Dr. Andre Baumann
Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Herr Nüssle, vielen Dank für die Fragen, die auch aktuell gestellt werden und die ich gern beantworte. Lassen Sie mich noch einmal in das Jahr 2011 zurückgehen. Im Juni 2011 gab es eine sehr wichtige Abstimmung im Deutschen Bundestag. Kurz nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima hat eine sehr große Mehrheit – ein parteipolitischer Konsens bis auf die Fraktion Die Linke – im Deutschen Bundestag eine der schwierigsten Fragen in Deutschland beantwortet, nämlich die Frage nach der Nutzung der Kernenergie. Obwohl das von verschiedenen Seiten eine identitätsstiftende Frage ist – auf der einen Seite schaue ich mal in Richtung meiner Fraktion, da ist der Bereich der Atomgegnerschaft identitätsstiftend, aber auch andere Bereiche sind betroffen –, riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 hat man sich darauf geeinigt, aus der Kernenergie auszusteigen. Im Zuge dessen hat man sich auch gemeinsam – das ist der große Konsens, den es damals gegeben hat – in Richtung Endlagersuche auf den Weg gemacht, was wichtig ist, weil das in Deutschland die schwerste Standortsuche aller Zeiten sein wird. Denn man muss ein nationales Endlager suchen und finden, das die hoch radioaktiven Abfälle für eine Million Jahre sicher umfasst. Jetzt zu Ihren Fragen: Ich versuche, diese Fragen sehr emotionslos, sehr sachlich zu beantworten und auch ein Gegengewicht zu mancher emotionalen Debatte in den vergangenen Tagen und Wochen zu setzen. Die Frage war, welche Schritte beim Abbau zunächst vorgesehen sind und wie lange der Abbau dauern wird. Der Betreiber des Kernkraftwerks Neckarwestheim II hat, wie Sie schon dargestellt haben, am 15. März den Block II vom Netz getrennt und anschließend abgefahren. Das ist nichts Ungewöhnliches. Man hat diesen Block regelmäßig abgefahren. Das ist eine eingeübte Abfahrprozedur. Dafür gibt es ein festgelegtes Betriebsreglement des Leistungsbetriebs. Es konnten aber im Vergleich zu früheren Abschaltvorgängen manche Prüfungen entfallen, weil sicher war, dass kein Wiederanfahren mehr durchgeführt wird. Im Anschluss an das Abfahren wird der Reaktorkern ins Brennelementelagerbecken entladen. Nach augenblicklicher Planung ist dieser Vorgang am 25. April beendet. Nach erfolgter Kernausladung wird durch das Setzen des sogenannten Dichtschutzes das Brennelementelagerbecken vom Reaktorraum abgetrennt. Das ist zentral wichtig, damit man auch Maßnahmen mit Personal ergreifen kann, damit man dann auch weitere Maßnahmen durchführen kann. Anschließend wird die EnKK, die Betreiberin, die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung des Umweltministeriums in Anspruch nehmen. Das ist für die erste Maiwoche geplant. Vor dem Abbau der Rohrleitungen und Behälter des Primärkreislaufs wird eine sogenannte Primärkreisdekontamination durchgeführt. Dabei wird das Wasser des Primärkreislaufs – es gibt einen Primärkreislauf und einen Sekundärkreislauf – unter Zugabe einer Säure dekontaminiert, damit die Innenoberflächen der Rohrleitungen weniger radioaktive Kontaminationen enthalten, sodass das Personal, wenn es später den Rückbau vornimmt, weniger Strahlung abbekommt. Denn es ist zentral wichtig, dass das Personal beim Rückbau vor Strahlung geschützt wird. Die Durchführung der Primärkreisdekontamination ist für Juli und August geplant. Die einzelnen Abbaumaßnahmen werden im Detail geplant und beantragt und nach Prüfung und Freigabe durch das Umweltministerium durchgeführt. Insgesamt dauert der Abbau nach derzeitiger Planung der EnKK zehn bis 15 Jahre, also eine sehr lange Zeit. Man hat gerade die Anfangszeit sehr genau geplant, weil es nur wenige Unternehmen gibt, die den Abbau vornehmen. Deswegen war es nicht ganz trivial, den Abbau um wenige Monate zu verschieben. Daher sind wir gut beraten, diese ersten Schritte auch zeitnah durchzuführen. Die zweite Frage schließt sich daran an: Wann ist beim Abbau der Point of no Return erreicht, ab dem eine Nutzung nicht mehr möglich ist? (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) Darauf will ich zu zwei Bereichen antworten. Rein rechtlich ist jetzt aus zwei Gründen der Point of no Return überschritten. Es gibt rechtliche Gründe, die einen Weiterbetrieb verhindern. Das ist zum einen die am 15. April erloschene Berechtigung zum Leistungsbetrieb, und zum anderen sind mit der Inanspruchnahme der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung wichtige Inhalte der Betriebsgenehmigung abgelöst und ist die endgültige und dauerhafte Betriebseinstellung besiegelt. Das Umweltministerium hat die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung am 4. April erteilt. Die EnKK – ich habe es dargestellt – wird voraussichtlich Anfang Mai die Inanspruchnahme der Genehmigung mitteilen. Jetzt kann man den hypothetischen Fall einmal durchspielen, wenn man die rechtlichen Punkte einmal weglässt, ob das Atomkraftwerk noch weiterbetrieben oder neu betrieben werden könnte. Das wäre dann eine Frage des Aufwands, der Kosten und der benötigten Zeit, die man aufbringen müsste, um etwas Abgebautes, Zurückgebautes wieder einzubauen. Das wäre technisch durchaus möglich, aber eben aufwendig und sehr, sehr teuer. Man müsste dann auch die Brennelemente bestellen, man müsste das Personal zur Verfügung stellen. Hier bin ich sehr dankbar, dass die EnKK, weil es seit Jahren klar war, wann das Atomkraftwerk abgeschaltet wird, keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen hat. Man hat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in großem Einvernehmen das Personal auf den Abbaubetrieb vorbereitet, dem Abbau zugeführt und nutzt die Erfahrungen der alten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wirklich jede Rohrleitung kennen und schon am Geräusch der Rohrleitungen, wenn man mit dem Schraubenschlüssel draufschlägt, wissen, ob irgendetwas nicht in Ordnung ist. Die sind weiterhin da. Wenn man neue Leute einsetzen wollte, die das Atomkraftwerk nicht kennen, wäre das nicht nur teuer, sondern – so muss ich sagen – es wäre auch schwierig, wenn man dafür nicht erfahrene Leute heranziehen würde. Also man hätte auch gar nicht das Personal, um einen Weiterbetrieb überhaupt durchzuführen. Insofern ist das auch technisch und personalwirtschaftlich sehr schwierig. Aber auch aus ökonomischen Gründen ist die Frage schon beantwortet. Es macht ökonomisch keinen Sinn mehr, ein Atomkraftwerk weiter zu betreiben, weil die Stromgestehungskosten von Wind und Sonne deutlich geringer sind. (Lachen bei der AfD) – Ja, sehr geehrte Abgeordnete der AfD, man kann generell gegen den Abbau anschreien, aber gegen die Zahlen nicht. (Abg. Emil Sänze AfD: Die Zahlen sprechen für sich! – Weitere Zurufe von der AfD) Die Stromgestehungskosten sind auch bei Atomkraftwerken der neuen Generation, wie sie in anderen Ländern gebaut und in Betrieb genommen werden, deutlich größer, als es bei Wind und Fotovoltaik der Fall ist. Deswegen gibt es auch vonseiten der Industrie keine wirtschaftlichen Gründe, die Atomkraftwerke weiter zu betreiben. Also, auch ökonomisch ist der eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Point of no Return erreicht, weil wir endlich eine Alternative zur Kernenergie haben. Diese heißt: erneuerbare Energien. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen)
