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Theresia Bauer

GRÜNE 19.04.2023 Sitzungen 17/62

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute mit der Änderung des Privatschulgesetzes eine Erhöhung der Zuschüsse des Landes für die Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg. Die Beiträge, die die Schulen pro Schülerin bzw. pro Schüler erhalten, werden hiermit nach oben angepasst, und zwar auf der Grundlage der ermittelten Pro-Kopf-Kosten im öffentlichen Schulwesen. Mit dieser Gesetzesanpassung folgen wir einer bewährten Systematik, dem sogenannten 80-%-Bruttokostenmodell. Die Kopfsatzzuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft werden seit 2017 alle zwei Jahre erhoben und dem Landtag vorgelegt, differenziert nach den landesseitigen und den Kommunalkosten aufgeschlüsselt, und dann werden entsprechende Schlüsse daraus gezogen. Auf dieser Grundlage kann also die Anpassung vorgenommen werden, um die real veränderten Kosten im öffentlichen Schulwesen abzubilden. Wir unterstreichen damit, dass dem Land eine auskömmliche Finanzierung der freien Schulen wichtig ist. Sie sind eine wichtige und wertvolle Säule der Schullandschaft in Baden-Württemberg. Wir wissen, dass rund 10 % der Schülerinnen und Schüler im Land eine freie Schule besuchen. Unsere Wertschätzung gilt deshalb nicht nur dem großen Anteil, den die freien Schulen in unserer Bildungslandschaft ausmachen, sondern auch ihrer Qualität und der Bereitschaft, sich den großen bildungspolitischen Herausforderungen und Veränderungen zu stellen, mit denen unsere Bildungslandschaft klarkommen muss. Sie gehen mit Bildungs- und pädagogischen Innovationen voran. Beispielsweise engagieren sie sich im Bereich der Ganztagsschulen ganz vorbildlich. Bereits heute ist jede fünfte Grundschule in freier Trägerschaft eine gebundene Ganztagsschule. Der Anteil liegt also deutlich höher als im öffentlichen Schulwesen. Die bisherigen Beratungen, die wir hier im Parlament hatten, auch die Gespräche mit und die Rückmeldungen von den Schulen, haben bestätigt: Dieses Bruttokostenmodell hat sich bewährt. Auch der verkürzte Berechnungs- bzw. Anpassungszeitraum von zwei Jahren, in dem die Überprüfungen und Anpassungen der Zuschüsse an die Kostenentwicklung erfolgen, ist richtig. Dennoch gibt es aktuell natürlich Sorgen und Belastungen, die dieses im Normalbetrieb sinnvolle Modell im Moment alriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 lein nicht abbilden kann. Es geht dabei um die kurzfristigen Steigerungen der Energiepreise und die aktuelle Inflationsdynamik, die heute, in den Jahren 2022 und 2023, konkret bei den Schulen ankommen, aber in diesem Modell erst in Zukunft in der Anpassung abgebildet werden. Die für die Berechnung der Zuschüsse zugrunde gelegten Kosten des öffentlichen Schulwesens sind prozessimmanent immer wenige Jahre alt, also nachlaufend in der Abbildung, und auch unsere aktuell vorliegenden Zahlen sind rückwirkend. Die Personalkosten für die Lehrkräfte, die den größten Anteil der Landeskosten ausmachen, beruhen auf den Zahlen aus dem Jahr 2021. Für die Kosten der kommunalen Schulträger liegen bislang nur Daten bis zum Jahr 2020 vor, die für die Anpassungen, die wir heute beschließen, maßgeblich sind. Die Zeitspanne ist normalerweise von geringer Bedeutung und hat einen geringen Effekt, aber in Zeiten wie diesen, mit hoher Inflation oder sprunghaft steigenden Energiekosten, ist die Latenz wegen der Unübersichtlichkeit der Situation aktuell ein wirklicher Stressfaktor. Das Land kommt deshalb den Schulen in freier Trägerschaft entgegen, indem die Abschlagszahlung für dieses Jahr früher ausgezahlt wird, um damit Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Darüber hinaus – das möchte ich noch einmal deutlich unterstreichen – ist es uns wichtig, dass von der heutigen Debatte ein klares Signal ausgeht: Durch die Inflation oder die aktuelle Energiekostenentwicklung darf keine Schule in freier Trägerschaft in Insolvenzgefahr geraten. Ich danke daher dem Kultusministerium, das es geschafft hat, zusammen mit dem Finanzministerium den Weg zu klären und gegenüber den Schulen zu kommunizieren, wie jenen freien Schulen im Bedarfsfall geholfen werden kann, die aufgrund aktueller Belastungen im Bereich Energie oder Inflation in eine ernsthafte Schieflage geraten. Ich weiß – Sie wissen es, denke ich, auch –: Nicht alle sind mit dem Weg, der hier vorgeschlagen wurde, zufrieden, der eine Einzelfallprüfung aufgrund konkreter Zahlen vorsieht und eben keine pauschale Regelung auf der Basis kalkulatorischer Größen. Ich halte diesen Weg aber für vertretbar, weil er passgenaue Lösungen ermöglicht (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das sehen die Schu- len in freier Trägerschaft aber ganz anders!) und zu schnellen Hilfen für die im Einzelfall Betroffenen führt. Die in Not geratenen Privatschulen sind eingeladen, sich an ihre Ansprechpartner beim Regierungspräsidium zu wenden und ihre Lage dort nachzuweisen. Dann ist ihnen eine zeitnahe Prüfung und gegebenenfalls Unterstützung aus dem Ministerium zugesagt, und auch eine Erstattung aus der Rücklage des Landes wird erfolgen; so ist es zwischen den beiden Ministerien vereinbart worden. Nun gibt es einen weiteren Punkt, den Sie wahrscheinlich auch kennen, den wir im Blick behalten werden und bei dem wir gegebenenfalls werden nachsteuern müssen: Turnusgemäß bekommen wir den Landtagsbericht über die Kosten des öffentlichen Schulwesens im Zweijahresrhythmus; der nächste kommt also im Jahr 2024, um im Jahr 2025 die entsprechenden Anpassungen des Zuschusses zu beschließen. Es gehen also die Landeskosten aus dem Jahr 2023 und kommunale Schulträgerkosten aus dem Jahr 2022 ein. Dieser Bericht (Theresia Bauer) wird damit konkrete kommunale Kosten aus dem Jahr 2023 nicht berücksichtigen. So sieht es das Modell vor. Für den Fall, dass wir in diesem Jahr besondere Dynamiken und besondere Belastungen haben, werden wir dies im Blick behalten und darauf reagieren müssen. Ich betone deshalb in aller Deutlichkeit in Übereinstimmung mit dem Koalitionspartner und weiß, dass dies in den Ministerien genauso diskutiert wird: Wir schauen uns das genau an, und bei Bedarf werden wir handeln. Dann kommt auch so etwas wie eine Sonderprüfung in Betracht, um das Jahr 2023 abzubilden. Dies zu entscheiden, ist aber heute nicht der richtige Zeitpunkt, sondern wir schauen es uns an. Wenn die Zahlen eine entsprechende Sprache sprechen, dann werden wir agieren, und wir werden nicht tatenlos zusehen. Das kann man den Schulen heute in aller Klarheit und in aller Deutlichkeit zusichern. (Beifall bei den Grünen und der CDU) In aller Kürze noch eine Bemerkung zu den kurzfristig, über Nacht vorgelegten Änderungsanträgen der SPD in Sachen Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachschulen: Bei aller Sympathie für dieses Thema – wir haben es ja auch im Koalitionsvertrag niedergelegt – nützt ein solcher Schnellschuss relativ wenig. Nutzen würde aber – Sie wissen ja auch, dass wir da in bundesweiten Debatten sind, dass wir eine bundesweite Reform der Ausbildung erarbeiten –, wenn Sie Ihre direkten Drähte in die Bundesregierung aktivieren, dafür sorgen, dass wir eine schnelle Klarheit haben und dann hier keinen Lösungsflickenteppich veranstalten, sondern bundesweit eine tragfähige Lösung haben. (Glocke des Präsidenten) Dann kommen wir jenseits der angepassten Zuschüsse, die wir den Gesundheitsfachschulen geben, auch beim Thema Schulgeldfreiheit endlich voran. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD)

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