, woher das Wort „kalkulatorisch“ kommt, nämlich um die Voraussetzung zu schaffen, auf die Haushaltsrücklage zuzugreifen. Darauf hatte ich mich in der Ersten Beratung bezogen – mit dem Hinweis darauf, dass wir seitens des Kultusministeriums nur das an Geld auskehren können, was uns vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt wird. Haushaltsmittel für eine höhere Kopfsatzbezuschussung haben wir bisher nicht. Die Haushaltsrücklage wäre eine Möglichkeit, und die Voraussetzungen für den Zugriff auf die Haushaltsrücklage beinhalten z. B. den Punkt, dass es keine kalkulatorische Berechnung sein darf. Dass wir in einem konkret beschriebenen Verfahren, wie ich es Ihnen dargestellt habe, mit dem Finanzministerium für den Fall von Existenzgefährdung zu einem Vorgehen gekommen sind und eine entsprechende Verständigung dafür haben, dass wir in einer solchen Situation handlungsfähig sind, zeigt ja, dass wir auf der Grundlage von dem, was wir auch an Rückmeldungen bekommen, an Notwendigkeit beschrieben bekommen, reagieren und das in Gesprächen auch so entwickelt haben. Im März fand ein regelmäßiges Gespräch unseres Referats mit der AGFS statt. Im April findet ein regelmäßiges Gespräch mit dem Ministerialdirektor statt, in dem selbstverständlich die aktuellen Fragen Gesprächsinhalt sind. Herr Dr. Kern, noch einmal: Auch auf die Frage „80 % auf welcher Grundlage?“ bin ich in der Zweiten Beratung hier eingegangen. Die Grundlage des Bruttokostenmodells ist es, die Kosten für den Schüler an einer öffentlichen Schule festzustellen, dann 80 % davon. Das Nachvollziehen erfolgt jetzt auf der Grundlage dessen, was im Bericht 2022 steht. Das ist die Systematik. (Staatssekretär Volker Schebesta) Trotz der Systematik beschäftigen wir uns mit Liquiditätshilfe – das haben wir abgearbeitet – und damit, Existenzgefährdungen zu verhindern. Wir sind deshalb genau in der Situation, dass wir im Kontakt mit den Schulen in freier Trägerschaft und ihren Verbänden auf die Situation, die sie vorfinden und die sie bewältigen müssen, schauen und entsprechend darauf reagieren können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen jetzt in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/4178. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport, Drucksache 17/4344. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich komme jetzt zum Aufruf: Artikel 1 Hierzu liegt zunächst der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/4624-1, vor, der Änderungen in den Nummern 1 und 2 sowie die Anfügung einer neuen Nummer 3 fordert. Ich lasse über diesen Änderungsantrag jetzt insgesamt abstimmen. – Sie sind damit einverstanden. Wer stimmt diesem Änderungsantrag der SPD zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wer jetzt Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Wer stimmt Artikel 2 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 19. April 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Wer enthält sich? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – (Unruhe) Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Wir haben jetzt noch über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/4624-2, abzustimmen. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich schlage vor, wir gehen jetzt in die Mittagspause. Diese Mittagspause machen wir bis 14:30 Uhr. Ich unterbreche die Sitzung bis 14:30 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung: 13:20 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:31 Uhr)
Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen unsere Beratungen fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Regierungsbefragung Die Oppositionsfraktionen finden vielleicht noch eine Schriftführerin oder einen Schriftführer. – Auf Herrn Abg. Hoffmann ist halt Verlass. Wunderbar! Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Das erste Thema M o b i l i t ä t s g e s e t z wurde von der SPD-Fraktion angemeldet. Das Wort erhält der Kollege Hans-Peter Storz.
Hans-Peter Storz SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bild hier im Saal passt vielleicht ein wenig zu dem, worum es auch in meiner Frage geht: Die CDU ist kaum vorhanden. Das ist vielleicht auch ein Bild dessen, wie der Zustand im Hinblick auf die Mobilität in der Koalition ist, da sich die CDU dabei gerade etwas auf Abwege begibt. Wenn wir zurückschauen, sehen wir: In zehn Jahren grün geführter Landesregierung war es nicht so einfach, neue Vorhaben zur Mobilität im Koalitionsvertrag zu verankern, wenn man einfach so weitermachen will wie bisher. Aber Sie, Grüne und CDU, haben drei große Versprechen gemacht: eine Verdopplung der Fahrgastzahlen im öffentlichen Verkehr, außerdem die Mobilitätsgarantie von 5 bis 24 Uhr und den Mobilitätspass. Wenn wir nun schauen, was passiert ist, sehen wir: Wirklich nähergekommen sind Sie in der Regierung diesen Zielen bisher nicht. Das hat sich auch schon in den Haushaltsberatungen im Herbst und Winter gezeigt. Grün-Schwarz war nicht bereit, überhaupt Geld in die Hand zu nehmen, um die Umsetzung zu finanzieren. Bereits dies war eine herbe Niederlage für Sie, Herr Minister Hermann, weil Sie vom Ministerpräsidenten und von Ihrer Partei im Stich gelassen wurden. In den letzten beiden Wochen stellte die CDU die Schlüsselthemen der Verkehrspolitik komplett zur Disposition. Dies (Hans-Peter Storz) geschah jedoch nicht laut im Koalitionsstreit, sondern leise: Briefe wurden öffentlich und, und, und. Die Union bezweifelt, ob sich die Mobilitätsgarantie überhaupt umsetzen lässt, schließlich fehlen Zugführer und Busfahrer. Über neue Instrumente der Verkehrspolitik will die CDU erst gar nicht sprechen. Anders lässt sich die Aussage, die Kabinettsvorlage des Verkehrsministeriums zum Mobilitätspass biete keine geeignete Grundlage für Gespräche, wie es Herr Dörflinger deutlich gemacht hat, nicht verstehen. Herr Minister, Sie können noch so häufig betonen, dass das nicht so schlimm und gar nicht so gemeint gewesen sei, es ändert nichts daran: Dieses Vorgehen ist für eine Koalition, finde ich, beispiellos. Deshalb frage ich Sie erstens: Gilt der Koalitionsvertrag zwischen Grünen und CDU noch und in welchen Teilen, und auf welche Ihrer vollmundigen Versprechen dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger noch verlassen? (Lachen des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE) Zweitens: Wie geht es mit dem Mobilitätsgesetz weiter? Wann bringt die Landesregierung einen Gesetzentwurf in den Landtag ein? Und drittens: Kommt der Mobilitätspass jetzt eigentlich noch, und welche Leistungen sollen mit ihm finanziert werden? Sollen die Landkreise damit ein Grundangebot der Mobilitätsgarantie bezahlen, so wie dies der Ministerpräsident sieht, oder soll der Mobilitätspass zusätzliche Angebote und Leistungen der Kommunen finanzieren? Wann erfahren die Aufgabenträger der Busverkehre im Land sowie die privaten und öffentlichen Busunternehmen endlich, wie Baden-Württemberg die Clean Vehicle Directive der Europäischen Union im Land umsetzen will? Vielen Dank. Ich freue mich auf die Antwort. (Beifall des Abg. Andreas Stoch SPD – Zuruf von der AfD: Da klatscht einer!)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Kollege Storz. – Das Wort zur Beantwortung erhält der Herr Verkehrsminister. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin tatsächlich überrascht über die Präsenz der CDU. (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf: Nicht-Präsenz! – Abg. Miguel Klauß AfD: Herr Dörflinger fehlt! – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Ich habe mir auch überlegt, was der Grund für den Vorstoß gewesen ist. Aber ich bin jetzt draufgekommen: Das war eine dialektische Wendung, um die Opposition frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess einzubinden (Vereinzelt Lachen – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/ DVP: Ja, wahrscheinlich! Das ist eine gute Argumen- tation!) und der SPD die Chance zu geben, sich zu beteiligen. Denn das Verfahren ist geregelt – (Abg. Andreas Stoch SPD: Ah!) riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 weil Sie auch gefragt haben, wie das alles läuft. Wir haben ja einen genauen Ablaufplan. Wenn ein Gesetz von einem Ressort gemacht wird, dann arbeitet das Ressort an einem Gesetzentwurf. Wir haben ungefähr ein Jahr an diesem Ressortentwurf gearbeitet. Ich war in diesem einen Jahr übrigens auch mit den Koalitionsfraktionen regelmäßig im Gespräch, auch mit dem Umfeld, mit Kommunalpolitikerinnen und -politikern, auch mit Verbänden. Daraus ist dann dieser Entwurf entstanden. Der Entwurf ist also nicht vom Himmel gefallen oder sozusagen nur von zwei grünen Beamten bürokratisch entwickelt worden, sondern es ist schon ein ziemlich gut abgesprochener und durchdachter Gesetzentwurf. (Abg. Andreas Stoch SPD: Weiß das die CDU? – La- chen des Abg. Nikolai Reith FDP/DVP) Jetzt sind wir in der Phase der Ressortabstimmung. Der Kollege Stoch weiß, was das ist, wie es geht. Da schickt ein Ministerium diesen Entwurf an alle anderen Ministerien. Dann haben die anderen Ministerien die Gelegenheit zu sagen: „Nein, da müsst ihr noch dies und jenes machen“, oder: „Das finden wir nicht so gut.“ Diese Phase hat jetzt gerade begonnen. Fair wie wir waren, haben wir, obwohl eigentlich so nicht vereinbart, auch schon die Koalitionsfraktionen informiert. Denn wir wollten ein gutes, faires Verhältnis zu den Fraktionen haben. Die Antwort haben Sie ja dann in den Zeitungen lesen können. (Abg. Andreas Stoch SPD: Deswegen fragen wir, wie es weitergeht!) Jetzt läuft die Ressortabstimmung, und wir hören, welche Punkte das sind. Denn außer einer pauschalen Ablehnung brauchen wir konkrete Kritikpunkte und konkrete Verbesserungsvorschläge. Denn am Ende soll ja etwas Gutes herauskommen. Dabei bleibt es auch. Weil Sie die Frage gestellt haben: Gilt der Koalitionsvertrag, ja oder nein? Selbstverständlich gilt er, sogar für fünf Jahre. (Zuruf von der SPD: „Sogar für fünf Jahre“!) Wir haben ihn so beschlossen. Ich werde auch darauf pochen, dass er gilt. Denn wir haben sowohl im Sondierungstext als auch im Koalitionsvertrag die Grundzüge des Landesmobilitätsgesetzes, des Landesmobilitätskonzepts klar vereinbart – nicht als pauschale Cloud, wo jeder sich etwas reindenken kann, sondern es ist ziemlich gut definiert. Deswegen habe ich, glaube ich, auch einen klaren Kurs, und ich halte am Koalitionsvertrag fest. (Abg. Jonas Weber SPD: Wenn nur einer daran fest- hält – –) Die dritte Stufe ist dann die Freigabe durch den Ministerrat im Kabinett zur öffentlichen Anhörung; das wäre dann die nächste Stufe. Dann kommt die Anhörung, dann kommt ein Beschluss des Ministerrats nach der Anhörung. Man nimmt die Anregungen auf. Dann erst beginnt das formale Gesetzgebungsverfahren im Parlament. Schließlich beschließt das Parlament – also auch Sie –, und am Ende wird das Gesetz im Gesetzblatt veröffentlicht. Aus Ihrer begeisterten Rede zu Beginn kann ich nur schließen, dass die SPD sehr daran interessiert ist, an diesem parla- (Minister Winfried Hermann) mentarischen Verfahren aktiv teilzunehmen, und am Ende vielleicht zustimmt. Vielen Dank. (Zuruf von den Grünen: Positiv!)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin Gericke.
Silke Gericke GRÜNE
Sehr geehrter Herr Verkehrsminister, erst einmal herzlichen Dank für die Klärung. Wir sind uns ja im Klaren, dass sich die Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsparteien ausgetauscht haben und auch am Geist des Koalitionsvertrags im Sinne eines guten Mobilitätsgesetzes festhalten. Allerdings stellen sich jetzt natürlich noch mehrere Fragen: Welche Rollen spielen die Ziele des Landesmobilitätsgesetzes bei der Beteiligung von Mobilitätsrätinnen und Mobilitätsräten zum Landeskonzept für Mobilität und Klima? Welche Resonanz gab es hieraus? Wie wirkt das jetzt in die weitere Gesetzgebung mit ein? Welche Maßnahmen zur Förderung des öffentlichen Personenverkehrs sieht das Gesetz noch mit vor? Grundsätzlich: Was sind langfristig die Ziele des Landesmobilitätsgesetzes? Vielleicht kann man das noch einmal aufzeigen. Danke. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Vielen Dank. – Das Mobilitätsgesetz ist in der bisherigen Struktur ja aufgeteilt. Es gibt einen allgemeinen, grundsätzlichen Teil, und es gibt einen besonderen Teil. Da ich damit gerechnet habe, dass Sie alles genau wissen wollen, habe ich auch eine Passage mitgebracht, wobei ich grundsätzlich sagen muss: Wir sind jetzt am Beginn des Verfahrens. Man kann also heute noch nicht sagen, was genau drinsteht; denn dann wäre ja das Verfahren sinnlos. Aber man kann natürlich die Grundzüge darstellen. Wir haben gerade das Ziel des Gesetzes ziemlich schön formuliert – da wird wahrscheinlich selbst die SPD entzückt sein –: Die Mobilität in Baden-Württemberg soll attraktiv, leistungsfähig und verlässlich, klimaschützend, klimaresilient, nachhaltig, barrierefrei, wirtschaftlich effizient, bezahlbar und sicher sein. (Lachen des Abg. Miguel Klauß AfD) Das ist das Zielbild, das u. a. auch in diesem Gesetz festgelegt wird. Sie sehen schon am Zielbild: Das ist ambitioniert, weil vieles von dem, was wünschenswert ist, heute eben nicht so ist. Deshalb ist es auch gut, dass man ein Gesetz macht, auf dessen Grundlage sich nicht nur die Landesregierung, sondern auch andere staatliche Behörden an diesem Zielbild orientieren. Ich zitiere weiter: Dies soll für gegenwärtige und zukünftige Generationen die Lebensqualität erhöhen, gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Aktivitäten ermöglichen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen einschließlich des globalen Klimas schützen. Das Land strebt dafür einen Wandel des Verkehrssystems und des Mobilitätsverhaltens an. eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Wer dagegen ist, möge die Hand heben, (Abg. Andreas Stoch SPD: Die CDU, aber die sind nicht da!) aber ich glaube, es ist ziemlich gut formuliert, was sozusagen das Ziel ist. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Ich überlege gerade noch!) – Herr Schweickert ist der Erste, der die Hand hebt. Wenn Ihnen noch ein liberaler Duktus fehlt, dann können Sie jetzt einen vorschlagen. Jedenfalls glaube ich, dass das im Sinne eines grundsätzlichen Zielbilds ziemlich eindeutig und auch ambitioniert ist. Dann gibt es weitere Punkte, z. B.: „Wie bringen wir den ÖPNV voran?“ Es ist u. a. natürlich klar ein Bekenntnis zum Ausbau des ÖPNV. Unsere fünf Ziele für die Verkehrswende kommen in abgewandelter Form übrigens darin vor: mehr öffentlicher Verkehr, mehr Fuß- und Radverkehr, weniger Autoverkehr, mehr klimaneutraler Transport und die klimaneutralen Antriebe bei den Pkws und den Lkws. Das sind die fünf Ziele, wie sie im Gesetz verankert werden. Teil 1 ist der grundsätzliche Teil, in welchem auch Definitionen enthalten sind, in welchem auch bestimmt wird, was der Regelungsbedarf ist, der durch die neue europäische Gesetzgebung, die Bundesgesetzgebung und die notwendige Landesgesetzgebung ausgelöst wird. Weiter gibt es den Spezialteil, in dem wir auf die verschiedenen Felder eingehen.
Daniel Born
Herr Kollege Storz.
Hans-Peter Storz SPD
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie wissen: Wir sind gar nicht so weit auseinander, was die Ziele angeht. Darum Augen auf bei der Wahl des Koalitionspartners; nächstes Mal vielleicht etwas anders machen. (Lachen der Abg. Dr. Erik Schweickert und Nikolai Reith FDP/DVP) Minister für Verkehr Winfried Hermann: Ich bin gespannt auf die gute Zusammenarbeit auf Bundesebene. (Vereinzelt Heiterkeit)
Hans-Peter Storz SPD
Zu Beginn des Verfahrens beginnen die Gespräche mit der Koalition; das haben Sie deutlich gemacht. Frage: Glauben Sie, dass dieses Gesetz in dieser Legislaturperiode noch kommt und noch umgesetzt wird? Die zweite Frage, die Sie mir vorhin auch nicht beantwortet haben: Unser Ministerpräsident hat gesagt, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Mobilitätsgarantie und dem Mobilitätspass besteht. Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags sagt deutlich, keinesfalls dürfe eine solche Nahverkehrsabgabe zur Finanzierung des ÖPNV-Grundangebots herangezogen werden. Wenn Sie sagen: „Wir haben eine Mobilitätsgarantie und wollen eine Verdopplung der Zahl der Fahrgäste“, dann wäre das ja das Grundangebot. Wie stellen Sie sich dazu? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Zur ersten Frage: Selbstverständlich wollen wir das noch in dieser Legislaturperiode durchbekommen, und zwar nicht erst am Ende der Periode, sondern mein Anspruch ist, dass wir das in diesem Jahr schaffen. Denn – das will ich schon auch einmal sagen – wir haben eigentlich nicht mehr viel Zeit, um das Klima zu schützen. (Lachen des Abg. Miguel Klauß AfD) Wir können nicht hundertmal diskutieren, sondern wir müssen endlich einmal entscheiden und machen. Das kann man aber zu uns allen sagen. Wir müssen uns am Riemen reißen und vorankommen. Jetzt zur Finanzierung – das ist jetzt auch schon eine ein- bis zweijährige Debatte –: Die kommunalen Landesverbände achten sehr darauf, dass sie nicht gezwungen werden, den Mobilitätspass zu machen. Es ist klar geregelt – es ist sogar im Koalitionsvertrag klar geregelt und natürlich auch im Gesetz, im besonderen Teil, so drin –, dass der Mobilitätspass ein wichtiger Baustein ist. Dieser Mobilitätspass bleibt eine Option, die die Kommunen ziehen können oder nicht. Die Kommunen haben die Möglichkeit, aus vier Varianten zu wählen: Entweder sie belasten die Arbeitgeber oder die Halter von Fahrzeugen, oder sie bitten die Einwohner zur Kasse, oder sie führen eine Art Maut ein, also eine Nutzerfinanzierung. Gleichzeitig ist festgelegt, dass das, was eingenommen wird, wieder an die Bürger zurückgegeben wird. Ich sage an alle, die meinen, es wäre eine Abkassiermethode: (Zuruf von der FDP/DVP: Ja!) Wir sind verpflichtet, das wieder als Rabatt am Ticket zurückzugeben. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Das heißt: Das gilt wirklich für die Bürger, für die Förderung des ÖPNV, und was übrig bleibt, wenn es nicht alle nutzen, muss in den ÖPNV gesteckt werden. Das ist das Konzept. Wir meinen, dass es ein gutes Angebot für die Kommunen ist, um ihre Finanzausstattung im Bereich des öffentlichen Verkehrs zu verbessern. Die Kommunen bestehen darauf, dass es eher sozusagen ein Add-on ist, also obendrauf gesetzt wird und auf keinen Fall in der Basisfinanzierung eine Rolle spielen wird. Ich habe ja öffentlich gesagt: Damit kann ich gut leben. Wir müssen jetzt noch definieren, was sozusagen die Grundausstattung ist. Da muss man schauen: Brauchen wir, das Land, mehr Mittel für die Grundausstattung? Übrigens müssen sich auch alle Kommunen fragen, ob sie schon jetzt genügend Geld aus Haushaltsmitteln für die Basisversorgung ausgeben. Denn – das wissen Sie auch – das Niveau des öffentlichen Verkehrs ist in den Landkreisen und in den Städten extrem unterschiedlich. Das hat nicht nur etwas mit der Größe zu tun, sondern schon auch mit den politischen Mehrheiten über längere Zeit, damit, ob eine Kommune bzw. ein Landkreis schon länger in den öffentlichen Verkehr investiert hat oder nicht. Aber das Niveau müssen wir noch definieren. Dann ist es eine zusätzliche Finanzierungsquelle. riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Weil ich ahne, was gleich die nächste Frage sein wird, sage ich ganz klar: Wir müssen vom Bund mehr Geld bekommen (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Ach!) in Sachen Regionalisierungsmittel. Wir, das Land, müssen im nächsten Doppelhaushalt noch eins drauflegen, damit wir unsere Verpflichtungen erfüllen können. Und die Kommunen und die Landkreise müssen verstehen, dass auch sie mehr tun müssen. Alle drei politischen Ebenen müssen mehr tun, wenn wir die Mobilitätsgarantie einlösen wollen. Ich stelle ja fest, dass immer mehr das Zielbild der Mobilitätsgarantie, von morgens bis abends mit öffentlichen Verkehrsmitteln mobil sein zu können, als richtiges Leitbild akzeptieren.
Daniel Born
Herr Kollege Katzenstein.
Hermann Katzenstein GRÜNE
Herr Minister, Sie haben vorhin die Ziele erwähnt, die im kommenden Gesetz drinstehen werden, u. a. das Ziel, mehr Fuß- und mehr Radverkehr zu erreichen. Wir Grünen sagen ja auch konkreter: Wir wollen, dass bis 2030 jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß, mit dem Rad oder dem Tretroller zurückgelegt wird. Was haben Sie denn vor in das Gesetz zu schreiben, um die selbstaktive Mobilität im Fuß- und Radverkehr noch weiter zu fördern und dieses Ziel zu erreichen? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Vielen Dank. – Ich habe es ja vorhin schon zitiert. Im Gesetz wird es wahrscheinlich nicht mit genauen Zahlen hinterlegt sein, sondern es wird eher heißen, dass es mehr Fuß- und Radverkehr geben soll. Wir sagen auch, wir wollen die Fahrradwege ausbauen, das Radnetz ausbauen, damit dies möglich ist, übrigens auch damit die Fußgänger genügend Platz haben. Es gibt eine Besonderheit, die wir im Gesetz verankern wollen – darüber haben wir ja auch schon öfter diskutiert –: Wir wollen Radkoordinatoren in diesem Gesetz verankern. In den kreisfreien Städten und in den Landkreisen soll es jeweils einen Koordinator bzw. eine Koordinatorin geben, der bzw. die für die Planung von Radwegen zuständig ist. Denn wir haben festgestellt: Unsere Vorstellung von einem netzorientierten Ausbau finden zwar alle gut, aber viele machen es nicht, weil sie niemanden haben, der es kann oder dafür zuständig ist. Deswegen haben wir jetzt begonnen, das zu fördern – erst auf Zeit, aber wir wollen es auf Dauer fördern, weil wir festgestellt haben: Dort, wo es diese Koordinatoren gibt, passiert etwas. Es ist oft nicht eine Frage des Geldes; denn wir haben eigentlich im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Mittel, um Radwegeförderung auf kommunaler Ebene zu betreiben. Aber wenn nicht geplant wird, können wir auch nichts fördern; dann gibt es nämlich keine Anträge. Das ist, glaube ich, eine der wichtigen Maßnahmen, um den Radverkehr nach vorn zu bringen.
Daniel Born
Herr Kollege Storz.
Hans-Peter Storz SPD
Sie haben das mit der Finanzierung vorhin angedeutet; danach wollte ich eigentlich gar nicht fragen. Aber ich muss schon deutlich machen: Die Kommunen geben jetzt ordentlich Geld. Bei der Finanzierung des 365-€-Tickets etc. sind die Kommunen ja dabei. Die Kommunen greifen also schon ordentlich in die Tasche, auch wenn ich an die Vorfinanzierung der Elektrifizierungsmaßnahmen (Hans-Peter Storz) denke – Bodenseegürtelbahn usw. –; da nehmen die Kommunen ordentlich Geld in die Hand. Aber da brauchen wir einfach auch wirklich mehr vom Land. Natürlich – da gebe ich Ihnen völlig recht –: Alle Ebenen müssen mehr geben. Das ist sicher wichtig. Aber ich habe noch eine Frage. Schauen wir nach Wien, das ja auch ein bisschen Vorbild für den öffentlichen Nahverkehr ist: Dort war zur Finanzierung die Arbeitgeberabgabe das Modell für alles, sage ich einmal. Das wird hier bei uns nicht mehr groß diskutiert. Sie haben die Möglichkeiten für die Kommunen deutlich gemacht. Können Sie mir erklären, wie man verhindert, dass da bei uns in Baden-Württemberg wirklich ein großer Flickenteppich zustande kommt? Wie bringt man das zusammen, wenn eben die eine Kommune sagt: „Ja, wir machen das für die Autofahrer“ und eine andere sagt: „Wir machen das irgendwie für alle“, und dann spielen auch die Landkreise noch irgendwie mit? Warum hat man bei uns nicht von Anfang an gesagt: Wir machen das ähnlich wie Wien und fordern einfach eine Arbeitgeberabgabe? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Gut, die Antwort ist einfach: Baden-Württemberg ist nicht Wien. (Lachen bei Abgeordneten der SPD – Heiterkeit des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE) Baden-Württemberg ist deutlich größer, deutlich unterschiedlicher. Die politische Zusammensetzung der Gremien ist sehr unterschiedlich; die Situation vor Ort ist unterschiedlich. In den Koalitionsverhandlungen haben wir ja darüber gesprochen: Machen wir das verpflichtend für alle? Dann hätten wir ein einheitliches System, eine einheitliche Lösung gehabt. Wir hatten dann noch die Variante: Wir machen es verpflichtend, aber wir geben die Wahlfreiheit. Am Ende haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir es als Angebot vorsehen. Damit ist klar: Es gibt einen Flickenteppich. Denn natürlich wird es Kommunen geben, die sagen: „Das brauchen wir nicht, das wollen wir nicht.“ Andere sagen: „Wir brauchen das, wir wollen das.“ Es ist schon jetzt erkennbar, dass manche Kommunen eine Absage getätigt und gesagt haben: „Wir auf keinen Fall.“ Andere haben gesagt: „Wir finden, das ist ein interessantes Instrument.“ Am Ende wird das in den Gemeinderäten, in den Kreistagen entschieden werden, und zwar nach Mehrheiten. Da bin ich einmal gespannt, wie sich Sozialdemokraten einbringen – ich hoffe, positiv; denn wir brauchen natürlich Mehrheiten, um das zu etablieren. (Zuruf des Abg. Martin Rivoir SPD) Ich sage noch einmal ganz deutlich: Es ist ein Angebot. Man muss es nicht annehmen. Aber wenn man das nicht macht, hat man auch keine Chance, zusätzlich Geld zu generieren. Übrigens, den Vorschlag mit den Arbeitgebern – das kann ich Ihnen ja verraten – hat u. a. der sozialdemokratische Oberbürgermeister von Karlsruhe als Idee eingebracht. Wir haben das aufgenommen; das war ursprünglich nicht enthalten. Wir finden das gut, denn in Frankreich funktioniert ja die ganze Finanzierung über eine solche Arbeitgeberabgabe. eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Die ganzen Straßenbahnen in Frankreich, die in den letzten 20 Jahren neu aufgebaut wurden, sind über diese Abgabe finanziert worden, und kein Arbeitgeber hat sich beschwert, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) weil sie gemerkt haben: Das ist ja ein gutes Angebot für die Mitarbeiter, damit sie stressfrei zur Arbeit kommen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Nicht immer, aber meis- tens!)
Daniel Born
Herr Kollege Dr. Schweickert. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) – Bitte, Herr Abg. Klauß? (Abg. Miguel Klauß AfD: Ich war vor ihm!) – Ja. Es geht aber nach der Stärke der Fraktion, und die AfD ist nicht so stark wie die FDP/DVP-Fraktion im Parlament. Insofern ist das korrekt.
Dr. Erik Schweickert FDP
Herr Minister, die Debatte ist jetzt ein bisschen einseitig, und die CDU war bisher ja auch nicht vertreten. Aber wenn ich die Äußerungen des Kollegen Dörflinger zur Mobilitätsgarantie richtig interpretiert habe, ging es da um einen Realitätscheck. Wenn ich den Realitätscheck bei mir im Wahlkreis mache, dann frage ich mich schon, wie denn so eine Mobilitätsgarantie umgesetzt werden soll, ohne dass ich einen Haufen Geld verbrenne. Ihre Äußerung gerade eben, nach dem Motto „Arbeitgeberabgabe“: Sind Sie nicht auch der Meinung, Herr Minister, dass die Arbeitgeber in Baden-Württemberg im Moment genug belastet sind? (Zuruf von der AfD) Minister für Verkehr Winfried Hermann: Zuerst einmal: Wenn Geld verbrannt würde, würde das ja nur dann verbrannt werden können, wenn es in Gemeinderäten Mehrheiten für Verbrenner gibt. Bekanntermaßen nimmt jedoch die Zustimmung zum Verbrenner ab; so auch in diesem Fall. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass es Mehrheiten in Gemeinderäten gibt, die beschließen, Geld zum Fenster herauszuhauen. Die wissen doch alle, dass es knapp ist mit dem Geld, und sie werden das nur machen, wenn sie Mittel brauchen. Jetzt steckt hinter der Frage natürlich die Idee, dass wir – Hauptsache, die Garantie ist da – leere Omnibusse durch die Gegend fahren lassen. Genau das werden wir nicht machen, sondern die Idee der Mobilitätsgarantie ist ja, dass wir erst einmal ein Grundangebot schaffen, nämlich einen Stundentakt im ganzen Land, und dass wir dann – je nachdem, ob ländliche Räume oder Ballungsräume – eine stärkere oder eine geringere Verdichtung haben. (Minister Winfried Hermann) Es ist auch nicht vorgesehen – das betone ich immer wieder –: Wir werden nicht nachts leere Omnibusse durch kleine Dörfer fahren lassen, wo alle schon zu Hause sind, sondern es gibt da das Konzept des bedarfsorientierten Verkehrs oder On-Demand-Verkehrs, wie das inzwischen international heißt. Das heißt, man hat, wenn man abends ins Kino, in die Stadt geht und wieder nach Hause will, das Recht und die Chance, ein öffentliches Verkehrsmittel – das kann ein Kleinbus oder ein Taxi sein – im ÖPNV-Tarif zu bestellen. Wenn niemand vom Kino heim will, wird auch nichts fahren. Da wird auch kein Geld verbrannt.
Daniel Born
Herr Kollege Klauß.
Miguel Klauß AfD
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben gesagt, wir hätten nicht mehr so viel Zeit, das Klima zu retten. Jetzt wollte ich Sie fragen: Wie lange haben wir in Baden-Württemberg noch Zeit, das Weltklima zu retten? Ist es mit Indien, den USA und China eigentlich abgesprochen? (Zurufe) Minister für Verkehr Winfried Hermann: Ich bin jeden Tag mit den großen Mächten der Welt direkt telefonisch verbunden, um zu klären, wie es weitergeht. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Echt?) In der Regel hören sie auf mich; aber sie setzen es leider noch nicht um. Ihre Frage kommt in diesem Punkt ja immer. Es ist völlig klar, dass wir in Baden-Württemberg die Welt nicht allein retten. Aber es ist ziemlich ungeschickt und nicht sehr gut, wenn man immer auf andere zeigt und selbst nichts tut. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD –
Michael Joukov GRÜNE
Sehr richtig!) Sie haben mir die Frage gestellt, um eine Lektion zu bekommen. Die kriegen Sie jetzt. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Sie müssen sich einmal den Ausstoß von CO für das Leben in verschiedenen Ländern und auf verschiedenen Kontinenten anschauen. Dann stellen Sie einfach fest, dass in afrikanischen Ländern pro Person 1 t oder maximal 2 t CO im Jahr im Durchschnitt ausgestoßen werden. (Abg. Miguel Klauß AfD: Und wenn sie nach Deutsch- land flüchten? – Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Wie lange heizen die denn? – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Die heizen jedenfalls nicht so auf wie Sie!) In Deutschland sind wir bei 9 bis 10 t CO . (Unruhe)
Daniel Born
Das Wort hat der Herr Minister. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Das Grundelement einer Fragestunde ist, dass man eine Frage stellt und zuhört – und nicht dazwischenruft. riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 In Indien sind es vielleicht maximal 2 t CO , in China vielleicht 8 t CO . Wir liegen weit darüber. Die USA liegen weit darüber. Kanada liegt weit darüber. Australien liegt weit darüber. Das heißt, die hoch entwickelten Länder haben über viele Jahrzehnte viel CO in die Luft gestoßen und damit viel Wohlstand erzeugt – das ist sozusagen die Kehrseite des Wohlstands. Deswegen sagen die Länder des Südens – selbst China –: Ihr könnt nicht erwarten, dass wir zugunsten von euch rechtzeitig verzichten, und ihr macht weiter wie bisher. Deswegen wird sich auf der Welt nichts ändern, wenn wir, die wir die Technologie, den Wohlstand und das Wissen haben, uns nicht ändern. Wir können uns ändern. Wir können es sogar so machen, dass es am Ende unserem Wohlstand guttut, dass wir sogar eine bessere Lebensqualität haben als vorher. (Beifall bei den Grünen und der SPD)
Daniel Born
Frau Kollegin Achterberg.
Gudula Achterberg GRÜNE
Herr Minister, ich möchte noch einen anderen Aspekt in die Debatte über das Landesmobilitätsgesetz einbringen, und zwar die Verkehrssicherheit. Wir haben uns auf die Fahne geschrieben, dass wir Vision Zero vorantreiben wollen, also die Zahl der Verkehrstoten in Baden-Württemberg gen null bringen wollen. Meine Frage ist: Wie kann das Landesmobilitätsgesetz dazu beitragen, die Verkehrssicherheit hier bei uns im Land zu verbessern? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Auch Vision Zero ist im Koalitionsvertrag verankert. Es ist ein wichtiges Prinzip: Ziel sind möglichst wenige Unfälle, möglichst wenige Verkehrstote. Wir schreiben in das Gesetz hinein, dass es die Orientierung der Politik ist – übrigens bezogen auf die Gestaltung der Infrastruktur –, aber auch – das wird ein Kapitel – darauf bezogen, Daten zu nutzen. Die vielen Daten, die wir haben, sollen also so genutzt werden, dass wir sozusagen in die Autos hinein eine Warnung geben können – das ist ein Großprojekt –, dass wir z. B. Ampeln steuern können und Dinge dieser Art. Das soll dadurch geschaffen werden, dass wir regeln, wie man Daten sammelt, wie man sie zusammenbringt und wie wir sie dann effizient und sicherheitsorientiert für die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer verwenden.
Daniel Born
Herr Kollege Dörflinger.
Thomas Dörflinger CDU
Vielen Dank. – Herr Minister, wir haben schon einige Punkte gehört, die in das Landesmobilitätsgesetz aufgenommen werden sollen. Das Staatsministerium ist gerade daran, das Thema Bürokratie zu bearbeiten: möglichst wenig Bürokratie. Jetzt stehen wir vor einem neuen Gesetzentwurf. Meine Frage ist: Sind Sie auch der Meinung, dass dieses Gesetz möglichst schlank mit möglichst wenig Bürokratie und damit mit möglichst wenig Belastung umgesetzt werden soll? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Selbstverständlich machen wir keine neuen Gesetze, die bürokratisch sind. Übrigens ist der Entwurf bereits mit dem Normenkontrollrat besprochen worden. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Der ist doch gar nicht mehr da!) (Minister Winfried Hermann) Die haben uns eigentlich grünes Licht gegeben und gesagt, dass es eigentlich richtig ist, dass es sich um die richtige Orientierung handelt in Bezug darauf, wie wir es machen. Daher hat mich Ihre Kritik doch sehr verwundert.
Daniel Born
Herr Kollege Weber.
Jonas Weber SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, das war jetzt auch ein interessanter Schlagabtausch, der gerade wenige Sekunden vorher stattgefunden hat, weil die CDU, Ihr Koalitionspartner, erklärt hat, dass der Gesetzentwurf keine Beratungsgrundlage sei. (Zuruf) Die Frage, die sich daran anschließt – Sie sind jetzt seit über einem Jahrzehnt Verkehrsminister –: Hatten Sie eine solche Situation schon, und nehmen Sie den Entwurf jetzt gänzlich zurück, wenn es keine Beratungsgrundlage ist? Oder erwarten wir ein Machtwort des Ministerpräsidenten in dieser Frage? Denn das ist – zumindest in der Wahrnehmung meiner Kollegen und mir – schon sehr ungewöhnlich, dass der Koalitionspartner Ihnen öffentlich erklärt, dass es keine Beratungsgrundlage sei. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Stimmt. Letzteres ist sehr ungewöhnlich. (Vereinzelt Heiterkeit) Zu Ihrer Frage, ob der Ministerpräsident ein Machtwort spricht: Das muss er nicht sprechen, weil sich die Koalitionsspitzen in dieser Woche getroffen haben und sich darauf verständigt haben, dass dieser Gesetzentwurf seinen ganz normalen Gang geht – so, wie geplant, wie vereinbart und wie verabredet in der Koalition. Insofern ist auch die andere Frage schon beantwortet. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
Daniel Born
Herr Kollege Joukov.
Michael Joukov GRÜNE
Herr Minister, gab es schon ein erstes Echo von den Mobilitätsräten? Wenn ja, welches? Noch eine Frage: Was haben Sie für Menschen mit Behinderungen geplant? Und als Grenzabgeordneter: Wird es für grenzüberschreitende Verkehrsverbünde Sonderregelungen geben? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Zur letzten Frage: Grenzüberschreitende Verkehrsregelungen sind eher Teil des Landesmobilitätskonzepts. Im Gesetz werden nicht alle Details geregelt, aber klar ist, dass wir so etwas mit berücksichtigen. Grundsätzlich: Für Menschen mit Behinderungen gibt es Regelungen und auch ein eigenes Kapitel. Wir werden zukünftig also verpflichtet sein, dies konsequent zu verfolgen sowie die Verkehrsmittel, die Stationen usw. so zu entwickeln, dass sie für Menschen mit Behinderungen tatsächlich keine Barrieren mehr darstellen. Das gilt übrigens auch für das Angebot an sich im Sinne von Hören und Sehen. Es ist wichtig, dass man auch die Informationen irgendwie barrierefrei organisiert. eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Mobilitätsräte! Echo aus den Mobilitätsräten!) – Zu den Mobilitätsräten: Wir haben diese früh eingebunden, und die finden es ziemlich gut, was wir da machen. Man muss ja sagen: Wir haben da nicht irgendwie unsere Freunde gesucht, sondern wir haben versucht, die Gesellschaft im Spektrum abzubilden – Jung und Alt, ländlicher Raum und städtischer Raum sowie unterschiedliche Parteipräferenzen. Daraus ergaben sich die Ratschläge und die Beteiligung. Der Rat ist nur ein Beteiligungselement. Es gibt noch weitere Beteiligungselemente. Die werden wir auch weiter mit einbinden. Die halten es auch für notwendig, dass wir jetzt endlich eine klare gesetzliche Grundlage bekommen. Aber allein ein Gesetz wird nicht reichen. Wir brauchen natürlich auch ein strategisches Konzept. Das ist das Landesmobilitätskonzept, das im Kabinett übrigens schon verabschiedet wurde, und zwar einstimmig. Dieses definiert den strategischen Rahmen und die inhaltlichen Punkte, die wir mit dem Gesetz auch nicht überschreiten. Insofern ist das, glaube ich, mit der Koalition ganz gut abgesprochen.
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Minister. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zum zweiten angemeldeten Thema. Dieses wurde von der Fraktion GRÜ-NE angemeldet. (Minister Winfried Hermann: Vielen Dank!) – Ich danke Ihnen, Herr Minister. Es geht um das Thema A t o m a u s s t i e g Ich darf dem Kollegen Herkens das Wort erteilen.
Niklas Nüssle GRÜNE
Nein, Herkens ist der andere. Nüssle ist hier. (Heiterkeit)
Daniel Born
Entschuldigen Sie.
Niklas Nüssle GRÜNE
Kein Problem. Mal sehen, was ich mir jetzt wieder in der Fraktion anhören darf. (Heiterkeit) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Atomkraftwerke in Deutschland gehen aus, die Aufgaben in der Energiepolitik aber unvermindert weiter. Dies betrifft selbstverständlich zuvorderst den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien sowie den verstärken Einsatz für Klimaschutz, Mobilitäts- und Energiewende. Mit dem Atomausstieg vom letzten Sonntag endet der Einsatz dieser Hochrisikotechnologie in Deutschland. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Das ist gut, richtig und wichtig. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Gabriele Rol- land SPD) (Niklas Nüssle) Mit der Trennung des Generators von Block II in Neckarwestheim vom Stromnetz am Samstag um 23:59 Uhr reiht sich auch dieser Meiler nun in die Riege der stillgelegten Atomkraftwerke im Land ein. Bereits am 4. April wurde für Neckarwestheim II durch das Landesumweltministerium die erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erteilt. Damit kann der Rückbau dieses Kraftwerks nun zeitnah beginnen. Trotzdem wird uns neben der komplexen Endlagersuche gerade das Thema „Rückbau der Atomkraftwerke“ noch viele Jahre beschäftigen und viele Fragen aufwerfen, z. B. ganz grundsätzlich erstens: Welche Schritte sind beim Abbau zunächst vorgesehen, und wie lange wird dieser voraussichtlich dauern? Damit hängt natürlich zweitens auch zusammen: Wann ist beim Abbau der Point of no Return erreicht, ab dem eine etwaige Weiternutzung technisch nicht mehr möglich ist? Die Frage nach dem Point of no Return hat gerade in den letzten Wochen selbst einige Fragen aufgeworfen, z. B. drittens: Wie steht die Landesregierung zur Forderung, den Rückbau der Anlagen zu stoppen und stattdessen den Weiterbetrieb zu forcieren? Wie wird in diesem Zusammenhang die Beschaffung neuer Brennstäbe eingeschätzt? Oder auch viertens: Wie steht die Landesregierung zu den Forderungen, die verbleibenden Atomkraftwerke als Energiereserve bereitzuhalten? Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen also: Die Atomkraftwerke gehen aus, die Aufgaben aber weiter, vorerst auch rund um die stillgelegten Atomkraftwerke. Die Menschen in der Region des nun stillgelegten Blocks II in Neckarwestheim, aber auch im ganzen Land wünschen sich sachliche und fachliche Antworten auf diese Fragen der Zukunft und keine rückwärtsgewandte Polemik, wie sie von so manchen hier in diesem Haus, aber auch von nicht näher genannten Ministerpräsidenten aus Nachbarbundesländern vorgebracht werden. (Vereinzelt Heiterkeit) Vielen Dank. (Abg. Thomas Blenke CDU: Donnernder Applaus!)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Kollege Nüssle – auch für die Großzügigkeit am Anfang. Ich darf das Wort Herrn Staatssekretär Dr. Baumann erteilen.
Dr. Andre Baumann
Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Herr Nüssle, vielen Dank für die Fragen, die auch aktuell gestellt werden und die ich gern beantworte. Lassen Sie mich noch einmal in das Jahr 2011 zurückgehen. Im Juni 2011 gab es eine sehr wichtige Abstimmung im Deutschen Bundestag. Kurz nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima hat eine sehr große Mehrheit – ein parteipolitischer Konsens bis auf die Fraktion Die Linke – im Deutschen Bundestag eine der schwierigsten Fragen in Deutschland beantwortet, nämlich die Frage nach der Nutzung der Kernenergie. Obwohl das von verschiedenen Seiten eine identitätsstiftende Frage ist – auf der einen Seite schaue ich mal in Richtung meiner Fraktion, da ist der Bereich der Atomgegnerschaft identitätsstiftend, aber auch andere Bereiche sind betroffen –, riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 hat man sich darauf geeinigt, aus der Kernenergie auszusteigen. Im Zuge dessen hat man sich auch gemeinsam – das ist der große Konsens, den es damals gegeben hat – in Richtung Endlagersuche auf den Weg gemacht, was wichtig ist, weil das in Deutschland die schwerste Standortsuche aller Zeiten sein wird. Denn man muss ein nationales Endlager suchen und finden, das die hoch radioaktiven Abfälle für eine Million Jahre sicher umfasst. Jetzt zu Ihren Fragen: Ich versuche, diese Fragen sehr emotionslos, sehr sachlich zu beantworten und auch ein Gegengewicht zu mancher emotionalen Debatte in den vergangenen Tagen und Wochen zu setzen. Die Frage war, welche Schritte beim Abbau zunächst vorgesehen sind und wie lange der Abbau dauern wird. Der Betreiber des Kernkraftwerks Neckarwestheim II hat, wie Sie schon dargestellt haben, am 15. März den Block II vom Netz getrennt und anschließend abgefahren. Das ist nichts Ungewöhnliches. Man hat diesen Block regelmäßig abgefahren. Das ist eine eingeübte Abfahrprozedur. Dafür gibt es ein festgelegtes Betriebsreglement des Leistungsbetriebs. Es konnten aber im Vergleich zu früheren Abschaltvorgängen manche Prüfungen entfallen, weil sicher war, dass kein Wiederanfahren mehr durchgeführt wird. Im Anschluss an das Abfahren wird der Reaktorkern ins Brennelementelagerbecken entladen. Nach augenblicklicher Planung ist dieser Vorgang am 25. April beendet. Nach erfolgter Kernausladung wird durch das Setzen des sogenannten Dichtschutzes das Brennelementelagerbecken vom Reaktorraum abgetrennt. Das ist zentral wichtig, damit man auch Maßnahmen mit Personal ergreifen kann, damit man dann auch weitere Maßnahmen durchführen kann. Anschließend wird die EnKK, die Betreiberin, die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung des Umweltministeriums in Anspruch nehmen. Das ist für die erste Maiwoche geplant. Vor dem Abbau der Rohrleitungen und Behälter des Primärkreislaufs wird eine sogenannte Primärkreisdekontamination durchgeführt. Dabei wird das Wasser des Primärkreislaufs – es gibt einen Primärkreislauf und einen Sekundärkreislauf – unter Zugabe einer Säure dekontaminiert, damit die Innenoberflächen der Rohrleitungen weniger radioaktive Kontaminationen enthalten, sodass das Personal, wenn es später den Rückbau vornimmt, weniger Strahlung abbekommt. Denn es ist zentral wichtig, dass das Personal beim Rückbau vor Strahlung geschützt wird. Die Durchführung der Primärkreisdekontamination ist für Juli und August geplant. Die einzelnen Abbaumaßnahmen werden im Detail geplant und beantragt und nach Prüfung und Freigabe durch das Umweltministerium durchgeführt. Insgesamt dauert der Abbau nach derzeitiger Planung der EnKK zehn bis 15 Jahre, also eine sehr lange Zeit. Man hat gerade die Anfangszeit sehr genau geplant, weil es nur wenige Unternehmen gibt, die den Abbau vornehmen. Deswegen war es nicht ganz trivial, den Abbau um wenige Monate zu verschieben. Daher sind wir gut beraten, diese ersten Schritte auch zeitnah durchzuführen. Die zweite Frage schließt sich daran an: Wann ist beim Abbau der Point of no Return erreicht, ab dem eine Nutzung nicht mehr möglich ist? (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) Darauf will ich zu zwei Bereichen antworten. Rein rechtlich ist jetzt aus zwei Gründen der Point of no Return überschritten. Es gibt rechtliche Gründe, die einen Weiterbetrieb verhindern. Das ist zum einen die am 15. April erloschene Berechtigung zum Leistungsbetrieb, und zum anderen sind mit der Inanspruchnahme der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung wichtige Inhalte der Betriebsgenehmigung abgelöst und ist die endgültige und dauerhafte Betriebseinstellung besiegelt. Das Umweltministerium hat die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung am 4. April erteilt. Die EnKK – ich habe es dargestellt – wird voraussichtlich Anfang Mai die Inanspruchnahme der Genehmigung mitteilen. Jetzt kann man den hypothetischen Fall einmal durchspielen, wenn man die rechtlichen Punkte einmal weglässt, ob das Atomkraftwerk noch weiterbetrieben oder neu betrieben werden könnte. Das wäre dann eine Frage des Aufwands, der Kosten und der benötigten Zeit, die man aufbringen müsste, um etwas Abgebautes, Zurückgebautes wieder einzubauen. Das wäre technisch durchaus möglich, aber eben aufwendig und sehr, sehr teuer. Man müsste dann auch die Brennelemente bestellen, man müsste das Personal zur Verfügung stellen. Hier bin ich sehr dankbar, dass die EnKK, weil es seit Jahren klar war, wann das Atomkraftwerk abgeschaltet wird, keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen hat. Man hat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in großem Einvernehmen das Personal auf den Abbaubetrieb vorbereitet, dem Abbau zugeführt und nutzt die Erfahrungen der alten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wirklich jede Rohrleitung kennen und schon am Geräusch der Rohrleitungen, wenn man mit dem Schraubenschlüssel draufschlägt, wissen, ob irgendetwas nicht in Ordnung ist. Die sind weiterhin da. Wenn man neue Leute einsetzen wollte, die das Atomkraftwerk nicht kennen, wäre das nicht nur teuer, sondern – so muss ich sagen – es wäre auch schwierig, wenn man dafür nicht erfahrene Leute heranziehen würde. Also man hätte auch gar nicht das Personal, um einen Weiterbetrieb überhaupt durchzuführen. Insofern ist das auch technisch und personalwirtschaftlich sehr schwierig. Aber auch aus ökonomischen Gründen ist die Frage schon beantwortet. Es macht ökonomisch keinen Sinn mehr, ein Atomkraftwerk weiter zu betreiben, weil die Stromgestehungskosten von Wind und Sonne deutlich geringer sind. (Lachen bei der AfD) – Ja, sehr geehrte Abgeordnete der AfD, man kann generell gegen den Abbau anschreien, aber gegen die Zahlen nicht. (Abg. Emil Sänze AfD: Die Zahlen sprechen für sich! – Weitere Zurufe von der AfD) Die Stromgestehungskosten sind auch bei Atomkraftwerken der neuen Generation, wie sie in anderen Ländern gebaut und in Betrieb genommen werden, deutlich größer, als es bei Wind und Fotovoltaik der Fall ist. Deswegen gibt es auch vonseiten der Industrie keine wirtschaftlichen Gründe, die Atomkraftwerke weiter zu betreiben. Also, auch ökonomisch ist der eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Point of no Return erreicht, weil wir endlich eine Alternative zur Kernenergie haben. Diese heißt: erneuerbare Energien. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen)
Daniel Born
Herr Staatssekretär, ich weise darauf hin, dass es noch weitere Fragen gibt.
Dr. Andre Baumann
Okay, dann mache ich jetzt schneller. – Die dritte Frage war: Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, den Rückbau der Anlagen zu stoppen und stattdessen einen Weiterbetrieb zu forcieren? Wie wird dies im Zusammenhang mit der Beschaffung neuer Brennstäbe eingeschätzt? Ich habe es gesagt: Hier stehen rechtliche Gründe entgegen. Man kann viel fordern, aber das ist einfach nicht möglich; das hat in der Regierungspressekonferenz auch der Herr Ministerpräsident sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Selbst wenn man anders entschiede: Man müsste zunächst neue Brennelemente bestellen, die in Russland produziert werden; das würde ungefähr 18 Monate dauern, und in dieser Zeit wäre die Wiederaufnahme des Betriebs nicht möglich. Diese Forderung ist also wenig seriös mit Blick auf die Durchführung. Zur vierten Frage, nämlich ob wir die Atomkraftwerke als Energiereserve bereithalten sollten: Im letzten Winter hat man das in pragmatischer Weise so durchgeführt. Es gab viele Debatten; man hat es gemacht. Im nächsten Winter aber stehen Flüssiggasterminals zur Verfügung, die Steinkohlekraftwerke können in Reserve gehalten werden und sind mit Kohle versorgt. Die Zahl der ausgefallenen französischen Kernkraftwerke nimmt zum Glück ab. (Zurufe von der AfD) Wir haben ja im letzten Jahr die kuriose Situation gehabt – – (Lebhafte Unruhe bei der AfD)
Daniel Born
Das Wort hat jetzt der Herr Staatssekretär, und dann gibt es die Möglichkeit für weitere Fragen.
Dr. Andre Baumann
Wir haben, da dort viele Atomkraftwerke vom Netz gehen mussten – diese sind inzwischen überprüft worden –, Strom nach Frankreich exportiert, gehen nun aber davon aus, dass die Situation der Stromversorgung im nächsten Winter zwar nicht einfach sein wird, aber nicht so angespannt wie im letzten Winter. Also stellt sich auch diese Frage nicht.
Daniel Born
Herr Kollege Dr. Hellstern.
Dr. Uwe Hellstern AfD
Herr Präsident! Herr Staatssekretär, ich habe jetzt mehrfach gehört, wie riskant das Ganze sei und dass man dies sofort hätte beenden müssen. Ihr eigener Bundesminister aber sagt, in der Ukraine, unter Raketenbeschuss, seien die Atomkraftwerke nicht so riskant wie bei uns. – Diese Kraftwerke sind übrigens noch dazu älteren Baudatums. – Wäre es im Hinblick auf diese Situation nicht angebracht gewesen, sich noch einmal zu überlegen, ob die relativ neuen, bei uns, also im Friedensgebiet, befindlichen Kraftwerke nicht als Reserve gehalten werden sollten? (Dr. Uwe Hellstern) Ich meine, der schnelle Rückbau – – Sie haben von zehn bis 15 Jahren gesprochen; da kommt es doch auf ein Jahr nicht an. Es wäre daher doch vernünftig gewesen, diesen Rückbau eventuell um ein, zwei Jahre zu verschieben, bis man weiß, ob es anderweitig wirklich klappt. Nichts anderes hatten wir am 8. März hier zur Abstimmung gestellt. Ich appelliere jetzt an alle Parteien, sich noch einmal zu überlegen, ob wir tatsächlich in dieser Geschwindigkeit rückbauen müssen, bevor wir wissen, ob es mit den anderen Energieformen tatsächlich funktioniert.
Daniel Born
Die Frage ist jetzt, meine ich, gestellt worden. Sie ist angekommen.
Dr. Uwe Hellstern AfD
Das war die erste Frage. Ich habe noch eine zweite Frage.
Daniel Born
Dann bitte.
Dr. Uwe Hellstern AfD
Der Grundversorger im Land hat angekündigt, dass er auch den Kohleausstieg fristgerecht vornehmen und die jetzt noch mit Kohle betriebenen Kraftwerke rasch auf Gas umrüsten will. Das wird dann zu der Situation führen, dass wir, da der Netzausbau noch nicht so weit ist, wie er sein sollte, faktisch auf Gaskraftwerke angewiesen sind – in Zeiten von Dunkelflaute. Ist es nicht hoch riskant, sich erneut auf einen einzigen Energieträger festzulegen, nachdem wir im letzten Jahr doch die Erfahrungen mit dem russischen Gas – Stichwort Ukraine – gemacht haben, und uns jetzt erneut in kurzer Zeit auf einen einzigen Energieträger für die Stromerzeugung umzustellen? Das ist doch hoch riskant, was Sie da machen.
Daniel Born
Ihre beiden Fragen sind angekommen.
Dr. Andre Baumann
Die Fragen sind angekommen. – Die erste Frage hat zwei Elemente. Herr Minister Habeck hat mit Blick auf die Ukraine gesagt: Das ist eine nationale Entscheidung der Ukraine. In Deutschland hat der Deutsche Bundestag mit sehr großer Mehrheit die Entscheidung getroffen, aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie kontrolliert auszusteigen. Nun möchte ich auf den zweiten Teil der ersten Frage eingehen: Wenn man die Atomkraftwerke – hypothetisch – weiterlaufen lassen würde und dazu neue Brennelemente bestellte – – (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Nicht abbauen!) – Oder sie nicht abbaut; nicht abzubauen macht ja nur dann Sinn, wenn man irgendwann dann die Möglichkeit hat, diese weiterzubetreiben. Dann müsste man aber neue Brennelemente haben, man hätte auch neuen Atommüll. Und das würde implizieren, dass der Konsens, den man – bei allen Schwierigkeiten – dann doch insgesamt über die Parteien des demokratischen Verfassungsbogens hinweg hat, was die Standortfrage, was die schwierigste Standortsuche in Deutschland aller Zeiten angeht – – Wir hätten neue Atommüllmengen. Man könnte das ganze Verfahren wieder von vorn beginnen. Und das wäre schwieriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 rig; der Ausstieg wurde nämlich beschlossen, und im Zuge dessen haben dieselben Bundestagsabgeordneten auch das Standortauswahlgesetz sowie weitere rechtliche Regelungen auf den Weg gebracht. Dieser Konsens in Bundestag und Bundesrat würde infrage gestellt werden. Ich schaue den stellvertretenden Herrn CdS an. Da hat sich Herr Ministerpräsident Kretschmann mit seiner Aussage „Geologie vor Geografie“ auch entscheidend eingebracht im Deutschen Bundesrat. Es wäre wirklich fatal, wenn man das Fass noch einmal aufmachte. Aber ich habe es vorhin gesagt: Es gibt rechtliche Gründe, die dagegen sprechen, dann eben nicht abzubauen. Man ist dazu verpflichtet, den Rückbau sofort vorzunehmen. (Abg. Miguel Klauß AfD: Sofort! Ja, genau!) Jetzt zur zweiten Frage: Kohleausstieg. Die EnBW hat mitgeteilt, dass man eben nicht nur aus der Atomenergie aussteigt – das ist jetzt zum 15. April erfolgt –, sondern aus klimaschutzpolitischen Gründen auch aus der Kohle, wobei man auch Reservekraftwerke bzw. Gaskraftwerke aufbaut, die insbesondere dann anspringen, wenn nicht genug Wind- und Sonnenstrom im Netz verfügbar ist. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Zu 80 % der Zeit!) – Eben nicht zu 80 % der Zeit. Sie haben die Debatten eben auch verkürzt dargestellt. Wir müssen natürlich die Netze ausbauen, die Übertragungsnetze, die Verteilnetze. Wir müssen auch im übertragenen Sinn Gas geben beim Ausbau der Windenergie und der Sonnenenergie. Aber wir brauchen auch für die Zeiten, in denen nicht genug Wind weht und nicht genug die Sonne scheint, die flexibel fahrbaren Gaskraftwerke, die innerhalb von wenigen Sekunden anspringen und dann auch volle Leistung bringen. Das machen Gaskraftwerke. Kohlekraftwerke sind dafür wenig geeignet, weil das Anfahren deutlich länger dauert. Kernkraftwerke nutzen dafür noch weniger, weil es da wenig seriös ist, diese in der Reserve zu halten und schnell hoch- und runterzufahren. Deswegen machen da flexibel fahrbare Gaskraftwerke, die dann übergangsweise mit Erdgas und perspektivisch mit grünem Wasserstoff gefahren werden, in hohem Maß Sinn. Insofern ist das, was unser Energieversorger macht, energiewirtschaftlich hoch sinnvoll.
Daniel Born
Frau Kollegin Achterberg.
Gudula Achterberg GRÜNE
Herr Staatssekretär, ich habe noch eine Frage – Sie haben es vorhin schon am Rande erwähnt; Herr Kollege Nüssle hat es erwähnt –: Wie steht denn die Landesregierung dazu, dass jetzt von unserem Nachbarland, vom bayerischen Ministerpräsidenten gefordert wird, dass die Verantwortung für die Weiterführung der Atomkraftwerke in die Hand der Länder gegeben wird?
Dr. Andre Baumann
Ich habe es vorhin schon gesagt: Das kann man fordern, aber es ist wenig seriös. Dagegen sprechen das Atomgesetz und auch das Grundgesetz. Beim Betrieb von Atomkraftwerken ist die Aufsicht beim Bund, übertragen an die Länder. Ich bin etwas verwundert über die Aussagen des Ministerpräsidenten des Nachbarbundeslands. – So viel in aller Kürze.
Daniel Born
Herr Kollege Hentschel.
Thomas Hentschel GRÜNE
Herr Staatssekretär, vielen Dank. – Einer der Gründe, warum die Atomkraftwerke in (Thomas Hentschel) Frankreich im Moment zum Teil noch stillliegen, ist, dass die Strahlung die Materialien in den Reaktoren so angreift, dass diese von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden müssen. Wie ist nach Kenntnisstand der Landesregierung der Zustand bei den Castorbehältern, die jetzt zwischengelagert sind? Können Sie da schon etwas sagen, wann die so weit sind, dass man möglicherweise das Brennmaterial umlagern muss? Oder sind die sehr lange haltbar? Können Sie uns sagen, wer das kontrolliert? Ist das eine Aufgabe, die das Land zu erledigen hat, oder ist es eine Aufgabe, die der Bund zu erledigen hat?
Dr. Andre Baumann
Vielen Dank. – Zu den Castoren kann ich Ihnen leider nichts sagen. Aber ich kann Ihnen die Information gern nachreichen. Aber die Frage der Zuständigkeit beantworte ich gern. Das ist nicht mehr in der Länderzuständigkeit, das ist nach dem Atomgesetz auch an den Bund und die entsprechenden Gesellschaften übertragen worden, dass dann die Zwischenlagerung entsprechend überwacht wird.
Daniel Born
Herr Kollege Klos.
Rüdiger Klos AfD
Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, Sie haben vorhin ausgeführt, dass Sie auf eine Lagerungsmöglichkeit abheben, die eine Million Jahre vorhalten soll. Mich wundert diese Prämisse immer. Denn diese Prämisse ist nur dann korrekt, wenn Sie von einer Stagnation der technischen Möglichkeiten ausgehen und auch von einer Stagnation der chemischen Möglichkeiten. Denn eine Wiederaufbereitungsanlage ist ja eigentlich zu einem Großteil eine chemische Fabrik, die natürlich auch bestimmte technische Anforderungen stellt. Das heißt, wenn Sie vom jetzigen Stand ausgehen, mag es so sein. Aber wer garantiert Ihnen, dass nicht in 50, 100 oder 150 Jahren die Technik so weit fortgeschritten ist, dass die Wiederaufbereitung gefahrlos möglich ist oder aber wir eine Möglichkeit gefunden haben, das Ganze von mir aus – ich sage es jetzt einmal krass – in die Sonne zu schießen? Da denke ich z. B. nur an das HARP-Projekt. Also: Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass Sie es für eine Million Jahre brauchen?
Dr. Andre Baumann
Ich habe gesagt, dass das nationale atomare Endlager für hoch radioaktive Abfälle eben so ausgelegt sein wird, dass man das Material innerhalb von 500 Jahren wieder herausholen kann und dass das Material eine Million Jahre darin gelagert werden kann. Die Auflage lautet, dass das eingelagerte Material innerhalb von 500 Jahren wieder zurückgeholt werden kann, aber im Moment haben wir nicht die technischen Möglichkeiten, um es wieder so aufzubereiten oder in die Sonne zu schießen oder wegzubeamen wie bei „Raumschiff Enterprise“, dass es einfach nicht mehr da ist. Deswegen denkt und plant man den Worst Case, dass ein Zurückholen nicht möglich ist. Das zeigt eben auch die Schwierigkeit bei der gesamten Atomdebatte, zu der der frühere Bundesumweltminister Klaus Töpfer einmal gesagt hat, die Atomfrage sei vergleichbar mit einem Flugzeug, das gestartet ist, ohne dass es bereits eine Landebahn oder Räder am Flugzeug, eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 die zur Landung benötigt werden, gegeben hätte. Man wusste nicht, wie man den Atommüll sorglos unschädlich machen könnte; da hat man vielmehr auf das Prinzip Hoffnung gesetzt. Bei der Endlagersuche hingegen geht man seriös vor, vom Worst Case her denkend, und das ist dann der aktuelle Kenntnisstand: dass es sehr wahrscheinlich so ist, dass das Material eine Million Jahre lang gelagert werden muss, bis es auf einen unschädlichen Wert ausgestrahlt ist.
Daniel Born
Frau Kollegin Rolland.
Gabriele Rolland SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, die erste Frage: Gehen Sie mit mir darin einig – ich hoffe es doch –, dass der Bezug von Atomstrom für unseren Strombedarf nur eine Brücke sein kann (Lachen bei Abgeordneten der AfD) und wir das nicht auf Dauer haben wollen? Zweite Frage: Wir haben ja jetzt im Land auch schon von den Energieversorgern, den Betreibern bisheriger Atomkraftwerke, Erfahrungen mit dem Rückbau. Können Sie zum Stand der Atomkraftwerke etwas sagen, die sich im Rückbau befinden? Also: Wo stehen wir da?
Dr. Andre Baumann
Wir müssen in Deutschland und auch in Baden-Württemberg die Kapazitäten für aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Strom deutlich ausbauen, aber wir werden seitens der Bundesrepublik Deutschland und auch seitens des Landes Baden-Württemberg nicht energieautark sein. Wir werden in das europäische Stromnetz eingebunden sein, und es wird auch einmal Strom aus Deutschland, der aus erneuerbaren Energien stammt, nach Frankreich gehen oder auch nach Holland, und es wird eben auch so sein, dass Strom aus anderen Ländern durch Deutschland durchfließt oder nach Deutschland kommt, weil die deutsche Energiewirtschaft Teil einer europäischen Energiewirtschaft ist. Es ist auch Teil der Wirklichkeit, dass andere Länder auch Atomkraftwerke haben und sogar neue planen. Jetzt zur Frage nach den Wünschen des Staatssekretärs, der Frage, ob andere Präsidenten, z. B. in Frankreich, ihn erhören: Da bin ich mal nicht sicher, aber es ist unsere Aufgabe, den Anteil der erneuerbaren Energien bei uns so groß wie möglich zu haben. Es ist aber auch eine energiewirtschaftlich dringende Aufgabe, die Interkonnektivität, also die Konnektivität zu anderen Ländern, zu erhöhen, damit wir uns aushelfen. So haben wir in den vergangenen Monaten Frankreich im Strombereich ausgeholfen, und wir haben eine Aushilfe im Erdgasbereich bekommen. Letzteres war notwendig, weil wir in Deutschland eine hohe Abhängigkeit auch von Erdgas hatten und aus guten Gründen auf russisches Erdgas verzichtet haben. So kann es dann eben auch in Zukunft sein, dass Atomstrom nach Baden-Württemberg und Deutschland fließt. Wenn wir mehr Strom aus erneuerbaren Quellen in Deutschland produzieren, dann wird der Anteil des Atomstroms am Gesamtstrommix in Deutschland und Baden-Württemberg sinken. (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) Jetzt zum Rückbau der Atomkraftwerke: Wenn Sie das jetzt für Baden-Württemberg sehr genau wissen möchten, Frau Abgeordnete, kann ich das gern nachreichen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Gern!) Wir gehen da seriös vor. In Obrigheim sind wir sehr weit fortgeschritten. Da haben wir das Ziel einer grünen Wiese. In Philippsburg hat man – das wissen Sie – die beiden Kühltürme gesprengt und dort Konverter für Ultranet gebaut, um am Beginn des Stromnetzes Windstrom aus Norddeutschland in Süddeutschland zu empfangen und dann eben auch sinnvoll zu verteilen. Aber den genauen Stand des Rückbaus in Philippsburg und bei Neckarwestheim I kann ich Ihnen so nicht mitteilen. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Wenn Sie eine Politikerantwort mit Allgemeinplätzen haben möchten, kann ich das gern tun. Aber ich glaube, das möchten Sie nicht. Insofern kann ich das gern nachreichen.
Daniel Born
Und es gibt ja solche und solche Politikerantworten. (Vereinzelt Heiterkeit)
Dr. Andre Baumann
Danke, Herr Präsident, für den Hinweis.
Daniel Born
Herr Kollege Baron noch mit einer Frage.
Anton Baron AfD
Vielen Dank. – 11 Milliarden kWh hat Neckarwestheim II gebracht. Können Sie vielleicht noch einmal ausführen, woher wir diese Energie jetzt bekommen? Im weiteren Sinn bekommen wir jetzt Atomstrom, sicherlich auch aus der Schweiz, aus einem 20 Jahre älteren Kernkraftwerk. Halten Sie das in dieser Hinsicht noch für vertretbar?
Dr. Andre Baumann
Sie haben die Leistungen des Atomkraftwerks Neckarwestheim II dargestellt; das ist korrekt. Die Leistung ist da. Wenn man dies in Windräder übersetzt, brauchte man deutlich über 1 000 Windräder, um die wegfallenden Strommengen zu kompensieren. (Abg. Anton Baron AfD: 14 000!) Aber wenn man sich anschaut, wie sich in den vergangenen Jahren der Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix in Deutschland entwickelt hat, so sieht man: Dies ist ein erfreulicher Anteil. Aktueller Stand ist, dass wir einen Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Strommix von 46,2 % haben, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) und der Anteil des Atomstroms lag vor dem 15. April bei unter 5 %. Wenn man sich das konkret bei Neckarwestheim II anschaut, so ist das spürbar. Natürlich ist das zu kompensieren; über 1 000 Windräder, das ist ein Wort. Aber wir haben mittlerweile einen sehr geringen Anteil von Atomstrom am deutschen Strommix, und wir haben die entsprechenden Kraftwerke und Netze sowie zum Glück eine gute Netzstabilität, um Deutschland sicher mit Strom zu versorgen. riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 (Abg. Anton Baron AfD: Die Kernkraftwerke in der Schweiz?)
Daniel Born
Eine Nachfrage ist nicht mehr möglich. Wir sind am Ende der Regierungsbefragung angekommen. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Die drei weiteren Themen – von der FDP/DVP das Thema „Bürokratieabbau, Normenkontrollrat“, von der CDU das Thema „Projekt ‚Rechtsstaat macht Schule‘“ und von der AfD das Thema „Entwicklung der Geflügelpest in Baden-Württemberg“ – können wir heute nicht mehr erörtern. – Vielen Dank an die fragestellenden Fraktionen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Erleichterung des baurechtlichen Verfahrens beim Mobilfunknetzausbau – Drucksache 17/4299 Zunächst erhält für die Landesregierung Frau Ministerin Razavi das Wort. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für den freundlichen Empfang. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Immer wieder gern! – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Es ist ja nie- mand da bei der CDU! – Vereinzelt Heiterkeit) – Na, na, na. Ich glaube, es sind noch immer mehr als bei der FDP/DVP, wenn ich das mal so überschlagen darf. (Zurufe)
Daniel Born
Das Wort hat jetzt die Frau Ministerin. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Vielen Dank, Herr Präsident. – Baden-Württemberg, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Innovationsland, und darauf können wir wirklich stolz sein. Aber Innovation bedeutet Geschwindigkeit, Bewegung und Dynamik. Wir alle spüren es: Das Veränderungstempo, der Veränderungsdruck nehmen täglich zu, und das Schwungrad der Veränderung dreht sich täglich schneller. Wir müssen dieses Tempo unbedingt mitgehen. Wir müssen die Kräfte der Innovation für unser Land unbedingt nutzen, und gerade in einer Zeit der multiplen Krisen müssen wir unbedingt bürokratische Bremsen, Hürden und Hemmnisse lösen und Modernisierung möglich machen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wenn Baden-Württemberg als Innovationsstandort von Weltrang eine Zukunft haben will, müssen wir agiler, effizienter und vor allem wettbewerbsfähiger werden. Das bedeutet: Wir müssen uns von Vorschriften freimachen, die Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger behindern, Potenziale hemmen und vor allem Ideen ausbremsen. (Ministerin Nicole Razavi) Konkret heißt das für mich: Wir haben in unserem Land und auch in Deutschland allgemein beim Bauen viel zu viele Vorschriften, viel zu viele Standards und Normen. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf: Bravo!) Viel zu oft wird vieles viel zu kleinteilig geregelt, und aus den vielen, im Einzelnen sicherlich gut gemeinten Regelungen ergibt sich dann ein Normenlabyrinth, das im Ganzen nicht zum Guten führt. Wir müssen uns schon fragen, ob wir wirklich jede Vorschrift brauchen und ob wir nicht genauso gut auch ohne die eine oder andere Vorschrift und Regel auskommen. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Dabei ist klar: Nicht alles kann einfach so weg. Wir wollen z. B. beim Bauen auf alle Fälle sicherstellen, dass Bauwerke sicher und stabil sind. Aber ich bin mir sicher, dass wir mit ein paar klugen Schritten im Paragrafendschungel schon vieles bewirken können. Wir, das MLW, haben uns, ich habe mir hier wirklich sehr viel vorgenommen, um das auch umzusetzen. Ich freue mich deshalb, sagen zu können: Das Gesetz, das ich heute einbringe, ist schon der zweite Beitrag meines Hauses zur Deregulierung und zur Vereinfachung. Eine erste wichtige Entbürokratisierungsinitiative haben wir gesetzgeberisch ja schon sehr erfolgreich unter Dach und Fach gebracht, und zwar haben wir mit der KSG-Novelle vereinfachte Aufstockungen von Gebäuden möglich gemacht und vor allem auch Erleichterungen beim Ausbau von PV-Anlagen ermöglicht. (Abg. Anton Baron AfD: Wohnungsbau?) Die Änderung der LBO, die wir heute beraten, wird nun den Mobilfunkausbau deutlich vereinfachen und auf alle Fälle beschleunigen. Ich kann schon eine kleine Vorschau auf das geben, was noch kommen wird. Im nächsten Schritt werden wir demnächst das voll digitale Baugenehmigungsverfahren, das virtuelle Bauamt Baden-Württemberg, in der LBO verankern und damit ein ganz zentrales Modernisierungsprojekt des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen verwirklichen und auf den Weg bringen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Friedrich Haag FDP/DVP) Ausbau der erneuerbaren Energien, Digitalisierung und Mobilfunk: Das MLW will Schrittmacher bei diesen großen Modernisierungsaufgaben sein, und wir sind es auch. (Abg. Anton Baron AfD: Wohnungsbau!) Gerade mobile Datennetze sind die Kerninfrastrukturelemente einer innovativen und dynamischen Gesellschaft. 5G ist das neue Nervensystem einer digitalen Welt. Funklöcher sind heute fast schlimmer als Schlaglöcher. Dies gilt in der Stadt ebenso wie im ländlichen Raum. Es ist für das ganze Land enteriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 scheidend, dass wir den Ausbau des 5G-Netzes beschleunigen und Lücken in der Netzabdeckung so schnell wie möglich schließen. Schauen wir mal zu unseren Nachbarn nach Österreich. Österreich will bis 2025 eine flächendeckende 5G-Versorgung aufbauen und erreicht haben. Da muss ich schon sagen: Was dort möglich ist, in einem Land, das zu zwei Dritteln aus großen, dicken und hohen Steinen und Gebirgen besteht, muss doch auch in Baden-Württemberg möglich sein. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Dass bei uns selbst mancher ganz normale Handymast zwei Jahre braucht, bis er genehmigt ist und steht, ist, meine ich, wirklich nicht zukunftsfähig, und es ist auch für ein Land wie Baden-Württemberg nicht akzeptabel. So können wir definitiv nicht Schritt halten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der FDP/DVP) Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen wir hier mit baurechtlichen Erleichterungen für Mobilfunkantennen ganz gezielt eingreifen. Unser Gesetzentwurf bringt drei wesentliche und wirkungsvolle Änderungen in der Landesbauordnung Baden-Württemberg. Erstens: Künftig sollen Antennenanlagen bis zu einer Höhe von 15 m innerorts und bis zu 20 m im Außenbereich baurechtlich verfahrensfrei sein. (Beifall des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP) Bislang gilt dies nur für Anlagen bis zu einer Höhe von 10 m, egal, ob inner- oder außerorts. Wir wissen aber, durch unseren explodierenden Datenverkehr brauchen wir dringend die Verdichtung des Mobilfunknetzes. Die entscheidende Erweiterung der Verfahrensfreiheit ist ein ganz wichtiger Schritt, um diese Verdichtungen durch neue Antennenanlagen schnell und auch einfach zu erreichen. Darüber hinaus wollen wir mit unserem Gesetzentwurf bei bestehenden Anlagen ermöglichen, dass sie ohne Bauantrag erhöht werden, vor allem, um weiteren Mobilfunkanbietern die Nutzung am Mast zu ermöglichen. Durch diese Mehrfachnutzung können neue Mobilfunkstandards in Zukunft deutlich schneller und deutlich besser ausgerollt werden. Zweitens wollen wir die ortsveränderlichen Mobilfunkantennen – das sind die mit den Rädern – mit einer Aufstelldauer von bis zu 24 Monaten verfahrensfrei stellen. Diese Freistellung von einem baurechtlichen Verfahren schafft die nötige Flexibilität für die Mobilfunknetzbetreiber. Bislang erleben wir es als Problem, dass befristete und gekündigte Pachtverträge für Mobilfunkstandorte häufig zu Lücken in der Netzabdeckung führen. Die Verfahrensfreistellung ermöglicht es den Betreibern von Mobilfunknetzen und -antennen, ohne langes Bauantragsverfahren zeitlich begrenzt mobile Antennen aufzustellen und Funklöcher zu stopfen, bis ein endgültiger Standort gefunden und entsprechend genehmigt ist. Verfahrensfreiheit bedeutet für Unternehmen, Nutzer und Behörden weniger Bürokratie, weniger Aufwand, mehr Tempo (Ministerin Nicole Razavi) und vor allem mehr Qualität. Ich meine, das sind entscheidende Verbesserungen, die im digitalen Alltag spürbar sein werden. Das ist der Weg, den wir auf alle Fälle weitergehen müssen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Der Gesetzentwurf sieht dann schließlich drittens noch einen weiteren Baustein vor, nämlich, die Abstandsflächen bei Antennenanlagen im Außenbereich um die Hälfte zu verringern. Bisher galt der Faktor 0,4 zur Gebäudehöhe, in Zukunft wird es nur noch der Faktor 0,2 sein. Damit ermöglichen wir, dass Mobilfunkantennen auch bei kleinteiligen Grundstückszuschnitten im Außenbereich realisiert werden können. Wir lösen damit das häufig auftretende Problem, dass gute Standorte wegen Abstandsvorschriften nicht für den Netzausbau genutzt werden können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir gehen mit unserem Gesetzentwurf ganz bewusst über das hinaus, was in den Musterbauordnungen der Länder steht, was diese vorsehen und was auch die meisten anderen Länder derzeit machen. Ich finde, es lohnt sich wirklich, hier vorauszugehen, sich an die Spitze zu setzen und mehr möglich zu machen als die anderen. Baden-Württemberg geht auch in diesem Fall, bei diesem Thema innerhalb der Länder mit großen und weiten Schritten voraus. Unser jetziger Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt für mehr Tempo bei der digitalen Infrastruktur und damit ein wichtiger Beitrag für die Modernisierung des Landes. Ich würde mich über Ihre Unterstützung sehr freuen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Die Debatte eröffnet für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Cindy Holmberg.
Cindy Holmberg GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Es ist doch für uns alle immer wieder erstaunlich: Wir verlassen Deutschland und haben Netz, und zwar flächendeckend, (Abg. Anton Baron AfD: Das stimmt!) egal, in welches Land wir gehen. Auffallend ist: Weiße Flecken gibt es gefühlt nirgends, nur in Deutschland. (Abg. Anton Baron AfD: Das stimmt! – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Vor allem in Baden-Württemberg!) Als Sprecherin für Bauen und Wohnen sowie als Sprecherin für ländlichen Raum wird mir sehr oft gemeldet, wie schlecht die Abdeckung des Mobilfunks ist. Allerdings ist das nicht nur ein ländliches Problem. Schon auf dem Heimweg aus Stuttgart fällt die so häufig gestellte Frage: „Hörst du mich noch? Bist du schon auf der Alb?“, und ich antworte: „Nein, ich bin noch in Stuttgart.“ (Zuruf: He, he, he!) riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Noch vor wenigen Jahren waren Videokonferenzen und Homeoffice eine Rarität. Nun sind sie längst Standard. Digitalisierung ist inzwischen die Grundlage für technologische Entwicklung. Sie bietet ein enormes Potenzial für alle Lebensbereiche. Stichworte sind Internet of Things, Smart Farming, Telemedizin, Notruf. Der Mobilfunk ist zusammen mit dem Breitbandausbau die Basis der digitalen Infrastruktur. Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist essenziell für gleichwertige attraktive Lebensverhältnisse im ganzen Land und die Zukunftsfähigkeit Baden-Württembergs als Wirtschaftsstandort. Ich freue mich deshalb auf die Änderungen der Landesbauordnung, mit denen wir den Ausbau des Mobilfunks erleichtern. (Abg. August Schuler CDU: Jawohl!) Hierzu sieht der Gesetzentwurf drei wesentliche Änderungen vor, die unsere Ministerin Nicole Razavi bereits gut erläutert hat. Deshalb führe ich es auch nur ganz kurz aus. Erstens: Künftig sind Antennen für das Mobilfunknetz im Außenbereich freistehend bis 20 m Höhe und im Innenbereich bis 15 m Höhe verfahrensfrei. (Abg. August Schuler CDU: Bravo!) Zweitens: Ortsveränderliche Antennenanlagen bis zu einer Aufstelldauer von 24 Monaten werden auch verfahrensfrei gestellt. Das ermöglicht, dass Lücken im Versorgungsnetz flexibel und schnell vorübergehend geschlossen werden können, bis ein endgültiger Standort ausgewählt wurde und das eventuell notwendige baurechtliche Verfahren abgeschlossen ist. Und drittens: Anforderungen zu Abstandsflächen von Antennen im Außenbereich werden erleichtert. Zum vorliegenden Gesetzentwurf wurden fast 50 Verbände und öffentliche Stellen angehört. Der Gesetzentwurf fand fast ausschließlich Zustimmung. (Abg. Anton Baron AfD: Wahnsinn!) Die Kritik möchte ich Ihnen nicht unterschlagen. Manche erwarten nur eine geringe Entlastung der Baurechtsbehörden. (Abg. Anton Baron AfD: Das stimmt!) Andere befürchten in Einzelfällen Konflikte mit Gegnerinnen und Gegnern des Mobilfunkausbaus. Letztere machen sich Sorgen um die Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Gesundheit und Umwelt. Richtig ist: Der Ausbau des Mobilfunks wird zu einer Zunahme von elektromagnetischen Feldern führen, jedoch auch weiterhin auf sehr niedrigem Niveau. Dennoch: Sorgen sollten wir immer ernst nehmen und durch Aufklärung und Sensibilisierung entkräften. Nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand gibt es keine bestätigten Belege für eine gesundheitsschädliche Wirkung der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks, wenn die Grenzwerte eingehalten werden, und dafür sorgen wir. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) (Cindy Holmberg) Weil wir Sorgen ernst nehmen, wird der Ausbau des Mobilfunks von einer Kommunikations- und Informationsoffensive des Innenministeriums begleitet. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Oh!) Die Digitalisierung voranzutreiben ist breiter gesellschaftlicher Konsens. Es ist uns wichtig, die Menschen in Baden-Württemberg auf dem Weg des digitalen Wandels mitzunehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die große Mehrheit in Baden-Württemberg und darüber hinaus wünscht sich flächendeckenden Empfang. Den Weg dazu machen wir mit diesem Gesetz frei. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Für die CDU spricht Frau Abg. Christine Neumann-Martin.
Christine Neumann-Martin CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger haben bei Reisen in den Osterferien wieder die Erfahrung gemacht: Bei Reisen mit dem Auto oder im Zug weiß man ganz genau, wann man wieder in Deutschland ist, weil dann die Funklöcher kommen. (Abg. Thomas Blenke CDU: Leider wahr!) In den letzten Jahren hat die Landesregierung hier bedeutende Schritte unternommen. Ein wichtiges technisches Detail regelt der Gesetzentwurf, den wir heute beraten: die Erleichterung des baurechtlichen Verfahrens beim Mobilfunknetzausbau. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen eine Vollabdeckung des Landes mit Mobilfunk, und wir wollen 5G, also den Stand der Technik. Ohne Sendemasten geht es jedoch nicht. Dazu müssen in den kommenden Jahren das Netz der Mobilfunkstandorte verdichtet und die bestehenden Standorte nachgerüstet werden. Dieser erhebliche Ausbaubedarf wird nach Angaben der Mobilfunknetzbetreiber allerdings dadurch gehemmt, dass von der Planung bis zur Errichtung einer Sendeanlage im Durchschnitt, wie die Ministerin schon sagte, zwei bis drei Jahre vergehen. Deswegen regelt der Gesetzentwurf drei Verfahrensschritte, die geplant sind. Diese werde ich aber nicht weiter ausführen, weil die Ministerin und die Kollegin, die vor mir gesprochen hat, sie schon erwähnt haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr effektiv!) – So sind wir halt. – Aus Gesprächen im Wahlkreis und Beratungen im Petitionsausschuss wissen wir aber, dass vielen Menschen die Sendemasten nicht ganz geheuer sind. Ich möchte jetzt aber betonen: Als Gesellschaft sind wir auf die modernen Kommunikationsmittel angewiesen. Wenn jeder die Technik nutzen, aber niemand die Infrastruktur haben will, wird das nicht funktionieren. Deshalb setzt dieser Gesetzentwurf auch ein deutliches Signal. eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Aber man muss noch einen anderen Aspekt betonen. Wenn Vorhaben verfahrensfrei gestellt werden, stellt sich doch die Frage, ob dabei die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger betroffen ist. Hier lohnt sich ein Blick ins Gesetz, genau genommen in § 50 Absatz 5 der Landesbauordnung. Verfahrensfreie Vorhaben müssen ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Durch die Verfahrensfreiheit wird das Schutzniveau also nicht abgesenkt, es wird aber Zeit eingespart, und die Genehmigungsbehörden werden entlastet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die Aussprache im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der CDU: Sehr gut! – Abg. Anton Baron AfD: So muss es sein!)
Daniel Born
Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abg. Jonas Hoffmann.
Jonas Hoffmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin überrascht und begeistert von Ihrer Rede. (Abg. Anton Baron AfD: Ich auch!) Diese Dynamik, diese Bewegung – die leider gerade schon eineinhalb Meter hinter dem Pult geendet hat. Wenn ich dann in die Fraktion hineingeschaut habe, habe ich ein Fragezeichen gesehen. (Abg. Thomas Blenke CDU: Bei euch hat es auch ein paar Löcher!) Das zweite Fragezeichen bezieht sich darauf: Reden wir hier eigentlich über den gleichen Gesetzentwurf? Denn der Gesetzentwurf – Sie haben es vorhin skizziert – beinhaltet drei pragmatische Punkte. Aber die großen Würfe, die fehlen komplett. (Abg. Anton Baron AfD: Ja! – Abg. Daniel Linden- schmid AfD: Das sind kleine Würfe!) Die Landesregierung hat in den letzten Jahren nichts getan, um in diesem Bereich etwas zu erreichen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Dieser Gesetzentwurf, der vor einem halben Jahr fulminant angekündigt wurde und den wir jetzt endlich diskutieren, enttäuscht. Drei kleine Punkte: Wir setzen die Verfahrensfreiheit nach oben, die Abstandsflächen werden reduziert, und natürlich, wie gesagt, die mobilen Anlagen können zwei Jahre genehmigungsfrei aufgestellt werden. Das ist sinnvoll, aber gerade der letzte Punkt zeigt, wo genau eigentlich die Problemstellungen liegen. Erstens in der Verwaltung, weil es dort genau dasselbe Problem gibt wie in allen anderen Bereichen auch: kein Personal, das dies macht, keine digital hinterlegten Prozesse. (Jonas Hoffmann) Auch dazu habe ich Ihre fulminante Ankündigung hier gehört, aber Details würde ich gern auch einmal sehen. (Abg. Christine Neumann-Martin CDU: Kommt doch noch!) Zudem haben wir für die Unternehmen keine Transparenz in den Verfahren, das heißt, wir haben auch keine Planungsgrundlagen. Das zweite Stichwort, das hier auch genannt worden ist: Die Probleme im ländlichen Raum wird dieses Gesetz nicht oder im besten Fall kaum verändern. Denn der Mobilfunkausbau ist so konzipiert, dass sich jeder Mobilfunkmast betriebswirtschaftlich lohnen muss. In ländlichen Regionen, wo das nicht gegeben ist, wird dieses Gesetz auch nichts an diesem grundsätzlichen Problem ändern. Es gibt in Deutschland drei Funkunternehmen – so viel auch zu Ihrer kritischen Infrastruktur und um vielleicht noch einmal zu erklären, wie dieser Markt funktioniert –: Es gibt das Unternehmen Vantage Towers, das die Türme der Vodafone übernommen hat, das Unternehmen American Towers, das vor einigen Jahren die Türme der Telefonica übernommen hat, und jetzt haben wir noch das Unternehmen GD Towers, das gerade im letzten Monat sämtliche Türme der Telekom gekauft hat, und zwar für 15 Milliarden € – nur um einfach einmal die Hausnummer zu nennen. Ihren Hinweis auf die kritische Infrastruktur habe ich sehr ernst genommen. Das heißt nämlich: 100 % aller Funktürme, die wir in Deutschland haben, haben wir an nordamerikanische und an ein britisches Unternehmen abgegeben. Da ist der Einfluss von uns, der Politik, in allen Ebenen sehr, sehr gering. Somit löst der Gesetzentwurf nicht die grundsätzlichen Probleme. Hier muss die Regierung Geld in die Hand nehmen, um gerade im ländlichen Raum – wie von Herrn Hagel versprochen – die gleichen Lebensbedingungen zu schaffen. Wir brauchen eine Regierung, die hier konkret handelt, die konkret aktiv wird: entweder indem das Land selbst Türme baut – ich nehme an, das wollen Sie ungern; Sie wollen ja auch keine Wohnungen bauen – oder indem Sie Unternehmen damit beauftragen, diese Türme zu bauen. Diese Unternehmen werden das aber sehr ungern machen wollen. Wir hoffen, dass die Regierung oder gern auch die Regierungsfraktionen in diesem Gesetzesverfahren noch eine große Schippe drauflegen, um die Probleme dieses Landes wirklich zu lösen. Denn mit diesem Gesetzentwurf wird das im ländlichen Raum weiterhin der Normalfall bleiben – wie auch meine zwei Vorrednerinnen gesagt haben –: kein Netz. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
Daniel Born
Für die FDP/DVP-Fraktion spricht Herr Abg. Professor Dr. Erik Schweickert.
Dr. Erik Schweickert FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich musste gerade einmal nachschauen – nachdem die Kollegin der Grünen dargestellt hat, riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 dass es in Baden-Württemberg Funklöcher gibt –, seit wann eigentlich die Grünen hier schon regieren. (Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP/DVP) Wenn man es in zwölf Jahren nicht hinbekommt, muss man sich überlegen, ob das der große Wurf ist. Aber jetzt müssen wir erst einmal schauen. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Frau Ministerin, erst einmal lobe ich. Es sind drei lobenswerte Elemente drin. Die Novelle der Landesbauordnung haben wir von der FDP/DVP immer gefordert; Sie haben sie jetzt geliefert. Den Rückbau von Bürokratie und die Vereinfachung von Regeln haben wir auch immer gefordert; das haben Sie jetzt geliefert. Die Beschleunigung des Mobilfunkausbaus und das Schließen von Funklöchern haben wir auch immer gefordert; jetzt haben Sie etwas vorgelegt. Also: Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. Endlich einmal etwas Sinnvolles aus Ihrem Haus! (Beifall bei der FDP/DVP) Das war es aber auch schon mit dem Lob; sonst wird es Ihnen zu wohl. Wenn wir uns die Details anschauen, Frau Ministerin, dann zeigt sich ganz schnell – das hat Herr Kollege Hoffmann zu Recht gesagt –: Das, was Sie hier vorlegen, ist einfach viel zu wenig. Es ist viel zu langsam und rechtfertigt natürlich auch kein eigenes Ministerium. Das möchte ich Ihnen jetzt an drei Punkten kurz darstellen. Seit Beginn dieser Legislaturperiode liegt die Zuständigkeit für den Mobilfunk beim Innenministerium, nachdem sich das kraftlose Wirtschaftsministerium dieses für die Unternehmen so wichtige Thema hat wegnehmen lassen. Sie setzen mit dem heutigen Gesetzentwurf im Prinzip das um, treiben das voran, was wahrscheinlich die gleichen Mitarbeiter schon in anderen Häusern gut vorbereitet haben. Aber das rechtfertigt keine Eigenständigkeit. Es ist auch so – wir müssen uns einmal ehrlich machen –: Wenn wir einen Entwurf erhalten, mit dem die Landesbauordnung angepasst wird, dann ist das – ich greife drei kleine Bereiche spezifisch für einen Zweck heraus – viel zu wenig. Da brauchen wir mehr Tempo. Da brauchen wir mehr Mut zur Erneuerung dieses Landes und für den digitalen Aufbruch, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Wenn Sie „Bürokratieabbau“ sagen und die Nagelschere zücken, um das Dickicht der Bürokratie zu lichten, dann sage ich Ihnen: Wir brauchen keine Nagelschere, sondern wir brauchen die Kettensäge, weil man da sonst nicht durchkommt. Wir fordern deshalb, Frau Ministerin, seit Langem eine grundsätzliche Novelle der Landesbauordnung hier in Baden-Württemberg. Aber leider verweigern Sie sich dem und machen nur eine Detailschärfung. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) (Dr. Erik Schweickert) – Wenn Kollege Binder das nicht weiß: Man kann mit einer Kettensäge ganz kleine, tolle Holzkunstwerke schaffen. (Abg. Sascha Binder SPD: Ich habe gerade gesagt: Stihl!) – Stihl, ein baden-württembergisches Unternehmen. Aber die brauchen auch einen Mobilfunk. Deswegen brauchen wir gerade bei diesem Thema mehr Mut, meine Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP) In einem Beitrag der „Stuttgarter Zeitung“, in dem es um das Dickicht der Normen beim Bauen als Problem geht, heißt es: Da möchten Sie aktiv werden. Aber in der Stellungnahme zu einem unserer Anträge an Sie von Juni 2021 schreiben Sie – wenn ich zitieren darf –: Die wesentlichen Anteile der Baupreissteigerung sind im Übrigen aus Sicht der Landesregierung nicht in der Normung begründet. Da schreiben Sie: Die Norm hat nichts damit zu tun. Nach zwei Jahren stellen Sie nun fest: „Mensch, die FDP/DVP hat recht. Da müssen wir etwas tun.“ Das war eine späte Einsicht, Frau Ministerin. Aber wenigstens haben Sie es jetzt auf den Weg gebracht. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Ga- briele Rolland SPD: Besser spät als nie!)
Daniel Born
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Dr. Pfau-Weller von der CDU-Fraktion?
Dr. Erik Schweickert FDP
Ja, selbstverständlich.
Daniel Born
Frau Kollegin.
Dr. Natalie Pfau-Weller CDU
Lieber Herr Professor Dr. Schweickert, bislang war es ein bisschen anklagend. Was hätten Sie für konkrete Vorschläge? Wie müsste beispielsweise die LBO geändert werden, damit das Ministerium so voranschreitet, wie Sie es sich wünschen? Also: konkrete Vorschläge?
Dr. Erik Schweickert FDP
Ich kann Ihnen gern unheimlich viele konkrete Vorschläge machen. Ich mache einmal zwei: Jede Aufstockung muss unabhängig von dem Thema Barrierefreiheit ermöglicht werden. Denn wenn auf ein vierstöckiges Haus mit einem Fahrstuhl bis in den vierten Stock ein fünfter Stock gesetzt wird, ist das nicht barrierefrei. Aber da muss man konkret vorgehen und sagen: Da lasse ich die Bürokratie weg; dann kann ich günstiger bauen. Es macht auch keinen Sinn – das ist ein zweiter Vorschlag –, dass ich ein Treppenhaus so isolieren muss wie mein Wohnzimmer. Da könnte man in der EnEV viel machen. Wenn Sie das in die Landesbauordnung schreiben, haben Sie zwei Punkte. Die anderen Punkte können Sie gern bei uns nachlesen. (Beifall bei der FDP/DVP) Letzter Punkt: Wir haben das Thema Mobilfunk und nicht nur das Thema LBO. eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 (Zuruf: Genau!) Frau Ministerin, was Sie vorschlagen, wird nicht reichen, um den Mobilfunkausbau so voranzubringen, dass der Herr Ministerpräsident seine Funklöcher nicht beim Namen kennt. Da müssen Sie auch gegenüber der Bevölkerung Aufklärung leisten. Sie müssen proaktiv identifizieren, wo geeignete Sendemaststandorte sind, und sie müssen mit den dazugehörigen Grundstückseigentümern mehr kommunizieren. Das Thema Netzbetreiber hat der Kollege Hoffmann gerade schon dargestellt. Da ist noch viel mehr zu tun. Da sind Ihre Vorschläge leider nicht ausreichend. Deswegen kann ich zusammenfassend festhalten: Die LBO-Novelle ist richtig, wir werden sie auch mittragen. Aber bitte, Frau Ministerin, verstehen Sie das nicht als ein solches Lob. Das kommt erst, wenn Sie noch ein paar Gänge hochschalten und hier wirklich vorangehen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Daniel Born
Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abg. Daniel Lindenschmid.
Daniel Lindenschmid AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Wir schreiben das Jahr 2023. Die Bürger sind heute mehr denn je auf eine zuverlässige Mobilfunkinfrastruktur im Ländle angewiesen, und zwar nicht nur im beruflichen Zusammenhang – im Land der Tüftler und Denker ist das selbstverständlich. Vielmehr erhöht ein gut ausgebautes Mobilfunknetz – wie die Landesregierung zur Abwechslung richtig erkannt hat – gerade auch im privaten Bereich den Lebensstandard und ist damit ein Baustein, um die Attraktivität von Baden-Württemberg zu steigern, um Familien und Fachkräfte in ihrer Heimat zu halten. (Beifall bei der AfD – Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Schön!) Trotzdem – oder schlimmer: vielleicht sogar deswegen – ist der Ausbau des Funknetzes auch nach mehr als zehn Jahren grün geführter Landesregierung nach wie vor mit zahlreichen bürokratischen Hürden verbunden, die auch dieser Gesetzentwurf – geschmückt mit Scheinverbesserungen im Bereich von wenigen Metern – nicht überwinden kann. Das haben auch der Städtetag und der Landkreistag erkannt, die den Gesetzentwurf zwar begrüßen, aber nur eine geringfügige Entlastung der Baurechtsbehörden erwarten. Die Abschaffung von baurechtlichen Verfahren scheint neuerdings in Mode zu sein. Mit Bürokratieabbau hat dies aber wenig zu tun. Bereits beim Ausbau der Windenergie hat dies ganz offensichtlich kaum etwas genutzt. Aber im Gegensatz zur Windenergie soll hier immerhin etwas ausgebaut werden, was auch tatsächlich gebraucht wird. Insofern ist es ein echtes Armutszeugnis, dass Baden-Württemberg auch in diesem Bereich wieder einmal hinterherhinkt. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Für den Ausbau des Mobilfunknetzes braucht es ein schlüssiges Konzept, wie es die AfD-Fraktion schon lange fordert. Wir setzen uns schon seit jeher für eine enge Zusammenarbeit (Daniel Lindenschmid) zwischen den Mobilfunkanbietern und den Behörden ein, und wir wollen, dass die Genehmigungsverfahren transparent und schnell abgewickelt werden – zum Wohle der Bürger. Dabei ist deren Einbindung von großer Wichtigkeit. In diesem Zusammenhang ist mir ein Satz in diesem Gesetzentwurf besonders negativ aufgestoßen. So heißt es im sogenannten Nachhaltigkeitscheck – der wohl eine Nachhaltigkeitsprüfung sein soll, wie es auf gut Deutsch heißen würde –: Beeinträchtigungen beim Gesundheitsschutz sind nicht zu erwarten. Nun: Es ist schön, dass die Landesregierung das anscheinend so genau weiß, aber wir, die AfD-Fraktion, wollen uns hier nicht auf das Wunschdenken der Landesregierung, sondern auf wissenschaftliche Fakten verlassen. Gerade in einer Zeit, in der nach und nach das überstürzte, bevormundende, ja undemokratische Handeln von Landes- und Bundesregierung in der Coronakrise wissenschaftlich aufgearbeitet wird, braucht es kein weiteres Handeln von oben herab. Ob gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, entscheidet nicht die Landesregierung per Textentwurf, sondern im Zweifelsfall eine wissenschaftliche Prüfung der Gegebenheiten vor Ort. Unter dieser Prämisse begrüßen wir, die AfD-Fraktion, alles, was dazu beitragen kann, die Funklöcher in Baden-Württemberg zu stopfen – auch wenn es nur minimale Verbesserungen sein sollten. Denn immerhin ist das mehr als alles, was wir von dieser grün-schwarzen Landesregierung sonst noch zu erwarten haben. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Aber die Regierung hat noch einmal das Wort erbeten, was ihr hiermit erteilt wird. – Frau Ministerin Razavi. (Abg. Anton Baron AfD: Zum Wohnungsbau viel- leicht noch ein Wort! – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Jetzt habe ich Sie einmal gelobt!) Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Professor Schweickert, ich glaube, wir sind zu schnell für Sie. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Das will ich sehen, Frau Ministerin!) Ich glaube, Sie kommen einfach mit dem hohen Tempo, das wir an den Tag legen, um die Dinge besser und unbürokratischer zu machen, (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Das sehe ich jeden Tag!) nicht mit. (Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Erstens: Es geht heute um baurechtliche Vorschriften beim Mobilfunk. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Und wer hat die gemacht in der LBO?) – Jetzt hören Sie doch zu. – Genau zu diesem Thema haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die LBO zu verändern. Das Thema heute ist der Mobilfunk. (Zuruf von der CDU) Sie haben ja netterweise mit einem Lob angefangen, Herr Hoffmann auch. Darüber freue ich mich auch. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das gibt Straf- punkte von Herrn Rülke!) Dann ist es Ihnen aber irgendwie heiß geworden, weil Sie gedacht haben: „Mist, jetzt habe ich sie auch noch gelobt, dass sie etwas Gutes gemacht haben. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Das habe ich absichtlich gemacht!) Jetzt muss ich noch irgendetwas Kritisches sagen.“ Dann sind Sie vom Thema abgewichen. In der Schule hätte das geheißen: „Thema verfehlt! Setzen, Sechs!“ Denn dann wird es ganz schwurbelig. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Jetzt bin ich gespannt!) Ich habe beim Thema Mobilfunk nicht einen Satz von Ihnen gehört, wo wir etwas falsch gemacht hätten oder noch besser machen könnten – einfach Fehlanzeige. Dann komme ich zu dem Thema, auf das abzulenken Sie versucht haben. Da haben Sie einfach, glaube ich, im Herbst nicht aufgepasst. (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: So ist es!) Wir haben im Rahmen des Klimaschutzgesetzes die LBO aufgemacht (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Stimmt! Richtig!) und Aufstockungen erleichtert. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Aber wie? Jetzt kommen wir dazu!) Ich muss mal nachschauen, ob Sie damals zugestimmt haben. Ich fürchte, nicht. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Weil es zu wenig war, Frau Ministerin!) Ich sage Ihnen noch etwas – Punkt 3; jetzt müssen Sie schauen, dass Sie mit unserer Geschwindigkeit mitkommen –: Das ist nicht die erste Änderung der LBO. Es ist die zweite, und es wird vor allem nicht die letzte sein. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Hurra! Es ist die zweite!) Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Ich schaue aufmerksam, ob es weitere Wortmeldungen gibt. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Habe ich noch Redezeit? Nein?) – Herr Abg. Dr. Schweickert, Sie haben keine Redezeit mehr. Ich schaue nicht zur Fraktion der FDP/DVP, ob es noch weitere Wortmeldungen gibt. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/4299 zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 5 unserer Tagesordnung ist erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Verhinderung von Femiziden in Baden-Württemberg – Drucksache 17/2115 (Geänderte Fassung) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich für die antragstellende Fraktion der Kollegin Dr. Natalie Pfau-Weller.
Dr. Natalie Pfau-Weller CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 16. Februar 2022 hat ein 59-jähriger Polizeibeamter auf dem Parkplatz des Nanz-Centers in Kirchheim unter Teck seine Ehefrau mit seiner Dienstwaffe erschossen und sich danach selbst getötet. Dieses Ereignis in meinem Wahlkreis hat mich vor einem Jahr veranlasst, diesen Antrag zu schreiben, um nachzufragen, was wir im Hinblick auf gegen Frauen gerichtete Gewalt in all ihren Formen unternehmen. Der Begriff „Femizid“ ist nicht klar konturiert. Je nachdem, welche Auslegung man zugrunde legt, reicht das Verständnis von einer sehr weiten Auslegung, nämlich „any killings of women or girls“, bis hin zu einer engen Auslegung: „intentional murder of women because they are women“. Weiter lassen sich unter dem Begriff „Femizid“ unterschiedliche Ausprägungsformen und Typen subsumieren wie beispielsweise der Mord im Namen der Ehre oder der Mord einer Frau innerhalb oder außerhalb einer Partnerbeziehung. Ich habe aufgrund eines Interviews bei meiner Tageszeitung zum Jahrestag des Mordes einige kritische E-Mails bekommen, dass beispielsweise auch Männer Opfer von Gewalt werden und warum ich mich denn dieser linken Ideologie anschließe. Ja, auch Männer werden Opfer häuslicher Gewalt. Aber wird in Deutschland jemand von seinem Expartner oder Ehepartner getötet, ist es in über 90 % der Fälle ein weibliches Opfer. Im Jahr 2021 wurde rechnerisch alle drei Tage eine Frau von ihrem Expartner oder Ehepartner ermordet. Warum werden Frauen getötet? Tatmotive sind den Forschungen zufolge z. B. männliches Besitzdenken, patriarchalische Frauenverachtung, sexuelle Frustration oder auch genereller Frauenhass. eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Femizide stehen aber meist am Ende der Gewaltspirale, wenn sich bei gewalttätigen Beziehungen Frauen am Ende hieraus lösen möchten und dann der Partner oder der Expartner sie quasi deswegen ermordet. Wir werden weiterhin im Land alles tun, um Frauen vor häuslicher Gewalt, sexueller Gewalt, Zwangsverheiratung und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zu schützen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Es gilt, an zwei Seiten anzusetzen: Schutz der Frauen und Prävention vor Gewalt, aber auch Sensibilisierung der Bevölkerung. Die Antworten des Innen-, des Sozial- und des Justizministeriums zeigen zwar einerseits erfreulicherweise einen Rückgang der von Männern ausgeübten Straftaten gegen das Leben von Frauen in der Partnergewalt; andererseits ist während der Coronaphase die Zahl der Gewaltschutzanordnungen gestiegen. Am Weltfrauentag hatten wir uns bereits über die Istanbul-Konvention unterhalten. Es wurde ausgeführt, welche Förderprogramme es im Bereich der Frauen- und Kinderschutzhäuser gibt, welche Beratungsangebote und welche Gewaltambulanzen es gibt. Das alles liegt in der Verantwortung des Sozialministeriums. Deswegen an dieser Stelle einen herzlichen Dank an Minister Manne Lucha. Aber auch das Innen- und das Justizministerium haben wichtige Maßnahmen ergriffen und die Strukturen bei der Landespolizei und der Justiz angepasst, um Opfern von häuslicher Gewalt bestmöglich helfen zu können. So wurden bei der Polizei in Baden-Württemberg Optimierungen bei der Bearbeitung von Fällen häuslicher Gewalt und dann auch von Femiziden vorgenommen. Zudem werden nun die Fälle von häuslicher Gewalt in den polizeilichen Statistiken differenzierter dargestellt. Dessen konnte ich mich im Februar bei einem Blaulichtpraktikum beim Polizeiposten in Wendlingen persönlich vergewissern. Das haben wir dem Einsatz von unserem Innenminister Thomas Strobl im Rahmen der eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu verdanken. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) In der Justiz gibt es beispielsweise für Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, während des Strafprozesses psychosoziale Betreuung. Herzlichen Dank an dieser Stelle an unsere Justizministerin Marion Gentges. (Beifall bei der CDU) Wenn ich bereits beim Dank bin, möchte ich natürlich auch einen herzlichen Dank für die ausgezeichnete Arbeit der Polizei, der Frauenhäuser, der Beratungsstellen, der Psychologen, der Frauenverbände aussprechen. Dennoch müssen wir weiter dranbleiben. Wir sollten durch eine Öffentlichkeitskampagne die Istanbul-Konvention und das Frauenhilfesystem noch bekannter machen und mehr über Gewalt gegen Frauen aufklären. Wir wollen das bisher im Pilotbetrieb erprobte Modell zur Eindämmung häuslicher Gewalt landesweit ausrollen und mit Leben füllen. Denn gerade (Dr. Natalie Pfau-Weller) häusliche Gewalt ist der erste Schritt dieser Gewaltspirale, die – wie ich ja vorhin schon ausgeführt habe – schlimmstenfalls in einem Femizid münden kann. Wir wollen erfolgreiche polizeiliche Präventionsprogramme wie „Sicher. Unterwegs. – Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“ weiterentwickeln. Ich habe ja schon die Kriminalstatistik erwähnt. Diese bildet leider nur das Hellfeld der Kriminalität ab. Insbesondere bei der Partnergewalt hängt es aber stark davon ab, ob die Opfer die Täter überhaupt anzeigen. Deswegen wäre es wichtig, mehr über die Dunkelziffer zu erfahren. (Abg. Anton Baron AfD: Kulturkreise!) Darum unterstützen wir das Vorhaben der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, regelmäßig in einer landesweit repräsentativen Bürgerbefragung eine Dunkelfeldforschung durchzuführen, die diesen Aspekt besser berücksichtigen soll. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Das übergeordnete Ziel ist natürlich, durch Aufklärungskampagnen und Beratungen zu erreichen, dass viel mehr Opfer die Täter im ersten Schritt anzeigen. Denn uns ist daran gelegen, dass die Bürgerinnen und Bürger für den Schutz der Frauen, für die Gefahren des sexuellen Missbrauchs, der Zwangsprostitution, des Menschenhandels ebenso sensibilisiert werden wie gegenüber Femiziden. Ein erster Schritt dafür ist, dass man diese Themen stets offen anspricht. Deswegen danke ich auch meiner Fraktion, dass wir diesen Antrag zum Fraktionsantrag erhoben haben, dass wir eine Kultur des Hinschauens sowie der Kommunikation etablieren. Ich bin mir nämlich sicher, dass in jedem Wahlkreis – das sehen wir an den Gedenktagen, wenn beispielsweise auf den Marktplätzen rote Schuhe als Zeichen abgestellt werden – dieses Thema von Bedeutung ist. Überall im Land sind immer wieder Femizide zu beklagen. Sicherlich gehen hier jedem eine Reihe von Fällen aus dem eigenen Wahlkreis durch den Kopf. Wir wollen daher heute nun über dieses Thema sprechen; denn jeder Fall von Gewalt gegen Mädchen, jeder Fall von – schlimmstenfalls – Femizid ist einer zu viel. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
In der Aussprache erteile ich nun für die Fraktion GRÜNE der Kollegin Tuncer das Wort. – Bitte sehr.
Fadime Tuncer GRÜNE
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Eine getötete Frau jeden dritten Tag in Deutschland, weltweit alle elf Minuten, jeden Tag ein versuchter Mord an einer Frau – eine erschreckende Statistik, schaut man sich die Zahlen solcher Fälle an, die in keiner Weise mit unseren demokratischen Werten von Freiheit und Gleichberechtigung zu vereinbaren sind. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Mit ihrem Antrag hat die CDU ein ganz wichtiges Thema für die heutige Plenarsitzung aufgegriffen – dafür bin ich Ihnen riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 sehr dankbar –: die Tötung von Frauen, weil sie Frauen sind, Femizid genannt. Wir haben von meiner Vorrednerin bereits einiges zur Differenzierung gehört. Warum passiert so etwas? Warum werden wir mit diesem Thema überhaupt konfrontiert? Weil es noch immer eine Machtungleichheit zwischen den Geschlechtern gibt, weil es noch immer Männer gibt, die von dem Eindruck bestimmt sind, dass sie über Frauen stehen – mit Macht- und Besitzansprüchen. Die Täter kommen häufig aus dem engen Personenkreis des Opfers: der Expartner, der Lebensgefährte, der Vater oder gar der Bruder. Diese Täter können in aller Regel den Emanzipationsprozess der Frau nicht ertragen. Eine starke, eine unabhängige Frau passt nicht in ihr patriarchalisches Weltbild, das von Kontrolle und Besitz geprägt ist. Es ist wichtig, dass wir das Problem der toxischen Männlichkeit klar benennen und in der Gesellschaft sichtbar machen statt wegzuschauen. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU) Dies darf nicht weiter ein Tabuthema sein; die Ernsthaftigkeit darf nicht kleingeredet werden. Auch hierzu haben wir schon Fallbeispiele gehört. Deswegen sind Maßnahmen im Sinne der Istanbul-Konvention heute wichtiger denn je. Denn Femizide sind und bleiben ein strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem. Schauen wir uns einmal die Zahlen der Fälle von Körperverletzung an: So ist bekannt, dass im Jahr 2021 ca. 143 000 Frauen in Deutschland psychischer oder physischer Gewalt in der Partnerschaft ausgesetzt waren. Körperverletzungen und sexuelle Gewalt finden geschlechtsspezifisch gezielt gegenüber Frauen statt. Femizide stehen am Ende dieser Entwicklung; sie sind die extremste Form von geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Stellungnahme des Innenministeriums zum CDU-Antrag zeigt auch: Schaut man sich die Fälle von Körperverletzung in Baden-Württemberg an, so sieht man: Diese Zahlen haben sich zwischen 2010 und 2021 in einigen Landkreisen mehr als vervierfacht. Was aber können wir tun, um Femizide zu verhindern, um zu verhindern, dass solche Morde stattfinden? (Zuruf von der AfD: Abschieben!) Zusammengefasst: Dies muss durch Aufklärung, Schutz und Prävention geschehen. Es gilt, bereits in der frühkindlichen Bildung anzusetzen. Kinder müssen von Anfang an für Themen wie Vielfalt, Freiheit, „Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter“ sowie für Menschenrechte sensibilisiert werden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Kindern muss mit Respekt begegnet werden; das ist ein ganz wichtiger Faktor. Denn vielen fehlt einfach dieser Respekt. Einmal verfestigte Rollenbilder von Männlichkeit sind nämlich nur schwer zu verändern. (Fadime Tuncer) Eine Frau in einer gewalttätigen Beziehung, die keine Hilfe und keinen Schutz für sich sieht – dieser Prozess kann viele Jahre dauern –, bleibt zumeist aus Angst und Ausweglosigkeit in dieser Beziehung. Auch hier stehen wir in der Verantwortung, künftige Femizide zu vermeiden und die Gesellschaft zu sensibilisieren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Dazu gehört, mit staatlicher Unterstützung die Rechte von Frauen zu unterstützen, zu stärken und die erforderlichen Schutzräume anzubieten. Daher wollen wir noch in diesem Jahr die aktuelle Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Frauen- und Kinderhäusern überarbeiten und verbessern. Gleichzeitig gilt aber: Gesellschaftliche Veränderung funktioniert nur, wenn alle an demselben Strang ziehen, alle Ebenen. Dazu brauchen wir Schutz- und Präventionsprogramme. Auch hier wurden jetzt schon einige genannt. Auch in der Vorlage des Innenministeriums gibt es einige Beispiele. Dazu gehören u. a. die polizeilichen Präventionsangebote wie „Prävention auf dem Stundenplan“ oder das Programm „Sicher. Unterwegs. – Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“. Darüber hinaus gibt es, was die Gewalttäterseite anbetrifft, auch Verbesserungen, z. B. zur Kommunikation, Konfliktfähigkeit, zu sozialen und emotionalen Kompetenzen. Was bedeutet es aber, wenn wir das in den strafrechtlichen Kontext einbetten wollen? Welche Regelungen gibt es da? Welchen Schutz gibt es da? Noch immer sprechen Medien von Familientragödie, Ehrenmord oder Eifersuchtsdrama, wenn eine Frau kaltblütig von ihrem Partner ermordet wird. Das klingt eher verharmlosend, rechtfertigend, kann auch strafmildernd wirken, je nachdem, wie es dann gewertet wird, z. B. im Hinblick auf niedrige Beweggründe. Hier brauchen wir ein neues gesellschaftliches und politisches Denken und Handeln, gerade im Kontext Sexismus. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf Sie an die Redezeit erinnern.
Fadime Tuncer GRÜNE
Gleich. (Heiterkeit) Die Bundesregierung empfiehlt bereits in ihrem Entwurf zum Strafgesetzbuch, die entsprechenden Paragrafen zu reformieren mit dem Ziel, geschlechtsspezifische Beweggründe zu verankern. Femizide müssen daher der Schuld und Tat angemessen bestraft werden. Was bedeutet das für uns? Femizide erkennen, erfassen und beenden. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Fraktion der SPD erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Boris Weirauch. – Bitte sehr, Herr Kollege.
Dr. Boris Weirauch SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen, liebe Kollegin Natalie Pfau-Weller, bedanken. Sie haben laut Presseberichterstattung den Anstoß zu diesem Antrag gegeben und damit auch den Versuch unternommen, die Landesregierung in diesem Bereich noch weiter zu sensibilisieren. eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Ich muss Ihnen sagen: Sie haben in Ihrer Rede viel Richtiges gesagt, was ich im Prinzip alles unterschreiben kann. Sehen Sie uns nach, dass wir, die Opposition, natürlich auch überprüfen werden, ob die Maßnahmen, die Sie angekündigt haben, tatsächlich vorgenommen worden sind. Aber es hörte sich wirklich schon vielversprechend an, was Sie uns hier erläutert haben. (Beifall bei der SPD, den Grünen und der CDU –
Thomas Blenke CDU
Gut!) – Ja, das muss man mal sagen können. Ein Femizid liegt vor, wenn eine Frau von einem Mann getötet wird, weil sie eine Frau ist. Ich glaube, das ist der Minimalkonsens innerhalb unserer Gesellschaft. Aber was bedeutet es jetzt konkret? Worüber sprechen wir hier genau? Wir sprechen von Femiziden, wenn Frauen aus Frauenhass getötet werden. Das ist das besonders Verachtenswerte an Femiziden und anderen Formen, auch von Hassverbrechen wie Tötung aus rassistischen, queerfeindlichen oder behindertenfeindlichen Motiven. Hassverbrechen allgemein und Femizide im Besonderen zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich nicht nur gegen das individuelle Opfer und seine Menschenwürde richten, sondern auch immer gegen eine Gruppe unserer Gesellschaft als Ganzes. Wir müssen uns klarmachen: Jeder Femizid ist auch ein Angriff auf unsere gesellschaftlichen Werte und unsere verfassungsmäßige Ordnung. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Verkannt wird dabei oft, dass sich eine misogyne Motivation auch bei extremistischen Gewalttätern wiederfindet, und das phänomenübergreifend, so etwa beim Amokläufer von Winnenden oder der Amoktat in Toronto im Jahr 2018, bei der ein Täter aus Frauenhass zehn Menschen mit dem Auto überfahren und getötet hat. Häufig wird erst auf den zweiten Blick klar, dass in erster Linie Frauen und Mädchen Ziel der Attacken gewesen waren; auch das darf nicht aus dem Blickfeld geraten, wenn es in der politischen Debatte um das Thema Femizide geht. Klar ist auch – das wurde vielfach schon erläutert –: Fast immer kommen Femizide im sozialen Nahraum vor, im Rahmen von sogenannter Partnerschaftsgewalt. Alle drei Tage wird eine Frau in Deutschland von ihrem Partner oder Expartner getötet. Im Jahr 2021 gab es in Baden-Württemberg insgesamt fast 11 000 Straftaten im Rahmen von Partnergewalt, bei denen mindestens ein weibliches Opfer zu verzeichnen war. Hierbei handelt es sich nur um das sogenannte Hellfeld. Sie hatten es ja auch erwähnt: Es gibt da auch ein Dunkelfeld, das leider weitaus höhere Zahlen befürchten lässt. Die grün-schwarze Landesregierung sieht nach der Stellungnahme zu dem heute zur Debatte stehenden Antrag der CDU-Fraktion offensichtlich zunächst einmal keine strafrechtliche Regelungslücke. Wir seitens der SPD hingegen stellen uns auf den Standpunkt, dass Täter, die aus Frauenhass töten, regelmäßig als Mörder bestraft werden müssen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Armin Waldbüßer GRÜNE) (Dr. Boris Weirauch) Das zieht – das ist der Unterschied zum Totschlag – infolge der sogenannten Punktstrafe regelmäßig eine lebenslange Haftstrafe nach sich. Das ist aus meiner Sicht genau die richtige Strafe für Männer, die Frauen aus Frauenhass töten. Eine konsequente und angemessene Bestrafung von Tätern ist ein wichtiger Bestandteil zur Bekämpfung von frauenfeindlicher Gewalt. Geschlechtsspezifische Motive müssen klar benannt werden und bei der Strafzumessung von Gesetzes wegen strafverschärfend berücksichtigt werden. Deshalb begrüßen wir die von der Ampelregierung auf Bundesebene initiierte Ergänzung von § 46 Absatz 2 StGB, wonach künftig geschlechtsbezogene Tatmotive explizit als Beispiel für menschenverachtende Beweggründe bei Straftaten aufgeführt werden. Das ist ein deutliches Zeichen in Richtung Justiz, um auch dort die Sensibilität weiter zu erhöhen. Die strafrechtliche Behandlung, Bekämpfung von frauenfeindlichen Straftaten ist aber nur ein Aspekt. Sie, Frau Kollegin Tuncer, haben es angemerkt: Es geht auch um die mediale oder gesellschaftspolitische Rezeption von Femiziden. Es ist nicht zu ertragen, wenn Femizide in Form von Begrifflichkeiten wie „Eifersuchtsdrama“, „Ehedrama“ oder „Ehrenmord“ verharmlost werden. Damit muss eindeutig Schluss sein. Lasst uns Femizide so benennen, wie sie sind, nämlich Morde an Frauen in unserer Gesellschaft aus Frauenhass. (Beifall bei der SPD, den Grünen und der CDU so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Erschreckend sind zwei weitere Zahlen aus dem Sicherheitsbericht für Baden-Württemberg: 86 % der Tatverdächtigen bei Straftaten gegen das Leben sind Männer – 86 % der Täter. Ganz anders sieht es bei den Opfern aus: 54 % der Getöteten sind weiblich. Diese Täter-Opfer-Diskrepanz kontextualisiert das Innenministerium oder der Innenminister im Sicherheitsbericht nicht weiter. Offensichtlich besteht hier noch zu wenig Problembewusstsein. Es wäre gut, wenn die Landesregierung an diesem Punkt mehr Licht ins Dunkel bringt, weil es uns auch bei der Prävention enorm weiterbringen müsste, um die richtigen Hebel zu finden, um diesen Frauenhass und diese Gewalt gegen Frauen noch besser zu bekämpfen. Zudem – das ist der letzte Punkt, den ich hier noch anbringen möchte – braucht es auch Maßnahmen, durch die Frauen wirksam geschützt werden können. Gerade im Bereich der Partnerschaftsgewalt sind Frauenhäuser Einrichtungen, die ganz konkret Leben retten können. Sie sind der rettende Hafen, wenn auch ein Wohnungsverweis keinen Schutz mehr bietet. Deshalb ist es umso bedauerlicher, dass die Landesregierung unserem Gesetzentwurf im März nicht gefolgt ist und nicht in die grundständige Finanzierung der Frauenhäuser eingestiegen ist. Hier hätten Sie einen wirklich wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Femiziden leisten können. Vielleicht hilft die heutige Debatte, Ihre Haltung noch einmal zu überdenken. Sie hätten den weiblichen Opfern von Partnerschaftsgewalt bei uns im Land damit einen großen Dienst erwiesen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Weirauch. – Für die FDP/DVP-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Julia Goll. Bitte sehr.
Julia Goll FDP
Danke schön. – Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Femizid, die Tötung von Frauen und Mädchen gerade aufgrund ihres Geschlechts, und auch andere Gewalttaten an Frauen sind keine Erscheinungen der letzten Jahre, und sie sind nicht erst durch Geflüchtete, die in den letzten Jahren zu uns gekommen sind, aufgetreten, wie vermutlich der oder die Redner der AfD gleich zu behaupten versuchen werden. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Der bundesweiten Statistik zu den sogenannten Partnergewalttaten ist zwar zu entnehmen, dass bei einem Ausländeranteil von etwa 13 % bei uns der Anteil ausländischer Täter mit etwa 30 % überproportional hoch ist. (Abg. Anton Baron AfD: Ah!) Ja, das ist eine Wahrheit. Wahr ist aber auch: Über 65 % der Tatverdächtigen sind Deutsche. (Zuruf von der AfD: Aha!) Femizide, Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sind kein importiertes Phänomen; sie sind unser ureigenes Thema und Problem, das wir endlich wirksam angehen müssen. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD) Auch ich bin der Meinung, dass der in der Öffentlichkeit immer wieder verwendete Begriff „Ehrenmord“ endlich verschwinden muss. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD) Mord an einer Frau, an einem Mädchen hat nie etwas mit Ehre zu tun. (Abg. Fadime Tuncer GRÜNE: Genau!) Die Zahlen, die in der Stellungnahme zum Antrag zu dieser Debatte mitgeteilt wurden, lassen bei den Tötungen von Frauen durch Partnergewalt keine signifikante Änderung in den letzten über zehn Jahren erkennen. Das sehe ich als negative Nachricht; denn es gelingt offenbar nicht, Frauen und Mädchen besser zu schützen. Genau das aber muss der Anspruch sein. Herr Innenminister, ich darf dabei ausdrücklich auch Sie ansprechen. Absolut besorgniserregend haben sich die Zahlen der Körperverletzungsdelikte zum Nachteil von Frauen und Mädchen entwickelt. Seit zehn Jahren gab es eine kontinuierliche Steigerung um insgesamt fast 20 %, während ansonsten aber die Aggressionsdelikte im öffentlichen Raum seit 2015 um ein Viertel zurückgegangen sind. Allein und erstmals von 2020 auf 2021 gab es bei den Delikten gegen Frauen einen Rückgang – dieses eine einzige Mal, ansonsten hatten wir nur Zugänge. Dabei erscheint doch der in der Stellungnahme zum Antrag unüberlesbare Stolz auf den im Jahr 2014 vorgelegten (Julia Goll) Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen nun wirklich nicht nachvollziehbar. Völlig unverständlich ist übrigens, weshalb das Innenministerium auf ein Programm wie „Sicher. Unterwegs. – Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“ verweist. Denn der öffentliche Raum ist offenbar gar nicht der zentrale Risikoort für Frauen, sondern das heimische Umfeld. Immerhin sind etwa 60 % der Tatverdächtigen aktuelle Ehe- bzw. Lebenspartner. Das verrät uns zwar nicht die letztlich dann doch etwas dünne Stellungnahme aus dem Innenministerium zum Antrag, aber die bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik. Feststellen muss man anhand der Zahlen aus der Stellungnahme zum Antrag, dass die bisherigen Bemühungen um einen besseren Schutz von Frauen und Mädchen eben nicht ausreichend waren und sind. Das mag auch daran liegen, dass viele Fakten einfach nicht hinreichend bekannt sind. Man geht von einer kaum abschätzbaren Dunkelziffer aus, die ab dem Jahr 2023 nun endlich besser erfasst werden soll – endlich; ich warte auf diese Zahlen. Auch bei der Stellungnahme zu diesem Antrag liest man immer wieder dieses geradezu mantrahafte „Das erfasst die Polizeiliche Kriminalstatistik“. (Abg. Anton Baron AfD: Ogottogott!) Wie oft müssen wir das lesen? Sobald es interessant und zielführend werden könnte, versagt die Statistik. Bitte setzen Sie sich in der Innenministerkonferenz weiter für eine differenzierte Überarbeitung und regelmäßige Überprüfung der Polizeilichen Kriminalstatistik ein. Der Antrag – vielen Dank auch von mir an die CDU, Frau Kollegin, für die Beleuchtung dieses Themas – deutet in seinen Fragen durchaus Maßnahmen und Überlegungen an, die in der Stellungnahme allerdings in keinem Punkt übernommen – das fällt schon auch auf –, sondern vielmehr zurückgewiesen werden. So fällt, wie gesagt, auf, dass die Nachfrage nach speziellen Therapieangeboten für Gefangene sogar recht schnöde zurückgewiesen wird, Frau Ministerin, in der Art: Gibt es nicht, brauchen wir nicht. Das sehe ich ganz anders, und ich halte es wirklich für zu wenig durchdacht. Im Sinne einer echten Prävention sollte jede Gelegenheit ergriffen werden, um auf potenzielle Täter einzuwirken. In der Justizvollzugsanstalt hat man ja leider Gottes viele der betroffenen Personen zusammen. Ich meine, wir sind es den Frauen und Mädchen schuldig, dass wir größere Anstrengungen zu ihrem Schutz unternehmen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der SPD und der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die AfD-Fraktion spricht nun Herr Abg. Daniel Lindenschmid.
Daniel Lindenschmid AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Die heutige Debatte ist bemerkenswert, denn es geht um sogenannte Femizide; aber die CDU-Fraktion unter Herrn Hagel hat in ihrem Berichtsantrag an die Landesregierung, der sie ja selbst angehört, das Wichtigste vergessen: zu definieren, was sie darunter überhaupt versteht. Was dann das CDU-geführte Innenministerium von Herrn Hagels Parteifreund, Herrn Strobl, veranlasst hat, in seinem Eineriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 gangsstatement genüsslich auf dieses Versäumnis hinzuweisen, und zwar so genüsslich, dass man sich fast wundert, warum Herr Strobl nicht gleich auch noch auf diverse grammatikalische Fehler in der Antragsbegründung des Herrn Hagel hingewiesen hat. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Da fragt man sich: Weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut? Oder noch schlimmer: Möchte die linke Hand gar nicht, dass die rechte Hand überhaupt etwas tut? (Beifall bei der AfD – Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Sehr gut!) Dieser Verdacht liegt nämlich nahe, wenn man sich anschaut, wie lieblos Herr Strobl seinem Parteifreund Hagel auf die Frage antwortet, ob der Landesregierung Daten dazu vorliegen, was denn für Frauen und Mädchen die Wahrscheinlichkeit erhöhen könnte, einem Femizid zum Opfer zu fallen, etwa eine bestimmte Herkunft. Ich darf Herrn Strobls Antwort an Herrn Hagel zitieren: Mit Blick auf die Erläuterungen in der Vorbemerkung zum Begriff Femizid kann im Sinne der Fragestellung keine Aussage zu bestimmten Merkmalen getroffen werden, die eine Gefährdung bezüglich eines Femizids erhöhen. Ja, man höre und staune, die Hagel-CDU stellt in ihrem Antrag die These auf, Femizid sei die – Zitat – „Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist“. Und die Strobl-CDU antwortet sinngemäß und richtigerweise, dass man das so nicht sagen könne und obendrein bisher erst recht nichts zu den genauen Hintergründen wisse. Dabei liegt jedoch, wenn man Presse- und Polizeiberichte aufmerksam durchliest, zumindest der Verdacht nahe, dass es sich zu einem beträchtlichen Teil um ein importiertes Problem handelt. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Allerdings fehlen – da hat Herr Strobl recht – bislang wirklich belastbare Zahlen. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Eben!) Deshalb hat z. B. die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen im letzten Jahr begonnen, zusammen mit dem Institut für Kriminologie der Universität Tübingen und dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen eine auf drei Jahre angelegte Studie zur Tötung von Frauen zu erstellen. Denn – Zitat –: Eine empirisch fundierte Studie zu Femiziden, welche die verschiedenen sozialen Kontexte und Motivlagen berücksichtigt, gibt es für Deutschland bisher nicht. Näherungen lassen sich allerdings schon jetzt durch vergleichende Recherchen aus Statistiken des BKA und aus unserem Nachbarland, der Schweiz, erzielen. Auffällig ist dort – wer hätte es gedacht? – die Überrepräsentanz ausländischer Täter. Da hat Frau Goll natürlich schon richtig angesprochen: Die Zahlen sowohl aus der Schweiz als auch des BKA belegen (Daniel Lindenschmid) konkret einen Anteil von etwa einem Drittel ausländischer Staatsangehöriger bei versuchten und vollendeten Delikten der sogenannten Partnerschaftsgewalt. Über den Anteil, den zusätzlich dazu Täter mit statistisch nicht erfasstem Migrationshintergrund ausmachen, kann man dabei nur spekulieren. Ebenso kann man nur über den Anteil durch patriarchalische Strukturen des Islams spekulieren. Dazu gibt es bisher keine Statistik. Wir, die AfD-Fraktion, begrüßen insofern jede Initiative, die hilft, hier Licht in das statistische Dunkel zu bringen – (Beifall bei der AfD) selbst wenn sie, wie vorliegend, schlecht formuliert ist und Behauptungen zu Definitionen von Femiziden aufstellt, die mit der Realität nichts zu tun haben. (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Abschließen möchte ich aber mit einem Lob an Herrn Hagel – der leider nicht da ist –, dass er sich überhaupt getraut hat, das Thema Herkunft nicht von vornherein komplett auszublenden, auch wenn das Herrn Strobl offenbar etwas unangenehm ist. Nachdem die CDU in der neuesten landesweiten Umfrage erstmals seit vielen, vielen Jahren wieder vor den Grünen steht, nimmt Herr Hagel sich wohl ein Beispiel an seiner Bundestagsfraktion und spielt ein bisschen rebellische Opposition, (Heiterkeit des Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD) obwohl die CDU auf Landesebene selbst noch in der Regierung sitzt. (Beifall bei der AfD) Den Umfragewerten scheint es zumindest nicht zu schaden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung erteile ich das Wort dem Herrn Innenminister. (Abg. Thomas Blenke CDU: Das ist jetzt auch drin- gend nötig!) Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Straftaten, die sich gezielt gegen Frauen richten, weil sie Frauen sind, die also aus einer frauenfeindlichen Motivation heraus begangen werden, sind besonders verwerfliche Straftaten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Es geht um Straftaten, die insbesondere im häuslichen Bereich, aber auch im außerhäuslichen Bereich begangen werden, von der häuslichen Gewalt bis hin zum Stalking. Ich danke der CDU-Fraktion und insbesondere der Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller sehr herzlich, dass wir heute über dieses riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Thema, über diese abscheulichen Delikte in einer ganz überwiegend konstruktiven Debatte sprechen, (Abg. Anton Baron AfD: Ha!) wobei ich die Beiträge der AfD und der FDP/DVP ausdrücklich ausnehmen möchte. (Oh-Rufe von der AfD) Wichtig ist es allerdings, dass wir diese konstruktive Debatte miteinander führen, damit wir diese Kriminalität aus der Tabuzone, aus der Schweigezone herausholen. Denn wir wollen und müssen diese Straftaten ins Bewusstsein rücken, sie enttabuisieren, sie aus dem Dunkelfeld herausholen. Oft schämen sich beispielsweise Opfer solcher Straftaten, diese anzuzeigen, und das hat zur Folge, dass die Täter ungeschoren davonkommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will mit den Fakten beginnen, den Fakten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik. Weibliche Opfer von männlichen Tatverdächtigen sind insbesondere im Deliktfeld der sogenannten Partnergewalt, also wenn es in einer aktuellen oder auch bereits beendeten Beziehung zwischen Ehe- oder gleichgestellten Partnern zu Gewalt kommt, überproportional vertreten: 80 % der Opfer sind weiblich. Schaut man im Bereich der sogenannten Partnergewalt die Straftaten gegen das Leben in der aktuellen PKS, der Polizeilichen Kriminalstatistik, für 2022 an, so sieht man, dass es 41 weibliche Opfer männlicher Tatverdächtiger, aber nur acht männliche Opfer gibt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik bildet dabei das sogenannte Hellfeld der Kriminalität in Baden-Württemberg ab, also das, was der Polizei bekannt ist. Das ist schon einmal wichtig, weil auch diese Daten eine Grundlage bilden, um daraus bestimmte Maßnahmen abzuleiten. Es ist schlimm genug, was wir aus diesen Zahlen heute schon ablesen können. Freilich, wir wollen darüber hinaus mehr. Drei konkrete Vorhaben, drei konkrete Initiativen, drei konkrete Punkte möchte ich Ihnen nennen. Erstens – ich habe das Stichwort schon genannt, und es hat auch in der Debatte, Frau Kollegin Tuncer, eine Rolle gespielt –: Das ist das Dunkelfeld, das wir natürlich ausleuchten wollen, um mehr Straftaten ans Licht zu bringen und die Täter – es sind ja in aller Regel Täter und keine Täterinnen – zur Verantwortung ziehen zu können. Mit der Dunkelfeldforschung schaffen wir ein noch besseres Verständnis der tatsächlichen Kriminalitätslage und damit – das ist wichtig – eine belastbare Grundlage, etwa für präventive Maßnahmen. Zu diesem Zweck starten wir im Rahmen der kriminologischen Forschung Baden-Württemberg gemeinsam mit der Hochschule für Polizei noch in diesem Sommer – also nicht irgendwann – eine erste Bürgerbefragung. Von dieser Bürgerbefragung erhoffen wir uns noch bessere Erkenntnisse zu gezielt gegen Frauen gerichteten Straftaten, also Straftaten, die gegen Frauen begangen werden, weil sie Frauen sind. Zweitens – das ist aus meiner Sicht eine sehr wichtige Sache –: Bereits im Jahr 2021 hat auf meine Initiative hin die Innenministerkonferenz zur tiefer gehenden Analyse dieses Kriminalitätsphänomens und zur nachhaltigen Bekämpfung der- (Minister Thomas Strobl) artiger furchtbarer Straftaten eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Baden-Württemberg eingerichtet. Ich habe diese Initiative wirklich sehr gründlich vorbereitet und in persönlichen Gesprächen beispielsweise den damaligen Bundesinnenminister Seehofer und auch andere überzeugen können. Es sind dann der Bundesinnenminister und alle 15 Landesinnenministerkollegen der baden-württembergischen Initiative gefolgt. Nun erarbeiten seither Expertinnen und Experten aus verschiedenen polizeilichen Fachbereichen und Ministerien eine bundesweit einheitliche Begriffsdefinition und prüfen Möglichkeiten einer noch passgenaueren statistischen Erfassung und Abbildung entsprechender Straftaten. Auf der Basis der bundeseinheitlichen Definition sowie zugehöriger Ein- und Zuordnungskriterien wird das Bundeskriminalamt ab dem Jahr 2023, also ab diesem Berichtsjahr, ein Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Gewalt“ veröffentlichen. Wir haben also in der bundesweiten PKS ab dem nächsten bundesweiten Bericht, der im Jahr 2024 über das Jahr 2023 vorgelegt werden wird, eine neue Lagebildkategorisierung „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Gewalt“. Das geht auf unsere Initiative im Jahr 2021 zurück. Jetzt könnten Sie kritisieren (Abg. Thomas Blenke CDU: Ich würde eher applau- dieren! – Beifall des Abg. Thomas Blenke CDU) und sagen: „Ach Gott im Himmel, noch mehr Statistik.“ Aber die Polizeiliche Kriminalstatistik ist in diesem Punkt außerordentlich wichtig. Es ist die evidenzbasierte Grundlage für präventive Maßnahmen, natürlich auch für Repression, gegen Täterinnen und Täter. Es ist die Grundlage für Unterstützungs-, Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass wir das im Jahr 2021 mit Unterstützung aller Innenministerinnen und Innenminister und auch des Bundesinnenministeriums über alle Parteigrenzen hinweg auf den Weg bringen konnten und jetzt in der Realisierungsphase sind. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Drittens, meine sehr verehrten Damen und Herren, führt das Polizeipräsidium Ravensburg aktuell gemeinsam mit der Deutschen Hochschule der Polizei, DHPol, sowie der Psychologischen Hochschule Berlin das Forschungsprogramm „GaTe – Polizeiliche Gefährdungsanalysen zu Tötungsdelikten in Partnerschaft und Familie – innovative Ansätze“ durch. Zentrales Ziel des durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekts ist es, die polizeiliche Kompetenz zur Gefährdungsanalyse und Früherkennung sich anbahnender Tötungsdelikte in Expartnerschaften und Partnerschaften zu stärken, indem Warnsignale frühzeitig identifiziert und Kriterien für deren Bewertung abgeleitet werden. Das ist ein weiteres wichtiges Forschungsprojekt, das wir mit Unterstützung des Bundes in Oberschwaben durchführen. Das sogenannte Leaking ist vor allem im Bereich von Amoktaten bereits erforscht worden. Im Rahmen des Projekts „GaTe“ soll nun erstmals untersucht werden, ob Leaking auch vor sogenannten Intimiziden erkannt werden kann. Intimizide sind Tötungen von Ehe- und Lebenspartnern, von Intimpartnern nach dem Motto „Entweder du bleibst bei mir, oder ich brineriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 ge dich um“. Aufbauend auf den Erkenntnissen der Analysen sollen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Erkennen und Beurteilen von Leaking bei sogenannten Intimiziden noch besser und zielgerichteter geschult werden können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Kürze der Zeit konnte ich Ihnen nur diese drei konkreten Maßnahmen, die wir auf den Weg gebracht haben, die wir konkret realisieren, vorstellen. Ich möchte Ihnen versichern: Wir lassen in diesem Bereich nicht locker. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Gu- dula Achterberg GRÜNE) Das ist ein Thema, das innerhalb der Polizei in Baden-Württemberg priorisiert ist. Wir werden unsere Maßnahmen zum Schutz von Frauen weiterhin konkret ausbauen. Danke schön für die konstruktive Debatte, auch, Herr Abg. Dr. Weirauch, Frau Abg. Tuncer, Frau Abg. Dr. Pfau-Weller, für die Unterstützung über Parteigrenzen hinweg. Ich finde es gut, dass wir uns mit Ernsthaftigkeit dieses Themas annehmen, es aus einem Dunkelfeld zunehmend in ein Hellfeld bringen und mit wissenschaftlicher Expertise evidenzbasiert konkrete Maßnahmen in Baden-Württemberg entwickeln. Gern dürfen wir auch Avantgarde in Deutschland in diesem Bereich sein. Danke für Ihre Unterstützung. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/2115 (Geänderte Fassung). Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann deshalb hiermit für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen allesamt zu. Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen – Erhalt und Sanierung von Ortsmitten – Drucksache 17/2129 (Geänderte Fassung) Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich der bereits präsenten Frau Abg. Barbara Saebel. – Bitte sehr, Frau Kollegin.
Barbara Saebel GRÜNE
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt kommen wir zu den Ortsmitten. Diese können einladen mit gut gestalteten Plätzen, mit restaurierten historischen Gebäuden, mit einem lebendigen Mix aus Wohnen und Arbeiten, aus Gastronomie, Freizeitgestaltung und Einzelhandel. Aber Ortsmitten können auch abweisen: mit Betonwüsten, Durchgangsverkehr, verriegelten Wirtshäusern und geschlossenen Geschäften. (Barbara Saebel) Die Entwicklung lebendiger Zentren ist eine ständige Aufgabe, der wir uns stellen. Neue gesellschaftliche Entwicklungen brauchen natürlich auch neue Lösungen. Sanierung und Erhalt gewachsener Ortskerne sind nicht nur kulturhistorisch die bessere Alternative gegenüber Abriss und Neubau, sondern auch klimarelevant, denn der Gebäudesektor ist für etwa 40 % der CO -Emissionen verantwortlich. Natürlich wird beim Sanieren durch den Erhalt grauer Energie weniger CO freigesetzt als beim Neubau. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich begrüße es, dass in der Förderkulisse zunehmend die Lebenszyklusbetrachtung eingeführt werden soll, denn ein 300-j ähriges Fachwerkhaus hat eine wesentlich bessere Klimabilanz als ein Gebäude, das nach einer Nutzungsdauer von nur 50 Jahren wieder abrissreif ist. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Wie machen Sie das mit der Wärmepumpe in dem Haus?) Mit natürlichen, regionalen Materialien und reparaturfreundlich gebaut kann das Fachwerkhaus aus Holz, Lehm und Naturstein vorbildlich auch für künftiges Bauen sein. (Beifall des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Wir haben im Land hierzu auch die Holzbauoffensive ins Leben gerufen. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Thomas Blen- ke CDU) Klimaneutralität muss aber nicht jedes einzelne Gebäude erbringen, sondern sie kann oftmals sinnvoller und kostengünstiger im Zusammenspiel von Sanierung, Erhalt, erneuerbaren Energien, Effizienz und Einsparung innerhalb ganzer Quartiere entstehen. Die Kombination von Alt und Neu durch Nachverdichtung mit gemeinsamen Wärmekonzepten, erneuerbaren Energien und sanierten Altbauten kann man im Energieareal Walddorfhäslach ganz besonders gut beobachten. Die Nutzung der denkmalgeschützten Häuser mit Ärztehaus, Jugendraum, Hochzeitszimmer, Mediathek und Bürgerbüro sorgt für den Tagesverbrauch der Energie, die durch die neu gebauten, ergänzten Wohnhäuser zur Verfügung gestellt wird, denn diese haben Dach-PV und Wärmepumpen. Die Keller der Denkmale wiederum speichern diese Energie im Winter und sorgen im Sommer für die entsprechende Kühlung. So wurde die Ortsmitte wiederbelebt, die bauliche Geschichte erhalten, wurden Wohnraum und soziale Infrastruktur geschaffen und wird ein ganzes Quartier in die Zukunft geführt. (Beifall bei den Grünen) So lassen sich denn auch innerörtliche Wohnraumpotenziale heben. Das spart Fläche – ohne Neuversiegelung im Außenbereich, die sonst stattfinden würde – und fördert natürlich die Stadt der kurzen Wege, die dann zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können. Mein Dank gilt natürlich dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen für die sehr ausführliche Darstellung der riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 vielfältigen Landesförderprogramme. Da ist natürlich zuerst die klassische Städtebauförderung für Kommunen und Eigentümer zu nennen, ein Erfolgsmodell des Landes seit 50 Jahren. Allein in den letzten drei Jahren wurden dadurch 150 Kommunen gefördert. Das Programm „Soziale Integration im Quartier“ ergänzt mit Bildungs-, Kultur- und sozialer Infrastruktur und fördert gezielt Orte der Begegnung und des Miteinanders sowie frequenzbringende Einrichtungen – gerade nach Corona ein ganz wichtiger Ansatz. Das ELR widmet sich im ländlichen Raum der Umgestaltung von Bestandsgebäuden. So können Gemeindebedarfseinrichtungen, Grundversorgung, zeitgemäße Wohnangebote, einladende Plätze und Grünanlagen entstehen. Die Denkmalförderung – last, not least – unterstützt Eigentümer und Eigentümerinnen bei denkmalspezifischem Mehraufwand. Zudem bieten die Programme „Wohnen im Kulturdenkmal“ und „Denkmal – minimal“ Beratung zum Umbau von Gebäuden zu Wohnzwecken. Die Städte und Dörfer in unserem Land sind weitgehend gebaut. Ziel muss daher sein, den Bestand zu erhalten und zu nutzen. Die Sanierungsquote von gegenwärtig nur 1 % muss steigen. Das ist nicht einfach. Preissteigerungen und Handwerkermangel bremsen hier durchaus. Umso wichtiger sind Beratung und Förderung. Unserer Fraktion ist deshalb besonders wichtig, dass die Förderkulisse des Landes ständig überprüft und aktualisiert wird. Wir meinen: Das ist auch gut angelegtes Geld; denn jeder Euro Förderung löst etwa 8 € Investitionen aus. Damit werden Arbeitsplätze erhalten, Wohnungen geschaffen und der Tourismus gefördert. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ein kleiner Blick in die Zukunft sei mir noch vergönnt. Die geplante Vereinfachung der Landesbauordnung – Stichwort Bürokratieabbau – und die Einführung digitalisierter Bauverfahren sollen das Bauen und Sanieren weiter vereinfachen und beschleunigen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abg. Neumann-Martin.
Christine Neumann-Martin CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Attraktive Ortsmitten sind wichtig für unser Gemeinwesen. Egal, ob Karlsruhe oder Stuttgart, Ettlingen oder Marxzell, ob in den Kernstädten oder Stadtteilen: Die Ortsmitten stiften Identität, geben dem Ort Struktur und sind Orte der Begegnung. Idealerweise treffen hier Wohnen, Kultur, Gastronomie und Handel aufeinander. Leider ist die lebendige Ortsmitte auf der Liste der bedrohten Arten. Der Trend zum Onlinehandel, zu den E-Shops der Hersteller drängt den Handel aus seiner Mittlerrolle. Zudem finden alteingesessene Geschäfte oft keinen Nachfolger mehr. Corona hat hier als Brandbeschleuniger gewirkt. (Christine Neumann-Martin) Die Stellungnahme zu diesem Antrag zeigt jedoch: Die Landesregierung nimmt ihre Aufgabe ernst, die Kommunen bei der Sicherung ihrer Ortsmitten zu unterstützen. (Beifall bei der CDU) Wir legen Wert darauf, dass unsere Programme so ausgestaltet sind, dass sie auch von kleinen Kommunen aufgegriffen werden können, nicht nur von großen, leistungsfähigen Verwaltungen. Das wichtigste Förderprogramm, die Städtebauförderung, hat 2022 einen Fördervorrang für die Innenstädte. Klar ist dabei: Es kommt beim Gelingen von Maßnahmen nicht auf einen Überbietungswettbewerb mit Fördergeldergießkannen an. Stattdessen – – (Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wenn Sie Gespräche führen, dann bitte außerhalb des Plenarsaals. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Jawohl, Sir!) Fahren Sie fort.
Christine Neumann-Martin CDU
Danke. – Stattdessen aktivieren präzise eingestellte Fördergelder in hohem Maß andere Investitionen. Jeder investierte Euro zieht 8 € Investitionen von Kommunen und privaten Dritten nach sich. Das ist Förderpolitik „made in THE LÄND“. Weil die Ortsmitten keine Monokulturen sind, sondern ein Querschnitt des Lebens, gehen unsere Förderprogramme vom vernetzten und themenübergreifenden Arbeiten aus. Die Belebung einer Innenstadt ist immer ein Zusammenspiel von Stadtentwicklung, kluger Verkehrspolitik, Gestaltung des öffentlichen Raums, Aktivitäten des Handels und Gewerbes vor Ort und schließt am nachhaltigsten die Kunst und Kultur mit ein. So unterstützt der Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ die Kommunen ganz gezielt bei der Belebung ihrer Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne. Aus dem Landeshaushalt werden in diesem Jahr insgesamt 20 Millionen € dafür bereitgestellt. Mit dem Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ unterstützen wir Konzepte zur Aktivierung und Umnutzung leer stehender Gebäude und fördern kommunale Flächenmanager. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Barbara Saebel GRÜNE) Ein letzter Punkt: Innenstädte sind auch aufgrund ihrer Bausubstanz oft Träger des historischen Gedächtnisses einer Gemeinde. Deshalb ist es wichtig, auch den Erhalt und die Nutzung historischer Bausubstanz zu unterstützen. Baden-Württemberg ist Vorbild bei der Denkmalförderung. Das Land unterstützt seit 50 Jahren die Eigentümer historischer Gebäude. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen: Innenstädte sind die Gesichter und die Visitenkarte unserer Kommunen. Um sie erhalten zu können, müssen sich Land eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 und Kommunen Hand in Hand unterstützen. Die Landesregierung kommt dieser Aufgabe mit großem Engagement nach. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Klaus Ranger.
Klaus Ranger SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir vorab ein kleines persönliches Dankeschön für die vielen Genesungswünsche, die mich während meiner Krankheitszeit erreicht haben. Danke an euch alle. Es tut gut, wieder da zu sein. (Beifall bei allen Fraktionen) – Danke. Eine lebendige Ortsmitte, ein lebenswertes Dorf für alle Generationen, eine Innenstadt, in der man sich gern aufhält – das sind Kommunen, wie wir sie uns wünschen und in denen die Menschen gern leben. Leider sieht die Realität nicht überall so aus – auch wenn die Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Antrag sehr ausführlich darstellt, was ihrer Meinung nach alles gut läuft; wir haben es eben gehört. Erlauben Sie mir daher, auf den einen oder anderen Missstand hinzuweisen, auf den die Landesregierung unserer Meinung nach mit ihren Programmen keine ausreichende Antwort gibt. Als ehemaliger Immobilienfachwirt mit 30-jähriger Berufspraxis bei der Sparkasse erlaube ich mir, einen Blick aus der Praxis in dieses Hohe Haus zu bringen. Wohnraum in dörflichen Ortsmitten: Wir haben in Baden-Württemberg einen eklatanten Mangel an Wohnraum – vermehrt auch im ländlichen Raum, auch wenn er in den Ballungszentren präsenter erscheint. Mangel an Wohnraum finden wir dort, wo es ihn vor einigen Jahren noch nicht gab: ganz im Norden des Landes in Freudenberg, in Wüstenrot im Wahlkreis von Frau Huber und mir, (Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) im Hohenlohischen und auch im Wahlkreis der Ministerin Razavi, um nur einige Beispiele zu nennen. Diesem Mangel muss entschieden und schnell ein Ende gesetzt werden; denn das Thema Wohnen betrifft eine der drängendsten sozialen Fragen unserer Zeit. Das scheint mittlerweile auch auf der Regierungsbank angekommen zu sein. Mangel an Wohnraum entsteht nicht nur durch fehlende Wohnungen, sondern auch dadurch, dass Menschen in Häusern oder Wohnungen leben, die für ihre Lebenssituation eigentlich ungeeignet sind. Wir alle wissen: Wer über viele Jahre und Jahrzehnte im oftmals selbst gebauten oder jedenfalls selbst erworbenen und sehr gut gepflegten Eigenheim lebt, der möchte im Alter eigentlich auch dort wohnen bleiben. Gleichzeitig ist das Einfamilienhaus, das vor 40 Jahren gebaut wurde, in aller Regel nicht barrierefrei, nicht einmal barrierearm, und für das Wohnen im Alter ungeeignet. Das Treppensteigen wird mit zunehmenden Alter anstrengender, die Sturzgefahr erhöht sich, und der Platz, der früher viel- (Klaus Ranger) leicht zu viert oder zu fünft bewohnt wurde, wird im Alter zu zweit oder gar allein zur Belastung, weil er sauber gehalten und beheizt werden muss – von der Gartenpflege ganz zu schweigen. Hier kommen die Ortsmitten ins Spiel. Dort kann und muss der dringend benötigte Wohnraum gerade für ältere Menschen geschaffen werden. Das trägt zur Belebung bei und sichert den Menschen den Zugang zu Infrastruktur sowie Nahversorgung und kann auch in Kooperation mit den Pflegedienstleistern, den Kirchen oder anderen sozialen Organisationen einen echten Mehrwert für das Zusammenleben in den jeweiligen Kommunen schaffen. Ältere Menschen können im Alter aus ihren Einfamilienhäusern aus- und in für sie geeignete Wohnungen einziehen, ohne ihr Dorf oder ihr Quartier und damit die vertraute Umgebung verlassen zu müssen. Wichtig werden auch Begegnungsorte für die verschiedenen Altersgruppen. Hier sind leer stehende Ladengeschäfte, aber auch Gebäude der Kirchen, die nicht mehr gebraucht werden, geeignet. Sie müssen für die neue Nutzung ertüchtigt und modernisiert werden. An anderer Stelle, nämlich in den Wohngebieten an den Ortsrändern, wird dadurch Wohnraum in Einfamilienhäusern für diejenigen frei, die sie bereits im Namen tragen: für die Familien. Ohne Neubau wird es selbstverständlich nicht gehen. Aber vorhandene Bausubstanz wird so weiter genutzt. Einer unnötigen weiteren Ausdehnung von Neubaugebieten und der damit einhergehenden Versiegelung von Flächen könnte damit Einhalt geboten werden. Nicht jede Generation muss ihre eigene Eigenheimsiedlung bauen. Auch der Klimaschutz kommt automatisch ins Spiel. Modernisierte ältere oder neu gebaute Gebäude in den Ortskernen haben eine bessere energetische Bilanz als die alte Bausubstanz. Auch das trägt zur Erreichung der Klimaziele bei. Eine solche Entwicklung schafft man allerdings nicht nur mit Best-Practice-Modellen und Leuchtturmprojekten. Was wir wirklich brauchen, sind gezielte, verlässliche und flächendeckende Förderprogramme für Wohnraumschaffung und Anreize, Wohnraumbedarf und passenden Wohnraum zu matchen. Solche Förderprogramme aufzusetzen – und zwar systematisch für das ganze Land – mit guten Konditionen und ausreichenden Mitteln, das wäre mal eine sinnvolle Aufgabe, der sich das noch immer junge Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen annehmen könnte. Modelle und Best-Practice-Beispiele seitenweise aneinanderzureihen ist eine Art, mit der Krise umzugehen. Wir bevorzugen die systematische und flächendeckende Herangehensweise, die ich eben skizziert habe. (Beifall bei der SPD) Noch eine Anmerkung zum Thema Leerstand: Durch die Wiedervermietungsprämie, von der Sie so ruhmreich berichten, sind im Jahr 2022 ganze 171 Wohnungen wiedervermietet worden. Das ist angesichts der großen Knappheit nicht mal ein Tropfen auf den heißen Stein. Die anderen Prämienmodelle, die seit geraumer Zeit verkündet werden, sind übrigens bisher nichts als heiße Luft. riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Beim Thema Leerstand ist der konstante, sozusagen der etablierte Leerstand das eigentliche Problem: Häuser, die aufgrund von Erbschaftsstreitigkeiten – – (Glocke des Präsidenten) – Gleich. (Heiterkeit) Ganz wichtig ist, dass es hier Unterstützung gerade für die kleinen Kommunen in unserem Land gibt. Diese können sich keinen eigenen Sachbearbeiter leisten, der dauernd auf der Jagd nach Fördergeldern ist. Die Kommunen benötigen wie auch die Bürgerinnen und Bürger verlässliche und lang laufende Förderprogramme aus einer Hand, und zwar aus e i - n e m Ministerium, Frau Ministerin Razavi, nicht aus zig verschiedenen. Bitte stimmen Sie nicht wieder das alte Klagelied an, was der Bund vorher tun muss. Das kennen wir schon. Wir sind in Baden-Württemberg. Bitte, tun wir was für Baden-Württemberg. Danke schön. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Professor Dr. Schweickert das Wort.
Dr. Erik Schweickert FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wirtschaftlicher Sachverstand gehörte noch nie zu den Kernkompetenzen der Grünen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Das ist ein Zitat von Frau Pothmer von den Grünen von dieser Woche aus dem Deutschen Bundestag. (Abg. Raimund Haser CDU: Das war ein Verspre- cher!) – Wenn es ein Versprecher war: Was ist denn ein Lapsus Linguae? Da kommt das heraus, was eigentlich die Intention war, die man geheim halten wollte. Das sollte man daher nicht abtun. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Ein bisschen hatte ich dieses Gefühl auch bei dem Antrag. Denn das eine ist die Förderung, und diese ist gut. Es gibt Ortsmittenförderungen und Städtebauförderungen. Aber im Antrag geht es ja um den Erhalt und die Sanierung von Ortsmitten. Erhalt und Sanierung betreffen nicht nur Förderungen. Es fehlt auch nicht an Förderungen. Denn Sie erklären ja auf 39 Seiten fast ausschließlich, dass über Förderungen und Unterstützungen geredet wird. Das ist deutlich zu wenig, um attraktive Innenstädte und Ortsmitten zu haben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) (Dr. Erik Schweickert) Das möchte ich mal an drei Punkten darstellen. Erstens: Keine Ortsmitte ist wie eine andere. Ich komme aus einem Ort mit 12 000 Einwohnern. Da gibt es kommunalpolitische Themen wie z. B. die Erreichbarkeit von größeren Städten mit Bahn-, Bus- und Zugverbindungen, mit dem Auto. Jetzt befinde ich mich hier in Stuttgart, einer Stadt mit 640 000 Einwohnern. Da geht es eher um Fragen wie: Wie sieht es denn auf dem Kleinen Schlossplatz mit der Sicherheit nach 22 Uhr aus? Genauso wie die Einwohnerzahlen sind auch die Problemstellungen der Ortsmitten in Baden-Württemberg verschieden. 1 101 Kommunen haben 1 101 unterschiedliche Aufgabenstellungen für ihre Ortsmitten, wenn es sie denn überhaupt so gibt. Denn, meine Damen und Herren, was ist eigentlich eine Ortsmitte, wo sind die Probleme, und wie sehen vor allem die Lösungen aus? Weder bei den Fragen noch in der Stellungnahme zum Antrag wird irgendwo erklärt oder anerkannt, dass jede Stadt, jeder Ort und damit auch jede Ortsmitte anders ist. Individuelle Probleme brauchen auch individuelle Antworten. So schließt sich das nahtlos an die Coronapandemie an. Das möchte ich einmal in Erinnerung rufen. Auch dort haben wir mit dem Blick aus der Stuttgarter Blase auf die Königstraße – nicht wir, sondern die Landesregierung – Politik für das ganze Land gemacht. Weil man in Stuttgart im Kopf hatte „Click and Collect ist schlimm, das müssen wir überall verbieten“, war das die erste Aktion. Auch beim Thema Weihnachtsmärkte – Belebung von Ortsmitten – hat man immer hier vorn die Königstraße im Blick gehabt. Ich verrate Ihnen jetzt einmal ein Geheimnis, Frau Kollegin: Mit den Maßnahmen hätten wir bei mir zu Hause nicht das Problem gehabt, dass zu viele Leute in die Ortsmitte kommen. Das ist wirklich nicht das vorrangige Problem, sondern das sind andere. Ortsmitten brauchen wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Wenn wir die Stadtakteure in der Ortsmitte halten wollen, dann müssen sie die Möglichkeit haben, dort Geld zu verdienen. So einfach ist es am Ende des Tages: Förderungen sind gut und schön, sie können helfen, aber sine qua non ist ein tragbares Geschäftsmodell. Wenn das nicht da ist, dann wird jede Förderung ein Strohfeuer auslösen, und am Ende des Tages werden wir nicht die lebenswerten Strukturen haben, die wir wollen. Also müssen wir, bevor wir über Förderungen reden, die anderen Fragen lösen. Wie schaffen wir es denn, dass der Gastronom nicht in Bürokratie versinkt und nicht mehr Zeit vor dem PC verbringt als damit, seine Gäste zu bedienen? Wie bekommen wir das hin? Wie bekommen wir es hin, dass wir Denkmalschutz so machen, dass sich jemand nicht sagt: „Na ja, wenn ich die zwei Geschäftsteile, die jedes für sich zu klein sind, zusammenlege, bekomme ich ein Problem mit dem Denkmalschutz, also lasse ich es“? Da müssen wir vor Ort die Dinge regeln, und dann kann es nicht sein, dass die Hilferufe Stuttgart erreichen und von dort nicht beantwortet werden. (Beifall bei der FDP/DVP) Wie sorgen wir dafür, dass der Einzelhändler gut ausgebildete Fachkräfte findet, die dann einen wirklichen Wettbewerbseriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 vorteil gegenüber Amazon und Co. bieten? Denn online, mit Onlineshops wird er es niemals schaffen, sich mit diesen Riesen anzulegen. Daher ist die Frage: Wie gewährleisten wir, dass die Menschen einfach und schnell dort hinkommen, wo sie beispielsweise einkaufen wollen? Die Frage bringt mich zu meinem letzten Punkt. Nur erreichbare Ortsmitten sind lebenswerte und lebensfähige Ortsmitten. Nur dann, wenn die Menschen dort hinkommen, werden auch Geschäfte, Gasthöfe, kulturelle Einrichtungen, Veranstaltungen leben können. Ich habe eine Faustregel. Ich behaupte einfach einmal – Sie können anderer Meinung sein –: Je kleiner der Ort, desto wichtiger ist das Auto. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Aber selbst für Großstädte wie Stuttgart und Karlsruhe ist es unersetzbar. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Frau Ministerin, wenn Sie dem zustimmen, dass lebensfähige Ortsmitten auch das Auto brauchen – nicht nur, aber auch –, passt der ideologische Abwehrkampf der Grünen gegen die individuelle Mobilität nicht. Deshalb möchte ich von Ihnen wissen, wie Sie dazu stehen. Die Wirtschaftsministerin hat im Wirtschaftsausschuss explizit gesagt, sie lehne das Wort „Verkehrswende“ ab. Richtig so, Frau Hoffmeister-Kraut! Aber jetzt ist die Frage – wir haben ja heute Mittag beim Thema Mobilitätsgarantie gelernt, dass die CDU langsam aufwacht und den ganzen Tagträumereien der Grünen auch einmal Paroli bietet –: Wie stehen Sie dazu, Frau Razavi? Ja zum Auto auch in den Ortsmitten, oder stehen Sie zu diesem ideologischen Abwehrkampf, dass das Auto auf jeden Fall draußen bleiben muss? Deshalb zum Schluss, meine Damen und Herren, zusammengefasst gesagt: Dieser Antrag zeigt schon ein komisches Bild. Denn gute Politik besteht wohl aus der Perspektive der Grünen darin, staatliche Wohltaten zu verteilen, damit die vorher geschaffenen Probleme von denen, die diese Wohltaten finanzieren, irgendwie gelöst werden können. Dagegen ist unser Ansatz: Der Staat soll die Rahmenbedingungen setzen, Eigenverantwortung und Eigeninitiative fördern, (Glocke des Präsidenten) das Unternehmertum anreizen und Leistung belohnen. In diesem Sinn komme ich zum Schluss. Genau das brauchen wir für zukünftige Ortsmitten: kein Bündel von Subventionsmaßnahmen, sondern die richtigen Rahmenbedingungen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP-Fraktion – – Für die AfD-Fraktion – – (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das ist ein erheb- licher Unterschied! – Abg. Anton Baron AfD: Sehen wir wie eine Umfallerpartei aus?) – Ich wollte nur die Aufmerksamkeit testen. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Goßner. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Hans-Jürgen Goßner AfD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident, ich sehe Ihnen die Verwechslung wirklich nach; das kann vorkommen. Sie haben es aber rechtzeitig korrigiert; vielen Dank dafür. (Heiterkeit bei der AfD) Beim Lesen des Titels des Antrags der Grünen habe ich mich eigentlich gefreut. Warum? Der Titel lautet: „Erhalt und Sanierung von Ortsmitten“, und danach folgt die Begründung: Der Erhalt und die Sanierung der Ortskerne unserer Städte und Gemeinden dient der Bildung von Heimatgefühl und von Identität. (Oh-Rufe von der AfD) Weiter: Das Einkaufsgefühl wird geprägt von einem beheimatenden Erlebnischarakter, eine historische Kulisse dient der Attraktivität gegenüber dem Einkauf im Internet. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, das spricht mich tatsächlich an. Aber Heimatgefühl und Identität, aus der grünen Feder zu Papier gebracht, das ist dann doch ziemlich befremdlich. Wahrscheinlich musste ein Großteil Ihrer Fraktion – ein Blick in Ihre Reihen zeigt, dass diese schon sehr gelichtet sind; so wichtig ist Ihnen der Antrag offensichtlich nicht – jetzt die Begriffe „Heimatgefühl“ und „Identität“ erst einmal googeln. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Ja!) So wird beim weiteren Durchlesen des Antrags Zeile für Zeile deutlicher, worum es eigentlich geht: einerseits um die Einholung eines Glaubensbekenntnisses beim Ministerium für eine fanatische Klimareligion – die gerade dabei ist, alles zu zerstören, was dieses Land ausmacht oder ausgemacht hat, z. B. sozialer Frieden, Wohlstand und Einklang zwischen Hochtechnologie und Natur –, (Beifall bei der AfD) und andererseits um den Versuch, ein Ministerium, dessen Output gegen null tendiert, zu legitimieren und zu rechtfertigen. Die Aneinanderreihung und Aufzählung von Förderprogrammen ist sinnbildlich für das Übertünchen von selbst geschaffenen Problemen mit Geld. Der Effekt dieser Fördermaßnahmen ist, dass die Landesregierung mit der Gestaltung ihrer riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Förderprogramme massiv Einfluss nimmt und die Gestaltungsfreiheit der Kommunen einengt. Der richtige Ansatz ist jedoch ein marktwirtschaftlicher und freiheitlicher. Attraktive Ortsmitten entstehen nämlich von ganz allein, wenn es sich für die Eigentümer lohnt, sie attraktiv zu halten oder zu gestalten. Genau das Gegenteil ist jedoch Inhalt Ihrer Politik. Ich will Ihnen einige Punkte nennen, die sich tatsächlich positiv auswirken würden: Abkehr von Ihrer autofeindlichen Politik. Ich habe durchaus Verständnis, wenn der eine oder andere Anwohner sich den Verkehr vor seiner Haustür wegwünscht; mit intelligenten Lösungen kann man dem auch gerecht werden. Schauen Sie nach Winnenden: 120 Minuten kostenlos parken. Schauen Sie nach Kirchheim unter Teck mit seiner malerischen Innenstadt: An jeder Ecke der Fußgängerzonen der Innenstadt gibt es Parkgaragen. Dort kann ich meine Einkäufe ins Auto bringen und anschließend ins Café gehen. Das ist ein Einkaufserlebnis, wie ich es mir wünsche und wie es sich auch viele andere Menschen im Land wünschen. (Beifall bei der AfD) Auch die Gastronomie ist in Ihrem Antrag ein Thema. Eine dauerhafte und nicht nur temporäre Senkung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 %, wie es Ihre Bundestagsfraktion, liebe CDU, fordert, (Abg. Anton Baron AfD: Aber erst, seit sie in der Op- position ist!) wäre z. B. ein Ansatz. Setzen Sie sich also im Bund dafür ein, und entbinden Sie die Gastronomen auch von einer überbordenden Bürokratie, wie es etwa die Dokumentation nach der Gewerbeabfallverordnung ist. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) Der klassische Wirt will seine Arbeitszeit nämlich nicht im Büro verbringen, sondern in der Küche oder hinter dem Tresen. Dazu werden Sie, Herr Schwarz – er ist leider nicht da; vielleicht hört er zu –, wahrscheinlich am Montag beim DE-HOGA auf dem Wasen einigen Erkenntnisgewinn erzielen können. – Er sollte dort gut zuhören. (Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Und drangsalieren Sie nicht weiterhin die Immobilienbesitzer mit Ihrem Klimawahn, der nicht nur den Wohnungsmarkt, sondern auch das Kleingewerbe in der Innenstadt in Existenznöte drängt. Kurz: Lassen Sie den Menschen, lassen Sie den Ladenbesitzern und lassen Sie den Gastwirten Luft zum Atmen, statt sie immer weiter in den Würgegriff zu nehmen. (Beifall bei der AfD) Sorgen Sie auch dafür, dass die Menschen sich wieder sicher fühlen. Im Landtagswahlkampf wurde von der CDU plakatiert – ich zitiere –: Damit aus dem Wort Sicherheit wieder ein Gefühl wird. (Heiterkeit bei der AfD) (Hans-Jürgen Goßner) Was daraus geworden ist, haben Sie vor einiger Zeit in Tübingen bemerkt, als in der Innenstadt ein 23-jähriger Gambier ermordet wurde. Oberbürgermeister Boris Palmer stellt dieses Tötungsdelikt in direkten Zusammenhang mit dem offenen Drogenhandel, der dort durch Asylbewerber jahrelang ausgeübt wurde. All dies zerstört die Attraktivität der Innenstädte. Denn der Besucher möchte sich nicht nur sicher fühlen, er möchte auch sicher sein. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Bravo! – Sehr gut!) Also, gehen Sie auch hier die Mutter aller Probleme an. Abschieben schafft nicht nur Wohnraum, sondern auch Sicherheit. (Beifall bei der AfD) Abschieben schafft auch Heimatgefühl und Identität, wie Sie in Ihrem Antrag blumig, aber wenig glaubhaft ja selbst begründet haben. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin das Wort. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einen Satz zu Ihnen, Herr Goßner. (Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Ich höre!) Dass Sie sich nicht schämen, (Zurufe von der AfD: Für was denn? – Sie sollten sich schämen!) dass Sie jeden auch noch so kleinen konstruierten Strohhalm nutzen, um Ihre Fremdenfeindlichkeit auszudrücken. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP – Zurufe von der AfD – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Stein? Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Nein. (Zurufe von der AfD) Jetzt zum Thema. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In knapp vier Wochen, nämlich am 13. Mai, findet in Ulm der bundesweite Aktionstag zur Städtebauförderung statt. Ich muss sagen, ich freue mich auch als Vorsitzende der Bauministerkonferenz schon sehr, dass dieses offizielle Familientreffen der städtebaulichen Erneuerung in Ulm und in Baden-Württemberg stattfindet. Ich freue mich am heutigen Tag noch mehr. Denn es gibt eigentlich keinen besseren Tag für diese Debatte, weil ich heute – das wissen Sie alle – das diesjährige Programm für die eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Städtebauförderung bekannt geben durfte: 240 Millionen €, die im ganzen Land wirken, in den Städten und im ländlichen Raum. Ich kann an dieser Stelle nur sagen: Ich schaue mir übers Jahr schon sehr genau an, wer von den Abgeordneten sich im Wahlkreis für die Erneuerung der Stadt, der Dörfer und der Ortszentren einsetzt. Lieber Herr Goßner, Ihren Wahlkreis kenne ich sehr gut. Sie setzen sich für Ihren Wahlkreis null Komma gar nicht ein. (Vereinzelt Beifall – Abg. Miguel Klauß AfD: Für Si- cherheit setzen wir uns ein! – Beifall bei der AfD) Deswegen muss ich sagen: Ich bin froh, dass es andere Abgeordnete gibt, egal ob in Regierung oder Opposition, die wirklich tagtäglich für ihren Wahlkreis kämpfen. Aber es gibt andere, die immer nur schimpfen und es besser wissen, aber keine neuen Ideen haben. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Stein? Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Nein, danke. (Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Mit dem Städtebauförderungsprogramm 2023, das ich heute verkündet habe, setzen wir – – (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) – Ja, das tut weh, ich weiß. Aber es ist halt so. (Abg. Udo Stein AfD: Was Sie mit Steuergeld ma- chen! 20 Millionen € für „THE LÄND“! – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte sehr! Die Ministerin hat das Wort. – Bitte fahren Sie fort. (Anhaltende Zurufe – Glocke des Präsidenten) Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Mit dem Städtebauförderungsprogramm 2023 setzen wir unseren Kurs für mehr bezahlbaren Wohnraum, für die Stärkung unserer Ortskerne und für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels fort. Diese 240 Millionen € machen unsere Städte und Dörfer fit für die Zukunft. (Beifall bei der CDU) Die Botschaft von heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist doch klar: Die städtebauliche Erneuerung ist eine, vielleicht sogar die große verantwortungsvolle und lohnende Aufgabe. Wie wir unsere Städte und Dörfer gestalten, so leben wir auch. Starke Zentren in unseren Städten und Gemeinden bedeuten deshalb Lebensqualität, bedeuten Identität und bedeuten vor allem auch Zusammenhalt. Sie sind Raum der Begegnung, der demokratischen Öffentlichkeit, des Kultur- und Wirtschaftslebens, und sie sind Orte der Chancen und der Ideen für eine moderne und nachhaltige Stadtentwicklung. (Ministerin Nicole Razavi) (Mehrere Abgeordnete der AfD unterhalten sich mit- einander.) – Herr Präsident, könnten Sie bitte dafür sorgen, dass es auf der rechten Seite etwas leiser ist. Wenn die nicht zuhören wollen, können sie auch rausgehen. (Abg. Udo Stein AfD: Wir hören Ihnen doch gespannt zu! – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Fahren Sie bitte fort. Wir werden schon Ordnungsmaßnahmen dann wahrnehmen, wenn es angezeigt ist. (Abg. Anton Baron AfD: Ich kann diese Kritik nicht nachvollziehen, Herr Präsident! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist nicht das Einzige, was Sie nicht nachvollziehen können! – Weitere Zurufe – Glocke des Präsidenten) – Bitte! Stellen Sie bitte eine Zwischenfrage, und wenn sie abgelehnt wird, ist sie abgelehnt, (Abg. Udo Stein AfD: Das war ein Zwischenruf!) und wenn Sie Gespräche führen wollen, können Sie beide das außerhalb des Plenarsaals tun. Ich ermahne Sie hiermit. (Abg. Udo Stein AfD: Danke!) Bitte sehr. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Die Landesregierung, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, setzt deshalb ganz gezielt und vor allem aktiv auf lebendige, interessante und zukunftsfähige Stadt- und Ortsmitten. Ich bin deswegen sehr dankbar für den Antrag, mit dem wir dieses Thema heute in dieser Debatte vertiefen können, die uns die Möglichkeit gibt, diese Fülle an Forderungen und Förderungen, an Konzepten und Initiativen darzustellen. Das macht vor allem deutlich: Die Stadt- und Ortszentren stehen für die Landesregierung auch politisch ganz klar im Mittelpunkt. Wir wissen um ihre Bedeutung, und wir handeln vor allem auch danach. Was uns allen der öffentliche Raum in Stadt und Dorf bedeutet, das erleben wir vor allem jetzt nach der Pandemie vielleicht auch ganz besonders, und zwar jede und jeder Einzelne von uns. Nach Corona suchen und genießen die Menschen, genießen wir alle wieder das Leben in der Stadt und die Begegnungen mit anderen Menschen. Die Ortsmitten und Innenstädte in unserem Land bieten dazu mit ihrer ganzen Vielfalt jede Menge Möglichkeiten. Aber klar ist: Gerade die Innenstädte und Ortskerne stehen eben vor riesigen Herausforderungen. Die Stichworte lauten Klimaanpassung, Funktionswandel, Digitalisierung, demografischer Wandel, Wohnen und Mobilität. Der Wandel zu multifunktionalen Innenstädten ist für unsere Städte von der Kleinstadt bis zur City eine ganz zentrale sowie wichtige und entscheidende Umbauaufgabe. Diese Aufgabe wird nicht einfach. Vor Kurzem erreichte uns die Nachricht, dass der Kaufhof-Konzern sich weitgehend aus den Innenstädten zurückziehen riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 wird. Bis Januar 2024 werden 47 der noch übrigen 129 Filialen geschlossen werden. Zum Glück scheint Baden-Württemberg von dieser Filialschließung weniger betroffen zu sein als andere Länder. (Zuruf: Noch!) Aber trotzdem warten hier vor Ort buchstäblich gewaltige Baustellen. Dieses aktuelle Beispiel zeigt auch: Die Städte und Gemeinden brauchen Hilfe dabei, die Innenstädte und Ortskerne für die Zukunft fit zu machen. Wir tun deshalb im Land seit übrigens über 50 Jahren sehr viel dafür, dass die Menschen und das Leben in der Mitte bleiben und dass die Ortsmitten diesem Wandel standhalten. „Donut-Städte“ mit fetten Rändern und leeren Mitten, das wollen wir nicht haben. Wir wollen lebendige, vielfältige Quartiere, die den Bewohnerinnen und Bewohnern direkt vor Ort das bieten, was sie brauchen, und zwar in allen Lebenslagen und in allen Altersstufen. Das reicht vom Kindergarten über den Lebensmittelladen bis zur Arztpraxis, und die Erreichbarkeit, Herr Professor Schweickert, gehört natürlich dazu. Genau das stärken wir mit unserer Städtebauförderung ganz gezielt und sehr erfolgreich. Die Städtebauförderung ist das Leitprogramm für ein zukunftsgerechtes und nachhaltiges Baden-Württemberg, für eine zukunftsgerechte und nachhaltige Entwicklung der Zentren, ob in der Stadt oder auf dem Land. (Beifall bei der CDU) Wir werten Zentren und Quartiere auf und akzentuieren zugleich ihre besondere bauliche Identität. Das schafft vor allem die wichtigste Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Dass das Städtebauförderungsprogramm 2023 in diesem Jahr mit einem stolzen Volumen von 240 Millionen € im ganzen Land wirken kann, freut mich, und ich glaube, es freut uns alle sehr. Ein Großteil davon kommt auch in diesem Jahr in den Innenstädten und den Ortsmitten an und kommt ihnen zugute. Dies liegt auch am Fördervorrang für Maßnahmen zur Stärkung der Innenstädte und Ortskerne, den wir im vergangenen Jahr neu eingeführt haben. (Beifall bei der CDU und der Abg. Barbara Saebel GRÜNE – Zuruf: Sehr gut!) Die Städtebauförderung ist und bleibt damit der starke Hebel, um Städte und Gemeinden als Wohn- und Arbeitsorte sowie vor allem auch als Wirtschaftsräume zu stärken und sie zeitgemäß weiterzuentwickeln. Vorhin wurde bereits gesagt, Frau Kollegin Saebel: Jeder Euro an Investitionen des Landes löst weitere 8 € an Investitionen aus. Das ist ein echter Booster, auch für Handwerk, Industrie und Wirtschaft. Lieber Herr Kollege Ranger, da Sie den Wohnungsbau angesprochen haben: Zusätzlicher Wohnraum im Umfang von 19 000 neuen Wohnungen wird mit dem Programm 2023 entstehen. Auch dieser Erfolg ist schlicht und ergreifend messbar und deutlich sichtbar. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Auf diese Erfolge kommt es mehr denn je an. Deshalb steht dieses Thema auch ganz oben auf unserer Agenda. Um hier (Ministerin Nicole Razavi) noch besser zu unterstützen, haben wir zusätzlich zur normalen Städtebauförderung den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ in Baden-Württemberg neu gestartet. Wir führen damit jetzt schon, im zweiten Jahr, aus eigener Kraft und in eigener Regie fort, wovon sich der Bund verabschiedet hat. Bundesprogramm: null, gibt’s nicht mehr. Das Land ist eingestiegen und tut es mit 20 Millionen € im Jahr sehr, sehr erfolgreich. Wir unterstützen damit die Kommunen gezielt, gerade auch bei der Bewältigung der Coronafolgen, (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) z. B. für eine starke kommunale Daseinsvorsorge, mit Bürgerhäusern oder städtischen Bibliotheken oder bei Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Das ist eine starke Politik für starke Orts- und Stadtzentren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Dies gilt aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur für die großen Städte und Metropolen, es gilt gerade auch für den ländlichen Raum; denn genau hier sind wir besonders herausgefordert, die vielen kleineren Kommunen gerade im ländlichen Raum zu unterstützen. Hier geht es oft um den Erhalt der grundlegenden Nahversorgung, den Bäcker, den Metzger, die ärztliche Versorgung, den Tante-Emma-Laden um die Ecke. (Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Dies ist seit dem Jahr 1995 ein klarer Förderschwerpunkt des kleineren Bruders der Städtebauförderung, des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum. Das ist eine zentrale, wichtige und gute Zusammenarbeit, lieber Kollege Hauk, zwischen dem MLR mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum und dem MLW mit der Städtebauförderung. Klassischerweise ist das ELR außerdem ein Investitionsbooster für Vereinsräume, Dorfhäuser, Dorfplätze – und mehr noch: Das ELR ist eine echte baden-württembergische Erfolgsgeschichte, wie auch die Städtebauförderung, die sich ganz entscheidend auch in den Dorfmitten und Ortskernen abspielt. Doch egal, ob Dorf oder City: Zukunft haben die Zentren nur, wenn sie auch als Wohnorte lebendig bleiben, wenn sich der Mensch dort zu Hause fühlt. Das ist das Entscheidende, und das ist mir besonders wichtig. Die Schaffung und Aktivierung von Wohnraum ist ein ganz zentraler Bestandteil der Städtebauförderung. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Lieber Herr Ranger, es ist bei Weitem nicht so, wie Sie es geschildert haben. Wir können im Land nur auf die Knöpfe drücken, die uns landespolitisch zur Verfügung stehen. Kurzer Exkurs in Richtung Bund: Was wir dort seit Beginn des letzten Jahres in den letzten Monaten erlebt haben, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Nie da gewesen!) macht jegliche Bemühungen, die wir landesseitlich unternehmen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, zunichte, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja!) eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 begonnen mit der gestrichenen KfW-Förderung, mit der Diskussion um Heizungstausch und vieles mehr. Das hilft uns im Land nicht weiter. Aber ich glaube, wir tun hier im Land auch mit unserem Landeswohnraumförderungsprogramm wirklich Gutes. Das zeigt sich ja auch an den Zahlen. Wir sind hier im Land Baden-Württemberg wirklich sehr erfolgreich unterwegs. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Das Wichtigste ist die Wohnraumoffensive Baden-Württemberg. Wir haben hier noch ein ganz differenziertes und besonders innovatives Förderpaket im Angebot. Kernstück dafür ist der Grundstücksfonds. Dazu gehört natürlich auch die Wiedervermietungsprämie. Wenn Sie sagen, es waren nur 177 Wohnungen, dann muss ich sagen: Jede und jeder, der eine dieser Wohnungen gefunden hat, wird glücklich sein, dass es diese Wohnung wieder gab. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir sind mit diesem Programm ja auch nicht am Ende, sondern unterstützen die Kommunen weiterhin. Die Kommunen sind glücklich, dass es das gibt. Ich kann nur sagen, hier gilt die große Überschrift: Jede Wohnung zählt. Da ist mir jede dieser 177 Wohnungen über die Wiedervermietungsprämie viel, viel wert. Das zeigt auch, dass wir mit der Prämie auf einem guten Weg sind. Der Grundstücksfonds ist eine bundesweit einmalige Antwort auf die alles entscheidende Bodenfrage. Wir helfen damit sozusagen als Zwischenerwerber finanzschwächeren Kommunen auf dem Weg zu einer eigenen gezielten und erfolgreichen Bodenpolitik. Mit der „Patenschaft Innovativ Wohnen BW“ unterstützen wir außerdem zukunftweisende Bau- und Wohnprojekte gerade mit dem Ziel der Innenentwicklung. Das zielt ja gerade auf die Stadtzentren und Ortskerne mit ihren typischen Problemlagen, aber vor allem auch auf ihre großen Potenziale. Ein weiteres gutes Instrument ist unser Programm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“. Auch hier geht es um Konzepte zur Aufwertung von Flächen in der Mitte und eben nicht auf der grünen Wiese. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie merken, die Kommunen sind unser wichtigster Ansprechpartner, gerade in diesem Bereich. All das ist eine wirklich innovative Politik für starke, lebendige und zukunftsfähige Ortsmitten in Baden-Württemberg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kennen und wir sehen die Herausforderungen. Aber wir sind auch wirklich gut aufgestellt, um gemeinsam mit den Städten und Kommunen die Zukunft in der Mitte zu gewinnen und sie vor allem zu gestalten. Aber dabei gilt wie so oft: nicht für alle das Gleiche, sondern für jeden das Richtige und vor allem gemeinsam für ein Baden-Württemberg von morgen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Daniel Born
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Das heißt, wir sind am Ende der Debatte. (Stellv. Präsident Daniel Born) Herr Kollege Goßner, Sie wollten eine persönliche Erklärung abgeben. (Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Nach § 82b der Geschäftsordnung erteile ich Ihnen das Wort.
Hans-Jürgen Goßner AfD
Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin Razavi, ich habe Sie wirklich bis zum heutigen Tag für – ich sage mal in Anführungszeichen, nicht dass Sie hier gleich die Glocke läuten – „anständig“ gehalten. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Jetzt geben Sie doch Ihre persönliche Erklärung ab!) Mir hier Fremdenfeindlichkeit vorzuwerfen, nur weil ich – – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Nicht nur hier!) – Herr Lede Abal, Sie habe ich gar nicht gefragt. (Heiterkeit bei der AfD) Mir Fremdenfeindlichkeit vorzuwerfen, nur weil ich hier Zahlen bringe – was ich jetzt schon ein paarmal gemacht habe – wie z. B. 97 % nicht vollzogene Abschiebungen in meinem Wahlkreis, für den ich ja angeblich nichts tue, Frau Ministerin: Ich tauche eben nicht immer nur dann auf, wenn die Fotografen von der Presse dastehen, damit man schöne Bilder hat, (Beifall bei der AfD) sondern ich spreche mit den Menschen, wo man Sie nie sieht, Frau Ministerin. (Zuruf der Abg. Ayla Cataltepe GRÜNE) Und das Zitat „Mutter aller Probleme“ stammt von Ihrem Parteifreund Ihrer Schwesterpartei, Horst Seehofer. Wann kam denn aus Ihren Reihen der Vorwurf, er wäre fremdenfeindlich? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Er ist von der CSU!) – Schwesterpartei, Herr Lede Abal, das wissen Sie doch. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Das ist doch keine persönliche Erklärung! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Ich glaube, Sie wissen nicht richtig, was Sie da vorn eigentlich erzählen wollen!)
Daniel Born
Herr Abgeordneter, ich weise Sie darauf hin, dass es um einen persönlichen Angriff oder um die Zurückweisung einer unrichtigen Behauptung gehen muss.
Hans-Jürgen Goßner AfD
Ja. Ich weise den Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit in aller Deutlichkeit zurück. Ich weiß, wenn draußen an den Bildschirmen meine Freunde aus dem Wahlkreis, die Italiener sind, die Griechen sind, die Türken sind, dies sehen, dann haben Sie schlechtere Karten als ich. Das weiß ich hundertprozentig. (Abg. Ayla Cataltepe GRÜNE: Beweisen Sie es mal!) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023
Daniel Born
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/2129 (Geänderte Fassung). Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Punkt 7 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Ministeriums der Justiz und für Migration – Verhinderung illegaler Zuwanderung im Schlepptau der ukrainischen Kriegsflüchtlinge – Drucksache 17/2262 Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: fünf Minuten für die Begründung und fünf Minuten je Fraktion für die Aussprache. Zunächst erteile ich das Wort für die antragstellende AfD-Fraktion dem Kollegen Bamberger. – Sie haben das Wort.
Alfred Bamberger AfD
Habe die Ehre, Herr Präsident! Grüß Gott, meine Damen und Herren! (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Küss die Hand!) Und wieder kommen Millionen Zuwanderer ins Land, zwar vor allem Ukraineflüchtlinge, aber mittlerweile genauso viele Asylbewerber, seit Jahresbeginn je 80 000. Wie viele dieser Asylbewerber im Schlepptau der Ukrainezuwanderung hinzukamen und weiter hinzukommen und sich als Ukrainer ausgeben, ist völlig unbekannt. Die Justizministerin sprach Anfang 2022 davon, dass sich ukrainische Pässe zur heißen Ware unter nicht asylberechtigten Flüchtlingen anderer Nationen entwickelt haben. Dennoch wird bis heute nicht erhoben, wie viele Drittstaatler sich erfolglos oder erfolgreich als Ukrainer ausgeben. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wenn sie erfolg- reich waren, kann man das nicht wissen!) Wie viele illegale Einwanderer damit in den Genuss des Bürgergelds kommen und unbelästigt von der Asylbürokratie bleiben, ist somit nicht bekannt. Und wenn schon, Frau Ministerin, trösten Sie sich damit: Illegale Zuwanderung ist eh nicht strafbar. Mit dem Zauberwort Asyl lässt sich der Daueraufenthalt sowieso problemlos sichern, ob Ukrainer oder nicht. Da spielen ein paar falsche Pässe auch keine große Rolle mehr. Wir erleben die Kapitulation eines Staates vor der Masseneinwanderung. Erneut werden – wie damals – die wenigsten der völlig unqualifizierten Asylbewerber in Lohn und Brot kommen, erneut sind keine Ärzte, Ingenieure oder Raketenbauer unter den Asylbewerbern. Diese dreiste Lüge würde heute sowieso niemand mehr glauben. Bezahlbarer Wohnraum ist durch diese Massenmigration praktisch verschwunden. Sie, die gut bezahlten Abgeordneten, haben das Problem nicht, aber umso mehr unsere eigenen sozial schwachen Bürger. Für die ist das ein Schlag ins Gesicht. (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) (Alfred Bamberger) Stattdessen erleben wir einen ergebnislosen Migrationsgipfel nach dem anderen und ein nie da gewesenes Migrationsc haos – noch heftiger als 2015/2016. Die Ursünde ist nach wie vor nicht behoben, weil es am politischen Willen fehlt. Bis heute gibt es keine wirksamen Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den Außengrenzen, obwohl sie nachweislich möglich und zwingend notwendig wären, um Schaden von Baden-Württemberg abzuwenden. (Beifall bei der AfD) Das Ergebnis dieser entgleisten Politik der offenen Grenzen für das Jahr 2022 war absehbar. Die Kommunen sind mit dem extremen Anstieg der Zahl der Ukraineflüchtlinge und allgemein mit den Asylbewerberzahlen heillos überfordert, wovor wir, die AfD, immer gewarnt haben. Die Verzweiflung bei den Präsidenten des Gemeinde- und des Landkreistags ist enorm. Die Rede ist vom Dauerkrisenmodus und überschrittenen Belastungsgrenzen. Im Osten passiert schon der Super-GAU für die etablierten Parteien. Die AfD arbeitet mit anderen bürgerlichen Fraktionen teilweise zusammen in der Abwehr von Flüchtlingsunterkünften. Der Wahnsinn, den wir erleben, in Zahlen gefasst: Im ersten Quartal 2023 wurden europaweit 237 000 Asylanträge gestellt, davon – auf Platz 1 – 74 000 in Deutschland; das sind mehr als bei den beiden nächstplatzierten Ländern Frankreich und Spanien. 67 % aller Syrer, 52 % aller Afghanen, 60 % aller Türken, die europaweit Asyl beantragen, stellen ihre Anträge in Deutschland. Die Quartalszahlen liegen 88 % über dem Niveau im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Rechnet man diese Zahlen hoch, würden 2023 erneut ca. 220 000 Asylanträge gestellt, und ebenso viele Ukrainer kämen neu hinzu. Glauben Sie mir: Es werden viel mehr werden. In den letzten Jahren erlebten wir ca. zwei Millionen Zuwanderungen aus Drittstaaten, einen Familiennachzug in unbekannter Zahl, dazu den Zustrom von ca. einer Million Ukrainern. Weil das alles nicht reicht, importierte der Bund bisher noch ca. 30 000 sogenannte Ortskräfte aus Afghanistan. Von diesen haben die meisten noch nie einen deutschen Soldaten in Afghanistan gesehen. Vielmehr darf praktisch jeder kommen, den Flüchtlingsorganisationen völlig unkontrolliert in Afghanistan aussuchen. (Abg. Hans Dieter Scheerer FDP/DVP: Schöne Mär- chenstunde! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wo- her wissen Sie das eigentlich? – Gegenrufe von der AfD) Baden-Württemberg ist rechnerisch mit 13 % dabei. (Unruhe)
Daniel Born
Das Wort hat Herr Kollege Bamberger.
Alfred Bamberger AfD
Stand Ende 2022 hat Baden-Württemberg mit mittlerweile 140 000 Ukrainern das 1,5-Fache des Aufnahmevolumens ganz Frankreichs aufgenommen. Das ist doch völlig irre. (Abg. Miguel Klauß AfD: Das deutsche Sozialsys- tem lockt!) eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 All diese Menschen müssen mit Wohnraum, Bildung, Gesundheitsleistungen, Lebensunterhalt versorgt werden. Seltsamerweise stört die Hauptbetreiber dieser Masseneinwanderung, die Grünen, in diesem Fall der enorme Ressourcenverbrauch überhaupt nicht. Für drei oder bald viel mehr Millionen Neubürger wird wertvolle Fläche verbraucht. Der Verbrauch von Strom und Heizungsenergie verursacht CO , (Abg. Miguel Klauß AfD: Ja!) sie fahren mit dem Auto usw. Der unselige Fluch „Wir schaffen das!“ von Frau Merkel wirkt bis heute weiter und wird Baden-Württemberg und die ganze Nation in den Ruin und ins Chaos stürzen. (Beifall bei der AfD) Bald wird es in jeder Kommune eine Erstaufnahmestelle geben müssen. Niemand gebietet dem Einhalt oder wagt dies zu fordern. Kollektives Wegschauen hat sich zum kollektiven Totschweigen dazugesellt. Das Erwachen wird fürchterlich, und dann will es wieder niemand gewesen sein. Am anderen Ende der Schere sehen wir ein völlig desaströses Abschiebesystem. Zwei von drei der ganz wenigen Abschiebeversuche scheitern, vielfach aus lächerlichen Gründen. (Zuruf von der AfD: Nicht da!) Außer unserer Fraktion thematisiert dieses Staatsversagen niemand. (Beifall bei der AfD) Allerdings: Staatsversagen wäre es nur, wenn der Staat diese Aufgabe ernsthaft erledigen wollte. Aber Sie, die Landesregierung als zuständige Stelle, wollen das ja gar nicht. In seltsamer Art und Weise, die schon an eine Massenpsychose grenzt, schließen Sie auch die Augen vor allen Folgen. Hilfeschreie der Landräte und Bürgermeister werden überhört. Morde und Vergewaltigungen werden hingenommen; Illerkirchberg war nicht das erste Menetekel. Da Sie auch nicht daran denken, mit mehr Druck auf den Bund die Abschiebemöglichkeiten zu verbessern, müssen wir uns wohl darauf einstellen, dass bald nicht nur ein Großteil der Abschiebungen scheitert, sondern alle Abschiebungen scheitern. Planen Sie nur weiter fleißig Ihre Unterkünfte. Die Proteste in Ludwigsburg geben einen Vorgeschmack auf den Bürgerzorn, der kommen wird. Sagen Sie nicht, wir hätten Sie nicht gewarnt. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie haben sich da- für ausführlich geäußert!) Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!)
Daniel Born
Für die Grünen spricht Herr Abg. Daniel Lede Abal.
Daniel Lede Abal GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten es ja gerade schon vom Thema Fremdenfeindlichkeit. Ich glaube, die Rede meines Vorredners reiht sich da nahtlos ein. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Das ist doch billig!) Die AfD hat im vergangenen Jahr einen Antrag gestellt mit einem Beschlussteil, beantwortet seit Mai 2022. In den Fragen wird schon eine konstruierte Verbindung hergestellt zwischen Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, und einer vermeintlich illegalen Zuwanderung. Ihre Annahmen waren damals unbegründet, und wir können Ihnen rückblickend auch heute mit Erfahrung sagen, dass sie auch heute unbegründet sind. Wir alle können feststellen, dass gerade mit Blick auf die große Zahl der Menschen, die gekommen sind, die Identifizierung, Registrierung, Leistungsgewährung, Entscheidung über den Lebensunterhalt, über Aufenthaltsgewährung hier in Deutschland und auch in Baden-Württemberg wirklich herausragend funktioniert haben – (Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD: Oi!) eine große Belastung für die Gemeinden und die daran beteiligten ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich möchte für meine Fraktion unseren Dank und unsere Anerkennung für diese großartige Leistung zum Ausdruck bringen. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD –
Anton Baron AfD
Das grenzt schon an Realitätsverweigerung!) Sie haben bereits damals, im April 2022, als die Stellungnahme kam, sehen können, dass das Justizministerium auch die Beschlussanträge, die Sie eingereicht haben, aufschlussreich und erschöpfend beantwortet hat. Dem Ministerium möchte ich meinen Dank dafür ausdrücken. Ich kann Ihnen mitteilen, dass wir diese Anträge ablehnen werden. (Zuruf von der AfD: Nein!) Sie haben sich hier einmal mehr beklagt über Migration, von der Sie sich bedroht fühlen. Die Migration, diese Fluchtbewegung, die es ja eigentlich ist, rührt von Ihren Freunden, Ihren außenpolitischen Freunden, von Putin, von Belarus her. (Lachen bei der AfD – Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Nein, Ihren Freunden! Ein gelernter Kommunist! – Unruhe) Wir haben in den letzten Jahren selbst gesehen – da können Sie auch bei den Staaten an der EU-Außengrenze nachfragen, in Litauen und in Polen –, wie dort gezielt Menschen aus anderen Staaten herangekarrt wurden, die über die Grenze gescheucht werden sollten – mit dem Ziel einer Destabilisierung der Europäischen Union, der Destabilisierung europäischer Staaten (Zurufe von der AfD, u. a. des Abg. Miguel Klauß) riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 und als Angriff auf den Grundgedanken einer europäischen Solidarität. Ich kann Ihnen sagen: Sie werden daran scheitern. Es wird nicht gelingen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Schei- tern werden Sie!) – Ja, Sie wünschen sich, dass Europa scheitert, und Sie tun viel dafür. (Abg. Anton Baron AfD: Nein, Deutschland tut viel dafür!) Sie tun sehr viel dafür. Das fängt damit an, dass Ihr Bundesvorsitzender mit dem russischen Botschafter Kränze niederlegt. Das geht damit weiter, dass der Bundestagsabgeordnete Bystron aus Ihrer Partei nach Litauen reist und dann heimlich nach Belarus weiterfährt – (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) eine Dienstreise nach Litauen, deren Fortsetzung nach Belarus er dem Deutschen Bundestag verschwiegen hat. Warum? Zu den Gründen äußert er sich bislang nicht. (Abg. Miguel Klauß AfD: Was hat das mit dem An- trag zu tun?) Dann haben wir Ihren Landesvorsitzenden Frohnmaier, auf den ich Sie schon mehrfach angesprochen habe (Zuruf von der AfD: Guter Mann!) und der von russischen Quellen ausdrücklich als „unser Mann“ bezeichnet wird, als Person, die man im Sack habe und steuern könne. (Zurufe von der AfD) Und Sie haben AfD-Landtagsabgeordnete – nicht nur in Ihren eigenen Reihen, sondern aktuell auch aus anderen Landesverbänden –, die sich in die Ostukraine aufgemacht haben, (Abg. Miguel Klauß AfD: Sehr gut! Diplomatie ist wichtig!) die dort dann sogar von Ihrer eigenen Partei zurückgepfiffen wurden. (Zuruf von der AfD: Das ist falsch!) – Daran ist überhaupt nichts falsch. Das können Sie nachlesen, dass die dorthin gereist sind – alles, um die Verbindungen aufrechtzuerhalten. (Abg. Joachim Steyer AfD: Sie sollten zum Thema sprechen! – Unruhe bei der AfD) Ihren Angriff auf Europa und Ihre Kumpanei mit Putin, das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. (Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Anton Baron: Was hat das mit unserer Fraktion zu tun?) Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Miguel Klauß AfD: Zum Thema! Am Thema vorbei! Thema verfehlt! Setzen, Sechs!)
Daniel Born
Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abg. Andreas Deuschle.
Andreas Deuschle CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kein Zweifel, Migration ist ein Thema, über das gesprochen werden muss. (Zuruf von der AfD: Eine schwarze Katze!) Noch nie hat unser Land, noch nie hat Baden-Württemberg so viele Menschen aufgenommen, die vor Krieg, vor Bomben, vor Leid und Terror fliehen. Ja, der Zustrom derer, die noch zu uns kommen werden, wird in diesem Jahr sicherlich noch größer werden. Aber was Sie von der AfD-Fraktion hier wieder einmal versuchen, (Abg. Anton Baron AfD: Was?) ist reine Stimmungsmache. (Abg. Anton Baron AfD: Ich kann Ihnen die Brand- briefe der Bürgermeister heraussuchen!) Es ist reine Zeitverschwendung, Ihrer Zustandsbeschreibung, die noch nicht einmal im Kern versucht, mit irgendwelchen konkreten Vorschlägen das Problem illegaler Migration in den Griff zu bekommen, (Zuruf von der AfD: An die Gesetze halten!) hier Raum zu geben. Deshalb bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. Ich schenke Ihnen und uns allen Lebenszeit. (Abg. Miguel Klauß AfD: Das glaube ich!) Ich werde nicht über das Stöckchen springen, was Sie uns hier vorzuhalten versuchen. Daher bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. Was ich noch sagen möchte: Im Gegensatz zu Ihnen, die sich in der Zustandsbeschreibung gefallen, gilt mein Dank all jenen, die vor Ort die Ärmel hochkrempeln, die vor Ort Hilfe leisten, die sich bis zur Erschöpfung im Ehrenamt für die Menschen einsetzen. (Abg. Miguel Klauß AfD: Für illegale Einwanderung, oder was?) Das hat auch etwas mit Nächstenliebe zu tun, ein Wort, das Sie vielleicht nachschlagen können und bei dem Sie überlegen können, was es bedeutet. Dafür schenke ich Ihnen jetzt die Redezeit. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Miguel Klauß AfD: Sehr gut! –
Hans-Jürgen Goßner AfD
Sehr nett!)
Daniel Born
Das Wort hat Herr Abg. Sascha Binder für die SPD-Fraktion. (Zuruf von der AfD: Der schenkt uns auch Redezeit!) eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023
Sascha Binder SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht für uns im Land Baden-Württemberg darum, Menschen, die vor dem Angriffskrieg Putins flüchten, einen sicheren Zufluchtsort zu gewähren und sie hier aufzunehmen. Um das geht es uns. Ihnen geht es um Ressentiments, um Pauschalisierung. (Abg. Anton Baron AfD: Ach! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Um Fremdenfeindlichkeit!) Wenn ich mir Ihren Antrag anschaue, frage ich mich, wie Sie offensichtlich – so schreiben Sie, glaube ich, in Ihrem Antrag – sehen, ob jemand die ukrainische Staatsbürgerschaft hat oder nicht. Machen Sie das mit einer Farbpalette? Oder wie machen Sie das? (Lachen der Abg. Miguel Klauß und Joachim Steyer AfD – Abg. Anton Baron AfD: Das haben Sie gesagt! Allein dieser Gedanke, Herr Binder!) Allein diese Formulierung, man würde offensichtlich erkennen, ob jemand die ukrainische Staatsbürgerschaft habe oder nicht, ist so etwas von fremdenfeindlich und übersteigt jegliche Ressentiments, die Sie jeden Tag aufs Neue bringen. (Beifall bei der SPD, den Grünen und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU – Zuruf: Sehr gut!) Wenn Sie nicht von so vielen Ressentiments getrieben wären, würde ich Ihnen raten: Schreiben Sie seltener solche Anträge, und packen Sie an. Aber man kann den ukrainischen Geflüchteten nicht zumuten, dass Sie auch anpacken. Wir sind sehr froh darüber, (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Wir haben genug ukrainische Flüchtlinge aufgenommen!) dass viele Menschen in diesem Land anpacken, offen sind, klar sind und diesen Geflüchteten aus der Ukraine die Zuflucht gewähren, die wir ihnen gewähren wollen. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Echten Ukrainern!) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP)
Daniel Born
Für die FDP/DVP-Fraktion hat Herr Abg. Hans Dieter Scheerer das Wort.
Hans Dieter Scheerer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD-Fraktion offenbart wieder einmal deren Gesinnung. (Abg. Anton Baron AfD: Was?) Schon die Überschrift lässt tief blicken: „Verhinderung illegaler Zuwanderung im Schlepptau der ukrainischen Kriegsflüchtlinge“. (Abg. Anton Baron AfD: Zweifeln Sie das an?) Allein die Wortwahl zeigt, was die Kolleginnen und Kollegen der AfD beabsichtigen, nämlich eindeutig Stimmungsmache, und es geht weniger um Information oder Aufklärung. (Abg. Anton Baron AfD: Sie haben kein Gegenargu- ment!) (Hans Dieter Scheerer) Das Wort „Fremdenfeindlichkeit“ ist mehrfach gefallen. Das kann man hier nur unterstreichen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der Grü- nen – Abg. Anton Baron AfD: Kein Gegenargument!) Ihnen geht es nur um Regulationsmechanismen – das haben Sie auch selbst geschrieben – und um Abwehrmaßnahmen und nicht darum, wie die Herausforderung gemeinsam gemeistert werden kann. Hinsichtlich des Ukrainekriegs, der eindeutig von Putin begonnen wurde und unsägliches Leid über die Menschen in der Ukraine gebracht hat, ist unter demokratischen Parteien, glaube ich, unbestritten, dass wir den Menschen helfen müssen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Richtig!) Um mit der Märchenstunde aufzuräumen: Menschen, die nach Deutschland kommen, sind verpflichtet, ihre Identität nachzuweisen; und das ist auch geschehen. (Abg. Anton Baron AfD: Ohne Papiere, oder was?) Wenn sie staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, dann ist der Nachweis der Identität notwendig. (Zurufe von der AfD) Zu behaupten, das Geld werde ohne Identitätsnachweis (Abg. Anton Baron AfD: Das gibt es doch gar nicht, Herr Scheerer! Das ist doch Realitätsverweigerung! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Welche Ukrainer haben es denn nicht nachgewiesen?) einfach ausgezahlt, ist schlichtweg falsch. (Beifall bei der FDP/DVP) Im Übrigen sind auch, im Gegensatz zu Ihren Ausführungen, nur 3 % der Flüchtlinge, die aus der Ukraine kommen, sogenannte Drittstaatler. Die waren dort berechtigt, hatten dort eine Aufenthaltserlaubnis (Abg. Miguel Klauß AfD: Wann gehen die in ihr Hei- matland zurück?) und sind deshalb auch zu Recht nach Deutschland gekommen. Alles andere ist schlichtweg falsch. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Zurufe, u. a. Abg. Miguel Klauß AfD: Zurück in die Heimat! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Da sind wir wieder beim Thema Fremdenfeindlichkeit! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Herr Lede Abal, was hat denn das mit Fremdenfeindlichkeit zu tun? So ein Geschwätz!) Natürlich müssen wir aufpassen – das ist sicherlich ein Thema –, dass Ihre Stimmungsmache nicht umschlägt. Dem muss man hier im Landtag ganz klar einen Riegel vorschieben. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sehr gut!) riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Es ist richtig – da sind wir uns auch alle einig –, dass diejenigen, die abgeschoben werden müssen, auch wirklich abgeschoben werden. Das ist keine Frage. (Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: 97 % werden nicht abgeschoben! – Abg. Anton Baron AfD: Es passiert nicht!) Das ist ja auch ein Thema, das die Opposition, die FDP, der Landesregierung immer vorwirft. Da werden wir auch weiter dranbleiben. Diejenigen, die nicht hier bleiben dürfen, müssen auch gehen. Wir müssen auch darüber nachdenken, inwieweit der Rechtskreiswechsel möglicherweise rückgängig gemacht werden kann, ob nicht alle Flüchtlinge gleichermaßen behandelt werden. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Ja! Genau das Gleiche!) Aber nichtsdestotrotz: Der Verdacht, den Sie hier in die Welt setzen, dass die Landesregierung und die Bundesregierung Regelungen hatten, um Tür und Tor für alle Welt zu öffnen, (Abg. Anton Baron AfD: Ja, natürlich!) ist schlichtweg falsch – ist schlichtweg falsch! (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Eine humanitäre Notlage wie der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg lässt sich auch nicht vollumfänglich verhindern. Und die Missbrauchsprävention ist möglicherweise durchaus noch notwendig, aber wir gehen davon aus, dass die meisten Menschen zu Recht hier sind, und die müssen unterstützt werden. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. An- ton Baron AfD: Die Ukrainer!) Anstatt an einer konstruktiven Lösung zu arbeiten, (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) machen Sie es wie immer: Ängste schüren, Probleme aufbauschen, wo es keine gibt, nur um politische Stimmungsmache zu betreiben, die Bevölkerung zu spalten und sie gegen Flüchtlinge aufzuhetzen. Das ist schlichtweg keine seriöse Politik. Ihr Antrag ist einfach abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Machen Sie nur so weiter, dann werden Sie nicht mehr lange im Landtag von Baden-Württemberg sitzen! – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD)
Daniel Born
Für die Landesregierung erhält Herr Staatssekretär Lorek das Wort. (Abg. Andreas Stoch SPD: In der Kürze liegt die Würze!)
Siegfried Lorek
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Allein die Überschrift des Tagesordnungspunkts zeigt ja schon, wohin die Reise gehen soll – wieder einmal sehr durchschaubar, populistisch. (Abg. Anton Baron AfD: Ach!) Die AfD versucht zu spalten: (Oh-Rufe von der AfD – Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Merkel hat gespalten! – Abg. Anton Baron AfD: Waren Sie an der Schweizer Grenze auch dabei bei Ihren CDU-Kollegen?) zum einen Menschen aus der Ukraine, ukrainische Schutzsuchende, zum anderen alle anderen Drittstaatsangehörigen. Es ist schon bemerkenswert. (Abg. Miguel Klauß AfD: Sie sind doch der Spalter!) Es ist schon bemerkenswert: Während wir uns im Frühjahr 2022 damit beschäftigt haben, wie wir Menschen, die zu uns kommen, aufnehmen können, Schutz geben können, (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) fällt der AfD im März 2022 nichts Besseres ein, als hier ein vermeintliches Missbrauchspotenzial zu sehen, um dann auch Geflüchtete aus der Ukraine und dann auch insgesamt Geflüchtete in ein schlechtes Licht zu rücken. (Abg. Anton Baron AfD: „In ein schlechtes Licht zu rücken“!) Ich erinnere schon noch einmal daran: Keine zwei Monate vor Ihrem Antrag haben Sie hier gefordert, alle Sanktionen gegen die Russische Föderation aufzuheben. (Zuruf von der AfD: Ja, warum nicht? – Abg. Anton Baron AfD: Waren die wirksam?) Ich glaube, dafür müssen Sie sich schämen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Daniel Born
Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Stein von der AfD-Fraktion?
Siegfried Lorek
Ich glaube, da kam schon genügend aus der Richtung, was nicht wirklich zum Sachverhalt beigetragen hat. (Abg. Udo Stein AfD: Ja, klar!) Ich muss auch sagen: Zum Thema „Verhalten, Anstand, Scham“ hat Frau Ministerin Razavi gerade unter Tagesordnungspunkt 7 genügend ausgeführt, genauso wie jetzt die Kollegen Lede Abal, Deuschle, Binder und Scheerer. Dem schließe ich mich wirklich vollumfänglich an. (Abg. Miguel Klauß AfD: Also: Kein Problem mit der illegalen Einwanderung!) Jetzt zum Antrag: Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben seit Kriegsbeginn rund 161 000 Geflüchtete aus der eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Ukraine aufgenommen. Natürlich ist das sowohl im europäischen Vergleich als auch vor dem Hintergrund des Zugangs weiterer Schutzsuchender eine hohe Zahl. Das war eine hohe Leistung, die wir bewältigen konnten, da wir insbesondere am Anfang die meisten Menschen aus der Ukraine – rund 80 % – privat unterbringen konnten. Hier zeigt sich auch der Unterschied im Vorgehen: Die Menschen aus Baden-Württemberg sehen es nicht so wie Sie. Sie spalten nicht, sondern sie helfen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Anton Baron AfD: So ein Ge- schwätz!) Deshalb: Ganz großen Dank dafür. Weit überwiegend handelt es sich bei den Geflüchteten aus der Ukraine um Frauen und Kinder; das dürfte auch Ihnen nicht verborgen geblieben sein. (Abg. Anton Baron AfD: Das wissen wir! – Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Wirklich verhältnismäßig gering ist die Zahl derer, die aus der Ukraine geflüchtet sind, die aber eine Staatsangehörigkeit eines Drittstaats außerhalb der EU haben. Das sind rund 4 500 Menschen – unter 3 % der Geflüchteten. Deshalb handelt es sich im Gesamtkontext der Flucht wirklich um eine überschaubare Personenzahl. Aber natürlich wird ausführlich geprüft. Die Russlandnähe von Teilen Ihrer Partei wurde hier auch schon thematisiert. (Abg. Anton Baron AfD: Was für eine Russlandnä- he?) Spannend ist natürlich schon die Staatsangehörigkeit von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine, die unter § 24 des Aufenthaltsgesetzes fallen: Auf Platz 1 sind übrigens Menschen aus Russland. Grundsätzlich gilt aber: Die Sicherheitsinteressen haben wir natürlich im Blick. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Ist Frau Schwesig bei uns?) Darum wissen wir auch, wer sich in Baden-Württemberg aufhält. Darum sind die Erfassung und Registrierung auch wirklich wichtig. (Abg. Anton Baron AfD: Ohne Pässe!) Wir haben das auch sehr früh in dem Stab „Geflüchtete aus der Ukraine“ thematisiert (Abg. Anton Baron AfD: Da sind doch so viele ohne Pässe! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Das ist doch Geschwätz!) und haben von Anfang an in einer engen, guten Zusammenarbeit mit den Stadt- und Landkreisen sowie den Städten und Gemeinden hier im Interesse unserer Sicherheit rasch die Voraussetzungen für die Registrierung der Geflüchteten geschaffen. Darum haben wir auch eine flächendeckende erkennungsdienstliche Behandlung. Das war wirklich wichtig. (Staatssekretär Siegfried Lorek) Ich habe gerade vorhin gesagt: Wir haben 161 000 Menschen aus der Ukraine aufgenommen, die allermeisten zwischen Kriegsbeginn und dem Sommer 2022. Das war eine immense Kraftanstrengung. Da wirklich noch einmal einen großen Dank an alle beteiligten Beamtinnen und Beamten, Ehrenamtlichen, Beschäftigten. Das war immens wichtig. An dieser Stelle auch einen großen Dank an die Landespolizei, die uns bei der Registrierung massiv unterstützt und geholfen hat. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Durch diese Kraftanstrengung konnte man mittlerweile von rund 104 000 Registrierungspflichtigen – das sind alle Personen über 14 Jahre – etwa 91 % registrieren, rund 95 000. Es ist einfach wichtig und auch klar: Nur eine Person, die registriert ist, bekommt eine Fiktionsbescheinigung und dann auch entsprechende Sozialleistungen. Daher haben wir hier die Registrierung. Wir haben bis heute keine Anhaltspunkte für Ihre These, dass unter den Geflüchteten aus der Ukraine Personen aus anderen Drittstaaten sozusagen im Schlepptau einreisen. (Abg. Udo Stein AfD: Glauben Sie wirklich, was Sie da sagen?) Ich glaube auch, dass das ausländerrechtliche Verfahren da wirklich extrem klar ist und hier relativ wenig Raum für Missbrauch lässt. Sämtliche Geflüchtete aus der Ukraine müssen, um das Verfahren für den Schutz überhaupt zu bekommen, gegenüber der Ausländerbehörde glaubhaft machen, dass sie sich zum Zeitpunkt des Kriegsbeginns in der Ukraine aufgehalten haben. Natürlich wird das auch entsprechend überprüft. Bei nicht ukrainischen Drittstaatsangehörigen wird zudem überprüft, ob sie nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Insofern gibt es mehrere Prüfschritte. Wir haben keine Erkenntnisse, dass hier im Schlepptau, wie Sie suggerieren wollen, zusätzliche Einwanderer hereinkommen. (Abg. Udo Stein AfD: Das habe ich Sie schon einmal gefragt, Herr Staatssekretär!) Darum zusammenfassend: Baden-Württemberg steht weiterhin zu dem Schutz und zur Verantwortung, Menschen hier aufzunehmen. Die Flüchtlingsaufnahme hat ihre Aufgaben. Wir bekommen es hin, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ukrainische Staatsangehörige oder um Flüchtlinge aus Drittstaaten handelt. (Abg. Anton Baron AfD: Die kommen jetzt nur noch aus Drittstaaten!) Natürlich haben wir eine große Herausforderung, insbesondere durch die stark steigenden Zahlen im Asylbereich. So haben wir beispielsweise seit September letzten Jahres jeden Tag mehr Menschen, Flüchtlinge, die nicht aus der Ukraine kommen, als Ukrainerinnen und Ukrainer aufgenommen. Darum ist es auch wichtig, zu wissen: Wer kommt nach Baden-Württemberg? Daher haben wir auch die entsprechenden Registrierungskapazitäten ausgebaut. Ich glaube, da haben wir im letzten Jahr alle gemeinsam viel gut bearbeitet. Herzlichen Dank hierfür. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Miguel Klauß AfD: Dann sagen Sie den deutschen Mietern, dass sie ihre Wohnungen für Flüchtlinge frei machen sollen!) riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023
Daniel Born
Das Wort erhält für die AfD-Fraktion Herr Abg. Udo Stein. (Zurufe von der AfD: Guter Mann! – Sehr gut!)
Udo Stein AfD
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Herr Staatssekretär Lorek, Sie werfen uns, der AfD-Fraktion, hier Populismus vor. (Staatssekretär Siegfried Lorek unterhält sich mit Mi- nisterin Marion Gentges.) – Es wäre nett, wenn Sie mir zuhören würden, wenn ich auf Ihre Rede antworte. Der Kollege Heitlinger hat heute Morgen Geschenke verteilt, als er als Populist – – Populus heißt: das Volk. Manchmal fällt es einem schwer, hier nichts zu werfen. Wir haben aber Anstand, und wir benehmen uns ja. (Oh-Rufe) Herr Lorek, Sie sprechen von „Flüchtlingen“. Das ist schon einmal Ihr erster Fehler. Von Ihnen als Staatssekretär erwarte ich eigentlich, dass Sie mal Rückgrat haben, diese – – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Warum zittern Sie eigentlich so?) – Wieso zittere ich? Vielleicht rege ich mich einfach innerlich auf. (Unruhe)
Daniel Born
Herr Abg. Stein, Sie haben das Wort.
Udo Stein AfD
Ich erwarte, dass Sie unterscheiden zwischen Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen oder asylberechtigten Menschen, gegen die wir, die AfD, überhaupt nichts haben. Zwei Drittel der aktuellen Asylbewerber sind keine Ukrainer. Ich habe Sie vor Längerem in der Regierungsbefragung gefragt, wie Sie denn die Kontrollen ausüben. Denn – ich habe Sie genau danach gefragt – die Flixbusse von Stuttgart nach Kiew sind regelmäßig ausgebucht. Das heißt für mich als logisch denkender Mensch, dass viele Menschen, die aus der Ukraine hierherkommen, komischerweise regelmäßig in die Ukraine zurückgehen. Kontrollieren Sie die Wohnungen daraufhin, ob diese Menschen regelmäßig da sind oder ob sie in Deutschland nur „Kohle“ abkassieren und wieder heimgehen? Für eine Antwort darauf wäre ich Ihnen sehr dankbar, obwohl ich mal behaupte: Nein, Sie kontrollieren das nicht. Abschließend möchte ich Ihnen noch eines sagen: Die Ukraine ist eines der korruptesten Länder in Europa. (Widerspruch – Oh-Rufe – Unruhe) Ich möchte das gar nicht werten. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Er will das gar nicht werten!) (Udo Stein) Die Statistik können Sie selbst lesen. Was ein ukrainischer Pass in der Ukraine kostet, kann ich Ihnen gern einmal sagen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Haben Sie einen? Haben Sie einen gekauft?)
Daniel Born
Herr Abgeordneter, die Redezeit ist vorbei.
Udo Stein AfD
Herr Präsident, ein letzter Satz:
Daniel Born
Ja.
Udo Stein AfD
Für 80 € bekommt jeder in der Ukraine, der einen Pass will, beim örtlichen Bürgermeisteramt einen ukrainischen Pass. Kontrollieren Sie meine Aussage, widerlegen Sie mich! (Lachen des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE – Zu- ruf: „Widerlegen Sie mich“!) Aber hören Sie auf, uns hier Populismus vorzuwerfen. Machen Sie lieber einmal Ihren Job, ...
Daniel Born
Die Redezeit ist vorbei.
Udo Stein AfD
... und sorgen Sie für innere Sicherheit! (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel Le- de Abal GRÜNE: Tosender Beifall!)
Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Aber jetzt ist die Frage offen, ob dieser Herr einen ukrainischen Pass erworben hat!) – Nein, jetzt sind überhaupt keine Fragen offen. Wir sind bei der geschäftsordnungsmäßigen – – Schluss: eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 (Abg. Udo Stein AfD: Ich habe mir im Kosovo einen albanischen Pass gekauft, als wir dort waren! – Ge- genruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Haben Sie die doppelte Staatsbürgerschaft? – Glocke des Präsidenten) – Herr Kollege Stein, ich darf jetzt wirklich um Ruhe bitten. (Abg. Andreas Stoch SPD: Sie können ihn fragen, warum er glaubt, dass Fasching ist! – Glocke des Prä- sidenten) Kolleginnen, Kollegen, wir kommen jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags der AfD-Fraktion, Drucksache 17/2262. Abschnitt I des Antrags ist ein Berichtsteil und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Abschnitt II des Antrags ist ein Beschlussteil, der vier Handlungsersuchen an die Regierung enthält. Wird Abstimmung über Abschnitt II gewünscht? (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Kann ich die Ziffern 1 bis 4 gemeinsam zur Abstimmung stellen? (Abg. Anton Baron AfD: Jawohl!) – Das ist der Fall. Wer Abschnitt II zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Abschnitt II mehrheitlich abgelehnt. Punkt 8 der Tagesordnung ist erledigt. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet morgen, 20. April 2023, um 9:30 Uhr statt. Ich danke Ihnen ganz herzlich und schließe die Sitzung. 18:13 Uhr
