landtag-bw.de ↗

Christine Neumann-Martin

CDU 19.04.2023 Sitzungen 17/62

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger haben bei Reisen in den Osterferien wieder die Erfahrung gemacht: Bei Reisen mit dem Auto oder im Zug weiß man ganz genau, wann man wieder in Deutschland ist, weil dann die Funklöcher kommen. (Abg. Thomas Blenke CDU: Leider wahr!) In den letzten Jahren hat die Landesregierung hier bedeutende Schritte unternommen. Ein wichtiges technisches Detail regelt der Gesetzentwurf, den wir heute beraten: die Erleichterung des baurechtlichen Verfahrens beim Mobilfunknetzausbau. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen eine Vollabdeckung des Landes mit Mobilfunk, und wir wollen 5G, also den Stand der Technik. Ohne Sendemasten geht es jedoch nicht. Dazu müssen in den kommenden Jahren das Netz der Mobilfunkstandorte verdichtet und die bestehenden Standorte nachgerüstet werden. Dieser erhebliche Ausbaubedarf wird nach Angaben der Mobilfunknetzbetreiber allerdings dadurch gehemmt, dass von der Planung bis zur Errichtung einer Sendeanlage im Durchschnitt, wie die Ministerin schon sagte, zwei bis drei Jahre vergehen. Deswegen regelt der Gesetzentwurf drei Verfahrensschritte, die geplant sind. Diese werde ich aber nicht weiter ausführen, weil die Ministerin und die Kollegin, die vor mir gesprochen hat, sie schon erwähnt haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr effektiv!) – So sind wir halt. – Aus Gesprächen im Wahlkreis und Beratungen im Petitionsausschuss wissen wir aber, dass vielen Menschen die Sendemasten nicht ganz geheuer sind. Ich möchte jetzt aber betonen: Als Gesellschaft sind wir auf die modernen Kommunikationsmittel angewiesen. Wenn jeder die Technik nutzen, aber niemand die Infrastruktur haben will, wird das nicht funktionieren. Deshalb setzt dieser Gesetzentwurf auch ein deutliches Signal. eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Aber man muss noch einen anderen Aspekt betonen. Wenn Vorhaben verfahrensfrei gestellt werden, stellt sich doch die Frage, ob dabei die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger betroffen ist. Hier lohnt sich ein Blick ins Gesetz, genau genommen in § 50 Absatz 5 der Landesbauordnung. Verfahrensfreie Vorhaben müssen ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Durch die Verfahrensfreiheit wird das Schutzniveau also nicht abgesenkt, es wird aber Zeit eingespart, und die Genehmigungsbehörden werden entlastet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die Aussprache im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der CDU: Sehr gut! – Abg. Anton Baron AfD: So muss es sein!)

Alle Reden von Christine Neumann-Martin Protokoll ↗