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Siegfried Lorek

19.04.2023 Sitzungen 17/62

Ich glaube, da kam schon genügend aus der Richtung, was nicht wirklich zum Sachverhalt beigetragen hat. (Abg. Udo Stein AfD: Ja, klar!) Ich muss auch sagen: Zum Thema „Verhalten, Anstand, Scham“ hat Frau Ministerin Razavi gerade unter Tagesordnungspunkt 7 genügend ausgeführt, genauso wie jetzt die Kollegen Lede Abal, Deuschle, Binder und Scheerer. Dem schließe ich mich wirklich vollumfänglich an. (Abg. Miguel Klauß AfD: Also: Kein Problem mit der illegalen Einwanderung!) Jetzt zum Antrag: Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben seit Kriegsbeginn rund 161 000 Geflüchtete aus der eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Ukraine aufgenommen. Natürlich ist das sowohl im europäischen Vergleich als auch vor dem Hintergrund des Zugangs weiterer Schutzsuchender eine hohe Zahl. Das war eine hohe Leistung, die wir bewältigen konnten, da wir insbesondere am Anfang die meisten Menschen aus der Ukraine – rund 80 % – privat unterbringen konnten. Hier zeigt sich auch der Unterschied im Vorgehen: Die Menschen aus Baden-Württemberg sehen es nicht so wie Sie. Sie spalten nicht, sondern sie helfen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Anton Baron AfD: So ein Ge- schwätz!) Deshalb: Ganz großen Dank dafür. Weit überwiegend handelt es sich bei den Geflüchteten aus der Ukraine um Frauen und Kinder; das dürfte auch Ihnen nicht verborgen geblieben sein. (Abg. Anton Baron AfD: Das wissen wir! – Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Wirklich verhältnismäßig gering ist die Zahl derer, die aus der Ukraine geflüchtet sind, die aber eine Staatsangehörigkeit eines Drittstaats außerhalb der EU haben. Das sind rund 4 500 Menschen – unter 3 % der Geflüchteten. Deshalb handelt es sich im Gesamtkontext der Flucht wirklich um eine überschaubare Personenzahl. Aber natürlich wird ausführlich geprüft. Die Russlandnähe von Teilen Ihrer Partei wurde hier auch schon thematisiert. (Abg. Anton Baron AfD: Was für eine Russlandnä- he?) Spannend ist natürlich schon die Staatsangehörigkeit von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine, die unter § 24 des Aufenthaltsgesetzes fallen: Auf Platz 1 sind übrigens Menschen aus Russland. Grundsätzlich gilt aber: Die Sicherheitsinteressen haben wir natürlich im Blick. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Ist Frau Schwesig bei uns?) Darum wissen wir auch, wer sich in Baden-Württemberg aufhält. Darum sind die Erfassung und Registrierung auch wirklich wichtig. (Abg. Anton Baron AfD: Ohne Pässe!) Wir haben das auch sehr früh in dem Stab „Geflüchtete aus der Ukraine“ thematisiert (Abg. Anton Baron AfD: Da sind doch so viele ohne Pässe! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Das ist doch Geschwätz!) und haben von Anfang an in einer engen, guten Zusammenarbeit mit den Stadt- und Landkreisen sowie den Städten und Gemeinden hier im Interesse unserer Sicherheit rasch die Voraussetzungen für die Registrierung der Geflüchteten geschaffen. Darum haben wir auch eine flächendeckende erkennungsdienstliche Behandlung. Das war wirklich wichtig. (Staatssekretär Siegfried Lorek) Ich habe gerade vorhin gesagt: Wir haben 161 000 Menschen aus der Ukraine aufgenommen, die allermeisten zwischen Kriegsbeginn und dem Sommer 2022. Das war eine immense Kraftanstrengung. Da wirklich noch einmal einen großen Dank an alle beteiligten Beamtinnen und Beamten, Ehrenamtlichen, Beschäftigten. Das war immens wichtig. An dieser Stelle auch einen großen Dank an die Landespolizei, die uns bei der Registrierung massiv unterstützt und geholfen hat. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Durch diese Kraftanstrengung konnte man mittlerweile von rund 104 000 Registrierungspflichtigen – das sind alle Personen über 14 Jahre – etwa 91 % registrieren, rund 95 000. Es ist einfach wichtig und auch klar: Nur eine Person, die registriert ist, bekommt eine Fiktionsbescheinigung und dann auch entsprechende Sozialleistungen. Daher haben wir hier die Registrierung. Wir haben bis heute keine Anhaltspunkte für Ihre These, dass unter den Geflüchteten aus der Ukraine Personen aus anderen Drittstaaten sozusagen im Schlepptau einreisen. (Abg. Udo Stein AfD: Glauben Sie wirklich, was Sie da sagen?) Ich glaube auch, dass das ausländerrechtliche Verfahren da wirklich extrem klar ist und hier relativ wenig Raum für Missbrauch lässt. Sämtliche Geflüchtete aus der Ukraine müssen, um das Verfahren für den Schutz überhaupt zu bekommen, gegenüber der Ausländerbehörde glaubhaft machen, dass sie sich zum Zeitpunkt des Kriegsbeginns in der Ukraine aufgehalten haben. Natürlich wird das auch entsprechend überprüft. Bei nicht ukrainischen Drittstaatsangehörigen wird zudem überprüft, ob sie nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Insofern gibt es mehrere Prüfschritte. Wir haben keine Erkenntnisse, dass hier im Schlepptau, wie Sie suggerieren wollen, zusätzliche Einwanderer hereinkommen. (Abg. Udo Stein AfD: Das habe ich Sie schon einmal gefragt, Herr Staatssekretär!) Darum zusammenfassend: Baden-Württemberg steht weiterhin zu dem Schutz und zur Verantwortung, Menschen hier aufzunehmen. Die Flüchtlingsaufnahme hat ihre Aufgaben. Wir bekommen es hin, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ukrainische Staatsangehörige oder um Flüchtlinge aus Drittstaaten handelt. (Abg. Anton Baron AfD: Die kommen jetzt nur noch aus Drittstaaten!) Natürlich haben wir eine große Herausforderung, insbesondere durch die stark steigenden Zahlen im Asylbereich. So haben wir beispielsweise seit September letzten Jahres jeden Tag mehr Menschen, Flüchtlinge, die nicht aus der Ukraine kommen, als Ukrainerinnen und Ukrainer aufgenommen. Darum ist es auch wichtig, zu wissen: Wer kommt nach Baden-Württemberg? Daher haben wir auch die entsprechenden Registrierungskapazitäten ausgebaut. Ich glaube, da haben wir im letzten Jahr alle gemeinsam viel gut bearbeitet. Herzlichen Dank hierfür. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Miguel Klauß AfD: Dann sagen Sie den deutschen Mietern, dass sie ihre Wohnungen für Flüchtlinge frei machen sollen!) riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023

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