Volker Schebesta
Ich will es kurz machen, aber auf die Sache eingehen. Erstens: Hinsichtlich der Berichtszusage kennen Sie die Abläufe. Ich wollte auf das Thema, auch wenn es nicht die Ressortzuständigkeit des Kultusministeriums betrifft, Herr Dr. Fulst-Blei, eingehen. Deshalb habe ich Ihnen dargestellt, was wir in Baden-Württemberg tun. Aber es gibt die Diskussion auf Bundesebene, die man gern auf Bundesebene klären kann, für eine generelle Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen. Der zweite Punkt, den Sie angesprochen haben, weil Sie es aus dem Brief zitiert haben: Ich bin ausdrücklich noch einmal darauf eingegangen, woher das Wort „kalkulatorisch“ kommt, nämlich um die Voraussetzung zu schaffen, auf die Haushaltsrücklage zuzugreifen. Darauf hatte ich mich in der Ersten Beratung bezogen – mit dem Hinweis darauf, dass wir seitens des Kultusministeriums nur das an Geld auskehren können, was uns vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt wird. Haushaltsmittel für eine höhere Kopfsatzbezuschussung haben wir bisher nicht. Die Haushaltsrücklage wäre eine Möglichkeit, und die Voraussetzungen für den Zugriff auf die Haushaltsrücklage beinhalten z. B. den Punkt, dass es keine kalkulatorische Berechnung sein darf. Dass wir in einem konkret beschriebenen Verfahren, wie ich es Ihnen dargestellt habe, mit dem Finanzministerium für den Fall von Existenzgefährdung zu einem Vorgehen gekommen sind und eine entsprechende Verständigung dafür haben, dass wir in einer solchen Situation handlungsfähig sind, zeigt ja, dass wir auf der Grundlage von dem, was wir auch an Rückmeldungen bekommen, an Notwendigkeit beschrieben bekommen, reagieren und das in Gesprächen auch so entwickelt haben. Im März fand ein regelmäßiges Gespräch unseres Referats mit der AGFS statt. Im April findet ein regelmäßiges Gespräch mit dem Ministerialdirektor statt, in dem selbstverständlich die aktuellen Fragen Gesprächsinhalt sind. Herr Dr. Kern, noch einmal: Auch auf die Frage „80 % auf welcher Grundlage?“ bin ich in der Zweiten Beratung hier eingegangen. Die Grundlage des Bruttokostenmodells ist es, die Kosten für den Schüler an einer öffentlichen Schule festzustellen, dann 80 % davon. Das Nachvollziehen erfolgt jetzt auf der Grundlage dessen, was im Bericht 2022 steht. Das ist die Systematik. (Staatssekretär Volker Schebesta) Trotz der Systematik beschäftigen wir uns mit Liquiditätshilfe – das haben wir abgearbeitet – und damit, Existenzgefährdungen zu verhindern. Wir sind deshalb genau in der Situation, dass wir im Kontakt mit den Schulen in freier Trägerschaft und ihren Verbänden auf die Situation, die sie vorfinden und die sie bewältigen müssen, schauen und entsprechend darauf reagieren können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
